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Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich der Bauaufsicht nach Art. 13 und Art. 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO - Stand 10.10.2023 Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutz

Bauaufsicht

Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht geben Ihnen Auskünfte zum Planungsrecht, bearbeiten Bauvoranfragen und Bauanträge und erteilen Vorbescheide und Baugenehmigungen. F ür die Errichtung, den Umbau, den Abbruch

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

Bürgerservice Bauen

Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte

Bauvoranfrage (§ 77 BauO NRW 2018)

Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Bauordnungsrechtliche Maßnahmen

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

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