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Führungszeugnis

Aufnahme von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Personen, die in Bergisch Gladbach gemeldet sind, können ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

  • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
  • Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
    Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart "N")
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O")
  • Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der Verwendungszweck und die genaue Anschrift sowie ggf. das Aktenzeichen der Behörde anzugeben, die das Führungszeugnis benötigt. Das Führungszeugnis geht in diesem Fall direkt dorthin.
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
  • Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz ausgestellt - Dauer ca. zwei Wochen.

Alternativ besteht seit dem 01.09.14 die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezemtralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen und den Link zur Beantragung finden Sie hier.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis für Behörden: Anschrift der Behörde sowie Verwendungszweck bzw. Aktenzeichen der Behörde, die das Führungszeugnis benötigt.
  • beim Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis zusätzlich - schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen

Gebühr/Kosten

• Die Gebühr von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu zahlen.

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 15.08.2022

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