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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Straßenbaubeiträge

Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer für den Umbau oder die Erneuerung von Straßen und Straßenteilen

Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Bauvoranfrage (§ 77 BauO NRW 2018)

Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018)

Die vollständige oder selbständige teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage.

Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Bebauungspläne

Informationen zu Bebauungsplänen sowie Auszüge

Wohnungsbauförderung (Rheinisch-Bergischer Kreis)

Der Rheinisch-Bergischen Kreis berät Bauwillige aus dem gesamten Kreisgebiet über öffentliche Förderung des Wohnungsbaues

Baulast

Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

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