Veranlagung zur Vergnügungssteuer
Anmeldeformulare Die Formulare können online ausgefüllt werden. Bitte schicken Sie uns dann das ausgedruckte und unterschriebene Formular zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen Entgelttabelle Anmeldung Elementare Musikpädagogik Wir machen Musik Anmeldung Ensemblefächer Theorie Anmeldun
Instrumentenkarussell Ein kurzer Film über das Instrumentenkarussell von Alexander Seliouk und Thilo Ruthmann. Mit dem Projekt des „Instrumentenkarussells“ bietet die Städtische Max-Bruch-Musikschule Bergisch Gladbach Kindern ab 6 Jahren die Möglichkeit, viele verschiedene I
Wir machen Musik! Elementare Musikpädagogik mit Kindern zwischen 1 und 6 Jahren Mit allen Sinnen wahrnehmen, sich konzentrieren, sich ausdrücken, aus sich herausgehen, sich einordnen, abwarten, zuhören, Ideen entwickeln und nachahmen, musikalische Stärken und Vorlieben erkennen, Phantasie entd
Inklusion - Musik für Alle Spendenaktion „Inklusion“ für die Städtische Max-Bruch-Musikschule: Mit einem Auftritt der inklusiven Band „jetzt & hier“ beim diesjährigen Kultur- und Stadtfest in Bergisch Gladbach startet der Förderverein der Max-Bruch-Musikschule eine Spendenaktion für die
Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt Sicherung des Unterhaltes von Kindern Das Jugendamt zahlt den Unterhalt für ein Kind als Vorschussleistung, wenn der Vater oder die Mutter seine ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllt. Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unter
Angebote für Erwachsene Neben den vielen Kindern und Jugendlichen, die Schüler innen in der Musikschule sind, heißen wir ausdrücklich auch Erwachsene aller Altersstufen in der Musikschule willkommen. Unten aufgeführt finden Sie viele verschiedene Unterrichtsangebote und Ensembles, die sic
Deutschlandticket Schule Freifahrtberechtigung Für die Freifahrtberechtigung ist die Bestimmung der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen SchfkVO in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Eine Freifahrtberechtigung liegt vor, wenn der kürzeste Fu
Telefonzeiten - Sperrmülltelefon 02202 14 3333 Mo - Fr Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr Sperrmüllentsorgung Der schnellste Weg, kurzfristig und ohne wochenlange Zwischenlagerung im Haushalt Sperrmüll zu entsorg
Aktuelles Das Jahresthema für 2026 lautet: „Fair handeln und FairÄndern beginnt hier“. Termine des Stadtverbands Eine Welt e.V. in 2026 Termine für die Monatstreffen jeder 3. Dienstag im Monat . Die Versammlungen ab Januar 2026 finden im Rathaus Bergisch Gladbach im kleinen Ratssaal um
Frauenbüro WomenPartnership Mentoring für Frauen im Rheinisch-Bergischen Kreis Dokumentation Eine Informationsschrift des Frauenbüros Bergisch GladbachWomenPartnership Mentoring für Frauen im Rheinisch-Bergischen Kreis Dokumentation eines Projektes des Arbeitskreises Frauen und Arbeitsmarkt Sta
Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Vergnügungssteuersatzung Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW S. 666 SGV NRW 2023 , zuletzt geänd
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung von Standgebühren für Wochenmärkte, Stadtfeste, Weihnachtsmärkte und sonstige Märkte Marktstandgebührensatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV. NW. S. 6
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
5 Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 GV. NRW S. 194 ha
Etatrede von Bürgermeister Lutz Urbach zum Haushalt 2015 es gilt das gesprochene Wort Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen in Rat und Verwaltung, eins, zwei, drei - im Sauseschritt - eilt die Zeit - wir eilen mit! Diese Weisheit von Wilhelm Busch ist nicht ne
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2011 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum sechzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zu Formen und Fristen für die Förderung der Tagesbetreuung von Kindern 51.3 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zu Formen und Fristen für die Förderung der Tagesbetreuung von Kindern Prä
Marktstandgebührensatzung 72.2.1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung von Standgebühren für Wochenmärkte, Stadtfeste, Weihnachtsmärkte und sonstige Märkte Marktstandgebührensatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das La
Das CAYA-Mobil wird künftig jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr vor der Suppenküche der Gemeinde St. Laurentius (Laurentiusstraße 4) stationiert sein. Die Zeiten sind bewusst so gewählt, dass sie sich mit der Essensausgabe der Suppenküche (12.30 bis 14 Uhr) überschneiden und somit möglichst viele Mensc
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen / stellvertretenden Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivi
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2021 auf € 28,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, steigen von bislang 12,00 EUR auf 14,00 EUR monatlich für das 1.
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2020 auf € 27,20 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2019 auf € 26,20 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2018 auf € 25,30 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2017 auf € 24,90. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2016 auf € 24,50. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert.EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt
,,Mobilität ist Lebensqualität - das gilt vor allem auch für Seniorinnen und Senioren. Denn sie können nur am sozialen Leben teilnehmen, wenn Wohnumgebung und Alltagswege auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind. Sichere Fußwege, ein barrierefreier öffentlicher Verkehr, verständlicheund bezahlbare Tar
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