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Stationäre Geräte und Maschinen innerhalb von Wohngebieten

Stationäre Geräte wie Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke führen zunehmend zu großen Lärmproblemen in der Nachbarschaft. Die Betreiber und Betreiberinnen einer stationären Anlage müssen sicherstellen, dass die Anlage den Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm  einhält. Dabei sollen die Werte der TA Lärm nicht nur eingehalten, sondern um mindestens 6 dB, besser um 10 dB unterschritten werden. Damit ist sichergestellt, dass die Summe aller einwirkenden Geräte die Grenzwerte in der Nachbarschaft einhalten. Zudem ist zu beachten, dass solche Geräte auch tieffrequentierten Schall produzieren, diese führen auch bei Einhaltung der Grenzwerte und geschlossenen Fenstern zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft.

Luftwärmepumpe
Luftwärmepumpe

Im Rahmen der Baugenehmigung sind diese Geräte in der Regel untergeordnete Nebenanlagen und unterliegen damit baurechtlich keinem gesondertem lärmtechnischen Prüf- bzw. Nachweisverfahren. Dies führt häufig dazu, dass mangels lärmtechnischen Sachverstandes der beratenden Architekten*innen, Bauingenieure*innen oder Heizungsinstallateure*innen zu „laute“ Geräte eingebaut werden und/oder die Aufstellungsorte aus akustischen Gründen ungünstig gelegen sind. Der Länderausschuss für Immissionsschutz veröffentlichte im März 2020 einen Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten.

Dieser Leitfaden enthält Hilfestellungen zur Ermittlung eines geeigneten Gerätes für einen geplanten Aufstellungsort. Hierin sind Hinweise zur Auswahl und Aufstellung von Klimageräten und Luftwärmepumpen enthalten.
Nicht nur technische Details und aufwendige Berechnungen führen zu einem optimalen Ergebnis. Mit gesundem Menschverstand und der gebotenen Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft können Konflikte im Vorfeld vermieden werden. Planen Sie eine stationäre Anlage, so stellen Sie sich auch immer die Frage: Würde ich mir diese Anlage wirklich an mein Fenster oder an meine Terrasse stellen? Nur, wenn Sie diese Frage ehrlich bejahen können, haben Sie das optimalste Gerät und den richtigen Platz ausgewählt.

Lärmbeschwerden nimmt die Untere Umweltbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises entgegen.