Wenn Sie Auskünfte über Halter- und Versicherungsdaten benötigen, dürfen diese nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin darlegt, dass die Daten benötigt werden, um Rechtsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder einer Privatklage wegen Verkehrsverstößen stehen.