Public-Viewing-Veranstaltungen
Die öffentliche Live-Übertragung von zumeist besonderen Sportereignissen auf Großbildleinwänden (Public Viewing) hat in den vergangenen Jahren zunehmend positiven Anklang in der Bevölkerung gefunden. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) NRW in den vergangenen Jahren die Durchführung solcher Veranstaltungen mit entsprechenden Erlassen zugelassen.
Grundsätzlich gilt für die diesjährige FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 die Erlasslage der vergangenen Jahre weiter fort. So wird für diesen Zeitraum Public-Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt sein. Die Entscheidung darüber treffen die Behörden vor Ort. Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Bürger und denen der Zuschauer zu schaffen.