Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur:
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen aus dem aktuellen Kultur-Ticker
(bitte auf den Link klicken)
Weitere Ausschreibungen
Ausschreibungen
„Deutschland schreibt ein Lied der Einheit“
Frist: 29.05.2025
Song Contest der Initiative „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ und des Deutschen Musikrats
Am 3. Oktober 2025 wird das 35. Jubiläum der Deutschen Einheit gefeiert. Zu diesem Anlass lädt die Initiative „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat zur Teilnahme am Song Contest „Deutschland schreibt ein Lied der Einheit“ unter dem Slogan „Miteinander in Einheit“ ein.
Weitere Infos: https://3oktober.org/song-contest/
Schulorchester stärken 2025
Frist: 30.05.2025
Der Bundesverband Musikunterricht unterstützt und würdigt in Kooperation mit der Deutschen Orchester-Stiftung mit diesem Preis die Arbeit der Schulorchester: Best-Practice-Modelle sollen auf diese Weise eine bundesweite Resonanz erfahren. „Schulorchester stärken“ wird im Turnus von zwei Jahren ausgeschrieben.
Im Wettbewerb „Schulorchester stärken“ werden einzelne Schulen mit einer besonders innovativen und nachhaltigen Orchesterarbeit ausgezeichnet. Insgesamt soll deutlich werden, wie an den Schulen nachhaltige AG-Arbeit betrieben werden kann und welche konzeptionellen Rahmenbedingungen, auch im Austausch mit außerschulischen Bildungsangeboten, zu solch einer gelingenden Orchesterarbeit beitragen.
Grundlagen und Kriterien sind neben künstlerischen Aspekten und pädagogischen Anliegen vor allen Dingen auch bildungs- bzw. kulturpolitische Impulse, die von solch einer außerunterrichtlichen Arbeit ausgehen. Es geht somit nicht einzig um künstlerische Exzellenz, vielmehr finden hier auch besondere Rahmenbedingungen, wie sie sich etwa in Brennpunktbereichen oder in inklusiven Kontexten zeigen, eine entsprechende Berücksichtigung. Auch besonders kreative Formen der Partizipation von Schülerinnen und Schülern im organisatorischen Bereich, etwa bei der Gestaltung von Konzerten, oder innovative Formen der Zusammenarbeit im außerschulischen Bereich können hier eine Rolle spielen.
Einzureichen ist eine kurze Projektbeschreibung (bis zu drei Seiten), die durch ein Portfolio aus Presseberichten und Konzertprogrammen, durch Videos, Bild- und Tonmaterial von besonderen Aktivitäten ergänzt werden.
Weitere Infos: https://orchesterstiftung.de/projekte/preis-schulorchester-staerken/
Jugendvideofestival PLURAL+ gegen Fremdenfeindlichkeit
Frist: 31.05.2025
PLURAL+ ist ein Jugendvideofestival, das Jugendliche aus aller Welt dazu ermutigt, sich mit den Themen Migration, Vielfalt, soziale Integration und der Prävention von Fremdenfeindlichkeit auseinander zu setzen. Junge Menschen können ihre kreative Vision mit der Welt teilen und.
Weitere Infos: https://pluralplus.unaoc.org/about/
Quelle: www.jugendhilfeportal.de
Stiftung Kunstfonds: "Werkverzeichnung"
Frist: 31.05.2025
Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind.
Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.
Weitere Infos: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-werkzeichnung/bewerbung-und-vergabe
Gütesiegel Buchkita
Frist: 31.05.2025
Mit dem Gütesiegel Buchkita werden Kindertagesstätten ausgezeichnet, die im Bereich der Leseförderung und der Lese- und Sprachentwicklung von Kindern aktiv sind. Die Kindertagesstätten stellen den Kindern entsprechende Angebote und Materialien bereit. In einer Buchkita nehmen die frühen kindlichen Erfahrungen rund um Buch-, Erzähl-, Reim- und Schriftkultur einen zentralen Stellenwert ein. Sie sind ein Schwerpunkt des pädagogischen Konzepts. Der Zugang zu Büchern und Geschichten ist selbstverständlich: Rucksack-Bibliothek, Buchkisten mit aktuellen Kinderbüchern, Vorlesepaten und regelmäßige Vorlesezeiten für alle Kinder gehören zum Alltag einer Buchkita.
Das Gütesiegel Buchkita gibt Ihnen die Möglichkeit, sich als Einrichtung für frühkindliche Leseförderung zu profilieren.
Sie machen den Unterschied – zeigen Sie das: Buchkitas tragen durch ihre Arbeit dazu bei, Kinder von Anfang an für Sprache, Erzählen und Bücher zu begeistern. Denn Kinder brauchen Bücher. Bücher, die ihre Gefühle aufgreifen, ihre Fantasie anregen, ihre Fragen beantworten und sie neugierig machen. Sie brauchen Erwachsene, die sie an Bücher heranführen. Sie brauchen Buchkitas, die sie fördern und ihnen Zugänge eröffnen.
Die Gütesiegel-Kriterien
• regelmäßiges Vorlesen für alle Kinder
• vielseitiger Umgang mit Büchern und Geschichten
• aktive Sprachvermittlung und -förderung
• altersgerechte Medienbildung
• eine gepflegte Kita-Bücherei
• Zusammenarbeit mit einer Buchhandlung und/oder einer Bibliothek
• Elternarbeit zum Thema Vorlesen
• Fortbildung der Mitarbeiter*innen in den Bereichen Literacy, Sprach- und Literaturvermittlung
• weitere individuelle Projekte rund um Buch, Sprache und Medien
Achtung: Mit dem "Gütesiegel Buchkita" werden Einrichtungen für Kinder im Alter von 3-5 Jahren ausgezeichnet. Kinderkrippen können sich leider nicht um das Gütesiegel bewerben!
Weitere Infos: https://www.guetesiegel-buchkita.de/index.html
Musikfonds - Projektförderung bis 3.000 Euro
Fristen:
01.05. - 31.05.2025 (2. Förderrunde 2025)
01.08. - 29.08.2025 (3. Förderrunde 2025)
01.11. - 28.11.2025 (4. Förderrunde 2025)
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
• Benefizveranstaltungen
• reine Tonträger- oder Videoproduktionen
• Bildungs- und Auslandsreisen
• Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
• Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
• reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
• Wettbewerbe
• Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Weitere Informationen unter: https://musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-307293782
Kleinkunstpreis: MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2026
Frist: 31.05.2025
Das Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. und die Museen im Mönchshof e. V. präsentieren den Kleinkunstpreis: Das MÖCHSHOF Kabarettpreis-Finale!
Aufgerufen zur Bewerbung sind Comedians, Kabarettisten* innen und artverwandte Künstler* innen aus dem deutschsprachigem Raum. Duos oder Gruppen können sich ebenfalls bewerben. Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 3000 EUR dotiert.
Zusätzlich übernimmt der Veranstalter die Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Kulmbach, Shuttleservice vom Bahnhof in KU zum Hotel bzw. Bühne und zurück, Catering am Veranstaltungstag, GEMA, KSK. . . ! DREI Künstler werden von einer Jury für das Finale am Samstag, 31.01.2026 nominiert!
Teilnahmebedingungen: Bühnenprogramm aus dem Bereich " Comedy, Kabarett und " artverwandtes" . Ein eigenes, mindestens 90-minütiges Programm und dieses sollte schon öffentlich aufgeführt worden sein. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus dem deutschsprachigen Raum. Mit der Bewerbung erklärt jeder Teilnehmer* in bzw. jede Gruppe, dass die geltenden Urheberrechte eingehalten wurden/ werden. Bitte NUR aussagekräftige Bewerbungen mit Beschreibung, Bild und Videoclip bzw. link!
Weitere Infos: http://www.kleinkunst-brettla.de
Förderprogramm "Mobil mit Rad"
Frist: laufend bis 31.05.2025
Mit dem Förderangebot "Mobil mit Rad" soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Sie sollen dabei unterstützt werden, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen. Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden.
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Angebot werden die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb), Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sowie Sach-, Investitions- und Honorarkosten gefördert.
Aktion Mensch e.V., Web: www.aktion-mensch.de
Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/mobil-mit-rad?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2023_06_13&utm_term=MailingID4374899_SendingID755241
Rauskommen 2025
Frist: 31.05.2025
Bundesweiter Wettbewerb
Der Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. (bjke) ruft zur Teilnahme am Wettbewerb "Rauskommen!" 2025 auf. Gesucht werden laufende oder kürzlich abgeschlossene Projekte von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen.
Weitere Informationen: https://bjke.de/ausschreibung-rauskommen.html
Rumpenheimer KUNST.PARK 2025!
Frist: 31.05.2025
Zusätzlich wird es einen Förderpreis über 250 EURO für ein prämiertes und realisiertes Kunstwerk auf dem Rondell im Schlossinnenhof geben.
Die prämierten Arbeiten werden anlässlich der 23. Rumpenheimer Kunsttage durch die Künstlerinnen/Künstler realisiert, und vom 19.09 – 21.09.25 an einem der Ausstellungsorte im Rumpenheimer Schlosspark präsentiert.
Teilnahmebedingungen:
• Altersbegrenzung: unbegrenzt
• Örtliche Begrenzung: Europa
• Teilnahmeberechtigt: Bildende Kunst für den Außenbereich
Künstlerischer Beitrag im Rumpenheimer Schlosspark: Temporäre Intervention, Land-Art, Poetische Skulptur, Vergängliches & Leichtes, Installation, Performance, …
Der Preis ist mit je 150 EURO dotiert und wird in 2025 10-mal vergeben.
Weitere Infos: https://www.kunst-ort-rumpenheim.de/ausschreibungen/
create music NRW - Projektförderung und Förderung von Bands/Solo-Musiker:innen
Fristen:
01.06.2025
01.09.2025 (nur Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen)
01.12.2025
Projektförderung (für Veranstalter:innen)
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur:innen in der Region vernetzen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur:innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar.
Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.
Bands/ Solo-Musiker:innen
Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.
Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.
Mehr unter: https://www.create-music.info/
Internationaler Musikwettbewerb Köln
Frist: 09.06.2025
Träger: Hochschule für Musik und Tanz Köln
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb 2025 sind Sänger*innen aus allen Nationen, die am 15. September 2025 das 32. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Der Wettbewerb richtet sich an junge Sänger*innen aus aller Welt mit einer besonderen Begabung und Ausbildung für den Bereich Opern- und Operettengesang.
Ziel des Internationalen Wettbewerbs ist es, Kandidatinnen und Kandidaten zu prämieren, die neben der technischen Virtuosität eigene interpretatorische Ansätze finden. Das bedeutet, der Wettbewerb fordert von den jungen Musiker*innen neben einer hohen künstlerischen Leistung eine selbstbewusste Darstellung, den Mut Neues zu entwickeln und sich als vielseitige Künstlerpersönlichkeit zu präsentieren.
Weitere Infos: https://imwk.hfmt-koeln.de/teilnahme/
Gleiche Rechte, gleiche Chancen - Posterwettbewerb zu Frauenrechten, Würde und Respekt
Frist: 10.06.2025
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ - laut Grundgesetz. Aber wie sieht es im echten Leben aus? Wo hakt es? Was muss besser werden? Wo stehen wir jenseits von „Gendersternchen“- und „Quoten“-Debatten? Was können wir als Gesellschaft tun, um allen Geschlechtern den gleichen Respekt entgegenzubringen? Wie beenden wir Sexismus und Gewalt? Welchen Weg müssen wir einschlagen, damit Freiheit, Selbstbestimmung und Würde zur Selbstverständlichkeit werden?
Konfrontiert uns mit schonungslosen Beobachtungen, sprüht farbige Forderungen, die endlich erfüllt werden müssen, aber zeigt auch Horizonte voller Optimismus, die das Zusammenleben der Geschlechter zu einem Fest machen!
So könnt ihr mitmachen
• Es gibt keine Altersbeschränkung. Das Alter wird bei der Bewertung berücksichtigt.
• Ob kunstvoll gemalt oder grafisch ausdrucksstark, mit oder ohne Schrift - erlaubt sind Poster und Plakate mit eigenen Ideen und eigener Gestaltung, die das Wettbewerbsthema in Szene setzen (keine KI-Werke, keine Bilder aus dem Internet). Es kann maximal ein Beitrag pro Person in die Wertung aufgenommen werden.
• Bitte lest die TEILNAHMEBEDINGUNGEN und die Tipps der Jury! Werke, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht in der Auswahl berücksichtigt. Das betrifft insbesondere die Vorgaben zum Urheberrecht.
• Schickt uns eure Werke bis zum 10. Juni 2025, 23:59 Uhr (Einsendeschluss) in digitaler Form (.jpg oder .png) an redaktion@lizzynet.de. Handgemalte Werke bitte abfotografieren und ebenfalls digital schicken (.jpg oder .png).
• Die Dateigröße sollte 3 MB nicht überschreiten.
• Bitte sendet uns ohne ausdrückliche Absprache keine Originale zu, sie werden nicht zurückgeschickt. Die Originale bitte aufheben, sie werden ggf. im Falle eines Gewinns benötigt (z.B. für eine Ausstellung).
• Wichtig: Fügt euren Einsendungen den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmebogen bei, den ihr hier herunterladen könnt. Bei Minderjährigen bitte auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen!
Veranstalter des Posterwettbewerbs "Gleiche Rechte, gleiche Chancen" ist die LizzyNet gGmbH. Der Wettbewerb wird gefördert durch die Stadt Köln.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
Teilnehmen dürfen Personen jeden Alters mit Wohnort in Deutschland.
Eingereicht werden können selbstgestaltete Plakate / Poster (gemalt, gezeichnet, mit einem Grafikprogramm am Computer erstellt). Sie dürfen Fotos enthalten, sofern diese selbst gemacht wurden, Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen vorgelegt werden und die Fotos keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen (also z.B. bitte keine anderen Kunstwerke, Plakate, Markenabbildungen usw. abfotografieren). Ein entsprechendes Formular für die Bildrechte kann hier heruntergeladen werden. Alle Bestandteile des Posters/Plakat müssen selbst gemalt/erstellt/fotografiert worden sein (Ausnahme Schriften und einfache Formen).
Ausschlusskriterium: KI-generierte Bilder, Collagen und Plakate, die gekaufte oder kostenlos herunterladbare Stockmotive, vorgefertigte Grafiken oder Bilder aus Zeitschriften enthalten, werden nicht in der Wertung berücksichtigt.
Weitere Infos: https://www.lizzynet.de/wws/9.php#/wws/kunstwettbewerb-frauenrechte.php
Restaurierungsförderung: Kultur erhalten
Fristen:
15.06.2025
15.12.2025
Mittelgeber: Kulturstiftung der Länder
Antragsberechtigt: öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen oder öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen.
Weitere Infos: www.kulturstiftung.de
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Fristen:
15.06.2025
15.12.2025
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Fristen:
15.06.2025
15.12.2025
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
Bildungspartner NRW: Kongress-Wettbewerb ANDERS.
Frist: 16.06.2025: Anmeldung zum Wettbewerb
Bildungspartner NRW lädt schulische Lerngruppen ein, am Wettbewerb ANDERS. teilzunehmen und die vielfältigen Perspektiven junger kreativer Menschen auf das Thema ANDERS. sichtbar zu machen. Der Wettbewerb bietet eine tolle Gelegenheit, Vielfalt und Differenz durch kreative Ausdrucksformen sichtbar zu machen und aktiv als Kulturinstitution mit Schülerinnen und Schülern zu reflektieren. Vielleicht erwächst sogar ein Beitrag aus einer Kooperation zwischen Schüler:innen und Ihrem Haus? Sprechen Sie Ihre Partnerschulen gerne an! Gesucht sind kreative Werke und gestalterische Produkte von Schülerinnen und Schülern, die beim Bildungspartnerkongress am 12. November in Essen präsentiert und ausgezeichnet werden.
Eingereicht werden können ausgewählte gestalterische Produkte rund um das Medium Bild (Malerei, Grafik, Fotografie, Collage etc.). Auch Fotos dreidimensionaler Werke sind willkommen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Der Wettbewerb richtet sich an Lerngruppen aller allgemein- und berufsbildender staatlicher und staatlich anerkannter Schulformen in Nordrhein-Westfalen, fächerunabhängig, gern auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Die Bereitschaft, die Ergebnisse auf dem Kongress zu präsentieren, wird vorausgesetzt.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/hinterlegte_wettbewerbe/Wettbewerb_Anders.html
Fürther Glanzlichter
Frist: 23.06.2025
Seit 2018 zaubern die Fürther Glanzlichte im Spätherbst ein ganz besonderes Leuchten in die Kleeblattstadt und sind längst zu einem strahlenden Highlight im Veranstaltungskalender geworden. Kunstschaffende sind eingeladen, verschiedene Orte der Stadt mit ihren Lichtinstallationen zu inszenieren und diese auf künstlerische Weise zu bespielen. Konsequenterweise ist das vorgegebene Spielthema der Veranstaltung Jubiläen oder Gedenktage, die 2025 begangen werden. Die von der Jury ausgewählten Teilnehmenden des Wettbewerbs erhalten jeweils eine Produktionskostenerstattung (dies umfasst auch eventuelle Hotelkosten, Auf-/Abbauhelfer, Verpflegung und ähnliches) in Höhe von maximal 6.000 € inklusive Mehrwertsteuer, wobei die angegebenen Produktionskosten in der eingereichten Bewerbung bindend sind. Entsprechende Nachweisbelege sind vorzulegen.
Darüber hinaus erhält die*der Kunstschaffende ein Honorar von 1.400 € (bei Ausfall der Veranstaltung gewährt der Veranstalter eine anteilige Vergütung) inklusive eventueller Umsatzsteuer. Im Honorar enthalten sind die gesamten Leistungen des*der Künstlers*in (Planung, Konzeption, Auf- bzw. Abbau, Betreuung während der Veranstaltung etc.).
Des Weiteren wird ein Publikumspreis für die beliebteste Arbeit vergeben. Der*Die Gewinner*in erhält dann zusätzlich 800 €.
Weitere Infos: Mehr unter https://www.fuerth.de/kultur-freizeit/veranstaltungen-termine/fuerther-glanzlichter/
Mikroförderung: Barrierefreiheit auf Webseiten
Frist: 28.06.2025
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28.06.2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Bis zu diesem Datum können bei der Aktion Mensch noch finanzielle Mittel zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten beantragt werden. Antragsfrist: 28.06.2025.
Weitere Infos: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2025_03_06&utm_term=MailingID5093466_SendingID1241822#mikro
Burgschreiber*in zu Beeskow
Frist: 29.06.2025
Das Amt „Burgschreiber*in zu Beeskow“ besteht bereits seit dem Jahre 1993 und wird vom Landkreis Oder-Spree und der Stadt Beeskow für die Dauer von fünf Monaten ausgeschrieben.
Es ist mit einem Förderstipendium in Höhe von 5.000 € sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow verbunden. Das Stipendium ermöglicht dem*der Burgschreiber*in, eigene literarische Vorhaben umzusetzen. Wünschenswert ist die Bereitschaft zum aktiven Austausch zwischen Burgschreiber*in, Stadt und Region. Die Burg unterstützt den*die Burgschreiber*in, eigene Vorstellungen und Ideen für Projekte vor Ort zu verwirklichen, beispielsweise in Form von Lesungen, in Zusammenarbeit mit Schulen und/oder kulturellen Einrichtungen sowie der lokalen Presse.
Weitere Infos: https://www.burg-beeskow.de/
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Fristen:
01. - 30.06.2025 für Gastspiele im Zeitraum September – Dezember 2024
01. - 30.11.2025 für Gastspiele im Zeitraum Januar– April 2025
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.
Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland
Fristen:
30.06.2025
30.10.2025
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/
25. Leipziger Clara Schumann-Wettbewerb für junge Pianistinnen und Pianisten
Frist: 30.06.2025
Die Neue Leipziger Chopin-Gesellschaft e.V. lädt junge Pianistinnen und Pianisten vom 24. bis 26. Oktober 2025 zum 7. deutschlandweit ausgeschriebenen Clara Schumann-Wettbewerb nach Leipzig ein, der innerhalb der 35. Leipziger Chopin-Tage veranstaltet wird.
Gewidmet ist er der in Leipzig geborenen Klaviervirtuosin, Komponistin und ersten Klavierprofessorin in Deutschland, Clara Schumann (1819-1896). Mit ihrer Ur-Ururenkelin Heike-Angela Moser in der Wettbewerbsjury führen die Traditionslinien von heute direkt in das als bedeutendes europäisches Musikzentrum des 19. Jahrhunderts bekannte Leipzig zurück.
Unser Wettbewerbsprogramm bezieht sich auf die stilistische Vielfalt des Solorepertoires von Clara Schumann während ihrer 60-jährigen Konzertkarriere. Es umfasste eigene Kompositionen wie auch Werke vom Barock bis zu ihren Zeitgenossen.
Anlässlich des 150. Geburtstages von Maurice Ravel (1875-1937) können in diesem Jahr auch seine Klavierkompositionen bei der Programmgestaltung einbezogen werden. Werke weiterer Komponistinnen bereichern ebenfalls die Zusammenstellung der Wettbewerbsvorträge.
Eingeladen sind junge Pianistinnen und Pianisten ab dem Alter von 10 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht im Hauptstudium Klavier an einer Hochschule eingeschrieben waren oder sind.
Weitere Infos: http://www.neue-leipziger-chopin-gesellschaft.de/
Arbeitsaufenthalt im Studio für Elektroakustische Musik
Frist: 30.06.2025
Art der Förderung: Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche: Musik
Fördergebiet: Bund
Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste fördert neue Initiativen und inspirierender Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.
Gegründet im Jahre 1696, gehört die Akademie der Künste in Berlin zu den ältesten europäischen Kulturinstituten. Sie ist eine internationale Gemeinschaft von Künstler*innen. Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, „…die Künste zu fördern und die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten. Die Akademie der Künste spricht aus selbständiger Verantwortung. Sie soll von der Hauptstadt Berlin ausgehend internationale Wirkung entfalten und sich als national bedeutsame Einrichtung der kulturellen Entwicklung sowie der Pflege des kulturellen Erbes widmen. Die Akademie der Künste berät und unterstützt die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur“.
Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November.
Förderkriterien
Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat*innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten folgender Kategorien zu bewerben:
• Projektvorschläge von Künstler*innen zur Schaffung neuer instrumenteller und live-elektronischer Werke
• Arbeiten zu Akusmatik, Computermusik und Radiokunst sowie anderer Formen elektroakustischer Musik und Klangkunst
• Projektvorschläge von Künstler*innen aller Disziplinen, die Klang als zentrales Element ihrer künstlerischen Arbeit ansehen
• Projekte kuratorischer, verlegerischer und pädagogischer Art, die sich auf dem Gebiet klangbasierte Kunstpraxis bewegen, insbesondere solche, die inhaltlich Bezug auf die Akademie der Künste nehmen
• Eigenständige Rechercheprojekte im Bereich der Akustik, Computer- und Musikwissenschaften, namentlich der Software-Entwicklung, Veräumlichung oder Netzwerk-Technologien
Besondere Kriterien
Die Förderung ist prinzipiell nicht mit einer Unterkunft verbunden, in Einzelfällen ist eine Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und bestehenden Programmen wird ausdrücklich begrüßt. Mit der Einreichung eines Projektvorschlags erkennen die Bewerber*innen die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung an.
Gefördert durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Weitere Informationen unter: https://www.kreativkultur.berlin/de/forderfinder/arbeitsaufenthalt-im-studio-fur-elektroakustische
Kunststiftung NRW
Frist:
30.06.2025
30.11.2025
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.
Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.
Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.
Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.
Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/
Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“
Frist: 30.06.2025
Der Wettbewerb rückt das Engagement von Kommunen für Fairness im globalen Handel wieder ins Scheinwerferlicht. Er zeigt, wie Kommunen für das Thema sensibilisieren, eine faire kommunale Beschaffung etablieren und fairen Handel in ihrer lokalen Wirtschaft fördern.
Seit seinem Start 2003 hat der Wettbewerb viele wegweisende Beispiele für fairen Handel und faire Beschaffung ausgezeichnet. Dies hat nicht nur die Gewinnerkommunen gestärkt und das Engagement der Menschen dort gewürdigt. Der Wettbewerb hat auch Strahlkraft in andere Kommunen und gute Praxis wird geteilt.
Bewerben können sich alle interessierten deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise
Das Engagement von Kommunen für Fairness im globalen Handel kann viele Formen haben. Bewerben können Sie sich mit all Ihren Projekten zum fairen Handel und zu fairer Beschaffung. Worauf sind Sie besonders stolz? Wo gehen Sie neue Wege? Und welche Effekte konnten Sie erzielen? Die Jury betrachtet Ihre eingereichten Projekte durch die Brille der folgenden vier Handlungsfelder und berücksichtigt auch besondere Herausforderungen und Erfolge:
(1) Aktivitäten zur strukturellen Verankerung,
(2) Maßnahmen im Bereich der fairen kommunalen Beschaffung,
(3) Informations- und Bildungsarbeit zum fairen Handel und zu fairer Beschaffung, sowie
(4) Marketing und Verkauf von fair produzierten und gehandelten Produkten.
Weitere Infos: https://skew.engagement-global.de/wettbewerb-hauptstadt-des-fairen-handels.html
WORTMELDUNGEN-Förderpreis 2025
Frist: 30.06.2025
Thema: „Die Sorge um die Sätze“ - Wie schreibt sich Arbeit in Körper und Texte ein und was kommt nach der Erschöpfung?
Mit dieser Frage ruft Josefine Soppa, Trägerin des WORTMELDUNGEN-Literaturpreises 2025, Nachwuchsautor:innen auf, sich mit ihren Texten für den WORTMELDUNGEN Ulrike Crespo Förderpreis für kritische Kurztexte zu bewerben.
Die eingereichten Prosatexte oder literarischen Essays sollen in deutscher Sprache und mit einer Länge von 9.000 bis 20.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) auf die von Josefine Soppa formulierte Frage antworten; und sie sollen unveröffentlicht sein.
Teilnehmen können volljährige Nachwuchsautor:innen, die weder eine eigenständige literarische Buchpublikation (betrifft auch E-Books) noch einen Vertrag bezüglich einer Buchpublikation mit einem Verlag oder einer Literaturagentur abgeschlossen haben.
Weitere Infos: https://wortmeldungen.org/foerderpreis/preis
WIR BEWEGEN WAS! – engagiert in NRW - Qualifizierung des Bürgerschaftlichen Engagements
Frist: 30.06.2025
Das Programm „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) unterstützt gemeinnützig tätige Initiativen, Vereine und Privatpersonen bei der Professionalisierung ihrer Projektideen. Engagierten Bürgerinnen und Bürgern wird in diesem Programm eine Beratung durch Fachexpertinnen und Fachexperten angeboten, um so die Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen und voranzubringen. Die dritte Programmphase unter dem Titel „WIR BEWEGEN WAS! – engagiert in NRW“ knüpft an erfolgreiche Beratungsleistungen der letzten Jahre an und ist ein Beitrag zur Umsetzung der Engagementstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Strategie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, zivilgesellschaftliches Engagement in NRW zu stärken und zu unterstützen.
Gegenstand des Programms sind kostenlose Beratungsleistungen durch eine spezialisierte Beratungsagentur. Ein qualifiziertes Team eines Beratungsbüros begleitet die Projekte über einen Zeitraum von circa 10–12 Monaten und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Das Programm richtet sich ausschließlich an zivilgesellschaftliche Akteure mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Projektideen können eingereicht werden von Privatpersonen, Eingetragenen Vereinen ohne kommerzielle Ausrichtung (Gemeinnützigkeit), Gruppierungen ohne Vereinsstatus und Gemeinwohlorientierten Unternehmen und kleinen Genossenschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Weitere Infos: https://www.ptj.de/projektfoerderung/buergerschaftliches-engagement/qualifizierung
Projektförderung Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Fristen:
30.06.2025 (bei Projekten mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit)
31.08.2025(bei Projekten mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen)
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.
Weitere Informationen unter: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/projektfoerderung
Deutscher Lesepreis 2026
Frist: 30.06.2025
Den Deutschen Lesepreis vergibt die Stiftung Lesen mit der Commerzbank-Stiftung und weiteren Partnern.
Mit dem Preis sollen Menschen und Institutionen ausgezeichnet werden, die das Lesen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit innovativen und erfolgreichen Initiativen und Projekten erhalten und fördern. Der Deutsche Lesepreis will damit ein größeres öffentliches Bewusstsein für die Notwendigkeit von Leseförderung schaffen. Die Preisträger*innen werden als Vorbilder für mehr Lesefreude und Lesekompetenz mit dem Deutschen Lesepreis 2026 in sechs Kategorien gewürdigt:
- herausragendes individuelles Engagement in der Leseförderung;
- herausragendes kommunales Engagement in der Leseförderung;
- herausragende Sprach- und Leseförderung in Kitas,
- herausragende Leseförderung an Schulen;
- herausragende Leseförderung mit digitalen Medien;
- Sonderpreis der Commerzbank-Stiftung für prominentes Engagement.
Bewerben können sich Einzelpersonen, Einrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen, die sich in Deutschland für die Leseförderung engagieren.
Weitere Infos: https://www.deutscher-lesepreis.de/
Song Camp NRW
Frist: 30.06.2025
Vom 22.-25. September wird sich eine Handvoll Pop-Musiker:innen aus allem rausziehen und für das erstmalig stattfindende Song Camp NRW zur Landesmusikakademie nach Heek fahren. Vier Tage lang soll es allein um den Kern ihrer Musik gehen: Songs. Vier Tage lang Workshops, Impulse, Networking. Erfahrene Produzent*innen, Profi-Musiker*innen, Expert*innen werden die Gruppe coachen, damit am Ende von jedem mindestens EIN Song entsteht, der unter all den neu gewonnenen Erkenntnissen, Ideen und Erfahrungen entstanden ist. Und natürlich nehmen die Musiker*innen am Ende all das Gelernte mit, um ab jetzt noch besser Songs schreiben zu können.
Mitmachen kann, wer aus NRW kommt, Solo-Musiker:in ist (ob als Singer-Songwriter oder Laptop-Producer oder in ganz anderer Form ist völlig egal) und zwar noch relativ am Anfang steht, aber ernsten Ambitionen folgt. Die Altersgrenze liegt bei 27 Jahren. Bewerben kann man sich ab sofort unter https://www.create-music.info/song-camp-nrw-2025/, Bewerbungsschluss ist der 30.06.2025. Eine Jury entscheidet, wer mitfährt. Und anschließend bekommen einige aus der Gruppe auch noch die Möglichkeit, an einem Mentoring-Programm von popNRW teilzunehmen, das am Song Camp NRW anknüpft.
Das Song Camp NRW gehört zu den Jugendwettbewerben und entstand aus dem bekannten Wettbewerb Rock it.tv, der zuvor von ProKuS e.V. – Initiative muensterbandnetz.de durchgeführt wurde. Da das bisherige Konzept mit dem bestehenden Budget nicht weiter finanzierbar war, wurde der Wettbewerb 2024 an das Team des Popförderprojekts create music NRW übergeben, das in Trägerschaft des Landesmusikrats NRW steht und auch für die weitere Betreuung und Durchführung zuständig sein wird. Der Wettbewerb wird weiterhin alle zwei Jahre stattfinden.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/song-camp-nrw-2025/
Tanzplattform Deutschland
Frist: 30.06.2025
HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste ist 2026 Veranstalter der Tanzplattform Deutschland, die alle zwei Jahre aktuelle Entwicklungen und innovative Strömungen im zeitgenössischen Tanz präsentiert.
Künstler*innen, Choreograf*innen und Companies können hier ihre Arbeiten einreichen. Berücksichtigt werden ausschließlich Künstler*innen und Companies mit Sitz in Deutschland.
Eine unabhängige Jury wird die rund 12 Produktionen für das Programm auswählen, das Mitte März 2026 in HELLERAU und weiteren Dresdner Institutionen gezeigt wird. Berücksichtigt werden Produktionen, die zwischen September 2023 und August 2025 in Deutschland entstanden sind.
Weitere Infos: https://www.hellerau.org/de/festival/tanzplattform2026/
“Verein(t) für gute Kita und Schule” 2025
Frist: 30.06.2025
Mit dem Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule” 2025 zum Thema “Zukunft mitgestalten – Wir machen die Welt zu einem besseren Ort” zeichnen wir Projekte an Kitas, Kindergärten und Schulen aus, die sich mit dem Thema Zukunft auseinandersetzen, Zukunftsperspektiven ermöglichen, für Innovation begeistern, technisches Interesse wecken, zu kritischem Denken und Handeln anregen und Lösungsansätze aufzeigen, die die Welt zu einem besseren Ort machen.
Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/foerderpreis/
Stiftungspreis 2025 – Gemeinsam gegen einsam
Frist: 30.06.2025
Die Stiftung prämiert Projekte die in besonderer Weise »Best-Practice-Charakter« haben und sich zur Nachahmung empfehlen. Dazu ruft die Stiftung im Wettbewerb Städte, Gemeinden, Institutionen, Universitäten, Vereine und Private auf, sich zu bewerben. Der Preis ist mit 30.000 Euro dotiert und wird feierlich an repräsentativen Orten verliehen.
Preiswürdig sind Projekte, die die Teilnahme der Menschen am öffentlichen Leben verbessern, Angebote machen oder zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen und diese somit aus der Einsamkeit holen. Dabei kann das Projekt mit weiteren Beteiligten (Träger, Genossenschaft, Verein etc.) umgesetzt werden.
Weitere Infos: https://lebendige-stadt.de/web/goto.asp?sid=170
THE CLOUD - Kunstwettbewerb für die Kirche St. Maria, Stuttgart
Frist: 01.07.2025
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf für ein markantes, hängendes Kunstobjekt, das in der Vierung der Kirche im Bewusstsein der theologischen und historischen Bedeutung dieses kirchenarchitektonischen Fluchtpunktes in zeitgemäßer künstlerischer Form auf die Gegenwart des Göttlichen verweist. Als Bezugspunkt dient das sakralkünstlerisch wenig beachtete Motiv der Wolke, die in der Bibel unter anderem Wohnsitz Gottes, sein himmlisches Gefährt und Zeichen seiner geheimnisvollen Präsenz ist.
THE CLOUD soll interpretationsoffen gestaltet und für Glauben sowie Unglauben, Bekenntnis sowie Zweifel zugänglich sein.
Ausgelobt vom Katholischen Stadtdekanat Stuttgart und der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria, richtet sich der internationale Wettbewerb THE CLOUD an professionelle Künstler*innen und ist als offenes, zweistufiges Verfahren geplant. In der ersten Phase handelt es sich um einen Ideenwettbewerb; eine Jury wählt von den eingereichten Konzepten maximal zwölf aus, die dann in der zweiten Wettbewerbsphase von den jeweiligen Künstler*innen weiter ausgearbeitet werden. Zum Abschluss der zweiten Wettbewerbsphase entscheidet die Jury, welcher Entwurf im Zuge der Kirchensanierung, 2027 von der* ausgewählten Künstler*in realisiert wird. Teilnahmevoraussetzung ist eine künstlerische Ausbildung an einer Hochschule oder einer Kunstakademie.
Weitere Infos: https://www.kath-suedgemeinden-stuttgart.de/kunstwettbewerb
Künstler/-innenförderung Initiative Musik
Fristen:
18.06.2025 - 09.07.2025 (70. Förderrunde)
17.09.2025 – 08.10.2025 (71. Förderrunde)
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles
a) allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind
oder
b) zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
• Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
• Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
• Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
• Musikverlage (Verlagsvertrag)
Gefördert werden
• Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
• Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen
• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
• Digitalisierung
• Promotion- und Marketingmaßnahmen
• Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen – mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine einer Tour müssen innerhalb Deutschlands stattfinden
jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen
Deutsche Postcode Lotterie – Projektförderung
Fristen:
12.07.2025 (Interessenbekundungsverfahren)
17.01.2025 (Interessenbekundungsverfahren)
Die Deutsche Postcode Lotterie macht sich stark für Mensch und Natur. Sie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.
Dazu gehören beispielsweise Naturschutz und Landschaftspflege, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz (inkl. erneuerbarer Energien), Kinder- und Jugendhilfe, Tierschutz, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitswesen, Altenhilfe, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke, gesellschaftliche Entwicklung.
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen,
- die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind,
- über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke)
- sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.
Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.
Weitere Infos: https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung
Fonds Darstellende Künste: Exzellenzförderung
Frist: 15.07.2025
Mit dem Sonderprogramm XZLLNZ ermöglicht der Fonds Darstellende Künste professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, die in den vergangenen Jahren herausragende künstlerische Handschriften und wegweisende ästhetische Formsprachen in den bundesweit und international strahlenden Freien Darstellenden Künsten entwickelt haben, eine größere Neuproduktion bzw. Inszenierung in Koproduktion mit bzw. an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater.
XZLLNZ wird realisiert unter Einbindung der Fachexpertise des Deutschen Bühnenvereins.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/xzllnz/xllnz/
Elisabeth-Preis 2025
Frist: 15.07.2025
Der Elisabeth-Preis der CaritasStiftung im Erzbistum Köln startet 2025 mit einem neuen Konzept – und deutlich mehr Preisgeld. Ab sofort können sich Vereine, Initiativen, Schulen, Pfarrgemeinden und Einzelpersonen bewerben, die sich mutig, nachhaltig oder kreativ für andere einsetzen. Insgesamt vergibt die Stiftung Preisgelder in Höhe von 16.500 Euro.
Erstmals zeichnet der Elisabeth-Preis Projekte in vier unterschiedlichen Kategorien aus:
• Mutmachen – für herausragendes Engagement, das anderen Zuversicht schenkt;
• Nachhaltigkeit – für Projekte, die langfristig wirken und Perspektiven schaffen;
• Innovation – für kreative Ideen und neue Wege in der sozialen Arbeit;
• Publikumsliebling – gewählt direkt von den Menschen, deren Herz Sie erreichen.
Die Bewerbung erfolgt ohne Angabe einer Wunschkategorie – die Jury übernimmt die Zuordnung und nominiert jeweils zwei Projekte in den drei Hauptkategorien. Die Erstplatzierten erhalten jeweils 3.000 Euro, die Zweitplatzierten 1.500 Euro. Alle weiteren Bewerbungen nehmen automatisch am Online-Voting für den Publikumspreis teil, der ebenfalls mit 3.000 Euro dotiert ist.
Die feierliche Preisverleihung findet am 26. November in der Kölner Flora statt. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.
Weitere Infos: www.caritasstiftung.de/veranstaltungen/elisabeth-preis
Treffen junger Autor*innen 2025
Frist: 15.07.2025
Junge Autor*innen gesucht!
Du schreibst gern Gedichte, Theaterstücke, Kurzgeschichten, Slam Poetry oder experimentierst mit Sprache?
Du willst deine Texte vor Publikum bei einer Lesung in Berlin vorstellen?
Du hast Lust, andere junge Autor*innen kennenzulernen, dich mit Profis auszutauschen und dich in Workshops rund ums Schreiben auszuprobieren?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung beim Treffen junger Autor*innen! Du kannst bis zu fünf Textseiten oder zehn Gedichte einsenden. Es besteht auch die Möglichkeit, Texte in anderen Sprachen oder mehrsprachige Texte einzureichen.
Die Teilnahme am fünftägigen Treffen junger Autor*innen in Berlin ist der Preis des deutschlandweiten Wettbewerbes für Nachwuchsautor*innen. Das Treffen junger Autor*innen bietet den eingeladenen Preisträger*innen eine Plattform, auf der sie ihre Texte vorstellen können, und schafft damit Aufmerksamkeit für die Anliegen, Themen und Standpunkte junger Schreibender. Gleichzeitig öffnet das Treffen einen geschützten Raum, in dem sich die jungen Künstler*innen begegnen, gegenseitig inspirieren und durch professionelle Begleitung erfahrener Autor*innen und Workshopleiter*innen bestärkt werden, ihren persönlichen künstlerischen Ausdruck weiterzuentwickeln. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2025.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junger-autorinnen/das-treffen/bewerbung
youstartN Förderperiode 2025
Frist: 20.07.2025
Das Förderprojekt youstartN der spendenfinanzierten Stiftung Bildung fokussiert 2025 das Thema Berufsorientierung.
Ab dem 20.01. können Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz Schüfis) wieder Fördergeldanträge stellen. Unter Berücksichtigung der globalen 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt die spendenfinanzierte Stiftung Bildung Kreativität und Innovation mit Booster-Geldern bis zu 1.000 Euro.
Alle Projekte, die bis zum 20.07. einen Fördergeldantrag einreichen, sind automatisch im Rennen um den begehrten Förderpreis youstartN! Das bedeutet: eine Einladung nach Berlin, die Chance auf weitere 3.000 Euro Fördergeld und die Möglichkeit, Teil einer einzigartigen Veranstaltung zu werden.
Wir feiern euren Sinn für Nachhaltigkeit – lasst euch diese Gelegenheit nicht entgehen!
Du brauchst Inspiration? Dann schau dir jetzt das Event-Video der youstartN-Förderpreis-Verleihung am 26.09.2024 in Berlin an. Mit dabei die innovativsten BNE-Projekte des Jahres.
Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=jan25
Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025
Frist: 30.07.2025
Die Verbraucherzentrale NRW und ihre Partner_innen suchen junge Talente mit innovativen Ideen für ressourcenschonende Produkte, Dienstleistungen oder Konzepte. Teilnehmen können Studierende, Auszubildende, Absolvent_innen und (Jung-)Meister_innen bis 35 Jahre.
Weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale.nrw/nachwuchspreis
Dieter Baacke Preis
Frist: 31.07.2025
Mit dem Dieter Baacke Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend alljährlich beispielhafte Medienprojekte der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit in Deutschland aus.
Veranstaltet von: Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK)
Bewerben können sich Institutionen, Initiativen oder Einzelpersonen, die innovative, originelle oder mutige Projekte zur Förderung einer pädagogisch orientierten Medienkompetenz durchführen. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte außerschulischer Träger (z. B. Jugendzentren, Kindergärten, Träger der Jugendhilfe oder Familienbildung, Medienzentren und Medieninitiativen) und Kooperationsprojekte zwischen schulischen und außerschulischen Trägern.
Gesucht sind Initiativen oder Einzelpersonen, die innovative, originelle oder mutige Projekte zur Förderung einer pädagogisch orientierten Medienkompetenz durchführen. Das kann beispielsweise ein kreatives Internetprojekt in der Jugendarbeit sein, ein Kinderradioprojekt, ein Film- und Fernsehworkshop für Familien oder ein außergewöhnliches multimediales Fotoprojekt im Kindergarten. Im Zentrum der Preisvergabe steht nicht allein das Produkt, sondern auch der medienpädagogische Prozess. Auszeichnenswert sind insbesondere Projekte, die interkulturelle, geschlechtsspezifische, generationsübergreifende oder integrative Ziele verfolgen; die sich mit der Förderung der Kritik und Analyse von Medien beschäftigen; die sich mit der Förderung der Medienkompetenz von Familien beschäftigen oder die sich mit der Förderung der Medienkompetenz oder Partizipation im Sinne der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Die Projekte sollten aus dem Vorjahr oder aus diesem Jahr stammen und mit Einreichfrist abgeschlossen sein. Die vollständigen Bewerbungskriterien, ein Anmeldeformular sowie weitere Informationen zum Hintergrund des Preises stehen auf der Veranstalter-Website zum Download bereit.
Der Dieter Baacke Preis wird in sechs Kategorien vergeben, die mit jeweils 2.000 Euro dotiert sind.
Weitere Infos: https://dieter-baacke-preis.de/
Schreibwettbewerb für Menschen mit Beeinträchtigungen, Behinderungen, chronischen und lebensverkürzenden Erkrankungen
Frist: 31.07.2025
Thema „Heute ist ein schöner Tag!?“
Ist heute ein schöner Tag?
Oder lässt die Beeinträchtigung keinen schönen Tag mehr zu?
Wie muss ein Tag sein, dass ich ihn als schön empfinde?
Beschreiben Sie Ihren schönsten oder auch nicht schönsten Tag.
Wie träume ich mir einen schönen Tag?
Wird es je einen schönen Tag geben?
Was ist ein schöner Tag?
Menschen mit Beeinträchtigungen von überall in Europa können mitwirken.
Jedes Alter ist willkommen.
Die Form des Schreibens
Jeder darf selbst wählen: ein Gedicht, eine kurze Geschichte, ein Tagebucheintrag, ein Theaterstück,
SlamPoetry, ein Essay oder eine andere Form.
Weitere Infos: https://geest-verlag.de/ausschreibungen/%E2%80%9Eheute-ist-ein-sch%C3%B6ner-tag%E2%80%9C-geest-verlag-schreibt-aus-schreibwettbewerb-f%C3%BCr-menschen
kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Frist: 31.07.2025
Der Elementarbereich spielt eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Bereits seit 2022 fördert die Landesregierung deshalb kreative Kooperationsprojekte zwischen Kitas und professionellen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kultureinrichtungen. Ab Januar 2025 startet eine neue Bewerbungsrunde.
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Zentral ist hier, dass die Kinder zu einer eigenen kreativen Tätigkeit kommen und künstlerische Erfahrungen machen können. Rein rezeptive Veranstaltungen (Vorstellungen von Kindertheater, Puppenspiel, Kinderfilm etc.) werden durch das Programm nicht gefördert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit der Kooperation nachhaltige Grundlagen zur Verstetigung Kultureller Bildungsangebote in der Kitaeinrichtung gelegt werden.
Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können. Die zeitliche Planung können die Kooperationspartner individuell abstimmen. Die 40 Angebotseinheiten sollten jedoch regelmäßig (z.B. wöchentlich, 14-tägig etc.) stattfinden, über einen Durchführungszeitraum von drei bis sechs Monaten. Einzelne Projekttage oder kompakte Projektwochen werden nicht gefördert.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.
Projekte werden mit maximal 4.100 Euro gefördert und erhalten 3.690 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 410 Euro (10 %) zu leisten. Die genannten Beträge entsprechen der Richtlinie „Honoraruntergrenzen“ gemäß § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch.
Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:
• Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
• Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
• Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
• Es wird von einem Honorarsatz von 82,50 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von bis zu 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
• Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Praxisseminaren ist kostenfrei.
Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
Die Finanzierung des Eigenanteils von 410 Euro muss gewährleistet sein, wobei der Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt 4.100 Euro beträgt.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kuenstlerinnen-und-kuenstler-die-kita
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Fristen:
31.07.2025
31.01.2026
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Uwe Lüders Kunststipendium 2026
Frist: 31.07.2025
Für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten die Stipendiat:innen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. Darüber hinaus gewährt das Stipendium den kostenfreien Aufenthalt in einer Atelierwohnung im historischen Roten Hahn in der Innenstadt von Lüneburg. Eine Präsenzpflicht von mindestens sechs Wochen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Stipendium. Begleitend erhalten die Stipendiat:innen vorab einen einmaligen Materialzuschuss in Höhe von 1.000 Euro.
Es sollen Kunstschaffende gefördert werden, die am Kunstmarkt noch nicht etabliert sind und noch nicht von anderweitigen Galerien oder Institutionen erfolgreich vertreten werden. Ziel des Stipendiums ist die Förderung von Potenzialen, die aufgrund der persönlichen oder wirtschaftlichen Umstände bisher nicht voll ausgeschöpft werden konnten. Ein Studienabschluss im künstlerischen Bereich ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Eine Altersgrenze ist nicht vorgegeben.
Weitere Infos: https://www.ul-kunststipendium.de/bewerbung/
Wüstenrot-Stiftung
Fristen:
01.08.2025
01.11.2025
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. November eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Fristen:
01.08.2025
01.02.2026
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
Landesinitiative Europa-Schecks
Frist: 01.08.2025
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen.
Inhaltlicher Europafokus als Kriterium
Um in der Bestenauswahl 2025 berücksichtigt werden zu können, braucht ihr Projekt einen europäischen Schwerpunkt. Das bedeutet, Projekte müssen sich inhaltlich mit Europa, europäischen Fragestellungen oder der EU beschäftigen, selbstverständlich angepasst an die jeweilige Zielgruppe.
Unsere Zielgruppe: Wir ermutigen Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Schulen und Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und viele mehr, sich für und mit Menschen aus Nordrhein-Westfalen zu engagieren – sowohl lokal als auch grenzüberschreitend.
Ihre Chance: Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, mit kleineren aber auch größeren Projekten an der Landesinitiative teilzunehmen und sich um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zu bewerben.
Die Europa-Schecks möchten Projekte unterstützen, die Europa inhaltlich in den Mittelpunkt stellen und
• Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
• gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken und europäische Perspektiven aufzeigen,
• nachhaltig in ihrer Wirkung und Umsetzung in Europa sind,
• zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
• im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten,
• viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand zu zeigen.
Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europa-schecks
Deutscher Multimediapreis mb21
Frist: 04.08.2025
Der Deutsche Multimediapreis mb21 ist der einzige bundesweite Wettbewerb, der die digitalen Arbeiten und Projekte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszeichnet. Seit seiner Gründung im Jahr 1998 hat er sich zu einem der wichtigsten Foren für digitale Medienkultur in Deutschland entwickelt. Über 28.000 Teilnehmer:innen haben sich seitdem am Wettbewerb beteiligt, auf dem Abschlussfestival in Dresden werden jährlich die besten Einreichungen präsentiert und mit Geldpreisen im Wert von insgesamt 11.000 Euro ausgezeichnet.
Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren – egal ob als Gruppe, Schulklasse, Freizeitprojekt oder Einzelperson. Auch Einreichungen von engagierten und wegweisenden Medienprojekten aus Kitas und Kindergärten sind willkommen.
Egal, ob YouTuber:in oder Blogger:in, Game-Entwickler:in oder Website-Gestalter:in, Coding-Expert:in oder Robotic-Fan. Egal, ob verspielter Computerenthusiast:in, neugierige Tüftler:in oder detailverliebter Frickler:in: Alle, die digitale Medien nutzen, um ihre kreativen Ideen zu realisieren, können sich am Wettbewerb beteiligen. Hier treffen die jungen Talente auf angehende Profis und zeigen, was sie können.
Mit drei zusätzlichen Sonderkategorien setzt der Deutsche Multimediapreis mb21 besondere inhaltliche Schwerpunkte in den Bereichen Medienkunst und Medienpädagogik. Das Jahresthema 2025 Worth it! soll dazu anregen, sich mit der Frage zu beschäftigen, was die Menschen beschäftigt und glücklich macht. Dabei geht es darum, die verbindenden Elemente in der Gesellschaft aufzuzeigen – z.B. durch Apps, die Sprachbarrieren überwinden, digitale Performances, die Vorurteile aufbrechen, Webseiten, die über demokratische Prozesse aufklären oder Online-Kampagnen, die für Offenheit und Solidarität werben.
Alle nominierten Preisträger*innen werden zum Medienfestival nach Dresden eingeladen, wo die Preisverleihung stattfindet. In vier Altersgruppen (Gruppe 1: bis 10 Jahre, Gruppe 2: 11 bis 15 Jahre, Gruppe 3: 16 bis 20 Jahre und Gruppe 4: 21 bis 25 Jahre) werden jeweils drei Gewinner*innen gekürt, die Preisgelder von 500 bis 1000 Euro erhalten.
Weitere Infos: https://www.mb21.de/
Ifa – Ausstellungsförderung
Fristen:
15.08.2025
31.01.2026
Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.
Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden.
Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.
Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler:innen erwünscht.
An wen richtet sich das Programm?
• Das Programm richtet sich an zeitgenössische deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Bildende Künstler: innen
• Künstler:innen müssen zusätzlich von einer nicht-kommerziellen Institution im Ausland eingeladen sein, ein konkretes Ausstellungsvorhaben zu realisieren
• Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an international besetzten Ausstellungsprojekten, wie beispielsweise Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden.
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Fotowettbewerb: Unsere Heimat - Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen
Frist: 28.08.2025
Veranstaltet vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) gemeinsam mit der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (NRW-Stiftung)
Der Wettbewerb richtet sich an Hobby- und Amateurfotograf/innen ebenso wie an semiprofessionelle oder Berufsfotograf/-innen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union. Mitarbeiter/-innen der NRW-Stiftung und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sind nicht zugelassen.
Bewerbungskriterien: Heimat in Bildern. Das ist die Idee dieses Wettbewerbs. Interessierte können Natur- und Landschaftsfotos aus ihrer Heimat in Nordrhein-Westfalen einreichen. Diese sollen die Schönheit des Bundeslandes, seiner Natur und seiner Landschaften herausstellen. Jede/r Teilnehmer/-in kann sich mit bis zu vier Aufnahmen im Querformat zum Wettbewerbsthema beteiligen. Die Motive müssen einen Bezug zum Thema und zum Text dieser Ausschreibung klar erkennen lassen.
Weitere Infos: https://www.umwelt.nrw.de/ueber-uns/fotowettbewerb
Medienpreis Wirtschaft NRW
Frist: 30.08.2025
Produktionen und Projekte, die Wirtschaftsthemen aus Nordrhein-Westfalen beleuchten, können sich bis zum 22. August 2024 wieder auf den Medienpreis Wirtschaft NRW bewerben. Die Gewinner:innen erhalten Preisgelder von insgesamt 16.500 Euro. Erstmals gibt es einen Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus.
Der Medienpreis Wirtschaft NRW würdigt herausragende journalistische Arbeiten mit verschiedenen Blickwinkeln auf die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Zur Bewerbung aufgerufen sind freie und festangestellte Journalist:innen, Autor:innen und Gruppen, die in einem deutschsprachigen Medium einen Beitrag in deutscher Sprache über Wirtschaftsthemen mit deutlichem Bezug zu Nordrhein-Westfalen veröffentlicht haben. Die Bewertung der eingereichten Print-, Hörfunk-, TV- oder Online-Beiträge erfolgt durch eine Expert:innen-Jury.
Ausrichterin des Preises ist die NRW.BANK.
Quelle Newsletter creative.nrw
Weitere Informationen unter: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/presse/medienpreis/#Medienpreis
RheinEnergieStiftung Kultur
Frist:
31.08.2025
28.02.2026
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
8. Vechtaer Jugendliteraturpreis der Stadt Vechta und des Geest-Verlags
Frist: 31.08.2025
Bereits zum 8. Mal schreibt der Geest-Verlag zusammen mit der Stadt Vechta den Jugendliteraturpreis für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren international aus. In den vergangenen Jahren hat sich der Preis bereits in der bundesdeutschen Jugendliteratur fest etabliert.
Für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren. Es gibt keine Ortsbeschränkung. Beiträge dürfen also aus aller Welt eingesendet werden.
Thema: Ende und Beginn - und wir sind mittendrin
In rasend schneller Form verändert sich diese Weltordnung. Werte, die für unsere individuelle und gesellschaftliche Grundordnung bestimmend waren, haben plötzlich keine Bedeutung mehr. Klimaschutz verliert gegenüber Wirtschaftsorientierung immer mehr an Wichtigkeit, individuelle Konsumbefriedigung scheint wichtiger als gesellschaftliche Zufriedenheit. Immer früher sollen sich Jugendliche schon für Berufskarrieren entscheiden, schon in Grundschulen beginnt die Karriereorientierung. Die digitale Welt ist für viele schon realer als die Wirklichkeit. Wie fühlen sich Jugendliche in dieser Welt zwischen Gestern und Heute, was sind die Wünsche, Hoffnungen, Ängste und Orientierungen in ihrer jeweiligen Lebenswelt von Familie, Freundschaft, Schule und Beruf? Wie sehen sie ihr Morgen, ihre Zukunft, wie fühlt sich das Leben in dieser Welt an?
Genre/Kategorie: Aphorismen, Belletristik, Erzählung, Essay, Abhandlung, Fantasy, Geschichte, Kurzgeschichte, Humor, Illustration, Lyrik, Märchen, Sagen, Mythen, Novelle, Songtexte, Sonstiges, Theaterstück
Weitere Infos: https://geest-verlag.de/ausschreibungen/8-vechtaer-jugendliteraturpreis-der-stadt-vechta-und-des-geest-verlags-f%C3%BCr
Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Frist: 31.08.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.
Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.
Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).
Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung
Projektförderung der PwC-Stiftung
Fristen:
01.09.2025
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/
Ikea Stiftung
Stichtag: 01.09.2025
Die Ikea Stiftung fördert bundesweit Projekte, welche die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, im Bereich Wohnen und Wohnkultur angesiedelt sind oder Verbraucheraufklärung betreiben. Eine Förderhöhe ist nicht angegeben, es werden aber insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an Fördermittel ausgegeben. Die Bewerbungen werden das ganze Jahr über entgegengenommen, Stichtage für die Bearbeitung sind der 1. April und der 1. September.
Die Ikea Stiftung fördert Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, unter anderem durch die projektbezogene Unterstützung von Kinde- und Jugendeinrichtungen sowie durch Förderungen von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Dabei werden nur Maßnahmen in Deutschland unterstützt.
Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur werden ebenfalls unterstützt. Darunter fallen: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Der Fokus liegt dabei auf das Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause". Abschlussarbeiten und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen werden ebenfalls gefördert.
Zudem werden Maßnahmen aller Art gefördert, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.
Weitere Infos: https://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert
Literaturwettbewerb "Die Farbe Lila"
Frist: 03.09.2025
Gesucht werden Erzählungen und Gedichte, die mit der Farbe Lila verknüpft sind. Vom Flieder könnte die Rede sein, lila Krokussen, Lavendel oder anderen Blüten, Ausflügen in die Heide. Lila ist auch die Farbe des Feminismus, der Frauenemanzipation. Mancher trägt lila Kleidung. Diese war früher etwas Besonderes, was daran lag, die Gewinnung von Purpur war kompliziert und teuer, also Sache der Eliten. Jedes eingesendete Werk muß zumindest in einer kurzen Passage farbverbunden sein. Vielleicht fällt aber auch das Fehlen der Farbe ins Gewicht. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Ausgelobt werden mehrere Buch- und Sachpreise für die besten Arbeiten. Einige Texte werden in das geplante Buch frei aufgenommen. Es dürfen maximal 15 Gedichte eingereicht werden. Prosa sollte 20 Seiten für den Wettbewerb nicht überschreiten. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Die Beiträge bitte mit eigenem Namen und Adresse versehen. (Wer Interesse hat, kann sich an einem späteren Band beteiligen. Mit geringem Betrag und einer Abgabe der Bände zu ermäßigtem Preis an die Autoren ist zu rechnen.)
Einsendungen unter dem Kennwort: Lila
Weitere Informationen unter: http://www.literaturpodium.de/
10. KURZstummfilmfestival
Frist: 10.09.2025
Das internationale KURZstummfilmfestival feiert 2025 das 10 jährige Jubiläum mit dem Thema: KURZ. Filme mit einer Länge von 1 - 11 Minuten ohne Sprache (Keine Gebärdensprache, keine Lautsprache, keine Schriftsprache) können eingereicht werden.
Weitere Infos: http://www.kurz-stumm-filmfestival.de
Fonds Darstellende Künste - Produktionsförderung
Frist:
15.09.2025
Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.
Bewerben können sich langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/
Town Twinning-Call
Frist: 17.09.2025
Der Aufruf für Town Twinning (Kommunale Partnerschaften) wurde auf dem Funding and Tenders-Portal veröffentlicht. Die Antragstellung wird ab dem 9. April geöffnet, Einreichfrist ist der 17. September 2025, 17:00 Uhr (CET).
Das Ziel: Förderung von Projekten, die ein breites Spektrum von Menschen aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und Land zusammenbringen. Durch die Mobilisierung von Bürger*innen auf lokaler und EU-Ebene zur Erörterung bestimmter Themen auf der europäischen politischen Agenda soll dieser Aufruf das gegenseitige Verständnis, die Integration und die kulturelle Vielfalt fördern und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement auf EU-Ebene entwickeln.
Weitere Infos: https://www.kontaktstelle-cerv.de/aufrufe/kommunale-partnerschaften-61
Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds
Fristen:
30.09.2025
31.03.2026
Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.
Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.
Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/
Kunststiftung NRW: Auftakt
Frist: 30.09.2025
Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.
Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:
1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen
2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen
Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/
Themenfonds Spielraum
Frist: fortlaufend bis 30.09.2025
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem "Themenfonds Spielraum" Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum zu sanieren oder neu zu gestalten. Eine Förderung von bis zu 10.000 Euro kann beantragt werden. Die Bewerbungen werden bis zum 30. September 2025 und 31. März 2026 entgegengenommen.
Durch die Förderung können Spielplätze zum Beispiel barrierearmer und inklusiver gestaltet werden. Unter Spielräume zählen unter anderem Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände.
Bewerbungen werden von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereinen sowie operativen Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften entgegengenommen. Auch organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
Stiftung Erlebnis Kunst
Frist: 30.09.2025
Die Stiftung Erlebnis Kunst – mitmachen . dabeisein unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit in den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Zielgruppen der Kunstvermittlung sind u. a. Erwachsene und Senior*innen. Auch inklusive Projekte werden gefördert.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Kinderkultur
Fristen:
30.09.2025
31.03.2026
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.
Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Fristen:
30.09.2025
31.03.2026
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.
Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html
Musikfonds – Projektförderung bis 50.000 €
Frist:
2. Förderrunde 2025: 01.09. - 30.09.2025
Bei der großen Projektförderung können zwischen 3.001 und maximal 50.000 Euro beantragt werden. Die Zahl der Förderrunden wird ab 2025 reduziert. In der großen Projektförderung bis 50.000 Euro wird es nur noch zwei anstelle von drei Antragsrunden geben.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Ab der dritten Förderrunde des laufenden Jahres (Einreichungsfrist 30. September 2024) müssen Antragsteller:innen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen.
Die kleine Projektförderung, die auch 2025 wieder gezielt im ländlichen Raum wirken soll, wird auf vier Runden reduziert. Die Einreichungsfristen sind für Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November geplant. Die Förderentscheidungen werden circa 2 Wochen nach Antragsfrist getroffen.
Weitere Infos unter: https://www.musikfonds.de/
Inklusionsscheck NRW
Frist: 30.09.2025
Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort unterstützt. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich dazu dienen, Barrierefreiheit herzustellen, sodass alle Menschen unabhängig von einer möglichen Behinderung an den Angeboten teilnehmen können. Auch die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher, ist daher förderfähig.
Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Organisationen, ebenso Firmen (GmbH, gGmbH). Natürliche und juristische Personen.
Weitere Infos: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2026
Frist: 30.09.2025
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. 2026 stehen dafür wieder bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Der Fokus liegt auf innovativen Projekten mit Älteren, die das Thema „Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung“ in ihr Konzept einbeziehen. Dieser Förderschwerpunkt ist jedoch nicht bindend für eine Antragsstellung.
Förderschwerpunkt 2026: Kulturteilhabe mit Einschränkungen
Im Fokus stehen Konzepte Kultureller Bildung im Alter, die die Beteiligung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder Pflegebedarf ermöglichen. Gesucht werden inklusive Angebote, in denen eine chronische Erkrankung oder verminderte Mobilität nicht zum Ausschluss führen. Ebenso soll der Schwerpunkt dazu anregen, Formate zu entwickeln, die sich gezielt an Menschen in gesundheitlich vulnerabler Situation richten – etwa ein Atelier für Menschen mit Demenz oder ein Tanzangebot für Menschen mit verminderter Beweglichkeit. Darüber hinaus lädt der Schwerpunkt dazu ein, sich mit dem Thema Care-Arbeit auseinanderzusetzen.
Auch unabhängig vom Förderschwerpunkt werden partizipative Projekte gefördert, die älteren Menschen kulturelle Teilhabe ermöglichen – zum Beispiel durch intergenerationelle Ansätze, die Ansprache Älterer mit Einwanderungsgeschichte oder durch wohnortnahe Angebote im ländlichen Raum.
Wer kann sich bewerben?
• Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in NRW
• kommunale und freie Kulturinstitutionen
• Einrichtungen der Altenarbeit und -pflege, die gemeinsam mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein Projekt mit älteren Menschen in NRW umsetzen
Konzeption und Beratung
kubia berät Antragsteller*innen bei der Konzeption und Planung ihrer Projekte sowie bei der Vorbereitung der Bewerbung. Die Info-Veranstaltungen „Tipps für die Antragstellung“ vermitteln grundlegende Infos zu den Anforderungen an eine Bewerbung und den Ablauf des Bewerbungsverfahrens. Außerdem bieten zwei Konzeptlabore Austausch und Anregungen für die inhaltlichen Ausgestaltung der Projekte.
Weitere Infos: https://www.kubia.nrw/nachrichten/fonds-kulturelle-bildung-im-alter/
Stiftung Erlebnis Kunst
Frist: Vor dem 01.10.2025
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.
Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.
Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Fonds Anbahnung im Programm WAYS
Frist: 01.10.2025
Der Fonds Anbahnung im Programm WAYS ist ab sofort offen für Anträge. Kulturinstitutionen und Freie Gruppen aus Deutschland sowie dem außereuropäischen Ausland können sich bewerben.
Das Programm WAYS der Kulturstiftung des Bundes unterstützt Kulturinstitutionen und Freie Gruppen in Deutschland dabei, langfristige künstlerische Partnerschaften mit außereuropäischen Partnern zu knüpfen und gemeinsame künstlerische Vorhaben umzusetzen. Der Fonds Anbahnung fördert bis zu 9,5 monatige internationale Rechercheprojekte, die dem inhaltlichen Erkunden und Kennenlernen von möglichen Partnern dienen. Durch Aufenthalte vor Ort, Gespräche und Workshops sollen künstlerische Ziele und Formen einer fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit entwickelt werden. Antragsberechtigt sind große und mittlere Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im außereuropäischen Ausland.
WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften bietet deutschen und außereuropäischen Kultureinrichtungen genügend Zeit, Kooperationen über mehrere Jahre hinweg einzugehen und dabei innovative Formen nachhaltiger Zusammenarbeit zu erproben. Wer erfolgreich im Fonds Anbahnung gefördert wurde, kann sich 2026 für einen der aufbauenden Fonds Fellows-at-Large oder Tandem bewerben.
Wer wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschland sowie mit Sitz im außereuropäischen Ausland (insbesondere in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien).
Was wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Gefördert werden Anbahnungsvorhaben, um einen geeigneten Partner für eine langfristige künstlerische Kooperation zu finden. Durch Reisen, Recherchen und Workshops lernen die Partner sich kennen und entwickeln gemeinsam künstlerische Ziele und Formen einer fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit.
Welche Sparten werden gefördert?
Zeitgenössische Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben.
Der Fonds Anbahnung im Programm WAYS wird in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut durchgeführt.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/ways.html
action! Aktiv für eine globale Welt
Frist: 20.10.2025
Das Förderprogramm action! unterstützt Bildungsaktionen zu globalen Themen und für eine nachhaltige Zukunft. Inhaltlich soll es dabei um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung gehen, die von den Vereinten Nationen beschlossen wurden. Gefördert werden Maßnahmen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Deutschlands.
Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren, also Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/action/
Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW
Frist:
31.10.2025
Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.
Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte
Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Frist: laufend bis 01.11.2025
Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 5. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung im Rahmen der neuen Runde des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. In diesem Jahr steht junges Engagement im Mittelpunkt. Das Thema des Förderprogramms lautet daher: „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“. Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal foerderung.NRW.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema "Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten" gefördert.
Unter “junges Engagement” verstehen wir das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen bis 27 Jahren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßiges Engagement innerhalb eines Vereins oder um ein kurzfristiges, ungebundenes Engagement im Rahmen einer (ggf. zeitlich befristeten) Initiative handelt.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden.
Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.
Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie z.B. Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für euren Verein bzw. eure Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für euch zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz eures Vereins bzw. dem Standort eurer Initiative.
Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der großen positiven Resonanz wurde das ursprünglich bis 2024 geplante Förderprogramm verlängert.
Weitere Infos: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
2. Amateurtheater-Festival NRW 2026
Frist: 01.11.2025
Vom 18. bis 21.06.2026 veranstaltet der Amateurtheaterverband NRW das 2. Amateurtheater-Festival NRW im Bürgerhaus der Stadt Hürth. Bis zum 01.11.2025 können sich Theatergruppen aus Nordrhein-Westfalen mit Theaterstücken, Performances und Aktionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bewerben. Erneut wird auch der Amateurtheater-Preis NRW in Höhe von insgesamt 10.000 Euro vergeben.
Weitere Infos: https://www.amateurtheater-nrw.de/amateurtheater-festival/
U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN
Fristen:
02.11.2025
Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt ihr euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.
Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 80% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.
Mehr unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Frist:
02.11.2025
Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.
Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.
Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.
Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Frist:
15.11.2025
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10
NRW: Museumsförderung
Frist: 15.11.2025
Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp
Dieter Wasilke Folk-Förderpreis 2026
Frist: 30.11.2025
Der Venner Folk Frühling e. V. wird 2026 zum siebten Mal den „Dieter Wasilke Folk-Förderpreis“ ausloben. Der Förderpreis hat das Ziel, den Folkmusik-Nachwuchs zu unterstützen und richtet sich an alle Musiker*innen, ganz gleich ob Solist*in oder Gruppen, die in den Segmenten europäische und/oder nordamerikanische Folkmusik tätig sind.
Teilnahmeberechtigt sind alle Musikerinnen und Musiker mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 35te Lebensjahr nicht überschritten haben (Solisten) oder deren Durchschnittsalter 35 Jahre nicht überschreitet (Gruppen). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Solisten und Gruppen, die bereits im Rahmen eines Konzertes beim Venner Folk Frühling e. V. aufgetreten sind. Bandmitglieder dürfen innerhalb des Wettbewerbes nicht in mehreren Formationen vertreten sein.
Weitere Infos: https://folkfruehling.de/dieter-wasilke-folk-foerderpreis/bewerbung-dieter-wasilke-folk-foerderpreis-2025/
Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln
Frist: 15.09. bis 15.12.2025
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.
Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.
Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Veranstalter: Förderkreis Gedenkort T4 e.V.
Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb
andersartig gedenken on stage
Frist: 15.01.2026
Der bundesweite Theater-Wettbewerb andersartig gedenken on stage erinnert an Menschen mit Behinderungen, die im Nationalsozialismus ermordet wurden. Schultheater und inklusive Erwachsenen-Theater sind eingeladen, Stücke über die Biografien der NS-"Euthanasie"-Opfer zu entwickeln und Bezüge zu aktuellen diskriminierungskritischen Themen herzustellen.
Am 25. November 2024 um 17.00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung statt.
Preisverleihung: 23. Juni 2026 in Berlin
Weitere Infos: https://www.andersartig-gedenken.de/startseite.html
Deutscher Jugendfilmpreis
Frist: 15.01.2026
Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.
Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!
Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutscher Generationenfilmpreis
Frist: 15.01.2026
Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...
Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.
Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema
Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2026
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.
Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.
Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa
Frist: 31.01.2026
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit an den Projekten dieses bedeutenden grenzüberschreitenden Wettbewerbs der politischen Bildung eingeladen.
Zu dem jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst- und Musikprojekte. Darüber hinaus Kartenprojekte sowie fächerverbindende Projekte, die der geographischen oder geschichtlichen Auseinandersetzung mit themenbezogenen Sachverhalten dienen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ab der Grundschule (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges, Lyzeen), die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausgenommen sind Hochschulen, Technika, Universitäten und Akademien (Studierende).
Ausdrücklich eingeladen, sich am Schülerwettbewerb zu beteiligen, sind aber auch die Schülerinnen und Schüler osteuropäischer Schulen mit deutschsprachigem Unterricht, insbesondere dann, wenn sie bereits partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Der Wettbewerb lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde, Geschichte, Politische Bildung, Fremdsprachen und Informatik einzuschlagen und neue Wege der Freundschaft zu den Menschen in Europa zu gestalten. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen können ihr Lieblingsprojekt aus einem breit gefächerten Projektspektrum auswählen. Neben Einzel- und Gruppenarbeiten sind vor allem Partnerarbeiten mit Schülerinnen und Schülern einer Partnerschule in Europa erwünscht.
Der Wettbewerb wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb beteiligt. Knapp eine Million Arbeiten wurden von ihnen eingereicht. Der Wettbewerb wird jährlich veröffentlicht.
Weitere Informationen unter: www.schuelerwettbewerb.eu
Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“
Frist: fortlaufend bis zum 31.01.2026
Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Die Aktion Mensch möchte mit ihrem Förderprogramm „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion" dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen.
In ihrem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, z.B. bei fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung. Gefördert werden Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“.
Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:
• Engagement vor Ort
• Musik und Tanz
• Natur und Umwelt
• Sport und Spiele
• Theater und Kunst
Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen.
Entsprechende Fördermittelanträge können fortlaufend bis zum 31.01.2026 eingereicht werden. Eigenmittel müssen keine eingebracht werden.
Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor
61. Werkstatt der Jungen Filmszene 2026
Frist: 01.02.2026
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist ein deutschsprachiges Nachwuchsfilmfestival und richtet sich an Filmschaffende junge Menschen unter 27.
Eingereicht werden können Filme aller Formate und Genre, die nicht älter als zwei Jahre sind. Es gibt keine Laufzeitbeschränkung.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene findet im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod und in der Caligari FilmBühne in Wiesbaden statt.
Vier Tage leben die Teilnehmenden zusammen, um Filme zu sehen, sich über sie auszutauschen, sich bundesweit zu vernetzen, von einander zu lernen und zu profitieren und vielleicht sogar zukünftige Projekte gemeinsam zu realisieren. Wenn ein Film im Werkstatt-Programm läuft, erhält eine Person der Filmcrew kostenlos Unterkunft und Verpflegung während des Festivals und einen Fahrtkosten-Zuschuss.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist eine Veranstaltung des Bundesverbands Jugend und Film e.V. und ist Mitglied im Verbund hessischer Filmfestivals.
Gefördert wird die „Werkstatt der Jungen Filmszene“ u.a. von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Medienzentrum Wiesbaden und HessenFilm und Medien.
Weitere Infos unter: https://werkstatt.jungefilmszene.de
LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Frist:
13.02.2026
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Partnerschaften mit lokalen Akteur*innen, wie beispielsweise Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft und die gemeinsame Entwicklung künstlerisch-partizipativer Projekte, die
im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen. Die Projekte greifen lokale Themen und Debatten auf und organisieren u.a. im öffentlichen Raum gemeinschaftsorientierte Interaktionen. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktionen, Personal,
Begegnungsformate sowie Vermittlung.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen.
Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html#c208820
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2027
Frist: 28.02.2026
Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteuren aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.
Anträge können gestellt werden von:
• Mitgliedskörperschaften des LVR (die im Landesteil Nordrhein liegenden 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
• Kreisangehörige Städte und Gemeinden
• Museen, Sammlungen, Archive
• Operativ tätige Stiftungen
• Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
• Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
• Kirchliche Institutionen
• Selbstständige öffentliche Einrichtungen
• LVR-Kulturdienststellen
Gefördert wird (Auswahl):
• Kulturelles Erbe des Rheinlandes
• Maßnahmen und Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
• Kulturelle Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
• Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
• Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
• Ausstellungen
• Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.
Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp
Projektförderung De la Motte – Musikstiftung
Frist: 28.02.2026
Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt.
Weitere Infos: https://de-la-motte-musikstiftung.de/foerderantrag/
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2026
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Veranstaltet von: Children for a better World e.V.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen
Frist: 30.03.2026
Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox
NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule'
Frist: 31.03.2026
Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
Teilnehmen können:
• Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
• Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.
Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.
Weitere Infos: www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/landesprogramm-kultur-und-schule
NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret
Frist: laufend bis 31.03.2026
Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.
Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.
Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.
Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.
Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung
Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html
Regelmäßige Förderungen mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Internationale Tourförderung
Frist: Antragstellung laufend möglich
Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.
Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen
Frist: laufend
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Weitere Infos: https://www.notfallallianzkultur.de/aktionsfonds/
#lassmalesen
Frist: keine
#lassmalesen ist ein Projekt der lit.COLOGNE und der lit.RUHR und wird auch 2025 dank der großzügigen Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW fortgeführt.
Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind herzlich eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben.
Das Projekt bietet Schüler*innen die Chance, einen spannenden Einblick in die Welt des Literaturbetriebs zu gewinnen und eigenständig eine Lesung zu gestalten. Innerhalb einer etwa sechsmonatigen Projektphase wählen sie eine*n Autor*in aus, setzen sich intensiv mit dessen Werken auseinander und organisieren eigenständig eine etwa einstündige Veranstaltung – von der Idee bis zur Umsetzung.
Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen aus ganz NRW. Möglich ist die Teilnahme als Schulkasse oder als Kurs in verschiedenen Fächern, als AG, Literaturkurs, im Ganztagsangebot...
Teilnehmende Lehrkräfte werden durch Workshop- und Austauschangebote fachkundig unterstützt.
Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Infos: https://www.lassmalesen.de/de/
FHK Kinderförderfonds für Frauenhauskinder
Frist: keine
Gefördert werden können Projekte und Anschaffungen sowie Material für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Das Format "KinderRAUM" fördert kindgerechte Ausstattung und Neugestaltung mit bis zu 3.000 Euro. Das Format "KinderZEIT" fördert zeitlich befristete pädagogische Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Förderfähig sind Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.
Weitere Infos: https://www.frauenhauskoordinierung.de/kinderfoerderfonds
Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten"
Frist: laufend und 6 bis 8 Wochen vor Projektstart (je nach Zuwendungshöhe)
Engagement Global unterstützt mit bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger*innen mit dem Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens acht bzw. sechs Wochen vorher, je nach Förderhöhe, eingereicht werden.
"Engagiert die Welt gestalten" ist ein Programm, das ehrenamtliches Engagement fördert. Deshalb haben rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte einen geringeren Eigenanteil von mindestens zehn Prozent und wir fördern eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
• Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
• Workshops, Seminare, Konferenzen
• Social-Media-Aktivitäten
• Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
• Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
• Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und Kindertagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht. Für Projekte mit einer beantragten Zuwendung von bis zu 5.000 Euro muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes vorliegen. Projektanträge mit einer beantragten Zuwendung über 5.000 Euro müssen spätestens acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland unter anderem durch das Programm Engagiert die Welt gestalten (Engagiert). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.
Weitere Infos: https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten
Fonds auf Augenhöhe
Frist: laufend
Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht werden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden.
Der von der Software AG – Stiftung aufgelegte und von der GLS Treuhand betriebene Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie einem Expertenbeirat inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Organisationen sowie engagierten Menschen. Vor diesem Hintergrund kooperiert er seit Anfang 2020 auch mit den Houses of Resources.
Fonds auf Augenhöhe unterstützt gemeinsam mit House of Resources Projekte, die Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der Jurysitzung entschieden.
Der Fonds steht für Vielfalt, Respekt und Miteinander. Daher werden den Antragsteller*innen genug Raum geboten bei ihrer Gestaltung des Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Dabei soll der Dialog im Vordergrund stehen.
Die Entscheidung wird von einer Jury nach sechs bis acht Wochen gefällt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt.
Interessierte können die Mittel über die jeweiligen Houses of Resources der entsprechenden Bundesländer beantragen. Die Standorte und Kontaktdaten sind hier zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationsprojekte/house-of-resources-standorte.html?nn=283660
Weitere Infos: https://resonanzboden.global/finanzieren/fonds-auf-augenhoehe/
„Small Change for Europe“
Frist: keine
„Small Change for Europe“ fördert Projekte und Ideen, die sich künstlerisch mit Europa auseinandersetzen
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online
Megafonds – Das Budget für deine Aktionsidee
Frist: keine
Ihr möchtet euch mit einem eigenen Projekt oder einer Aktion für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen und seid auf der Suche nach Fördergeldern, Beratung und Vernetzung? Wir fördern eure Aktionsidee.
»Megafonds – Das Budget für deine Aktionsidee« ist der Jugendaktionsfonds von terre des hommes und fördert gemeinnützige Projekte, die öffentlichkeitswirksam auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen bzw. auf die Einhaltung der Kinderrechte hinwirken. Das können Projekte sein, die zur Förderung von Gerechtigkeit, feministischen Initiativen, Frieden, Klimaschutz und zum Schutz vor Gewalt beitragen oder sich gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzen.
Die Projekte sind von jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren selbst geplant und durchgeführt. Erwachsene über 27 Jahre dürfen euch unterstützen, aber alle Entscheidungen liegen bei euch. Das Thema eures Projekts betrifft euch selbst direkt. Für euer Projekt könnt ihr bis zu 1.000 Euro beantragen.
Wir fördern nur:
• gemeinwohlorientierte Projekte, das heißt Projekte, die möglichst vielen (jungen) Menschen zugutekommen
• öffentliche Aktionen, Online-Aktionen, Proteste, Kampagnen und andere Formen der politischen Einmischung zu kinderrechtlichen Forderungen
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen
Bewerben können sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Ihr plant und führt euer Projekt selbst durch und seid selbst vom Thema eures Projekts betroffen. Erwachsene über 27 Jahre dürfen euch unterstützen, tragen aber nur dort, wo es rechtlich oder fachlich notwendig ist, (Gesamt)Verantwortung.
Aus steuerrechtlichen Gründen können nur als gemeinnützig anerkannte Initiativen, Vereine und Organisationen eine Projektförderung erhalten. Wenn ihr keinen Verein oder Organisation findet, die euch bei der Antragstellung unterstützen, meldet euch gerne bei uns und wir schauen dann gemeinsam nach einer Lösung: megafonds@tdh.de
Weitere Informationen unter: https://www.tdh.de/mitmachen/junges-engagement/megafonds-das-budget-fuer-deine-aktionsidee/
Heimat: Musik 2024 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Frist: keine
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit.
Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.
Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/
Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung
Frist: Fortlaufend
Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation
Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.
Um für eine Förderung seitens der KYTHERA Kultur-Stiftung berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:
Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck.
eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.
Antragsfrist: Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.
Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.
Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung
Förderfonds "Medienkompetenz"
Frist: Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.
Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.
Weitere Informationen unter: www.stiftungbildung.org
Förderfonds "Iss besser – mach´s besser!"
Frist: keine
Die Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.
Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.
Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Infos unter: www.stiftungbildung.org
Förderfonds "Frieden"
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit formlos gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/#1622548260347-42b572d7-a478530f-086c28df-7eb96ccb-842c
Projektausschreibung „Gemeinsam stark“
Frist: laufend, mindestens 6 Wochen vor Projektstart
Soziales Engagement ist in Deutschland und in Frankreich unverzichtbar: Eine starke Gesellschaft braucht Menschen, die sich für einander einsetzen. Insbesondere für diejenigen, denen es das Leben nicht leichtmacht, weil sie z. B. von Armut betroffen sind, sich in einem fremden Land zurechtfinden müssen, weil sie mit einer Krankheit kämpfen, Diskriminierung oder Gewalt erfahren, kein Dach über dem Kopf haben oder einsam sind.
Die Ausschreibung richtet sich an Menschen, die sich im Beruf oder im Ehrenamt für eine solidarische, gerechte und vielfältige Gesellschaft stark machen, und an Organisationen, die in diesem Bereich aktiver werden möchten.
Deutsch-französische Vorerfahrung oder Französischkenntnisse sind keine Voraussetzung – im Gegenteil: Mitmachen können alle, die grenzüberschreitendes Engagement mit einer Partnerorganisation einmal ausprobieren und die Fühler nach Frankreich ausstrecken wollen.
Wer bereits deutsch-französisch aktiv ist, kann die Gelegenheit nutzen, auf sozial engagierte Akteur*innen vor Ort zuzugehen und gemeinsam ein Projekt auf die Beine zu stellen.
Förderfähige Organisationen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• gGmbHs, gUGs
• Stiftungen
• Gebietskörperschaften
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
Gesucht werden Aktionen und Projekten, die
• den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen,
• verschiedene Aspekte des Bereichs „Soziales Engagement“ behandeln
• den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.
Die Projekte müssen
• gemeinsam mit einer Partnerorganisation in Frankreich getragen werden, um eine besonders nachhaltige Wirkung zu entfalten. (Auch die Anbahnung einer Partnerschaft kann als eigenständiges Projekt gelten.)
• möglichst öffentlichkeitswirksam sein, um besonders viele Menschen für deutsch-französisches und soziales Engagement zu sensibilisieren.
Beispiele für mögliche Projektformate
• Produktion eines deutsch-französischen Podcasts mit Menschen mit Fluchtgeschichte
• Turnier von Sportvereinen mit Inklusionsschwerpunkt
• Gemeinsames Wochenende mit Bewohnerinnen von Frauenhäusern
• Workshop für ehrenamtliche Krankenhaus-Clowns aus beiden Ländern
• Best-Practice-Austausch zwischen Engagierten in der Obdachlosenhilfe
• Fotoausstellung zum Thema „Einsamkeit“
• Ein Workshop zu deutscher und französischer Gebärdensprache
• usw… Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf!
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Juni und dem 17. November 2024 stattfinden.
Weitere Infos unter: https://www.buergerfonds.eu/projektausschreibung-gemeinsam-stark
Förderung "Klimalotterie"
Frist: keine
Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.
Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.
Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de
Förderfonds „Kunst und Kultur“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/
Förderfonds „Chancengerechtigkeit“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.
Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.
Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/
Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Mit dem Programm "Fluchtpatenschaften" fördert die Stiftung Bildung die Umsetzung von Projektideen in Schulen und Kitas, in denen gleichaltrige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung aus der Ukraine und Kinder sowie Jugendliche aus Deutschland Tandems bilden. Förderfähig sind 260 Euro pro Tandem. Maximal können 7.800 Euro pro Projekt (30 Tandems) gefördert werden.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen in Kitas und Schulen. Der Antrag kann von Kindern oder Jugendlichen sowie von Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten gestellt werden. Auch gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich bewerben, wenn das Projekt mit Bezug zu Kita/Schule (z.B. Willkommensklasse) stattfindet.
Die Stiftung Bildung fördert mit den Programm Fluchtpatenschaften Respekt, Freude und Offenheit für gelebte Vielfalt. Die Bildungsstandorte können ihre individuellen Ideen für eine partizipative, inklusive, vielfältige und nachhaltige Bildung und Teilhabe umsetzen.
Gleichaltrige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Fluchterfahrung und Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, kommen zusammen und bilden ein Tandem. Sie nehmen als Tandempaar an Kita- und Schulprojekten teil, lernen voneinander und verbringen gemeinsam Freizeit. Im Idealfall erwächst daraus eine Freundschaft.
Die Stiftung Bildung fördert bereits seit 2016 mit Mitteln aus dem BMFSFJ Tandems zwischen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – unabhängig des Herkunftslandes – mit dem Programm Chancenpatenschaften. Das Fluchtpatenschaftsprogramm mit Schwerpunkt Ukraine ist im Frühjahr 2022 ergänzend zum bestehenden Patenschaftsprogramm zusätzlich als Unterstützung aufgelegt worden. Es wird aus Mitteln der Stiftung RTL – wir helfen Kindern e.V. finanziert, die wiederum im Frühjahr 2022, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, private Spenden explizit für ukrainische Kinder gesammelt hat.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/fluchtpatenschaften/
Heidehof Stiftung
Frist: laufend und mindestens zwei Monate vor Projektbeginn
Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/
Dr. Bergmann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.
Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.
Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.
Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/
Hans Thomann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/
„Small Change for Europe“
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen unter: https://www.toepfer-stiftung.de/
Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Förderungen der Neumayer Stiftung
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden
Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de
Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden
Mit dem Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen mit bis zu 1.500 Euro dabei, ihre Engagement- und Ehrenamtsstrukturen zu stärken sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung umzusetzen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH etc.) und juristische Personen des öffentlichen Rechts, sofern sie die Förderkriterien erfüllen. Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Bewerbungen für Projekte in 2025 sind ab dem 15. Januar 2025 fortlaufend möglich.
Weitere Informationen unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/
Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“
Frist: Fortlaufend
Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/
Stiftung Kinderförderung von Playmobil
Frist: Fortlaufend
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Herausforderungen der modernen Welt und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil wurde im Jahr 1995 von Horst Brandstätter (1933-2015) ins Leben gerufen. Er war Inhaber der Horst Brandstätter Group, zu der auch die Marke PLAYMOBIL gehört. Ziel der gemeinnützigen Stiftungsarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen.
Die Stiftung unterstützt gemäß ihren satzungsgemäßen Zielen Vorhaben in vier Bereichen:
1. Sie unterstützt die vorschulische, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
2. Sie fördert den Schutz von Kindern in der modernen Welt und deren soziale und medizinische Betreuung – insbesondere durch Initiativen zur Vorbereitung auf die Erwachsenenwelt unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzbedürfnisses.
3. Sie fördert die gesunde physische, psychische und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten, die das kreative und aktive Spiel fördern.
4. Sie fördert Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil fördert Menschen und Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Durch die Förderung bieten wir ihnen Gestaltungsspielräume und schaffen Plattformen, die sichtbar und unmittelbar Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben und die zudem im Idealfall dazu beitragen, das dahinterliegende gesellschaftliche Defizit zu lösen. Daher arbeiten wir auch mit Multiplikatoren zusammen, die für eine Breitenwirkung unserer Projekte sorgen. Hierzu gehören u.a. Journalisten, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, medizinisches Fachpersonal und alle, die unsere Ziele teilen.
Förderempfänger müssen anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.
Weitere Informationen unter: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/#foundation
Förderfonds Handwerk
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.
Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?
Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.
Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=april23#1622549282931-39834685-1cde3179-9ae77ab3-65e9
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW
Frist: Anträge können laufend eingereicht werden.
Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme
Förderung "youclub2030"
Frist: Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Programm "youclub2030" fördert die Stiftung Bildung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die Projekte für eine nachhaltige Zukunft auf den Weg bringen wollen. Das Geld kann für Materialien, Maschinen, Einrichtung, Veranstaltungen, Workshops, Honorare und vieles mehr eingesetzt werden. Pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche sowie junge Menschen, die sich bereits für Nachhaltigkeit engagieren, kommen zusammen und gestalten gemeinsam ihre Standorte nachhaltig.
Weitere Informationen https://www.stiftungbildung.org/youclub2030/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=maerz23
Förderung der VINCI-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden
Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.
Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken
Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.
Mehr unter: www.vinci-stiftung.de
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
GO! EXPORT
Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
DO! EXPORT
Frist: Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.
Was wird gefördert: Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können nicht gefördert werden.
Mehr unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/#toggle-id-10
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
BHF Bank Stiftung
Frist: keine
Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs
In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.
Mehr unter: https://www.bhf-bank-stiftung.de/zeitgenoessische-kuenste/stiftung/foerdergebiete/
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte
Frist: keine
Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.
Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/#1622549280497-98e87e83-df4e530f-086c450c-17d2
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Der Antrag muss mindestens zehn Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.
Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.
Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.
Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden, außer Sonderfonds "Schulhofträume"
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.
Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.
Spielraum:
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.
Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.
Sonderfonds "Fluthilfe für Kinder"
Mit dem Sonderfonds unterstützen wir gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen mit bis zu 25.000 Euro, um Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort wieder aufzubauen, die durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Zum Beispiel für den Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.
Sonderfonds "Schulhofträume"
Frist: 10.01. - 31.03.2023
Ab sofort können Sie sich für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen bewerben.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden.
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.
Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Fristen:
Projekte aus Kategorie 1 und 2: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 3 und 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben
Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.
Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.
Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.
Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.
Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/.
Förderprogramm der Aktion Mensch
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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