Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Sportlärm

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) durch Lärm von Sportanlagen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV geregelt.