Mit Innovationsgutscheinen Kooperationen zwischen Mittelstand und Wissenschaft fördern
Mit Innovationsgutscheinen des Wissenschaftsministeriums NRW werden Kooperationen von Forschungseinrichtungen und mittelständischen Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Die Rheinisch-Bergische Wirtschafts-förderungsgesellschaft (RBW) mbH berät bei der Antragstellung.
Das Innovationsförderprogramm des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm speziell für den Mittelstand aufgelegt. Unter der Dachmarke "Mittelstand.innovativ" werden dabei in Kooperation mit der InnovationsAllianz so genannte Innovationsgutscheine vergeben. Damit soll primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie die Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen unterstützt werden. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu stärken - bei kleinen und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handel und Dienstleistungsbereich wie auch im Handwerk. Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:
Innovationsgutschein B für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien oder Studien zur Fertigungstechnik. Die Förderhöhe dafür beläuft sich auf maximal 5.000 EURO.
Innovationsgutschein F+E für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design oder auch Produkttests zur Qualitätssicherung. Die Förderhöhe beläuft sich hierbei auf maximal 10.000 EURO.
Das Ministerium kooperiert hierbei mit der InnovationsAllianz, in der derzeit in NRW insgesamt 27 Hochschulen und vier Hochschul-Transfergesellschaften zusammenarbeiten. Sie ist damit das größte derartige Bündnis bundesweit. Ziel ist es, die Forschungskapazitäten der Hochschulen effektiver zu nutzen und in Kooperationen innerhalb der Wissenschaft sowie mit Unternehmen, kommunalen Einrichtungen und Verbänden die Entwicklung neuer bzw. die Optimierung bestehender Technologien, Produkte und Anwendungen zu fördern. Viele erfolgreiche Kooperationen haben bereits zu nachhaltigen Ergebnissen und Nutzen in Wirtschaft und Gesellschaft beigetragen. Die InnovationsAllianz wird vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW gefördert. Eine Reihe von Unternehmen unterstützt die InnovationsAllianz darüber hinaus als Mitglieder im „InnovationsClub NRW".
Die Innovationsgutscheine stehen allen Branchen und Fachgebieten offen. Mehr Informationen zu den Innovationsgutscheinen, zur InnovationsAllianz NRW und zum Leistungsangebot der NRW-Hochschulen finden Sie im Internet unter www.innovationsallianz.nrw.de.
RBW ist regionaler Ansprechpartner
Das Förderprogramm gibt es bereits seit 2007. Doch bislang gab es nur eine zentrale Servicestelle, an die sich die Unternehmen wenden konnten. Für 2013 steht jetzt ein neues Beratungsangebot bereit: Neben dieser Servicestelle der InnovationsAllianz (www.innovationsgutschein.nrw.de) können sich die Antragsteller ab sofort auch bei den vor Ort ansässigen Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Entwicklungsgesellschaften informieren und alle nötigen Unterlagen einreichen. Die RBW ist darum ab sofort der Ansprechpartner für Unternehmen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis.
Kontakt:
Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Michael Hunke, Tel.: 02204/9763-0, E-Mail: info@rbw.de