Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Personalausweis

Ausstellen von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr benötigen einen Personalausweis bzw. einen Reisepass.
  • Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
  • Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind die Ausweise der Personen, die bei der Beantragung jünger als 24 sind. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
  • Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro Stadtmitte.
  • Wenn Sie eine andere Person zum Abholen Ihres neuen Personalausweises bevollmächtigen, benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und Ihren alten Personalausweis. Die/der Abholer/in muss sich selbst mit einem Ausweis bzw. Pass ausweisen können. Da die Vollmacht Angaben zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muss, nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular. 

Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen Ausweis

  • Online ausweisen
  • An Automaten ausweisen
  • Automatisch Formulare ausfüllen
  • Online-Behördengänge
  • Barrierefreie Internetdienste nutzen
  • Zutrittskontrollen


Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.

Der Personalausweis wird nicht verlängert, sondern Sie erhalten einen neuen Ausweis. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen.

Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal
Durch den Cyber-Angriff steht das Serviceportal derzeit nicht zur Verfügung!

Besonderheiten
Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises dem Bürgerbüro zu melden.

Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    - die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
    - Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
    Hinweis: Aufgrund des Häckerangriffs können nicht alle Online-Dokumente geöffnet werden. Hier finden Sie die Einverständniserklärung für die Beantragung eines Ausweises.
  • ein neues biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel). Zum Thema Passbild erhalten Sie auch vom Bundesministerium des Innern einige Informationen.
  • Bei Beantragung vor Eheschließung wegen neuer Namensführung: entsprechende Bescheinigung des Standesamtes

Gebühr/Kosten

 Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. 

• Antragsteller unter 24 Jahren ( wie auch erster Personalausweis für Personen unter 24 Jahren) 22,80 Euro • Antragsteller über 24 Jahren 37,00 Euro • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro • Verlustmeldung zusätzlich 3,00 Euro

 

Formulare

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 16.01.2024

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?