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Gaststättenerlaubnis

Erteilung von Gaststättenerlaubnissen

Toilettenpflicht in Gaststätten

Auch nach Wegfall der Gaststättenbauordnung und dem sogenannten "Toilettenerlass" in Nordrhein-Westfalen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Toiletten für die Gäste in Gaststätten und Restaurants vorhanden sein.

Vorläufige Gaststättenerlaubnis

Vorläufige Gaststättenerlaubnis

Förderverein (2)

Förderverein des Bergischen Museums für Bergbau, Handwerk und Gewerbe e. V. Foto: Jo Wittwer Neues Leben im alten Hammerwerk Nach rund drei Jahren Stillstand schlägt das Herz des Hammerwerks seit Herbst 2020 wieder. Bis in die 1950er Jahre fertigte dieses Hammerwerk Raffiniers

Ehrennadeln

Die Ehrennadeln Wer darf Personen vorschlagen und wer entscheidet über die Verleihung? Ehrungsvorschläge können vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Rates, aber auch von Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, Kirchen und Vereinen sowie deren Dachverbänden unterbreitet werden. Bürger

Motorradparken

Parkplätze für Motorräder Motorisierte Zweiräder dürfen wie PKW grundsätzlich nicht auf Gehwegen in Fußgängerbereichen geparkt werden, es sei denn, dort ist es ausdrücklich erlaubt. Die Stadt Bergisch Gladbach bietet eigene Parkgelegenheiten für Motorräder und Roller an. In der Stadtmitte

Was bisher geschah

Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens

Gewerbe

Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

Impressum

Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch

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