Public-Viewing-Veranstaltungen
Die öffentliche Liveübertragung von zumeist Sportereignissen auf Großleinwände hat in den vergangenen Jahren zunehmend positiven Anklang in der Bevölkerung gefunden. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW in den vergangenen Jahren die Durchführung solcher Veranstaltungen mit entsprechenden Erlassen zugelassen.
Grundsätzlich gilt für die diesjährige FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 die Erlasslage der vergangenen Jahre weiter fort.
So gilt zum Beispiel für die FIFA WM 2026, dass Public-Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt ist. Die Entscheidung darüber treffen die Behörden vor Ort. Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Bürger und denen der Zuschauer zu schaffen.