Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur.
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen
aktuelle Ausschreibungen, Förderungen, Wettbewerbe & Preise
Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025
Frist: 30.07.2025
Die Verbraucherzentrale NRW und ihre Partner_innen suchen junge Talente mit innovativen Ideen für ressourcenschonende Produkte, Dienstleistungen oder Konzepte. Teilnehmen können Studierende, Auszubildende, Absolvent_innen und (Jung-)Meister_innen bis 35 Jahre.
Weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale.nrw/nachwuchspreis
Junge Musiker*innen gesucht!
Frist: 31.07.2025
Ihr schreibt oder produziert eigene Songs? Ihr möchtet ein Konzert in Berlin spielen und habt Lust, andere junge Musiker*innen kennenzulernen und euch in Workshops mit Profis auszuprobieren? Dann bewerbt euch für das Treffen junge Musikszene, welches vom 19. bis 25. November 2025 in Berlin stattfindet. Die Bewerbung ist als Solokünstler*in, Duo oder mit Band möglich, wenn ihr zwischen 11 und 21 Jahre alt und nicht bereits vertraglich gebunden seid.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junge-musikszene/das-treffen/bewerbung
Call for Sounds – Soundcinema Düsseldorf 2025 | »Webscapes«
Frist: 31.07.2025
Das Soundcinema Düsseldorf ist ein Recorded-Sound-Festival für experimentelle, elektronische und elektroakustische Musik und Klangkunst, dessen siebte Ausgabe am 02.10.2025 im FFT Düsseldorf stattfinden wird. Die Veranstaltung erstreckt sich über einen Abend, an dem zehn ausgewählte Einreichungen in einer akusmatischen Wahrmehmungssituation präsentiert und anschließend durch eine Fachjury und das Publikum prämiert werden. Dabei werden ein Preis pro Kategorie sowie ein Publikumspreis vergeben, jeweils dotiert mit 750€.
Gesucht werden musikalische Kompositionen, Klangcollagen, Klangexperimente, Soundscapes, narrative Audioformate oder technoide Produktionen, die sich durch einen transgressiven und futuristischen Impetus auszeichnen und den Versuch unternehmen, konventionelle Hörerfahrungen zu unterlaufen. Beiträge können entweder für die freie Kategorie oder für den diesjährigen Themenschwerpunkt «Webscapes» eingereicht werden.
Eingereicht werden können Stereo- und Mehrkanalproduktionen bis maximal 7.1. Gesucht werden musikalische Kompositionen, Klangcollagen, Klangexperimente, Soundscapes, narrative Audioformate oder technoide Produktionen, die sich durch einen transgressiven und futuristischen Impetus auszeichnen und den Versuch unternehmen, konventionelle Hörerfahrungen zu unterlaufen. Beiträge können entweder für die freie Kategorie oder für den diesjährigen Themenschwerpunkt „Webscapes“ eingereicht werden.
Weitere Infos: https://soundcinema.eu/
Kunstwettbewerb im Projekt BienenBrückenBauen – Künstlerische Nisthilfen für Wildbienen
Frist: 31.07.2025
BienenBrückenBauen lädt Wildbienenfans, Künstler*innen, Designer*innen und Kreativschaffende ein, innovative und ästhetisch ansprechende Nisthilfen für Wildbienen zu entwerfen und damit ein sichtbares Zeichen für Biodiversität, Nachhaltigkeit und künstlerisches Engagement im öffentlichen Raum zu setzen.
Die Aktion verbindet Biodiversität und Umweltschutz mit künstlerischer Gestaltung und möchte die Aufmerksamkeit auf die Lebensräume von Wildbienen lenken – durch kreative Interventionen mit ökologischem Mehrwert.
Gesucht werden Entwürfe für künstlerisch gestaltete Wildbienen-Nisthilfen, die zugleich funktional sind und den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Die Umsetzung soll sowohl einen ästhetischen Reiz für den öffentlichen Raum bieten als auch artgerechte Nisthabitate schaffen.
Die Ausschreibung richtet sich an Einzelkünstler*innen oder Kollektiv.
Weitere Infos: https://uzdresden.de/project/bienenbrueckenbauen/
Oder: https://uzdresden.de/kunstwettbewerb/
Dieter Baacke Preis
Frist: 31.07.2025
Mit dem Dieter Baacke Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend alljährlich beispielhafte Medienprojekte der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit in Deutschland aus.
Veranstaltet von: Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK)
Bewerben können sich Institutionen, Initiativen oder Einzelpersonen, die innovative, originelle oder mutige Projekte zur Förderung einer pädagogisch orientierten Medienkompetenz durchführen. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte außerschulischer Träger (z. B. Jugendzentren, Kindergärten, Träger der Jugendhilfe oder Familienbildung, Medienzentren und Medieninitiativen) und Kooperationsprojekte zwischen schulischen und außerschulischen Trägern.
Gesucht sind Initiativen oder Einzelpersonen, die innovative, originelle oder mutige Projekte zur Förderung einer pädagogisch orientierten Medienkompetenz durchführen. Das kann beispielsweise ein kreatives Internetprojekt in der Jugendarbeit sein, ein Kinderradioprojekt, ein Film- und Fernsehworkshop für Familien oder ein außergewöhnliches multimediales Fotoprojekt im Kindergarten. Im Zentrum der Preisvergabe steht nicht allein das Produkt, sondern auch der medienpädagogische Prozess. Auszeichnenswert sind insbesondere Projekte, die interkulturelle, geschlechtsspezifische, generationsübergreifende oder integrative Ziele verfolgen; die sich mit der Förderung der Kritik und Analyse von Medien beschäftigen; die sich mit der Förderung der Medienkompetenz von Familien beschäftigen oder die sich mit der Förderung der Medienkompetenz oder Partizipation im Sinne der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Die Projekte sollten aus dem Vorjahr oder aus diesem Jahr stammen und mit Einreichfrist abgeschlossen sein. Die vollständigen Bewerbungskriterien, ein Anmeldeformular sowie weitere Informationen zum Hintergrund des Preises stehen auf der Veranstalter-Website zum Download bereit.
Der Dieter Baacke Preis wird in sechs Kategorien vergeben, die mit jeweils 2.000 Euro dotiert sind.
Weitere Infos: https://dieter-baacke-preis.de/
Schreibwettbewerb für Menschen mit Beeinträchtigungen, Behinderungen, chronischen und lebensverkürzenden Erkrankungen
Frist: 31.07.2025
Thema „Heute ist ein schöner Tag!?“
Ist heute ein schöner Tag?
Oder lässt die Beeinträchtigung keinen schönen Tag mehr zu?
Wie muss ein Tag sein, dass ich ihn als schön empfinde?
Beschreiben Sie Ihren schönsten oder auch nicht schönsten Tag.
Wie träume ich mir einen schönen Tag?
Wird es je einen schönen Tag geben?
Was ist ein schöner Tag?
Menschen mit Beeinträchtigungen von überall in Europa können mitwirken.
Jedes Alter ist willkommen.
Die Form des Schreibens
Jeder darf selbst wählen: ein Gedicht, eine kurze Geschichte, ein Tagebucheintrag, ein Theaterstück,
SlamPoetry, ein Essay oder eine andere Form.
Weitere Infos: https://geest-verlag.de/ausschreibungen/%E2%80%9Eheute-ist-ein-sch%C3%B6ner-tag%E2%80%9C-geest-verlag-schreibt-aus-schreibwettbewerb-f%C3%BCr-menschen
kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Frist: 31.07.2025
Der Elementarbereich spielt eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Bereits seit 2022 fördert die Landesregierung deshalb kreative Kooperationsprojekte zwischen Kitas und professionellen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kultureinrichtungen. Ab Januar 2025 startet eine neue Bewerbungsrunde.
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Zentral ist hier, dass die Kinder zu einer eigenen kreativen Tätigkeit kommen und künstlerische Erfahrungen machen können. Rein rezeptive Veranstaltungen (Vorstellungen von Kindertheater, Puppenspiel, Kinderfilm etc.) werden durch das Programm nicht gefördert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit der Kooperation nachhaltige Grundlagen zur Verstetigung Kultureller Bildungsangebote in der Kitaeinrichtung gelegt werden.
Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können. Die zeitliche Planung können die Kooperationspartner individuell abstimmen. Die 40 Angebotseinheiten sollten jedoch regelmäßig (z.B. wöchentlich, 14-tägig etc.) stattfinden, über einen Durchführungszeitraum von drei bis sechs Monaten. Einzelne Projekttage oder kompakte Projektwochen werden nicht gefördert.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.
Projekte werden mit maximal 4.100 Euro gefördert und erhalten 3.690 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 410 Euro (10 %) zu leisten. Die genannten Beträge entsprechen der Richtlinie „Honoraruntergrenzen“ gemäß § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch.
Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:
• Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
• Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
• Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
• Es wird von einem Honorarsatz von 82,50 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von bis zu 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
• Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Praxisseminaren ist kostenfrei.
Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
Die Finanzierung des Eigenanteils von 410 Euro muss gewährleistet sein, wobei der Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt 4.100 Euro beträgt.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kuenstlerinnen-und-kuenstler-die-kita
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Fristen:
31.07.2025
31.01.2026
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Uwe Lüders Kunststipendium 2026
Frist: 31.07.2025
Für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten die Stipendiat:innen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. Darüber hinaus gewährt das Stipendium den kostenfreien Aufenthalt in einer Atelierwohnung im historischen Roten Hahn in der Innenstadt von Lüneburg. Eine Präsenzpflicht von mindestens sechs Wochen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Stipendium. Begleitend erhalten die Stipendiat:innen vorab einen einmaligen Materialzuschuss in Höhe von 1.000 Euro.
Es sollen Kunstschaffende gefördert werden, die am Kunstmarkt noch nicht etabliert sind und noch nicht von anderweitigen Galerien oder Institutionen erfolgreich vertreten werden. Ziel des Stipendiums ist die Förderung von Potenzialen, die aufgrund der persönlichen oder wirtschaftlichen Umstände bisher nicht voll ausgeschöpft werden konnten. Ein Studienabschluss im künstlerischen Bereich ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Eine Altersgrenze ist nicht vorgegeben.
Weitere Infos: https://www.ul-kunststipendium.de/bewerbung/
Krimi-Literaturpreis der Kreisstadt Neunkirchen
Frist: 01.08.2025
Veranstalter/Veranstalterin: Kriminal Tango Krimifestival Neunkirchen
Die saarländische Kreisstadt Neunkirchen ist vom 13.-27. September 2025 bereits zum zweiten Mal Veranstalter eines Krimifestivals. Unter dem Motto KRIMINAL-TANGO soll die gesamte Innenstadt mit zahlreichen Lesungen, Chanson- und Literaturabenden, Vorträgen, Talkrunden und Filmnächten unter Hochspannung gesetzt werden. Dabei wird auch der Krimi-Literaturpreis regelmäßig verliehen.
2025 suchen wir unveröffentlichte Kurzgeschichten, die sich von einem Zitat von Friedrich von Schiller aus "Die Piccolomini" inspirieren lassen: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muss gebären.“
Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren aus dem gesamten deutschsprachigen Raum, die zumindest eine literarische Veröffentlichung nachweisen können.
Weitere Infos: https://www.kriminaltango-nk.de/literaturwettbewerb
Wüstenrot-Stiftung
Fristen:
01.08.2025
01.11.2025
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. November eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Fristen:
01.08.2025
01.02.2026
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
Landesinitiative Europa-Schecks
Frist: 01.08.2025
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen.
Inhaltlicher Europafokus als Kriterium
Um in der Bestenauswahl 2025 berücksichtigt werden zu können, braucht ihr Projekt einen europäischen Schwerpunkt. Das bedeutet, Projekte müssen sich inhaltlich mit Europa, europäischen Fragestellungen oder der EU beschäftigen, selbstverständlich angepasst an die jeweilige Zielgruppe.
Unsere Zielgruppe: Wir ermutigen Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Schulen und Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und viele mehr, sich für und mit Menschen aus Nordrhein-Westfalen zu engagieren – sowohl lokal als auch grenzüberschreitend.
Ihre Chance: Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, mit kleineren aber auch größeren Projekten an der Landesinitiative teilzunehmen und sich um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zu bewerben.
Die Europa-Schecks möchten Projekte unterstützen, die Europa inhaltlich in den Mittelpunkt stellen und
• Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
• gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken und europäische Perspektiven aufzeigen,
• nachhaltig in ihrer Wirkung und Umsetzung in Europa sind,
• zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
• im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten,
• viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand zu zeigen.
Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europa-schecks
Deutscher Multimediapreis mb21
Frist: 04.08.2025
Der Deutsche Multimediapreis mb21 ist der einzige bundesweite Wettbewerb, der die digitalen Arbeiten und Projekte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszeichnet. Seit seiner Gründung im Jahr 1998 hat er sich zu einem der wichtigsten Foren für digitale Medienkultur in Deutschland entwickelt. Über 28.000 Teilnehmer:innen haben sich seitdem am Wettbewerb beteiligt, auf dem Abschlussfestival in Dresden werden jährlich die besten Einreichungen präsentiert und mit Geldpreisen im Wert von insgesamt 11.000 Euro ausgezeichnet.
Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren – egal ob als Gruppe, Schulklasse, Freizeitprojekt oder Einzelperson. Auch Einreichungen von engagierten und wegweisenden Medienprojekten aus Kitas und Kindergärten sind willkommen.
Egal, ob YouTuber:in oder Blogger:in, Game-Entwickler:in oder Website-Gestalter:in, Coding-Expert:in oder Robotic-Fan. Egal, ob verspielter Computerenthusiast:in, neugierige Tüftler:in oder detailverliebter Frickler:in: Alle, die digitale Medien nutzen, um ihre kreativen Ideen zu realisieren, können sich am Wettbewerb beteiligen. Hier treffen die jungen Talente auf angehende Profis und zeigen, was sie können.
Mit drei zusätzlichen Sonderkategorien setzt der Deutsche Multimediapreis mb21 besondere inhaltliche Schwerpunkte in den Bereichen Medienkunst und Medienpädagogik. Das Jahresthema 2025 Worth it! soll dazu anregen, sich mit der Frage zu beschäftigen, was die Menschen beschäftigt und glücklich macht. Dabei geht es darum, die verbindenden Elemente in der Gesellschaft aufzuzeigen – z.B. durch Apps, die Sprachbarrieren überwinden, digitale Performances, die Vorurteile aufbrechen, Webseiten, die über demokratische Prozesse aufklären oder Online-Kampagnen, die für Offenheit und Solidarität werben.
Alle nominierten Preisträger*innen werden zum Medienfestival nach Dresden eingeladen, wo die Preisverleihung stattfindet. In vier Altersgruppen (Gruppe 1: bis 10 Jahre, Gruppe 2: 11 bis 15 Jahre, Gruppe 3: 16 bis 20 Jahre und Gruppe 4: 21 bis 25 Jahre) werden jeweils drei Gewinner*innen gekürt, die Preisgelder von 500 bis 1000 Euro erhalten.
Weitere Infos: https://www.mb21.de/
Kunstwettbewerb 2025 - Internationales Willi Münzenberg Forum
Frist: 05.08.2025
Das Willi Münzenberg Forum lobt 2025 zum zehnten Mal künstlerische Wettbewerbe in den drei Kategorien: Fotografie, Film und Collage aus.
Das Forum hat sich für den diesjährigen Kunstwettbewerb für ein Zitat aus einer Rede des Filmemachers Konrad Wolf aus dem Jahr 1981 entschieden: „Der Krieg beginnt nicht mit dem ersten Schuss.“
In den einzelnen Kategorien werden Einsendungen erwartet, die sich mit den jeweiligen Stilmitteln im Kontext des Themas mit heutigen gesellschaftspolitischen Verhältnissen und Entwicklungen auseinandersetzen.
WETTBEWERB FOTOGRAFIE: „BENÜTZE FOTO ALS WAFFE“
Der Fotowettbewerb wendet sich an alle Fotograf:innen im In- und Ausland, die zum 01.04.2025 das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eingereicht werden können bis zu drei Einzelbilder oder eine in sich konsistente Serie/Reportage von bis zu acht Bildern.
WETTBEWERB FILM: „ERORBERT DEN FILM“
Der Filmwettbewerb wendet sich an alle Filmer:innen im In- und Ausland, die zum 01.04.2025 das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eingereicht werden kann ein Film mit einer Länge von maximal 30 Minuten.
WETTBEWERB COLLAGE: „NEHMT SCHEREN“
Der Collagewettbewerb wendet sich an alle Künstler:innen im In- und Ausland, die zum 01.04.2025 das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eingereicht werden können bis zu drei Einzelwerke oder eine Serie von fünf Werken. In dieser Kategorie des Wettbewerbs können Kunstwerke der Bild- und Fotomontage, sowie der Collage eingebracht werden. Nicht zugelassen sind plastische Collagen/Montagen und Bildhauerei.
Weitere Infos: https://www.muenzenbergforum.de/kunstwettbewerb/
EMIL – Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte
Frist: 08.08.2025
EMIL_Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte richtet sich an alle stationären, inhabergeführten Plattenläden.
Geehrt werden 16 Schallplattenfachgeschäfte in vier Kategorien:
• Herausragendes Schallplattenfachgeschäft – Neugründung
• Herausragendes Schallplattenfachgeschäft – Innovation
• Herausragendes Schallplattenfachgeschäft – strukturschwache Region
• Bestes Schallplattenfachgeschäft
Für die Bewerbung müssen die Schallplattenfachgeschäfte folgende Kriterien erfüllen:
• der Tonträgerfachhandel erfolgt stationär mit einem konzernunabhängigen Sortiment.
• der Gesamtumsatz setzt sich zu mindestens 75% aus dem Verkauf von physischen Tonträgern zusammen
• der Anteil von Vinyl am Gesamtumsatz muss über 50% liegen
• der Anteil an Neuware/Neuheiten muss bei mindestens 25% liegen
• die Tonträger werden direkt von den jeweiligen Künstler*innen, über Vertriebe und/oder den Großhandel bezogen
• die Tonträger werden in der Regel an private Endkund*innen verkauft
Weitere Infos: https://deutscher-preis-fuer-schallplattenfachgeschaefte.de/
NOperas! – Ausschreibung für die Spielzeit 2026/27
Frist: 15.08.2025
Teams von Theatermacher:innen können sich ab sofort für die Förderinitiative »NOperas!« bewerben, um in der Spielzeit 2026/27 ein Musiktheaterprojekt mit dem Theater Münster und dem Saarländischen Staatstheater in Saarbrücken zu realisieren. Für die ausgeschriebene »NOperas!«-Produktion stehen insgesamt bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.
Das Anliegen von »NOperas!« richtet sich explizit auf die Förderung aktueller Spielformen jenseits des traditionellen Musiktheaters und deren Etablierung im Betrieb der Stadt- und Staatstheater.
Bewerben können sich europaweit Teams, die gemeinsam das Zusammenspiel von Komposition, Text, Regie und Bühne verantworten. Zur Gruppe muss eine mit der Produktionsleitung beauftragte Person gehören, der die grundsätzlichen Aufgaben der Organisation in Absprache mit den Theatern sowie die Verwaltung und Abrechnung der Finanzen obliegen. Fördergelder können ausschließlich an eine Organisation mit deutscher Rechtsform vergeben werden. Produktionsteams können sich zu diesem Zweck als GbR oder Verein organisieren oder eine deutsche Produktionsfirma mit der finanziellen Abwicklung beauftragen.
Aussicht auf Förderung haben Konzepte, die sich im Rahmen eines eher performativen als werkbezogenen Theaterverständnisses einer Neubefragung des Verhältnisses von musikalischem Klang zu Raum, Sprache und Theateraktion stellen. Eingeschlossen bleiben prozessual angelegte und/oder in den Bereich der Social Media erweiterte Projekte.
Ausdrücklich soll es sich bei den Aufführungen an den Folgetheatern nicht um Gastspiele handeln, sondern um eigenständige, orts- und theaterspezifische Produktionen anstatt bloßer Umbesetzungen. Projekte können dabei sowohl auf kontinuierliche Weiterentwicklung eines Ansatzes hin wie auch als mehrteilige Reihe konzipiert sein.
Neben den Mitgliedern des Produktionsteams können Projekte auch zusätzliches künstlerisches Personal von außerhalb der Theater einbeziehen. Wesentlich jedoch bleibt die substanzielle Beteiligung des vorhandenen künstlerischen Personals (Sänger:innen, Instrumentalist:innen) der Theater.
Weitere Infos: https://www.nrw-kultur.de/aktuelles/noperas-ausschreibung-fuer-die-spielzeit-2025-26-gestartet
Sozialer Menschenrechtspreis 2025 – Auszeichnung für Engagement
Frist: 15.08.2025
Die Eberhard-Schultz-Stiftung verleiht den Sozialen Menschenrechtspreis. Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen und Unternehmen, die sich in besonderer Weise für soziale Menschenrechte engagieren. Er soll zur Durchsetzung sozialer Rechte beitragen und ist mit einem Preisgeld dotiert. Mit dem Preis will die im Jahr 2011 gegründete Stiftung helfen, die sozialen Rechte bei uns und weltweit durchzusetzen und die Arbeit für diese zu würdigen. Unter sozialen Menschenrechten verstehen wir das Recht auf Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie entsprechend der Allgemeinen Menschenrechtserklärung.
Weitere Infos: https://sozialemenschenrechtsstiftung.org/2025/04/01/bewerben-sie-sich-jetzt-fuer-den-sozialen-menschenrechtspreis-2025/
Kunsthaus Kannen: Ausschreibung zur Jahresausstellung 2025
Frist: 15.08.2025
Seit 1996 findet im Kunsthaus Kannen regelmäßig die Jahresausstellung statt. Auch in diesem Jahr wird neuen und unbekannten Künstler*innen aus dem Bereich der Outsider Art eine Ausstellungsmöglichkeit geboten. Outsider Art ist ein Sammelbegriff für Kunst von ganz verschiedenen Menschen. Zur Jahresausstellung werden Kunstschaffende ab 18 Jahren zugelassen, die eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung haben. Erwünscht sind Werke aus den Bereichen Malerei, Zeichnung, Plastik und Druckgrafik.
Weitere Infos: https://kultur.newsletter.stadt-muenster.de/c/107864491/69ba75d086f-sxflkg
Ifa – Ausstellungsförderung
Fristen:
15.08.2025
31.01.2026
Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.
Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden.
Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.
Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler:innen erwünscht.
An wen richtet sich das Programm?
• Das Programm richtet sich an zeitgenössische deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Bildende Künstler: innen
• Künstler:innen müssen zusätzlich von einer nicht-kommerziellen Institution im Ausland eingeladen sein, ein konkretes Ausstellungsvorhaben zu realisieren
• Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an international besetzten Ausstellungsprojekten, wie beispielsweise Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden.
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement
Frist: 22.08.2025
Der NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement zeichnet herausragende Kampagnen aus Deutschland zu den Themen entwicklungspolitische Zusammenarbeit, Globale Ziele und Umsetzung der Agenda 2030 aus, denen es auf besondere Art und Weise gelingt, innovativ und reichweitenstark neue Zielgruppen über digitale Bewegtbilder und über Social Media zu erreichen. Der Preis ist dotiert mit 5.000 Euro (1. Platz), 3.000 Euro (2. Platz), und 2.000 Euro (3. Platz).
Zugelassen sind online verbreitete Bewegtbild-Inhalte aus Deutschland zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und zur Kooperation mit den Ländern des Südens. Eingereicht werden können Bewegtbild-Kampagnen, die sich auf innovative Weise an den spezifischen Möglichkeiten von Plattformen wie Social Media, YouTube, Facebook & Co. orientieren und darüber hinaus erfolgreich neue und junge Zielgruppen ansprechen, die über genau diese spezifischen Kommunikationswege am besten zu erreichen sind. Alle Einreichungen müssen den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Die Einreichung ist öffentlich. Institutionen, Organisationen, Agenturen, Medien- und Online-Anbieter, private Personen und Gruppen können Beiträge vorschlagen.
Weitere Infos: https://nrw-medienpreis.de/
Strukturförderung Initiative Musik
Frist: 04.08 – 25.08.2025
Mit unserer Strukturförderung unterstützen wir Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Antragsstellende sollten über spezifische Tätigkeitserfahrungen verfügen und möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft planen bzw. bereits vollzogen haben. Dies schließt regionale Popfördereinrichtungen und Verbände der Musikwirtschaft in Deutschland mit ein.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.
Gefördert werden insbesondere
• Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteuren der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern;
• Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen für Künstler:innenaufbau und -entwicklung schaffen, wie z.B. Mentoring und Workshops;
• Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Onlinebörsen, aber auch qualifizierende bzw. Wissen schaffende und vermittelnde Aktivitäten sein;
• Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, die wissenschaftliche Daten zur Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland erheben, diese neutral analysieren und die öffentlich zur Verfügung gestellt werden;
• Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit (Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität etc.);
• Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern (sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell);
• Anerkennungen für besondere musikwirtschaftlich und -kulturelle Leistungen, die Nachahmer:innen motivieren, beispielgebend arbeiten und strukturpolitische Effekte (kommunale und Landesebene oder Bundesebene) für die Musikbranche erzielen;
• andere, dem Aufbau und Ausbau von Strukturen dienliche Projekte, die im Bereich des Programmzwecks liegen.
Projektbeginn zwischen 01.12.2025 - 31.03.2026
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/strukturfoerderung/
Fotowettbewerb: Unsere Heimat - Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen
Frist: 28.08.2025
Veranstaltet vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) gemeinsam mit der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (NRW-Stiftung)
Der Wettbewerb richtet sich an Hobby- und Amateurfotograf/innen ebenso wie an semiprofessionelle oder Berufsfotograf/-innen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union. Mitarbeiter/-innen der NRW-Stiftung und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sind nicht zugelassen.
Bewerbungskriterien: Heimat in Bildern. Das ist die Idee dieses Wettbewerbs. Interessierte können Natur- und Landschaftsfotos aus ihrer Heimat in Nordrhein-Westfalen einreichen. Diese sollen die Schönheit des Bundeslandes, seiner Natur und seiner Landschaften herausstellen. Jede/r Teilnehmer/-in kann sich mit bis zu vier Aufnahmen im Querformat zum Wettbewerbsthema beteiligen. Die Motive müssen einen Bezug zum Thema und zum Text dieser Ausschreibung klar erkennen lassen.
Weitere Infos: https://www.umwelt.nrw.de/ueber-uns/fotowettbewerb
Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstlerinnen und Künstler und Kulturtätige an Kultureinrichtungen in Deutschland
Frist: 29.08.2025
Mit dieser Förderung der Martin Roth-Initiative werden kulturelle Einrichtungen (Gastorganisationen) in Deutschland befähigt, gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige temporär aufzunehmen und ihnen eine Fortführung ihrer Arbeit in einem sicheren Kontext zu ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt im Tandem zwischen den Künstler:innen und Kulturtätigen sowie den Gastorganisationen. Die Förderung beinhaltet neben einem monatlichen Stipendium Projektmittel unter anderem zur Unterstützung der künstlerischen/kulturellen Arbeit.
Bewerben könnensich Künstler:innen und Kulturtätige weltweit,
die sich mit ihrem künstlerischen und kulturellen Schaffen für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen, jegliche Art der Diskriminierung ablehnen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Beschränkungen ihrer Freiheit bzw. Bedrohungen durch staatliche und/oder nicht-staatliche Akteure erfahren
die in ihren Herkunftsländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten (Ausreise nach der Bewerbungsfrist der letzten Ausschreibung der MRI am 28.02.2025) oder die an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind
die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland (zum Beispiel durch doppelte Staatsbürgerschaft oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wie ein nationales oder humanitäres Visum etc.) haben
die über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen
die nachweislich künstlerisch/kulturell tätig sind und deren Tätigkeit erwiesenermaßen über eine künstlerisch-kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Relevanz verfügt (Hobby-Künstler:innen bzw. Personen, die einer rein privaten künstlerischen Tätigkeit nachgehen, kommen nicht für eine Förderung infrage)
Gastorganisationen können Kultureinrichtungen und Kollektive (beispielsweise Museen, Theater, Festivals etc.) oder gesellschaftlich relevante Organisationen sein, die Stipendiat:innen temporär begleiten, ihre künstlerisch/kulturelle Weiterarbeit unterstützen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung stellen.
Die Martin Roth-Initiative, ein Gemeinschaftsprojekt des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) und des Goethe-Instituts, wurde als Reaktion auf den globalen Rückgang vorpolitischer Freiräume gegründet. Sie zielt darauf ab, Künstler:innen und Kulturtätige, deren Arbeit durch staatliche oder nicht-staatliche Akteure eingeschränkt wird, durch temporäre Schutzaufenthalte zu schützen und ihre Weiterarbeit zu ermöglichen.
Weitere Infos: https://www.martin-roth-initiative.de/de/antrag-programmlinie-1
Wiederaufnahmeförderung – Fonds Darstellende Künste
Frist: 29.08.2025
Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
Antragsberechtigt sind langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.
Die Antragssumme beim Fonds beträgt mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-2/
Musikfonds - Projektförderung bis 3.000 Euro
Fristen:
01.08. - 29.08.2025 (3. Förderrunde 2025)
01.11. - 28.11.2025 (4. Förderrunde 2025)
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
• Benefizveranstaltungen
• reine Tonträger- oder Videoproduktionen
• Bildungs- und Auslandsreisen
• Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
• Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
• reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
• Wettbewerbe
• Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Weitere Informationen unter: https://musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-307293782
Medienpreis Wirtschaft NRW
Frist: 30.08.2025
Produktionen und Projekte, die Wirtschaftsthemen aus Nordrhein-Westfalen beleuchten, können sich bis zum 22. August 2024 wieder auf den Medienpreis Wirtschaft NRW bewerben. Die Gewinner:innen erhalten Preisgelder von insgesamt 16.500 Euro. Erstmals gibt es einen Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus.
Der Medienpreis Wirtschaft NRW würdigt herausragende journalistische Arbeiten mit verschiedenen Blickwinkeln auf die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Zur Bewerbung aufgerufen sind freie und festangestellte Journalist:innen, Autor:innen und Gruppen, die in einem deutschsprachigen Medium einen Beitrag in deutscher Sprache über Wirtschaftsthemen mit deutlichem Bezug zu Nordrhein-Westfalen veröffentlicht haben. Die Bewertung der eingereichten Print-, Hörfunk-, TV- oder Online-Beiträge erfolgt durch eine Expert:innen-Jury.
Ausrichterin des Preises ist die NRW.BANK.
Quelle Newsletter creative.nrw
Weitere Informationen unter: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/presse/medienpreis/#Medienpreis
GAZE - Der queere Photoaward
Frist: 31.08.2025
GAZE ist eine Initiative, die darauf abzielt, die Sichtbarkeit und Akzeptanz der LGBTQIA+-Community durch Fotografie zu stärken. Thematisch knüpft GAZE an den Pride Month im Juni an – als Gelegenheit, politische Errungenschaften zu feiern, queeres Leben zu würdigen und Räume für Solidarität und Sichtbarkeit zu schaffen. Solche Räume sind besonders dort notwendig, wo queere Menschen weiterhin Unsichtbarkeit, Marginalisierung oder Diskriminierung erfahren – insbesondere in ländlichen oder strukturell benachteiligten Regionen.
Der Open Call lädt queere Menschen dazu ein, ihre Perspektiven, Erfahrungen und Lebensrealitäten fotografisch darzustellen – von politischem Protest bis hin zu persönlichen Alltagsmomenten. Das diesjährige Thema lautet: "Wir existieren - und wir bleiben!"
Veranstalter:in: VielFormat & Friends
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und sich der LGBTQIA+ Community zugehörig fühlen.
Weitere Infos: https://gaze.vielformat.com/de/contest
Future Sounds 2025
Frist: 31.08.2025
Der FUTURE SOUNDS 25 steht unter dem Motto „Jazz ist stets politisch!“ (Michael Rüsenberg). Dazu müssen insgesamt vier Eigenkompositionen eingereicht werden – eine davon eine bis her unveröffentlichte Komposition zum Motto des diesjährigen Wettbewerbs „Jazz ist stets politisch!“.
Alle Musiker müssen unter 35 Jahre alt sein.
Im Rahmen der 46. Leverkusener Jazztage 2025 erhalten die Finalteilnehmer die Gelegenheit, im Agamsaal live je 30 Minuten vor Publikum und im Rahmen des Hauptfestivals zu spielen. An einem der letzten drei Tage des Festivals treten die zwei „Finalisten“ gegeneinander an. Dabei erhält das Publikum die Möglichkeit, diese zu bewerten. Diese Bewertung ist gleichzeitig die Gesamtentscheidung.
Weitere Infos: https://www.futuresoundsjazz.de/
Aufenthaltsstipendium 2026
Frist: 31.08.2025
Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben für das Jahr 2026 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstler*innen bewerben können.
Duisburg ist Sitz von gleich drei bedeutenden Kunstmuseen: Lehmbruck Museum, DKM und MKM – Museum Küppersmühle. Zahlreiche weitere Museen im Ruhrgebiet und Rheinland befinden sich im Umkreis und sind gut mit dem ÖPNV erreichbar. Die Stadt Duisburg hat eine große Tradition in der Förderung Bildender Künstler*innen, sie stellt fast 40 städtische Ateliers Künstler*innen mietfrei zur Verfügung. Die Kunstschaffenden in Duisburg sind gut organisiert, sie werden durch die IG – Interessensgemeinschaft Duisburger Künstler - vertreten, die Mitinitiatorin des Aufenthaltsstipendiums ist.
Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.
Bewerben können sich Kulturschaffende, die ihre Ausbildung/Studium seit mindestens einem Jahr abgeschlossen haben. Egal ob bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst
Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inclusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, dass beinhaltet die Miete, incl. der Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten und Wasser). Die Wohnung ist teilmöbliert. Stromkosten und GEZ-Gebühren sind nicht Bestandteil des Stipendiums. Mindestens eine Ausstellung wird für das Aufenthaltsstipendium möglich gemacht.
Weitere Infos: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbuero-duisburg/foerderung/ausschreibung-aufenthaltsstipendium.php
7. Leipziger Clara Schumann-Wettbewerb für junge Pianistinnen und Pianisten
Frist: verlängert bis 31.08.2025
Die Neue Leipziger Chopin-Gesellschaft e.V. lädt junge Pianistinnen und Pianisten vom 24. bis 26. Oktober 2025 zum 7. deutschlandweit ausgeschriebenen Clara Schumann-Wettbewerb nach Leipzig ein, der innerhalb der 35. Leipziger Chopin-Tage veranstaltet wird.
Gewidmet ist er der in Leipzig geborenen Klaviervirtuosin, Komponistin und ersten Klavierprofessorin in Deutschland, Clara Schumann (1819-1896). Mit ihrer Ur-Ururenkelin Heike-Angela Moser in der Wettbewerbsjury führen die Traditionslinien von heute direkt in das als bedeutendes europäisches Musikzentrum des 19. Jahrhunderts bekannte Leipzig zurück.
Unser Wettbewerbsprogramm bezieht sich auf die stilistische Vielfalt des Solorepertoires von Clara Schumann während ihrer 60-jährigen Konzertkarriere. Es umfasste eigene Kompositionen wie auch Werke vom Barock bis zu ihren Zeitgenossen.
Anlässlich des 150. Geburtstages von Maurice Ravel (1875-1937) können in diesem Jahr auch seine Klavierkompositionen bei der Programmgestaltung einbezogen werden. Werke weiterer Komponistinnen bereichern ebenfalls die Zusammenstellung der Wettbewerbsvorträge.
Eingeladen sind junge Pianistinnen und Pianisten ab dem Alter von 10 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht im Hauptstudium Klavier an einer Hochschule eingeschrieben waren oder sind.
Weitere Infos: http://www.neue-leipziger-chopin-gesellschaft.de/
Projektförderung Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Fristen:
31.08.2025 (bei Projekten mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen)
30.06.2026 (bei Projekten mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit)
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.
Weitere Informationen unter: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/projektfoerderung
NRW: Kurzgeschichtenwettbewerb: Die unsichtbaren Held*innen des Sports!
Frist: 31.08.2025
Reiche deine Kurzgeschichte ein und gewinne bis zu 1.000 €!
Der Sport ist voller Geschichten von Olympiasiegern und Weltmeisterinnen. Doch hinter jedem Erfolg stehen auch Menschen, die nicht ins Rampenlicht treten. Die wahren Held*innen wirken im Hintergrund und machen mit ihrem meist ehrenamtlichen Engagement den Sport erst möglich. Mit unserem Wettbewerb möchten wir diese unsichtbaren Held*innen ins Rampenlicht rücken.
Du hast Freude am Schreiben und bist vielleicht sogar im Sport zu Hause? Dann ist das deine Chance! Egal, ob du bereits Erfahrung hast oder zum ersten Mal eine Geschichte „aufs Papier“ bringst, erzähle von den stillen Held*innen des Sports und gewinne bis zu 1.000 €. Mach mit und lass uns gemeinsam die Vielfältigkeit des Ehrenamts als unverzichtbare Größe im Sport sichtbar machen!
Thema des Wettbewerbs
• Die unsichtbaren Held*innen des Sports
• Der Wettbewerb soll das Ehrenamt im Sport sichtbar machen.
• Ob Übungsleiter*innen, Schriftführer*innen oder stille Unterstützer*innen im Hintergrund – wir wollen ihre Geschichten lesen - erzählt mit deinen Worten.
Teilnahmebedingungen
• Zeichenzahl: 4.000 – 8.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
• KI-generierte Texte sind ausgeschlossen
• Alle Einsendungen müssen frei von Rechten Dritter sein
• Erlaubte Textformen:
o Kurzgeschichten: Frei erfunden oder oder inspiriert von realen Ereignissen
o Reportagen: Auf Fakten beruhende Texte
o in beiden Fällen ohne Benennung real existierende Personen/Namen
• Mindestalter: 18 Jahre
• Wohnsitz: Nordrhein-Westfalen
Weitere Infos: https://www.lsb.nrw/kurzgeschichtenwettbewerb
RheinEnergieStiftung Kultur
Fristen:
31.08.2025
28.02.2026
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
Kunst-Stipendium der Dr. Dormagen-Guffanti-Stiftung
Frist: 31.08.2025
Die Ausschreibung für das sechsmonatige Stipendium im Jahr 2026 richtet sich an Kunstschaffende aus den Bereichen Video sowie Video- und Klanginstallation, die ihren Arbeits- und Wohnsitz in Deutschland haben. Teil der Bewerbung ist eine künstlerische Idee zur Zusammenarbeit mit den Bewohner*innen des Schwerstbehindertenwohnheims Dr. Dormagen-Guffanti-Haus in Köln. Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert.
Weitere Infos: https://www.stadt-koeln.de/artikel/04447/index.html
Musikfonds Stipendienprogramm für Künstliche Intelligenz
Frist: 31.08.2025
Wie Anfang des Jahres bereits verkündet, wird das Stipendienprogramm für Künstliche Intelligenz ein zweites Mal ausgeschrieben (STIP-5). Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Das Programm richtet sich weiterhin an Musikschaffende in Deutschland, die sich mit KI-basierter Komposition beschäftigen. Der weitestgehend unkontrollierbaren Ausbreitung von „Corporate AI“ sollen individuelle künstlerische Positionen entgegengesetzt werden, die die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen von KI-Technologie reflektieren.
Insgesamt werden 10 Stipendien durch eine Fachjury vergeben.
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-1902406011
8. Vechtaer Jugendliteraturpreis der Stadt Vechta und des Geest-Verlags
Frist: 31.08.2025
Bereits zum 8. Mal schreibt der Geest-Verlag zusammen mit der Stadt Vechta den Jugendliteraturpreis für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren international aus. In den vergangenen Jahren hat sich der Preis bereits in der bundesdeutschen Jugendliteratur fest etabliert.
Für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren. Es gibt keine Ortsbeschränkung. Beiträge dürfen also aus aller Welt eingesendet werden.
Thema: Ende und Beginn - und wir sind mittendrin
In rasend schneller Form verändert sich diese Weltordnung. Werte, die für unsere individuelle und gesellschaftliche Grundordnung bestimmend waren, haben plötzlich keine Bedeutung mehr. Klimaschutz verliert gegenüber Wirtschaftsorientierung immer mehr an Wichtigkeit, individuelle Konsumbefriedigung scheint wichtiger als gesellschaftliche Zufriedenheit. Immer früher sollen sich Jugendliche schon für Berufskarrieren entscheiden, schon in Grundschulen beginnt die Karriereorientierung. Die digitale Welt ist für viele schon realer als die Wirklichkeit. Wie fühlen sich Jugendliche in dieser Welt zwischen Gestern und Heute, was sind die Wünsche, Hoffnungen, Ängste und Orientierungen in ihrer jeweiligen Lebenswelt von Familie, Freundschaft, Schule und Beruf? Wie sehen sie ihr Morgen, ihre Zukunft, wie fühlt sich das Leben in dieser Welt an?
Genre/Kategorie: Aphorismen, Belletristik, Erzählung, Essay, Abhandlung, Fantasy, Geschichte, Kurzgeschichte, Humor, Illustration, Lyrik, Märchen, Sagen, Mythen, Novelle, Songtexte, Sonstiges, Theaterstück
Weitere Infos: https://geest-verlag.de/ausschreibungen/8-vechtaer-jugendliteraturpreis-der-stadt-vechta-und-des-geest-verlags-f%C3%BCr
Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Frist: 31.08.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.
Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.
Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).
Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung
Kompositionswerkstatt 2026
Frist: 01.09.2025
Die Kompositionswerkstatt des Westdeutschen Rundfunks und des Landesmusikrats NRW bietet jungen Komponistinnen und Komponisten die Chance, ein eigenes neues Werk für Orchester im Austausch mit einem Orchester der internationalen Spitzenklasse zu proben und weiterzuentwickeln. Die Werkstatt ist ein Forum des Dialogs zwischen schaffenden und ausführenden Künstlerinnen und Künstlern. Am Ende der Werkstatt steht ein öffentliches Werkstattkonzert im WDR Funkhaus, das auf WDR 3 übertragen und über das Internet und die WDR 3 App weltweit zu erleben ist.
Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen und Komponisten, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/ausschreibung-kompositionswerkstatt-2026
create music NRW: Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen
Fristen:
01.09.2025
01.12.2025
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt Ihr euch bei uns für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr vergeben wir kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.
Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.
Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
Projektförderung der PwC-Stiftung
Frist:
01.09.2025
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/
Ikea Stiftung
Stichtag: 01.09.2025
Die Ikea Stiftung fördert bundesweit Projekte, welche die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, im Bereich Wohnen und Wohnkultur angesiedelt sind oder Verbraucheraufklärung betreiben. Eine Förderhöhe ist nicht angegeben, es werden aber insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an Fördermittel ausgegeben. Die Bewerbungen werden das ganze Jahr über entgegengenommen, Stichtage für die Bearbeitung sind der 1. April und der 1. September.
Die Ikea Stiftung fördert Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, unter anderem durch die projektbezogene Unterstützung von Kinde- und Jugendeinrichtungen sowie durch Förderungen von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Dabei werden nur Maßnahmen in Deutschland unterstützt.
Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur werden ebenfalls unterstützt. Darunter fallen: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Der Fokus liegt dabei auf das Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause". Abschlussarbeiten und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen werden ebenfalls gefördert.
Zudem werden Maßnahmen aller Art gefördert, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.
Weitere Infos: https://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert
Literaturwettbewerb "Die Farbe Lila"
Frist: 03.09.2025
Gesucht werden Erzählungen und Gedichte, die mit der Farbe Lila verknüpft sind. Vom Flieder könnte die Rede sein, lila Krokussen, Lavendel oder anderen Blüten, Ausflügen in die Heide. Lila ist auch die Farbe des Feminismus, der Frauenemanzipation. Mancher trägt lila Kleidung. Diese war früher etwas Besonderes, was daran lag, die Gewinnung von Purpur war kompliziert und teuer, also Sache der Eliten. Jedes eingesendete Werk muß zumindest in einer kurzen Passage farbverbunden sein. Vielleicht fällt aber auch das Fehlen der Farbe ins Gewicht. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Ausgelobt werden mehrere Buch- und Sachpreise für die besten Arbeiten. Einige Texte werden in das geplante Buch frei aufgenommen. Es dürfen maximal 15 Gedichte eingereicht werden. Prosa sollte 20 Seiten für den Wettbewerb nicht überschreiten. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Die Beiträge bitte mit eigenem Namen und Adresse versehen. (Wer Interesse hat, kann sich an einem späteren Band beteiligen. Mit geringem Betrag und einer Abgabe der Bände zu ermäßigtem Preis an die Autoren ist zu rechnen.)
Einsendungen unter dem Kennwort: Lila
Weitere Informationen unter: http://www.literaturpodium.de/
Deutscher Jugend-Naturschutzpreis 2025
Frist: 05.09.2025
Für Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren gilt: Wer sich für die Natur einsetzt, spannende Vorhaben umgesetzt hat – ob praktisch, kreativ, digital oder wissenschaftlich –, kann sich jetzt für den Deutschen Jugend-Naturschutzpreis 2025 bewerben. Insgesamt werden 10.000,- Euro Preisgeld an die überzeugendsten Ideen vergeben.
Weitere Infos: https://www.bfn.de/deutscher-jugend-naturschutzpreis
DYNAMO – Junge Tanzplattform NRW
Frist: 08.09.2025
Das nrw landesbuero tanz lädt junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren ein, an DYNAMO – Junge Tanzplattform teilzunehmen.
Egal, ob ihr bereits als Gruppe zusammen tanzt oder noch nie einen Tanzworkshop besucht habt – macht einfach mit und probiert euch aus! Ihr könnt euch als Gruppe bewerben – sei es als Schulklasse, Wohngruppe, Tanz-AG, Freizeiteinrichtung, Sportverein, inklusives Tanzensemble oder Jugendcompany.
DYNAMO bietet einen Raum, in dem sich alle wohlfühlen und gegenseitig respektvoll begegnen. Es geht darum, gemeinsam zu tanzen, neue Erfahrungen zu sammeln und sich mit anderen auszutauschen. Ob ihr ein Tanzstück auf der Bühne präsentieren wollt oder einfach Lust habt, in einem Workshop mitzumachen – bei DYNAMO sind alle willkommen, die neugierig sind und Freude daran haben, sich zu bewegen.
Die Teilnahme ist an allen Tagen kostenlos, Fahrtkosten können wir anteilig unterstützen. Wir sorgen für Getränke, Snacks und ein leckeres Mittagessen. Für die Beantragung einer Unterrichtsbefreiung stellen wir euch gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.
Wann: Do 27. + Fr 28. + Sa 29. November 2025, jeweils von 9:30 bis ca. 17:30 Uhr
Wo: Tanzstudios und Bühnenräume von PACT Zollverein, Bullmannaue 20a, Essen
Weitere Infos: https://aktiontanz.de/2025/07/07/dynamo-junge-tanzplattform-nrw-27-%cc%b6-29-november-2025-in-essen/
10. KURZstummfilmfestival
Frist: 10.09.2025
Das internationale KURZstummfilmfestival feiert 2025 das 10 jährige Jubiläum mit dem Thema: KURZ. Filme mit einer Länge von 1 - 11 Minuten ohne Sprache (Keine Gebärdensprache, keine Lautsprache, keine Schriftsprache) können eingereicht werden.
Weitere Infos: http://www.kurz-stumm-filmfestival.de
Der VHS-Schreibwettbewerb 2025
Frist: 10.09.2025
Worte mit Wirkung: WISSEN MACHT MUT
Unter dem diesjährigen Motto „Wissen macht Mut. Bildung für eine lebendige Demokratie“ sind kreative Köpfe wieder eingeladen, ihre Gedanken in Geschichten und Gedichte zu fassen. Der Schreibwettbewerb 2025 bietet allen eine Plattform, die ihre Ideen zu diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema teilen möchten.
Mit Wissen und Bildung gewinnen wir den Mut, für unsere Werte einzustehen und Herausforderungen gemeinsam anzunehmen. Für eine lebendige Demokratie, in der alle eine Stimme haben. Wir wollen an das Ergebnis des letzten Jahres anknüpfen, in dem über 115 Texte eingereicht worden sind. Machen Sie mit!
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei und steht allen offen.
Jede*r Teilnehmer*in kann einen Text mit einer Länge von bis zu 4.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) einreichen.
Teilnehmer*innen, die am 10. September 2025 das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, fügen bitte die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten mit bei.
Weitere Infos: https://vhs-koeln.de/Artikel/cmx67d001527ff46.html
CarpeGusta Literatur Award 2025 – im Zeichen des Friedens
Frist: 15.09.2025
Der CarpeGusta Literatur Award 2025 steht in diesem Jahr ganz im Zeichen des Themas „Frieden“: Frieden in der Welt, Frieden im Inneren, Frieden mit anderen oder mit der Natur. Hat der Frieden ein Gesicht? Kann der Frieden in Gestalt einer jungen Frau an die Tür klopfen?
Das Thema ist so vielfältig wie die Perspektiven, die wir in Ihren Texten zu entdecken hoffen. Wir suchen nach packenden Beiträgen, die neue, bewegende Blicke auf das Sujet werfen, die inspirieren und zum Nachdenken anregen. Alle Schreibenden sind eingeladen, ihre Worte zu nutzen, um in einer Welt voller Herausforderungen einen Funken Hoffnung zu verbreiten.
Pro Autor kann ein Text eingesandt werden. Er darf 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen nicht überschreiten. Eine Jury entscheidet über den Siegertext und zeichnet den Autor mit dem CarpeGusta Literatur Award 2025 aus. Im November erscheint die Kurzgeschichte dann bei CarpeGusta Literatur – Das Magazin, das Bücher l(i)ebt in voller Länge. Der Gewinner selbst wird in einem ausführlichen Interview in der Rubrik „Autoren-Porträts“ vorgestellt – neben Bestsellerschriftstellern wie Arno Strobel, Stephen King, Sebastian Fitzek und Nele Neuhaus!
Weitere Infos: https://carpegusta-literatur.de/carpegusta-literatur-award-2025/
Fonds Darstellende Künste - Produktionsförderung
Frist:
15.09.2025
Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.
Bewerben können sich langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/
Town Twinning-Call
Frist: 17.09.2025
Der Aufruf für Town Twinning (Kommunale Partnerschaften) wurde auf dem Funding and Tenders-Portal veröffentlicht. Die Antragstellung wird ab dem 9. April geöffnet, Einreichfrist ist der 17. September 2025, 17:00 Uhr (CET).
Das Ziel: Förderung von Projekten, die ein breites Spektrum von Menschen aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und Land zusammenbringen. Durch die Mobilisierung von Bürger*innen auf lokaler und EU-Ebene zur Erörterung bestimmter Themen auf der europäischen politischen Agenda soll dieser Aufruf das gegenseitige Verständnis, die Integration und die kulturelle Vielfalt fördern und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement auf EU-Ebene entwickeln.
Weitere Infos: https://www.kontaktstelle-cerv.de/aufrufe/kommunale-partnerschaften-61
Deutsch-Französische Koproduktionen (Minitraité)
Frist: 18.09.2025
Ein Filmprojekt, das gemeinsam mit einem französischen Produktionspartner geplant ist, kann von der FFA im Rahmen des deutsch-französischen Koproduktionsabkommens gefördert werden, die Mittel stellen beide Länder zur Verfügung. Die „Minitraité“-Förderung wird von der FFA gemeinsam mit dem französischen Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) durchgeführt.
Die Förderung kann für ein neues Filmprojekt beantragt werden, für das eine Kinoauswertung in beiden Ländern geplant ist. Animations-, Spiel- und Dokumentarfilme müssen eine Mindestlänge von 79 Minuten haben, für Kinderfilme gilt eine Mindestlänge von 59 Minuten.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen mit einem Sitz oder einer Niederlassung im Inland. Dies gilt sowohl für Einzelkaufleute und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, als auch für Personengesellschaften, wie OHGs und KGs, und Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und AGs. Antragstellende Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, etc.) müssen bereits bei Antragstellung ein Stammkapital von 25.000,00 Euro nachweisen können.
Das jährliche Fördervolumen aus beiden Ländern beträgt 3,2 Millionen Euro. Davon sind 200.000 Euro zur Förderung des Produzent*innennachwuchses (Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds) vorgesehen. Die Produktionsförderung auf deutscher Seite wird zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des BKM und Mitteln der FFA erbracht. Innerhalb dieser Förderung können deutsche Produzent*innen bedingt rückzahlbare Darlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent ihres Koproduktionsanteils, maximal jedoch 300.000 Euro, beantragen. Die Beteiligung von Drittländern ist in geringem Umfang zulässig.
Förderanträge müssen zeitgleich von deutschen Produzent*innen bei der FFA und von französischen Produzent*innen beim CNC gestellt werden. Vor Antragstellung dürfen die Dreharbeiten nicht begonnen haben. Dem Förderantrag sind u.a. das Drehbuch in deutscher Sprache, eine Bescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Nachweis eines Verleihinteresses beizufügen.
Weitere Infos: https://www.ffa.de/deutsch-franzoesische-koproduktionsfonds.html
Förderprogramm Digitale Spiele / Interaktive Inhalte
Frist: 19.09.2025
Die Film- und Medienstiftung NRW fördert die Entwicklung und Produktion von Computer- und Videospielen und interaktiven Inhalten aus den Bereichen VR/AR, Web und Mobile.
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln und produzieren und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder bei Antragstellung glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben werden.
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden.
Weitere Infos: https://www.filmstiftung.de/foerderung/games-interaktive-inhalte-2/games-interaktive-inhalte/
Förderprogramm Serious Games / Gamification
Frist: 19.09.2025
Unter Serious Games versteht man digitale Spiele, die nicht primär Unterhaltungszwecken dienen. Die Games sollen im spielerischen Setting ein konkretes Ziel verfolgen. Diese Ziele können sein: Wissensvermittlung, Städteplanung, Katastrophenschutz, Verhaltensänderung, Gesundheitsförderung oder die Steigerung der Aufmerksamkeit für gesellschaftlich relevante Themen wie z.B. Geschichte, Diversity, Politik, Klimaschutz, Religion, IT-Sicherheit, Zivilcourage.
Zudem soll mit dieser Förderung auch der zielführende Einsatz von Gamification sowie den Technologietransfer aus der Computer- und Videospielindustrie in andere Bereiche von Wirtschaft, Industrie oder Gesellschaft unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und gewerbetreibende Personen, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder bei Antragstellung glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben werden.
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden.
Weitere Infos: https://www.filmstiftung.de/foerderung/games-interaktive-inhalte-2/foerderprogramm-serious-games/
Mobilitätspreis.NRW
Frist: 21.09.2025
Wir suchen Initiativen und Projekte, die die Mobilität in Nordrhein-Westfalen einfacher, flexibler und klimafreundlicher machen.
Intelligente Mobilitätslösungen „Made in NRW“ oder „Made für NRW“ unterstützt das Bündnis für Mobilität im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW mit dem Mobilitätspreis.NRW. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld von 15.000 Euro dotiert, Platz zwei wird mit 10.000 Euro und Platz drei mit 5.000 Euro geehrt.
Für den Mobilitätspreis.NRW 2025 können sich alle bewerben, die Personen oder Güter in NRW innovativ und klimafreundlich voranbringen – seien es Einzelpersonen, Initiativen, Unternehmen, Institutionen, Verbände oder Gruppen. Auch Start-ups können sich in diesem Jahr erstmals für den Mobilitätspreis.NRW bewerben; Die Teilnahmekriterien wurden entsprechend erweitert.
Dabei zählen folgende Fragen: Trägt das Projekt heute oder perspektivisch zu einer einfachen, flexiblen und klimafreundlichen Mobilität in NRW bei? Hat das Projekt Innovationswert und Vorbildcharakter? Und welche Chancen werden für die weitere Umsetzung gesehen?
Weitere Infos: https://www.buendnis-fuer-mobilitaet.nrw.de/mobilitaetspreisnrw.html
BKM: TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Frist: 22.09.2025
TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe weiterer Förderer zusammensetzt.
Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren.
Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.
Weitere Infos: https://www.tanzpakt.de/home
23. Jugend-Musikwettbewerb Beethoven Bonnensis
Frist: 22.09.2025
Zur Teilnahme sind junge Musikerinnen und Musiker aufgerufen, die zum Beginn des Wettbewerbs 13 bis 19 Jahre alt sind und noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen.
Jungstudierende an Musikhochschulen sind zugelassen, ebenso wer zum Wintersemester 2025/2026 ein Musikstudium beginnt.
Attraktive Preisgelder winken den Siegern für ihre Bestleistung in den Wettbewerbskategorien Solo-Wertung, Ensemble-Wertung und für den Sonderpreis Beethoven-Interpretation.
Eine Sonderauszeichnung für „Neue Musik nach 1945“, gestiftet von der Bonner Pianistin Susanne Kessel, kann zusätzlich vergeben werden.
Weitere Infos: https://www.buergerfuerbeethoven.de/start/Fuer-die-Jugend-Beethoven-Bonnensis/Wettbewerb-2024/index.html
Engagementpreis NRW 2026
Frist: 30.09.2025
Einsamkeit ist ein Thema, das viele Menschen betrifft, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Lebenssituation. Sie ist kein individuelles Versagen, sondern ein gesellschaftliches Phänomen, das ernst genommen werden sollte.
Gesucht werden Projekte von gemeinnützigen Initiativen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, gGmbHs und öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen, die sich für die Bekämpfung von Einsamkeit durch bürgerschaftliches Engagement einsetzen und innovative Wege aus der Einsamkeit gefunden haben und Begegnungsmöglichkeiten schaffen.
Von den eingereichten Projekten werden im Laufe des Jahres 2026 zwölf Projekte ausgewählt und als „Engagement des Monats“ auf dem Engagementportal des Landes präsentiert (www.engagiert-in-nrw.de). Die Engagements der Monate Januar bis Dezember erhalten zudem eine Anerkennung in Höhe von 1.000 Euro. Diese Anerkennung soll im jeweiligen Monat zusammen mit einer Urkunde überreicht werden.
Weitere Infos: https://www.engagiert-in-nrw.de/ausschreibung-engagementpreis-nrw-2026
Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen
Frist: 30.09.2025
Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z.B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
Gefördert werden:
• Künstlerische Projekte
• Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
• Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind
Die Förderung ist spartenoffen angelegt.
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende und Gruppen der Freien Szene. Explizit angesprochen sind Kulturschaffende, die am Anfang ihrer Karriere stehen und noch über wenig Erfahrung in der Antragstellung verfügen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die im Sinne einer „glaubwürdigen Anwaltschaft“ in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowerment-Prozesse initiieren. Diese Projekte sind mehr als eine reine Programmerweiterung der Einrichtung. Sie werden gemeinsam und auf Augenhöhe mit unterrepräsentierten Kulturschaffenden entwickelt und durchgeführt.
Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland, reine Veröffentlichungen von Musikalben und Buchprojekten sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen.
Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/diversitaetsfonds-nordrhein-westfalen
Circulating Copies 2026
Ausschreibung einer künstlerischen Intervention in Düsseldorfs audio/visuelle Infrastruktur
Frist: 30.09.2025
Das IMAI – Inter Media Art Institute lädt Künstlerinnen, Kollektive und Initiativen ein, sich für eine künstlerische Neuproduktion im Rahmen des Ausstellungsprojekts Circulating Copies im öffentlichen Raum der Stadt Düsseldorf zu bewerben.
Die Ausschreibung richtet sich an Akteurinnen, die sich in ihrer künstlerischen Praxis mit Erfahrungen von Marginalisierung und einem erweiterten Begriff von Zugänglichkeit zu audio/visuellen Strukturen beschäftigen.
Im Mittelpunkt stehen Perspektiven, die sich mit Sinneswahrnehmung – insbesondere Hören und Sehen – und den damit verbundenen gesellschaftlichen Ausschlüssen und systemischen Barrieren beschäftigen.
Bewerben können sich Künstler*innen, Kollektive und Initiativen, die sich mit gesellschaftlich bedingten Barrieren und Erfahrungen von Marginalisierung beschäftigen Besonders eingeladen sind Menschen, die im Bereich Hören oder Sehen durch Barrieren behindert und durch Ausschlüsse diskriminiert werden
Schwerpunkt: audio/visuelle Medien (z. B. Video, Sound, Projektion, Installation) Offen für alle Altersgruppen, Hintergründe und Nationalitäten
Gesucht werden Neuproduktionen im Bereich Video-, Medien- und Klangkunst, die sich mit Sehen bzw. Hören, Distantismus und Barrierefreiheit auseinandersetzen Arbeiten, die dominante audio/visuelle Infrastrukturen kritisch hinterfragen und alternative Zugänge, Lesarten oder Erfahrungsräume schaffen Projekte, die sich explizit mit den gesellschaftlichen Bedingungen von Sinneswahrnehmung beschäftigen – etwa durch das Aufzeigen von Ausschlüssen, das Erproben von Gegenentwürfen oder das Infragestellen von Normen Wir begrüßen lokale und internationale Perspektiven, die sich vor Ort in Düsseldorf einbringen möchten Kollaborative, partizipative und experimentelle Ansätze sind ausdrücklich willkommen
Weitere Infos: https://stiftung-imai.de/ausstellungen/ankuendigung/ausschreibung-einer-kuenstlerischen-intervention-duesseldorfs-audio
ÖkoKult NRW: Tiny Touring
Frist: 30.09.2025 (First Come First Served)
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Zuschüsse, um das Zeigen weiterer Aufführungen der im Rahmen des Programms "Tiny Adaptions" entstandenen Produktionen zu unterstützen.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=865&clang=0
RKP - Regionales Kultur Programm NRW
Frist: 30.09.2025
Das RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt regionale Kulturentwicklung, initiiert und stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.
Sie haben ein gutes Konzept für ein Kulturprojekt im Kopf oder vielleicht sogar schon auf dem Papier?
Das Projekt baut auf Kooperation oder Vernetzung auf? Sie möchten dieses Projekt nächstes Jahr gerne in die Tat umsetzen? Und Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Finanzierungsmöglichkeiten? Möglicherweise ist das Regionale Kultur Programm NRW der richtige Fördertopf für Sie. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen. Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch; weitere Partner nicht zwingend erforderlich, aber gewünscht
Voraussetzung vor der Antragstellung ist mindestens ein Beratungsgespräch.
Einen Beratungstermin können Sie einfach online buchen unter www.region-koeln-bonn.de/rkp-sprechstunde.
Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land NRW die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Körpers, der Sinne, der Kognition und Psyche. Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden für das RKP bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Regionales Kulturprofil
Kulturregion Rheinschiene: Region im Fluss
In der Region sprudelt, rauscht und strömt eine bunte Kulturlandschaft. Geballt in urbanen Zentren und dezentral an lauschigen Plätzen findet vielfältiges Kultur(er)leben statt. Entlang der Flüsse, an den Seen und Talsperren der Region erzählt das kulturelle Erbe Geschichte(n) und gestaltet Kunst Transformation.
Das Kulturprofil Region im Fluss bildet die Diversität und Fülle der Kulturregion in einem gemeinsamen Bild ab. In sechs Profillinien dient es Kulturschaffenden, Projektinitiativen und Netzwerken in der Rheinschiene als Inspirations- und Impulsgeber für die Antragstellung im RKP – Regionales Kultur Programm NRW.
Weitere Infos: Region Köln/Bonn e.V.: www.region-koeln-bonn.de/
https://regionaleskulturprogrammnrw.de/
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Kulturregion Bergisches Land
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds
Fristen:
30.09.2025
31.03.2026
Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.
Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.
Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/
Kunststiftung NRW: Auftakt
Fristen:
30.09.2025
31.03.2026
Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.
Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:
1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen
2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen
Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/
Themenfonds Spielraum
Frist: fortlaufend bis 30.09.2025
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem "Themenfonds Spielraum" Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum zu sanieren oder neu zu gestalten. Eine Förderung von bis zu 10.000 Euro kann beantragt werden. Die Bewerbungen werden bis zum 30. September 2025 und 31. März 2026 entgegengenommen.
Durch die Förderung können Spielplätze zum Beispiel barrierearmer und inklusiver gestaltet werden. Unter Spielräume zählen unter anderem Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände.
Bewerbungen werden von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereinen sowie operativen Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften entgegengenommen. Auch organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
Kinderkultur
Fristen:
30.09.2025
31.03.2026
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.
Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Fristen:
30.09.2025
31.03.2026
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.
Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html
Musikfonds – Projektförderung bis 50.000 €
Frist:
2. Förderrunde 2025: 01.09. - 30.09.2025
Bei der großen Projektförderung können zwischen 3.001 und maximal 50.000 Euro beantragt werden. Die Zahl der Förderrunden wird ab 2025 reduziert. In der großen Projektförderung bis 50.000 Euro wird es nur noch zwei anstelle von drei Antragsrunden geben.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Ab der dritten Förderrunde des laufenden Jahres (Einreichungsfrist 30. September 2024) müssen Antragsteller:innen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen.
Die kleine Projektförderung, die auch 2025 wieder gezielt im ländlichen Raum wirken soll, wird auf vier Runden reduziert. Die Einreichungsfristen sind für Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November geplant. Die Förderentscheidungen werden circa 2 Wochen nach Antragsfrist getroffen.
Weitere Infos unter: https://www.musikfonds.de/
Inklusionsscheck NRW
Frist: 30.09.2025
Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort unterstützt. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich dazu dienen, Barrierefreiheit herzustellen, sodass alle Menschen unabhängig von einer möglichen Behinderung an den Angeboten teilnehmen können. Auch die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher, ist daher förderfähig.
Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Organisationen, ebenso Firmen (GmbH, gGmbH). Natürliche und juristische Personen.
Weitere Infos: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2026
Frist: 30.09.2025
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. 2026 stehen dafür wieder bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Der Fokus liegt auf innovativen Projekten mit Älteren, die das Thema „Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung“ in ihr Konzept einbeziehen. Dieser Förderschwerpunkt ist jedoch nicht bindend für eine Antragsstellung.
Förderschwerpunkt 2026: Kulturteilhabe mit Einschränkungen
Im Fokus stehen Konzepte Kultureller Bildung im Alter, die die Beteiligung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder Pflegebedarf ermöglichen. Gesucht werden inklusive Angebote, in denen eine chronische Erkrankung oder verminderte Mobilität nicht zum Ausschluss führen. Ebenso soll der Schwerpunkt dazu anregen, Formate zu entwickeln, die sich gezielt an Menschen in gesundheitlich vulnerabler Situation richten – etwa ein Atelier für Menschen mit Demenz oder ein Tanzangebot für Menschen mit verminderter Beweglichkeit. Darüber hinaus lädt der Schwerpunkt dazu ein, sich mit dem Thema Care-Arbeit auseinanderzusetzen.
Auch unabhängig vom Förderschwerpunkt werden partizipative Projekte gefördert, die älteren Menschen kulturelle Teilhabe ermöglichen – zum Beispiel durch intergenerationelle Ansätze, die Ansprache Älterer mit Einwanderungsgeschichte oder durch wohnortnahe Angebote im ländlichen Raum.
Wer kann sich bewerben?
• Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in NRW
• kommunale und freie Kulturinstitutionen
• Einrichtungen der Altenarbeit und -pflege, die gemeinsam mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein Projekt mit älteren Menschen in NRW umsetzen
Konzeption und Beratung
kubia berät Antragsteller*innen bei der Konzeption und Planung ihrer Projekte sowie bei der Vorbereitung der Bewerbung. Die Info-Veranstaltungen „Tipps für die Antragstellung“ vermitteln grundlegende Infos zu den Anforderungen an eine Bewerbung und den Ablauf des Bewerbungsverfahrens. Außerdem bieten zwei Konzeptlabore Austausch und Anregungen für die inhaltlichen Ausgestaltung der Projekte.
Weitere Infos: https://www.kubia.nrw/nachrichten/fonds-kulturelle-bildung-im-alter/
BW Gesang 2025 für Musical/Chanson
Frist: 01.10.2025
Der Bundeswettbewerb Gesang Berlin ist dieses Jahr in der Kategorie Musical/Chanson für junge Sänger:innen von 17 bis 30 Jahren ausgeschrieben.
Der BW Gesang
• fördert und präsentiert singenden Nachwuchs für deutschsprachige Bühnen
• begleitet Sänger:innen durch ihre gesamte Ausbildung und den Berufseinstieg
• ist berufsorientiert in Anforderungen und Feedback
• vernetzt Nachwuchs, Ausbildung und Arbeitsmarkt
• ist genreübergreifend
• fördert Vielfalt
Die Zulassung zur 1. Finalrunde erfolgt anhand einer Video-Datei in einer zentralen Vorauswahl. Das Video sollte möglichst aktuell sein (maximal vor einem Jahr aufgenommen).
Teilnehmen können:
1. Deutsche Staatsangehörige, unabhängig von Ausbildung und Wohnort
2. EU-Bürger:innen sowie Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz, UK und der Ukraine, wenn sie am 1. Oktober 2025
• an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung in einem berufsqualifizierenden Ausbildungsgang mit dem Unterrichtsfach Gesang mit dem Ziel eines Abschlusses immatrikuliert sind (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Fachsemester)
oder
• eine berufsqualifizierende Ausbildung mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen haben (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Ausbildungs-Abschlusszeugnisses).
3. Alle Nationalitäten und Staatenlose, wenn sie
• einen in Deutschland erworbenen deutschen Schulabschluss haben, mindestens 10. Klasse (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Schulabschlusszeugnisses)
oder
• das deutsche Abitur an einer deutschen Auslandsschule erworben haben UND zusätzlich an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung in einem berufsqualifizierenden Ausbildungsgang mit dem Unterrichtsfach Gesang mit dem Ziel eines Abschlusses immatrikuliert sind (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Abiturzeugnisses sowie einer Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Fachsemester)
oder
• das deutsche Abitur an einer deutschen Auslandsschule erworben haben UND zusätzlich eine berufsqualifizierende Ausbildung mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen haben (Nachweis erfolgt durch Einsendung von Kopien des Abiturzeugnisses sowie des Ausbildungs-Abschlusszeugnisses).
Außerdem gelten folgende Bedingungen:
• geboren 1995 bis 2008
• Anmeldung online bis 1. Oktober 2025
• Überweisung der Anmeldegebühr von 30 Euro bis zum 5. Oktober 2025 unter Angabe der bei der Anmeldung zugewiesenen Anmeldenummer
Weitere Infos: https://www.bwgesang.de/mc/
Erasmus+ | Jugendbegegnungen
Frist: 01.10.2025
Die von Erasmus+ geförderten Jugendbegegnungen bringen mindestens 16 und maximal 60 junge Menschen (13 bis 30 Jahren) aus verschiedenen Ländern zusammen und greifen Themen auf, die in der Europäischen Gemeinschaft von Interesse sind. Das Programm umfasst in der Regel ein Mix aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Outdoor-Aktivitäten usw. Dabei sollen die Teilnehmenden in allen Phasen der Begegnung möglichst aktiv eingebunden werden.
Weitere Infos: https://www.erasmusplus-jugend.de/antragstellung/antragsrunden/
Erasmus+ | Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit
Frist: 01.10.2025
Erasmus+ bietet Fachkräften der Jugendarbeit fachliche Austauschmöglichkeiten im europäischen Kontext. Durch non-formale und informelle Aktivitäten, die im Programm gefördert werden, können Fachkräfte sich professionell weiterentwickeln, ihre Aktivitäten mit und für junge Menschen ausbauen und zur Qualitätsentwicklung von Jugendarbeit von der lokalen bis hin zur europäischen Ebene beitragen.
Weitere Infos: https://www.erasmusplus-jugend.de/antragstellung/antragsrunden/
JUGEND erinnert engagiert
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)
Frist: 01.10.2025
Das Programm fördert (kulturelle) Projekte, die junge Menschen ermutigen, sich kritisch mit dem Nationalsozialismus, seinen Verbrechen sowie seiner Vor- und Nachgeschichte auseinanderzusetzen. Ziel ist es, das kritische Geschichtsbewusstsein junger Menschen zu fördern, Gegenwartsbezüge zu Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus zu erkennen und junge Menschen zu Träger*innen einer kritischen Erinnerungskultur werden zu lassen. Gefördert werden außerschulische Projekte, die Kinder und Jugendliche aktiv in die Auswahl der Themen miteinbeziehen.
Weitere Infos: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/handlungsfelder-cluster/bilden-fuer-lebendiges-erinnern/jugend-erinnert-vor-ort-engagiert/#c11758
Stiftung Erlebnis Kunst
Frist: vor dem 01.10.2025
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.
Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.
Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Fonds Anbahnung im Programm WAYS
Frist: 01.10.2025
Der Fonds Anbahnung im Programm WAYS ist ab sofort offen für Anträge. Kulturinstitutionen und Freie Gruppen aus Deutschland sowie dem außereuropäischen Ausland können sich bewerben.
Das Programm WAYS der Kulturstiftung des Bundes unterstützt Kulturinstitutionen und Freie Gruppen in Deutschland dabei, langfristige künstlerische Partnerschaften mit außereuropäischen Partnern zu knüpfen und gemeinsame künstlerische Vorhaben umzusetzen. Der Fonds Anbahnung fördert bis zu 9,5 monatige internationale Rechercheprojekte, die dem inhaltlichen Erkunden und Kennenlernen von möglichen Partnern dienen. Durch Aufenthalte vor Ort, Gespräche und Workshops sollen künstlerische Ziele und Formen einer fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit entwickelt werden. Antragsberechtigt sind große und mittlere Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im außereuropäischen Ausland.
WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften bietet deutschen und außereuropäischen Kultureinrichtungen genügend Zeit, Kooperationen über mehrere Jahre hinweg einzugehen und dabei innovative Formen nachhaltiger Zusammenarbeit zu erproben. Wer erfolgreich im Fonds Anbahnung gefördert wurde, kann sich 2026 für einen der aufbauenden Fonds Fellows-at-Large oder Tandem bewerben.
Wer wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschland sowie mit Sitz im außereuropäischen Ausland (insbesondere in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien).
Was wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Gefördert werden Anbahnungsvorhaben, um einen geeigneten Partner für eine langfristige künstlerische Kooperation zu finden. Durch Reisen, Recherchen und Workshops lernen die Partner sich kennen und entwickeln gemeinsam künstlerische Ziele und Formen einer fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit.
Welche Sparten werden gefördert?
Zeitgenössische Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben.
Der Fonds Anbahnung im Programm WAYS wird in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut durchgeführt.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/ways.html
PRISMA - Förderprogramm für mehr Diversität und kulturelle Teilhabe an Museen
Frist: 06.10.2025
Kulturstiftung der Länder startet neues Förderprogramm für mehr Diversität und kulturelle Teilhabe an Museen
Mit PRISMA (Partizipativ, Resilient, Inklusiv, Solidarisch, Multi-perspektivisch und Agil) – Programm zur Stärkung der Diversität und kulturellen Teilhabe an Museen – unterstützt die Kulturstiftung der Länder öffentliche Museen deutschlandweit in diskriminierungs-kritischen und diversitätsorientierten Organisationsentwicklungsprozessen. Das Programm wird mit einem jährlichen Budget von bis zu 500.000 Euro für fünf Jahre gefördert.
Bewerbungsstart ist der 1. September 2025. Die Auswahl für die erste Programmrunde, an der bis zu 15 Museen teilnehmen sollen, erfolgt durch eine unabhängige, interdisziplinäre, multiperspektivische Jury. Bewerbungsschluss ist der 6. Oktober 2025.
Weitere Infos:
https://www.kulturstiftung.de/prisma/
https://makura.de/prisma
Hörspiel- und Audioförderung
Frist: 06.10.2025
Die Film- und Medienstiftung NRW stärkt gezielt die Audiokultur im Land. Ziel ist, Kreative und Produzent:innen dabei zu unterstützen, ein breites Publikum mit relevanten Themen zu begeistern – sei es durch spannende Geschichten, gesellschaftlich und kulturell bedeutsame Inhalte oder neuen Hörerlebnissen.
Das Format Hörspiel wird explizit um Hörserien und Podcasts in den Genres Fiktion und Doku erweitert. Ob Audiodokumentation, Reportage, Feature, investigativer Journalismus oder das unterhaltsame Kinder- und Young Adult-Hörspiel, es findet eine Format- und Genreöffnung statt. Der Fokus bleibt auf originalen Hörformaten. Hörbücher werden in der Regel nicht gefördert.
Schwerpunktmäßig sollen in diesem Jahr mit besonderem Fokus Kinder- und Young Adult Hörspiele sowie der dokumentarische Podcast gefördert werden. Auch Audioformate, die innovativ neue Hörerlebnisse schaffen und/oder einen Eventcharakter besitzen, werden bevorzugt.
Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in NRW bzw. Betriebsstätte in Deutschland. Projekte von Autor:innen, die in NRW realisiert werden oder die im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen, können darüber hinaus antragsberechtigt sein.
Die Filmstiftung ermöglicht die Bewerbung um ein Arbeitsstipendium, um Produktionsförderung oder Distributionsförderung.
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der zuständigen Referentin abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden.
Weitere Infos: https://www.filmstiftung.de/foerderung/audiofoerderung/
Künstler/-innenförderung Initiative Musik
Fristen:
17.09.2025 – 08.10.2025 (71. Förderrunde)
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles
a) allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind
oder
b) zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
• Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
• Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
• Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
• Musikverlage (Verlagsvertrag)
Gefördert werden
• Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
• Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen
• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
• Digitalisierung
• Promotion- und Marketingmaßnahmen
• Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen – mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine einer Tour müssen innerhalb Deutschlands stattfinden
jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/
Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2026
Frist: 10.10.2025
Der Deutsche Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – wird von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden gestiftet und von der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) alle zwei Jahre verliehen. Der Preis gliedert sich in die Kategorien Praxispreis, Theorie- und Wissenschaftspreis sowie Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe. Der Praxispreis steht dieses Jahr unter dem Motto: »Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe«.
Mit der Ausschreibung des Praxispreises spricht die AGJ alle Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe an.
Während der Praxispreis themengebunden ist, werden der Medienpreis sowie der Theorie- und Wissenschaftspreis themenoffen ausgeschrieben.
Weitere Infos: https://www.agj.de/projekte/deutscher-kinder-und-jugendhilfepreis.html
action! Aktiv für eine globale Welt
Frist: 20.10.2025
Das Förderprogramm action! unterstützt Bildungsaktionen zu globalen Themen und für eine nachhaltige Zukunft. Inhaltlich soll es dabei um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung gehen, die von den Vereinten Nationen beschlossen wurden. Gefördert werden Maßnahmen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Deutschlands.
Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren, also Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/action/
Schreib für Hanau! Deine Worte für Zusammenhalt in Vielfalt
Frist: 22.10.2025
Bundesweiter Schulwettbewerb zum Kreativen Schreiben gegen Rassismus und Ausgrenzung ausgelobt
Der Wettbewerb der Initiative kulturelle Integration in Kooperation mit ihren Mitgliedsverbänden, dem dbb beamtenbund und tarifunion und dem Deutschen Gewerkschaftsbund ist Teil des Aktionstags Hanau, den der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit der Initiative kulturelle Integration ins Leben gerufen hat, um die Namen der Opfer des Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 nicht zu vergessen und ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Rassismus und Ausgrenzung zu setzen.
Kern des Aktionstags ist ein Wettbewerb an Schulen. Nach dem Schultheatertreffen „HANAU – Schultheater für Zusammenhalt in Vielfalt“ (2023), dem Kunstwettbewerb „Junge Kunst für Hanau“ (2024) und zuletzt dem Musikwettbewerb „Ohren auf für Hanau!“ (2025), steht nun das Kreative Schreiben im Zentrum des diesjährigen Schulwettbewerbs.
Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die sich in eigenen Beiträgen mit Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen Formen von Ausgrenzung auseinandersetzen.
Die Beiträge müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst geschrieben und in deutscher Sprache verfasst werden. Sie sollten noch nicht veröffentlicht worden sein. Zitate müssen im Text gekennzeichnet sein.
Alle Textformen sind willkommen – von Kurzgeschichten über Tagebucheinträge, Reden, Gedichte bis hin zu Poetry-Slam- oder Songtexten und vieles mehr. Infos zum Wettbewerb
Weitere Infos: https://www.kulturelle-integration.de/schreib-fuer-hanau/
KI verein(t) Awards: Auszeichnung für innovative Non-Profits
Frist: 24.10.2025
Die KI verein(t) Awards ermutigen gemeinnützige Organisationen, neue Wege zu gehen und das Potenzial von Künstlicher Intelligenz für ihre Arbeit zu entdecken – mit dem Ziel, Wirkung zu entfalten und ihre Arbeit perspektivisch noch effektiver zu gestalten. Die Auszeichnung macht Projekte sichtbar, stärkt das Vertrauen in den sinnvollen KI-Einsatz im gemeinnützigen Bereich und fördert weitere Innovationen. Vergeben werden die KI verein(t) Awards durch Haus des Stiftens in Kooperation mit Microsoft.
Die drei bestbewerteten KI-Projekte erhalten ein Preisgeld in Höhe von 2.500 € (1. Platz), 1.500 € (2. Platz) und 1.000 € (3. Platz).
Begrüßt werden Einsendungen von gemeinnützigen Organisationen, die mit ihrem KI-Projekt beispielhaft zeigen, wie gemeinnützige Arbeit durch Technologie neu gedacht werden kann – und so als Vorbild für andere Organisationen wirken.
Teilnehmen können alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Förderprogramme registriert und damit förderberechtigt sind.
Eine gemeinnützige Organisation kann auch mehrere KI-Projekte einreichen.
KI verein(t) ist eine Initiative des Haus des Stiftens mit Unterstützung von Microsoft.
Weitere Infos: https://www.hausdesstiftens.org/non-profits/wissen/ki-vereint/awards/?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=IT-News_synalis%2C+esri%2C+KI+verein%28t%29%2C+Microsoft&utm_content=Mailing_15057256
Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland
Frist: 30.10.2025
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/
Wettbewerb für Bühnentexte
Frist: 31.10.2025
Die „wortwerkstatt“ im „Hölderlin Eins“ schreibt in Zusammenarbeit mit dem „klausur-verlag“, Hannover, einen neuen Schreibewettbewerb aus.
Gesucht werden Sprechtexte (in geschriebener Form), die explizit zum Vortrag auf Bühnen gedacht sind (Theater, Lesebühne, Poetry-Slam, SpokenWord-Veranstaltungen usw.). Das Genre ist dieses Mal Lyrik, ob gereimt in jeglicher Form oder ungereimt. Und zwar zum Thema: WIDERSPRUCH.
Der Wettbewerb ist in zwei Altersgruppen aufgeteilt:
Gruppe A, 20 Jahre und jünger + Gruppe B, 21 Jahre und älter (jeweils zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses).
Preisgeld insgesamt 600 €; Aufteilung: jeweils 3 x 100 € für die drei ersten jeder Gruppe.
Die Texte dürfen noch nicht veröffentlicht sein, weder in gedruckter noch in digitaler Form.
Weitere Infos: https://hoelderlin-eins.de/veranstaltung/wortwerkstatt-preis/
„Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ - Auszeichnung des Landes NRW
Frist: 31.10.2025
Kommunen, kommunale Verbände und zivilgesellschaftliche Akteur:innen aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für die Auszeichnungen „Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ bewerben.
Die Landesregierung honoriert damit seit Jahren vorbildliches Engagement für Europa. Die Auszeichnungen sollen innovatives Engagement fördern, das die europäische Vielfalt und Chancen in Nordrhein-Westfalen vermittelt, insbesondere für Menschen mit wenig Bezug zu Europa. Seit 2013 wurden bereits 68 Kommunen und 19 zivilgesellschaftliche Akteur:innen ausgezeichnet. Die Preisträger werden von zwei Jurys gewählt. Interessierte erhalten alle Informationen zum digitalen Bewerbungsverfahren online. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Engagement für die europäische Idee sichtbar zu machen!
Auszeichnungsfähig sind Aktivitäten,
• die Engagement für die europäische Idee zeigen und sich inhaltlich mit Europa und europäischen Themen auseinandersetzen,
• die Akteure aus Nordrhein-Westfalen mit Akteuren aus den Staaten des Europarats durchführen / durchgeführt haben,
• die vorbildlich, innovativ und kreativ sind sowie Wirkung entfalten und als Beispiele guter Praxis weitere Akteure dazu inspirieren und motivieren können, sich für die europäische Idee zu engagieren,
• die inhaltlich über reguläre aktive Städtepartnerschaftsarbeit hinausgehen.
Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europaaktivekommunezivilgesellschaft
NRW: Amateurmusik
Frist: 31.10.2025
Die Amateurmusikszene in Nordrhein-Westfalen ist eines der bedeutendsten Kulturfelder dieses Bundeslandes. In allen Regionen singen und spielen Musiker:innen in Vereinen oder in freien Initiativen. Das außerordentliche Engagement, mit dem die meist ehrenamtlichen Aktiven die Proben, Arbeitsphasen, Konzerte und ganze Musikfeste oder Festivals organisieren, braucht Unterstützung. Der Landesmusikrat NRW fördert deshalb im Auftrag des Kulturressorts der Landesregierung Amateurmusikprojekte aus Mitteln der Breitenkulturförderung.
Gefördert werden können zeitlich begrenzte Projekte von/mit Amateurmusiker:innen, z. B. Konzerte, Workshops, Arbeitsphasen, Kompositionen und Festivals.
Voraussetzungen:
• Das geplante Projekt muss in NRW stattfinden.
• Die am Projekt Beteiligten müssen mehrheitlich in NRW leben.
• Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker:innen sein.
• Mit dem geplanten Projekt wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen.
• Das Projekt findet schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember des Folgejahrs statt.
• Es werden mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt (die Höchstgrenze gilt pro Antragsteller:in, nicht pro Antrag!).
• Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden.
Antragsberechtigt sind:
• Die Amateurmusikverbände, die Mitglieder in der AG Amateurmusik des Landesmusikrats NRW sind, sowie deren Mitgliedsvereine
• Verbandsfreie Vereine, Ensembles und Bands
• Vereine, Ensembles, Bands und Musikverbände in kirchlicher Trägerschaft
• Einzelpersonen
• Institutionen, die Projekte mit Amateurmusiker:innen durchführen
==> Wichtig: Der:Die Antragsteller:in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben!
Gefördert werden Projekte, die schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember stattfinden.
NEU: Anträge müssen bis zum 31.10. des Vorjahres per E-Mail an amateurfoerderung@lmr-nrw.de geschickt werden.
Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/amateurmusik
Jugend jazzt NRW, Kategorie Combo
Frist: 31.10.2025
Der nächste NRW-Landeswettbewerb Jugend jazzt findet statt am 22. November 2025 im Hauptgebäude von DORTMUND MUSIK, Steinstr. 35 in Dortmund.
Ausgeschrieben ist die Kategorie „Combo“.
Teilnahmeberechtigt bei "Jugend jazzt" sind Jugendliche bis 24 Jahre aus Nordrhein-Westfalen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen. In der Solowertung sind alle gängigen, im Jazz gebräuchlichen Instrumente ausgeschrieben. In der Combowertung können sich Ensembles mit zwei bis zehn Mitwirkenden anmelden.
Gespielt werden Jazz-Standards, aber auch Eigenkompositionen. Es gibt dabei keine stilistische Beschränkung. Jeder sollte die Musik spielen, die er wirklich mag. Unverzichtbarer Bestandteil des solistischen Vortrags ist die Improvisation.
Der Landeswettbewerb „Jugend jazzt" steht in der Trägerschaft des Landesmusikrats NRW und wird durchgeführt in Kooperation mit DORTMUND MUSIK und dem Jazzclub "domicil". Der Wettbewerb wird gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sowie durch die „Werner Richard - Dr. Carl Dörken Stiftung“.
Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/jugend-jazzt-nrw
Heimat-Scheck | MHKBD.NRW
Frist: laufend bis 31.10.2025
Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr nur bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Dazu gehören beispielsweise auch rechtlich selbständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen (Fördervereine von Schulen oder der Feuerwehr).
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen (Ziffer 2 der Richtlinie). Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Zum Beispiel:
• Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien;
• Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades;
• Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften;
• Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
• Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude;
• Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern;
• Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung;
• Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen.
Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeiern und -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.
Für den „Heimat-Scheck“ gibt es folgende Fördervoraussetzungen:
• mindestens 2 000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben.
• Das Projekt ist im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bis zum 31. Dezember des Jahres abzuschließen.
• Es dürfen keine anderen Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt in Anspruch genommen werden.
• Das Projekt hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
• Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann nur ein „Heimat-Scheck“ pro Jahr bewilligt werden.
Weitere Infos: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-scheck
youstartN Förderperiode 2025
Frist: 31.10.2025
Das Förderprojekt youstartN der spendenfinanzierten Stiftung Bildung fokussiert 2025 das Thema Berufsorientierung.
Ab dem 20.01. können Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz Schüfis) wieder Fördergeldanträge stellen. Unter Berücksichtigung der globalen 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt die spendenfinanzierte Stiftung Bildung Kreativität und Innovation mit Booster-Geldern bis zu 1.000 Euro.
Alle Projekte, die bis zum 20.07. einen Fördergeldantrag einreichen, sind automatisch im Rennen um den begehrten Förderpreis youstartN! Das bedeutet: eine Einladung nach Berlin, die Chance auf weitere 3.000 Euro Fördergeld und die Möglichkeit, Teil einer einzigartigen Veranstaltung zu werden.
Wir feiern euren Sinn für Nachhaltigkeit – lasst euch diese Gelegenheit nicht entgehen!
Du brauchst Inspiration? Dann schau dir jetzt das Event-Video der youstartN-Förderpreis-Verleihung am 26.09.2024 in Berlin an. Mit dabei die innovativsten BNE-Projekte des Jahres.
Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=jan25
Bundeswettbewerb Naturtagebuch
Frist: 31.10.2025
In jedem Jahr veranstaltet die BUNDjugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch, bei dem Kinder zwischen 8 und 12 Jahren in ganz Deutschland mitmachen können. Beim NaturTageBuch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen.
Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.
Weitere Infos: https://www.naturtagebuch.de/
Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW
Frist:
31.10.2025
Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.
Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte
Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Frist: laufend bis 01.11.2025
Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 5. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung im Rahmen der neuen Runde des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. In diesem Jahr steht junges Engagement im Mittelpunkt. Das Thema des Förderprogramms lautet daher: „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“. Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal foerderung.NRW.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema "Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten" gefördert.
Unter “junges Engagement” verstehen wir das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen bis 27 Jahren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßiges Engagement innerhalb eines Vereins oder um ein kurzfristiges, ungebundenes Engagement im Rahmen einer (ggf. zeitlich befristeten) Initiative handelt.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden.
Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.
Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie z.B. Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für euren Verein bzw. eure Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für euch zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz eures Vereins bzw. dem Standort eurer Initiative.
Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der großen positiven Resonanz wurde das ursprünglich bis 2024 geplante Förderprogramm verlängert.
Weitere Infos: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
2. Amateurtheater-Festival NRW 2026
Frist: 01.11.2025
Vom 18. bis 21.06.2026 veranstaltet der Amateurtheaterverband NRW das 2. Amateurtheater-Festival NRW im Bürgerhaus der Stadt Hürth. Bis zum 01.11.2025 können sich Theatergruppen aus Nordrhein-Westfalen mit Theaterstücken, Performances und Aktionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bewerben. Erneut wird auch der Amateurtheater-Preis NRW in Höhe von insgesamt 10.000 Euro vergeben.
Weitere Infos: https://www.amateurtheater-nrw.de/amateurtheater-festival/
U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN
Fristen:
02.11.2025
02.05.2026
Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt ihr euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.
Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 80% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.
Mehr unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Frist:
02.11.2025
Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.
Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.
Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.
Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
Cultural Bridge
Frist: 01.10. – 12.11.2025
Das Förderprogramm „Cultural Bridge“ unterstützt Kooperationen von Organisationen mit dem Schwerpunkt der kulturellen Mitwirkung, Soziokultur und Community Engagement zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Gemeinsam fördern die Partner Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.
Gefördert werden sowohl Austauschtreffen auf Fachebene für neue Partnerschaften (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2). Dabei befassen sie sich mit Themen und Herausforderungen, mit denen Communities in beiden Ländern konfrontiert sind. In dieser Förderrunde liegt einer der Schwerpunkte unter anderem auf Organisationen mit Sitz außerhalb großer Städte oder mit Arbeitsschwerpunkt in ländlichen Gebieten bzw. weniger dicht besiedelten Bezirken und Regionen.
Vom 01.10. bis 12.11. können Anträge für die neue Förderrunde eingereicht werden. Infos dazu gibt es in digitalen Veranstaltungen am 23.06. (dt.) und 01.07. (engl.).
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/infoveranstaltungen
Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Frist:
15.11.2025
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10
NRW: Museumsförderung
Frist: 15.11.2025
Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp
Mehr Sprachen – mehr WIR
Frist: 16.11.2025
Auch im Schuljahr 2025/26 findet der bundesweite mehrsprachige Redewettbewerb Mehr Sprachen – mehr WIR wieder statt.
Teilnehmen können Schüler:innen aller Schultypen ab der 7. Klasse und bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Sie halten eine zweisprachige Rede, in der sie zwischen Deutsch und einer weiteren Sprache wechseln (die Finalreden des ersten Durchgangs veranschaulichen, wie ein Sprachenwechsel funktionieren kann). Bei der zweiten Sprache neben Deutsch kann es sich um eine Familien-/Erstsprache oder eine erworbene Fremdsprache handeln. Schüler:innen aus internationalen Vorbereitungsklassen oder Lernende von Deutsch als Zweitsprache an Schulen in Deutschland sind ebenfalls herzlich eingeladen mitzumachen. Perfekte Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Teilnahme. Jede Rede sollte allerdings flüssig und gut verständlich sein.
Mehr Sprachen - mehr WIR wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung ausgerichtet und von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus gefördert.
Ziel des Wettbewerbs ist es, Mehrsprachigkeit als Gewinn zu zeigen, die Vielfalt von Sprache und Kultur zu fördern und die Stimmen mehrsprachiger Jugendlicher zu stärken.
Weitere Infos: https://www.mehrsprachen-mehrwir.de/
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Frist:
01. - 30.11.2025 für Gastspiele im Zeitraum Januar– April 2025
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.
Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
Kunststiftung NRW
Frist: 30.11.2025
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.
Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.
Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.
Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.
Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/
Dieter Wasilke Folk-Förderpreis 2026
Frist: 30.11.2025
Der Venner Folk Frühling e. V. wird 2026 zum siebten Mal den „Dieter Wasilke Folk-Förderpreis“ ausloben. Der Förderpreis hat das Ziel, den Folkmusik-Nachwuchs zu unterstützen und richtet sich an alle Musiker*innen, ganz gleich ob Solist*in oder Gruppen, die in den Segmenten europäische und/oder nordamerikanische Folkmusik tätig sind.
Teilnahmeberechtigt sind alle Musikerinnen und Musiker mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 35te Lebensjahr nicht überschritten haben (Solisten) oder deren Durchschnittsalter 35 Jahre nicht überschreitet (Gruppen). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Solisten und Gruppen, die bereits im Rahmen eines Konzertes beim Venner Folk Frühling e. V. aufgetreten sind. Bandmitglieder dürfen innerhalb des Wettbewerbes nicht in mehreren Formationen vertreten sein.
Weitere Infos: https://folkfruehling.de/dieter-wasilke-folk-foerderpreis/bewerbung-dieter-wasilke-folk-foerderpreis-2025/
create music NRW: Projektförderung (für Veranstalter:innen)
Frist: 01.12.2025
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur:innen in der Region vernetzen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur:innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar. Nicht förderfähig sind Projekte, bei denen Fremdkompositionen (Cover-Songs, Musicals) und Musik aus den Bereichen Klassik und Jazz im Fokus stehen.
Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.
Die Förderung von create music NRW wird als Projektförderung in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 €. Voraussetzung dafür ist die Gendergerechtigkeit in der Auswahl der im Projekt beteiligten Musiker:innen, Dozent:innen, Coaches etc. Dies muss in der Projektbeschreibung glaubhaft dargelegt und in der Projektdurchführung nachweisbar umgesetzt werden. Wenn diese Voraussetzungen in einem Projekt nicht erfüllt werden, liegt die maximale Förderhöhe bei 3.000 €. Antragstellende haben einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben zu erbringen. Bei städtischen Antragstellenden liegt der Eigenanteil bei mindestens 20 %. Gefördert werden können nur Projekte, die bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen und abgerechnet sind.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
Schülerwettbewerb zur politischen Bildung
Frist: 04.12.2025
In den Themenfeldern Digitalisierung, Gesellschaft, Politik, Geschichte oder Umwelt warten wieder Aufgaben, die auffordern und ermutigen, drängende politische und gesellschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten. Bei unserem Klassiker „Politik brandaktuell“ ist wie gewohnt eine frei und selbst gewählte hochaktuelle Fragestellung zu behandeln.
Teilnehmen dürfen:
• deutschsprachige Einsendungen und Beiträge aus der ganzen Welt, (insbesondere auch aus unseren Partnerländern Belgien, Italien, Luxemburg und Österreich.)
• Schulklassen, Kurse, Berufsschulklassen, Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Lerngruppen im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft aus den Klassenstufen 4 bis 12 (bzw. 13) aller Schulformen
• Die Aufgaben 1 - 6 für die 4. - 8. Klassenstufe und die Aufgaben 1 - 5 für die 8. - 12. (bzw. 13.) Klassenstufen sind so konzipiert, dass jeweils die komplette Klasse, Kurs oder AG daran arbeitet. Eine Bearbeitung in kleineren Gruppen ist bei diesen Aufgaben nicht vorgesehen!
• die Schulabschlussklassen dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten*
(Grund für diese Einschränkung ist, dass die Gewinnerreisen im Juni 2026 stattfinden und die Klassen sich dann nicht mehr an der Schule befinden.)
• Kleingruppen und Gruppenarbeiten ab 5 Personen dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten*
*Hinweis: Bei dem Thema Politik brandaktuell gibt es ausschließlich Geldpreise zu gewinnen. Dieses Thema ist ausschließlich für die Älteren gedacht.
Die Veranstaltung bittet darum, die stetig weiterentwickelten Teilnahmebedingungen sowie die überarbeiteten Hinweise zu den Werkstücken auf der Website zu beachten.
Weitere Infos: https://www.bpb.de/lernen/angebote/schuelerwettbewerb/
Spielarten 2026
Frist: 15.12.2025
Der Bewerbungszeitraum für SPIELARTEN – das Kinder- und Jugendtheaterfestival in NRW ist angelaufen. Bewerben können sich alle professionelle Freie Theater aus NRW und dem angrenzenden Ausland (Belgien und Niederlande).
Bewerben können sich professionelle Freie Theater aus NRW und dem angrenzenden Ausland (Belgien und Niederlande). Wir bitten um Verständnis, dass wegen der überaus komplexen Disposition Produktionen, die überwiegend mit Amateur*innen auf der Bühne arbeiten, nicht in Frage kommen.
Womit kann man sich bewerben?
– Alle Bühnenformen, SPIEL-ARTEN des Theaters für Junges Publikum
– Produktionen für alle Altersgruppen bis 17 Jahre
– Die Premiere sollte 2025, spätestens aber bis zum 01. März 2026 stattgefunden haben
– Es können auch mehrere Produktionen beworben werde
Weitere Informationen: https://spielarten-nrw.de/bewerbung/
Kunstwettbewerb "Meine Welt im Koffer"
Frist: 15.12.2025
Der Verein little ART schreibt einen bundesweiten Kunstwettbewerb unter dem Motto »Meine Welt im Koffer« aus, der sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 19 Jahren aus ganz Deutschland richtet. Im Mittelpunkt steht die kreative Auseinandersetzung mit dem persönlichen Bild von Heimat und Kultur.
Mit dem Kunstwettbewerb »Meine Welt im Koffer« schafft little ART eine Plattform, um Kindern durch Kunst die Vielfalt unserer Welt aufzuzeigen und verständlich zu machen. Egal, ob mit Pinsel und Stiften, Musikinstrumenten, Kameras oder Computern, Klebestiften, Bastelscheren oder was auch immer – bei diesem Kunstwettbewerb ist alles erlaubt.
Weitere Infos: https://www.little-art.org/kunstwettbewerb/
Restaurierungsförderung: Kultur erhalten
Fristen:
15.12.2025
15.06.2026
Mittelgeber: Kulturstiftung der Länder
Antragsberechtigt: öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen oder öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen.
Weitere Infos: www.kulturstiftung.de
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Fristen:
15.12.2025
15.06.2026
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Fristen:
15.12.2025
15.06.2026
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln
Frist: 15.09. bis 15.12.2025
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.
Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.
Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Veranstalter: Förderkreis Gedenkort T4 e.V.
Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb
Hermann-Klingler-Preis für Natur- und Umweltschutzprojekte
Frist: 31.12.2025
Der NABU und die NAJU Nordrhein-Westfalen suchen wieder Aktionen, Projekte, Gruppenaktivitäten oder Einzelinitiativen von Kindern und Jugendlichen, die sich um den Schutz von Natur und Umwelt drehen.
Bewerben können sich Kinder und Jugendgruppen sowie Einzelpersonen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind und sich für den Natur- und Umweltschutz einsetzen.
Der Bewerbung sollte eine Beschreibung des Projektes beiliegen. Diese kann durch Fotos, Zeichnungen, Skizzen, Lagepläne , Videos etc. ergänzt werden. Ebenfalls wichtig ist der Grund, warum gerade dieses Projekt ausgewählt wurde.
Hauptpreis: 1000 Euro
Zusatzpreis: Einen Einsatz des Jugendumweltmobil (Programm "Tiere des Waldes" oder "Vielfalt auf der Wiese")
Eine Jury aus Mitgliedern der Familie Klingler, dem Namensgeber des Preises, sowie Mitgliedern des NABU-Landesverbandes und unserer Jugendorganisation NAJU wählt anhand der eingesandten Unterlagen den oder die zukünftigen Preisträger aus. Vom Kopfweidenschnitt über ökologische Pausenhofgestaltungen oder Naturgarten-Anlage bis hin zu Theaterstücken und Kochevents mit vergessenen Gemüsesorten: Seit 1995 wurden jedes Jahr vorbildliche Jugendaktivitäten prämiert, deren Vielfalt beeindruckend ist. Doch nicht die Einzigartigkeit zählt, sondern die engagierte oder kreative Auseinandersetzung mit aktuellen oder alltäglichen Themen des Natur- und Umweltschutzes.
Weitere Infos: https://www.naju-nrw.de/mach-mit/hermann-klingler-preis
andersartig gedenken on stage
Frist: 15.01.2026
Der bundesweite Theater-Wettbewerb andersartig gedenken on stage erinnert an Menschen mit Behinderungen, die im Nationalsozialismus ermordet wurden. Schultheater und inklusive Erwachsenen-Theater sind eingeladen, Stücke über die Biografien der NS-"Euthanasie"-Opfer zu entwickeln und Bezüge zu aktuellen diskriminierungskritischen Themen herzustellen.
Am 25. November 2024 um 17.00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung statt.
Preisverleihung: 23. Juni 2026 in Berlin
Weitere Infos: https://www.andersartig-gedenken.de/startseite.html
Deutscher Jugendfilmpreis
Frist: 15.01.2026
Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.
Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!
Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutscher Generationenfilmpreis
Frist: 15.01.2026
Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...
Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.
Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema
Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2026
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.
Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.
Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa
Frist: 31.01.2026
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit an den Projekten dieses bedeutenden grenzüberschreitenden Wettbewerbs der politischen Bildung eingeladen.
Zu dem jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst- und Musikprojekte. Darüber hinaus Kartenprojekte sowie fächerverbindende Projekte, die der geographischen oder geschichtlichen Auseinandersetzung mit themenbezogenen Sachverhalten dienen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ab der Grundschule (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges, Lyzeen), die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausgenommen sind Hochschulen, Technika, Universitäten und Akademien (Studierende).
Ausdrücklich eingeladen, sich am Schülerwettbewerb zu beteiligen, sind aber auch die Schülerinnen und Schüler osteuropäischer Schulen mit deutschsprachigem Unterricht, insbesondere dann, wenn sie bereits partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Der Wettbewerb lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde, Geschichte, Politische Bildung, Fremdsprachen und Informatik einzuschlagen und neue Wege der Freundschaft zu den Menschen in Europa zu gestalten. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen können ihr Lieblingsprojekt aus einem breit gefächerten Projektspektrum auswählen. Neben Einzel- und Gruppenarbeiten sind vor allem Partnerarbeiten mit Schülerinnen und Schülern einer Partnerschule in Europa erwünscht.
Der Wettbewerb wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb beteiligt. Knapp eine Million Arbeiten wurden von ihnen eingereicht. Der Wettbewerb wird jährlich veröffentlicht.
Weitere Informationen unter: www.schuelerwettbewerb.eu
Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“
Frist: fortlaufend bis zum 31.01.2026
Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Die Aktion Mensch möchte mit ihrem Förderprogramm „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion" dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen.
In ihrem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, z.B. bei fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung. Gefördert werden Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“.
Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:
• Engagement vor Ort
• Musik und Tanz
• Natur und Umwelt
• Sport und Spiele
• Theater und Kunst
Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen.
Entsprechende Fördermittelanträge können fortlaufend bis zum 31.01.2026 eingereicht werden. Eigenmittel müssen keine eingebracht werden.
Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor
Jugendwettbewerb Umbruchszeiten: „Neue Begegnungen“
Frist: 01.02.2026
Alle zwei Jahre sind Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren eingeladen, auf historische Spurensuche in den „Umbruchszeiten“ seit 1989/1990 zu gehen. Ihre Entdeckungen können sie kreativ verarbeiten, z. B. in Podcasts, Videos, Texten, Comics, Social-Media-Projekten oder künstlerischen Arbeiten.
Wer kann mitmachen?
• Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren
• Gruppen ab zwei Personen bis Klassenstärke
• alle Schulformen und außerschulische Einrichtungen
Das Thema dieser Wettbewerbsrunde lautet „Neue Begegnungen“. Denn viele Geschichten wurden bis heute noch nicht erzählt. Diese Geschichten zu entdecken, dazu sind die Jugendlichen eingeladen. Es geht darum mit unterschiedlichen Mitteln herauszufinden, welche Begegnungen zwischen Ost und West, zwischen Generationen oder Kulturen aus der Zeit von 1990 bis heute Spuren hinterlassen haben. Was hat all das noch mit den jungen Menschen selbst zu tun? Was kann daraus für Gegenwart und Zukunft gelernt werden?
Beim Jugendwettbewerb der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gibt es 30 Preise mit bis zu 3.000 Euro Preisgeld und eine Reise nach Berlin zur Preisverleihung zu gewinnen.
Weitere Infos: https://umbruchszeiten.de/jugendwettbewerb
Quelle: BKJ - Newsletter Kulturelle Bildung Juli 2025
61. Werkstatt der Jungen Filmszene 2026
Frist: 01.02.2026
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist ein deutschsprachiges Nachwuchsfilmfestival und richtet sich an Filmschaffende junge Menschen unter 27.
Eingereicht werden können Filme aller Formate und Genre, die nicht älter als zwei Jahre sind. Es gibt keine Laufzeitbeschränkung.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene findet im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod und in der Caligari FilmBühne in Wiesbaden statt.
Vier Tage leben die Teilnehmenden zusammen, um Filme zu sehen, sich über sie auszutauschen, sich bundesweit zu vernetzen, von einander zu lernen und zu profitieren und vielleicht sogar zukünftige Projekte gemeinsam zu realisieren. Wenn ein Film im Werkstatt-Programm läuft, erhält eine Person der Filmcrew kostenlos Unterkunft und Verpflegung während des Festivals und einen Fahrtkosten-Zuschuss.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist eine Veranstaltung des Bundesverbands Jugend und Film e.V. und ist Mitglied im Verbund hessischer Filmfestivals.
Gefördert wird die „Werkstatt der Jungen Filmszene“ u.a. von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Medienzentrum Wiesbaden und HessenFilm und Medien.
Weitere Infos unter: https://werkstatt.jungefilmszene.de
LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Frist:
13.02.2026
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Partnerschaften mit lokalen Akteur*innen, wie beispielsweise Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft und die gemeinsame Entwicklung künstlerisch-partizipativer Projekte, die
im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen. Die Projekte greifen lokale Themen und Debatten auf und organisieren u.a. im öffentlichen Raum gemeinschaftsorientierte Interaktionen. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktionen, Personal,
Begegnungsformate sowie Vermittlung.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen.
Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html#c208820
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2027
Frist: 28.02.2026
Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteuren aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.
Anträge können gestellt werden von:
• Mitgliedskörperschaften des LVR (die im Landesteil Nordrhein liegenden 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
• Kreisangehörige Städte und Gemeinden
• Museen, Sammlungen, Archive
• Operativ tätige Stiftungen
• Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
• Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
• Kirchliche Institutionen
• Selbstständige öffentliche Einrichtungen
• LVR-Kulturdienststellen
Gefördert wird (Auswahl):
• Kulturelles Erbe des Rheinlandes
• Maßnahmen und Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
• Kulturelle Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
• Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
• Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
• Ausstellungen
• Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.
Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp
Projektförderung De la Motte – Musikstiftung
Frist: 28.02.2026
Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt.
Weitere Infos: https://de-la-motte-musikstiftung.de/foerderantrag/
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2026
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Veranstaltet von: Children for a better World e.V.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen
Frist: 30.03.2026
Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox
Fotowettbewerb Jugend fotografiert Deutschland
Frist: 31.03.2026
Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Geschichten aus eurem Alltag zu erzählen. Geschichten, die für euer Leben wichtig sind.
Die Fotostorys stellen eure Realität dar und tragen dazu bei, zu einem Austausch zu kommen und euch Alternativen für Probleme zu überlegen. Dabei geht es also nicht um die beeindruckendsten oder perfektesten Bilder, sondern ihr zeigt mit euren Fotos, was euch echt bewegt. Und weil es um eure eigene und ganz persönliche Sicht geht, lassen wir auch nur echte Fotos zu. Also keine KI-Bilder, keine ausgetauschten Hintergründe, keine reinkopierten Menschen oder Sachen und keine Fancy Filter.
Wenn ihr zwischen 10 und 18 Jahre alt seid und euer Wohnsitz in Deutschland ist, könnt ihr mitmachen. Dann erstellt ihr alleine oder im Team eine Fotostory zu einem für euch wichtigen Thema und reicht sie zum Wettbewerb ein. Ihr verschafft euren Anliegen dadurch Sichtbarkeit und Gehör.
Die Preise werden in zwei Altersklassen vergeben. 10-14 Jahre und 15-18 Jahre. Wenn ihr als Gruppe eine Story erstellt, zählt das Alter der ältesten Person in eurer Gruppe.
Die Preise werden im Mai 2026 verliehen. Zu gewinnen gibt es in jeder Altersgruppe Preise zwischen 200 € und 500 €.
Weitere Informationen: https://www.jugendfotografiert.org/
NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule'
Frist: 31.03.2026
Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
Teilnehmen können:
• Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
• Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.
Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.
Weitere Infos: www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/landesprogramm-kultur-und-schule
NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret
Frist: laufend bis 31.03.2026
Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.
Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.
Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.
Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.
Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung
Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html
Kleinkunstpreis: MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2027
Frist: 31.05.2026
Das Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. und die Museen im Mönchshof e. V. präsentieren den Kleinkunstpreis: Das MÖCHSHOF Kabarettpreis-Finale!
Aufgerufen zur Bewerbung sind Comedians, Kabarettisten* innen und artverwandte Künstler* innen aus dem deutschsprachigem Raum. Duos oder Gruppen können sich ebenfalls bewerben. Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 3000 EUR dotiert.
Zusätzlich übernimmt der Veranstalter die Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Kulmbach, Shuttleservice vom Bahnhof in KU zum Hotel bzw. Bühne und zurück, Catering am Veranstaltungstag, GEMA, KSK. . . ! DREI Künstler werden von einer Jury für das Finale am Samstag, 31.01.2027 nominiert!
Teilnahmebedingungen: Bühnenprogramm aus dem Bereich " Comedy, Kabarett und " artverwandtes" . Ein eigenes, mindestens 90-minütiges Programm und dieses sollte schon öffentlich aufgeführt worden sein. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus dem deutschsprachigen Raum. Mit der Bewerbung erklärt jeder Teilnehmer* in bzw. jede Gruppe, dass die geltenden Urheberrechte eingehalten wurden/ werden. Bitte NUR aussagekräftige Bewerbungen mit Beschreibung, Bild und Videoclip bzw. link!
Weitere Infos: http://www.kleinkunst-brettla.de
Ausstellungsförderung - Zeitgenössische Künstler*innen im Ausland
Frist: 15.07.2026
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler*innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.
Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt, dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.
Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht.
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Regelmäßige Förderungen
mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Internationale Tourförderung
Frist: Antragstellung laufend möglich
Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.
Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen
Frist: laufend
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Weitere Infos: https://www.notfallallianz-kultur.de/aktionsfonds/
#lassmalesen
Frist: keine
#lassmalesen ist ein Projekt der lit.COLOGNE und der lit.RUHR und wird auch 2025 dank der großzügigen Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW fortgeführt.
Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind herzlich eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben.
Das Projekt bietet Schüler*innen die Chance, einen spannenden Einblick in die Welt des Literaturbetriebs zu gewinnen und eigenständig eine Lesung zu gestalten. Innerhalb einer etwa sechsmonatigen Projektphase wählen sie eine*n Autor*in aus, setzen sich intensiv mit dessen Werken auseinander und organisieren eigenständig eine etwa einstündige Veranstaltung – von der Idee bis zur Umsetzung.
Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen aus ganz NRW. Möglich ist die Teilnahme als Schulkasse oder als Kurs in verschiedenen Fächern, als AG, Literaturkurs, im Ganztagsangebot...
Teilnehmende Lehrkräfte werden durch Workshop- und Austauschangebote fachkundig unterstützt.
Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Infos: https://www.lassmalesen.de/de/
FHK Kinderförderfonds für Frauenhauskinder
Frist: keine
Gefördert werden können Projekte und Anschaffungen sowie Material für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Das Format "KinderRAUM" fördert kindgerechte Ausstattung und Neugestaltung mit bis zu 3.000 Euro. Das Format "KinderZEIT" fördert zeitlich befristete pädagogische Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Förderfähig sind Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.
Weitere Infos: https://www.frauenhauskoordinierung.de/kinderfoerderfonds
Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten"
Frist: laufend und 6 bis 8 Wochen vor Projektstart (je nach Zuwendungshöhe)
Engagement Global unterstützt mit bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger*innen mit dem Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens acht bzw. sechs Wochen vorher, je nach Förderhöhe, eingereicht werden.
"Engagiert die Welt gestalten" ist ein Programm, das ehrenamtliches Engagement fördert. Deshalb haben rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte einen geringeren Eigenanteil von mindestens zehn Prozent und wir fördern eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
• Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
• Workshops, Seminare, Konferenzen
• Social-Media-Aktivitäten
• Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
• Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
• Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und Kindertagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht. Für Projekte mit einer beantragten Zuwendung von bis zu 5.000 Euro muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes vorliegen. Projektanträge mit einer beantragten Zuwendung über 5.000 Euro müssen spätestens acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland unter anderem durch das Programm Engagiert die Welt gestalten (Engagiert). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.
Weitere Infos: https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten
Fonds auf Augenhöhe
Frist: laufend
Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht werden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden.
Der von der Software AG – Stiftung aufgelegte und von der GLS Treuhand betriebene Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie einem Expertenbeirat inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Organisationen sowie engagierten Menschen. Vor diesem Hintergrund kooperiert er seit Anfang 2020 auch mit den Houses of Resources.
Fonds auf Augenhöhe unterstützt gemeinsam mit House of Resources Projekte, die Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der Jurysitzung entschieden.
Der Fonds steht für Vielfalt, Respekt und Miteinander. Daher werden den Antragsteller*innen genug Raum geboten bei ihrer Gestaltung des Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Dabei soll der Dialog im Vordergrund stehen.
Die Entscheidung wird von einer Jury nach sechs bis acht Wochen gefällt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt.
Interessierte können die Mittel über die jeweiligen Houses of Resources der entsprechenden Bundesländer beantragen. Die Standorte und Kontaktdaten sind hier zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationsprojekte/house-of-resources-standorte.html?nn=283660
Weitere Infos: https://resonanzboden.global/finanzieren/fonds-auf-augenhoehe/
„Small Change for Europe“
Frist: keine
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online
Heimat: Musik 2025 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Frist: keine
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit.
Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.
Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/
Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung
Frist: fortlaufend, Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation
Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.
Um für eine Förderung seitens der KYTHERA Kultur-Stiftung berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:
Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck.
eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.
Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.
Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.
Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung
Förderfonds "Medienkompetenz"
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.
Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-medienkompetenz/
Förderfonds "Iss besser – mach's besser!"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.
Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.
Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-ernaehrung/
Förderfonds "Frieden"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/
Förderung "Klimalotterie"
Frist: keine
Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.
Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.
Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de
Förderfonds „Kunst und Kultur“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/
Förderfonds „Chancengerechtigkeit“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.
Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.
Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/
Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Mit dem Programm "Fluchtpatenschaften" fördert die Stiftung Bildung die Umsetzung von Projektideen in Schulen und Kitas, in denen gleichaltrige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung aus der Ukraine und Kinder sowie Jugendliche aus Deutschland Tandems bilden. Förderfähig sind 260 Euro pro Tandem. Maximal können 7.800 Euro pro Projekt (30 Tandems) gefördert werden.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen in Kitas und Schulen. Der Antrag kann von Kindern oder Jugendlichen sowie von Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten gestellt werden. Auch gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich bewerben, wenn das Projekt mit Bezug zu Kita/Schule (z.B. Willkommensklasse) stattfindet.
Die Stiftung Bildung fördert mit den Programm Fluchtpatenschaften Respekt, Freude und Offenheit für gelebte Vielfalt. Die Bildungsstandorte können ihre individuellen Ideen für eine partizipative, inklusive, vielfältige und nachhaltige Bildung und Teilhabe umsetzen.
Gleichaltrige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Fluchterfahrung und Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, kommen zusammen und bilden ein Tandem. Sie nehmen als Tandempaar an Kita- und Schulprojekten teil, lernen voneinander und verbringen gemeinsam Freizeit. Im Idealfall erwächst daraus eine Freundschaft.
Die Stiftung Bildung fördert bereits seit 2016 mit Mitteln aus dem BMFSFJ Tandems zwischen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – unabhängig des Herkunftslandes – mit dem Programm Chancenpatenschaften. Das Fluchtpatenschaftsprogramm mit Schwerpunkt Ukraine ist im Frühjahr 2022 ergänzend zum bestehenden Patenschaftsprogramm zusätzlich als Unterstützung aufgelegt worden. Es wird aus Mitteln der Stiftung RTL – wir helfen Kindern e.V. finanziert, die wiederum im Frühjahr 2022, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, private Spenden explizit für ukrainische Kinder gesammelt hat.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/fluchtpatenschaften/
Heidehof Stiftung
Frist: laufend und mindestens drei Monate vor Projektbeginn
Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/
Dr. Bergmann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.
Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.
Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.
Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/
Hans Thomann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/
Förderungen der Neumayer Stiftung
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de
Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“
Frist: fortlaufend
Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/
Stiftung Kinderförderung von Playmobil
Frist: fortlaufend
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Herausforderungen der modernen Welt und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil wurde im Jahr 1995 von Horst Brandstätter (1933-2015) ins Leben gerufen. Er war Inhaber der Horst Brandstätter Group, zu der auch die Marke PLAYMOBIL gehört. Ziel der gemeinnützigen Stiftungsarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen.
Die Stiftung unterstützt gemäß ihren satzungsgemäßen Zielen Vorhaben in vier Bereichen:
1. Sie unterstützt die vorschulische, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
2. Sie fördert den Schutz von Kindern in der modernen Welt und deren soziale und medizinische Betreuung – insbesondere durch Initiativen zur Vorbereitung auf die Erwachsenenwelt unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzbedürfnisses.
3. Sie fördert die gesunde physische, psychische und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten, die das kreative und aktive Spiel fördern.
4. Sie fördert Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil fördert Menschen und Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Durch die Förderung bieten wir ihnen Gestaltungsspielräume und schaffen Plattformen, die sichtbar und unmittelbar Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben und die zudem im Idealfall dazu beitragen, das dahinterliegende gesellschaftliche Defizit zu lösen. Daher arbeiten wir auch mit Multiplikatoren zusammen, die für eine Breitenwirkung unserer Projekte sorgen. Hierzu gehören u.a. Journalisten, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, medizinisches Fachpersonal und alle, die unsere Ziele teilen.
Förderempfänger müssen anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.
Weitere Informationen unter: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/#foundation
Förderfonds Handwerk
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.
Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?
Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.
Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW
Frist: Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens vier Wochen vor Projektbeginn.
Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme
Förderung "youclub"
Frist: 30.09.2025
Mit dem Programm "youclub" fördert die Stiftung Bildung Bildungsprojekte in außerschulischen Lernorten, also Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendclubs, -treffs, -zentren, u.v.m.), um die Beteiligung und Selbstwirksamkeit junger Menschen zu stärken. 2025 fördert die Stiftung Bildung Projekte in Berlin und Brandenburg, die Kinder und Jugendliche primär für handwerkliche Fähigkeiten begeistern, sich mit Handwerksberufen befassen, ihnen neue Berufsperspektiven aufzeigen und sie beim Übergang von der Schule ins Berufsleben unterstützen, mit einer Fördersumme von bis zu 5.000 Euro pro Einrichtung.
Weitere Informationen: https://www.stiftungbildung.org/youclub/
Förderung der VINCI-Stiftung
Frist: 07.09.2025
Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.
Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken
Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.
Mehr unter: www.vinci-stiftung.de
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
GO! EXPORT
Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
DO! EXPORT
Frist: Anträge können bis spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
BHF Bank Stiftung
Frist: keine
Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs
In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.
Mehr unter: https://www.oddo-bhf-stiftung.com/
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte
Frist: keine
Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.
Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Quartalsende für das darauffolgende Quartal eingegangen sein.
Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.
Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.
Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Frist: keine
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.
Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.
Spielraum
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.
Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.
Sonderfonds "Schulhofträume"
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden. Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Fristen:
Projekte aus Kategorie 1, 2 und 3: ganzjährig, bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben
Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.
Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.
Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.
Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.
Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/
Förderprogramm der Aktion Mensch
Frist: keine
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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