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Lärmbelästigungen verschiedener Lärmarten

Diskothekenlärm

Bei Geräuschen aus kulturellen Einrichtungen und Diskotheken, die gewerblich betrieben werden und damit in den Geltungsbereich des Gaststättengesetzes fallen, handelt es sich nicht um Freizeitlärm, sondern um Gewerbelärm. Dieser wird nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm beurteilt.
Die Ordnungsbehörde der Stadt führt bei Beschwerden über Lärmbelästigungen Ermittlungen durch.