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Gewerbegebiet Obereschbach: Stadtrat und AöR-Verwaltungsrat über aktuellen Sachstand informiert – keine Gefahr für Grundstücke

Nachdem in den Medien bereits mehrfach über die Sperrung der L 136 zwischen Moitzfeld und Untereschbach berichtet worden war, hat die Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach (SEB) AöR nun ihren Verwaltungsrat über den letzten Sachstand informiert; ebenso haben die Ratsmitglieder in der Sitzung am 3. Mai einen aktuellen Überblick erhalten.

Die AöR weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass im Gewerbegebiet die Bodenbewegung nur ganz am Rande aufgetreten ist. Von der Rissbildung ist ein Grundstück des zukünftigen Gewerbegebietes, das direkt an die in Landstraße 136 angrenzt, in einem Anteil von ca. 20 % betroffen. In allen anderen Grundstücken sind keine Schäden aufgetreten.

Unmittelbar vor Beendigung der Geländearbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes Obereschbach durch den Stadtentwicklungsbetrieb sind Mitte März Rissbildungen in der Fahrbahn der Landstraße 136 aufgetaucht, die eine Schließung bzw. Sperrung der Straße notwendig machten. Infolge des zeitlich engen Zusammenhangs zwischen den Erschließungsarbeiten des SEB und den Schäden in der Fahrbahn hat der Unterzeichner in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen einen Fachgutachter beauftragt, die Ursache der Rissbildung zu untersuchen und einen Vorschlag zur dauerhaften Behebung der Schäden zu erarbeiten.

Ein erster Zwischenbericht des Gutachters zu den durchgeführten Bohrungen hat ergeben, dass die Straße und ein kleinerer Teil eines Gewerbegrundstückes auf einer nach Nordosten leicht schräg abfallenden Tonschicht liegen, die in Verbindung mit Schichtenwasser eine leichte Bewegung der Straße und kleinerer Teile des Gewerbegrundstückes Nummer 2 verursacht haben.

Zurzeit werden die Bohrungen ausgewertet und geo-mechanische Versuche durchgeführt, die dann in einen Vorschlag zur Sanierung bzw. Sicherung der Straße und des Gewerbegrundstückes münden werden. Es ist damit zu rechnen, dass in der zweiten Hälfte des Monats Mai der beauftragte Gutachter seine Arbeiten abschließt und ein Sanierungsvorschlag vorliegt. Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßen könnte ein Bauauftrag zur Reparatur der Straße danach kurzfristig erteilt werden.

Ob und in welcher Höhe es zu einer Kostenbeteiligung bei der Straßensanierung durch den SEB kommt, kann zurzeit nicht beurteilt werden. Die weiteren Erschließungsarbeiten sind bzw. werden durch die Sperrung nicht behindert, so dass der Zeitplan bisher eingehalten werden konnte.