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Immissionsschutz Schießlärm

Schießlärm wird in der Regel durch drei Lärmquellen, das Abschussgeräusch, das Bahngeräusch und das Einschlaggeräusch charakterisiert. Ausnahmen bilden das Skeet- und Trap-Schießen und das Schießen mit Vorderladern.
Aufgrund der hervorgerufenen Schreckreaktionen wird Schießlärm offener Schießständen und -plätzen von der umliegenden Nachbarschaft als besonders lästig empfunden. Ein unvorhergesehener Schuss oder Knall löst im Körper Stress aus, der Körper signalisiert plötzlich höchste Alarmbereitschaft und löst damit sofort einen Flucht- und Bedrohungsreflex aus.

Auf dem Stadtgebiet befinden sich insgesamt 4 offene Schießanlagen

Zur Beurteilung von Schießlärm werden die VDI Richtlinie 3745 Blatt 1 und die TA Lärm herangezogen.