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Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen 2025 haben am 14. September 2025 stattgefunden; erforderliche Stichwahlen wurden am 28. September 2025 durchgeführt.


Die Wahl von Stadtrat, Kreistag sowie die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats werden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum durchgeführt. 

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Stadtrat - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. 

Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.

Wahlbeteiligung 2025

Die Wahlbeteiligung bei der Urnenwahl lag am Wahltag um 12.00 Uhr bei 16,01 % und um 16.00 Uhr bei 38,45 %.

Barrierefreiheit und Leichte Sprache

Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
• Informationen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.
• Erklärvideo zur Kommunalwahl (ohne Gebärdensprache)
• Erklärvideo mit Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Den akustischen Stimmzettel erhalten Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0009671.

Eine Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung in einfacher Sprache finden Sie hier.

Downloads zu den Kommunalwahlen 2025

Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke

Der Wahlausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 das Wahlgebiet in 26 Wahlbezirke eingeteilt.

Kommunalwahlbezirk 1 Schildgen
Kommunalwahlbezirk 2 Katterbach-West
Kommunalwahlbezirk 3 Katterbach-Ost/Paffrath-West
Kommunalwahlbezirk 4 Paffrath Nord/Nußbaum
Kommunalwahlbezirk 5 Paffrath-Süd
Kommunalwahlbezirk 6 Hand-West
Kommunalwahlbezirk 7 Hand-Ost
Kommunalwahlbezirk 8 Hebborn
Kommunalwahlbezirk 9 Stadtmitte-Ost/Romaney-West/Hebborn-Nord
Kommunalwahlbezirk 10 Sand
Kommunalwahlbezirk 11 Stadtmitte-West
Kommunalwahlbezirk 12 Heidkamp-Nord/Heidkamp-Ost
Kommunalwahlbezirk 13 Gronau-Ost/Heidkamp-West
Kommunalwahlbezirk 14 Gronau-West
Kommunalwahlbezirk 15 Refrath-Nord
Kommunalwahlbezirk 16 Refrath-West
Kommunalwahlbezirk 17 Refrath-Lustheide
Kommunalwahlbezirk 18 Refrath-Mitte/Kippekausen
Kommunalwahlbezirk 19 Refrath-Frankenforst
Kommunalwahlbezirk 20 Bensberg-Süd/Kaule
Kommunalwahlbezirk 21 Lückerath/Heidkamp-Süd
Kommunalwahlbezirk 22 Bensberg-Mitte
Kommunalwahlbezirk 23 Moitzfeld
Kommunalwahlbezirk 24 Bensberg-Süd/Bockenberg
Kommunalwahlbezirk 25 Bärbroich/Ehrenfeld/Herkenrath-Ost
Kommunalwahlbezirk 26 Romaney-Ost/Herkenrath/Herrenstrunden

Ein Straßenverzeichnis finden Sie hier.
Eine Karte zur optischen Abgrenzung der Wahlbezirke finden Sie hier.

Die genaue Einteilung der Wahlbezirke können Sie hier im Geoportal einsehen.

Wie komme ich an eine Wahlschablone?

Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Wahlhilfe unter folgender Telefonnummer anfordern: 02159 - 96550.

Barrierefreiheit von Wahllokalen/ Direktwahlbüro

Ob Ihr Wahllokal am Wahltag barrierefrei erreichbar ist, erfahren Sie unter der Nummer 02202 - 14 2888.
Das Direktwahlbüro in der Stadtmitte (An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach ist barrierefrei erreichbar.

Ich bin im Krankenhaus, wie kann ich wählen?

Wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung befinden und ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, können Sie an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen. Senden Sie hierzu die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung an das Wahlbüro zurück und wir schicken Ihnen die kompletten Wahlunterlagen an Ihren Wunschort.

Darf ich eine Hilfs-/Begleitperson zur Wahl mitbringen?

Wähler mit körperlichen Beeinträchtigungen können eine Person ihrer Wahl bestimmen, ihr zu helfen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.

Muster für unsere Wahlhelfer

  • Musterniederschrift Urnenwahl
  • Musterniederschrift Briefwahl 

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahlberechtigung richtet sich nach §§ 7, 8 des Kommunalwahlgesetzes. Wahlberechtigt ist wer am Wahltag
• Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bergisch Gladbach seine Hauptwohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb von Bergisch Gladbach hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Informationen über die Wahl und die Auswirkungen bei einem Umzug erhalten Sie in diesem Merkblatt.

Wahlscheine in Ausnahmefällen

Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn
1. er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund die Einspruchsfrist versäumt hat;
2. er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist;
3. seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt.
Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dies ist möglich bis Sonntag, 15.00 Uhr.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlbüro unter 02202-142888.