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Wohnungsbauförderung (Rheinisch-Bergischer Kreis)

Der Rheinisch-Bergischen Kreis berät Bauwillige aus dem gesamten Kreisgebiet über öffentliche Förderung des Wohnungsbaues
Bild zu Wohnungsbauförderung (Rheinisch-Bergischer Kreis)

Der Neubau oder der Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen, der Aus- und Umbau eigengenutzter Wohngebäude sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten können staatlich gefördert werden.

 

  • Die Förderung mit Baudarlehen des Landes ist in erster Linie für Familien mit mindestens einem Kind und/oder schwerbehinderten Angehörigen gedacht, die finanziell selbst nicht in der Lage sind, sich ausreichend mit Wohnraum zu versorgen.
  • Die Förderung wird nur gewährt, wenn das Familieneinkommen der Antragsteller eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
  • Eine Förderung ist nur dann zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. So müssen nach Abzug der Belastung einschließlich sämtlicher Betriebskosten und aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen bestimmte Beträge zum Lebensunterhalt verbleiben.
  • Gefördert wird zudem nur, wer einen gewissen Anteil der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen kann.
    Wenn nach der Förderung bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, bedürfen diese zuvor der Zustimmung der zuständigen Dienststelle.
  • Für Familien mit Kindern und Schwerbehinderten wird zusätzlich zum öffentlichen Baudarlehen ein Familienzusatzdarlehen gewährt.
  • Beim Bau von Wohnungen für Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 80 %) kann ein zusätzliches Baudarlehen gewährt werden.
  • Hat ein Antragsteller bereits einmal durch Bewilligungsbescheid, Vertrag, Rechtsnachfolge etc. Wohnungsbauförderungsmittel bekommen, ist eine erneute Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist zudem ausgeschlossen, wenn der Bauherr mit dem Bau begonnen oder der Ersterwerber den Kaufvertrag endgültig abgeschlossen hat, bevor der Bewilligungsbescheid erteilt ist.


Hinweis:
Den Antrag zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen (Wohnungsbauförderung) sowie die dazugehörigen Erläuterungen, die Selbstauskunft und die Aufstellung über die Selbsthilfe erhalten Sie bei der hier.

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Letzte Aktualisierung: 16.04.2020

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