Neues Antragsverfahren zur Schülerfahrkostenerstattung beim SchülerTicket
Für die Feststellung der Freifahrtberechtigung und die damit verbundene Schülerfahrkostenerstattung gilt ein neues Antragsverfahren. Bei der bisherigen, formlosen Antragsweise gibt es neue datenschutzrechtliche und formelle Vorgaben, denen die Stadtverkehrsgesellschaft (SVB) Rechnung tragen muss. Die SVB bedauert, aus diesen Gründen die bisherige, unbürokratische Antragsform nicht mehr anbieten zu können, ist aber hier an die rechtlichen Vorgaben gebunden.
Aus diesem Grund ist eine Antragstellung künftig nur noch schriftlich über einen Antragsvordruck möglich, den Sie in der Rubrik "Freifahrtberechtigung/Schülerfahrkostenerstattung" finden. Diesen können Sie dort herunterladen und am PC ausfüllen. Für Antragsteller, die nicht über eine Download- und Druckmöglichkeit verfügen, hält die SVB auf Anfrage Antragsformulare vor.
Eine formlose Antragstellung, z. B. per E-Mail, ist somit ab dem neuen Schuljahr 2011/2012 nicht mehr möglich! Formlose Anträge müssen wir aus den oben genannten Gründen unbearbeitet an die Antragsteller zurückgeben.