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Ausschreibungen Kultur

Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur:

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr.  Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.

Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz".  Vielen Dank.

Ausschreibungen aus dem aktuellen Kultur-Ticker
(bitte auf den Link klicken)

Weitere Ausschreibungen

Ausschreibungen

Projektförderung Kinder- und Jugendbeteiligung

Frist: unterschiedlich

Zur Stärkung von freiwilligem Engagement und politischer Beteiligung junger Menschen fördert die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Projektvorhaben von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit.

Es gibt verschiedene Förderlinien für Klein- und Großprojekte mit unterschiedlichen Antragsfristen. Ergänzt werden diese perspektivisch um eine Beratungsförderung, wenn externe Unterstützung zu Rate gezogen wird sowie eine Förderlinie zur Würdigung jungen Engagements. Aktuell gibt es zwei Fördermöglichkeiten: Bei Großprojekten steht die Schaffung, Erweiterung und Verankerung nachhaltiger Beteiligungsstrukturen und -formate im Fokus. Großprojekte erhalten eine Förderung von bis zu 22.500€.

Die erste Antragsfrist für Großprojekte endet am 30. Juni 2024. Bei Kleinprojekten geht es um die Förderung kurzfristiger, partizipativer Projektvorhaben. Kleinprojekte erhalten bis zu 4.500€ Förderung. Die Antragsfrist für Kleinprojekte ist immer der 30. eines Monats.

Weitere Informationen unter: https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/angebote/foerderung/projektfoerderung/

Mitmän-Preis 2025

Frist: 01.10.2024

Mit dem Mitmän zeichnet der Landschaftsverband Rheinland Ideen und Projekte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus, die sich für Respekt, Solidarität, Toleranz und Humanität einsetzen und das Rheinland noch inklusiver machen!

Weitere Infos: https://www.ljr-nrw.de/termin/mitmaen-preis-2025/

Bundeswettbewerb Gesang 2024 für Oper/Operette/Konzert

Frist: 01.10.2024

Der Bundeswettbewerb Gesang Berlin wird jährlich abwechselnd in den Kategorien Oper/Operette/Konzert sowie Musical/Chanson für junge Sänger:innen von 17 bis 30 Jahren ausgeschrieben.

Schirmherr des BW Gesang ist der Regierende Bürgermeister von Berlin.

Der BW Gesang
• fördert und präsentiert singenden Nachwuchs für deutschsprachige Bühnen
• begleitet Sänger:innen durch ihre gesamte Ausbildung und den Berufseinstieg
• ist berufsorientiert in Anforderungen und Feedback
• vernetzt Nachwuchs, Ausbildung und Arbeitsmarkt
• ist genreübergreifend
• fördert Vielfalt

Für die Teilnahme muss am letzten Tag der Anmeldefrist 1. Oktober 2024 eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

• die deutsche Staatsangehörigkeit oder
• ein in Deutschland erworbener deutscher Schulabschluss, mindestens 10. Klasse (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Schulabschlusszeugnisses), oder
• das an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Abitur; zusätzlich Nachweis der Immatrikulation mit dem Ziel eines Abschlusses in einem berufsqualifizierenden Ausbildungsgang mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Abiturzeugnisses sowie einer Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Fachsemester), oder
• das an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Abitur; zusätzlich Nachweis einer abgeschlossenen berufsqualifizierenden Ausbildung mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung von Kopien des Abiturzeugnisses sowie des Ausbildungs-Abschlusszeugnisses), oder
• die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder UK; zusätzlich Nachweis der Immatrikulation mit dem Ziel eines Abschlusses in einem berufsqualifizierenden Ausbildungsgang mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Fachsemester), oder
• die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder UK; zusätzlich Nachweis einer abgeschlossenen berufsqualifizierenden Ausbildung mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Ausbildungs-Abschlusszeugnisses).
Außerdem gelten folgende Bedingungen:
• geboren 1994 bis 2007
• Anmeldung online bis 1. Oktober 2024
• Überweisung der Anmeldegebühr von 30 Euro bis zum 5. Oktober 2024 unter Angabe der bei der Anmeldung zugewiesenen Anmeldenummer.

Weitere Informationen unter: https://www.bwgesang.de/ook/

Förderpreis für junge Liedermacher

Frist: 01.10.2024

Jedes Jahr verleiht die Hanns-Seidel-Stiftung e.V. den Förderpreis für junge Liedermacher an Singer/Songwriter und/oder Duos oder Bands. Die Musiker sind bis unter 40 Jahre jung und produzieren eigene, zumeist deutschsprachige Songs. Eine unabhängige Fachjury ermittelt aus allen Bewerbungen drei Preisträger, die sich über Auftritte beim renommierten Festival „Lieder auf Banz“ (inkl. Radio- und TV-Aufzeichnung des Bayerischen Rundfunks) und einen Förderbetrag für die nächsten Karriereschritte in Höhe von 5.000 Euro freuen dürfen.

Weitere Informationen unter: https://www.hss.de/ueber-uns/preisverleihungen/foerderpreis-fuer-junge-liedermacher

Erasmus+ 2024 für Bildung, Jugend und Sport

Fristen

Leitaktion 1
Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen berufliche Bildung, Schulbildung und Erwachsenenbildung 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr
Erasmus-Akkreditierungen im Bereich Jugend 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Leitaktion 2
Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr
Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Antragsberechtigt:
• Jede öffentliche oder private Einrichtung, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig ist, kann eine Förderung im Rahmen des Programms Erasmus+ beantragen.
• Darüber hinaus können Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, Mittel für die Lernmobilität junger Menschen und Jugendbetreuer, Jugendbeteiligungsmaßnahmen und DiscoverEU-Inklusionsmaßnahmen beantragen.

Die EU-Kommission plant, mit 4,3 Milliarden Euro transnationale Erfahrungen von Schüler*innen, Studierenden und Erwachsenen zu fördern. Das Erasmus+ Programm wird erweitert, um mehr Menschen jeden Alters und jeder Herkunft Mobilität und Zusammenarbeit in Bildung, Jugend und Sport zu ermöglichen. Individuelle Zuschüsse für im Ausland lernende Personen werden erhöht, und nachhaltiges Reisen wird durch Anreize gefördert. Das Programm setzt weiterhin auf Zusammenarbeit mit der Ukraine und zielt darauf ab, Menschen mit neuen Fähigkeiten auszustatten, Desinformation zu bekämpfen und die Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

Weitere Infos unter: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/ausschreibungen-zu-erasmus-2024-43-milliarden-euro-fur-bildung-jugend-und-sport-2023-11-28_de

Fonds Darstellende Künste Wiederaufnahmeförderung

Frist: 07.10.2024

Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat. Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.

Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), #TakeHeart | Prozessförderung, Konzeptionsförderung. Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.

Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-2/

Künstler/-innenförderung Initiative Musik

Frist:
18.09.2024 – 09.10.2024 (67. Förderrunde)

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden.

Weitere Infos unter: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen

MONOM Stiftung für Veränderung

Frist: 11.10.2024

Die MONOM Stiftung fördert, stärkt und berät Personen und Initiativen, die sich gegen bestehende Diskriminierungen – wie Rassismus, Antisemitismus und Sexismus – oder für die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus engagieren.

Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen, um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Die Arbeit des Vereins muss zu den Kernthemen der Stiftung passen. Dieser Topf ist offen für Vieles, was gemeinnützige Initiativen benötigen.

Weitere Infos: https://www.monom-stiftung.org/ausschreibungen

Projektförderung in der Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2025 aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland

Frist: 11.10.2024

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert aus Mitteln der LVR-Sozial- und Kulturstiftung Projekte und Initialprojekte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Rheinland.

Gefördert werden innovative Projekte mit einer Förderdauer von bis zu drei Jahren, die insbesondere die beiden Kriterien „Innovation/Aktualität" und „Transfer-Option" erfüllen.

Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/service_1/antraege__arbeitshilfen__rundschreiben__dokumentationen/antrgeformulare/jugendfoerderung_2/verteiler_jugendfoerderung.jsp

Deutscher Jugendorchesterpreis

Frist: 13.10.2024

Teilnehmen können alle Jugendorchester und Blasorchester, die in sinfonischer Besetzung spielen.

Ihr könnt Menschen für Musik begeistern, auch die, die noch nichts mit einem Orchester zu tun hatten. Ihr könnt neue Konzertformen erfinden und eindrucksvolle Erlebnisse schaffen. Ihr könnt Andere anstecken mit eurer Faszination Orchester – ihr könnt den Deutschen Jugendorchesterpreis gewinnen. Ihr seid dabei? Wir zeigen euch, wie es geht!

Die Kernidee des Preises ist, dass ihr mehr könnt als „nur“ mitzuspielen. Eure Ideen sind gefragt: bei der Auswahl der Stücke, der Planung und Gestaltung eines einmaligen Konzerterlebnisses, der Plakat- und Programmheftgestaltung, der Moderation und Organisation. Es kommt darauf an, dass ihr euch mit dem, was ihr könnt, einbringt, und damit neue Ideen und Schwung in euer Orchester bringt

Der Deutsche Jugendorchesterpreis läuft in zwei Phasen ab.
In der Bewerbungsphase sendet ihr euer Konzept und die Bewerbungsunterlagen ein. Diejenigen Orchester, die die spannendsten Projekte eingereicht haben, werden für den Preis nominiert.
Die Konzerte der nominierten Orchester in ganz Deutschland werden dann von einer jeweils dreiköpfigen Fachjury besucht. Neben dem Konzerterlebnis möchten die Juroren*innen in einem anschließenden Gespräch einen persönlichen Eindruck von den Vorbereitungen und eurer Zusammenarbeit bekommen. Alles, in das ihr eure Energie gesteckt habt, zählt: eure Bewerbungsunterlagen, euer Konzert, die Punktzahl auf dem Bewertungsbogen der Jury, der Bericht der Jury und eure Dokumentation. Auf dieser Grundlage wird später auf einer Konferenz aller Juryvorsitzenden entschieden, welche Ensembles die Gewinner sind

Weitere Infos: https://www.jugendorchesterpreis.de/jugendorchester/jop/deutscher-jugendorchesterpreis/startseite

Musikfonds - Projektförderung bis 3.000 Euro

Frist: 16.09.-14.10.2024 (4. Förderrunde 2024)

Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.

Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.

Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.

Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
• Benefizveranstaltungen
• reine Tonträger- oder Videoproduktionen
• Bildungs- und Auslandsreisen
• Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
• Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
• reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
• Wettbewerbe
• Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.

Weitere Informationen unter: https://musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-307293782

Deutscher Hörfilmpreis 2025

Frist: 15.10.2024

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis und zeichnet herausragende Produktionen mit Audiodeskription mit der ADele aus. Am 25. März 2025 findet die Verleihung des 23. Deutschen Hörfilmpreises in Berlin statt.

Einreichungen werden für sechs Kategorien entgegengenommen:
• Spielfilm Kino
• Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
• Serie
• Dokumentation
• Kinder-/Jugendfilm
• Filmerbe
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 jährlich in Berlin vergeben. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch "ADele" genannt.

Weitere Infos: https://deutscher-hoerfilmpreis.de/einreichung.html

Strukturen schaffen gegen Antisemitismus

Frist: 15.10.2024

Die Stiftung EVZ fördert mit ihrem Programm "Strukturen schaffen gegen Antisemitismus" den Aufbau, Ausbau und die Weiterentwicklung von systematischen und institutionellen Handlungs- und Interventionskompetenzen. Die Förderhöhe liegt zwischen 50.000 bis 90.000 Euro. Gefördert werden Dachverbände, Sportverbände, Umweltschutzorganisationen, Gewerkschaften, Genossenschaften, Interessenvereinigungen, Kultureinrichtungen oder Universitäten, die aktiv gegen antisemitische Vorfälle und Diskriminierungen vorgehen, Betroffene unterstützen und eigene Formate zur kritischen Auseinandersetzung mit Antisemitismus entwickeln. Die Errichtung von Anlaufstellen für Antisemitismusprävention in Institutionen und Organisationen spielt dabei eine wichtige Rolle. Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober 2024.

Weitere Infos: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/handlungsfelder-cluster/handeln-gegen-antisemitismus-antiziganismus-und-rassismus/strukturen-schaffen-gegen-antisemitismus/

"Jugend fotografiert Deutschland"

Frist: 20.10.2024

Ihr seid die Zukunft und habt eine einzigartige Perspektive auf die Welt um euch herum.
Was gibt es Wertvolleres, als diese Perspektive einzufangen und mit anderen zu teilen? Genau das könnt ihr beim diesjährigen Fotowettbewerb tun!

Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Geschichten aus eurem Alltag zu erzählen. Geschichten, die für euer Leben wichtig sind.
Die Fotostorys stellen eure Realität dar und tragen dazu bei, zu einem Austausch zu kommen und euch Alternativen für Probleme zu überlegen. Dabei geht es also nicht um die beeindruckendsten oder perfektesten Bilder, sondern ihr zeigt mit euren Fotos, was euch echt bewegt.
Und weil es um eure eigene und ganz persönliche Sicht geht, lassen wir auch nur echte Fotos zu.
Also keine KI-Bilder, keine ausgetauschten Hintergründe, keine reinkopierten Menschen oder Sachen und keine Fancy Filter.

Wenn ihr zwischen 10 und 18 Jahre alt seid, könnt ihr als Gruppe von 3 - 10 Jugendlichen mitmachen. Dann erstellt ihr im Team eine Fotostory zu einem für euch wichtigen Thema und reicht sie zum Wettbewerb ein. Ihr verschafft euren Anliegen dadurch Sichtbarkeit und Gehör und setzt euch mit den vielfältigen Meinungen und Blickwinkeln in der Gruppe auseinander.

Die Preise werden in zwei Altersgruppen vergeben. 10-14 Jahre und 15-18 Jahre. Für die Gruppenzugehörigkeit gilt immer das Alter der ältesten Person in eurer Gruppe.
Wenn ihr möchtet, kann euer Team von einer Begleitperson aus eurem Umfeld organisatorisch unterstützt werden. Das können zum Beispiel Lehrkräfte, Streetworker, Coaches aus Sportvereinen, Jugendclubs oder Flüchtlingshilfe-Einrichtungen sein.

Die ausgewählten Fotostorys werden im November zwei Wochen im Hamburger Jupiter ausgestellt. Dort findet auch die Preisverleihung statt.

Der bundesweite Fotowettbewerb „Jugend fotografiert Deutschland“ wird 2024 von der gemeinnützigen laif foundation erstmals anlässlich des 75jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland veranstaltet. Die Schirmherrschaft hat Dr. Carsten Brosda, Senator der Hamburger Behörde für Kultur und Medien, übernommen.

Weitere Infos: https://www.jugendfotografiert.org/

LIVE 500 - Förderprogramm für Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen

Frist: 23.10.2024

Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres.

Das Förderprogramm Live 500 startet mit einem Budget von knapp 900.000 Euro in die nächste Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter:innen können erneut Zuschüsse für ihre Konzerte beantragen. Pro Veranstaltung mit bis zu 250 Gästen werden Fördergelder von 500 Euro vergeben. Eine Hälfte geht dabei an die auftretenden Künstler:innen, der Rest soll dabei helfen, die Produktionsausgaben zu decken. Neu im Vergleich zur Vorrunde ist die Erhöhung der Diversitätsquote auf 50 Prozent sowie die Einführung von Mindestgagen.

Weitere Infos: https://initiative-musik.de/livemusikfoerderung/#live500

Westwind 2025

Frist: 25.10.2024

Mit dem Umzug des Jungen Schauspiels in das Central am Düsseldorfer Hauptbahnhof entsteht 2025 eine Kulturmeile vom FFT über das Junge Schauspiel zum tanzhaus nrw. Für WESTWIND 2025 erträumen wir ein Festival mit Inszenierungen aus NRW, mit internationalen Gastspielen und einem Rahmenprogramm, bei dem wir uns in einem breiten künstlerischen Austausch mit Kinderarmut und der Wirkung von Bühnenkunst für gesellschaftlichen Wandel beschäftigen.

Weitere Infos: https://www.westwind-festival.de/home

NRW: Ausschreibung Spielstättenprogrammprämie NRW 2024/25

Frist: 25.10.2024

Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop beleben und prägen die Musikszene in Nordrhein-Westfalen und spielen eine herausragende Rolle als Foren der musikalischen Begegnung und Innovation für das Musikleben in NRW. Diese programmatische Kreativität zu fördern und zu unterstützen, haben sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Landesmusikrat zu Aufgabe gemacht und schreiben deshalb jährlich die Spielstättenprogrammprämie für herausragende musikalische Programme aus.

Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren, dabei Nachwuchskünstler:innen und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen.

Weitere Informationen: https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/ausschreibung-spielstaettenprogrammpraemie-nrw-2024-25

Fonds Soziokultur: Cultural Bridge

Frist: 26.10.2024

Cultural Bridge fördert bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland durch die Zusammenarbeit von Arts Council England, dem Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.

Durch die Finanzierung von Kooperationen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zielt das Programm darauf ab, neue Beziehungen aufzubauen und die künstlerische Zusammenarbeit und kulturelle Demokratie zu fördern.

Gefördert werden sowohl Austauschtreffen, um neue Partnerschaften der Community Art aufzubauen (Förderbereich 1) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2).

Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/cultural-bridge.html

Projektfonds Bildende Kunst

Frist: 30.10.2024

Mit dem Projektfonds Bildende Kunst unterstützt das Goethe-Institut die internationale Vernetzung von Kulturschaffenden aus Deutschland und der Welt. Er fördert Projekte, die künstlerische und kuratorische Kooperationen über nationale und kontinentale Grenzen hinweg betreiben. Der Fonds bietet so die Chance, grenzüberschreitende Diskurse und Forschungsfragen in komplex und überregional angelegten Projekten zu bearbeiten und mit Formaten, Prozessen und Strukturen der Zusammenarbeit zu experimentieren.

Gefördert werden professionell arbeitende Kulturschaffende, Kuratoren*innen, Künstler*innen, Kunstvermittler*innen, Kunst- und Kulturtheoretiker*innen aus Deutschland und mindestens einem weiteren Land, die an einem gemeinsamen Projekt arbeiten.
Um die Förderung beantragen zu können, muss der Projektantrag von mindestens zwei gleichberechtigt agierenden Partner*innen eingereicht werden. Ein*e Partner*in muss Ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben während weitere Partner*innen in mindestens einem weiteren Land leben und arbeiten müssen.

Weitere Infos: https://www.goethe.de/de/kul/foe/prj.html

Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch im Jahr 2025

Fristen:
deutsch-französischer jugend.kultur.austausch: 30.10.2024 (Abgabe der Planungsmeldung)
deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch: 01. 11.2024
jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern: 15.12. (Einreichung Kurzkonzept bis zum 15. Oktober 2024) bei Projektstart ab 1. Mai 2025
jugend.kultur.austausch mit anderen Ländern: 31.01.2025

Organisationen, die im Jahr 2025 internationale Begegnungen rund um Kunst und Kultur organisieren möchten, können gern Anträge zur Förderung von internationalen Jugend- oder Fachkräftebegegnungen im Bereich der Kulturellen Bildung bei der BKJ einreichen.

Neben dem „klassischen“ grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen, Beratungstage zur Internationalisierung, die Begegnungsplanung mit jungen Menschen und vieles mehr gefördert werden. Der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt, um den internationalen Austausch mit Partnerorganisationen und zwischen jungen Menschen aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. Die BKJ unterstützt die Organisator*innen gerne bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.

Weitere Informationen unter: https://www.bkj.de/internationales/

Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)

Frist: 31.10.2024

Die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Bildung und Engagement ein Leben lang" (kurz BELL) wurde am 26. August 2024 veröffentlicht. Eine Antragstellung für Projekte ist ab dem 2. September 2024 bis Ablauf des 31. Oktober 2024 möglich.

Lebenslanges Lernen ist auch im Alter von großer Bedeutung, um mit Veränderungen (z. B. durch die Digitalisierung, Klimawandel, Globalisierung) Schritthalten zu können und gesellschaftliche Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Mit dem ESF Plus-Programm BELL unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Projekte, die dazu beitragen die Potenziale des lebenslangen Lernens auch für ältere Menschen zu realisieren. Das teilnehmerorientierte Programm richtet sich an alle Menschen ab 60 Jahren, die ihre Kompetenzen in Bildung und Engagement einbringen wollen.

Ziele des Programms sind das Erhöhen von Bildungsaktivitäten älterer Menschen sowohl als Lernende als auch Wissensvermittelnde durch:
• einen quantitativen Ausbau von Bildungsgelegenheiten für ältere Menschen,
• eine qualitative Weiterentwicklung von Bildungsgelegenheiten für ältere Menschen, im Sinne einer besseren Passung von Bildungsformaten und -themen mit den Präferenzen und Kompetenzen von älteren Menschen,
• eine inklusive und diverse Gestaltung von Bildungsgelegenheiten, die sich an ältere Menschen in ihrer Heterogenität richten.

Übergreifend trägt das Programm dazu bei, die gesellschaftliche Teilhabe Älterer zu verbessern, ihre Gesundheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, ihr Erfahrungswissen zu nutzen und das Potenzial älterer Menschen für Innovationen und freiwilliges Engagement zu fördern.
Programmsteckbrief:
• Zielgruppe: Menschen ab 60 Jahren
• Laufzeit: 26.08.2024 - 31.03.2028
• Start der Projekte: 01.04.2025
• Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
• Förderschwerpunkt: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
• Antragsberechtigte für Projektförderung: Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland

Weitere Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmfsfj/bell.html

Förderprogramm "Zukunft mitgemacht"

Frist: 31.10.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern mit dem Programm "Zukunft Mitgemacht" innovative Schulprojekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert.

Im Fokus der Förderung stehen zwei zentrale Projekte:
• Einrichtung von Maker Spaces: Offene, kreative Lernräume, in denen ihr eure handwerklichen und technischen Fähigkeiten in einer inspirierenden Umgebung entwickeln könnt.
• DigitalSchoolStory: Ein Format, das euch unterstützt, digitales Storytelling in Form von Kurzvideos in den Unterricht zu integrieren, um digitale Kompetenzen zu stärken und kreative Ausdrucksformen zu fördern.

Weitere Infos: https://wirfuerschule.de/makerspaces/programme-fuer-schulen/

Ideenpreis Spotlight Jugend

Frist: 31.10.2024

Ab dem 1. September können interessierte Jugendliche ihre Projektideen für den Ideenpreis des Bündnis für die junge Generation einreichen. Die besten Ideen werden prämiert und bei den JugendPolitikTagen 2025 vorgestellt.

Der Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen" des Bündnis für die junge Generation findet im Jahr 2024 erstmalig unter der Schirmherrschaft von Bundesjugendministerin Lisa Paus statt.

Alle jungen Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland sind aufgerufen zu zeigen, wie sie die Gesellschaft verändern würden. Alleine oder mit Freundinnen und Freunden sollen ihre politischen Meinungen und Visionen eine Bühne bekommen.

Ob Kurzfilm, Poetry Slam, Theaterstück, Performance, Plakataktion, die Gründung eines Jugendparlaments oder die Entwicklung neuer Beteiligungsformate, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Die künstlerische Auseinandersetzung mit politischen Themen, innovative Konzepte für mehr Jugendbeteiligung und die aktive Teilhabe an der öffentlichen Kommunikation - all das sind Wege, sich erfolgreich am Ideenwettbewerb zu beteiligen.

Einzel- oder Gruppenbeiträge können in folgenden Kategorien eingereicht werden:
• Junge Szenen für Demokratie - gib deinen Visionen eine Bühne
• Kunst mit Haltung - gestalte deine Vision von Politik
• Beteiligung beginnt mit dir - Visionen von Veränderung
• Junge Medienmacher*innen - Visionen beleuchten, hinterfragen und an die Öffentlichkeit tragen
Eine Jury wählt im November 2024 die Preisträger und Preisträgerinnen aus. Die prämierten Ideen erhalten Preisgelder in Höhe von jeweils 5000 Euro und werden auf den JugendPolitikTagen 2025 präsentiert.

JugendPolitikTage 2025
Die JugendPolitikTage sind eine viertägige Jugendkonferenz in Berlin. Bei den JugendPolitikTagen können sich jugendliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland kennenlernen und vernetzen und mit Politikerinnen und Politikern, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung auf Augenhöhe diskutieren.
Ihre Fragen können sie im Gespräch stellen und in Formaten wie Workshops zu wichtigen politischen Fragestellungen, den Dialogforen mit beteiligten Ministerien oder auf dem Markt der Möglichkeiten vertiefen.

Weitere Infos: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/jetzt-projektvorschlaege-fuer-den-ideenpreis-spotlight-jugend-einsenden-243672

Volksbühnen-Preis

Frist: 31.10.2024

Der neue Volksbühnenpreis für Theaterliteratur
Der Preis soll Nachwuchstalente dramatischer Literatur fördern und richtet sich vor allem an Studierende der Literaturinstitute, Schreibstudiengänge und Fördereinrichtungen für Dramatikerinnen und Dramatiker im deutschsprachigen Raum sowie an Bewerber:innen am Anfang ihrer Autorenlaufbahn.

Gesucht wird ein Bühnentext, der aktuelle Themen aufgreifend sich sozialkritisch mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzt und dergestalt an die Geschichte der Volksbühnenbewegung anknüpft. Mögliche Stichworte sind Partizipation/Teilhabe, Zensur/Meinungs- oder Pressefreiheit, Individuum/Masse, Umweltschutz/Wohlstand, soziale Ungleichheit u.v.m.

Die einzureichenden Texte sollen in digitaler Form vorliegen und mit einer Kurzbiographie der Autorin oder des Autors ergänzt werden. Die Bewerber:innen sollten noch am Anfang ihrer Autorenlaufbahn stehen.

Veranstalter: Bund Deutscher Volksbühnen
Als Partner haben sich bisher, neben dem Bund Deutscher Volksbühnen, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Ruhrfestspiele Recklinghausen, das Grillo-Theater in Essen und der Suhrkamp Theater Verlag zusammengefunden.

Weitere Informationen unter: https://www.bund-deutscher-volksbuehnen.de/volksbuehnen-preis

NRW: Förderung Amateurmusik

Frist: 31.10.2024

Die Amateurmusikszene in Nordrhein-Westfalen ist eines der bedeutendsten Kulturfelder dieses Bundeslandes. In allen Regionen singen und spielen Musiker:innen in Vereinen oder in freien Initiativen. Das außerordentliche Engagement, mit dem die meist ehrenamtlichen Aktiven die Proben, Arbeitsphasen, Konzerte und ganze Musikfeste organisieren, braucht Unterstützung. Der Landesmusikrat NRW fördert deshalb Amateurmusikprojekte mit Mitteln, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW aus Glücksspielzweckerträgen zur Verfügung stellt.

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte von/mit/für Amateurmusiker:innen, z. B. Konzerte, Workshops, Arbeitsphasen, Kompositionen und Festivals.

Voraussetzungen:
• Das geplante Projekt muss in NRW stattfinden.
• Die am Projekt Beteiligten müssen mehrheitlich in NRW leben.
• Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker:innen sein.
• Mit dem geplanten Projekt wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen.
• Das Projekt findet schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember des Folgejahrs statt.
• Es werden mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt (die Höchstgrenze gilt pro Antragsteller:in, nicht pro Antrag!).
• Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden.

Antragsberechtigt sind:
• Die Amateurmusikverbände, die Mitglieder in der AG Amateurmusik des Landesmusikrats NRW sind, sowie deren Mitgliedsvereine
• Verbandsfreie Vereine, Ensembles und Bands
• Vereine, Ensembles, Bands und Musikverbände in kirchlicher Trägerschaft
• Einzelpersonen
• Institutionen, die Projekte mit/für Amateurmusiker:innen durchführen
==> Wichtig: Der:Die Antragsteller:in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben!

Weitere Informationen unter: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/amateurmusik

Franz Hecker-Stipendium

Frist: 31.10.2024

Die Kreissparkasse Bersenbrück bietet im Rahmen des Franz Hecker-Stipendiums jungen Kunstschaffenden im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Graphik und Fotografie) in einem Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit, ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch tätig zu sein.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren.

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Fachjury.

Das Stipendium ist nach dem in Bersenbrück geborenen Maler und Graphiker Franz Hecker (1870-1944) benannt, der Zeit seines Lebens in Osnabrück und im Osnabrücker Land künstlerisch tätig war.

Das Stipendium ist mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Dafür soll sich die Stipendiatin/der Stipendiat während des dreimonatigen Stipendiums überwiegend im Umfeld der Hasemühle Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) aufhalten und künstlerisch tätig sein. 1293 als Klostermühle des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Bersenbrück in Betrieb genommen, hat die Hasemühle seitdem eine lange interessante Entwicklung erlebt (www.osnabruecker-land.de/erlebnisse/hasemuehle). Heute wird die Hasemühle zur Stromerzeugung und insbesondere als Veranstaltungs- sowie Ausstellungsraum genutzt. Die Unterbringung ist in der gegenüber liegenden Einliegerwohnung vorgesehen. Die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten werden von der Stipendiatin/dem Stipendiaten getragen.

Die Preisträger verpflichten sich, die während des Studienaufenthaltes entstandenen künstlerischen Werke zum Abschluss des Stipendiums oder zu einem abzustimmenden Zeitpunkt in den Ausstellungsräumen der Kreissparkasse Bersenbrück zu präsentieren.

Weitere Informationen unter: https://www.ksk-bersenbrueck.de/hecker

Kommunenwettbewerb „Kommunal.Digital.Genial."

Frist: 31.10.2024

Die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veranstalten im Rahmen des DigitalPakt Alter den Wettbewerb Kommunal.Digital.Genial.

Kommunen starten und betreiben Projekte, um mehr ältere Menschen an den Vorteilen und Chancen der Digitalisierung teilhaben zu lassen. Diese Projekte verdienen größere Aufmerksamkeit und Anerkennung. Denn diese Initiativen sorgen nicht nur für mehr digitale Teilhabe der Menschen vor Ort, sondern inspirieren und motivieren auch andere Kommunen bei der Gestaltung eigener Maßnahmen.

Bewerben können sich kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Landkreise. Für die Einreichung stehen drei Kategorien zur Verfügung: Konzepte und Strategien, Beispiele guter Praxis und Vernetzungsprojekte. Bewerbungsschluss ist der 31.10.2024. Insgesamt werden zehn Kommunen mit einem Preisgeld von je 5.000 € ausgezeichnet.

Weitere Informationen unter: https://www.digitalpakt-alter.de/digitalpakt-alter/unsere-wettbewerbe/kommunenwettbewerb-2025/

youstartN 2024

Frist: laufend bis 31.10.2024

youstartN – eure Firma in Verbindung mit Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und finanzielle Bildung

Schüler*innen und Auszubildende aufgepasst!
Ihr habt Lust, euer eigenes Nachhaltigkeitsprojekt an der Schule umzusetzen? Zum Beispiel als eine bereits bestehende Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz Schüfi) oder ihr habt eine Gründungsidee? Und dafür braucht ihr noch einen finanziellen Booster?
Dann seid ihr bei youstartN der Stiftung Bildung genau richtig!
Egal, ob ihr bereits eine bestehende Firma oder Genossenschaft habt, die noch nachhaltiger werden soll oder ob ihr mit eurer nachhaltigen Geschäftsidee in den Startlöchern steht – wir sind für euch da! Stellt jetzt euren Förderantrag!

Die Stiftung Bildung fördert mit dem Förderprojekt youstartN innovative Gründungsideen und Unternehmen von Schüler*innen und Azubis, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen, mit 500 – 1.000 Euro. Die youstartN-Förderung könnt ihr zum Auf- oder Ausbau eurer Gründungsidee, für Materialien, Maschinen, Einrichtung, Veranstaltungen, Workshops, Honorare und vieles mehr einsetzen.

Eure Gründungsidee muss an eines oder mehrere der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, Sustainable Development Goals (SDGs), angelehnt sein und somit zu einer besseren Zukunft beitragen.

Finanzielle Bildung braucht nachhaltige Aspekte. Daher fördern wir eure nachhaltigen Gründungen – egal in welchem Stadium der Gründung ihre euch befindet.

Die Antragsstellung ist unkompliziert. Wir haben für euch die meistgestellten Fragen und weitere Informationen zur Antragstellung zusammengestellt.

Stellt jetzt euren Förderantrag und werdet Teil von youstartN 2024! Bis zum 31.10.2024 ist es möglich, dass 150 Anträge gefördert werden (vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel).

Alle geförderten Projekte, die bis zum 04.08.2024 bei uns einen Antrag gestellt haben, gehen automatisch ins Rennen für den Förderpreis-youstartN und haben die Chance, mit weiteren 3.000 € ausgezeichnet zu werden.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/youstartN/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=apr24

Jugendwettbewerb denkt@g

Frist: 31.10.2024

Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. ruft alle zwei Jahre zu ihrem bundesweiten denkt@g-Wettbewerb auf. Gesucht werden Berichte, Aufsätze, Interviews und andere Projekte, welche sich unter dem Motto »Erinnern, Hinschauen, Verändern - Licht in dunkler Zeit« mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust sowie aktuellen Fragen zu Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Gewalt auseinandersetzen.

Teilnahmeberechtigt sind Kleingruppen (mind. 2 Personen), Schulklassen und sonstige Projektgruppen. Die Teilnehmer sollten mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen das 22. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Gesucht werden Berichte, Ausarbeitungen, Interviews und andere Projekte, die sich mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust und/oder mit aktuellen Fragen zu Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Gewalt auseinandersetzen. Die Wettbewerbsbeiträge sollen als Internetpräsentationen erstellt und gestaltet werden. Der Themenfindung und Recherchefreudigkeit der Teilnehmer(innen), der Spurensuche nicht zuletzt im regionalen oder lokalen Umfeld, aber auch der Kreativität bei der Gestaltung der Beiträge mit Texten, Dokumenten, Bildern oder sonstigen Darstellungsformen wird dabei breiter Raum gelassen. Wichtig: Es ist eine Online-Anmeldung für den Wettbewerb nötig. Die vollständigen Bewerbungskriterien, ein Bewerbungsformular sowie weitere hilfreiche Tipps zum Wettbewerb stehen auf der Veranstalter-Website zum Abruf bereit.

Die Siegergruppen werden zur feierlichen Preisverleihung in die Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung nach Berlin eingeladen. 1. Platz: 3.000 Euro / 2. Platz: 2.000 Euro / 3. Platz: 1.000 Euro Zusätzlich erhalten die besten 15 eine Fahrt nach Berlin zu unserer Preisverleihung (für bis zu 10 Teilnehmer/innen der jeweiligen Gruppe) sowie Sachpreise.

Die Verleihung der denkt@g-Preise findet seit 2001 in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin statt.

Weitere Informationen unter: https://www.denktag.de/

Bundeswettbewerb Naturtagebuch

Frist: 31.10.2024

In jedem Jahr veranstaltet die BUNDjugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch, bei dem Kinder zwischen 8 und 12 Jahren in ganz Deutschland mitmachen können. Beim NaturTageBuch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen. Alle Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.

Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.

Bundesweit gibt es Sachpreise im Wert von mehreren 10.000 Euro zu gewinnen.

Weitere Informationen unter: https://www.naturtagebuch.de/

Lyrikwettbewerb green poems

Frist: 31.10.2024

Der Lyrikwettbewerb für alle von 10 - 26 Jahre

Hitze, Fluten, Meere voller Plastik. Unsere Welt ächzt unter der Klimakrise und der Zerstörung der Umwelt. Doch viele haben für all die Bilder, Warnungen und Schreckensnachrichten nur noch ein Achselzucken übrig.
Wir brauchen darum leidenschaftliche Botschaften, die zu Herzen gehen!

Gesucht werden „green poems“ - Gedichte, die wachrütteln oder uns mit entwaffnender Einfachheit das Offensichtliche vor Augen führen. Sprachliche Kunstwerke, die uns zum Umdenken und Handeln bringen. Kraftvolle Worte, die den Kampfgeist in uns wecken, die Erde zu retten.

So geht's
• Fülle den Teilnahmebogen aus und füge deinen Beitrag / deine Beiträge dort ein. Schicke uns den vollständig ausgefüllten Teilnahmebogen unterschrieben bis zum 31. Oktober 2024, 29:59 Uhr (Einsendeschluss) per E-Mail an redaktion@lizzynet.de.
• Kopiere deinen Beitrag / deine Beiträge außerdem einmal zusätzlich in das Textfeld der E-Mail oder hänge ein separates Textdokument (kein pdf!) mit deinem Beitrag / deinen Beiträgen an, in dem sonst nichts drin steht.
• Bitte keine handgeschriebenen Beiträge einreichen! Sollten aufwändige Formatierungen ein wichtiges Element deines Beitrags sein, dann schicke ein Foto oder Screenshot zusätzlich als .jpg (Breite 660 Pixel).
• Es kann pro Person / Team je ein Beitrag in den Kategorien Lyrik (z.B. Gedichte, Balladen, Poetry; Zeichenbegrenzung 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) und/oder Mini-Gedichte (Lyrische Kurzformate wie z.B. Haikus oder Elfchen) eingereicht werden.
• Wir bestätigen den Eingang jeder Einsendung per E-Mail. Wenn ihr keine E-Mail von uns erhaltet, fragt lieber noch einmal nach.
• Altersbegrenzung: 10 bis 26 Jahre
• Noch Fragen? Lies die FAQ oder frag uns unter redaktion@lizzynet.de

Weitere Informationen unter: https://www.lizzynet.de/wws/9.php#/wws/green-poems-wettbewerb.php

Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW

Fristen:
31.10.2024
30.04.2025

Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.

Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.

Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.

Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte

NRW: Jugend jazzt

Frist: 01.11.2024

JUGEND JAZZT“ ist wie „Jugend musiziert“ – nur anders und dient dem besonders talentierten Jazznachwuchs. Junge Musiker:innen mit ihren Bands und ganze Jazzorchester haben hier die Chance, ihr Können vor Jury und Publikum unter Beweis zu stellen. Die Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ des Deutschen Musikrates, zu der die besten Combos vorangegangener Landeswettbewerbe entsandt werden, findet alle zwei Jahre in wechselnden Städten statt. Sie ist neben dem Wettbewerbsdurchgang eine Mischung aus Festival, Konzertpodium, Kontakt- und Informationsbörse, aber auch Workshop und Seminar und hat damit maßgeblich fördern

Träger des Landeswettbewerbs „Jugend jazzt“ ist der Landesmusikrat NRW in Kooperation mit DORTMUND MUSIK und dem Jazzclub ’domicil’.

Solowertung:
Zugelassen sind Mitwirkende mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die nach dem 24.11.1999 geboren sind. Jugendliche, die in einer musikalischen Ausbildung (Vollstudium) oder in der musikalischen Berufspraxis

JAZZORCHESTER
Zugelassen sind Mitwirkende mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die nach dem 24.11.1999 geboren sind. Jugendliche, die in einer musikalischen Ausbildung (Vollstudium) oder in der musikalischen Berufspraxis stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Da es sich um einen Jugendwettbewerb handelt, sind Nicht-Laien und Mitspieler:innen, die vor dem 24.11.1999 geboren sind, grundsätzlich nicht zugelassen. Aushilfen (max. 2 Personen pro Jazzorchester) sind bei der Wettbewerbsleitung anzumelden und nur dann einzusetzen, wenn ein Mitglied durch Krankheit kurzfristig ausfällt. Ältere, langjährig feste Mitglieder eines Orchesters können auf Antrag zugelassen werden. Aushilfen und ältere Mitglieder, die auf Antrag zugelassen sind, dürfen nicht solistisch auftreten. Sie dürfen auch keine Leadfunktion übernehmen (z. B. 1. Trompete, 1. Posaune, 1. Alt-/ Tenorsaxophon) und ebenso auch nicht das Schlagzeug besetzen.
Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten mit mindestens 11 und maximal 26 Mitwirkenden. Jede Bläserstimme aus der Partitur darf nur einfach besetzt sein. Wenn zeitgenössische Originalwerke und aktuelle Literatur gespielt werden, sind zusätzliche Instrumente zulässig. So genannte „Auswahlorchester“ sind von der Teilnahme ausgeschlossen

Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/jugend-jazzt-nrw

Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit: Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ unterstützt Projekte gegen Einsamkeit

Frist: 01.11.2024

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 19. August 2024 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des diesjährigen Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Die Landesregierung stellt dafür als Teil der Kampagne „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit.“ zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Das diesjährige Thema des Förderprogramms lautet: „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal engagementfoerderung.nrw.

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen.

Das Förderprogramm richtet sich dabei ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen.

Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf www.engagiert-in-nrw.de.

Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen zur Bekämpfung der Einsamkeit in Nordrhein-Westfalen und zur Kampagne „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit.“ bietet die Online-Plattform der Landesregierung einsamkeit.nrw. Hier sind unter anderem Best Practice Beispiele gebündelt und Informationen zu mehr als 430 Initiativen in ganz Nordrhein-Westfalen enthalten. Die Plattform bietet so Angebote und Anlaufstellen für von Einsamkeit betroffene Menschen in deren Nähe.

Weitere Informationen: https://www.engagiert-in-nrw.de/aktuelle-meldungen/duwireins-nordrhein-westfalen-gegen-einsamkeit-foerderprogramm-2000-x-1000-euro

Wüstenrot-Stiftung

Fristen:
01.11.2024
01.02.2025
15.03.2025
01.08.2025
01.11.2025

Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. November eines Jahres eingereicht werden.

Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche

Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.

Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2

U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN

Fristen:
02.11.2024
02.05.2025

Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.

Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt ihr euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.

Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.

Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.

Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.

Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 80% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.

Mehr unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung

Fristen:
02.11.2024
02.05.2025

Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.

Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.
Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

Jugend musiziert - Landeswettbewerb Nordrhein-Westfalen

Frist: 15.11.2024

Jugend musiziert ist eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte und im Kinder- und Jugendplan des Bundes verankerte Maßnahme der kulturellen Jugendbildung und findet seit 1964 jährlich statt. Der dreistufige Wettbewerb, der zunächst auf Regionalebene, dann zu den Landeswettbewerben, und schließlich zum Bundeswettbewerb einlädt, hat eine Impulsfunktion: Er erhöht die Popularität musikalischer Bildungsangebote, weckt Neugier und Interesse, und motiviert Kinder und Jugendliche, sich mit Musik zu beschäftigen, gemeinsam zu musizieren und mit Fleiß besonders künstlerische Leistungen zu erreichen. Jede:r kann mitmachen bei Jugend musiziert.

Der Wettbewerb gliedert sich in drei Phasen:
1. Phase: Regionalwettbewerbe im Januar und Februar 2025
2. Phase: Landeswettbewerbe im März und April 2025
3. Phase: Bundeswettbewerb 5.-11.6.2025 in Wuppertal

Für Jugendliche mit Wohnsitz in Deutschland. Höchstalter: 21 Jahre für die Instrumentalkategorien (außer Orgel), 27 Jahre für die Vokalkategorien und Orgel. Nur für Amateure, nicht für Musikstudierende. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Preisträger mit erforderlicher Mindestpunktzahl der vorangehenden Regionalwettbewerbe.

Weitere Infos: https://www.jugend-musiziert.org/

Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste

Fristen:
15.11.2024
15.05.2025

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.

Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.

Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10

NRW: Museumsförderung

Fristen:
15.11.2024
15.05.2025

Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.

Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.

Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.

Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp

Schulwettbewerb: Ohren auf für HANAU!

Frist: 15.11.2024

Die Initiative kulturelle Integration und der Bundesverband Musikunterricht e.V. loben einen Schulwettbewerb zum fünften Jahrestag des Anschlags in Hanau aus. Alle Musiklehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland sind dazu eingeladen, eine maximal 5-minütige Aufführung ihres Schulensembles, ihrer Klasse oder ihres Kurses zum Themenbereich Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen Formen von Ausgrenzung einzureichen.

Der Wettbewerb findet im Rahmen des bundesweiten Aktionstags Hanau statt: Um die Namen der Opfer des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 nicht zu vergessen und ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Rassismus und Ausgrenzung zu setzen, wurde von Kulturstaatsministerin Claudia Roth und der Initiative kulturelle Integration der bundesweite Aktionstag Hanau ins Leben gerufen. Den Auftakt bildete im Februar 2023 ein Schultheaterprojekt unter dem Titel „HANAU – Schultheater für Zusammenhalt in Vielfalt“. In diesem Jahr fand der Schulwettbewerb „Junge Kunst für Hanau“ mit einer Ausstellung im Kulturforum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin statt.

Weitere Informationen unter:
https://www.kulturelle-integration.de/2024/04/15/schulwettbewerb-ohren-auf-fuer-hanau/
oder
https://www.bmu-musik.de/wettbewerb-ohren-auf-fuer-hanau/

Förderlinie „Theater im öffentlichen Raum“ der Berthold Leibinger Stiftung

Frist: 26.11.2024

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt gemeinnützige Einrichtungen unter anderem mit dem Ziel, eine reiche Kulturlandschaft zu schaffen und diese zu erhalten. Im Förderbereich Kultur fördern wir in der Sparte „Gesprochene Sprache und Literatur“ im Besonderen das „Genre Theater im öffentlichen Raum“ mit einer eigenen Förderlinie.

Die Berthold Leibinger Stiftung hat im Bereich Kultur einen Schwerpunkt auf Projekte im Bereich Völkerverständigung und Demokratie sowie Erinnerungskultur. Daher ist es ihr ein zentrales Anliegen, Reflexionsräume zu schaffen, in denen der wachsende und vermehrt wieder öffentlich zutage tretende Antisemitismus sowie die demokratiefeindlichen Strömungen in unserer Gesellschaft bearbeitet werden können.

Mit der diesjährigen Ausschreibung der Förderlinie „Theater im öffentlichen Raum“ möchte sie nun demokratiestärkende Theaterinterventionen im öffentlichen Raum fördern, die einen klar erkennbaren Bezug zu den Themen jüdisches Leben in Deutschland heute, Zivilcourage und Erinnerungskultur aufweisen.

Nur noch wenige Überlebende der Schoa zeugen knapp 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs von der ihnen zugefügten nationalsozialistischen Entmenschlichung und können für ein demokratisches Miteinander sensibilisieren. Daher ist es wichtig, neue Wege der Vermittlung zu finden, damit sich solche faschistischen Gewalttaten nie wieder ereignen.

Ein Beirat berät die Berthold Leibinger Stiftung im Februar 2025 bei der Auswahl geeigneter Projekte.

Weitere Infos: https://www.leibinger-stiftung.de/preise-und-ausschreibungen/theater-im-oeffentlichen-raum

Moovy Tanzfilmfestival

Frist: 30.11.2024

Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, die Tanzfilme oder Choreografien für VR/AR-Projekte einreichen möchten. Ziel des Festivals ist es, Verbindungen zwischen Tanz, Film und digitaler Kunst sichtbar zu machen und zu fördern.

Weitere Infos: https://filmfreeway.com/Moovy

Quelle: NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste - Newsletter September

Ideen für Europas grüne Zukunft

Frist: 30.11.2024

Die Europäische Union lädt Schüler*innen ein, ihre kreativen Ideen für eine nachhaltigere Zukunft einzubringen. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Europas grüne Zukunft gestalten“ sind innovative Vorschläge zu Umweltschutz, erneuerbaren Energien und Müllvermeidung gefragt. Die besten Ideen werden mit einem Preisgeld von 1.000 Euro ausgezeichnet.
Die Europäische Union ist auf dem Weg in eine grünere Zukunft: Wie der Europäische Grüne Deal gestaltet wird, muss von Kindern und Jugendlichen mitentschieden werden. Was können Schüler*innen konkret für den Umweltschutz tun? Was sollte in Zukunft in Europa beim Klimaschutz anders gemacht werden? Die EUROPE DIRECT Zentren in Saarbrücken, Ulm, Dresden, Kaiserslautern, Ingelheim, Karlsruhe und der EU-Klimapakt starten zusammen mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland den Ideenwettbewerb „Europas grüne Zukunft gestalten“. Gesucht werden innovative und kreative Ideen von Schüler*innen für eine nachhaltigere Zukunft.
Egal, ob umweltfreundliche Technologien, Projekte zur Müllvermeidung, Konzepte für erneuerbare Energien oder Initiativen zur Bewusstseinsbildung – alle Vorschläge mit Bezug zum Europäischen Grünen Deal sind willkommen. Die besten Ideen von Schüler*innen werden mit einem Preisgeld von 1.000 Euro ausgezeichnet – der erste Grundstock für die spätere Umsetzung der Siegerideen. Im Kontaktformular kann man sich mit seinem Projekt online eintragen.

Ziele des Wettbewerbs:
Förderung von Umweltbewusstsein: Wie können die Herausforderungen hin zu einer nachhaltigen Zukunft bewältigt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, sich aktiv einzubringen? Im Zentrum steht das Umweltbewusstsein von Schüler*innen.
• Kreativität und Innovation: Wann entstehen die besten Einfälle? Kreative Ideen und innovative Lösungen zu entwickeln und zu präsentieren, ist ein zentrales Anliegen des Wettbewerbs.
• Partizipation und Engagement: Die eigene Stimme für die Zukunft Europas erheben, sich einbringen und die Zukunft aktiv mitgestalten soll jungen Menschen im Rahmen des Wettbewerbs möglich gemacht werden. Die Förderung der Lern- und Leistungsbereitschaft und der Austausch untereinander stehen dabei natürlich auch im Fokus!
• Würdigung des Europäischen Grünen Deals: Die Klimaneutralität in der EU bis 2050 betrifft uns alle – und dieser Wettbewerb soll zeigen, dass sich alle einbringen können, Eigeninitiative zeigen und Klimaschutzmaßnahmen wertschätzen.

Tipps für ein Projektthema

Klima, Transport, Energie, Landwirtschaft, Umwelt & Ozeane – alle Kernbereichen des Europäischen Grünen Deals freuen sich über kreative und innovative Projekte. Eine nicht erschöpfende Liste an Beispielen beinhaltet:
• Klima: Beispiele sind Klima-Schülerräte, politische Planspiele & Parlamentsdebatten, Klimaanpassung durch naturbasierte Lösungen auf dem Schulgelände, Bildung von Schüler*innen-AGs zum Thema Nachhaltigkeit, Klimaschutz-Informationskampagnen für die Schule.
• Transport: denkbar sind Initiativen rund ums Fahrrad, Mobilitätswochen, Fahrgemeinschaftszentrale für Schüler*innen mit weitem Schulweg.
• Energie: Hier sind Informationskampagnen zu Energiearmut, Energieeffizienz und -sparen im Schulgebäude, Gewinnung von erneuerbaren Energien & Nutzung während des Unterrichts möglich.
• Landwirtschaft: Beispiele sind Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung bei Pausenbroten, nachhaltiger Konsum von Lebensmitteln, nachhaltige Schulkantine, Anlegen eines Schulgartens.
• Umwelt & Ozeane: Mögliche Aktionen sind das Anlegen von Biotopen auf dem Schulgelände, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zu reduzieren, eine Aktionswoche Müllvermeidung, Entsiegelung des Schulhofs, Clean-ups auf dem Schulgelände und darüber hinaus.

Bei Ideen und deren Format sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bewerbungen können bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.
Weitere Infos: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/wettbewerb-fur-schulen-ideen-fur-europas-grune-zukunft-gesucht-2024-08-07_de
Quelle: Europäische Kommission vom 07.08.2024

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater

Frist: 01.11. - 30.11.2024 für Gastspiele im Zeitraum Januar– April 2025

Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.

Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.

Weitere Fördervoraussetzungen

• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.

Weitere Informationen unter: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung

Kunststiftung NRW

Frist:
30.11.2024

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.

Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.

Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.

Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.

Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.

Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/

Foto-/Videowettbewerb: VOM ANDEREN STERN

Frist: 01.12.2024

Mit Fantasie (un)bekannte Welten entdecken
FOTOS & CLIPS

Foto-/Videowettbewerb für alle von 6 - 14 Jahren

Das vom Jugendministerium NRW geförderte Projekt Kamerakinder fordert Kinder und Jugendliche heraus, ganz anders auf unser Leben auf diesem Planeten zu schauen. Sie können sich mit den Höhen und Tiefen des Erdenlebens aus der Ferne einer anderen Galaxie auseinandersetzen, aber auch fantastische Welten und Wesen oder aber lebenswerte Wunschsterne entwickeln, um sie dann für die Kamera in Szene zu setzen.

Wie auch in den letzten Jahren gibt es auch wieder kostenlose Förderworkshops.

Grenzenlos wie das Weltall sind die Gestaltungsoptionen: Es können Fotos oder Bewegtbilder zu einem oder auch mehreren unserer 3 Themen der Challenge eingereicht werden. Auch der Einsatz von KI ist erlaubt, – wenn er bei der Einreichung angegeben und KI zum Verändern von selbstgemachten Bildern genutzt wird.

Wir freuen uns auf viele Einsendungen von jungen Medienfans, die einzeln oder als Gruppen in Schulen und Jugendeinrichtungen mitmachen können. Allen Teilnehmer:innen drücken wir die Daumen, dass sie zu unseren Preisträger:innen gehören – auf jeden Fall wird aber jeder eingereichte Beitrag in der Ausstellung beim großen Kamerakinder Medienfest am 15.2.2025 im Alten Pfandhaus in Köln zu sehen sein.

Die drei Themen der Challenge
• Außerirdische Entdeckungen – Stell dir vor, du lebst auf einem anderen Stern: macht ein besonders tolles Foto oder eine Fotoreihe mit 6 Bildern.
• Alien-Abenteuer – Gestalte bewegte Abenteuer von deinem galaktisch-genialen Erlebnis: ob Fotofilm, Stop-Motion-Animation, Cinemagraph oder Musikclip.
• Aliens on Tour – Expedition zu den Erdlingen - Für eine Fotodokumentation über deine Weltraummission löst du/ihr 6 knifflige Aufgaben.

Einreichung:
Die Einzelfotos, Fotoreihen oder Videos können unter www.kamerakinder.de hochgeladen oder per Email (oder wetransfer) mit der Anmeldung an info@kamerakinder.de geschickt werden.

Gratis Workshop zur Unterstützung:
Gruppen und Schulen aus Köln und Umgebung mit nur wenig Zeit oder Foto-/Filmkenntnissen bieten wir kostenlose Produktionsworkshops vor Ort an. Auch die Technik kann bei uns geliehen werden. Dafür einfach anrufen oder eine Mail an sonnenschein@jfc.info schicken.

Hintergrund
Als erstes kindgerechtes Fotoportal für die Altersgruppe 6-12- jähriger Kinder und Kindergruppen im April 2012 vom jfc Medienzentrum gestartet, hat sich Kamerakinder mittlerweile als Forum und Fundgrube für kreative, fotobegeisterte Kinder fest etabliert. Als Initiative für die Fotopädagogik in NRW fördert Kamerakinder mit den beteiligten Netzwerkpartnern die Fotopraxis und setzt gleichzeitig neue Impulse für die fotopädagogische Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Kamerakinder wird vom Jugendministerium NRW gefördert.

Weitere Informationen unter: www.kamerakinder.de

Schülerwettbewerb zur politischen Bildung

Frist: 05.12.2024

Teilnehmen dürfen:
• Schulklassen, Kurse, Berufsschulklassen, Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Lerngruppen im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft aus den Klassenstufen 4 bis 12 (bzw. 13) aller Schulformen
• die Schulabschlussklassen dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten*
• (Grund für diese Einschränkung ist, dass die Gewinnerreisen im Juni 2024 stattfinden und die Klassen sich dann nicht mehr an der Schule befinden.)
• Kleingruppen und Gruppenarbeiten ab 5 Personen dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten

Wieder beginnt eine neue Runde des größten und ältesten internationalen deutschsprachigen Wettbewerbs zur politischen Bildung.

Weitere Infos: https://www.bpb.de/lernen/angebote/schuelerwettbewerb/

pik - Förderung für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung

Frist: 13.12.2024

Bis 2025 vergibt die Kunststiftung des Bundes insgesamt 36 achtmonatige Stipendien an Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung. Mit selbstgewählten Mentorinnen oder Mentoren beraten sich die Stipendiaten zu ihrem weiteren künstlerischen Werdegang.

Auf der barrierefreien Website können Sie sich über das Programm informieren – auch anhand von Audioformaten, Videos in Deutscher Gebärdensprache sowie Texten in Leichter Sprache und Einfacher Sprache.

In den Fördergrundsätzen erfahren Sie, was Sie für Ihre Bewerbung benötigen und wie das Mentoring-Programm funktioniert. Die Fördergrundsätze gibt es auch in Einfacher Sprache und in Leichter Sprache.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/programm_fuer_inklusive_kunstpraxis.html

Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung

Fristen:
15.12.2024
15.06.2025

Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.

Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.

Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/

Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung

Fristen:
15.12.2024
15.06.2025

Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/

Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln

Frist: 15.09. bis 15.12.2024

Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.

Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.

Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.

Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.

Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.

Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb

„Jugend erinnert“

Frist: 16.12.2024

Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ geht in die 2. Runde. Es regt junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren zur kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte und ihrem Nachwirken in der Gegenwart an, um demokratische Werte zu stärken und gegenseitige Toleranz zu fördern.

Ziel der Förderlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck arbeiten Aufarbeitungseinrichtungen wie Gedenkstätten, Museen oder Wissenschaftsorganisationen u.a. mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie mit Jugendorganisationen zusammen und entwickeln zeitgemäße und innovative Bildungsformate für und mit einer jungen Zielgruppe.

Die zweite Förderrunde läuft von 2025 bis 2028. Ab sofort können alle potenziellen Projektträger Anträge für diese Förderrunde einreichen. Jedes Projekt kann eine Förderung von bis zu 200.000 Euro erhalten. Die Antragsfrist läuft bis zum 16. Dezember 2024.

Das Förderprogramm wurde 2019 vom Deutschen Bundestag ins Leben gerufen und 2021 im Koalitionsvertrag verankert. Neben der Förderung von Projekten zur Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur startete 2020 die Förderlinie „SED-Unrecht“, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verantwortet und von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur umgesetzt wird.

Weitere Infos: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/foerderprogramme/jugend-erinnert

Ausschreibung für die Anthologie „Das schielende Glück“
Prosa und Lyrik

Frist: 21.12.2024

Eingeladen zur Teilnahme sind Autorinnen und Autoren mit Bezug zum Bergischen Land

Wie streben wir doch danach, Glück zu verspüren, einfach glücklich zu sein. Doch was ist Glück? Jeder Mensch wird für sich etwas anderes darunter verstehen. Wir wissen nur, dass dieser harmonische Zustand nicht von Dauer ist. Niemand kann immerzu glücklich sein. So haben wir es erfahren. Möglicherweise sind es die Menschen in Bhutan, deren Glücksfaktor als der höchste auf Erden gilt. Zwischen den Gegensätzen Licht und Schatten, Tag und Nacht, Glück und Un-Glück spielt sich unser Leben ab.

Wir finden es spannend, uns mit Spielarten des Glücks zu beschäftigen, wenn es nicht nur glänzt, in Euphorie versetzt, sondern zu „schielen“ beginnt, sich eintrübt, verloren geht. Wenn es ganz schräg daherkommt, wir nicht verstehen, warum ein Zustand als glücklich empfunden wird, weil wir z.B. eine andere Wahrnehmung haben. Und wenn Sie den Titel wörtlich verstehen möchten: möglicherweise schielt es gerade um die Ecke. Ob wir es in diesem Moment erkennen und beim Zipfel packen?

Dieses schielende Glück soll das Thema der Ausschreibung sein.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und einen biographischen Bezug zum Bergischen Land haben, laden wir Sie herzlich ein, Ihre selbst verfassten Texte zur Veröffentlichung einzureichen.

Ihre Geschichten und Gedichte sollten bildhaft, amüsant, ernst, tiefgründig, spannend, kritisch oder poetisch sein! Ausgeschlossen sind hassvolle, diskriminierende, rassistische oder in irgendeiner Form beleidigende Inhalte. Bitte sehen Sie auch von Mundarttexten ab. Die Rechte an den Werken müssen bei Ihnen liegen. Eine Jury, bestehend aus der Autorin Gisela Becker-Berens, den Autoren Evert Everts, Günter Helmig und Roland Mittag entscheidet über die Aufnahme in die Anthologie. Ein Honorar kann nicht gezahlt werden. Jedoch erhalten Sie für die Veröffentlichung eigener Texte ein Belegexemplar.

Eingereicht werden können:
- zwei Prosatexte mit maximal 7500 Zeichen je Text (einschließlich Leerzeichen)
und/oder
- bis zu vier Gedichte

Beigefügt sein soll
- eine kurze Biographie (bis zu fünf Zeilen), aus der Ihr Bezug zum Bergischen Land deutlich wird
- Ihre Adresse und Telefonnummer (wobei wir selbstverständlich den Schutz Ihrer Daten berücksichtigen)

Bitte senden Sie alles ausschließlich als E-Mail-Anhang im doc/docx/ oder odt-Format an die Jury:
giselabecker160@gmx.de,
everts.evert@gmx.de,
guenter.helmig@web.de,
roland.mittag@online.de

Weitere Informationen: https://www.bergischgladbach.de/wort_und_kunst.aspx

Im Frühsommer 2025 soll die Präsentation der Anthologie im Bensberger Rathaus stattfinden.

Wir von Wort & Kunst freuen uns auf eine spannende Lektüre!

Hermann-Klingler-Preis

Frist: 31.12.2024

Der NABU und die NAJU Nordrhein-Westfalen suchen Aktionen, Projekte, Gruppenaktivitäten oder Einzelinitiativen von Kindern und Jugendlichen, die sich um den Schutz von Natur und Umwelt drehen. Bewerben können sich Kinder und Jugendgruppen sowie Einzelpersonen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind und sich für den Natur- und Umweltschutz einsetzen.

Eine Jury aus Mitgliedern der Familie Klingler, dem Namensgeber des Preises, sowie Mitgliedern des NABU-Landesverbandes und unserer Jugendorganisation NAJU wählt anhand der eingesandten Unterlagen den oder die zukünftigen Preisträger aus. Vom Kopfweidenschnitt über ökologische Pausenhofgestaltungen oder Naturgarten-Anlage bis hin zu Theaterstücken und Kochevents mit vergessenen Gemüsesorten: Seit 1995 wurden jedes Jahr vorbildliche Jugendaktivitäten prämiert, deren Vielfalt beeindruckend ist. Doch nicht die Einzigartigkeit zählt, sondern die engagierte oder kreative Auseinandersetzung mit aktuellen oder alltäglichen Themen des Natur- und Umweltschutzes.

Bewerben können sich Kinder und Jugendgruppen sowie Einzelpersonen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind und sich für den Natur- und Umweltschutz einsetzen.

Der Bewerbung sollte eine Beschreibung des Projektes beiliegen. Diese kann durch Fotos, Zeichnungen, Skizzen, Lagepläne, Videos etc. ergänzt werden. Ebenfalls wichtig ist der Grund, warum gerade dieses Projekt ausgewählt wurde.

Weitere Infos: https://www.naju-nrw.de/mach-mit/hermann-klingler-preis

Aktion Mensch: Förderprogramm "Internet für alle"

Frist: laufend bis zum 31.12.2024

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit unserem Aktions-Förderangebot fördern wir inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.

Förderidee: Unsere Zielgruppen sollen
• ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen,
• ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern,
• digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie
• neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.

Zielgruppen: Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben für:
• Menschen mit Behinderung
• Kinder und Jugendliche
• Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Inklusive Medienarbeit
Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben:
• Erstellen barrierearmer Medienprodukte / Dreh und Bearbeitung von Videos
• Programmierung und Gestaltung von Webseiten
• Programmierung von Lern-Robotern
• Erstellen von Beiträgen für soziale Medien

Ausbildung von Peer-Berater*innen
Die Aktion Mensch fördert die Ausbildung, Qualifizierung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Peer-Berater/-Trainer*innen für digitale Themen, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen. Auf diese Weise wollen wir die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an digitalen Medien ermöglichen und verbessern.

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/digitale-teilhabe-fuer-alle

Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Anträge können fortlaufend über das Jahr hinweg gestellt werden, bis die vorhandenen Mittel ausgeschöpft sind.
Der Förderzeitraum endete zum 31.12.2024.

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen.

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern.

Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UNKinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.

Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm
• Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie
• die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Mehr unter: https://www.das-zukunftspaket.de/

Lyrikwettbewerb 2024

Frist: 07.01.2025

Lyrische Werke können zu frei wählbaren Themen eingesendet werden. Klassische Poesie ist genauso möglich wie surreale Formen oder andere Experimente. Gesellschaftskritische Gedichte sind ausdrücklich erwünscht. Genauso lassen sich Alltagsthemen oder psychologische und politische Aspekte aufrufen. Malerei, Musik oder andere künstlerische Arbeiten können reflektiert werden. Landschaften, Liebe wie Laster ebenso. Auf literarische Qualität legen wir zentralen Wert. Wir freuen uns über Beiträge aus anderen Ländern. Bitte die Arbeiten in deutscher Sprache einsenden. Die Gedichte müssen selbst verfaßt sein. Den Wettbewerb flankiert zusätzlich eine freiwillige Spezialaufgabe. Das Thema heißt „Kol-laps“. Wir spielen damit auf das gleichnamige Buch von Jared Diamond an. In den Blick können damit ökologische Themen kommen, aber auch die Frage nach Kassandra. Der Untergang unserer Zivilisation ist längst nicht mehr unwahrscheinliche Spekulation. Was heißen diese Anzeichen für die poetische Sprache? Diese Gedichte bitte entsprechend kennzeichnen.

Viele Bücher und Sachpreise sind zu gewinnen. Dazu gehört die Veröffentlichung der Gewinnergedichte und zahlreicher weiterer. Maximal dürfen 20 eigene Gedichte eingereicht werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Das je einzelne Gedicht wird als preiswürdig ausgewählt. Nach Einsendeschluß erhält jeder weitere Informationen. Bitte den Namen und die vollständige Adresse angeben und die E-Mail-Adresse aktuell halten.

Weitere Infos: http://www.literaturpodium.de/

Literaturwettbewerb "Die Farbe Lila"

Frist: 07.01.2025

Gesucht werden Erzählungen und Gedichte, die mit der Farbe Lila verknüpft sind. Vom Flieder könnte die Rede sein, lila Krokussen, Lavendel oder anderen Blüten, Ausflügen in die Heide. Lila ist auch die Farbe des Feminismus, der Frauenemanzipation. Mancher trägt lila Kleidung. Diese war früher etwas Besonderes, was daran lag, die Gewinnung von Purpur war kompliziert und teuer, also Sache der Eliten. Jedes eingesendete Werk muß zumindest in einer kurzen Passage farbverbunden sein. Vielleicht fällt aber auch das Fehlen der Farbe ins Gewicht. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Ausgelobt werden mehrere Buch- und Sachpreise für die besten Arbeiten. Einige Texte werden in das geplante Buch frei aufgenommen. Es dürfen maximal 15 Gedichte eingereicht werden. Prosa sollte 20 Seiten für den Wettbewerb nicht überschreiten. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Die Beiträge bitte mit eigenem Namen und Adresse versehen. (Wer Interesse hat, kann sich an einem späteren Band beteiligen. Mit geringem Betrag und einer Abgabe der Bände zu ermäßigtem Preis an die Autoren ist zu rechnen.)

Einsendungen unter dem Kennwort: Lila

Weitere Informationen unter: http://www.literaturpodium.de/

Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln

Frist: 15.01.2025

Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.

Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.

Weitere Informationen: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html

Deutscher Jugendfilmpreis

Frist: 15.01.2025

Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.

Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!

Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)

Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)

Weitere Informationen unter: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html

Deutscher Generationenfilmpreis

Frist: 15.01.2025

Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...

Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.

Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema

Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)

Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)

Weitere Informationen unter: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html

Deutsche Postcode Lotterie – Projektförderung

Frist: 17.01.2025 (Interessenbekundungsverfahren)

Die Deutsche Postcode Lotterie macht sich stark für Mensch und Natur. Sie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.

Dazu gehören beispielsweise Naturschutz und Landschaftspflege, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz (inkl. erneuerbarer Energien), Kinder- und Jugendhilfe, Tierschutz, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitswesen, Altenhilfe, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke, gesellschaftliche Entwicklung.

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen,
- die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind,
- über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke)
- sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.
Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.

Weitere Informationen unter: https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung

Arbeitsaufenthalt im Studio für Elektroakustische Musik

Fristen:
31.01.2025
30.06.2025

Art der Förderung: Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche: Musik
Fördergebiet: Bund

Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste fördert neue Initiativen und inspirierender Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.

Gegründet im Jahre 1696, gehört die Akademie der Künste in Berlin zu den ältesten europäischen Kulturinstituten. Sie ist eine internationale Gemeinschaft von Künstler*innen. Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, „…die Künste zu fördern und die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten. Die Akademie der Künste spricht aus selbständiger Verantwortung. Sie soll von der Hauptstadt Berlin ausgehend internationale Wirkung entfalten und sich als national bedeutsame Einrichtung der kulturellen Entwicklung sowie der Pflege des kulturellen Erbes widmen. Die Akademie der Künste berät und unterstützt die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur“.


Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November.

Förderkriterien

Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat*innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten folgender Kategorien zu bewerben:
• Projektvorschläge von Künstler*innen zur Schaffung neuer instrumenteller und live-elektronischer Werke
• Arbeiten zu Akusmatik, Computermusik und Radiokunst sowie anderer Formen elektroakustischer Musik und Klangkunst
• Projektvorschläge von Künstler*innen aller Disziplinen, die Klang als zentrales Element ihrer künstlerischen Arbeit ansehen
• Projekte kuratorischer, verlegerischer und pädagogischer Art, die sich auf dem Gebiet klangbasierte Kunstpraxis bewegen, insbesondere solche, die inhaltlich Bezug auf die Akademie der Künste nehmen
• Eigenständige Rechercheprojekte im Bereich der Akustik, Computer- und Musikwissenschaften, namentlich der Software-Entwicklung, Veräumlichung oder Netzwerk-Technologien

Besondere Kriterien
Die Förderung ist prinzipiell nicht mit einer Unterkunft verbunden, in Einzelfällen ist eine Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und bestehenden Programmen wird ausdrücklich begrüßt. Mit der Einreichung eines Projektvorschlags erkennen die Bewerber*innen die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung an.

Gefördert durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weitere Informationen unter: https://www.kreativkultur.berlin/de/forderfinder/arbeitsaufenthalt-im-studio-fur-elektroakustische

NRW: NEXT.IN.NRW

Frist: 31.01.2025

Der neue Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW fördert Verbundprojekte aus dem Themenspektrum Kultur, Kreativwirtschaft und Medien. Wie die Förderung genau funktioniert, was für Projekte gesucht werden und wer einen Antrag stellen kann, erörtern wir gemeinsam mit der Innovationsförderagentur NRW bei einer digitalen Infoveranstaltung am 20. Juni 2023 um 10:00 Uhr.
Für den Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW stellen das Land und die EU Fördermittel in Höhe von rund 104 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf die folgenden Themenbereiche:
1) Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
2) Künstliche Intelligenz
3) Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft

Interessierte können sich mit ihren Ideen, Produkten und Dienstleistungen im Rahmen von drei Einreichungsfristen bewerben (1. September 2023, 26. April 2024, 31. Januar 2025).

Der Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Weitere Infos unter: https://www.in.nrw/massnahmen/next
Weitere Informationen: https://creative.nrw/news/next-in-nrw-infoveranstaltung/

Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten

Fristen:
31.01.2025

Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027
Weiterentwicklung von Tourismus-Angeboten auf Grundlage der regionsspezifischen territorialen Strategiekonzepte.

Fördermittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Vereine, Verbände und Stiftungen, die einen Sitz oder eine Niederlassung in NRW haben.

Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und den Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt.

Diese strategischen Ansätze garantieren eine Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung in den Regionen und in der Gesamtsicht landesweit. Die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus wird geschärft. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.

Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein. Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren.

Weitere Informationen unter: https://www.in.nrw/erlebnis-nrw

NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa 2024: HEUTE aus GESTERN für MORGEN

Frist: 31.01.2025

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit an den Projekten dieses bedeutenden grenzüberschreitenden Wettbewerbs der politischen Bildung eingeladen.

Zu dem jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst- und Musik­projekte. Darüber hinaus Karten­projekte sowie fächer­verbindende Projekte, die der geographischen oder geschichtlichen Auseinander­setzung mit themen­bezogenen Sachverhalten dienen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ab der Grundschule (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges, Lyzeen), die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausgenommen sind Hochschulen, Technika, Universitäten und Akademien (Studierende).

Ausdrücklich eingeladen, sich am Schülerwettbewerb zu beteiligen, sind aber auch die Schülerinnen und Schüler osteuropäischer Schulen mit deutschsprachigem Unterricht, insbesondere dann, wenn sie bereits partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Nordrhein-Westfalen unterhalten.

Der Wettbewerb lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde, Geschichte, Politische Bildung, Fremdsprachen und Informatik einzuschlagen und neue Wege der Freundschaft zu den Menschen in Europa zu gestalten. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen können ihr Lieblingsprojekt aus einem breit gefächerten Projektspektrum auswählen. Neben Einzel- und Gruppenarbeiten sind vor allem Partnerarbeiten mit Schülerinnen und Schülern einer Partnerschule in Europa erwünscht.

Der Wettbewerb wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb beteiligt. Knapp eine Million Arbeiten wurden von ihnen eingereicht. Der Wettbewerb wird jährlich veröffentlicht.

Weitere Informationen unter: www.schuelerwettbewerb.eu

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Fristen:
31.01.2025
31.07.2025

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland

Fristen:
01.02.2025
01.08.2025

Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.

Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.

Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.

Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html

72. Europäischer Wettbewerb: »Europa? Aber sicher!«

Frist: 07.02.2025

Im Schuljahr 2024/25 dreht sich beim Europäischen Wettbewerb unter dem Motto »Europa? Aber sicher!« alles um das Thema Sicherheit. Schüler*innen sind aufgerufen, ihre Ideen für ein Leben in Freiheit und Sicherheit zu zeigen und dabei kreativ und mutig zu sein. Insgesamt stehen 13 Aufgaben für vier Altersstufen zur Auswahl. Methodisch können die Teilnehmenden ihren persönlichen Interessen folgen: Ob Malerei, Erzählung oder Film, Rap, Plakatserie oder Poetry Slam - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen, insbesondere auch von Sonder- und Förderschulen, beruflichen Schulen sowie Haupt- und Realschulen. Individuelle Lernvoraussetzungen, Förderbedarfe oder Sprachkompetenzen werden bei der Bewertung berücksichtigt, wenn entsprechende Angaben gemacht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie aller deutschen Auslandsschulen. Grundsätzlich gilt: Ältere dürfen nicht die Aufgaben aus Modulen bearbeiten, die für niedrigere Klassen vorgesehen sind, Jüngere jedoch die für höhere.

Allen Aufgaben können von Einzelpersonen und von Gruppen mit maximal vier Mitgliedern bearbeitet werden. Bei der Sonderaufgabe S sind auch größere Gruppen möglich, es gibt keine Begrenzung. In diesem Fall meldet bitte eine Person stellvertretend für die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und einen Gruppennamen. Es kann eine Liste aller Gruppenmitglieder beigefügt werden.

Das geistige Eigentum Dritter ist zu achten: In den Wettbewerbsbeiträgen dürfen Urheberrechte nicht verletzt werden!
Sollte eine KI bei der Erstellung der Arbeit genutzt werden, ist dies zu dokumentieren. Erfolgt keine Dokumentation, sind weitere Schritte vorbehalten.

Nordrhein-Westfalen - Einsendungen an:
Europaschule Bornheim, Goethestr. 1, 53332 Bornheim

Weitere Informationen: https://www.europaeischer-wettbewerb.de/teilnahme/thema-und-aufgaben/

RheinEnergieStiftung Kultur

Frist:
28.02.2025

Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")

Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.

Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.

Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.

Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/

Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland

Frist: für 2026
Bis 28.02.2025 Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März

Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.

Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. im Rheinland gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.

Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.

Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp

Projektförderung der PwC-Stiftung

Fristen:
01.03.2025

Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.

Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/

Förderprogramm „Jugend hilft“

Frist: 15.03.2025

Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.

Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.

Veranstaltet von: Children for a better World e.V.

Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds

Eduard Bargheer Stipendium

Frist: 15.03.2025

Die Stiftung fördert junge Malerinnen und Maler.
Bewerber sollten nicht älter als 30 Jahre alt sein und müssen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Stiftung vergibt jährlich Förderstipendien in Höhe von mindestens 9.000 € sowie ggf. Beihilfen zu konkreten künstlerischen Projekten, Ausbildungsvorhaben, Reisen, Ausstellungen und Katalogen. Bewerbungsfrist ist der 15. März 2024.

Weitere Infos unter: http://www.eduard-bargheer-stiftung.de/foerderbedingungen.html

Themenfonds Spielraum

Frist: 31.03.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem "Themenfonds Spielraum" Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum zu sanieren oder neu zu gestalten. Eine Förderung von bis zu 10.000 Euro kann beantragt werden. Die Bewerbungen werden bis zum 30. September 2024 und 31. März 2025 entgegengenommen.

Durch die Förderung können Spielplätze zum Beispiel barrierearmer und inklusiver gestaltet werden. Unter Spielräume zählen unter anderem Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände.

Bewerbungen werden von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereinen sowie operativen Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften entgegengenommen. Auch organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.

Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/

Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds

Frist: 31.03.2025

Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).

Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.

Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.

Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/

Musikfonds – Projektförderung bis 50.000 €

Frist:
1. Förderrunde 2025: 01.03. - 31.03.2025
2. Förderrunde 2025: 01.09. - 30.09.2025

Bei der großen Projektförderung können zwischen 3.001 und maximal 50.000 Euro beantragt werden. Die Zahl der Förderrunden wird ab 2025 reduziert. In der großen Projektförderung bis 50.000 Euro wird es nur noch zwei anstelle von drei Antragsrunden geben.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Ab der dritten Förderrunde des laufenden Jahres (Einreichungsfrist 30. September 2024) müssen Antragsteller:innen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen.

Die kleine Projektförderung, die auch 2025 wieder gezielt im ländlichen Raum wirken soll, wird auf vier Runden reduziert. Die Einreichungsfristen sind für Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November geplant. Die Förderentscheidungen werden circa 2 Wochen nach Antragsfrist getroffen.

Weitere Infos unter: https://www.musikfonds.de/

Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Frist: 31.03.2025

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.

Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.

Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.

Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.

Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html

Kinderkultur

Fristen:
31.03.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.

Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.

Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/

Kunststiftung NRW: Auftakt

Frist: 31.03.2025

Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.

Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:

1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen

2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen

Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/

Stiftung Erlebnis Kunst

Frist:
Vor dem 1. April 2025
Vor dem 1. Oktober 2025

Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.

Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.

Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.

Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.

Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/

Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen

Frist: 30.03.2025

Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.

Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.

Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox

Förderprogramm "Mobil mit Rad"

Frist: laufend bis 31.05.2025

Mit dem Förderangebot "Mobil mit Rad" soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Sie sollen dabei unterstützt werden, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen. Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden.

Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Angebot werden die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb), Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sowie Sach-, Investitions- und Honorarkosten gefördert.

Aktion Mensch e.V., Web: www.aktion-mensch.de

Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/mobil-mit-rad?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2023_06_13&utm_term=MailingID4374899_SendingID755241

Projektförderung Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Fristen:
30.06.2025 (bei Projekten mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit)
31.08.2025(bei Projekten mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen)

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.

Weitere Informationen unter: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/projektfoerderung

Medienpreis Wirtschaft NRW

Frist: 30.08.2025

Produktionen und Projekte, die Wirtschaftsthemen aus Nordrhein-Westfalen beleuchten, können sich bis zum 22. August 2024 wieder auf den Medienpreis Wirtschaft NRW bewerben. Die Gewinner:innen erhalten Preisgelder von insgesamt 16.500 Euro. Erstmals gibt es einen Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus.

Der Medienpreis Wirtschaft NRW würdigt herausragende journalistische Arbeiten mit verschiedenen Blickwinkeln auf die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Zur Bewerbung aufgerufen sind freie und festangestellte Journalist:innen, Autor:innen und Gruppen, die in einem deutschsprachigen Medium einen Beitrag in deutscher Sprache über Wirtschaftsthemen mit deutlichem Bezug zu Nordrhein-Westfalen veröffentlicht haben. Die Bewertung der eingereichten Print-, Hörfunk-, TV- oder Online-Beiträge erfolgt durch eine Expert:innen-Jury.

Ausrichterin des Preises ist die NRW.BANK.

Quelle Newsletter creative.nrw

Weitere Informationen unter: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/presse/medienpreis/#Medienpreis

Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa

Frist: 31.08.2025

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.

Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.

Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).

Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung

andersartig gedenken on stage

Frist: 15.01.2026

Der bundesweite Theater-Wettbewerb andersartig gedenken on stage erinnert an Menschen mit Behinderungen, die im Nationalsozialismus ermordet wurden. Schultheater und inklusive Erwachsenen-Theater sind eingeladen, Stücke über die Biografien der NS-"Euthanasie"-Opfer zu entwickeln und Bezüge zu aktuellen diskriminierungskritischen Themen herzustellen.

Am 25. November 2024 um 17.00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung statt.

Preisverleihung: 23. Juni 2026 in Berlin

Weitere Infos: https://www.andersartig-gedenken.de/startseite.html

Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“

Frist: fortlaufend bis zum 31.01.2026

Die Aktion Mensch unterstützt einjährige Projekte mit bis zu 10.000 Euro, die die gesellschaftlichen Bereiche „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“ inklusiver gestalten möchten. Entsprechende Fördermittelanträge können fortlaufend bis zum 31.01.2026 eingereicht werden. Eigenmittel müssen keine eingebracht werden.

Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor

Regelmäßige Förderungen mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung


Internationale Tourförderung

Frist: Antragstellung laufend möglich

Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.

Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/

„Small Change for Europe“

Frist: keine

„Small Change for Europe“ fördert Projekte und Ideen, die sich künstlerisch mit Europa auseinandersetzen

Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.

Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts

Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.

Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online

Megafonds – Das Budget für deine Aktionsidee

Frist: keine

Ihr möchtet euch mit einem eigenen Projekt oder einer Aktion für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen und seid auf der Suche nach Fördergeldern, Beratung und Vernetzung? Wir fördern eure Aktionsidee.

»Megafonds – Das Budget für deine Aktionsidee« ist der Jugendaktionsfonds von terre des hommes und fördert gemeinnützige Projekte, die öffentlichkeitswirksam auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen bzw. auf die Einhaltung der Kinderrechte hinwirken. Das können Projekte sein, die zur Förderung von Gerechtigkeit, feministischen Initiativen, Frieden, Klimaschutz und zum Schutz vor Gewalt beitragen oder sich gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzen.

Die Projekte sind von jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren selbst geplant und durchgeführt. Erwachsene über 27 Jahre dürfen euch unterstützen, aber alle Entscheidungen liegen bei euch. Das Thema eures Projekts betrifft euch selbst direkt. Für euer Projekt könnt ihr bis zu 1.000 Euro beantragen.

Wir fördern nur:
• gemeinwohlorientierte Projekte, das heißt Projekte, die möglichst vielen (jungen) Menschen zugutekommen
• öffentliche Aktionen, Online-Aktionen, Proteste, Kampagnen und andere Formen der politischen Einmischung zu kinderrechtlichen Forderungen
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen

Bewerben können sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Ihr plant und führt euer Projekt selbst durch und seid selbst vom Thema eures Projekts betroffen. Erwachsene über 27 Jahre dürfen euch unterstützen, tragen aber nur dort, wo es rechtlich oder fachlich notwendig ist, (Gesamt)Verantwortung.

Aus steuerrechtlichen Gründen können nur als gemeinnützig anerkannte Initiativen, Vereine und Organisationen eine Projektförderung erhalten. Wenn ihr keinen Verein oder Organisation findet, die euch bei der Antragstellung unterstützen, meldet euch gerne bei uns und wir schauen dann gemeinsam nach einer Lösung: megafonds@tdh.de

Weitere Informationen unter: https://www.tdh.de/mitmachen/junges-engagement/megafonds-das-budget-fuer-deine-aktionsidee/

Heimat: Musik 2024 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW

Frist: keine

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit.

Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.

Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.

Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/

Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung

Frist: Fortlaufend

Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation

Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.

Um für eine Förderung seitens der KYTHERA Kultur-Stiftung berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:

Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck.
eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.

Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.

Antragsfrist: Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.

Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.

Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung

Förderfonds "Medienkompetenz"

Frist: Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.

Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.

Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.

Weitere Informationen unter: www.stiftungbildung.org

Förderfonds "Iss besser – mach´s besser!"

Frist: keine
Die Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.

Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.

Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.

Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.

Weitere Infos unter: www.stiftungbildung.org

Förderfonds "Frieden"

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit formlos gestellt werden.

Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.

Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/#1622548260347-42b572d7-a478530f-086c28df-7eb96ccb-842c

Projektausschreibung „Gemeinsam stark“

Frist: laufend, mindestens 6 Wochen vor Projektstart

Soziales Engagement ist in Deutschland und in Frankreich unverzichtbar: Eine starke Gesellschaft braucht Menschen, die sich für einander einsetzen. Insbesondere für diejenigen, denen es das Leben nicht leichtmacht, weil sie z. B. von Armut betroffen sind, sich in einem fremden Land zurechtfinden müssen, weil sie mit einer Krankheit kämpfen, Diskriminierung oder Gewalt erfahren, kein Dach über dem Kopf haben oder einsam sind.

Die Ausschreibung richtet sich an Menschen, die sich im Beruf oder im Ehrenamt für eine solidarische, gerechte und vielfältige Gesellschaft stark machen, und an Organisationen, die in diesem Bereich aktiver werden möchten.

Deutsch-französische Vorerfahrung oder Französischkenntnisse sind keine Voraussetzung – im Gegenteil: Mitmachen können alle, die grenzüberschreitendes Engagement mit einer Partnerorganisation einmal ausprobieren und die Fühler nach Frankreich ausstrecken wollen.

Wer bereits deutsch-französisch aktiv ist, kann die Gelegenheit nutzen, auf sozial engagierte Akteur*innen vor Ort zuzugehen und gemeinsam ein Projekt auf die Beine zu stellen.

Förderfähige Organisationen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• gGmbHs, gUGs
• Stiftungen
• Gebietskörperschaften
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren

Gesucht werden Aktionen und Projekten, die
• den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen,
• verschiedene Aspekte des Bereichs „Soziales Engagement“ behandeln
• den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.

Die Projekte müssen
• gemeinsam mit einer Partnerorganisation in Frankreich getragen werden, um eine besonders nachhaltige Wirkung zu entfalten. (Auch die Anbahnung einer Partnerschaft kann als eigenständiges Projekt gelten.)
• möglichst öffentlichkeitswirksam sein, um besonders viele Menschen für deutsch-französisches und soziales Engagement zu sensibilisieren.

Beispiele für mögliche Projektformate
• Produktion eines deutsch-französischen Podcasts mit Menschen mit Fluchtgeschichte
• Turnier von Sportvereinen mit Inklusionsschwerpunkt
• Gemeinsames Wochenende mit Bewohnerinnen von Frauenhäusern
• Workshop für ehrenamtliche Krankenhaus-Clowns aus beiden Ländern
• Best-Practice-Austausch zwischen Engagierten in der Obdachlosenhilfe
• Fotoausstellung zum Thema „Einsamkeit“
• Ein Workshop zu deutscher und französischer Gebärdensprache
• usw… Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf!

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Juni und dem 17. November 2024 stattfinden.

Weitere Infos unter: https://www.buergerfonds.eu/projektausschreibung-gemeinsam-stark

Förderung "Klimalotterie"

Frist: keine

Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.

Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.

Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de

Förderfonds „Kunst und Kultur“

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.

Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.

Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/

Förderfonds „Chancengerechtigkeit“

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.

Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.

Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.

Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.

Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.

Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen


Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/

Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“

Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.

Mit dem Programm "Fluchtpatenschaften" fördert die Stiftung Bildung die Umsetzung von Projektideen in Schulen und Kitas, in denen gleichaltrige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung aus der Ukraine und Kinder sowie Jugendliche aus Deutschland Tandems bilden. Förderfähig sind 260 Euro pro Tandem. Maximal können 7.800 Euro pro Projekt (30 Tandems) gefördert werden.

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen in Kitas und Schulen. Der Antrag kann von Kindern oder Jugendlichen sowie von Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten gestellt werden. Auch gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich bewerben, wenn das Projekt mit Bezug zu Kita/Schule (z.B. Willkommensklasse) stattfindet.

Die Stiftung Bildung fördert mit den Programm Fluchtpatenschaften Respekt, Freude und Offenheit für gelebte Vielfalt. Die Bildungsstandorte können ihre individuellen Ideen für eine partizipative, inklusive, vielfältige und nachhaltige Bildung und Teilhabe umsetzen.

Gleichaltrige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Fluchterfahrung und Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, kommen zusammen und bilden ein Tandem. Sie nehmen als Tandempaar an Kita- und Schulprojekten teil, lernen voneinander und verbringen gemeinsam Freizeit. Im Idealfall erwächst daraus eine Freundschaft.

Die Stiftung Bildung fördert bereits seit 2016 mit Mitteln aus dem BMFSFJ Tandems zwischen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – unabhängig des Herkunftslandes – mit dem Programm Chancenpatenschaften. Das Fluchtpatenschaftsprogramm mit Schwerpunkt Ukraine ist im Frühjahr 2022 ergänzend zum bestehenden Patenschaftsprogramm zusätzlich als Unterstützung aufgelegt worden. Es wird aus Mitteln der Stiftung RTL – wir helfen Kindern e.V. finanziert, die wiederum im Frühjahr 2022, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, private Spenden explizit für ukrainische Kinder gesammelt hat.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/fluchtpatenschaften/

Heidehof Stiftung

Frist: laufend und mindestens zwei Monate vor Projektbeginn

Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.

Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.

Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.

Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.

Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/

Dr. Bergmann-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden.

Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.

Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.

Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.

Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/

Hans Thomann-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden.

Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.

Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.

Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/

„Small Change for Europe“

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden

Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.

Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts

Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.

Weitere Informationen unter: https://www.toepfer-stiftung.de/

Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Förderungen der Neumayer Stiftung

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden

Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.

Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de

Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Das Mikroförderprogramm „EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN“ vergibt Projektförderung von bis zu 2.500 Euro. Bewerbungen für Projekte in 2024 sind ab dem 1. November 2023 fortlaufend möglich.

Weitere Informationen unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“

Frist: Fortlaufend

Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.

Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/

Stiftung Kinderförderung von Playmobil

Frist: Fortlaufend

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Herausforderungen der modernen Welt und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil wurde im Jahr 1995 von Horst Brandstätter (1933-2015) ins Leben gerufen. Er war Inhaber der Horst Brandstätter Group, zu der auch die Marke PLAYMOBIL gehört. Ziel der gemeinnützigen Stiftungsarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen.

Die Stiftung unterstützt gemäß ihren satzungsgemäßen Zielen Vorhaben in vier Bereichen:
1. Sie unterstützt die vorschulische, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
2. Sie fördert den Schutz von Kindern in der modernen Welt und deren soziale und medizinische Betreuung – insbesondere durch Initiativen zur Vorbereitung auf die Erwachsenenwelt unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzbedürfnisses.
3. Sie fördert die gesunde physische, psychische und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten, die das kreative und aktive Spiel fördern.
4. Sie fördert Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil fördert Menschen und Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Durch die Förderung bieten wir ihnen Gestaltungsspielräume und schaffen Plattformen, die sichtbar und unmittelbar Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben und die zudem im Idealfall dazu beitragen, das dahinterliegende gesellschaftliche Defizit zu lösen. Daher arbeiten wir auch mit Multiplikatoren zusammen, die für eine Breitenwirkung unserer Projekte sorgen. Hierzu gehören u.a. Journalisten, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, medizinisches Fachpersonal und alle, die unsere Ziele teilen.

Förderempfänger müssen anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.

Weitere Informationen unter: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/#foundation

Förderfonds Handwerk

Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.

Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.

Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?

Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.

Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.

Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten

Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=april23#1622549282931-39834685-1cde3179-9ae77ab3-65e9

Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW

Frist: Anträge können laufend eingereicht werden.

Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.

Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.

Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen

Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme

Förderung "youclub2030"

Frist: Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden.

Mit dem Programm "youclub2030" fördert die Stiftung Bildung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die Projekte für eine nachhaltige Zukunft auf den Weg bringen wollen. Das Geld kann für Materialien, Maschinen, Einrichtung, Veranstaltungen, Workshops, Honorare und vieles mehr eingesetzt werden. Pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche sowie junge Menschen, die sich bereits für Nachhaltigkeit engagieren, kommen zusammen und gestalten gemeinsam ihre Standorte nachhaltig.

Weitere Informationen https://www.stiftungbildung.org/youclub2030/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=maerz23

Förderung der VINCI-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden

Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.

Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken

Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.

Mehr unter: www.vinci-stiftung.de

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html

Förderung "anstiftung"

Frist: keine

Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.

Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung

GO! EXPORT

Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/

DO! EXPORT

Frist: Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.

DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.

Was wird gefördert: Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können nicht gefördert werden.

Mehr unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/#toggle-id-10

NRW: Tanz- und Theaterförderung

Frist: laufend

Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.

Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.

Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung

BHF Bank Stiftung

Frist: keine

Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs

In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.

Mehr unter: https://www.bhf-bank-stiftung.de/zeitgenoessische-kuenste/stiftung/foerdergebiete/

"Berthold Leibinger Stiftung"

Frist: keine

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.

Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus

Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/

Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte

Frist: keine

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.

Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/

Förderfonds "Demokratie weiter denken"

Frist: keine

Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.

Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.

Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/#1622549280497-98e87e83-df4e530f-086c450c-17d2

Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.

Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz

Frist: Der Antrag muss mindestens zehn Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.

Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.

Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.

Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.

Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html

Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html

Deutsche Bank Stiftung

Frist: keine, laufend möglich

Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.

Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.

Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/

Werkleitz Projektförderung

Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.

Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.

Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).

Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung

Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen

Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.

Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.

Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.

Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.

Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.

Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds

Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden, außer Sonderfonds "Schulhofträume"

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.

Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.

Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.

Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.

Spielraum:
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.


Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.

Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.

Sonderfonds "Fluthilfe für Kinder"
Mit dem Sonderfonds unterstützen wir gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen mit bis zu 25.000 Euro, um Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort wieder aufzubauen, die durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Zum Beispiel für den Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten.

Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.

Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.

Sonderfonds "Schulhofträume"
Frist: 10.01. - 31.03.2023
Ab sofort können Sie sich für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen bewerben.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden.
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.
Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume

Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen

Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Fristen:
Projekte aus Kategorie 1 und 2: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 3 und 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben

Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.

Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.

Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.

Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)

Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.

Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/.

Förderprogramm der Aktion Mensch

Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
 
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.

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