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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Bauvoranfrage (§ 77 BauO NRW 2018)

Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018)

Die vollständige oder selbständige teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage.

Bürgerservice Bauen

Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte

Toilettenpflicht in Gaststätten

Auch nach Wegfall der Gaststättenbauordnung und dem sogenannten "Toilettenerlass" in Nordrhein-Westfalen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Toiletten für die Gäste in Gaststätten und Restaurants vorhanden sein.

Bauordnungsrechtliche Maßnahmen

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Ortsrecht

Ortsrecht Hier finden Sie die örtliche Gesetzessammlung der Stadt Bergisch Gladbach als PDF-Dateien. 1 - Allgemeine Verwaltung 10.1 Hauptsatzung 10.11 Zuständigkeitsordnung 10.2 Geschäftsordnung 10.3 Vergabesatzung 10.31 Richtlinie der Stadt Bergisch Gladbach über

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