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Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Flächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch BauGB für das Gebiet Bergisch Gladbach – Wache
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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
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