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SchülerTicket

Freifahrtberechtigung

Antragstellung

Neu
Ein Antrag muss grundsätzlich auf dem von der Stadt Bergisch Gladbach bereitgestellten Antragsvordruck (siehe rechte Spalte) gestellt werden.

Ausfüllen am PC
Der Antragsvordruck muss als Word-Dokument mit Microsoft Word® oder mit dem kostenlosen Programm Open Office Writer am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sofern Sie das Progamm Open Office verwenden, speichern bitte zunächst den Vordruck auf Ihrem PC unter einem anderen Dateinamen ab und öffnen dann diese Datei erneut.

Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag (ggf. mit Anlagen, siehe Antragsvordruck) per Brief oder Fax an die Schulverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach.

Wichtig: Ein handschriftliches Ausfüllen ist nicht zulässig!

Antrag ohne PC und/oder Drucker
Sofern Ihnen nicht die Möglichkeit zum Herunterladen oder zum Ausdruck des Antragsvordrucks zur Verfügung steht, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Antragsvordruck bei der Schulverwaltung anfordern. Dieser wird Ihnen dann per Post zugesandt. Der Antragsvordruck ist dann per Schreibmaschine oder handschriftlich auszufüllen und kann der Schulverwaltung per Briefpost übermittelt werden.


Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise:

  • Wird kein Antrag gestellt, erfolgt keine Erstattung!
  • Der Antrag ist einmal im Schuljahr, und zwar möglichst unverzüglich zu Beginn des Schuljahres, mit allen erforderlichen Angaben zu stellen.
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen selbst einen Antrag stellen. Für minderjährige Kinder sind die Eltern bzw. Erziehungs-/ Personensorgeberechtigten antragsbefugt.
  • Für Anträge, die später als drei Monate nach Schuljahresende eingehen, kann wegen Verfristung keine Erstattung mehr bewilligt werden!
  • Aufgrund der zahlreichen eingehenden Anträge sind wir (auch bei entsprechendem Wunsch im Antrag) nicht in der Lage, eine manuelle Eingangsbestätigung (per Brief oder E-Mail) zu erteilen. Sofern Sie eine solche wünschen, senden Sie uns den Antrag bitte per Einschreiben. Bitte sehen Sie auch von telefonischen Nachfragen ab, ob Ihr Antrag eingegangen ist. Dies ist aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Anträge personell nicht leistbar.
  • Beachten Sie aber bitte, dass Sie im Zweifelsfall für den ordnungs- und fristgemäßen Antragseingang beweispflichtig sind! Auch wenn Sie eine elektronische Eingangsbestätigung für Ihren per E-Mail gestellten Antrag erhalten, bedeutet dies nicht automatisch, dass dieser hier auch tatsächlich eingegangen ist. Hin und wieder kommt es vor, dass E-Mails ohne Absender und ohne Inhalt hier eingehen, oder aber Mails gar nicht hier ankommen. Senden Sie im Zweifelsfall, insbesondere bei Fristablauf, den Antrag per Einschreiben. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien zur Schülerfahrkostenerstattung.
  • Wir weisen darauf hin, dass bei Antragstellung personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden und verweisen insofern auf die auf dieser Seite einsehbare Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Auszahlung der Schülerfahrkostenerstattung

Die Auszahlung der Schülerfahrkostenerstattung erfolgt derzeit jeweils bis maximal zwei Monate nach Schulhalbjahresende für das vorangegangene Schulhalbjahr (also spätestens bis ca. Ende März und ca. Ende September) auf das im Antrag genannte Girokonto. Eine Bar- oder Scheckauszahlung ist nicht möglich. Die Auszahlung kann nur auf ein Girokonto eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts erfolgen.