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Gelbe Säcke für Handel, Verwaltungen und Gewerbebetriebe

Wann und wofür dürfen Gewerbebetriebe und sonstige Anfallstellen den Gelben Sack / die Gelbe Tonne nutzen ?

Die Dualen Systeme sammeln Verkaufsverpackungen der Endverbraucher kostenfrei. Nur dann, wenn ein Gewerbebetrieb Endverbraucher ist – also die in der Verpackung enthaltenen Dinge verbraucht oder verarbeitet - darf er den Gelben Sack zur Entsorgung der Verpackungen nutzen. Dies ist insbesondere beim Einzelhandel in der Regel nicht der Fall.

Andere Verpackungen, die in einem Gewerbebetrieb anfallen, sind vielfach sogenannte Transportverpackungen. Verpackungen, die Kunden im Geschäft nach Auspacken der Ware zurückgelassen haben, sind sogenannte Umverpackungen. Beide Verpackungsarten dürfen nicht über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Warum zusätzliche Gutscheine nur auf Antrag ?

Da in den letzten Jahren leider vielfach festzustellen war, dass Gewerbebetriebe das System Gelber Sack / Gelbe Tonne in Anspruch nahmen, obwohl bei ihnen keine Verkaufsverpackungen anfallen, ist das Sammelunternehmen vor Ort nunmehr vertraglich verpflichtet, eine Bedarfsprüfung durchzuführen und ein Kataster über die jeweiligen Nutzer und anfallenden Mengen zu führen.

Mit dem Gutschein, der dem städtischen Abfuhrkalender beigefügt ist, erhalten Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen usw. je 5 Mitarbeiter eine Rolle Gelber Säcke. Maximal werden 130 Säcke (10 Rollen) für einen Gutschein ausgegeben. Falls Sie später Mehrbedarf haben, bezeichen Sie bitte die Art der Verpackungen und den voraussichtlichen Restbedarf für das laufende Jahr im Antrag, den Sie an die Firma Neuenhaus GmbH, Cliev 22-24, 51515 Kürten, richten.

Diese sendet Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen dann umgehend einen weiteren Gutschein zu, den Sie an einer beliebigen Verteilerstelle einlösen können.

Erhalten Gewerbebetriebe und sonstige Anfallstellen auch Gelbe Tonnen ?

Grundsätzlich gilt auch im Gewerbebereich, das Gelbe Säcke genutzt werden müssen. Wie auch bei Haushalten werden jedoch Gelbe Tonnen, die in der Systemfestlegung mit den Dualen Systemen erfasst sind, weiterhin abgefahren. Neue Anfahrstellen für Behälter werden durch den AWB nicht mehr genehmigt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fa. Neuenhaus.

Bei Rückfragen Sie erreichen die Fa. Neuenhaus unter der Hotline - Nr. 0800 - 3 77 55 88.