Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Anmeldeformulare 

Die Formulare können online ausgefüllt werden. Bitte schicken Sie uns dann das ausgedruckte und unterschriebene Formular zu.
Damit die Anmeldung rechtswirksam ist, muss das SEPA-Mandat der Musikschule im Original vorliegen.

  • Erläuterung zu unseren Kündigungsfristen

    Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt das Kündigungrecht, wie es in den alten Vertragsbedingungen festgeschrieben war.
    Allgemeine Vertragsbedingungen Musikschule Alt
    Am 1. März 2022 ist eine neue Gesetzgebung für die Kündigung von Verbraucherverträgen in Kraft getreten. Verträge, die seit diesem Termin geschlossen wurden, können nach Ablauf der Grundvertragsdauer mit monatlicher Frist gekündigt werden. Da es sich bei dem Unterrichtsentgelt um ein Jahresentgelt handelt, das monatlich bezahlt wird, behalten wir uns vor, angebrochene Monate voll zu berechnen (siehe AGBs, Punkt 8.2). Der Unterrichtsvertrag aber erlischt mit dem Stichtag, und es liegt ab diesem Moment auch kein Versicherungsschutz für die Unterrichtssituation vor. Daher dürfen wir ab diesem Zeitpunkt auch keinen Unterricht mehr erteilen. Sollte Ihnen daher daran gelegen sein, daß Sie oder Ihr Kind noch den vollen, bezahlten Monat am Unterricht teilnehmen können bzw. kann, schlagen wir Ihnen vor, gezielt zum 30. bzw. 31. des Folgemonats zu kündigen.
    (Beispiel: Sie kündigen am 10.5. gezielt zum 30.6. des betreffenden Jahres.)

> zurück