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Bauordnungsrechtliche Maßnahmen

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Die Bauaufsicht ist als Ordnungsbehörde dafür zuständig, dass baurechtswidrige Zustände beseitigt werden.

Hierzu zählen unter anderem

  • Bauen ohne Baugenehmigung
  • Ungenehmigte Nutzungen

 Ungenehmigte Bauarbeiten werden durch die Bauaufsicht stillgelegt. Die Bauarbeiten dürfen bis zur Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung dann nicht fortgeführt werden.

Ist es nicht möglich, baurechtswidrige Verstöße durch eine nachträgliche Genehmigung auszuräumen, so wird i.d.R. die Beseitigung der nicht genehmigten baulichen Anlage angeordnet oder ein Nutzungsverbot ausgesprochen. Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen haben ein Bußgeldverfahren zur Folge.

Die Bußgeldtatbestände sind in § 86 BauO NRW 2018 aufgeführt.

Wenn von einer baulichen Anlage Gefahren ausgehen, sollten Sie dies umgehend der Bauaufsicht mitteilen, damit diese einschreiten kann.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2022

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