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Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl ist, wer1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 d
Der Integrationsrat spielt eine zentrale Rolle dabei, die Stimmen aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Bergisch Gladbach zu vertreten und aktiv an der Gestaltung des Zusammenlebens mitzuwirken. Deshalb sucht die Stadt Bergisch Gladbach motivierte Personen, die in den kommenden 5
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