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Übernehmen

Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Unterlagen

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach haben, bringen Sie zu Ihrer Vorsprache bitte nachfolgende Unterlagen mit:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Lebenpartnerschaftsregister
  • Rechtskräftige Scheidungsurteil
Sofern Ihre Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft in Bergisch Gladbach stattgefunden hat, ist die Vorlage der Urkunde grundsätzlich nicht notwendig.

Gebühr/Kosten

Die Beurkundung der Erklärung kostet 21 EUR.
Hinzu kommt die Gebühr für eine Bescheinigung über die Namensänderung (ausgestellt vom Standesamt des Eheschließungsortes) in Höhe von 9 EUR.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2020

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