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Ausschreibungen Kultur

Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur. 

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr.  Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.

Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz".  Vielen Dank.


Ausschreibungen

aktuelle Ausschreibungen, Förderungen, Wettbewerbe & Preise

action! Aktiv für eine globale Welt (Frist: 20.10.2025)

action! Aktiv für eine globale Welt

Frist: 20.10.2025

Das Förderprogramm action! unterstützt Bildungsaktionen zu globalen Themen und für eine nachhaltige Zukunft. Inhaltlich soll es dabei um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung gehen, die von den Vereinten Nationen beschlossen wurden. Gefördert werden Maßnahmen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Deutschlands.

Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren, also Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung.

Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/action/

„Start2Act“ - Expertisenprojekte (Frist: 24.10.2025

Förderprogramm „Start2Act“

Frist: 24.10.2025 (Expertiseprojekte)
Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) fördert Expertiseprojekte, die den Schutz von Kindern durch präventive Ansätze stärken. Gefragt sind längerfristige Vorhaben in Kooperation mit ausgewiesenen Fachkräften, etwa künstlerisch-kulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen oder Qualifizierungen für Ehren- und Hauptamtliche, Honorarkräfte und Eltern.

Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kin-derschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Pro-jektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Qualifizierungen und Entwicklung von Maßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt für Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Honorarkräfte und/oder ggf. Eltern
Budget: bis zu 8.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten, 7 Prozent Verwaltungskosten, in Aus-nahmefällen: zusätzliche Personalkosten für die Aufstockung von Personal
Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens ab dem 1. Januar 2026 starten und muss bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein.
Antragsfrist: Antragsfrist ist der 24. Oktober 2025.


Impulsprojekt (bis zu 2.000 Euro)
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehren-amtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern
Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten
Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten und muss bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein.
Antragsfrist: Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden, der Antrag muss jedoch mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart eingereicht werden. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.
Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtsper-sonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnüt-zigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.
Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt.
Antragssteller können sich über die Laufzeit des Förderprogramms (2024−2026) mehrmals bewerben, aber dürfen insgesamt nicht über max. 60.000 Euro Fördersumme kommen.

Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung/

KI verein(t) Awards: Auszeichnung für innovative Non-Profits (Frist: 24.10.2025)

KI verein(t) Awards: Auszeichnung für innovative Non-Profits

Frist: 24.10.2025

Die KI verein(t) Awards ermutigen gemeinnützige Organisationen, neue Wege zu gehen und das Potenzial von Künstlicher Intelligenz für ihre Arbeit zu entdecken – mit dem Ziel, Wirkung zu entfalten und ihre Arbeit perspektivisch noch effektiver zu gestalten. Die Auszeichnung macht Projekte sichtbar, stärkt das Vertrauen in den sinnvollen KI-Einsatz im gemeinnützigen Bereich und fördert weitere Innovationen. Vergeben werden die KI verein(t) Awards durch Haus des Stiftens in Kooperation mit Microsoft.

Die drei bestbewerteten KI-Projekte erhalten ein Preisgeld in Höhe von 2.500 € (1. Platz), 1.500 € (2. Platz) und 1.000 € (3. Platz).
Begrüßt werden Einsendungen von gemeinnützigen Organisationen, die mit ihrem KI-Projekt beispielhaft zeigen, wie gemeinnützige Arbeit durch Technologie neu gedacht werden kann – und so als Vorbild für andere Organisationen wirken.

Teilnehmen können alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Förderprogramme registriert und damit förderberechtigt sind.
Eine gemeinnützige Organisation kann auch mehrere KI-Projekte einreichen.

KI verein(t) ist eine Initiative des Haus des Stiftens mit Unterstützung von Microsoft.

Weitere Infos: https://www.hausdesstiftens.org/non-profits/wissen/ki-vereint/awards/?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=IT-News_synalis%2C+esri%2C+KI+verein%28t%29%2C+Microsoft&utm_content=Mailing_15057256

jugend.kultur.austausch mit Frankreich (Frist: 30.10.2025)

jugend.kultur.austausch mit Frankreich 

Frist: 30.10.2025

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.

Wir unterstützen Akteure der Kulturellen Bildung, die Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften aus Deutschland und Frankreich durchführen möchten. Als Partner des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) stellen wir Fördermittel zur Verfügung und helfen dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen.

Gefördert werden
• außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme für Kinder, Jugendliche und Fachkräfte in Deutschland und in Frankreich – auch im digitalen bzw. hybriden Format.
• Schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte, wenn sie in der Verantwortung der außerschulischen Organisationen durchgeführt und beantragt werden
• Trilaterale Maßnahmen mit einem dritten Partnerland, wenn es sich um ein Schwerpunkt-Land des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) handelt.

Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-mit-frankreich/

Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland (Frist: 30.10.2025)

Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland

Frist: 30.10.2025

Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.

Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/

Kunststipendium in Soest – Wilhelm-Morgner-Stipendium 2026 (Frist: 31.10.2025)

Kunststipendium in Soest – Wilhelm-Morgner-Stipendium 2026

Frist: verlängert bis 31.10.2025

Das Kunststipendium wird in einem zweijährigen Rhythmus ausgeschrieben und bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern der bildenden Kunst im „Künstlerhaus im Paulipark“ in Soest für ein halbes Jahr gesicherte Arbeitsbedingungen, monatlichen Unterhalt und die Möglichkeit einer Kunstausstellung in Soest.

Das Anwesenheitsstipendium richtet sich an Künstler*innen der bildenden Kunst mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium bis zu einem Alter von 35 Jahren. Alternativ kann diese Altersgrenze aufgehoben werden, wenn der Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Möglichkeit, sich alltagssprachlich in deutscher Sprache zu verständigen, ist erforderlich.

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung zwingend erforderlich:
• Ein tabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der künstlerischen Ausbildung und Tätigkeiten. Angaben über bisherige Ausstellungen, Kunstpreise, Stipendien usw. sowie Kritiken oder andere Publikationen. Dieser Punkt kann durch einen Link auf die Homepage (CV) ersetzt werden. (Keine Belege über soziale Medien.)
• Eine kurze Ideenskizze für die vorgesehene Arbeit während des Aufenthaltes.
• Analog mindestens fünf aussagekräftige Fotos /Abbildungen von Arbeiten aus den letzten zwei Jahren mit Angaben über Techniken, Material und Maßen. Die Bewerbung kann mit einer Linkliste mit Verweisen auf eigene Werke ergänzt werden.

Es wird für die Zeit von sechs Monaten ein kostenfreier Aufenthalt im Künstlerhaus im Paulipark im Herzen der historischen Altstadt von Soest gewährt. Verbunden ist dies mit einem monatlichen Unterhalt von 1.200 €. Künstlerpaaren, die künstlerisch zusammenarbeiten, wird ein Unterhalt von 1.800 € gewährt.

Im Anschluss an das Arbeitsstipendium erhalten die Stipendiat*innen die Gelegenheit einer Abschlussausstellung.

Weitere Infos: https://www.wilhelm-morgner-stipendium.de/index.php/stipendium/ausschreibung

NRW: Projektförderung Medienkunst (Frist: 31.10.2025)

NRW: Projektförderung Medienkunst

Frist: 31.10.2025

Mit den Förderschwerpunkten „allgemeine Projektförderung“, „Medienkunstfonds“ und „Medi-enkunstfellows“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nord-rhein-Westfalen in Kooperation mit dem Büro medienwerk.nrw Projektvorhaben der Medienkunst & digitalen Kultur.

Ab sofort können Institutionen und freie Initiativen aus NRW alleine (allg. Projektförderung), gemeinsam mit mindestens einer weiteren Institution (Medienkunstfonds) oder mit einer*einem Fellow (Medienkunstfellow) ihre Projektideen, die sich künstlerisch und kulturell mit dem aktuellen technologischen Wandel und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft aus-einandersetzen, einreichen.

Die Förderprogramme richten sich an Institutionen und Initiativen, Bündnisse und Kollektive, Orte und Räume der Medienkunst & digitalen Kultur.
Antragsberechtigt sind: Organisationen/Institutionen im Kontext oder mit Interesse an Medi-enkunst/digitaler Kultur in Nordrhein-Westfalen. Dies schließt Institutionen (kommunal u.a.) mit Regelförderung ein wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und weitere Bildungsträger (z. B. aus der kulturellen Bildung) sowie Akteurinnen und Akteure der freien Szene, bspw. Vereine, Kunsträume, freie Produktionshäuser, Festivals, Stiftungen und Initiativen.

Antragsteller*innen können ihr Projekt je nach Zielsetzung in einem von drei Förderschwer-punkte einreichen:

MEDIENKUNSTFONDS:
2 + X INSTITUTIONEN ODER FREIE INITIATIVEN MIT SITZ IN NRW
… entwickeln gemeinsam ein Kooperationsprojekt im Themenbereich Kunst, Technologie und Gesellschaft (z.B. künstlerische Produktionen, Kooperationen zum Dialog und Austausch, Archivarbeit; mögliche Formate sind bspw. Ausstellungen, Aufführungen, Workshops, Screenings, Performances, Diskursveranstaltungen).

MEDIENKUNSTFELLOWS:
1 INSTITUTION IN NRW + 1 FELLOW VON AUSSERHALB NRWS
… entwickeln gemeinsam ein Forschungsprojekt im Themenbereich Kunst, Technologie und Gesellschaft (z.B. mit einer Expert*in aus dem Bereich kuratorische Praxis, Medienkunst, Aktivismus, Forschung, Vermittlung, Publizistik als Fellow).

ALLGEMEINE PROJEKTFÖRDERUNG: 1 Institution in NRW
… beantragt ein Projekt oder Ausstellungsvorhaben im Kontext der Medienkunst, das künst-lerische Positionen der Medienkunst erforscht, präsentiert; zielgruppenspezifisch vermitteln und die Erforschung, den Erhalt und die Präsentation des Medienkunstbestandes in Nordrhein-Westfalen betreibt.

Weitere Infos: https://foerderung.medienwerk-nrw.de/

NRW: Basisförderung Kunstmuseen NRW (Ausstellungen, Restaurierung, Ankauf) (Frist: 31.10.2025)

NRW: Basisförderung Kunstmuseen NRW (Ausstellungen, Restaurierung, Ankauf)

Frist: 31.10.2025

Mit Hilfe der „Basisförderung Kunstmuseen NRW“ soll die Dichte und Qualität der nordrhein-westfälischen Museumslandschaft gesichert, in ihrer Qualität sowie Profilschärfung auf Ba-sis der eigenen Sammlung befördert und die Museen damit in ihrer Zukunftsfähigkeit unterstützt werden. Ziel ist es auch, dringend notwendige und für den Erhalt von Kunstwerken unerlässliche Restaurierungen zu ermöglichen. Kunstwerke und -objekte, die vom Zerfall bedroht sind, sollen erhalten und somit der Bestand von Sammlungen gesichert werden. Außerdem werden Museen dabei unterstützt, präventive Maßnahmen zum Schutz von Sammlungsgut zu ergreifen.
Zu den musealen Kernaufgaben gehören das Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln. Die „Basisförderung Kunstmuseen NRW“ berücksichtigt genau diese Aspekte in ihren drei Schwerpunkten Ausstellungs-, Restaurierungs- und Ankaufsförderung.

Gefördert werden Projekte, die der nordrhein-westfälischen Museumslandschaft zu Gute kommen. Gefördert werden können grundsätzlich einjährige sowie mehrjährige Projekte. Mehrjährige Projekte müssen jedoch besonders begründet werden.

Für die Ausstellungs-, Restaurierungs- und Ankaufsförderung antragsberechtigt sind alle Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Träger-schaft (unabhängig ihrer Rechtsform).
Für den Förderschwerpunkt der Ausstellungsförderung sind zusätzlich alle Kunstmuseen antragsberechtigt, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist.
Für den Förderschwerpunkt Restaurierung sind zusätzlich auch kulturgeschichtliche (Spezi-al-)Museen antragsberechtigt, wenn der Antrag sich auf ein Kunstwerk bezieht.

Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/foerderung-fuer-bildende-kunst

Town & Country Stiftungspreis (Frist: 31.10.2025)

Town & Country Stiftungspreis

Frist: 31.10.2025

Chancengleichheit und Gemeinschaft – dafür steht der Town & Country Stiftungspreis. Den Kern bildet die großflächige, bundesweite Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie die Wertschätzung derjenigen, die sich für sie einsetzen. Projekte von mehreren hundert Vereinen und Initiativen werden mit jeweils 1.000 € unterstützt, um ihre herausragende, oftmals ehrenamtliche Arbeit für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.

Bewerben können sich gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen mit ihren Pro-jekten zur Unterstützung von benachteiligten Kindern- und Jugendlichen.

Mit dem Town & Country Stiftungspreis und dem Town & Country Stiftungs-Sonderpreis wer-den deutschlandweit Projekte gemeinnütziger Einrichtungen gefördert, die sich für körperlich, geistig, finanziell und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen.
Erstmals wird auch ein Sonderpreis ausgelobt. Unter dem Motto Jung trifft Alt – Begegnung, die verbindet werden insbesondere Projekte gefördert, die auf kreative Weise intergenerative Begegnung stiften und echten Austausch zwischen Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen ermöglichen. Ob sportliche, kreative, digital-/ bildende oder kulturelle Aktivitäten – im Zentrum steht die Zusammenkunft der jungen und älteren Teilnehmer:innen.

Teilnahmeberechtigt sind Vereinigungen und Organisationen,
● die zum Zeitpunkt der Einsendung der Bewerbungsunterlagen vom Finanzamt als gemein-nützig anerkannt sind,
● die ihre Geschäftsräume im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und
● deren Projekte die Förderung und Unterstützung benachteiligter Kinder zum Ziel haben.

Weitere Infos: https://www.tc-stiftung.de/stiftungspreis/

Staatsanzeiger Award (Frist: 31.10.2025)

Staatsanzeiger Award

Frist: 31.10.2025

Der Staatsanzeiger Award wird jährlich in fünf Kategorien verliehen. Der Preis würdigt Projek-te, die unsere Gemeinschaft und Gesellschaft positiv beeinflussen und nachhaltig prägen. Der Award ist Auszeichnung sowie Plattform für Inspirierendes und belohnt Innovationen und Exzellenz. Er soll uns alle dazu ermutigen, über den Tellerrand zu schauen und gemeinsam eine lebendige, inklusive Zukunft zu gestalten.

Veranstaltet von: Staatsanzeiger Baden-Württemberg
Reichweite: bundesweit

Die Teilnahme am Staatsanzeiger Award steht allen Kommunen und Verwaltungen im gesamten Bundesgebiet offen, die herausragende Projekte und Initiativen in den einzelnen Kategorien vorweisen können.
• Bürgerbeteiligung
• Bürgermeister:in in Mission
• Kultur & Tourismus
• Digitalisierung & Innovation
• Kommune für Alle – Soziale Teilhabe
In jeder Kategorie wird ein Preis vergeben.

Weitere Inos: https://akademie.staatsanzeiger.de/award/

Erna Suhrborg-Preis (Frist: 31.10.2025)

Erna Suhrborg-Preis

Frist: 31.10.2025

Das Städtische Museum Wesel vergibt alle drei Jahre den von Gabriele und Hans-Dieter Suhrborg gestifteten »Erna Suhrborg-Preis«. 

Die Auszeichnung wird an bildende Künstlerinnen vergeben, die sich – wie die Namensgebe-rin des Preises – durch eine hohe Qualität ihres künstlerischen Schaffens auszeichnen, ohne ein künstlerisches Hochschulstudium abgeschlossen zu haben. Gleichzeitig verleiht die Stadt Wesel seit 2020 einen Nachwuchspreis an Schülerinnen.

Der Hauptpreis ist mit 2.000 Euro und einer Ausstellung in der Hauptstelle der Niederrheini-schen Sparkasse RheinLippe in Wesel dotiert. Die Gewinnerinnen des zweiten und dritten Preises erhalten jeweils die Möglichkeit einer Ausstellung an weiteren Orten in Wesel.
Der Nachwuchspreis wird in zwei Alterskategorien vergeben: 10 - 14 Jahre und 15 - 18 Jah-re. Alle drei Siegerinnen der beiden Alterskategorien erhalten die Möglichkeit einer kreativen Begleitung durch eine Künstlerin und einer gemeinsamen Ausstellung in Wesel. Außerdem sind die beiden ersten Preise mit je 300 Euro dotiert.
Teilnahmeberechtigt sind alle bildenden Künstlerinnen, die in Nordrhein-Westfalen leben oder geboren wurden. Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist eine Kopie des Personalaus-weises oder die Kopie der Geburtsurkunde vorzuweisen.
Die Teilnahmeberechtigten verfügen über keinen Hochschulabschluss im Bereich bildende Kunst, haben aber bereits Ausstellungserfahrung sammeln können.
Zur Teilnahme muss mindestens eine und können maximal drei Arbeiten digital eingereicht werden.
Weitere Infos: https://www.wesel.de/kultur-freizeit/staedtisches-museum/erna-suhrborg-preis

NRW: Förderprogramm "Kunstvereine, Ausstellungen und Profil- und Programmförderung" (Frist: 31.10.2025)

NRW: Förderprogramm "Kunstvereine, Ausstellungen und Profil- und Programmförderung"

Frist: 31.10.2025

Kunstvereine sind mehrheitlich aus der Bürgerschaft heraus gegründete, im Vereinsrecht verankerte, nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Organisationen. Kunstvereine sind hete-rogene, vielgestaltige Einrichtungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Organisations-strukturen. Sie agieren innerhalb eines lokalen, regionalen bis internationalen Spektrums in Städten sowie im ländlichen Raum. Sie sind in der Lage, lokale Fragestellungen mit internati-onalen Tendenzen zu verbinden.
Kunstvereine präsentieren und vermitteln junge, zeitgenössische Kunst und künstlerische Positionen. Sie bieten Künstlerinnen und Künstlern Ausstellungs- und Entwicklungsmöglich-keiten. Sie leisten mit Begleitveranstaltungen und Rahmenprogrammen einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, bieten Reflektionsorte, Aufbereitung und Vermittlung an. Sie fördern die Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit aktueller Kunst. An der Schnittstelle zwischen Künstlerinnen und Künstlern sowie den Kulturinstitutionen (Akademien, Museen, Kunstmarkt) sowie Sammlerinnen und Sammlern sowie der Öffentlichkeit agieren sie flexibel und agil auf aktuelle Tendenzen und Diskurse. Sie sind ein wichtiges Element in der Förderung und Entwicklung von neuen künstlerischen Positionen und helfen Künstlerinnen und Künstlern sich zu etablieren. Sie ermöglichen künstlerische Experimente und haben eine große Innovationskraft.
Die Kunstvereine in NRW sind Teil der agilen, innovativen, vielfältigen und attraktiven Kultur-landschaft und werden in ihrer Arbeit durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW unterstützt. Die Überarbeitung der bisherigen Fördermöglichkeiten von Kunst-vereinen sowie deren Ausweitung entspricht der kulturellen Bedeutung der Kunstvereine und anerkennt ihre gesellschaftliche Leistung. Die heterogene Landschaft von Kunstvereinen in Nordrhein-Westfalen soll erhalten sowie in ihrer Zukunftsfähigkeit unterstützt werden.

Hierfür sind zwei Förderlinien vorgesehen:
1. Ausstellungsförderung,
2. Profil- und Programmförderung)

Ausstellungsförderung
Förderung von einzelnen Ausstellungsprojekten in Kunstvereinen (nicht gefördert werden Jahresprogramme o.Ä.). Besonders berücksichtigt werden Projekte, die
• neue künstlerische Positionen präsentieren,
• eine starke vermittelnde Komponente im Sinne kultureller Bildung beinhalten, zielgruppen-spezifische Angebote berücksichtigen,
• in Kooperation mit anderen Kunstvereinen und (Kultur)Einrichtungen durchgeführt werden, interdisziplinär und spartenübergreifend angelegt sin

Profil- und Programmförderung
Förderung von institutionsspezifischen Maßnahmen in Kunstvereinen. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die
• sich mit einer für den Verein individuell bedeutsamen, profilschärfenden Thematik ausei-nandersetzen,
• sich Aspekten der Zukunftsfähigkeit (Nachhaltigkeit)2 des Vereins annehmen, z.B. Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, Zielgruppenansprache, Kommunikation etc.,
• eine dauerhafte, infrastrukturelle Optimierung darstellen, z.B. (Erst)Einrichtungen, die Er-neuerung der technischen Ausstattung (IT Soft- und Hardware) sowie die diesbezügliche Personalentwicklung beinhalten.

Antragsberechtigt sind alle Kunstvereine in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von ihrer per-sonellen Ausstattung, inhaltlichen Programmatik, strukturellen Voraussetzungen sowie lokaler bis internationaler Wahrnehmung. Voraussetzung ist eine Trägerschaft durch eine gemeinnützige juristische Person (z. B. Verein oder Stiftung). Des Weiteren muss bei dem Antrag-steller/der Antragstellerin die Absicht und die Fähigkeit bestehen, zeitgenössische Kunst (durch Ausstellung und Vermittlung) zu fördern und einen Beitrag zur Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit aktueller Kunst zu leisten sowie damit zum kulturellen Leben der Gesellschaft in NRW beizutragen.
Der Antragsstellende muss seine inhaltliche Programmatik darstellen, z. B. durch die Einreichung von mindestens drei exemplarischen Projekten / Ausstellungen während der letzten fünf Jahre. Es muss glaubhaft dargestellt werden, dass der antragsstellende Verein in der Lage ist, das beabsichtige Projekt professionell durchzuführen.

Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/foerderung-fuer-bildende-kunst

Stadtmalerstipendium – Stadt Gaildorf (Frist: 31.10.2025)

Stadtmalerstipendium – Stadt Gaildorf

Frist: 31.10.2025

Die Stadt Gaildorf bietet professionellen freischaffenden Künstlerinnen/Künstlern die Möglichkeit, im zentral gelegenen Alten Schloss ein Jahr zu wohnen und zu arbeiten.

Für die Dauer des Aufenthaltes gewährt die Stadt den Stipendiantinnen/Stipendianten ein Barstipendium in Höhe von 500 Euro monatlich. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zwölf Monate - von Januar bis Dezember - mietfrei, inkl. Mietnebenkosten, zur Verfügung gestellt.

Mit diesem Atelier- und Wohnstipendium will die Stadt Gaildorf anregen, dass sich die Stipendiantin/der Stipendiant mit Gaildorf, dem Limpurger Land und dessen Geschichte künstlerisch auseinandersetzt. Erwünscht ist, dass über die künstlerische Arbeit ein Dialog mit der Bevölkerung entsteht. Dies kann in frei wählbaren Projekten geschehen.

Es ist üblich, dass die Stadt Gaildorf im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Werk der Stipendiantin/des Stipendianten erwirbt.

Bewerben können sich professionelle freischaffende Künstlerinnen/Künstler aus allen Bereichen. Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie geeignetes, aussagekräftiges Bildmaterial einzureichen. Dabei kann es sich um eine Bewerbungsmappe, Fotos, Kataloge, etc. handeln.

Weitere Infos: https://www.gaildorf.de/Wirtschaft-Engagement/Stipendien-und-Preise/Stadtmalerstipendium

Internationaler Kulturaustausch (Frist: 31.10.2025)

Internationaler Kulturaustausch

Frist: 31.10.2025

Interkultureller Austausch bringt neue Perspektiven – für Künstlerinnen, Kulturschaffende ebenso wie für Institutionen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit verschiedenen Programmen gezielt die internationale Zusammenarbeit.

Exportförderung: Auslandsauftritte ermöglichen
Gefördert werden Gastspiele, Konzerte, Ausstellungen und weitere Formate im Ausland durch Zuschüsse zu Reise-, Transport- und Produktionskosten – bis max. 10.000 Euro. Ein Eigenanteil von mind. 10 % sowie eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partner:innen (mind. 20 %) sind erforderlich.

Kooperationsförderung: Gemeinsam international arbeiten
Gefördert werden internationale Projekte zwischen Künstler:innen oder Institutionen aus NRW und internationalen Partnern – vor allem in Europa. Die Förderung läuft in der Regel über zwei Jahre, mit Verlängerungsoption. Der Eigenanteil liegt je nach Projektträger zwischen 10 % und 20 %, der ausländische Partneranteil bei mind. 50 %.

Die Antragstellung erfolgt online über das Portal Kultur.Web über die zuständige Bezirksregierung. Einen Überblick über die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksregierungen gibt es hier.

Weitere Infos: https://www.nrw-kultur.de/programme/internationales-besucherprogramm

Wettbewerb für Bühnentexte (Frist: 31.10.2025)

Wettbewerb für Bühnentexte

Frist: 31.10.2025

Die „wortwerkstatt“ im „Hölderlin Eins“ schreibt in Zusammenarbeit mit dem „klausur-verlag“, Hannover, einen neuen Schreibewettbewerb aus.

Gesucht werden Sprechtexte (in geschriebener Form), die explizit zum Vortrag auf Bühnen gedacht sind (Theater, Lesebühne, Poetry-Slam, SpokenWord-Veranstaltungen usw.). Das Genre ist dieses Mal Lyrik, ob gereimt in jeglicher Form oder ungereimt. Und zwar zum Thema: WIDERSPRUCH.

Der Wettbewerb ist in zwei Altersgruppen aufgeteilt:
Gruppe A, 20 Jahre und jünger + Gruppe B, 21 Jahre und älter (jeweils zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses).

Preisgeld insgesamt 600 €; Aufteilung: jeweils 3 x 100 € für die drei ersten jeder Gruppe.

Die Texte dürfen noch nicht veröffentlicht sein, weder in gedruckter noch in digitaler Form.

Weitere Infos: https://hoelderlin-eins.de/veranstaltung/wortwerkstatt-preis/

„Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ - Auszeichnung des Landes NRW (Frist: 31.10.2025)

„Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ - Auszeichnung des Landes NRW

Frist: 31.10.2025

Kommunen, kommunale Verbände und zivilgesellschaftliche Akteur:innen aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für die Auszeichnungen „Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ bewerben.

Die Landesregierung honoriert damit seit Jahren vorbildliches Engagement für Europa. Die Auszeichnungen sollen innovatives Engagement fördern, das die europäische Vielfalt und Chancen in Nordrhein-Westfalen vermittelt, insbesondere für Menschen mit wenig Bezug zu Europa. Seit 2013 wurden bereits 68 Kommunen und 19 zivilgesellschaftliche Akteur:innen ausgezeichnet. Die Preisträger werden von zwei Jurys gewählt. Interessierte erhalten alle Informationen zum digitalen Bewerbungsverfahren online. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Engagement für die europäische Idee sichtbar zu machen!

Auszeichnungsfähig sind Aktivitäten,
• die Engagement für die europäische Idee zeigen und sich inhaltlich mit Europa und europäischen Themen auseinandersetzen,
• die Akteure aus Nordrhein-Westfalen mit Akteuren aus den Staaten des Europarats durchführen / durchgeführt haben,
• die vorbildlich, innovativ und kreativ sind sowie Wirkung entfalten und als Beispiele guter Praxis weitere Akteure dazu inspirieren und motivieren können, sich für die europäische Idee zu engagieren,
• die inhaltlich über reguläre aktive Städtepartnerschaftsarbeit hinausgehen.

Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europaaktivekommunezivilgesellschaft

NRW: Amateurmusik (Frist: 31.10.2025)

NRW: Amateurmusik

Frist: 31.10.2025

Die Amateurmusikszene in Nordrhein-Westfalen ist eines der bedeutendsten Kulturfelder dieses Bundeslandes. In allen Regionen singen und spielen Musiker:innen in Vereinen oder in freien Initiativen. Das außerordentliche Engagement, mit dem die meist ehrenamtlichen Aktiven die Proben, Arbeitsphasen, Konzerte und ganze Musikfeste oder Festivals organisieren, braucht Unterstützung. Der Landesmusikrat NRW fördert deshalb im Auftrag des Kulturressorts der Landesregierung Amateurmusikprojekte aus Mitteln der Breitenkulturförderung.

Gefördert werden können zeitlich begrenzte Projekte von/mit Amateurmusiker:innen, z. B. Konzerte, Workshops, Arbeitsphasen, Kompositionen und Festivals.

Voraussetzungen:
• Das geplante Projekt muss in NRW stattfinden.
• Die am Projekt Beteiligten müssen mehrheitlich in NRW leben.
• Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker:innen sein.
• Mit dem geplanten Projekt wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen.
• Das Projekt findet schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember des Folgejahrs statt.
• Es werden mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt (die Höchstgrenze gilt pro Antragsteller:in, nicht pro Antrag!).
• Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden.

Antragsberechtigt sind:
• Die Amateurmusikverbände, die Mitglieder in der AG Amateurmusik des Landesmusikrats NRW sind, sowie deren Mitgliedsvereine
• Verbandsfreie Vereine, Ensembles und Bands
• Vereine, Ensembles, Bands und Musikverbände in kirchlicher Trägerschaft
• Einzelpersonen
• Institutionen, die Projekte mit Amateurmusiker:innen durchführen
==> Wichtig: Der:Die Antragsteller:in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben!

Gefördert werden Projekte, die schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember stattfinden.
NEU: Anträge müssen bis zum 31.10. des Vorjahres per E-Mail an amateurfoerderung@lmr-nrw.de geschickt werden.

Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/amateurmusik

Jugend jazzt NRW, Kategorie Combo (Frist: 31.10.2025)

Jugend jazzt NRW, Kategorie Combo

Frist: 31.10.2025

Der nächste NRW-Landeswettbewerb Jugend jazzt findet statt am 22. November 2025 im Hauptgebäude von DORTMUND MUSIK, Steinstr. 35 in Dortmund.

Ausgeschrieben ist die Kategorie „Combo“.

Teilnahmeberechtigt bei "Jugend jazzt" sind Jugendliche bis 24 Jahre aus Nordrhein-Westfalen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen. In der Solowertung sind alle gängigen, im Jazz gebräuchlichen Instrumente ausgeschrieben. In der Combowertung können sich Ensembles mit zwei bis zehn Mitwirkenden anmelden.

Gespielt werden Jazz-Standards, aber auch Eigenkompositionen. Es gibt dabei keine stilistische Beschränkung. Jeder sollte die Musik spielen, die er wirklich mag. Unverzichtbarer Bestandteil des solistischen Vortrags ist die Improvisation.

Der Landeswettbewerb „Jugend jazzt" steht in der Trägerschaft des Landesmusikrats NRW und wird durchgeführt in Kooperation mit DORTMUND MUSIK und dem Jazzclub "domicil". Der Wettbewerb wird gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sowie durch die „Werner Richard - Dr. Carl Dörken Stiftung“.

Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/jugend-jazzt-nrw

Heimat-Scheck | MHKBD.NRW (Frist: laufend bis 31.10.2025)

Heimat-Scheck | MHKBD.NRW

Frist: laufend bis 31.10.2025
Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr nur bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.

Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Dazu gehören beispielsweise auch rechtlich selbständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen (Fördervereine von Schulen oder der Feuerwehr).
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen.

Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen (Ziffer 2 der Richtlinie). Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.

Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Zum Beispiel:
• Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien;
• Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades;
• Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften;
• Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
• Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude;
• Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern;
• Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung;
• Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen.
Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeiern und -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.

Für den „Heimat-Scheck“ gibt es folgende Fördervoraussetzungen:
• mindestens 2 000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben.
• Das Projekt ist im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bis zum 31. Dezember des Jahres abzuschließen.
• Es dürfen keine anderen Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt in Anspruch genommen werden.
• Das Projekt hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
• Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann nur ein „Heimat-Scheck“ pro Jahr bewilligt werden.

Weitere Infos: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-scheck

youstartN Förderperiode 2025 (Frist: 31.10.2025)

youstartN Förderperiode 2025

Frist: 31.10.2025

Das Förderprojekt youstartN der spendenfinanzierten Stiftung Bildung fokussiert 2025 das Thema Berufsorientierung.

Ab dem 20.01. können Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz Schüfis) wieder Fördergeldanträge stellen. Unter Berücksichtigung der globalen 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)  unterstützt die spendenfinanzierte Stiftung Bildung Kreativität und Innovation mit Booster-Geldern bis zu 1.000 Euro.

Alle Projekte, die bis zum 20.07. einen Fördergeldantrag einreichen, sind automatisch im Rennen um den begehrten Förderpreis youstartN! Das bedeutet: eine Einladung nach Berlin, die Chance auf weitere 3.000 Euro Fördergeld und die Möglichkeit, Teil einer einzigartigen Veranstaltung zu werden.

Wir feiern euren Sinn für Nachhaltigkeit – lasst euch diese Gelegenheit nicht entgehen!
Du brauchst Inspiration? Dann schau dir jetzt das Event-Video der youstartN-Förderpreis-Verleihung am 26.09.2024 in Berlin an. Mit dabei die innovativsten BNE-Projekte des Jahres.

Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=jan25

Bundeswettbewerb Naturtagebuch (Frist: 31.10.2025)

Bundeswettbewerb Naturtagebuch

Frist: 31.10.2025

In jedem Jahr veranstaltet die BUND­jugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch, bei dem Kinder zwischen 8 und 12 Jahren in ganz Deutschland mitmachen können. Beim Natur­Tage­Buch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen.

Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.

Weitere Infos: https://www.naturtagebuch.de/

Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW (Frist: 31.10.2025)

Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW

Frist:
31.10.2025

Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.

Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.

Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.

Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte

Sonderfonds für trilaterale Programme mit Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE), Südosteuropas (SOE) und des Maghreb (Frist: 01.11.2025)

Sonderfonds für trilaterale Programme mit Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE), Südosteu-ropas (SOE) und des Maghreb

Frist: 01.11.2025

Mit den Ausschreibungen für trilaterale Programme mit Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE), Südosteuropas (SOE) und des Maghreb fördert das DFJW innovative Projekte mit aktuellem gesellschaftspolitischem Bezug. Für jede Region gibt es eigene thematische Schwerpunkte und Auswahlkriterien.

Mehr Informationen finden Sie dazu unter folgenden Links:

MOE-Sonderfonds 2026: https://www.ofaj.org/sites/default/files/2025-08/MOESonderfonds2026.pdf

SOE-Sonderfonds 2026: https://www.ofaj.org/sites/default/files/2025-08/SOE-Sonderfonds2026.pdf

Maghreb-Sonderfonds 2026: https://www.ofaj.org/sites/default/files/2025-08/MaghrebSonderfonds2026_DE.pdf

Weitere Infos: https://www.dfjw.org/ausschreibungen/die-ausschreibungen-fuer-die-sonderfonds-2026-sind-online

Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ (Frist: 01.11.2025)

Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“

Frist: laufend bis 01.11.2025

Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 5. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung im Rahmen der neuen Runde des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. In diesem Jahr steht junges Engagement im Mittelpunkt. Das Thema des Förderprogramms lautet daher: „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“. Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal foerderung.NRW.

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.

In diesem Jahr werden Projekte zum Thema "Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten" gefördert.

Unter “junges Engagement” verstehen wir das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen bis 27 Jahren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßiges Engagement innerhalb eines Vereins oder um ein kurzfristiges, ungebundenes Engagement im Rahmen einer (ggf. zeitlich befristeten) Initiative handelt.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden.
Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.
Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie z.B. Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für euren Verein bzw. eure Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für euch zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind.  Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz eures Vereins bzw. dem Standort eurer Initiative.

Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der großen positiven Resonanz wurde das ursprünglich bis 2024 geplante Förderprogramm verlängert.

Weitere Infos: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement

2. Amateurtheater-Festival NRW 2026 (Frist: 01.11.2025)

2. Amateurtheater-Festival NRW 2026

Frist: 01.11.2025

Vom 18. bis 21.06.2026 veranstaltet der Amateurtheaterverband NRW das 2. Amateurtheater-Festival NRW im Bürgerhaus der Stadt Hürth. Bis zum 01.11.2025 können sich Theatergruppen aus Nordrhein-Westfalen mit Theaterstücken, Performances und Aktionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bewerben. Erneut wird auch der Amateurtheater-Preis NRW in Höhe von insgesamt 10.000 Euro vergeben.

Weitere Infos: https://www.amateurtheater-nrw.de/amateurtheater-festival/

U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN (Frist: 02.11.2025)

U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen

Fristen:
02.11.2025
02.05.2026

Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibun-gen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.

In seinem Programm "U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen" unterstützt der Fonds Soziokultur Initiativen junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich auf den Weg machen, eigene Projekte zu gestalten und dabei andere aktiv am kreativen Prozess teilhaben lassen. Mit der Mikroprojektförderung werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Me-thoden bearbeiten. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.

Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• innovative Ansätze verfolgen und etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)

U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen richtet sich explizit an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Die Altersbeschränkung bezieht sich jedoch nur auf die*den Projektver-antwortliche*n zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Team sowie die Zielgruppe können älter oder jünger sein. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucks-fähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.

Anträge können stellen:
• Personen zwischen 18 und 25 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung) mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. ist möglich. Allerdings muss die Antragstellung, Projektleitung, Planung und Durchführung eindeutig bei den jungen Projektverantwortlichen liegen. Für Teammitglieder und Zielgruppe gibt es keine Altersvorgaben.
• Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben (bereits vorhandene Erfahrung ist trotzdem kein Ausschlussgrund)
• Anträge aus dem ländlichen Raum sind ausdrücklich erwünscht.

Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/foerderung

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung (Frist: 02.11.2025)

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung 

Fristen:
02.11.2025
02.05.2026

Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.

In seinem Programm "Allgemeine Projektförderung" unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Wir suchen nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten mit Modellcharakter. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
• beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen

Förderschwerpunkte
Die Förderschwerpunkte des Fonds Soziokultur dienen zur Orientierung für die Antragstel-ler*innen und für das Vergabegremium. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik stehen sie für das Ziel, die Soziokultur zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Zuordnung eines Antrages zu einem der Schwerpunkte ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung einer Förderung.

Förderschwerpunkte sind:
Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kul-turentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kultur-bereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).

Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen
• Vereine
• Initiativen = mindestens drei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland (bitte na-mentlich im Antrag unter Antragsteller*in benennen)
• GbR, GmbH, UG
• private Stiftungen
• Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen

Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/foerderung

Livemusikförderung: Festivalförderfonds (Frist: 03.11.2025)

Livemusikförderung: Festivalförderfonds

Frist: 13.10. - 03.11.2025

Das Förderprogramm „Festivalförderfonds“ richtet sich bundesweit an Musikfestivals.

Musikfestivals bieten Künstler:innen eine wichtige Plattform der musikalischen Präsentation und des unmittelbaren Kontaktes zum Publikum. In ihnen stecken sowohl künstlerische als auch wirtschaftliche Potentiale, die sie auch für Veranstalter:innen und Booking-Agenturen zu einem unentbehrlichen Bestandteil der Musikszene und Musikwirtschaft machen. Festivals nehmen in unserer Gesellschaft zugleich eine wichtige sozio-kulturelle Funktion ein. Gerade in ländlichen Räumen sind Festivals inspirierende Orte außerhalb des Alltags und identitätsstiftende kulturelle Ankerpunkte der Demokratie.

Das Programm richtet sich dabei vorwiegend an Musikfestivals im ländlichen bzw. im nicht-urbanen Raum (Landkreise und Kleinstädte mit bis zu 100.000 Einwohner:innen). Diese Festivals sind häufig als einziges kulturelles Angebot in der Region von großer gesellschaftlicher Bedeutung und somit im Bereich der kulturellen Bildung sowie der künstlerischen Nachwuchsarbeit enorm wichtig. Auch Festivals aus dem urbanen Raum können in dieser Ausführung des Festivalförderfonds einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen. In dieser Förderrunde sollen mindestens 70 Prozent der ausge-wählten Festivals im nicht-urbanen Raum stattfinden.

Antragsberechtigte Festivals müssen folgende formale Kriterien erfüllen:

a) Antragsberechtigt sind gewerbetreibende Einzelunternehmer:innen sowie rechtsfähige ju-ristische Personen mit Sitz in Deutschland.

b) Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals in Deutschland. Veranstalter:in ist, wer die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für das Festival trägt.

Antragsberechtigt sind auch Veranstalter:innen, die das Festival in der eigenen Spielstätte veranstalten, sofern ihre Festivals sich eindeutig vom regulären Programm der Spielstätte abheben und alle weiteren Kriterien für die Antragsberechtigung vorliegen

c) Das Musikfestival kann sowohl genre- als auch spartenübergreifend sowie mit oder ohne Eintritt sein. Festivals, welche programmatisch ausschließlich in der klassischen Musik liegen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Fortsetzung des Förderprogramms für Musikfestivals steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit und möglicher haushaltswirtschaftlicher Maßnahmen durch den Bundestag.

Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/programmbeschreibung-festivalfoerderfonds-3/https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/

EFFEA Call #4 (European Festivals Fund for Emerging Artists) (Frist: 03.11.2025)

EFFEA Call #4 (European Festivals Fund for Emerging Artists)

Frist: 03.11.2025

Die vierte Ausschreibung des European Festivals Fund for Emerging Artists (EFFEA) ist gestartet! Bis zum 3. November 2025 können Festivals Vorschläge für Residenzen einreichen. 2026 sollen 50 Residenzen stattfinden, bei denen Nachwuchskünstler:innen mit etwa 150 Festivals in ganz Europa zusammenarbeiten.

Eine EFFEA Residency bietet Künstler:innen Zeit, Raum und Unterstützung, um neue Projekte zu entwickeln, internationale Kontakte zu knüpfen und ihre Arbeiten bei mehreren Festivals zu präsentieren. Jede Residenz wird von mindestens drei Festivals aus verschiedenen Ländern begleitet.

Es gibt zwei Förderkategorien: EFFEA Discovery richtet sich an Nachwuchskünstler:innen und vergibt rund 40 Stipendien inklusive Präsentationen, Workshops und Seminaren. EFFEA Springboard fördert etablierte Künstler:innen mit 10 Förderungen, Auftritten bei mehreren Fes-tivals, Masterclasses und intensiver Vernetzung.

Teilnehmen können Festivals (ein Leitfestival mit mindestens zwei Partnerfestivals) und Künstler:innen aus Europa, darunter Deutschland. Während der Bewerbungsphase bietet die European Festival Association dienstags um 11:00 Uhr (CEST) EFFEA Sessions an: 30. September, 7. Oktober und 21. Oktober 2025.

Weitere Infos: https://www.effea.eu/news/item/2025/06/20/effea-call-4-get-ready?originNode=628

Quelle: Newsletter CED Kultur | Ausgabe 07

Lyrikwettbewerb „Connected – Wie ich mit der Welt zusammenhänge“ (Frist: 05.11.2025)

Lyrikwettbewerb „Connected – Wie ich mit der Welt zusammenhänge“

Frist: 05.11.2025

Lyrikwettbewerb zu Licht- und Schattenseiten unseres Wohlstands

Niemand ist eine Insel – was ich hier und jetzt tue, was ich kaufe, verbrauche und welchem Lebensstil ich folge, betrifft nicht nur meine kleine Welt, sondern zieht Kreise - wie ein Stein, der auf eine Wasseroberfläche trifft.
Sieh dich um, betrachte dein Outfit, das Frühstück, Dinge, die dir wichtig sind. Wo kommen sie her? Welchen Weg haben sie hinter sich? Welche Spuren haben sie hinterlassen? Wer hat deine Banane geerntet, dein T-Shirt genäht, dein Handy zusammengeschraubt? Und wer nimmt es am Ende wieder auseinander?

Begib dich auf eine gedankliche Weltreise und begegne Licht- und Schattenseiten unseres Wohlstands. Zeig uns, wie alles mit allem verbunden ist - und wie du dich selbst connectest. - Für eine l(i)ebenswerte Welt für alle!

Bring deine Gedanken und Gefühle in eine lyrische Form - egal ob Gedicht, Ballade oder Poetry!

Altersbegrenzung: 10 bis 26 Jahre

Der Beitrag sollte überwiegend in deutscher Sprache verfasst sein, darf aber auch kleinere Passagen in anderen Sprachen beinhalten. Für fremdsprachliche Textpassagen bitte eine Übersetzung beifügen.

Das Projekt wird gefördert von ENGAGEMENT GLOBAL im Auftrag des BMZ.

Weitere Infos: https://www.lizzynet.de/wws/9.php#/wws/connected-lyrikwettbewerb.php

8. mitMenschPreis (Frist: 08.11.2025)

8. mitMenschPreis

Frist: 08.11.2025

Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) schreibt zum achten Mal den mitMensch-Preis aus.

Gesucht werden Projekte und Initiativen, die Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung stärken und mehr Teilhabe ermöglichen.
Die Projekte und Initiativen, die sich um den 8. mitMenschPreis bewerben, sollen die Bedeutung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung verdeutlichen und fördern.

Die Projekte und Initiativen sollen darüber hinaus
• einen konkreten, erkennbaren Nutzen insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf haben und zur Steigerung ihrer Lebensqualität beitragen;
• die Gemeinwesensorientierung als zentrales Element beinhalten;
• neue Erfahrungen ermöglichen und neue Wege erschließen;
• eine nachhaltige, langfristige Wirksamkeit entfalten und kontextbezogen eine möglichst große Ausstrahlung erzielen;
• Vorbildcharakter haben und bereits in der Projektkonzeption die prinzipielle konzeptionelle Übertragbarkeit erkennen lassen, so dass das Innovationspotential sowie das dazugehörige Know-how für andere nutzbar werden.

Bewerben können sich juristische Personen, die als gemeinnützig anerkannt sind (unabhängig von der jeweiligen Verbandszugehörigkeit), sowie Kommunen, zum Beispiel kommunale Beiräte der Bürger*innen mit Behinderung. Die Projekte und Initiativen sollen zum Zeitpunkt der Preisausschreibung bereits begonnen haben, dürfen allerdings nicht älter als zwei Jahre sein. Das Preisgeld darf nicht zur Anschubfinanzierung verwendet werden.

Weitere Infos: https://mitmenschpreis.de/

„Begegnung“ - bundesweiter, jurierter und prämierter Kunstwettbewerb (Frist: 08.11.2025)

„Begegnung“ - bundesweiter, jurierter und prämierter Kunstwettbewerb

Frist: 08.11.2025

Mit dem Kunstwettbewerb „Begegnung“ führt der Förderkreis Kunst und Kulturraum Erkrath e. V. seinen 6. bundesweiten, jurierten und prämierten Kunstwettbewerb durch. Alle Kunstrichtungen können sich bewerben. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

Alle Werke müssen auch zum Verkauf anstehen. Bei Verkauf der Werke wird keine Provision seitens des Veranstalters erhoben.

Die zum Wettbewerb gehörende Ausstellung der einjurierten Kunstschaffenden findet vom 25.04. bis 10.05.2026 im KunsTHaus Erkrath statt.

Weitere Infos: https://www.kunsthaus-erkrath.de/2025/08/06/begegnung-bundesweiter-jurierter-und-praemierter-kunstwettbewerb/

Schreib für Hanau! Deine Worte für Zusammenhalt in Vielfalt (Frist: 09.11.2025)

Schreib für Hanau! Deine Worte für Zusammenhalt in Vielfalt

Frist: 09.11.2025

Bundesweiter Schulwettbewerb zum Kreativen Schreiben gegen Rassismus und Ausgrenzung ausgelobt

Der Wettbewerb der Initiative kulturelle Integration in Kooperation mit ihren Mitgliedsverbänden, dem dbb beamtenbund und tarifunion und dem Deutschen Gewerkschaftsbund ist Teil des Aktionstags Hanau, den der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit der Initiative kulturelle Integration ins Leben gerufen hat, um die Namen der Opfer des Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 nicht zu vergessen und ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Rassismus und Ausgrenzung zu setzen.
Kern des Aktionstags ist ein Wettbewerb an Schulen. Nach dem Schultheatertreffen „HANAU – Schultheater für Zusammenhalt in Vielfalt“ (2023), dem Kunstwettbewerb „Junge Kunst für Hanau“ (2024) und zuletzt dem Musikwettbewerb „Ohren auf für Hanau!“ (2025), steht nun das Kreative Schreiben im Zentrum des diesjährigen Schulwettbewerbs.

Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die sich in eigenen Beiträgen mit Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen Formen von Ausgrenzung auseinandersetzen.

Die Beiträge müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst geschrieben und in deutscher Sprache verfasst werden. Sie sollten noch nicht veröffentlicht worden sein. Zitate müssen im Text gekennzeichnet sein.
Alle Textformen sind willkommen – von Kurzgeschichten über Tagebucheinträge, Reden, Gedichte bis hin zu Poetry-Slam- oder Songtexten und vieles mehr. Infos zum Wettbewerb

Weitere Infos: https://www.kulturelle-integration.de/schreib-fuer-hanau/

Cultural Bridge (Frist: 12.11.2025)

Cultural Bridge

Frist: 01.10. – 12.11.2025

Das Förderprogramm „Cultural Bridge“ unterstützt Kooperationen von Organisationen mit dem Schwerpunkt der kulturellen Mitwirkung, Soziokultur und Community Engagement zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Gemeinsam fördern die Partner Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.

Gefördert werden sowohl Austauschtreffen auf Fachebene für neue Partnerschaften (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2). Dabei befassen sie sich mit Themen und Herausforderungen, mit denen Communities in beiden Ländern konfrontiert sind. In dieser Förderrunde liegt einer der Schwerpunkte unter anderem auf Organisationen mit Sitz außerhalb großer Städte oder mit Arbeitsschwerpunkt in ländlichen Gebieten bzw. weniger dicht besiedelten Bezirken und Regionen.

Vom 01.10. bis 12.11. können Anträge für die neue Förderrunde eingereicht werden. Infos dazu gibt es in digitalen Veranstaltungen am 23.06. (dt.) und 01.07. (engl.).

Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/infoveranstaltungen

Jugend musiziert (Frist: 15.11.2025)

Jugend musiziert

Frist: 15.11.2025

Regionalwettbewerbe: Jan. und Feb. 2026

Der traditionsreichste Wettbewerb für die musikalische Nachwuchsförderung in Deutschland.
Der dreistufige Wettbewerb ist eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte und im Kinder- und Jugendplan des Bundes verankerte Maßnahme der kulturellen Jugendbildung. Seit der Gründung 1963 haben fast eine Million Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland und aus 35 Deutschen Schulen im Ausland an Jugend musiziert teilgenommen.

Bei Jugend musiziert mitmachen darfst du, wenn du
• am oder nach dem 1. Januar 2004 geboren wurdest (als Sänger:in oder Organist:in 1. Januar 1998)
• zum Stichtag 15. November 2024 in Deutschland wohnst oder in Deutschland zur Schule gehst
• dich nicht in einer musikalischen Berufsausbildung befindest (Vollstudium, Berufsfachschule für Musik oder Musikausbildung im Rahmen eines Lehramtsstudiums)
• keinen Musikberuf ausübst oder eine künstlerische / musikpädagogische Berufsausbildung abgeschlossen hast

Weitere Infos: https://www.jugend-musiziert.org/ausschreibung/ausschreibung-2026

Theaterpreis des Bundes 2026 (Frist: 15.11.2025)

Theaterpreis des Bundes 2026

Frist: 15.11.2025

Der Theaterpreis des Bundes ist eine Auszeichnung der Bundesregierung für herausragende, innovative und gesellschaftlich relevante Theaterarbeit in Deutschland.

Auf Initiative von Staatsminister Wolfram Weimer wurde der Preis weiterentwickelt: Erstmals können sich alle Theater bundesweit bewerben – unabhängig von Stadtgröße, Struktur oder Fördermodell. Damit steht die Ausschreibung allen unseren Mitgliedsbühnen offen: Stadt-, Staats- und Landestheatern ebenso wie Privattheatern, Gastspielhäusern und freien Produktionshäusern.

Verliehen wird der Theaterpreis für ein mehrjährig herausragendes Programm, das sich zuvorderst durch seine ästhetisch-künstlerische Qualität auszeichnet. In den Blick genommen werden dabei ebenso die Rolle, die das Theater für den gesellschaftlichen Dialog und Zusammenhalt in Stadt und Land spielt, welche Zugänge zum Theater geschaffen werden, welches Engagement im Aufbau agiler Strukturen und Prozesse besteht sowie zu Nachhaltigkeit, Digitalität und soziokulturellen Fragestellungen. Ausgezeichnet werden innovative und zukunftsweisende Ausrichtungen – von Programm über Publikum bis zu Personal und Organisation.

Die jeweils unterschiedlichen räumlichen, finanziellen und strukturellen Gegebenheiten, unter denen die Theaterhäuser arbeiten, spielen bei der Entscheidung eine maßgebliche Rolle.

Theater können sich je nach ihrer strukturellen Verfasstheit in drei Kategorien bewerben:
Kategorie 1: Stadttheater, Staatstheater und Landesbühnen, die vornehmlich durch öffentliche Grundförderung finanziert sind und in der Regel feste künstlerische Ensembles beheimaten.*
Kategorie 2: Privattheater, die in der Regel vornehmlich privatwirtschaftlich aufgestellt sind, sowie Gastspieltheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.*
Kategorie 3: Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in Ko- oder Eigenproduktion mit vornehmlich selbstbeauftragt arbeitenden, sog. Freien Kunstschaffenden und Ensembles, arbeiten.*
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein regelmäßiger Spielbetrieb mit verschiedenen Stückangeboten und/oder weiteren gesellschaftlich relevanten, aktivierenden (auch partizipativen) Programmbestandteilen in einer eigenen Spielstätte. In der Bewerbung können sich die Theater auf außergewöhnliche, exemplarische Leistungen beziehen, die in dem Zeitraum seit Beginn der Spielzeit 2023/2024 und 2024/2025 entstanden sind.

* Die bewerbungsberechtigten Theater können unterschiedliche Organisationsformen aufweisen – vom städtischen Eigenbetrieb bis hin zur GmbH.

Weitere Infos: https://theaterpreisdesbundes.de/bewerbung-open-call/

Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste (Frist: 15.11.2025)

Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste

Frist:
15.11.2025

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.

Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.

Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10

NRW: Museumsförderung (Frist: 15.11.2025)

NRW: Museumsförderung

Frist: 15.11.2025

Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.

Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.

Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.

Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp

Mehr Sprachen – mehr WIR (Frist: 16.11.2025)

Mehr Sprachen – mehr WIR

Frist: 16.11.2025

Auch im Schuljahr 2025/26 findet der bundesweite mehrsprachige Redewettbewerb Mehr Sprachen – mehr WIR wieder statt.

Teilnehmen können Schüler:innen aller Schultypen ab der 7. Klasse und bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Sie halten eine zweisprachige Rede, in der sie zwischen Deutsch und einer weiteren Sprache wechseln (die Finalreden des ersten Durchgangs veranschaulichen, wie ein Sprachenwechsel funktionieren kann). Bei der zweiten Sprache neben Deutsch kann es sich um eine Familien-/Erstsprache oder eine erworbene Fremdsprache handeln. Schüler:innen aus internationalen Vorbereitungsklassen oder Lernende von Deutsch als Zweitsprache an Schulen in Deutschland sind ebenfalls herzlich eingeladen mitzumachen. Perfekte Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Teilnahme. Jede Rede sollte allerdings flüssig und gut verständlich sein.

Mehr Sprachen - mehr WIR wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung ausgerichtet und von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus gefördert.

Ziel des Wettbewerbs ist es, Mehrsprachigkeit als Gewinn zu zeigen, die Vielfalt von Sprache und Kultur zu fördern und die Stimmen mehrsprachiger Jugendlicher zu stärken.

Weitere Infos: https://www.mehrsprachen-mehrwir.de/

VOGELFREI" - Künstlerresidenz (Frist: 26.11.2025)

VOGELFREI" - Künstlerresidenz

Frist: 26.11.2025

Mitten im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, zwischen Dünen, Salzwiesen und weitem Himmel, liegt einer der schönsten Naturzeltplätze Europas: der Spiekerooger Zeltplatz. Hier – in einem sturmsicheren Hauszelt, drei Kilometer vom Dorfkern entfernt – vergibt die Nordseebad Spiekeroog GmbH 2026 erneut ihre Künstlerresidenz, unter dem Titel „VOGELFREI“.

Die Ausschreibung richtet sich an Installations-, Land Art-, Performance-, Foto- und Vide-okünstler/-innen. Wir suchen konzeptionelle, temporäre Projekte im öffentlichen Raum und/oder partizipative Projekte. Die Projekte sollen nach Möglichkeit in ihrer Entstehung begleitet und medial dokumentiert werden können, dazu räumt der Künstler ein kommunikatives Nutzungsrecht für Fotos und Videos ein. Alle anderen Bildrechte verbleiben beim Künstler.

Gesucht werden konzeptionelle, temporäre Projekte im öffentlichen Raum sowie partizipative Formate, die den Dialog mit Gästen der Insel aufnehmen können.
Die künstlerischen Arbeiten sollen sich auf die natürlichen, sozialen und kulturellen Strukturen Spiekeroogs beziehen und in Auseinandersetzung mit dem besonderen Ort entstehen. Die Projekte sollen nach Möglichkeit in ihrer Entstehung begleitet und medial dokumentiert werden können, dazu räumt der Künstler ein kommunikatives Nutzungsrecht für Fotos und Videos ein. Alle anderen Bildrechte verbleiben beim Künstler.

Die ausgewählte Künstlerin bzw. der ausgewählte Künstler erhält:
• eine einmonatige Wohnresidenz im Zelt „Albatros“ auf dem Spiekerooger Zeltplatz,
• ein Honorar in Höhe von 1.400 €,
• bis zu 2.400 € Projektkosten (abrechenbar nach Projektabschluss).

Weitere Infos: https://www.spiekeroog.de/informieren/kunst-kultur/zeltplatzresidenz

Musikfonds - Projektförderung bis 3.000 Euro (Frist: 01.11. - 28.11.2025 (4. Förderrunde 2025))

Musikfonds - Projektförderung bis 3.000 Euro

Fristen:

01.11. - 28.11.2025 (4. Förderrunde 2025)

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.

Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.

Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.

Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
• Benefizveranstaltungen
• reine Tonträger- oder Videoproduktionen
• Bildungs- und Auslandsreisen
• Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
• Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
• reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
• Wettbewerbe
• Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.

Weitere Informationen unter: https://musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-307293782

Aventis foundation – Digitalförderung (Frist: 30.11.2025)

Aventis foundation – Digitalförderung

Frist: 01.10. bis 30.11.2025

Mit der Förderreihe „Digitale Experimente“ unterstützen wir Projekte von professionellen Kul-turinstitutionen, die sich mit der Verbindung von Kultur und Digitalisierung beschäftigen.
Innovative digitale Projekte in der Kultur zielen darauf ab, die Art und Weise, wie Kultur erlebt, geschaffen und weitergegeben wird, zu verändern und zu bereichern. Sie tragen dazu bei, den Kultursektor zukunftsfähig zu machen und neue Formen der kulturellen Partizipation zu ermöglichen.

Wir fördern Vorhaben, die digitale Technologien auf kreative und transformative Weise nutzen, um kulturelle Inhalte zu schaffen, zu vermitteln oder zu bewahren. Diese Projekte zeichnen sich durch ihren Neuheitswert, ihre Originalität und ihre Fähigkeit aus, bestehende kulturelle Praktiken zu erweitern oder zu verändern. Wir unterstützen auch Projekte, die nicht zwingend digitale Ansätze verfolgen, sondern sich auch kritisch mit dieser Entwicklung auseinandersetzen.

Weitere Infos: https://www.aventis-foundation.org/foerderung/kultur/digitale-experimente/

NRW: Förderprogramm Provenienzen (Frist: 30.11.2025)

NRW: Förderprogramm Provenienzen

Frist: 30.11.2025

Das Förderprogramm „Provenienzen NRW“ unterstützt Museen, Archive und Bibliotheken dabei, die Sammlungen auf mögliche Entzugskontexte (NS, DDR/SBZ, koloniales Erbe) hin zu untersuchen.

Die Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen (KPF.NRW) ist vor Antragstellung seitens der Projektträger zu kontaktieren. Die KPF.NRW berät die Antragsstel-lenden zu Projektinhalten und Projektabläufen und ist dabei behilflich, realistische Projektziele sowie Erfolgskriterien zu formulieren. Eine Beratung vor Antragstellung ist verpflichtend!

Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/foerderprogramm-provenienzen-nrw

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater (Frist: 01. - 30.11.2025)

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater

Frist:
01. - 30.11.2025 für Gastspiele im Zeitraum Januar– April 2025

Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.

Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.

Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.

Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung

Kunststiftung NRW (Frist: 30.11.2025)

Kunststiftung NRW

Frist: 30.11.2025

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.

Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.

Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.

Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.

Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.

Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/

Dieter Wasilke Folk-Förderpreis 2026 (Frist: 30.11.2025)

Dieter Wasilke Folk-Förderpreis 2026

Frist: 30.11.2025

Der Venner Folk Frühling e. V. wird 2026 zum siebten Mal den „Dieter Wasilke Folk-Förderpreis“ ausloben. Der Förderpreis hat das Ziel, den Folkmusik-Nachwuchs zu unterstützen und richtet sich an alle Musiker*innen, ganz gleich ob Solist*in oder Gruppen, die in den Segmenten europäische und/oder nordamerikanische Folkmusik tätig sind.

Teilnahmeberechtigt sind alle Musikerinnen und Musiker mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 35te Lebensjahr nicht überschritten haben (Solisten) oder deren Durchschnittsalter 35 Jahre nicht überschreitet (Gruppen). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Solisten und Gruppen, die bereits im Rahmen eines Konzertes beim Venner Folk Frühling e. V. aufgetreten sind. Bandmitglieder dürfen innerhalb des Wettbewerbes nicht in mehreren Formationen vertreten sein.

Weitere Infos: https://folkfruehling.de/dieter-wasilke-folk-foerderpreis/bewerbung-dieter-wasilke-folk-foerderpreis-2025/

NRW: »Europa-Schecks«: Ideen für ein starkes Europa in NRW (Frist: 01.12.2025)

NRW: »Europa-Schecks«: Ideen für ein starkes Europa in NRW

Frist: 01.12.2025

Mit der Landesinitiative »Europa-Schecks« werden Projekte gefördert, die das europäische Engagement in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Das Ziel besteht darin, den Europage-danken in der Zivilgesellschaft und in den Kommunen zu verankern, Bürger*innen für europä-ische Werte zu sensibilisieren und die Vielfalt einer lebendigen Demokratie erlebbar zu machen.

Gefördert werden innovative Ansätze, die Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zu-sammenbringen, Austausch fördern und aktive Mitgestaltung ermöglichen.

Interessierte Vereine, Schulen, Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen und Kommunen können Fördermittel von bis zu 25.000 Euro beantragen.

Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europa-schecks

create music NRW: Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen (Frist: 01.12.2025)

create music NRW: Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen

Fristen:
01.12.2025

Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt Ihr euch bei uns für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr vergeben wir kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.

Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.

Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.

Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/

create music NRW: Projektförderung (für Veranstalter:innen) (Frist: 01.12.2025)

create music NRW: Projektförderung (für Veranstalter:innen)

Frist: 01.12.2025

Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur:innen in der Region vernetzen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur:innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar. Nicht förderfähig sind Projekte, bei denen Fremdkompositionen (Cover-Songs, Musicals) und Musik aus den Bereichen Klassik und Jazz im Fokus stehen.

Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.

Die Förderung von create music NRW wird als Projektförderung in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 €. Voraussetzung dafür ist die Gendergerechtigkeit in der Auswahl der im Projekt beteiligten Musiker:innen, Dozent:innen, Coaches etc. Dies muss in der Projektbeschreibung glaubhaft dargelegt und in der Projektdurchführung nachweisbar umgesetzt werden. Wenn diese Voraussetzungen in einem Projekt nicht erfüllt werden, liegt die maximale Förderhöhe bei 3.000 €. Antragstellende haben einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben zu erbringen. Bei städtischen Antragstellenden liegt der Eigenanteil bei mindestens 20 %. Gefördert werden können nur Projekte, die bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen und abgerechnet sind.

Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/

Wüstenrot-Stiftung (Frist: 01.12.2025)

Wüstenrot-Stiftung

Fristen:
15.12.2025
01.03.2026
01.08.2026
01.10.2026

Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 15. Dezember, 1. März, 1. August und 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.

Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche

Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.

Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2

Schülerwettbewerb zur politischen Bildung (Frist: 04.12.2025)

Schülerwettbewerb zur politischen Bildung

Frist: 04.12.2025

In den Themenfeldern Digitalisierung, Gesellschaft, Politik, Geschichte oder Umwelt warten wieder Aufgaben, die auffordern und ermutigen, drängende politische und gesellschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten. Bei unserem Klassiker „Politik brandaktuell“ ist wie gewohnt eine frei und selbst gewählte hochaktuelle Fragestellung zu behandeln.

Teilnehmen dürfen:
• deutschsprachige Einsendungen und Beiträge aus der ganzen Welt, (insbesondere auch aus unseren Partnerländern Belgien, Italien, Luxemburg und Österreich.)
• Schulklassen, Kurse, Berufsschulklassen, Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Lerngruppen im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft aus den Klassenstufen 4 bis 12 (bzw. 13) aller Schulformen
• Die Aufgaben 1 - 6 für die 4. - 8. Klassenstufe und die Aufgaben 1 - 5 für die 8. - 12. (bzw. 13.) Klassenstufen sind so konzipiert, dass jeweils die komplette Klasse, Kurs oder AG daran arbeitet. Eine Bearbeitung in kleineren Gruppen ist bei diesen Aufgaben nicht vorgesehen!
• die Schulabschlussklassen dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten*
(Grund für diese Einschränkung ist, dass die Gewinnerreisen im Juni 2026 stattfinden und die Klassen sich dann nicht mehr an der Schule befinden.)
• Kleingruppen und Gruppenarbeiten ab 5 Personen dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten*
*Hinweis: Bei dem Thema Politik brandaktuell gibt es ausschließlich Geldpreise zu gewinnen. Dieses Thema ist ausschließlich für die Älteren gedacht.

Die Veranstaltung bittet darum, die stetig weiterentwickelten Teilnahmebedingungen sowie die überarbeiteten Hinweise zu den Werkstücken auf der Website zu beachten.

Weitere Infos: https://www.bpb.de/lernen/angebote/schuelerwettbewerb/

Datenschutz Medienpreis (Frist: 05.12.2025)

Datenschutz Medienpreis

Frist: 05.12.2025

Medienschaffende und Kreative können ab sofort bis zum 5. Dezember 2025 ihre Beiträge zum Thema Datenschutz einreichen. Auch Schüler*innen und Studierende sind eingeladen, sich zu bewerben: Für sie wird erneut der mit 1.500 Euro dotierte „Sonderpreis Jugend“ vergeben.

Bewerben können sich Film- und Medienschaffende, Journalist*innen, Kreative, (Jugend-) Organisationen, Verbände und Initiativen mit langen oder kurzen Filmen, Reportagen, Print- oder Hörfunkbeiträgen, Songs, Medienplattformen, Apps, Games, Video-Clips oder Animations-Beiträgen, die in deutscher Sprache und erstmals nach dem 6. Dezember 2024 erschienen sind

Der mit 3.000 Euro dotierte Datenschutz Medienpreis DAME würdigt kreative und journalistische Arbeiten, die Datenschutz verständlich und anschaulich vermitteln – sei es als Film, Podcast, Printbeitrag, Song, Medienplattform oder Video-Clip. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten zu fördern und das Thema stärker in der Öffentlichkeit zu verankern. Teilnehmen können Journalist*innen, Kreative sowie Vertreter*innen von Jugendorganisationen, Initiativen oder Verbänden.

Der jährlich vergebene Datenschutz Medienpreis DAME ist ein Projekt von „privacy4people“, der gemeinnützigen GmbH des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.. Der Preis wird seit Beginn von der DATEV-Stiftung Zukunft gefördert. Die Stiftung Datenschutz und der Deutsche Spendenrat stiften einen Sonderpreis. Medienpartner ist die EU-Initiative klicksafe.

Weitere Infos: https://www.bvdnet.de/de/datenschutzmedienpreis/

NRW: Favoriten Festival 2026 (Frist 14.12.2025)

NRW: Favoriten Festival 2026

Frist: 14.12.2025

Das FAVORITEN Festival ist das Theater-, Tanz- und Performance-Festival der freien Szene Nordrhein-Westfalens. Es findet seit 1985 alle zwei Jahre in Dortmund statt.
Veranstalter des Festivals sind das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste und die Stadt Dortmund.

Produktionen aus den Freien Darstellenden Künsten NRWs können für die Programmaus-wahl des FAVORITEN Festivals 2026 eingereicht werden. Wir freuen uns auf Aufführungen und Produktionen aus der gesamten Bandbreite der Freien Szene: Tanz, Theater, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Installation, Neuer Zirkus, Objekt- und Figurentheater und andere experimentelle performative Formate.

Bewerben können sich Künstler*innen mit Produktionen und Projekten, die zwischen Frühjahr 2024 und Frühjahr 2026 Premiere hatten oder haben werden.

Weitere Infos: https://favoriten-festival.de/2025/09/12/favoriten-festival-2026-open-call/

Mentoring-Programm im Kulturbereich 2026 (Frist: 15.12.2025)

Mentoring-Programm im Kulturbereich 2026

Frist: 15.12.2025

Sie sind jung, weiblich, studieren Kunst- bzw. Kulturwissenschaften oder arbeiten an einem Kulturprojekt in Frankreich? Dann bewerben Sie sich für das Mentoring-Programm von Femmes de Culture und dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW).

Vorteile des Programms:
• Sie erhalten individuelle Beratung und Begleitung durch eine der 700 Netzwerkmitglieder von Femmes de Culture bestehend aus erfahrenen Führungs- und Fachkräften, Unternehmerinnen, Kunst- oder Kulturschaffenden.
• Sie bauen Ihre Kenntnisse über die Kulturlandschaft in Frankreich aus.
• Sie werden sicherer und erweitern Ihr berufliches Netzwerk.
• Sie konkretisieren Ihr berufliches Projekt.

Ihr Profil:
• Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, leben aktuell in Frankreich und verfügen über Französischkenntnisse.
• Sie sind zwischen 20 und 30 Jahre alt.
• Sie studieren seit mindestens einem Jahr Kunst- bzw. Kulturwissenschaften oder arbeiten im Kulturbereich (Praktikum, Erstanstellung, Kunst- und Kulturprojekt).

Programmdauer: 6 Monate
Anzahl der Plätze: 6

Kurzbeschreibung des Mentoring-Programms:
Zunächst widmen wir uns gemeinsam Ihrem Projekt und suchen eine Mentorin von Femmes de Culture aus, die zu Ihrem Profil passt und Sie fachlich begleiten kann. Dann organisieren wir ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und Ihrer Mentorin. Im Anschluss treffen Sie sich einmal pro Monat und tauschen sich über Ihre Projektziele aus. Das Mentoring-Programm endet mit einer Bilanz.

Weitere Infos: https://www.dfjw.org/ausschreibungen/mentoring-programm-im-kulturbereich-2026

Spielarten 2026 – das Kinder- und Jugendtheaterfestival in NRW (Frist: 15.12.2025)

Spielarten 2026

Frist: 15.12.2025

Der Bewerbungszeitraum für SPIELARTEN – das Kinder- und Jugendtheaterfestival in NRW ist angelaufen. Bewerben können sich alle professionelle Freie Theater aus NRW und dem angrenzenden Ausland (Belgien und Niederlande).

Bewerben können sich professionelle Freie Theater aus NRW und dem angrenzenden Ausland (Belgien und Niederlande). Wir bitten um Verständnis, dass wegen der überaus komplexen Disposition Produktionen, die überwiegend mit Amateur*innen auf der Bühne arbeiten, nicht in Frage kommen.

Womit kann man sich bewerben?
– Alle Bühnenformen, SPIEL-ARTEN des Theaters für Junges Publikum
– Produktionen für alle Altersgruppen bis 17 Jahre
– Die Premiere sollte 2025, spätestens aber bis zum 01. März 2026 stattgefunden haben
– Es können auch mehrere Produktionen beworben werde

Weitere Informationen: https://spielarten-nrw.de/bewerbung/

Kunstwettbewerb "Meine Welt im Koffer" (Frist: 15.12.2025)

Kunstwettbewerb "Meine Welt im Koffer"

Frist: 15.12.2025

Der Verein little ART schreibt einen bundesweiten Kunstwettbewerb unter dem Motto »Meine Welt im Koffer« aus, der sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 19 Jahren aus ganz Deutschland richtet. Im Mittelpunkt steht die kreative Auseinandersetzung mit dem persönlichen Bild von Heimat und Kultur.

Mit dem Kunstwettbewerb »Meine Welt im Koffer« schafft little ART eine Plattform, um Kindern durch Kunst die Vielfalt unserer Welt aufzuzeigen und verständlich zu machen. Egal, ob mit Pinsel und Stiften, Musikinstrumenten, Kameras oder Computern, Klebestiften, Bastelscheren oder was auch immer – bei diesem Kunstwettbewerb ist alles erlaubt.

Weitere Infos: https://www.little-art.org/kunstwettbewerb/

Restaurierungsförderung: Kultur erhalten (Frist: 15.12.2025)

Restaurierungsförderung: Kultur erhalten

Fristen:
15.12.2025
15.06.2026

Mittelgeber: Kulturstiftung der Länder

Antragsberechtigt: öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen oder öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts

Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen.

Weitere Infos: www.kulturstiftung.de

Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung (Frist: 15.12.2025)

Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung

Fristen:
15.12.2025
15.06.2026

Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.

Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.

Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/

Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung (Frist: 15.12.2025)

Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung

Fristen:
15.12.2025
15.06.2026

Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/

Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln (Frist: 15.09. bis 15.12.2025)

Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln

Frist: 15.09. bis 15.12.2025

Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.

Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.

Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.

Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.

Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.

Veranstalter: Förderkreis Gedenkort T4 e.V.

Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb

Hermann-Klingler-Preis für Natur- und Umweltschutzprojekte (Frist: 31.12.2025)

Hermann-Klingler-Preis für Natur- und Umweltschutzprojekte

Frist: 31.12.2025

Der NABU und die NAJU Nordrhein-Westfalen suchen wieder Aktionen, Projekte, Gruppenaktivitäten oder Einzelinitiativen von Kindern und Jugendlichen, die sich um den Schutz von Natur und Umwelt drehen.

Bewerben können sich Kinder und Jugendgruppen sowie Einzelpersonen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind und sich für den Natur- und Umweltschutz einsetzen.

Der Bewerbung sollte eine Beschreibung des Projektes beiliegen. Diese kann durch Fotos, Zeichnungen, Skizzen, Lagepläne , Videos etc. ergänzt werden. Ebenfalls wichtig ist der Grund, warum gerade dieses Projekt ausgewählt wurde.

Hauptpreis: 1000 Euro
Zusatzpreis: Einen Einsatz des Jugendumweltmobil (Programm "Tiere des Waldes" oder "Vielfalt auf der Wiese")

Eine Jury aus Mitgliedern der Familie Klingler, dem Namensgeber des Preises, sowie Mitgliedern des NABU-Landesverbandes und unserer Jugendorganisation NAJU wählt anhand der eingesandten Unterlagen den oder die zukünftigen Preisträger aus. Vom Kopfweidenschnitt über ökologische Pausenhofgestaltungen oder Naturgarten-Anlage bis hin zu Theaterstücken und Kochevents mit vergessenen Gemüsesorten: Seit 1995 wurden jedes Jahr vorbildliche Jugendaktivitäten prämiert, deren Vielfalt beeindruckend ist. Doch nicht die Einzigartigkeit zählt, sondern die engagierte oder kreative Auseinandersetzung mit aktuellen oder alltäglichen Themen des Natur- und Umweltschutzes.

Weitere Infos: https://www.naju-nrw.de/mach-mit/hermann-klingler-preis

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds (Frist: 31.12.2025)

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

Fristen:
31.12.2025
31.03.2026
30.06.2026
30.09.2026

Kultur ist die schönste Brücke zur Verständigung. Gefördert werden grenzüberschreitende Kulturprojekte auf professionellem wie auf Amateurniveau. Gern unterstützen wir auch junge, unabhängige, experimentelle Künstlerinnen und Künstler.
Ihre Anträge können Sie 4 x pro Jahr online einreichen. Kofinanziert werden bis zu 50 % der Gesamtkosten. Nächste Antragsfrist: 30.9. und dann jeweils zum Quartalsende

Weitere Infos: https://www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/kultur/

Siegburger Kompositionswettbewerb 2025 - edition49 music Award (Frist: 15.01.2026)

Siegburger Kompositionswettbewerb 2025 - edition49 music award

Frist: 15.01.2026

Musikschule und Musikwerkstatt Siegburg schreiben gemeinsam mit dem Musikverlag Edition 49 einen Wettbewerb für Chorkomposition (Laien- und andere nichtprofessionelle Chöre) aus.

Ziel des Wettbewerbs ist es, der Stimme – als „Instrument des Jahres“ 2025 – zu einem größeren Stellenwert im Bewusstsein der internationalen Öffentlichkeit zu verhelfen.

Der Wettbewerb wird für Werke für Laien- und andere nicht-professionelle Chöre in folgenden Sparten ausgeschrieben:
• Kinderchor (1- oder 2-stimmig) oder Jugendchor (3- oder 4-stimmig)
• Gemischter Chor (3- oder 4-stimmig)
• Frauenchor (2- oder 3-stimmig)
• Männerchor (3- oder 4-stimmig)

Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Altersbegrenzung. Die Komponistinnen sind frei, ob sie ein- oder mehrsätzige Werke oder Zyklen einreichen möchten. Jeder Komponist*in kann beliebig viele Werke einreichen.

Es steht ein Preisgeld von bis zu 7.000,00 € zur Verfügung.
Sonderpreise: Ein Sonderpreis innerhalb des obigen Preisgeldes gilt einer Komposition von Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren (ausgenommen Studierende an Musikhochschulen), einen weiteren lobt der Verein Humperdinckfreunde Siegburg in Höhe von 250 Euro aus. Zudem wählt die Edition 49 ausgewählte preisgekrönte Werke für die Inverlagnahme aus.

Weitere Infos: https://musicaward.edition49.de/ und https://www.youtube.com/watch?v=MTK-31tLyGU

Künstlerförderung: Auslandsstipendien in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris (Frist: ab 01.11.2025 bis 15.01.2026)

Künstlerförderung: Auslandsstipendien in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris

Frist: ab 01.11.2025 bis 15.01.2026

Kulturstiftung der Länder

Außergewöhnlich begabte und qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis), der deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.

Um ein Auslandsstipendium in Italien und Frankreich können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die deutsche Staatsangehörige sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben. Späte Bewerbungen können aufgrund der hohen Bewerberzahlen längeren Bearbeitungszeiten unterliegen.

Weitere Infos: https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern-allgemeines/

andersartig gedenken on stage (Frist: 15.01.2026)

andersartig gedenken on stage

Frist: 15.01.2026

Der bundesweite Theater-Wettbewerb andersartig gedenken on stage erinnert an Menschen mit Behinderungen, die im Nationalsozialismus ermordet wurden. Schultheater und inklusive Erwachsenen-Theater sind eingeladen, Stücke über die Biografien der NS-"Euthanasie"-Opfer zu entwickeln und Bezüge zu aktuellen diskriminierungskritischen Themen herzustellen.

Am 25. November 2024 um 17.00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung statt.

Preisverleihung: 23. Juni 2026 in Berlin

Weitere Infos: https://www.andersartig-gedenken.de/startseite.html

Deutscher Jugendfilmpreis (Frist: 15.01.2026)

Deutscher Jugendfilmpreis

Frist: 15.01.2026

Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.

Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!

Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)

Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)

Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html

Deutscher Generationenfilmpreis (Frist: 15.01.2026)

Deutscher Generationenfilmpreis

Frist: 15.01.2026

Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...

Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.

Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema

Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)

Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)

Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html

Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln (Frist: 15.01.2026)

Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln

Frist: 15.01.2026

Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.

Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.

Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html

NRW: Schülerwettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute!“ (Frist: 31.01.2026)

NRW: Schülerwettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute!“

Frist: 31.01.2026

Nordrhein-Westfalen lädt Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ein, jüdische Traditionen kreativ zu entdecken

Mit dem Schuljahr 2025/26 startet der Schülerwettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute!“ erstmals landesweit. Ziel ist es, junge Menschen für die Vielfalt und Lebendigkeit jüdischen Lebens zu sensibilisieren. Unter dem Jahresmotto „Die bunte Vielfalt jüdischer Feste“ sind Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aufgerufen, die Rituale, Bräuche und Ge-schichten hinter Festen und Feiertagen wie Jom Kippur, Sukkot oder Chanukka zu entde-cken und zu bearbeiten.

Der Wettbewerb ist eine gemeinsame Initiative des Schulministeriums, der Krupp-Stiftung in Essen und der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen. Zuvor wurde er bereits im Regierungsbezirk Münster erfolgreich durchgeführt.

Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 aller Schulformen in Nordrhein-Westfalen, einzeln oder in Gruppen. Die Wettbewerbsbeiträge können in vielfältigen Formen eingereicht werden, etwa als Videobeiträge, Podcasts, Essays, Fotos oder Gemälde. Besonders im Fokus steht die Frage, wie jüdische Feste heute gefeiert wer-den und was sie mit Themen wie Freiheit, Erinnerung, Freude oder Gemeinschaft zu tun ha-ben.

Für herausragende Beiträge werden attraktive Preise vergeben. Darunter Einzelpreise in Höhe von je 1.500 Euro sowie Gruppenpreise von bis zu 7.500 Euro. Der Hauptpreis ermöglicht einer Klasse oder Gruppe eine Gedenkstättenfahrt im In- oder Ausland im Gesamtwert von 12.000 Euro.

Weitere Infos: https://www.shalom-wettbewerb.nrw.de

Kunstpreis 2026 „Das Goldene Segel“ (Frist: 31.01.2026)

Kunstpreis 2026 „Das Goldene Segel“

Frist: 31.01.2026

Der Verein „Das Goldene Segel“ schreibt alle 2 Jahre einen Kunstwettbewerb international aus. Bei der Wahl der Themen werden neben der Region Bad Zwischenahn und den künstlerischen Aspekten auch gesellschafts- und umweltpolitische Gedanken in den Fokus gestellt. Die geforderten Techniken variieren in den verschiedenen Kunstsparten.
Für diesen 10. Kunstpreis hat der Verein „Das Goldene Segel“ die Kunstsparte Fotografie gewählt. Das Thema des Kunstwettbewerbs 2026 lautet
BEGEGNUNGEN im Fokus

Dieser internationale Wettbewerb richtet sich nicht nur an professionelle Fotografen/Fotografinnen und KünstlerInnen, sondern gleichermaßen an Amateure und Amateurinnen.

Über die Vergabe der Preise und Nominierungen entscheidet eine namhaft besetzte Jury.
Für die Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wird ein Sachpreis und für junge Menschen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Jugendpreis von 500 € vergeben. Ab dem 25. Lebensjahr wird ein 1. Preis in Höhe von 1.500 €, ein 2. Preis von 1.000 € und ein 3. Preis von 500 € ausgelobt. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums wird ein Sonderpreis ausgelobt. Weitere 14 TeilnehmerInnen werden nominiert und nehmen damit auch an der Preisverleihung, an der Präsentation ihrer Arbeit auf segelförmigen Fahnen im Bad Zwischenahner Kurpark sowie an weiteren Ausstellungen teil.

Weitere Infos: https://www.kunstpreis.net/

jugend.kultur.austausch weltweit (Frist: 01.10.2025 bis 31.01.2026)

jugend.kultur.austausch weltweit

Frist: 01.10.2025 bis 31.01.2026

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. unterstützt Akteure der Kulturellen Bildung, die in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern Jugend- und Fachkräftebegegnungen durchführen möchten. Als Partner und Zentralstelle des Bundesjugendministeriums berät die BKJ zu Inhalt, Planung und Finanzierung von digitalen und analogen Begegnungsformaten und kann auf Antrag Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan vergeben.

Was wird gefördert?
• Außerschulische bi- tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen aus Deutschland mit Partnerorganisationen aus dem Ausland.
• bi- tri- und multilaterale Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe aus Deutschland und Partnerorganisation aus dem Ausland.

Honorare: Die Auszahlung von Honoraren an ausländische Fachkräfte für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. als Online-Trainer*innen ist nur dann zuwendungsfähig, wenn der Vertragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage (Honorarvertrag) auf Eurobasis gibt. Der Honorarvertrag muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.

Anträge müssen mindestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden.

Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-weltweit/

Ifa – Ausstellungsförderung (Frist: 31.01.2026)

Ifa – Ausstellungsförderung

Fristen:
31.01.2026

Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.

Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden.

Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.

Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler:innen erwünscht.

An wen richtet sich das Programm?
• Das Programm richtet sich an zeitgenössische deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Bildende Künstler: innen
• Künstler:innen müssen zusätzlich von einer nicht-kommerziellen Institution im Ausland eingeladen sein, ein konkretes Ausstellungsvorhaben zu realisieren
• Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an international besetzten Ausstellungsprojekten, wie beispielsweise Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden.

Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/

NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa (Frist: 31.01.2026)

NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa

Frist: 31.01.2026

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit an den Projekten dieses bedeutenden grenzüberschreitenden Wettbewerbs der politischen Bildung eingeladen.

Zu dem jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst- und Musik­projekte. Darüber hinaus Karten­projekte sowie fächer­verbindende Projekte, die der geographischen oder geschichtlichen Auseinander­setzung mit themen­bezogenen Sachverhalten dienen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ab der Grundschule (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges, Lyzeen), die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausgenommen sind Hochschulen, Technika, Universitäten und Akademien (Studierende).

Ausdrücklich eingeladen, sich am Schülerwettbewerb zu beteiligen, sind aber auch die Schülerinnen und Schüler osteuropäischer Schulen mit deutschsprachigem Unterricht, insbesondere dann, wenn sie bereits partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Nordrhein-Westfalen unterhalten.

Der Wettbewerb lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde, Geschichte, Politische Bildung, Fremdsprachen und Informatik einzuschlagen und neue Wege der Freundschaft zu den Menschen in Europa zu gestalten. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen können ihr Lieblingsprojekt aus einem breit gefächerten Projektspektrum auswählen. Neben Einzel- und Gruppenarbeiten sind vor allem Partnerarbeiten mit Schülerinnen und Schülern einer Partnerschule in Europa erwünscht.

Der Wettbewerb wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb beteiligt. Knapp eine Million Arbeiten wurden von ihnen eingereicht. Der Wettbewerb wird jährlich veröffentlicht.

Weitere Informationen unter: www.schuelerwettbewerb.eu

Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“ (Frist: 31.01.2026)

Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“

Frist: fortlaufend bis zum 31.01.2026

Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Die Aktion Mensch möchte mit ihrem Förderprogramm „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion" dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen.

In ihrem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, z.B. bei fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung. Gefördert werden Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“.
Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:
• Engagement vor Ort
• Musik und Tanz
• Natur und Umwelt
• Sport und Spiele
• Theater und Kunst

Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen.
Entsprechende Fördermittelanträge können fortlaufend bis zum 31.01.2026 eingereicht werden. Eigenmittel müssen keine eingebracht werden.

Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (Frist: 31.01.2026)

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Fristen:
31.01.2026
31.07.2026

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

BGW-Fotowettbewerb „Mensch – Arbeit – Alter“ (Frist: 01.02.2026)

BGW-Fotowettbewerb „Mensch – Arbeit – Alter“

Frist: 01.02.2026

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sucht fotogra-fische Arbeiten, die sich mit der Pflege älterer Menschen auseinandersetzen – dokumentarisch, erzählerisch, kritisch oder künstlerisch. Mit dem dotierten Fotowettbewerb möchte die BGW auf die Bedeutung von Pflege und auf die Menschen, die sie leisten, aufmerksam machen.

Wir laden Fotobegeisterte ab 18 Jahren dazu ein, sich kreativ mit dem Thema auseinander-zusetzen. Zeigen Sie, was Pflege wirklich ausmacht: ihre Stärke, ihre Tiefe und ihre Schat-tenseiten. Ihre Arbeiten können ermutigen, Missstände aufzeigen oder Fragen stellen.

Gesucht werden Fotos, die die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf unter-streichen, die Attraktivität des Berufs sichtbar machen – oder auch auf Missstände hinweisen. Alle Bildideen, die sich ernsthaft mit dem Wettbewerbsthema befassen, sind willkommen.

Weitere Infos: https://www.bgw-online.de/fotowettbewerb-2026?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=2025-08-21%20SR%20NewsletterBerufsgenossenschaft

Jugendwettbewerb Umbruchszeiten: „Neue Begegnungen“ (Frist: 01.02.2026)

Jugendwettbewerb Umbruchszeiten: „Neue Begegnungen“

Frist: 01.02.2026

Alle zwei Jahre sind Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren eingeladen, auf historische Spurensuche in den „Umbruchszeiten“ seit 1989/1990 zu gehen. Ihre Entdeckungen können sie kreativ verarbeiten, z. B. in Podcasts, Videos, Texten, Comics, Social-Media-Projekten oder künstlerischen Arbeiten.

Wer kann mitmachen?
• Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren
• Gruppen ab zwei Personen bis Klassenstärke
• alle Schulformen und außerschulische Einrichtungen

Das Thema dieser Wettbewerbsrunde lautet „Neue Begegnungen“. Denn viele Geschichten wurden bis heute noch nicht erzählt. Diese Geschichten zu entdecken, dazu sind die Jugendlichen eingeladen. Es geht darum mit unterschiedlichen Mitteln herauszufinden, welche Begegnungen zwischen Ost und West, zwischen Generationen oder Kulturen aus der Zeit von 1990 bis heute Spuren hinterlassen haben. Was hat all das noch mit den jungen Menschen selbst zu tun? Was kann daraus für Gegenwart und Zukunft gelernt werden?

Beim Jugendwettbewerb der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gibt es 30 Preise mit bis zu 3.000 Euro Preisgeld und eine Reise nach Berlin zur Preisverleihung zu gewinnen.

Weitere Infos: https://umbruchszeiten.de/jugendwettbewerb

Quelle: BKJ - Newsletter Kulturelle Bildung Juli 2025

61. Werkstatt der Jungen Filmszene 2026 (Frist: 01.02.2026)

61. Werkstatt der Jungen Filmszene 2026

Frist: 01.02.2026

Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist ein deutschsprachiges Nachwuchsfilmfestival und richtet sich an Filmschaffende junge Menschen unter 27.

Eingereicht werden können Filme aller Formate und Genre, die nicht älter als zwei Jahre sind. Es gibt keine Laufzeitbeschränkung.

Die Werkstatt der Jungen Filmszene findet im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod und in der Caligari FilmBühne in Wiesbaden statt.

Vier Tage leben die Teilnehmenden zusammen, um Filme zu sehen, sich über sie auszutauschen, sich bundesweit zu vernetzen, von einander zu lernen und zu profitieren und vielleicht sogar zukünftige Projekte gemeinsam zu realisieren. Wenn ein Film im Werkstatt-Programm läuft, erhält eine Person der Filmcrew kostenlos Unterkunft und Verpflegung während des Festivals und einen Fahrtkosten-Zuschuss.

Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist eine Veranstaltung des Bundesverbands Jugend und Film e.V. und ist Mitglied im Verbund hessischer Filmfestivals.

Gefördert wird die „Werkstatt der Jungen Filmszene“ u.a. von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Medienzentrum Wiesbaden und HessenFilm und Medien.

Weitere Infos unter: https://werkstatt.jungefilmszene.de

Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland (Frist: 01.02.2026)

Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland

Fristen:
01.02.2026
01.08.2026

Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.

Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.

Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.

Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html

LOKAL – Programm für Kultur und Engagement (Frist: 13.02.2026)

LOKAL – Programm für Kultur und Engagement

Frist:
13.02.2026

Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Partnerschaften mit lokalen Akteur*innen, wie beispielsweise Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft und die gemeinsame Entwicklung künstlerisch-partizipativer Projekte, die
im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen. Die Projekte greifen lokale Themen und Debatten auf und organisieren u.a. im öffentlichen Raum gemeinschaftsorientierte Interaktionen. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktionen, Personal,
Begegnungsformate sowie Vermittlung.

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen.

Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html#c208820

kukita NRW – Künstlerinnen und Künstler in die Kita (Frist: 15.02.2026)

kukita NRW – Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Frist: 15.02.2026

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Zentral ist hier, dass die Kinder zu einer eigenen kreativen Tätigkeit kommen und künstlerische Erfahrungen machen können. Rein rezeptive Veranstaltungen (Vorstellungen von Kindertheater, Puppenspiel, Kinderfilm etc.) werden durch das Programm nicht gefördert.

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit der Kooperation nachhaltige Grundlagen zur Verstetigung Kultureller Bildungsangebote in der Kitaeinrichtung gelegt werden.

Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kuenstlerinnen-und-kuenstler-die-kita

NRW: Jugend singt (Frist: 27.02.2026)

NRW: Jugend singt

Frist: 27.02.2026

Die Chorjugend NRW richtet alle zwei Jahre (in geraden Kalenderjahren) in Kooperation mit dem Landes-MusikRat NRW an wechselnden Orten das Festival Jugend singt! aus und bringt hierbei zahlreiche kleine und große Sänger*innen zusammen, die alle das gleiche Hobby haben: Singen im Chor.

Seid dabei, wenn sich die verschiedensten Chöre und Singprojekte aus NRW im Gymnasium an der Wolfskuhle zu zwei wunderbaren Tagen voller Musik verabreden.

Jeder Chor tritt an einem der beiden Tage vor unserer Jury auf. Dabei achten wir darauf, dass Chöre der gleichen Kategorie möglichst in einer Gruppe zusammengefasst werden. Wir berücksichtigen gerne Eure Präferenzen, soweit es organisatorisch möglich ist. Sollte eine Teilnahme für Euch nur an einem der beiden Festivaltage möglich sein, vermerkt dies bitte bei der Anmeldung. Außerdem bitten wir größere Gruppen ab 50 Sänger*innen unbedingt um Kontaktaufnahme vor der Anmeldung!! Die im Anmeldeformular abgefragte Liedfolge könnt Ihr gerne nachreichen.

Jugend Singt ist ein Festival für ALLE Chöre. Von der Chorakademie bis zum Singprojekt an der Grundschule - jede Leistung wird unabhängig von den Mitbewerbern gewertet und gewürdigt.

Herzlich eingeladen sind alle Kinder- und Jugendchöre sowie die Schulchöre und Singprojek-te (z.B. JEKISS) der Grund- und weiterführenden Schulen, sowie Förderschulen des Landes NRW.
Voraussetzungen
Ein Chor muss mindestens eine Besetzung von neun, eine Vokalgruppe von mindestens vier Mitgliedern im Wettbewerb haben. Jeder Chor muss mindestens ein Jahr vor dem Wettbe-werbsjahr bestanden haben und wöchentliche Chorproben nachweisen können.
Die Dauer des Wettbewerbsprogramms soll zwischen 10 und 15 Minuten liegen.
Die Chorstücke sind frei wählbar. Die Möglichkeiten des Chores sollten in stilistischer und leistungsmäßiger Hinsicht ausgeschöpft werden.

Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/jugend-singt-nrw

RheinEnergieStiftung Kultur (Frist: 28.02.2026)

RheinEnergieStiftung Kultur

Fristen:
28.02.2026

Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")

Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.

Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.

Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.

Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/

Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2027 (Frist: 28.02.2026)

Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2027

Frist: 28.02.2026
Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März

Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.

Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteuren aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.

Anträge können gestellt werden von:
• Mitgliedskörperschaften des LVR (die im Landesteil Nordrhein liegenden 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
• Kreisangehörige Städte und Gemeinden
• Museen, Sammlungen, Archive
• Operativ tätige Stiftungen
• Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
• Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
• Kirchliche Institutionen
• Selbstständige öffentliche Einrichtungen
• LVR-Kulturdienststellen

Gefördert wird (Auswahl):
• Kulturelles Erbe des Rheinlandes
• Maßnahmen und Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
• Kulturelle Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
• Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
• Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
• Ausstellungen
• Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern

Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.

Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp

Projektförderung De la Motte – Musikstiftung (Frist: 28.02.2026)

Projektförderung De la Motte – Musikstiftung

Frist: 28.02.2026

Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt.

Weitere Infos: https://de-la-motte-musikstiftung.de/foerderantrag/

Projektförderung der PwC-Stiftung (Frist: 01.03.2026)

Projektförderung der PwC-Stiftung

Fristen:
01.03.2026
01.09.2026

Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.

Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/

jugend.kultur.austausch mit Polen (Frist: 01.10.2025 bis 01.03.2026)

jugend.kultur.austausch mit Polen

Frist: 01.10.2025 bis 01.03.2026

Die - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. unterstützen Akteure der Kulturellen Bildung, die Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften aus Deutschland und Polen durchführen möchten. Als Partner des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) stellen wir Fördermittel zur Verfügung und helfen dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen.

Was wird gefördert?
• Außerschulische Begegnungen zwischen Kindern und Jugendlichen aus Deutschland und Polen (und ggf. einem Drittland)
• Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikator*innen aus dem Bereich deutsch-polnischer Jugendkulturaustausch, auch mit Partnern aus einem Drittland
• Praktika und Hospitationen
• Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-polnische(n) Jugendbegegnungen
• Musikalische Begegnungen im Bereich Rock, Pop, Hip-Hop, Beat Boxing, Folk und Musiktheater

Bei Begegnungen soll der „Begegnungscharakter“ im Vordergrund stehen. Es soll zu einer konkreten Begegnung und gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmer*innen kommen.

Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-mit-polen/

Lyrikwettbewerb 2025 (Frist: 06.03.2026)

Lyrikwettbewerb 2025

Frist: 06.03.2026

Eingesendet werden können Gedichte zu allen Themen. Landschaften, Liebe oder Leiden-schaften lassen sich zum Beispiel aufgreifen. Ökologie, Kunst oder Politik können eine Rolle spielen. Sowohl mit modernen Lyrikformen als auch gereimten Gedichten kann man sich be-werben. Sozialkritische, historische und philosophische Blickwinkel lassen sich bearbeiten. Literarische Qualität setzen wir voraus. Wir freuen uns über Beiträge aus anderen Ländern. Bitte die Arbeiten in deutscher Sprache einsenden. Die Gedichte müssen selbst verfasst sein. Den Wettbewerb flankiert zusätzlich eine freiwillige Spezialaufgabe. Das Thema heißt „spirituelle Akzente“. Geistig-seelische Strömungen für alternative Gesellschaftsformen sind gefragt. Diese Gedichte bitte entsprechend kennzeichnen.

Weitere Infos: http://www.literaturpodium.de/

Förderprogramm „Jugend hilft“ (Frist: 15.03.2026)

Förderprogramm „Jugend hilft“

Frist: 15.03.2026

Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.

Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.

Veranstaltet von: Children for a better World e.V.

Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds

Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen (Frist: 30.03.2026)

Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen

Frist: 30.03.2026

Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.

Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.

Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox

Förderung polnischer Kunst und Kultur in Deutschland (Frist: 31.03.2026)

Förderung polnischer Kunst und Kultur in Deutschland

Fristen:
Förderanträge können zweimal im Jahr eingereicht werden:
31.03.2026 (für das zweite Halbjahr)
30.09.2026 (für das Folgejahr)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt künstlerische und kulturelle Projekte mit polnischem oder deutsch-polnischem Bezug in Deutschland. Gefördert werden Vorhaben, die polnische Kultur, Geschichte und Sprache sichtbar machen, die deutsch-polnische Verständigung stärken oder insbesondere polnische Jugend und Gemeinschaft einbeziehen.

Alle Bereiche der Kultur - von Bildender Kunst über Musik, Literatur, Tanz, Film und Fotografie bis hin zu Design, Architektur oder Nachwuchsprojekten - sind förderfähig. Pro Projekt können bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde und in Deutschland ansässig ist.

Weitere Infos: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99148041017000/herausgeber/LeiKa-102541828/region/00

Aventis foundation – Klangförderung (Frist: 31.03.2026)

Aventis foundation – Klangförderung

Frist: 01.02.2026 bis 31.03.2026

Mit unserer Förderreihe „Klang“ unterstützen wir gezielt professionelle freie Ensembles und Orchester der klassischen Musik in Deutschland.

Wir möchten die Stellung dieser Klangkörper mit unserer Ensemble- und Orchesterförde-rung stärken und gleichzeitig die Musikvermittlung sowie die Ausbildung von Spitzennachwuchs ermöglichen. Denn mit ihrer musikalischen Exzellenz und ihrer Offenheit für neue Formate sind freie Ensembles und Orchester für ein erstklassiges, breitgefächertes Musikangebot in Deutschland unverzichtbar. Ihre Förderung liegt uns auch deswegen am Herzen.
Dabei begrüßen wir ausdrücklich die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, wie Nachhaltigkeit, unsere demokratischen Grundwerte oder die Steigerung von Teilhabe in den Bereichen kulturelles Leben und Bildung.

Weitere Infos: https://www.aventis-foundation.org/foerderung/kultur/klangfoerderung/

Fotowettbewerb Jugend fotografiert Deutschland (Frist: 31.03.2026)

Fotowettbewerb Jugend fotografiert Deutschland

Frist: 31.03.2026

Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Geschichten aus eurem Alltag zu erzählen. Geschichten, die für euer Leben wichtig sind.
Die Fotostorys stellen eure Realität dar und tragen dazu bei, zu einem Austausch zu kommen und euch Alternativen für Probleme zu überlegen. Dabei geht es also nicht um die beeindruckendsten oder perfektesten Bilder, sondern ihr zeigt mit euren Fotos, was euch echt bewegt. Und weil es um eure eigene und ganz persönliche Sicht geht, lassen wir auch nur echte Fotos zu. Also keine KI-Bilder, keine ausgetauschten Hintergründe, keine reinkopierten Menschen oder Sachen und keine Fancy Filter. 

Wenn ihr zwischen 10 und 18 Jahre alt seid und euer Wohnsitz in Deutschland ist, könnt ihr mitmachen. Dann erstellt ihr alleine oder im Team eine Fotostory zu einem für euch wichtigen Thema und reicht sie zum Wettbewerb ein. Ihr verschafft euren Anliegen dadurch Sichtbarkeit und Gehör.

Die Preise werden in zwei Altersklassen vergeben. 10-14 Jahre und 15-18 Jahre. Wenn ihr als Gruppe eine Story erstellt, zählt das Alter der ältesten Person in eurer Gruppe.
Die Preise werden im Mai 2026 verliehen. Zu gewinnen gibt es in jeder Altersgruppe Preise zwischen 200 € und 500 €.

Weitere Informationen: https://www.jugendfotografiert.org/

NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule' (Frist: 31.03.2026)

NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule'

Frist: 31.03.2026

Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.

Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.

Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.

Teilnehmen können:
• Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
• Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften

Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.

Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.

Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.

Weitere Infos: www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/landesprogramm-kultur-und-schule

NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret (Frist: laufend bis 31.03.2026)

NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret

Frist: laufend bis 31.03.2026

Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.

Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.

Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.

Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.

Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung

Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.

Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html

Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds (Frist: 31.03.2026)

Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds

Frist:  31.03.2026

Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).

Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.

Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.

Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/

Kunststiftung NRW: Auftakt (Frist: 31.03.2026)

Kunststiftung NRW: Auftakt

Frist: 31.03.2026

Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.

Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:

1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen

2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen

Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/

Themenfonds Spielraum (Frist: 31.03.2026)

Themenfonds Spielraum

Frist: fortlaufend bis 31.03.2026 und 30.09.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem "Themenfonds Spielraum" Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum zu sanieren oder neu zu gestalten. Eine Förderung von bis zu 10.000 Euro kann beantragt werden. Die Bewerbungen werden bis zum 30. September 2025 und 31. März 2026 entgegengenommen.

Durch die Förderung können Spielplätze zum Beispiel barrierearmer und inklusiver gestaltet werden. Unter Spielräume zählen unter anderem Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände.

Bewerbungen werden von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereinen sowie operativen Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften entgegengenommen. Auch organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.

Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/

Kinderkultur (Frist: 31.03.2026)

Kinderkultur

Frist: 31.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.

Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.

Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/

Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte (Frist: 31.03.2026)

Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Frist: 31.03.2026

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.

Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.

Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.

Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.

Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html

Ikea Stiftung (Frist: 01.04.2026)

Ikea Stiftung

Stichtage:
01.04.2026
01.09.2026

Die Ikea Stiftung fördert bundesweit Projekte, welche die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, im Bereich Wohnen und Wohnkultur angesiedelt sind oder Verbraucheraufklärung betreiben. Eine Förderhöhe ist nicht angegeben, es werden aber insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an Fördermittel ausgegeben. Die Bewerbungen werden das ganze Jahr über entgegengenommen, Stichtage für die Bearbeitung sind der 1. April und der 1. September.

Die Ikea Stiftung fördert Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, unter anderem durch die projektbezogene Unterstützung von Kinde- und Jugendeinrichtungen sowie durch Förderungen von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Dabei werden nur Maßnahmen in Deutschland unterstützt.

Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur werden ebenfalls unterstützt. Darunter fallen: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Der Fokus liegt dabei auf das Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause". Abschlussarbeiten und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen werden ebenfalls gefördert.

Zudem werden Maßnahmen aller Art gefördert, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.

Weitere Infos: https://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert

Stiftung Erlebnis Kunst (Frist: vor dem 01.04.2026)

Stiftung Erlebnis Kunst

Fristen:
vor dem 01.04.2026
vor dem 01.10.2026

Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.

Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.

Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.

Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.

Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/

Kleinkunstpreis: MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2027 (Frist: 31.05.2026)

Kleinkunstpreis: MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2027

Frist: 31.05.2026

Das Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. und die Museen im Mönchshof e. V. präsentieren den Kleinkunstpreis: Das MÖCHSHOF Kabarettpreis-Finale!

Aufgerufen zur Bewerbung sind Comedians, Kabarettisten* innen und artverwandte Künstler* innen aus dem deutschsprachigem Raum. Duos oder Gruppen können sich ebenfalls bewerben. Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 3000 EUR dotiert.

Zusätzlich übernimmt der Veranstalter die Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Kulmbach, Shuttleservice vom Bahnhof in KU zum Hotel bzw. Bühne und zurück, Catering am Veranstaltungstag, GEMA, KSK. . . ! DREI Künstler werden von einer Jury für das Finale am Samstag, 31.01.2027 nominiert!

Teilnahmebedingungen: Bühnenprogramm aus dem Bereich " Comedy, Kabarett und " artverwandtes" . Ein eigenes, mindestens 90-minütiges Programm und dieses sollte schon öffentlich aufgeführt worden sein. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus dem deutschsprachigen Raum. Mit der Bewerbung erklärt jeder Teilnehmer* in bzw. jede Gruppe, dass die geltenden Urheberrechte eingehalten wurden/ werden. Bitte NUR aussagekräftige Bewerbungen mit Beschreibung, Bild und Videoclip bzw. link!

Weitere Infos: http://www.kleinkunst-brettla.de

Ausstellungsförderung - Zeitgenössische Künstler*innen im Ausland (Frist: 15.07.2026)

Ausstellungsförderung - Zeitgenössische Künstler*innen im Ausland

Frist: 15.07.2026

Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler*innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.

Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt, dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.

Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht. 

Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/

Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa (Frist: 31.08.2026)

Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa

Frist: 31.08.2026

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.

Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.

Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).

Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung

RKP - Regionales Kultur Programm NRW (Frist: 30.09.2026)

RKP - Regionales Kultur Programm NRW

Frist: 30.09.2025

Das RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt regionale Kulturentwicklung, initiiert und stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.
Sie haben ein gutes Konzept für ein Kulturprojekt im Kopf oder vielleicht sogar schon auf dem Papier?
Das Projekt baut auf Kooperation oder Vernetzung auf? Sie möchten dieses Projekt nächstes Jahr gerne in die Tat umsetzen? Und Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Finanzierungsmöglichkeiten? Möglicherweise ist das Regionale Kultur Programm NRW der richtige Fördertopf für Sie. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen. Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch; weitere Partner nicht zwingend erforderlich, aber gewünscht
Voraussetzung vor der Antragstellung ist mindestens ein Beratungsgespräch.
Einen Beratungstermin können Sie einfach online buchen unter www.region-koeln-bonn.de/rkp-sprechstunde.

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land NRW die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Körpers, der Sinne, der Kognition und Psyche. Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden für das RKP bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.

Regionales Kulturprofil
Kulturregion Rheinschiene: Region im Fluss
In der Region sprudelt, rauscht und strömt eine bunte Kulturlandschaft. Geballt in urbanen Zentren und dezentral an lauschigen Plätzen findet vielfältiges Kultur(er)leben statt. Entlang der Flüsse, an den Seen und Talsperren der Region erzählt das kulturelle Erbe Geschichte(n) und gestaltet Kunst Transformation.
Das Kulturprofil Region im Fluss bildet die Diversität und Fülle der Kulturregion in einem gemeinsamen Bild ab. In sechs Profillinien dient es Kulturschaffenden, Projektinitiativen und Netzwerken in der Rheinschiene als Inspirations- und Impulsgeber für die Antragstellung im RKP – Regionales Kultur Programm NRW.
Weitere Infos: Region Köln/Bonn e.V.: www.region-koeln-bonn.de/
https://regionaleskulturprogrammnrw.de/
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur

Kulturregion Bergisches Land
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur

Deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch (Frist: 15.10.2026)

Deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch

Frist: 15.10.2026

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.

In diesem Programm werden nur bilaterale deutsch- chinesische Kinder- und Jugendbegegnungen gefördert.

Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe, die aus einer bestehenden Kooperation mit Partnern aus China hervorgehen oder eine solche aufbauen möchten, können im Sonderprogramm ebenfalls nur bilateral gefördert werden.

Die BKJ unterstützt Akteure der Kulturellen Bildung dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten sowie sich mit anderen Akteuren zu vernetzen und auszutauschen.

Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-weltweit/jugend-kultur-austausch-mit-china/

BKM: TANZPAKT Stadt-Land-Bund (Frist: ab April 2027)

BKM: TANZPAKT Stadt-Land-Bund

Ausschreibung 2026

Bewerbungsstart: ab November 2026
Antragsschluss: ab April 2027
Jurysitzung: ab Juni 2027
Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
Projektende: spätestens 30. Juni 2030

TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe weiterer Förderer zusammensetzt.

Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren.

Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.

Weitere Infos: https://www.tanzpakt.de/home



Regelmäßige Förderungen

mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung

Internationale Tourförderung (Frist: Antragstellung laufend möglich)

Internationale Tourförderung

Frist: Antragstellung laufend möglich

Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.

Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/

Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen (Frist: laufend)

Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen

Frist: laufend

Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.

Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.

Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.

Weitere Infos: https://www.notfallallianz-kultur.de/aktionsfonds/

#lassmalesen (Frist: keine)

#lassmalesen

Frist: keine

#lassmalesen ist ein Projekt der lit.COLOGNE und der lit.RUHR und wird auch 2025 dank der großzügigen Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW fortgeführt.

Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind herzlich eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben.

Das Projekt bietet Schüler*innen die Chance, einen spannenden Einblick in die Welt des Literaturbetriebs zu gewinnen und eigenständig eine Lesung zu gestalten. Innerhalb einer etwa sechsmonatigen Projektphase wählen sie eine*n Autor*in aus, setzen sich intensiv mit dessen Werken auseinander und organisieren eigenständig eine etwa einstündige Veranstaltung – von der Idee bis zur Umsetzung.

Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen aus ganz NRW. Möglich ist die Teilnahme als Schulkasse oder als Kurs in verschiedenen Fächern, als AG, Literaturkurs, im Ganztagsangebot...
Teilnehmende Lehrkräfte werden durch Workshop- und Austauschangebote fachkundig unterstützt.

Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Infos: https://www.lassmalesen.de/de/

FHK Kinderförderfonds für Frauenhauskinder (Frist: keine)

FHK Kinderförderfonds für Frauenhauskinder

Frist: keine

Gefördert werden können Projekte und Anschaffungen sowie Material für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Das Format "KinderRAUM" fördert kindgerechte Ausstattung und Neugestaltung mit bis zu 3.000 Euro. Das Format "KinderZEIT" fördert zeitlich befristete pädagogische Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Förderfähig sind Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.

Weitere Infos: https://www.frauenhauskoordinierung.de/kinderfoerderfonds

Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" (Frist: laufend )

Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten"

Frist: aktuell verkürzte Einreichungsfrist von bis zu vier Wochen vor Projektbeginn

Engagement Global unterstützt mit bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger*innen mit dem Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens acht bzw. sechs Wochen vorher, je nach Förderhöhe, eingereicht werden.

"Engagiert die Welt gestalten" ist ein Programm, das ehrenamtliches Engagement fördert. Deshalb haben rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte einen geringeren Eigenanteil von mindestens zehn Prozent und wir fördern eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person.

Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
• Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
• Workshops, Seminare, Konferenzen
• Social-Media-Aktivitäten
• Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
• Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
• Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und Kindertagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht. Für Projekte mit einer beantragten Zuwendung von bis zu 5.000 Euro muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes vorliegen. Projektanträge mit einer beantragten Zuwendung über 5.000 Euro müssen spätestens acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland unter anderem durch das Programm Engagiert die Welt gestalten (Engagiert). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.

Weitere Infos: https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten

Fonds auf Augenhöhe (Frist: laufend)

Fonds auf Augenhöhe

Frist: laufend

Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht werden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden.

Der von der Software AG – Stiftung aufgelegte und von der GLS Treuhand betriebene Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie einem Expertenbeirat inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Organisationen sowie engagierten Menschen. Vor diesem Hintergrund kooperiert er seit Anfang 2020 auch mit den Houses of Resources.

Fonds auf Augenhöhe unterstützt gemeinsam mit House of Resources Projekte, die Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der Jurysitzung entschieden.

Der Fonds steht für Vielfalt, Respekt und Miteinander. Daher werden den Antragsteller*innen genug Raum geboten bei ihrer Gestaltung des Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Dabei soll der Dialog im Vordergrund stehen.

Die Entscheidung wird von einer Jury nach sechs bis acht Wochen gefällt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt.

Interessierte können die Mittel über die jeweiligen Houses of Resources der entsprechenden Bundesländer beantragen. Die Standorte und Kontaktdaten sind hier zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationsprojekte/house-of-resources-standorte.html?nn=283660

Weitere Infos: https://resonanzboden.global/finanzieren/fonds-auf-augenhoehe/

„Small Change for Europe“ (Frist: keine)

„Small Change for Europe“

Frist: keine

Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.

Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts

Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.

Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online

Heimat: Musik 2025 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW (Frist: keine)

Heimat: Musik 2025 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW

Frist: keine

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit.

Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.

Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.

Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/

Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung (Frist: fortlaufend und mindestens 10 Monate vor Projektbeginn)

Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung

Frist: fortlaufend, Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation

Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.

Um für eine Förderung seitens der KYTHERA Kultur-Stiftung berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:

Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck.
eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.

Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.

Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.

Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.

Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung

Förderfonds "Medienkompetenz" (Frist: fortlaufend)

Förderfonds "Medienkompetenz"

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.

Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.

Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-medienkompetenz/

Förderfonds "Iss besser – mach's besser!" (Frist: fortlaufend)

Förderfonds "Iss besser – mach's besser!"

Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.

Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.

Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.

Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-ernaehrung/

Förderfonds "Frieden" (Frist: fortlaufend)

Förderfonds "Frieden"

Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.

Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/

Förderung "Klimalotterie" (Frist: keine)

Förderung "Klimalotterie"

Frist: keine

Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.

Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.

Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de

Förderfonds „Kunst und Kultur“ (Frist: fortlaufend)

Förderfonds „Kunst und Kultur“

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.

Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.

Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/

Förderfonds „Chancengerechtigkeit“ (Frist: fortlaufend)

Förderfonds „Chancengerechtigkeit“

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.

Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.

Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.

Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.

Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.

Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen


Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/

Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“ (Frist: fortlaufend)

Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“

Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.

Mit dem Programm "Fluchtpatenschaften" fördert die Stiftung Bildung die Umsetzung von Projektideen in Schulen und Kitas, in denen gleichaltrige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung aus der Ukraine und Kinder sowie Jugendliche aus Deutschland Tandems bilden. Förderfähig sind 260 Euro pro Tandem. Maximal können 7.800 Euro pro Projekt (30 Tandems) gefördert werden.

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen in Kitas und Schulen. Der Antrag kann von Kindern oder Jugendlichen sowie von Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten gestellt werden. Auch gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich bewerben, wenn das Projekt mit Bezug zu Kita/Schule (z.B. Willkommensklasse) stattfindet.

Die Stiftung Bildung fördert mit den Programm Fluchtpatenschaften Respekt, Freude und Offenheit für gelebte Vielfalt. Die Bildungsstandorte können ihre individuellen Ideen für eine partizipative, inklusive, vielfältige und nachhaltige Bildung und Teilhabe umsetzen.

Gleichaltrige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Fluchterfahrung und Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, kommen zusammen und bilden ein Tandem. Sie nehmen als Tandempaar an Kita- und Schulprojekten teil, lernen voneinander und verbringen gemeinsam Freizeit. Im Idealfall erwächst daraus eine Freundschaft.

Die Stiftung Bildung fördert bereits seit 2016 mit Mitteln aus dem BMFSFJ Tandems zwischen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – unabhängig des Herkunftslandes – mit dem Programm Chancenpatenschaften. Das Fluchtpatenschaftsprogramm mit Schwerpunkt Ukraine ist im Frühjahr 2022 ergänzend zum bestehenden Patenschaftsprogramm zusätzlich als Unterstützung aufgelegt worden. Es wird aus Mitteln der Stiftung RTL – wir helfen Kindern e.V. finanziert, die wiederum im Frühjahr 2022, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, private Spenden explizit für ukrainische Kinder gesammelt hat.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/fluchtpatenschaften/

Heidehof Stiftung (Frist: laufend und mindestens 3 Monate vor Projektbeginn)

Heidehof Stiftung

Frist: laufend und mindestens drei Monate vor Projektbeginn

Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.

Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.

Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.

Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.

Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/

Dr. Bergmann-Stiftung (Frist: fortlaufend)

Dr. Bergmann-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden.

Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.

Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.

Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.

Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/

Hans Thomann-Stiftung (Frist: fortlaufend)

Hans Thomann-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden.

Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.

Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.

Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/

Förderungen der Neumayer Stiftung (Frist: fortlaufend)

Förderungen der Neumayer Stiftung

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.

Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de

Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“ (Frist: fortlaufend)

Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“

Frist: fortlaufend

Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.

Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/

Stiftung Kinderförderung von Playmobil (Frist: fortlaufend)

Stiftung Kinderförderung von Playmobil

Frist: fortlaufend

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Herausforderungen der modernen Welt und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil wurde im Jahr 1995 von Horst Brandstätter (1933-2015) ins Leben gerufen. Er war Inhaber der Horst Brandstätter Group, zu der auch die Marke PLAYMOBIL gehört. Ziel der gemeinnützigen Stiftungsarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen.

Die Stiftung unterstützt gemäß ihren satzungsgemäßen Zielen Vorhaben in vier Bereichen:
1. Sie unterstützt die vorschulische, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
2. Sie fördert den Schutz von Kindern in der modernen Welt und deren soziale und medizinische Betreuung – insbesondere durch Initiativen zur Vorbereitung auf die Erwachsenenwelt unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzbedürfnisses.
3. Sie fördert die gesunde physische, psychische und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten, die das kreative und aktive Spiel fördern.
4. Sie fördert Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil fördert Menschen und Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Durch die Förderung bieten wir ihnen Gestaltungsspielräume und schaffen Plattformen, die sichtbar und unmittelbar Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben und die zudem im Idealfall dazu beitragen, das dahinterliegende gesellschaftliche Defizit zu lösen. Daher arbeiten wir auch mit Multiplikatoren zusammen, die für eine Breitenwirkung unserer Projekte sorgen. Hierzu gehören u.a. Journalisten, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, medizinisches Fachpersonal und alle, die unsere Ziele teilen.

Förderempfänger müssen anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.

Weitere Informationen unter: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/#foundation

Förderfonds Handwerk (Frist: fortlaufend)

Förderfonds Handwerk

Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.

Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.

Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?

Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.

Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.

Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten

Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/

Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW (Frist: fortlaufend, spätestens 4 Wochen vor Projektbeginn)

Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW

Frist: Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens vier Wochen vor Projektbeginn.

Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.

Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.

Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen

Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme

Förderung "youclub" (Frist: 30.09.2025)

Förderung "youclub"

Frist: 30.09.2025

Mit dem Programm "youclub" fördert die Stiftung Bildung Bildungsprojekte in außerschulischen Lernorten, also Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendclubs, -treffs, -zentren, u.v.m.), um die Beteiligung und Selbstwirksamkeit junger Menschen zu stärken. 2025 fördert die Stiftung Bildung Projekte in Berlin und Brandenburg, die Kinder und Jugendliche primär für handwerkliche Fähigkeiten begeistern, sich mit Handwerksberufen befassen, ihnen neue Berufsperspektiven aufzeigen und sie beim Übergang von der Schule ins Berufsleben unterstützen, mit einer Fördersumme von bis zu 5.000 Euro pro Einrichtung.

Weitere Informationen: https://www.stiftungbildung.org/youclub/

Förderung der VINCI-Stiftung (Frist: 07.09.2025)

Förderung der VINCI-Stiftung

Frist: 07.09.2025

Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.

Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken

Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.

Mehr unter: www.vinci-stiftung.de

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles (Frist: mindestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn des Projektes)

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html

Förderung "anstiftung" (Frist: keine)

Förderung "anstiftung"

Frist: keine

Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.

Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung

GO! EXPORT (Frist: spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise)

GO! EXPORT

Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/

DO! EXPORT (Frist: bis spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn)

DO! EXPORT

Frist: Anträge können bis spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.

DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/

NRW: Tanz- und Theaterförderung (Frist: laufend)

NRW: Tanz- und Theaterförderung

Frist: laufend

Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.

Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.

Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung

BHF Bank Stiftung (Frist: keine)

BHF Bank Stiftung

Frist: keine

Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs

In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.

Mehr unter: https://www.oddo-bhf-stiftung.com/

"Berthold Leibinger Stiftung" (Frist: keine)

"Berthold Leibinger Stiftung"

Frist: keine

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.

Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus

Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/

Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte (Frist: keine)

Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte

Frist: keine

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.

Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/

Förderfonds "Demokratie weiter denken" (Frist: keine)

Förderfonds "Demokratie weiter denken"

Frist: keine

Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.

Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.

Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/

Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung (Frist: spätestens 3 Monate vor Projektbeginn)

Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.

Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz (Frist: spätestens sieben Wochen vor Quartalsende für das darauffolgende Quartal)

Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz

Frist: Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Quartalsende für das darauffolgende Quartal eingegangen sein.

Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.

Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland (Frist: spätestens 3 Monate vor Projektbeginn)

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.

Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.

Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html

Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland (Frist: mindestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn des Projektes)

Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html

Deutsche Bank Stiftung (Frist: keine)

Deutsche Bank Stiftung

Frist: keine, laufend möglich

Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.

Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.

Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/

Werkleitz Projektförderung (Frist: spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn)

Werkleitz Projektförderung

Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.

Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.

Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).

Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung

Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen (Frist: keine)

Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen

Frist: keine

Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.

Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.

Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.

Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.

Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.

Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds (Frist: fortlaufend)

Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds

Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.

Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.

Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.

Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.

Spielraum
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.


Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.

Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.

Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.

Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.

Sonderfonds "Schulhofträume"
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden. Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume

Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/

Deutsch-Französischer Bürgerfonds (Fristen: Projekte aus Kategorie 1, 2 und 3: ganzjährig, bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn; Projekte aus Kategorie 4: wird auf der Webseite bekannt gegeben)

Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Fristen:
Projekte aus Kategorie 1, 2 und 3: ganzjährig, bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben

Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.

Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.

Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.

Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)

Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.

Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/

Förderprogramm der Aktion Mensch (Frist: keine)

Förderprogramm der Aktion Mensch

Frist: keine

Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
 
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.


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