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Hilfe für Gehörlose

Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für Gehörlose

Stadtteilbegehung - Eingangsseite

Stadt teil begehung GL – Interaktive Datenbank zur Barrierefreiheit Liebe Stadt teil besucherinnen und –besucher, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Liebe Damen und Herren, um von einem zum anderen Ort zu gelangen, kann man heute über das Internet innerhalb weniger Minuten einen Weg zum

Volksbegehren

Das Volksbegehren - G9 jetzt! wurde von den Initatoren für beendet erklärt. Ergebnis der amtlichen Listenauslegung 142.388 Bürgerinnen und Bürger haben während der länger als 4 Monate laufenden Auslegung der amtlichen Listen das Volksbegehren G9 jetzt! durch ihre Unterschrift unterstützt

Grünabfälle gehören nicht ans Bachufer

Gewässer Grünabfälle gehören nicht ans Bachufer! Das Abladen von Grünabfällen, beispielsweise in Wäldern und an Waldrändern, stellt ein allgemeines Problem dar und ist grundsätzlich verboten ! Leider ist immer wieder festzustellen, dass Grünabfälle in Form von Gartenschnitt etc. auch im U

15.11.2026 - Morsches geht über Leichen

15.11.2026 - Morsches geht über Leichen Sonntag | 15.11.2026 | 14:00 Uhr Anmeldeformular Pflichtfelder Anrede Frau Herr Vorname Nachname Titel Firma Institution Privat Funktion Straße, Nr. PLZ Ort E-Mail

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit in Bergisch Gladbach Staatsangehörigkeit abs. % Deutsche 98.156 85,9 % Nicht-Deutsche 16.164 14,1 % darunter Türkei 2.344

Worum geht es

Projekt Zanders-Areal Das 36 ha große Areal der ehemaligen Papierfabrik Zanders prägte über fast zwei Jahrhunderte die Bergisch Gladbacher Stadtgeschichte. Das Team des Prokekts Zanders-Areal hat die Aufgabe, eine Zukunftsstrategie für das Gelände der ehemaligen Papier

Parkausweis für Schwerbehinderte

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Straßenschäden/Verkehrsschilder

Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

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