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Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Namenserklärung

Namenserklärung

Namensänderung

Entgegennahme von Anträgen auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung

Namenskunde

Bergisch Gladbacher Namenskunde Sie wundern sich über den Namen Bergisch Gladbach, und Sie fragen sich, wie es zum Namen unserer doch ziemlich bergfreien Stadt gekommen ist? Ganz einfach: Anfang des 12. Jahrhunderts ließen sich die Grafen, später Herzöge von Berg in unserer Region nieder.

Namensänderung

Hinweis: Aufgrund des seit dem 01.05.2025 geltenden neuen Namensrechts und eines aktuellen Personalmangels im Standesamt kann es aktuell zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen ! Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern, bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen

Straßenname/Hausnummer

Vergabe von Straßennamen und Hausnummern

Straßenschäden/Verkehrsschilder

Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Sicherheit & Ordnung

Sicherheit & Ordnung Der Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung spricht viele Menschen an. Möchten Sie sich anmelden? Möchten Sie heiraten? Oder haben Sie etwas verloren? Suchen Sie eine Information zum Parken in Bergisch Gladbach oder über die nächste Wahl? Viele dieser Anliegen werden hie

DER BOPP

DER BOPP Kulturpreis des stadtverbandes KULTUR - eine Anerkennung für das kulturelle Engagement - - ein Ansporn für zukünftige Tätigkeiten in der Stadt - Der Wanderpreis wurde von der Künstlerin Petra Pfaffenholz gestaltet und gesponsert von dem Architektenbü

Eheschließung

Standesamtliche Eheschließung Anmeldung der Eheschließung Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen, sich aber dennoch hier das Ja-Wort geben möchten, so teil

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