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Übernehmen

Vergnügungssteuer

Veranlagung zur Vergnügungssteuer
Der Besteuerung durch Vergnügungssteuer unterliegen u.a. nachfolgende Veranstaltungen in der Stadt:
  • Ausspielen von Geld oder ähnlichen Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
  • Betreiben von Musik-, Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen -apparaten
  • Striptease- Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art.

Gebühr/Kosten

Formulare

Broschüren

  • Merkblatt Geldspielgeräte ab dem 01.01.2023
  • Letzte Aktualisierung: 22.03.2024

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