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Diskothekenlärm

Diskotheken gehören zu den lärmintensivsten Freizeit- und Gewerbebetrieben. Der von ihnen ausgehende Lärm setzt sich aus verschiedenen Geräuschquellen zusammen. Dazu zählen insbesondere die Musik im Innenbereich, tieffrequente Bassgeräusche, technische Anlagen, sowie der An- und Abfahrtsverkehr der Gäste. Darüber hinaus können lautstarke Unterhaltungen in Raucherbereichen, Warteschlangen im Freien und das Verlassen der Diskothek in den Nachtstunden zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft führen. Bei gewerblich betriebenen Diskotheken handelt es sich rechtlich um Gewerbelärm, der nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt wird.


Die Ordnungsbehörde der Stadt führt bei Beschwerden über Lärmbelästigungen Ermittlungen durch.
Für die Bearbeitung von Beschwerden empfiehlt sich die Dokumentation der Störungen, beispielsweise durch ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Beeinträchtigung. Dieses kann die behördliche Prüfung unterstützen.