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Schadstoffannahme

Schadstoffe können jederzeit zu den Öffnungszeiten beim Wertstoffhof Kippemühle abgegeben werden.

Die aktuellen Termine der mobilen Schadstoffsammlung:

Gerade Monate, z.B. Februar, April etc.:
1. Donnerstag
9:30 bis 10:30 Uhr Schildgen, Parkplatz am Bürgerzentrum/Am Schild
11:00 bis 12:00 Uhr: Paffrath/Hand/Nußbaum, Steinenkamp (Friedhof)
2. Donnerstag
9:30 bis 10:30 Uhr Hebborn, Im Gerstenschlag/Kleefeld (Wendehammer)
11:00 bis 12:00 Uhr: Sand, Schulstraße (Parkplatz an der Schule)

Ungerade Monate, z.B. Januar, März etc.:
1. Donnerstag
9:30 bis 10:30 Uhr: Herkenrath, Im Fronhof (Parkplatz Friedhof/Kirche)
11:00 bis 12:00 Uhr: Moitzfeld, Rotdornweg (bie den Altkleider- und Glascontainern)
2. Donnerstag
9:30 bis 10:30 Uhr: Bensberg, Parkplatz Overather Str. neben Aldi
11:00 bis 12:00 Uhr: Refrath, Ecke Siebenmorgen/Dolmanstr.

An gesetzlichen Feiertagen fällt die mobile Schadstoffsammlung aus.
Es werden nur Schadstoffe aus Haushalten angenommen.

Die Entsorgung von Schadstoffen aus Gewerbebetrieben und Laboren / Praxen erfolgt durch die AVEA.

Asbesthaltige Materialien aus Haushaltungen (z.B. Welleternit, Eternit-Blumenkästen) werden in Kleinmengen (PKW-Inhalt) am Wertstoffhof Kippemühle angenommen.
Asbesthaltige Nachtspeicheröfen bitte keinesfalls selbst auseinanderbauen (Stäube sind krebserregend) und einen zugelassenen Elektrofachbetrieb mit Abbau und Entsorgung beauftragen.

Farben und Lacke in flüssiger Form werden am Schadstoffmobil angenommen. Behälter mit eingetrockneten Farben und Lacken bitte über den Restmüll entsorgen. Leere Farbeimer und Lackdosen gehören in den Gelben Sack / Gelbe Tonne.

Entsorgung von Arzneimitteln

In der jüngsten Vergangenheit ist erneut die Diskussion über Arzneimittel-Rückstände im Abwasser aufgeflammt. Hierzu ist ausdrücklich geregelt worden, dass in die öffentliche Abwasseranlage keine Medikamente und pharmazeutischen Produkte eingeleitet werden dürfen. Der richtige Weg ist, dass Reste von Arzneimitteln über die Restmülltonne zu entsorgen sind, weil sie dann regelmäßig in Müllverbrennungsanlagen beseitigt werden. Insbesondere ist es kein Umweltschutz, wenn z. B. kleine Glasflaschen mit Resten eines Antibiotikums im Waschbecken ausgespült werden, um diese kleinen Glasflaschen in den Glascontainer werfen zu können oder nicht benutzte Tabletten in der Toilette schlichtweg herunter gespült werden. Die Kläranlagen sind grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, die Reste von nicht eingenommenen oder ungebrauchten Medikamenten vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Der Entsorgungsweg über das Restmüllgefäß ist daher eindeutig der richtige und umweltgerechte Entsorgungsweg.