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Gelbe Säcke / Gelbe Tonnen

Hinweise für Haushalte zur Abfuhr Gelber Säcke und Gelber Tonnen

Die Dualen Systeme sind im Auftrag der Hersteller und Vertreiber für die Sammlung von Verkaufsverpackungen zuständig. Sie haben den Auftrag zur Sammlung Gelber Säcke und Gelber Tonnen an die Firma Neuenhaus GmbH vergeben.

Die Firma Neuenhaus nimmt keine gelben Säcke außerhalb der Regelabfuhr an. 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat keinerlei Einfluss mehr auf die Verteilung von Gutscheinen und die Ausgabe Gelber Säcke sowie der Durchführung der Leerung Gelber Tonnen und Sammlung Gelber Säcke.

Bei Fragen zur Abfuhr und eventuell auftretenden Problemen wenden Sie  sich bitte ausschließlich an die Fa. Neuenhaus. Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes können Ihnen hierzu keine Auskunft geben!

Sie erreichen die Fa. Neuenhaus GmbH telefonisch unter der kostenfreien Hotline-Nr. 0800 - 3 77 55 88.

Ströungen und aktuelle Informationen können Sie hier einsehen.

Statistisch werden pro Einwohner jährlich ca. 16,7 kg LVP aus Metall, Kunststoffen und Verbunden hergestellt, von denen 80 % über Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen erfasst werden können. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Bergisch Gladbach entspricht dies einer Gesamtmenge von rund 1.450 t. Tatsächlich wurden jedoch 2012 insgesamt 2859 t gesammelt. Fast die Hälfte des Inhalts der Gelben Säcke und GelbenTonnen bestand aus Müll und sonstigen Kunststoffen.

Für die Sammlung und Verwertung solcher Materialien erhalten die dualen Systeme keine Entgelte vom Hersteller. Dementsprechend bezahlen sie ihre Vertragspartner vor Ort auch nicht für deren Sammlung und Sortierung.


Die Fa. Neuenhaus GmbH als Ihr zuständiges Sammelunternehmen im Stadtgebiet muss daher verstärkt auf Fehlbefüllungen von Gelben Tonnen achten. Sind darin – wenn auch nur in kleinen Mengen – Restmüll oder Materialien, die keine Verkaufsverpackungen sind, enthalten, wird der Behälter nicht geleert. Sie haben dann die Möglichkeit, den Inhalt nachzusortieren und bei der nächsten Abfuhr vier Wochen später wieder herauszustellen.

Erfolgt keine Nachsortierung, kann der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach eine kostenpflichtige Entsorgung als Restmüll durchführen. Den Auftrag hierzu können sie schriftlich per Fax oder E-Mail erteilen.

Wir hoffen jedoch, dass alle Nutzer an einer sortenreinen Erfassung der LVP mitwirken und damit eine problemlose Entsorgung gewährleistet werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.


Ausführliche Informationen zum Verpackungsrecycling finden Sie auf der Webseite der Dualen Systeme (bitte oben auf das Logo der Dualen Systeme klicken).

Hinweise zur Verpackungsentsorgung und Nutzung Gelber Säcke durch Gewerbebetriebe, Verwaltungen und Freiberufler finden Sie hier.

Gelbe Säcke erhalten Sie gegen Gutschein kostenlos.

  • Gutscheine der Fa. Neuenhaus werden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb zusammen mit dem Abfuhrkalender der Stadt Bergisch Gladbach verteilt. Alte Gutscheine verlieren mit Beginn des neuen Jahres ihre Gültigkeit.
  • Sofern Sie noch über Gelbe Säcke aus dem Vorjahr verfügen, können Sie diese natürlich auch weiterhin benutzen.
  • Mit einem Gutschein erhalten Sie für jede in Ihrem Haushalt lebende Person ein Jahreskontingent von 1 Rolle = 13 Gelbe Säcke.
  • Für einen nicht ausgefüllten Gutschein kann nur 1 Rolle = 13 Säcke eingelöst werden.
  • Bei Mehrbedarf können zusätzliche Säcke nur bei der Fa. Neuenhaus, Cliev 22-24, 51515 Kürten, formlos beantragt werden.
    Bis Ende 2022: Senden Sie Fa. Neuenhaus am einfachsten einen an sich selbst adressierten und frankierten Freiumschlag zu. In diesem Fall können Sie dann nach Erhalt des Gutscheines weitere Rollen Gelber Säcke bei einer Ausgabestelle  abholen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat keinen Einfluss darauf, ob Gelbe Säcke an einer Ausgabestelle jederzeit vorrätig sind.
    Ab 2023 verschickt die Fa. Neuenhaus DSD-Gutscheine auch ohne vorherige Zusendung eines Freiumschlags. Dann genügt ein Anruf unter der kostenfreien Hotline 0800 - 3 77 55 88. Die bekannten Ausgabestellen bleiben auch 2023 erhalten.

Abholung und Abgabe von Verkaufsverpackungen

Die Gelben Säcke und Gelben Tonnen werden vierwöchentlich geleert. Die Leerungstermine können Sie Ihrem Abfuhrkalender entnehmen.

Haben Sie einmal größere Mengen Gelber Säcke (z.B. großvolumige Verpackungen), die Sie nicht bis zum nächsten regulären Abholtermin zwischenlagern möchten, können Sie diese auch am Wertstoffhof Kippemühle abgeben.


Gelbe Tonnen werden nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Die Fa. Neuenhaus ist vertraglich lediglich zur Abfuhr der am 30.06.2004 vorhandenen Gelben Tonnen verpflichtet, für die zwischen dem Nutzer und der EBGL GmbH eine Nutzungsvereinbarung geschlossen wurde. Diese Gelben Tonnen müssen mit einer nummerierten Registriermarke der EBGL GmbH versehen sein.

Neue Gelbe Tonnen werden von der Fa. Neuenhaus nicht zur Verfügung gestellt. Private alte Behälter werden bis zum Eintreten eines Defekts oder Zerstörung weiterhin geleert. Ersatz wird danach nicht zur Verfügung gestellt.

Was gehört in den Gelben Sack und die Gelbe Tonne ?

Verpackungen aus Aluminium, Weißblech, Verbunden und Kunststoffen - die sogenannten LVP = Leichtverpackungen - gehören in den gelben Wertstoffsack oder in die Gelbe Wertstofftonne. Die verschiedenen Materialien werden zusammen in einem Sack bzw. einer Tonne gesammelt. Anschließend werden sie, u.a. in der Sortieranlage der Firma Remondis in Troisdorf, nachsortiert. Um alle Stoffe recyceln zu können, bitten wir um die Trennung der einzelnen Verpackungsmaterialien bspw. Aluminium und Kunststoff, wie bei Joghurtbechern.

Restmüll - hierzu gehören auch Kunststoffteile wie Eimer, Kinderspielzeug, Schüsseln, Gefrierbeutel, Styropor-Dämmplatten, Baufolien usw. - gehört in die Restmülltonne und nicht in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Leider finden sich dennoch mehr als 30 Gewichtsprozent Restmüll und Fremdstoffe in den Wertstoffbehältern. Die Kosten für die Sortierung, Transport und Deponierung sind hier 3 x so hoch wie bei der Erfassung durch die Restmülltonne. Wer aus Nachlässigkeit oder auch bewußt Restmüll oder Fremdstoffe wie Papier, Glas oder Transportverpackungen in den gelben Sack bzw. in die gelbe Tonne einfüllt, verursacht unnötige Kosten, die von der Allgemeinheit und damit auch von ihm selbst bezahlt werden müssen. Es gilt also die einfache Regel: