Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Biotonne

Die Sammlung organischer Abfälle erfolgt über die Biotonne. Diese wird in der Regel zweiwöchentlich abgefahren; in Problembereichen (z. B. größere Wohnanlagen) ist auch die wöchentliche Abholung möglich.

Die Gebühr für eine 120 l Biotonne beträgt pauschal 45,00 €, diejenige für eine 240 l Biotonne 87,00 € jährlich.

Auch für die Biotonne besteht der Anschluss- und Benutzungszwang, wenn nicht alle organischen Abfälle selbst auf dem Grundstück kompostiert werden. Die Eigenkompostierung muss allerdings schadlos erfolgen, d. h., Nachbarn dürfen nicht belästigt und Schädlinge wie Ratten, nicht angezogen werden. Tips zur richtigen Anlage eines Komposthaufens erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Biologisch abbaubare Kunststofftüten sind in der Biotonne nicht zulässig !

Im Handel werden vielfach Abfallbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen angeboten. Diese sollen sich beim Kompostierungsvorgang zersetzen und werden daher u.a. als Einsatztüten für die Vorsortierbehälter angeboten.
Leider können solche Biokunststoffe in der Vergärungsanlage des Entsorgungszentrums Leppe, in der der Inhalt der Biotonnen aus dem Stadtgebiet verwertet wird, nicht verarbeitet werden. Die Biokunststoffe lösen sich in dem Gärbehälter unter Luftabschluss nicht auf. Außerdem kann man sie - wenn sie nach dem Transport völlig verschmutzt in einem großen Berg gepressten Biomülls liegen - nicht von "normalen" Plastiktüten unterscheiden. Daher müssen in der Anlage alle Kunststofftüten mühsam von Hand aus dem Gemisch herausgesucht werden.
Aber auch im heimischen Komposthaufen erweisen sich Biokunststoffe oft als Störstoffe, da dort vielfach die zur Zersetzung benötigten höheren Temperaturen nicht erreicht werden. Experten raten daher von einer Verwendung ab.
Da die Herstellung zudem sehr energieaufwändig ist, ist die Ökobilanz der Biokunststoffe, die letztendlich doch in der Verbrennungsanlage landen, negativ. Von einer Verwendung ist daher abzuraten. Das Einfüllen in die Biotonne ist dementsprechend unzulässig.

Grünabfälle

Wenn Sie eine Biotonne nutzen, haben Sie die Möglichkeit, ein Bündel Reisig zur Abfuhr auf die Biotonne zu legen. Das Bündel darf einen Durchmesser von 30 cm und eine Länge von 1,00 m nicht überschreiten, keine dornigen Zweige enthalten und nicht mehr als 5 kg wiegen. Es ist nicht zulässig, mehrere Bündel auf Biotonnen von Nachbargrundstücken zu verteilen. Wird dies festgestellt, wird keines der Bündel mitgenommen.

Grünabfälle in Papiersäcken werden grundsätzlich nicht mitgenommen.

Größere Mengen Grünabfälle, die nicht mehr in die Biotonne passen, können Sie gegen Entgelt an der Annahmestation Birkerhof abgeben.

Laubabfuhr

In den Monaten Oktober bis Dezember wird eine separate Laubabfuhr durchgeführt. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Tipps zur Benutzung der Biotonne

Als vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen durch Mikroorganismen, Fliegen, Ratten sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen gibt das Umweltbundesamt speziell für die Biotonne folgende Empfehlungen:

  • Es müssen genügend große Behältervolumen bereitgestellt werden.
  • Geben Sie ausreichen Strukturmaterialien zu, beispielsweise Grün- und Gartenabfälle, geeignetes Altpapier (Zeitungs,- aber kein Hochglanzpapier).
  • Problematische Küchenabfälle, d.h. nasse, geruchsintensive Stoffe sollten in Altpapier gewickelt werden.
  • Nach dem Einfüllen von Speiseresten sollten diese mit Grünabfall (z. B. Rasenschnitt) oder Sägespänen abgedeckt werden.
  • Die Abfallgefäße sollten wenn möglich an schattigen Standorten und mit geschlossenem Deckel aufgestellt werden.
  • Reinigen Sie verschmutzte Abfall- und Sammelgefäße sofort und entleeren Sie Ihre Sammelgefäße im Haushalt insbesondere in den warmen Sommermonaten so oft wie möglich.
  • Biotonnen sollten nicht in Innenräumen aufgestellt werden.
  • Um Leerungsproblemen im Winter bei Frost vorzubeugen, sollten Sie die Biotonnen möglichst nachts in einem frostfreien Raum, z.B. der Garage, unterstellen und sie erst frühmorgens an die Straße bringen. Sinnvoll ist es auch, den festfrierenden Deckel zu lösen und an den Seitenwänden festfrierenden Inhalt morgens mit einem Spaten zu lockern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das dies nicht von den Müllwerkern geleistet werden kann und keine Zeit besteht zu versuchen, festgefrorenen Inhalt von Biotonnen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu leeren.

Grundsätzlich ergeben sich durch die getrennte Abfuhr der organischen Abfälle in der Biotonne keine zusätzlichen gesundheitlichen Risiken im Vergleich zur herkömmlichen Mülltonne.

Auch ein Abfuhrintervall von 14 Tagen ist für die Biotonne akzeptabel. Insbesondere in den warmen Sommermonaten sollten aber oben genannte Ratschläge befolgt werden, um Hygieneprobleme zu vermeiden.

Lediglich bestimmte Personen, die infolge einer Immunschwäche besonders empfindlich gegenüber einer Infektion sind oder eine Überempfindlichkeit gegenüber Pilzen oder Bakterien aufweisen, sollten beim Umgang mit Bioabfällen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Dies gilt natürlich auch für jeden anderen Kontakt mit Krankheitskeimen und Allergenen.