FAQs - Fragen und Antworten rund um das Thema Inklusion © Pixabay Peggy Marco Sie haben Fragen, Anregungen, möchten Probleme melden oder haben einige Kritikpunkte beziehungsweise Verbesserungsvorschläge zu äußern? Anliegend werden einige Fragen in den FAQs geklärt. Falls sich
Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen: Allgemeine Flüchtlingshilfe: Frau Aldemester A – Al, K, N - 02202 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de Frau Klemusch Al – Az, F, M,
Öffentliche Elektroladeinfrastruktur Die folgende Kartendarstellung zeigt den im Rahmen des Ladeinfrastrukturkonzeptes 2023 sowie in der Nachberechnung 2025 berechneten Bedarf an öffentlichen Ladepunkten sowie die von der Stadt hierfür bereits vergebenen Ladepunkte und deren Umse
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Deutschlandticket Schule Bestellung Bestellformulare für das Deutschlandticket Schule gibt es in den Schulsekretariaten, an den Busbahnhöfen in Bergisch Gladbach-Stadtmitte Wupsi-Kundencenter und in Bensberg GL-mobil und auf unserer Homepage oder unmittelbar bei den Verkehrsunternehmen.
Burgmauer des alten Schlosses Bensberg Die Bensberger Burgmauer vor der Sanierung Die Sanierung der Bensberger Burgmauer ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes InHK Bensberg. Der Burggraben ist für Bensberg städtebaulich wie historisch bedeutsam und wird daher im InHK den
Wohngeld Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es kann sowohl für Mieter innen als Mietzuschuss als auch für Eigentümer innen von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss beantragt werden. Die Höhe des
FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
Förderungen Es gibt Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung. Hier einige wichtige Punkte, die in den meisten Fällen zu beachten sind: Muss der Förderantrag vor einem Vorhaben = Massnahmenbeginn gestellt werden und die Zusage der Förderstelle
Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bergisch Gladbach Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Kommunal
Protokoll einer Artenschutzprüfung ASP - Gesamtprotokoll - A. Antragsteller Angaben zum Plan Vorhaben Allgemeine Angaben Plan Vorhaben Bezeichnung : . Plan- Vorhabenträger Name : Antragstellung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Beba
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 2331 - Dorfplatz Heidkamp - Teilaufhebung Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den folgenden Beschluss gefasst: Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer H
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5583 - Bockenberg 2 - Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 die folgenden Beschlüsse gefasst: I. Gemäß §
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Preis des SchülerTicketsTrotz erfolgter Tariferhöhung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg beläuft sich der SchülerTicket-Verkaufspreis ab dem 01.08.2023 weiterhin auf € 29,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben mit 14,00 EUR mon
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.09.2022 auf € 29,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben mit 14,00 EUR monatlich für das 1. freifahrtberechtigte b
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2021 auf € 28,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, steigen von bislang 12,00 EUR auf 14,00 EUR monatlich für das 1.
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2020 auf € 27,20 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2019 auf € 26,20 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2018 auf € 25,30 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2017 auf € 24,90. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2016 auf € 24,50. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert.EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt
Das Innovationsförderprogramm des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm speziell für den Mittelstand aufgelegt. Unter der Dachmarke "Mittelstand.innovativ" werden dabei in Kooperation mit der InnovationsAllianz so genannte Innov
Für die Feststellung der Freifahrtberechtigung und die damit verbundene Schülerfahrkostenerstattung gilt ein neues Antragsverfahren. Bei der bisherigen, formlosen Antragsweise gibt es neue datenschutzrechtliche und formelle Vorgaben, denen die Stadtverkehrsgesellschaft (SVB) Rechnung tragen muss. Di
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