Mit einem Schwerbehindertenausweis sollen berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, ausgeglichen werden. Für die Beantragung eines solchen Schwerbehindertenausweises ist der Rheinisch Bergische Kreis zuständig.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen müssen Sie zunächst das Antragsdokument vollständig ausfüllen. Hierbei ist es wichtig, möglichst genaue Angaben zu machen, da so Rückfragen minimiert werden, sowie die Bearbeitungsdauer von ca. drei Monaten ggfs. verkürzt werden kann. Zusätzlich zu dem regulären Antrag besteht die Möglichkeit einen solchen Antrag auch online einzureichen. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Onlineformular. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben senden Sie diesen per Post, E-Mail, Fax oder über das Onlineformular an die zuständige Stelle des Rheinisch Bergischen Kreises (siehe unten). Für eine optimale Bearbeitung fügen Sie gerne bereits ärztliche Befunde, Rehaberichte und Pflegegeldgutachten dem Antragsformular bei. Falls etwas fehlen sollte, wird sich der Rheinisch Bergische Kreis bei Ihnen melden. Aufgrunddessen ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und Telefonnummer) auf dem Antragsformular angeben. Weitere Tipps zum Ausfüllen des Schwerbehindertenantrages finden Sie hier.
Wenn Sie sich nach Ihrer Antragsstellung nach dem aktuellen Sachstand erkundigen möchten können Sie sich (wenn die Antragstellung mehr als zwei Monate her ist) per Mail schwerbehindertenausweis@rbk-online.de oder telefonisch unter 02202 - 13 62 40 an den Rheinisch Bergischen Kreis wenden.
Sollte die Antragstellung erst ein paar Wochen her sein, werden Sie um Geduld gebeten. Der Rheinisch Bergische Kreis wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Nebenstelle An der Gohrsmühle
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
Schwerbehinderten-Ausweis-Hotline
Tel.: 0 22 02 13 62 40
Fax: 0 22 02 13 10 62 40
In einem Schwerbehindertenausweis wird sodann der Grad der Behinderung aufgeführt. Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Schwere einer Behinderung und wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Es gibt zusätzlich zum GdB noch sogenannte Merkzeichen. Die Merkzeichen kennzeichnen bestimmte Eigenschaften von Behinderung. Es gibt folgende Merkzeichen:
- Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung
- Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
- Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit
- Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit
- Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit
- Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wenn Sie dann schließlich einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben und eine Gehbeeinträchtigung haben können Sie nun auch einen Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis) beantragen. Wie das funktioniert können Sie in der nächsten Frage nachlesen.