Elektroladeinfrastruktur
Standorte für Ladesäulen vorschlagen - Stadt kooperiert mit On Charge:
Die Firma On Charge, errichtet in Zusammenarbeit mit der Stadt Bergisch Gladbach, kostenlos Ladesäulen in städtischen Wohngebieten. Dadurch soll Bürgern, die in Bergisch Gladbach auf öffentliche Parkflächen angewiesen sind und keine eigene Garage oder eigenen Stellplatz haben, der Umstieg auf die Elektromobilität ermöglicht werden. Wenn auch Sie in einem Mehrfamilienhaus, Reihenhaus oder in einer Wohnsiedlung wohnen und keine Möglichkeit haben, Ihr Elektroauto zuhause zu laden, registrieren Sie sich hier für Ihre kostenlose Ladesäule vor der Haustür!
Regionales TankE Ladenetzwerk der BELKAW
Der stete Zuwachs an E-Fahrzeugen führt zu neuen Herausforderungen für Kommunen und Unternehmen. Die E-Autonutzer erwarten Ladelösungen, die auf sie zugeschnitten und verlässlich sind. Ziel des TankE Netzwerkes ist es, ein bundesweit führender Anbieter von E-Mobilitätslösungen zu werden und dem TankE-Ladeverbund zu einer größeren Durchdringung im Markt zu verhelfen. Unter Beteiligung der BELKAW, der RheinEnergie sowie weiteren regionalen Energieversorgern und Stadtwerken soll für die den Kunden ein bundesweites Netz von TankE-Ladepunkten mit einheitlichen Lade- und Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Als Betreiber/Investor Standorte für Ladesäulen in Bergisch Gladbach beantragen:
Die Stadt Bergisch Gladbach fördert die Elektromobilität, indem sie private Betreiber beim Aufbau und Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zurzeit kostenlos zur Verfügung. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flächen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren und entsprechende Förderungen des Bundes in Anspruch zu nehmen.
Um die Auswahl von Flächen für Ladeinfrastruktur transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, wurde die Richtlinie zum Errichten von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Bergisch Gladbach erarbeitet. Der Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur soll gesamtheitlich und strategisch erfolgen. Die Richtlinie gibt dabei die erforderlichen Schritte und technischen wie rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vor.
Standorte anfragen:
Die Stadt Bergisch Gladbach weist in einem ersten Schritt zunächst 79 mögliche Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum aus. Dabei ist als Standortvorgabe zunächst nur jeweils einer der 25 Stadtteile benannt. Innerhalb des Stadtteiles kann von den Betreibern ein freier Wunschstandort genannt werden (Beispiel: Für den Stadtteil Schildgen wird eine Anzahl von 4 freien Standorten für Ladesäulen ausgewiesen. Die Betreiber können sich auf einen oder mehrere dieser freien Standorte bewerben. Zu diesem Zeitpunkt muss noch keine konkrete Verortung der Standorte im jeweiligen Stadtteil angegeben werden).
Interessierte Ladepunktbetreiber können auf der oben dargestellten Karte durch anklicken der Stadtteile die Anzahl der dort jeweils freien und verfügbaren Standorte für eine Ladesäule erkennen. Eine PDF-Version der Karte finden Sie hier.
Anfragen für Standorte können direkt über ein Onlineformular gestellt werden. Hier kann bereits ein Wunschstandort verortet werden, ansonsten ist eine Platzierung des Markers im Stadtteil ausreichend.
Durch einen Antragsteller können mehrere Standorte im gleichen Verfahren beantragt werden, jedoch nicht mehr als 50 Standorte auf einmal. Der Antragsteller muss die Gewähr bieten, die beantragten Ladepunkte im Falle eines Zuschlages tatsächlich auch betreiben zu können, und dies durch den Nachweis von Referenzprojekten belegen. Reine „Platzhalter-Bewerbungen“ ohne Chance auf Realisierung sind nicht zulässig.
Nach Eingang der Anfrage des Betreibers prüft die Stadt Bergisch Gladbach, ob die gewünschten Standorte für Ladesäulen grundsätzlich verfügbar sind. Sie gibt dem Bewerber Rückmeldung über die Verfügbarkeit. Die Zusage über die Verfügbarkeit gilt auf Ebene des jeweiligen Stadtteils. Für jeden Standort, der im ausgeführten Verfahren einen Zuschlag erhalten hat, melden die Betreiber binnen eines Kalendermonats straßenzuggenaue Wunschstandorte innerhalb des jeweiligen Stadtteils.