Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur:
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen aus dem aktuellen Kultur-Ticker
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Weitere Ausschreibungen
Ausschreibungen
Über All – Schreiben über das Universum
Frist: 06.09.2023
Im Rahmen des Wissenschaftsjahrs 2023 veranstaltet das Onlinemagazin LizzyNet einen Schreibwettbewerb für junge Menschen unter dem Titel „Über All“. Gesucht werden Kurzgeschichten und Texte aller Art im Postkartenformat, in denen verschiedene Aspekte der Weltraumforschung fantasievoll beleuchtet werden.
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, dass Jugendliche und junge Erwachsene für aktuelle Forschungsfragen und Zukunftstechnologien rund um das Universum begeistert werden. Außerdem soll ein breites Publikum auf unterhaltsame Weise für das Thema gewonnen werden.
Von Science-Fiction Saga bis Raumschiff-Romanze, von Weltraumabenteuer bis Wissenschaftsthriller – alles ist erlaubt. Im Mittelpunkt der Handlung soll allerdings eine weibliche oder nichtbinäre Hauptfigur stehen: ob Wissenschaftlerin, Astronautin, Sternenforscherin, Astrophysikerin, Weltraumreisende, Technikerin oder Außerirdische – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Informationen zum Wettbewerb
• Bewerbungen können sich Jugendliche und junge Erwachsene von 12 bis einschließlich 26 Jahren.
• Einsendeschluss für die Beiträge ist der 6. September 2023.
• Für die besten Einsendungen werden Geldpreise in Höhe von insgesamt 2.000 Euro sowie Buchpreise vergeben.
• Die Gewinnerinnen und Gewinner präsentieren ihre Texte im Anschluss an den Wettbewerb im Rahmen einer filmischen Lesung, die auf YouTube zu sehen sein wird.
Weitere Informationen: https://www.lizzynet.de/wws/9.php#/wws/52182308.php
Förderung zum Thema Freiheit im Wissenschaftsjahr 2024
Frist: 08.09.2023
Ziel des Wissenschaftsjahres 2024 und damit auch der zu fördernden Maßnahmen ist es, die Öffentlichkeit dazu anzuregen, über den Wert und die Bedeutung von Freiheit ins Gespräch zu kommen. Auch die Relevanz hochwertiger Bildung für persönliche und gesellschaftliche Freiheit steht im Vordergrund.
Inhaltlich ist das Wissenschaftsjahr 2024 in drei Bereichen organisiert:
Was bedeutet Freiheit im Jahr 2024?
Freiheit künftiger Generationen
Freiheit in Europa und weltweit
Gefördert werden Projekte, die niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und partizipativ ausgerichtet sind. Im Fokus stehen bisher unterrepräsentierte Zielgruppen, die wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten.
Die Projekte können auch für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene ausgerichtet sein. Denkbar sind z. B. kreative Formate der Kulturellen Bildung, um Wissenschaft zu kommunizieren. Möglich sind analoge, digitale oder hybride Formate der Wissenskommunikation.
Es werden Projekte begrüßt, die von Kultur- und Bildungseinrichtungen (z. B. Theater, Museen/Gedenkstätten) und vergleichbaren Einrichtungen der Wissensvermittlung, nicht-staatlichen Organisationen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentlichen Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (z. B. Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, außerschulische Lernorte etc.) entwickelt worden sind.
Ausgewählte Vorhaben werden mit einer Summe von 20.000 bis 70.000 Euro gefördert.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen bis zum 8. September 2023 über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. In selbigem Portal ist in der zweiten Verfahrensstufe ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.
Die geplanten Vorhaben müssen innerhalb des Wissenschaftsjahres 2024 umgesetzt werden und haben somit eine Laufzeit von sechs bis acht Monaten. Beginn ist frühestens am 01. April 2024, das Ende spätestens am 31. Dezember 2024.
Das Wissenschaftsjahr 2024 wird von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und vom DLR-Projektträger begleitet.
Weitere Informationen: https://projekttraeger.dlr.de/de/foerderung/foerderangebote-und-programme/richtlinie-zur-foerderung-von
Kleist-Förderpreis
Frist: 15.09.2023
Seit 1996 ist der jährlich vergebene „Kleist-Förderpreis für junge Dramatikerinnen und Dramatiker” richtungsweisend für die Entwicklung neuer Dramatik und Wegbereiter vieler, mittlerweile international renommierter Autor*innen, die den Namen der Kleiststadt Frankfurt (Oder) in Verbindung mit der höchst innovativen Idee der Autor*innenenförderung an die großen deutschen und internationalen Bühnen tragen. Er ist zu einem wichtigen Markenzeichen der Stadt Frankfurt (Oder) geworden. Der Preis ist mit 7.500 € dotiert und mit einer Uraufführungsgarantie am Deutschen Theater Berlin verbunden.
Weitere Informationen: https://xn--kleistfrderpreis-swb.de
Förderung "Wir stärken Mädchen"
Frist: 15.09.2023
Mit "Wir stärken Mädchen" möchte die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit der Stiftung RTL Mädchen und jungen Frauen Berufs- und Karrierewege unabhängig von Klischees und Stereotypen aufzeigen und ihnen Mut machen, ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. Dazu werden Förderungen in Höhe von 2.500 Euro vergeben.
Förderfähig sind Projekte an Schulen bundesweit, wenn diese sich an Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren richten, die sich aktiv einbringen können und idealerweise bereits an der Ideenentwicklung beteiligt sind.
Lehrkräfte und Pädagogische Begleitkräfte können sich jetzt mit ihren Projekten bewerben. Die Mittel können für Sachkosten wie z.B. technische Ausstattung (in Höhe von bis zu 800 Euro pro Gerät), Software-Lizenzen, Reisekosten oder interne Qualifizierungen eingesetzt werden. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung begleitet die Förderung mit Beratung zu Projektideen, vermittelt Role-Models und bietet fachlichen Input an.
Weitere Informationen: https://www.dkjs.de/aktuell/meldung/news/neue-bewerbungsphase-fuer-wir-staerken-maedchen/
Ausschreibung: Focus Ukrainian Artists II
Frist: 15.09.2023
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. (LFDK) fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte mit und von Künstler*innen der professionellen Freien Darstellenden Künste in NRW, die aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.
Die Ausschreibung ist auch auf Ukrainisch und Englisch verfügbar.
Weitere Informationen unter: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=675&clang=0
Förderpreis „Kataloge für junge Künstler*innen“
Frist: 15.09.2023
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm „Kataloge für junge Künstler*innen“ eingerichtet. Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstler*innen einen eigenen Katalog ermöglichen. Gleichzeitig sollen Ausstellungsträger ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln.
Jährlich werden drei Kataloge und die dazugehörigen Ausstellungen gefördert.
Gefördert wird ein Katalog in Verbindung mit einer Ausstellung. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein. Es sollte sich dabei um die erste größere institutionelle Ausstellung eines*r jungen Künstlers*in handeln. Die Künstler*innen sollten nicht älter als 35 Jahre sein. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien sein.
In Ausnahmefällen können Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert. Sammelausstellungen oder Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.
Jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland ist antragsberechtigt. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen unter: https://www.krupp-stiftung.de/foerderpreis-kataloge-fuer-junge-kuenstler/
Pik – Programm der Kulturstiftung des Bundes
Frist: 15.09.2023
Mit pik - Programm für inklusive Kunstpraxis will die Kulturstiftung des Bundes gezielt die Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung verbessern. Dafür haben wir ein Mentoring-Programm für Disabled Leadership entwickelt, mit dem bis 2025 insgesamt 36 Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten sowie Kulturschaffende aus kunstnahen Arbeitsfeldern gefördert werden sollen.
Die Geförderten werden sich mit erfahrenen Mentorinnen oder Mentoren über ihren geplanten künstlerischen Werdegang austauschen und zu möglichen Weiterqualifizierungen beraten. Neben dieser Beratung erhalten sie zusätzlich ein Stipendium in Höhe von 500 Euro pro Monat. Auch die Mentoren erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Die interessierten Künstlerinnen und Künstler wählen ihren Mentor oder ihre Mentorin bereits vor der Bewerbung aus und reichen eine gemeinsame Bewerbung ein. Die erste Bewerbungsrunde startet jetzt: Bis zum 15. September 2023 können Bewerbungen eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/programm_fuer_inklusive_kunstpraxis.html
6. Kölsch-Literaturwettbewerb
Frist: 15.09.2023
zum ersten Mal hat der Rösrather Kulturverein zu einer Lesung in kölscher Mundart eingeladen und damit für einen voll besetzten Bergischen Saal im Rösrather Schloss Eulenbroich gesorgt. Das Publikum amüsierte sich drei Stunden über eine Auswahl der besten Geschichten und Gedichte aus fünf Kölsch-Literaturwettbewerben, die Ende 2022 in der Anthologie „Mit Herz und Humor“ veröffentlicht wurden. Die Autorinnen und Autoren lasen höchstpersönlich aus ihren Werken, darunter das Kölner Urgestein Hermann Hertling, Rita Goldammer, Katharina Petzoldt und Dr. Bernd Hambüchen. Am Ende gab es lange anhaltenden Beifall, das Publikum fühlte sich von so viel Humor mit Hätz offenbar bestens unterhalten.
Für den 6. Kölsch-Literaturwettbewerb werden ab sofort bis 15. September Geschichten und Gedichte als Bewerbungsbeiträge angenommen. Der Wettbewerb selbst ist für Mittwoch, 18. Oktober 2023 geplant. Nähere Infos zur Ausschreibung gibt es auf der Webseite der Rembold Stiftung.
Weitere Informationen unter: https://www.remboldstiftung.de/
Deutscher Lehrkräftepreis 2023 – Sonderpreis Kulturelle Bildung
Frist: 15.09.2023
Mit dem Sonderpreis „Kulturelle Bildung“ möchte der „Deutsche Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ“ Kooperationsprojekte von Schulen und Kultureinrichtungen auszeichnen, die den Schüler*innen neue Perspektiven auf Kultur ermöglichen und ihnen Gelegenheit zur Partizipation geben.
Kriterien für eine Bewerbung sind:
• Die Projekte sind längerfristig angelegt und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie ihre Persönlichkeitsentwicklung gehört zur Zielsetzung.
• Die Schule befindet sich in Kooperation mt einem außerschulischen Lernort oder einer Kultureinrichtung.
• Innovative Vermittlungsformen und -Methoden werden genutzt.
• Die Zusammenarbeit ist interdisziplinär angelgt.
• Kultur wird als wandelbar und vielfältig vermittelt.
Bewerben können sich Schulleitungen mit ihren Projekten in allen deutschen Schulformen. Der Sonderpreis wird vergeben von der PwC-Stiftung.
Der „Deutsche Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ“ hat sich zum Ziel gesetzt, gute Praxisbeispiele für innovative Ideen und Engagement der Schulen sichtbar zu machen. Ausgezeichnet werden Lehrkräfte und Schulleitungen, die mit Konzeption und individueller Gestaltung die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern.
Neben dem Sonderpreis „Kulturelle Bildung“ werden Auszeichnungen in den Kategorien „Unterricht innovativ“, „Ausgezeichnete Lehrkräfte“, „Vorbildliche Schulleitungen“ und „Sonderpreis Umwelt und Nachhaltigkeit“ verliehen, Veranstalter sind der Deutsche Philologenverband und die Heraeus Bildungsstiftung.
Weitere Informationen: https://www.lehrkraeftepreis.de/der-wettbewerb/sonderpreis/kulturelle-bildung/
Quelle: www.bkj.de
Förderung "Jugend erinnert"
Frist: 17.09.2023
Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt unterstützt die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft bi- und multilaterale Begegnungen Jugendlicher und junger Erwachsener an historischen Orten der NS-Verfolgung. Außerdem werden Projekte mit Fachkräften zur Erarbeitung von Konzepten für internationale Jugendbegegnungen gefördert.
Um eine Förderung können sich Gedenkstätten, Bildungseinrichtungen und NGOs in Deutschland, Europa und Israel bewerben. Die Fördersumme beträgt mindestens 20.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Gefördert werden sowohl Sach- als auch Personalkosten. Eigenmittel können, müssen aber nicht eingebracht werden.
Weitere Informationen: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/handlungsfelder-cluster/bilden-bewegt-zukunft/jugend-erinnert
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Frist: 25.09.2023
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. fördert Vorhaben, die einen innovativen und zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen. Damit werden Vorhaben anerkannter freier und öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Zuschüsse werden in drei Kategorien vergeben: Für innovative Projekte, für Bauvorhaben und für Praxisforschungsprojekte.
Weitere Informationen unter: https://jugendmarke.de/infos-fuer-antragsteller
Quelle: BAG Spiel & Theater, Newsletter Juni/Juli 2023
ÖkoKult NRW: Tiny Residencies
Frist: 30.09.2023
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Sonderförderprogramm Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen.
Ziel ist es, die Entwicklung der künstlerischen Arbeit zu unterstützen, neue Kooperationen im ländlichen Raum anzustoßen und nachhaltige Arbeitsansätze zu erproben. Es soll die Erschließung neuer Orte außerhalb der Großstädte befördert werden, um auch abseits der Großstädte vorhandene Arbeitsmöglichkeiten und Ressourcen zu nutzen und regionale Kulturangebote zu stärken.
Gefördert werden Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens mit einer Dauer von ein bis drei Arbeitswochen. Eine Residenz kann bei Bedarf auch in mehrere Arbeitsblöcke aufgeteilt werden.
Ein Fokus auf Nachhaltigkeit in mindestens einem Bereich des Vorhabens (z.B. Umgang mit Ressourcen, Mobilität/Reiseverhalten, Arbeitsstrukturen, künstlerisches Thema der Residenz, nachhaltiger Strukturaufbau vor Ort u.a.) muss gegeben sein.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance) . Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.
Mögliche Residenzorte sind Spiel- und Arbeitsräume in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das Landesbüro stellt unterstützend eine Liste mit interessierten Orten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die gelisteten Orte wurden vorab vom Landesbüro kontaktiert und haben (unter individuellen Konditionen) generelles Interesse an künstlerischen Residenzen. Unabhängig von der Vorschlagsliste ist auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit anderen Orten möglich.
Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2014-2020". Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet.
Weitere Informationen: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=674&clang=0
Zukunftspreis 2023
Frist: 30.09.2023
Der Fußball stiftet Zukunft e.V. zeichnet gesellschaftlich engagierte Vereine aus dem Breitenfußball aus. Gesucht werden bestehende Projekte und Initiativen aus ganz Deutschland, die sich innovativ und kreativ für Chancengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt oder Natur- und Umweltschutz einsetzen. Die ausgezeichneten Projekte erhalten ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro sowie inhaltliche und kommunikative Unterstützung.
Weitere Informationen: https://www.fussball-stiftet-zukunft.de/#zukunftspreis2023
Kulturlichter – Deutscher Preis für Kulturelle Bildung 2023/2024
Frist: 30.09.2023
Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
Gemeinnützige Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können sich mit einem Projekt für den Preis für Kulturelle Bildung bewerben.
Eine von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder berufene Jury nominiert die eingereichten Projektvorhaben. Der „Preis des Publikums“ für ein nominiertes Konzept mit besonderem Potenzial wird über ein öffentliches Online-Voting ermittelt. Dieses Projekt erhält dann eine passgenaue Beratung durch Expert*innen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung. Des Weiteren werden der „Preis der Länder“ und der „Preis des Bundes“ durch die Jury vergeben. Beide sind mit einem Preisgeld von jeweils 50.000 Euro dotiert. Zudem wird es erstmalig einen Anerkennungsbetrag von 3.000 Euro für nominierte Einsendungen ohne Preisgewinn geben.
Weitere Informationen: https://kulturlichter-preis.de/
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks
Frist: 30.09.2023
Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen.
Weitere Informationen: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/
Beethoven Bonnensis 2023
Jugend-Musik-Wettbewerb der Bürger für Beethoven
Frist: 30.09.2023
Seit 2003 fördert Beethoven Bonnensis, das Jugendprojekt der Bürger für Beethoven, die musikalische und künstlerische Entwicklung von Schülerinnen und Schülern. Dazu bietet Beethoven Bonnensis als Musikwettbewerb für Jugendliche diverse Plattformen.
Teilnahmeberechtigt sind junge Musikerinnen und Musiker, die zum Beginn des Wettbewerbs im Alter von 13 bis 19 Jahre sind und noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen.
Jungstudierende an Musikhochschulen sind zugelassen, ebenso wer zum Wintersemester 2023/2024 mit dem Musikstudium begonnen hat.
Weitere Informationen unter: www.buerger-fuer-beethoven.de
Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt«
Frist: 30.09.2023
Gesellschaftlicher Zusammenhalt bildet die Grundlage unseres Miteinanders in einer stabilen Demokratie. Dieser Zusammenhalt muss jedoch immer wieder aufs Neue geschaffen und gelebt werden.
Im Mittelpunkt des Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« stehen öffentliche Orte, an denen sich Menschen im Alltag unkompliziert begegnen können.
Gesucht werden zivilgesellschaftliche Organisationen, die einen Alltagsort (z.B. Möbelhaus, Kino, Bahnhof, Bibliothek etc.) mit klugen und innovativen Ideen in einen ungewohnten Ort für Begegnungen verwandeln und dabei mit den jeweiligen »Ortebetreiber*innen« zusammenarbeiten.
Niedrigschwellige Mitmach- und Austauschformate sollen auch Menschen ansprechen, die in der Regel nicht mit zivilgesellschaftlicher Projektarbeit erreicht werden.
Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000 Euro gefördert. Der Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« wird gefördert durch die Stiftung Mercator und von der Stiftung Mitarbeit umgesetzt.
Weitere Informationen unter: https://www.begegnungsfonds.de/startseite
NRW Kultursekretariat Gütersloh: Jugendtheater-Produktion im Bereich „Präventionstheater“
Frist: 30.09.2023
Gesucht wird eine Theaterproduktion, die sich mit dem Thema Cybermobbing künstlerisch auseinandersetzt und sich an die Zielgruppe Jugendliche ab Klasse 6 richtet. Das ausgewählte Konzept erhält für die Produktion einen finanziellen Zuschuss i.H.v. 40.000 Euro.
Weitere Informationen unter: https://www.kultursekretariat.de/aktuelles/aktuelles-detail/ausschreibung-jugendtheater-produktion-im-bereich-praeventionstheater
Länger fit durch Musik!
Frist: 30.09.2023
Das neue Förderprogramm "Länger fit durch Musik!" des BMCO möchte die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz fördern und damit deren Lebensqualität verbessern. Ab sofort können sich Musikensembles um eine Förderung von Projekten mit begleitender Weiterbildung zu demenzsensiblem Musizieren in Chören und Orchestern bewerben.
Weitere Informationen unter: https://bundesmusikverband.de/
Deutscher Mobilitätspreis
Frist: 30.09.2023
Der Deutsche Mobilitätspreis zählt zu den wichtigsten Auszeichnungen im Bereich Digitales und Mobilität in Deutschland. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prämiert innovative Projekte von Bürgerinnen und Bürgern, Gründerinnen und Gründern, Entwicklerinnen und Entwicklern und Expertinnen und Experten sowie herausragende Persönlichkeiten, welche die Zukunft der Mobilität neu denken und gestalten.
Der Deutsche Mobilitätspreis (DMP) richtet sich an alle, die ihre Ideen und Arbeiten zu einer zukunftsfähigen Mobilität beisteuern möchten.
Weitere Informationen unter: https://mobilitaetspreis.de/
RKP – Regionales Kultur Programm NRW: Projektaufruf 2024
Frist: 30.09.2023
Neue Kooperations- und Netzwerkprojekte in der Region gesucht! Mit dem RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen vernetzte Kulturvorhaben in der Rheinschiene, die Themen der Region behandeln und kulturelle Teilhabe stärken. Ideen aus allen Sparten sind willkommen. Die Antragstellung für das Förderjahr 2024 ist bis zum 30. September 2023 möglich.
Für eine Projektförderung im RKP müssen die nachfolgenden Förderkriterien berücksichtigt werden:
• Mindestens drei Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
• Weitere Partner*innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
• Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner*innen beteiligen.
• Das Projekt nimmt Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
• Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
• Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.
Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
Der Fördersatz liegt bei maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Private Antragstellende müssen einen Eigenanteil von min. 10 % der förderfähigen Gesamtkosten einbringen, bei kommunalen Antragstellenden sind es min. 20 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Bei privaten Antragstellenden kann der Eigenanteil teilweise oder ganz als bürgerschaftliches Engagement eingebracht werden (Max. 20 % der förderfähigen Gesamtkosten).
Weitere Informationen: https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur/regionales-kultur-programm-nrw
NRW: Jugendaustauschprojekte mit Großbritannien: „TeamUp!“
Frist: 30.09.2023
Europaminister Nathanael Liminski hat die dritte Runde des Wettbewerbs „TeamUp!“ gestartet. Jugendaustauschprojekte mit Bezug zu Großbritannien können sich ab sofort wieder um eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben. Für prämierte Projekte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu 3.500 Euro erhalten.
Minister Liminski: „Ganz gleich ob Theaterprojekt, Sportveranstaltung oder gemeinsames Musizieren – wir unterstützen gerne dabei, junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen und Großbritannien zusammen zu bringen. Gerade nach dem Brexit ist es uns ein besonderes Anliegen, dass dieser Austausch weitergelebt wird. Jede Projektidee ist willkommen, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“
Bewerben können sich Kommunen, Vereine, Verbände, Schüler-, Studierenden- und andere zivilgesellschaftliche Initiativen in Nordrhein-Westfalen sowie Privatpersonen. Voraussetzung: Sie schlagen ein Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 26 Jahren vor und setzen es dann gemeinsam mit einem Partner auf britischer Seite um. Es wird auch ausdrücklich begrüßt, wenn junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen selbst ein Projekt einreichen.
Um vor allem junge Menschen zur Beteiligung am Wettbewerb zu bewegen, sehen die Wettbewerbsbedingungen auch in diesem Jahr wieder eine Anschubfinanzierung vor, durch die Bewerberinnen und Bewerber einen Teil ihrer Projektkosten schon vorab ausgezahlt bekommen können. Inhaltlich sind den Bewerbungen keine Grenzen gesetzt, solange der Austausch mit Großbritannien im Fokus steht.
Weitere Informationen: https://mbei.nrw/de/teamup
NRW: Fonds Kulturelle Bildung im Alter | Förderschwerpunkt 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut
Frist: 30.09.2023
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter unterstützt kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. 2024 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.
Gesucht werden nachhaltige und modellhafte, künstlerische Projekte, die zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur und einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen Sparten und Formaten beitragen. Der Fonds adressiert insbesondere Projekte für Personen und Gruppen, die bislang gar nicht oder wenig an Kunst und Kultur teilhaben. Das können intergenerationelle Kunst- und Kulturangebote ebenso wie inklusive Formate sein, die beispielsweise mobilitätseingeschränkte Ältere erreichen.
Mit dem Förderschwerpunkt "Kulturteilhabe trotz Altersarmut" soll 2024 die Entwicklung von Formaten Kultureller Bildung im Mittelpunkt, die Ältere mit wenig materiellen Ressourcen mitdenken und einladen. Dabei spielen nicht nur Lösungen für finanzielle Hürden eine Rolle. Wichtige Aspekte können außerdem persönliche Ansprache, Sozialraumorientierung und die Kooperation mit sozialen Trägern sein ebenso wie eine künstlerisch originelle Umsetzung.
Bewerben können sich Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen.
Quelle und weitere Informationen: https://ibk-kubia.de/angebote/foerderprogramme/fonds-kulturelle-bildung-im-alter/
Inklusionsscheck NRW
Frist: 30.09.2023
Das Förderprogramm des Landes geht in die nächste Runde: Ab sofort können Vereine, Initiativen und Organisationen für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen wieder eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 300 Schecks beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten finanziert werden.
Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten (siehe Ziffer 1.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck NRW“).
Förderungsfähig sind beispielsweise:
• Veranstaltungen,
• Publikationen,
• Ausstellungen,
• Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
• Öffentlichkeitsarbeit,
• Fortbildungen,
• Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Darunter fallen die Anschaffung von technischen Hilfen sowie personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation.
Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten (siehe Ziffer 1.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck NRW“).
Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich (Ziffer 3 der vorstehend benannten Richtlinie).
Weitere Informationen: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
Bundeswettbewerb Gesang 2023 für Musical/Chanson
Frist: 01.10.2023
Der Bundeswettbewerb Gesang Berlin wird jährlich abwechselnd in den Kategorien Oper/Operette/Konzert sowie Musical/Chanson für junge Sänger:innen von 17 bis 30 Jahren ausgeschrieben.
Für Sänger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder in Deutschland erworbenem deutschen Schulabschluss sowie für Staatsbürger*innen der Schweiz oder der Mitgliedstaaten der europäischen Union uns Island, Liechtenstein und Norwegen, die in Deutschland eine berufsqualifizierende Ausbildung im Fach Gesang absolvieren oder bereits abgeschlossen haben. Das deutsche an einer deutschen Auslandsschule berechtigt ebenfalls zur Teilnahme. Teilnahmeberechtigte Altersgruppe: 17 bis 30 Jahre; dabei ist entscheidend, dass das entsprechende Lebensjahr im Wettbewerbsjahr vollendet wird.
Der BW Gesang
• fördert und präsentiert singenden Nachwuchs für deutschsprachige Bühnen
• begleitet Sänger:innen durch ihre gesamte Ausbildung und den Berufseinstieg
• ist berufsorientiert in Anforderungen und Feedback
• vernetzt Nachwuchs, Ausbildung und Arbeitsmarkt
• ist genreübergreifend
• fördert Vielfalt
Weitere Informationen unter: https://www.bwgesang.de/mc/
Wettbewerb "Hör.Foscher!"
Frist: 02.10.2023
Beim Wettbewerb "Hör.Forscher!" haben Lehrkräfte und ihre Schulklassen oder AG-Gruppen der Sekundarstufe I die Gelegenheit, bei dem Programm der Hör- und Zuhörbildung dabei zu sein und angeleitet durch unsere professionellen Coaches und Komponist*innen spannende, klangliche Projekte durchzuführen. Das Jahresthema lautet "Erinnerungen". Der Bewerbungsschluss ist am 2. Oktober 2023.
Das bundesweite Programm der Kulturellen Bildung wird mit zwei frei wählbaren Schwerpunkten an Schulen angeboten: Sprache & Medien sowie Musik & Klang. Es richtet sich an Schulklassen und AGs der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse). In wöchentlichen Workshops oder Projektwochen entwickeln die Schüler*innen gemeinsam mit außerschulischen Expert*innen Hörstücke (im Schwerpunkt Sprache & Medien mit Expert*innen aus dem Bereich Hörspiel und Journalismus) oder Kompositionen (im Schwerpunkt Musik & Klang mit Komponist*innen). Dadurch erhalten Schulalltag und Unterrichtspraxis neue Impulse. Abschließend präsentieren die Schüler*innen ihre klanglichen Ergebnisse.
Die Programmarbeit legt ihren Fokus auf die Sensibilisierung für die akustische Umwelt, das kreative Gestalten mit Klängen und Geräuschen und den Prozess des gemeinsamen Gestaltens von Hörsituationen. Sie folgt dem Prinzip des Forschenden Lernens, ist prozessorientiert und voraussetzungslos. Außerschulische Expert*innen und Lehrkräfte begleiten die Arbeitsphase im Tandem, um Hör.Forscher! synergetisch an den Schulalltag anzubinden. Eine nachhaltige Wirkung sichern regelmäßige Workshops für Lehrkräfte und Expert*innen, die fester Bestandteil des Programms sind.
Weitere Informationen unter https://www.hoer-forscher.de/
Erasmus+: Jugendbegegnungen
Frist: 04.10.2023
Die von Erasmus+ geförderten Jugendbegegnungen besitzen eine klare europäische Dimension und sollen für junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren organisiert werden. Eine Jugendbegegnung (bzw. Jugendaustausch) führt Gruppen junger Menschen aus mehreren Ländern zusammen und greift Themen auf, die in der Europäischen Gemeinschaft von Interesse sind. Dabei sollen die Teilnehmenden in allen Phasen der Begegnung möglichst aktiv eingebunden werden.
Weitere Informationen unter: https://www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/jugendbegegnungen/#0
Quelle: BAG Spiel & Theater, Newsletter Juni/Juli 2023
Erasmus+: Jugendpartizipationsprojekte
Frist: 04.10.2023
Mit diesem Format werden lokale, regionale, nationale und transnationale Projekte mit europäischer Dimension gefördert. Die Förderformate sollen die Stärkung, Förderung und Unterstützung der Partizipation junger Menschen an der Zivilgesellschaft und am demokratischen Leben in Europa unterstützen. Die Projekte sollen von jungen Menschen für junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren umgesetzt und durchgeführt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/jugendpartizipationsprojekte/#0
Quelle: BAG Spiel & Theater, Newsletter Juni/Juli 2023
Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2024
Frist: 10.10.2023
Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – sucht ab sofort beim Praxispreis innovative Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“, die zeigen, wie sich die Einrichtungen selbst ökologisch nachhaltig ausrichten (z.B. beim Energiesparen oder verändertem Konsumverhalten) und/oder welche pädagogischen Angebote sie zum Thema haben. Der Medienpreis und der Theorie- und Wissenschaftspreis sind nicht themengebunden.
Weitere Informationen: https://www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html
Amateurmusikfonds
Frist: 10.10.2023
Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.
Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.
Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.
Bewerben können sich juristische Personen, die gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles sind, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands, sofern Sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organisationen der Amateurmusik.
Projektzeitraum: 01.01.2024–15.10.2024
Weitere Informationen unter: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds/
Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2024
Frist: 10.10.2023
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe schreibt den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 "Hermine-Albers-Preis" in den Kategorien Praxispreis, Theorie- und Wissenschaftspreis sowie den Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe aus. Davon den Praxispreis zum Thema "Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe", den Medienpreis sowie den Theorie- und Wissenschaftspreis ohne Themenbindung. Insgesamt werden 15.000 Euro vergeben.
Weitere Informationen unter: https://www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html
100xDigital
Frist: 13.09. - 11.10.2023
Im Engagement und Ehrenamt stecken Kreativität und Neugier: Gute Voraussetzungen, um auf dem Weg ins Digitale aktiv voranzuschreiten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig digitale Kompetenzen sind, um Zukunft zu gestalten und Krisen zu meistern.
Um die Grundvoraussetzungen für digitale Teilhabe weiter zu verbessern, bedarf es nicht nur einer finanziellen Unterstützung, sondern darüber hinaus auch einer fachlichen Begleitung sowie tiefergehende digitale Kompetenzen auf individueller und organisationaler Ebene – dabei unterstützt das Programm der DSEE.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/100xdigital
Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Frist(en):
Antragsphase: 20. September 2023 – 11. Oktober 2023 (63. Förderrunde)
Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.
Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler/
Europa Nostra Awards
Frist: 13.10.2023
Der europäische Denkmalschutz-Verbund fördert jährlich Best Practice-Beispiele für die Erhaltung des materiellen und immateriellen Kulturerbes. Ziel des Wettbewerbs ist es den grenzüberschreitenden Austausch von Wissen und Erfahrung in ganz Europa anzuregen und das öffentliche Bewusstsein und die Wertschätzung für das europäische Kulturerbe zu fördern.
Veranstaltet von: Europäische Union
Reichweite: europaweit
Gesucht werden Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit dem Erhalt, der Forschung, der Bildung im Bereich Kulturerbe beschäftigen.
Interessierte können sich in folgenden Bereichen bewerben: Architektonisches Erbe / Ergänzungen oder Änderungen oder Neubauprojekte in historischen Bereichen / Industrial and Engineering Strukturen und Standorte / Kulturlandschaften / Historische Parks und Gärten / Arbeiten mit Kunstsammlungen / Immaterielle Kultur / Digitalisierungsprojekte. Das Projekt sollte innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen worden sein.
Es werden bis zu 30 Kultur-Projekte und Initiativen in vier Kategorien ausgezeichnet. Jeweils sieben Projekte werden mit 10.000 Euro ausgezeichnet.
Weitere Informationen unter: https://www.europeanheritageawards.eu/
Quelle: Wegweiser Bürgergesellschaft
Megafonds – Das Budget für deine Aktionsidee
Frist: 15.10.2023
Der Jugendaktionsfonds von terre des hommes fördert gemeinnützige Projekte, die öffentlichkeitswirksam auf die Einhaltung der Kinderrechte hinwirken. Voraussetzung zur Förderung mit bis zu 1.000 Euro ist, dass die Projekte von jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren selbst geplant und durchgeführt werden. Die Bewerbungen können bis einen Monat vor Projektbeginn zum 15. jeden Monats eingereicht werden. Die letzte Möglichkeit Anträge einzureichen ist am 15. Oktober 2023.
Erwachsene über 27 Jahre dürfen unterstützen, aber alle Entscheidungen liegen bei den jungen Menschen. Das Thema eures Projekts betrifft euch selbst direkt. Das können Projekte sein, die zur Förderung von Gerechtigkeit, feministischen Initiativen, Frieden, Klimaschutz und zum Schutz vor Gewalt beitragen oder sich gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzen.
Gefördert werden:
Gemeinwohlorientierte Projekte, das heißt Projekte, die möglichst vielen (jungen) Menschen zugutekommen: Öffentliche Aktionen, Online-Aktionen, Proteste, Kampagnen und andere Formen der politischen Einmischung zu kinderrechtlichen Forderungen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen.
Weitere Informationen: https://www.tdh.de/mitmachen/junges-engagement/megafonds-das-budget-fuer-deine-aktionsidee/
WAS GEHT? Experimentier doch mal
Foto-/Videowettbewerb für alle von 6 bis 14 Jahren
Frist: 15.10.2023
Express yourself: Das vom Jugendministerium NRW geförderte Projekt Kamerakinder fordert Kinder und Jugendliche heraus mit einer neuen Challenge: WAS GEHT? Stellt die Welt auf den Kopf, ändert die Perspektive, geht nah dran oder weiter weg, experimentiert ganz nach Lust und Laune. Es gibt so viele Möglichkeiten, anders zu sehen und zu gestalten: ungewöhnliche Blickwinkel wählen, Fotos neu zusammenmixen und Geschichten gegen den Strich erzählen. Vielleicht lassen die jungen Kreativen mit der Videokamera Schuhe tanzen oder Menschen verschwinden. Vielleicht binden sie ihr Handy mal an den Fuß und erleben die Welt von unten…
Wir freuen uns auf viele Einsendungen von jungen Fotofans, die einzeln oder als Gruppen in Schulen und Jugendeinrichtungen einreichen können. Allen Teilnehmer:innen drücken wir die Daumen, dass sie zu unseren Preisträger:innen gehören – auf jeden Fall wird aber jeder eingereichte Beitrag in der Ausstellung beim großen Kamerakinder Medienfest am 26.11. im Alten Pfandhaus in Köln zu sehen sein.
Die drei Themen der Challenge:
• Total phänomenal – macht ein besonders tolles Foto oder eine Fotoreihe mit 6 Bildern. Hier könnt ihr euch fotografisch mal richtig austoben!
• Abrakadabra: Bewegte Experimente – ob Fotofilm, Stop-Motion-Animation, Cinemagraph oder Musikclip. Wir freuen uns auf filmische Experimente.
• 6 Aufgaben – 6 experimentelle Ideen – Fotografische Herausforderungen für alle, die Spaß an kniffeligen Aufgaben haben (Aufgaben im Flyer).
Einreichung:
Die Einzelfotos, Fotoreihen oder Videos können auf unserer Website hochgeladen oder per Email (oder wetransfer) mit der Anmeldung an info@kamerakinder.de geschickt werden.
Als erstes kindgerechtes Fotoportal für die Altersgruppe 6-12- jähriger Kinder und Kindergruppen im April 2012 vom jfc Medienzentrum gestartet, hat sich KameraKinder mittlerweile als Forum und Fundgrube für kreative, fotobegeisterte Kinder fest etabliert. Als Initiative für die Fotopädagogik in NRW fördert KameraKinder mit den beteiligten Netzwerkpartnern die Fotopraxis und setzt gleichzeitig neue Impulse für die fotopädagogische Arbeit in Nordrhein-Westfalen. KameraKinder wird vom Jugendministerium NRW gefördert.
Weitere Informationen unter: www.kamerakinder.de
Infrastrukturförderung - Neue Strukturen für den Musikstandort Deutschland
Frist: 02.10.2023 bis 23.10.2023
Mit der Infrastrukturförderung will die Initiative Musik gGmbH das Ökosystem Musikwirtschaft und die Musikkultur nachhaltig stärken, für professionellere Rahmenbedingungen. Das können bundesweite Projekte sein oder aber auch Aktivitäten zum Aufbau und zur Unterstützung von regionalen Förderstrukturen in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Dazu zählen Workshops, Mentoringprogramme, wissenschaftliche Studien genauso wie Konferenzen und Vernetzungsplattformen.
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/strukturfoerderung
Starthilfe der Stiftung Mitarbeit
Frist:
23.10.2023
Mit der Starthilfeförderung möchte die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger bestärken, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Anfangsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die Stiftung Mitarbeit gibt mit der Starthilfeförderung in vielen Fällen eine wichtige Unterstützung aktiv zu werden und sich einzumischen.
Starthilfe von bis zu 500 Euro für:
• neue Initiativen
• junge Vereine
• kleine lokale Organisationen
Die Themenfelder: Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung
Mehr unter: https://www.mitarbeit.de/foerderung_projekte/starthilfefoerderung
Förderinitiative "Zukunft mitgemacht"
Frist: 30.10.2023
Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern unter dem Dach der Initiative "Zukunft mitgemacht" deutschlandweit in Schulen die Einrichtung von offenen Lernräumen, die dem projektorientierten, experimentellen und kreativen Arbeiten dienen – sogenannte Maker Spaces. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert.
Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden. In diesen Ermöglichungsräumen wird projektorientiert, experimentell und kreativ gearbeitet – mithilfe von verschiedenen digitalen sowie analogen Elementen, wie z.B. 3D-Druckern, Fräsern, Lasercuttern oder Plottern für handwerkliches Arbeiten, Kameras und Greenscreens zur Produktion von Filmen & Videos sowie mit Laptops und Tablets zum Programmieren & Visualisieren.
Weitere Informationen: https://www.dkhw.de/aktionen/maker-spaces/
NRW Landeswettbewerb: Jugend jazzt
Frist: 30.10.2023
Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative, kreative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische Entwicklung. Jazz ermöglicht spannende und persönlichkeitsbildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt.
„JUGEND JAZZT“ ist wie „Jugend musiziert“ – nur anders und dient dem besonders talentierten Jazznachwuchs. Junge Musiker*innen mit ihren Bands und ganze Jazzor chester haben hier die Chance, ihr Können vor Jury und Publikum unter Beweis zu stellen. Die Bundes begegnung „Jugend jazzt“ des Deutschen Musik rates, zu der die besten Bands und Jazzorchester vorangegangener Landeswettbewerbe entsandt werden, findet jährlich in wechselnden Städten statt.
Sie ist neben dem Wettbewerbsdurchgang eine Mischung aus Festival, Konzertpodium, Kontakt und Informationsbörse, aber auch Workshop und Netzplattform und hat damit maßgeblich fördernde Wirkung für die Besten im Jazznachwuchs.
Träger des Landeswettbewerbs „Jugend jazzt“ ist der Landesmusikrat NRW in Kooperation mit DORTMUND MUSIK und dem Jazzclub „domicil“.
Der Wettbewerb wird am 18. November 2023 im Hauptgebäude von DORTMUND MUSIK, Steinstr. 35 in Dortmund durchgeführt
Zugelassen sind Mitwirkende mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die nach dem 18.11.1998 geboren sind. Jugendliche, die in einer musikalischen Ausbildung (Vollstudium) oder in der musikalischen Berufspraxis ste hen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Da es sich um einen Jugendwettbewerb handelt, sind Nicht-Laien und Mitspieler*innen, die vor dem 18.11.1998 geboren sind, grundsätzlich nicht zugelassen.
Zugelassen sind Instrumental-, Vokal- und gemischte Ensembles mit zwei bis zu zehn Mitwirkende
Weitere Informationen: https://www.lmr-nrw.de/fileadmin/user_upload/01_Jugend_jazzt_2023__Ausschreibung_Combo.pdf
Förderprogramm "youstartN"
Frist: 30.10.2023
Mit "youstartN" fördert die Stiftung Bildung Gründungsideen und Unternehmen von Schüler*innen und Azubis, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen, mit Booster-Geldern. Die youstartN-Förderung in Höhe von 500 bis 1.000 Euro kann zum Auf- oder Ausbau einer Gründungsidee, für Materialien, Maschinen, Einrichtung, Veranstaltungen, Workshops, Honorare und vieles mehr eingesetzt werden.
Nachhaltige Gründungen sollten in jedem Stadium gefördert werden. Dazu werden auch Gründungsideen begrüßt, die sich in einem frühen Stadium befinden, um wirtschaftliches sowie nachhaltiges Handeln unterstützen zu können. Die Antragsstellung ist unkompliziert gestaltet.
Die Gründungsidee muss an eines oder mehrere der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), angelehnt sein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt vier bis sechs Wochen nach Antragsstellung.
Weitere Informationen: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/
Musikfonds - Projektförderung
Frist: 31.10.2023
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.
Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
Anträge mit einer Antragssumme bis zu max. 2.000 EUR können abhängig vom geplanten Projektbeginn immer ca. einen Monat vor den folgenden Antragsfristen gestellt werden:
. 31.10.2023: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024
. 29.12.2023: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Februar bis 31. März 2024
Die Antragsfrist endet immer um 18.00 Uhr MEZ am jeweiligen Datum.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 EUR ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte nicht unterschritten werden:
. 3. Förderrunde: Antragsfrist 30. September 2023 (18:00 MEZ)
Mehr unter: https://www.musikfonds.de/foerderung
Demokratie: Jetzt! Junge Stimmen für die Zukunft
Frist: 31.10.2023
Zunehmender Vertrauensverlust in Demokratie und Europa, die Bewältigung des Klimawandels und der Strukturwandel im ländlichen Raum: Der Einsatz junger Menschen für eine demokratische und nachhaltige Zukunft ist wichtiger denn je.
Das DFJW und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wollen mit dieser Ausschreibung deutsch-französische und trilaterale Begegnungsprojekte finanziell unterstützen, die Teilhabe, Mitbestimmung und Engagement von und für Jugendliche fördern. Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2023.
Mehr unter https://www.dfjw.org/ausschreibungen/demokratie-jetzt-junge-stimmen-fur-die-zukunft.html?utm_source=sendinblue&utm_campaign=NL%20mai%20DE&utm_medium=email
Heimat-Förderprogramm NRW
Frist: Anträge können laufend gestellt werden. Teilweise werden Anträge für das laufende Jahr nur bis zum 31. Oktober angenommen.
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ ist seit 2018 das „Heimat-Förderprogramm“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Blick steht dabei das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen.
Das Land NRW fördert Projekte und Vorhaben, die Heimatgeschichte öffentlich erlebbar machen, lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken in fünf Förderelementen (Förderperiode 2023 – 2027): Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds, Heimat-Zeugnis.
Der Heimat-Scheck ist der „Möglichmacher“ für die vielen guten Ideen vor Ort. Vereine und Initiativen erhalten eine unbürokratische Förderung in Höhe von 2.000 Euro für Projekte, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.
Mit dem Heimat-Preis können Kreise, Städte und Gemeinden beispielhaftes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen auszeichnen. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern kreisangehörige Kommunen mit 5.000 Euro, Kreise mit 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen mit 15.000 Euro.
Der Heimat-Fonds versetzt Städte, Gemeinden oder Kreise in die Lage, identitätsstiftende Projekte zu realisieren. Für jeden Euro, den Kommunen, öffentliche Mittelgeber, private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.
Bei der Heimat-Werkstatt liegt der Fokus darauf, dass Menschen im Stadtteil oder im Dorf sich miteinander verbinden. Gefördert werden kann zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die einen Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte, zum Beispiel mit Kindern und Jugendlichen in einer Geschichtswerkstatt. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise.
Mit dem Heimat-Zeugnis werden diejenigen unterstützt, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten beziehungsweise präsentieren.
Je nach Förderelement sind Vereine, Organisationen, Initiativen und Kommunen antragsberechtigt.
Weitere Informationen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/heimat-foerderung
Bundeswettbewerb Naturtagebuch
Frist: 31.10.2023
In jedem Jahr veranstaltet die BUNDjugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.
Beim NaturTageBuch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen. Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.
Weitere Informationen unter: http://naturtagebuch.de/
„Unser Europa, unsere Zukunft!“ des Deutsch-Französischen Jugendwerks
Frist: bis 31.10.2023
Anlässlich seines 60. Jubiläums hat das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) die Ausschreibung „Unser Europa, unsere Zukunft!" veröffentlicht. Damit fördert es bilaterale und trilaterale Jugendbegegnungen, die
- das Engagement junger Menschen für ein demokratisches, freies und friedliches Europa stärken,
- den europäischen Austausch zu einem oder mehreren europäischen Themen weiter pflegen,
- die interkulturelle Kompetenz junger Menschen fördern.
Die Jugendbegegnungen können online, analog/physisch oder in einem Mischformat stattfinden. Ausgewählte bilaterale Projekte können mit einem Höchstbetrag von bis zu 15.000 Euro und trilaterale Projekte von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Die Projekte sind bis zum 15. November 2023 umzusetzen.
Die Ausschreibung richtet sich an Einrichtungen und Fachkräfte, die im Bereich der außerschulischen, schulischen, und beruflichen Bildung sowie in der Jugendarbeit in Deutschland, Frankreich oder in einem weiteren europäischen Land tätig sind.
Mehr unter: https://www.bkj.de/news/ausschreibung-unser-europa-unsere-zukunft-des-deutsch-franzoesischen-jugendwerks/
und unter: https://www.dfjw.org/ausschreibungen/unser-europa-unsere-zukunft.html
Pilotprojekte - Förderung junger Menschen aus der Ukraine
Frist. 31.10.2023
Die Europäische Jugendstiftung des Europarates (European Youth Foundation – EYF) startet eine besondere Ausschreibung mit dem Ziel, jungen Menschen, der Zivilgesellschaft und Jugendarbeiter*innen aus der Ukraine, die vom Krieg betroffen sind, Unterstützung zu bieten. Pro Projekt können bis zu 15.000 Euro beantragt werden.
Jugendorganisationen in der Ukraine oder Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen aus der Ukraine in den Mitgliedsstaaten des Europarates arbeiten, sind eingeladen, Anträge für „EYF-Pilotaktivitäten“ für diese spezielle Ausschreibung einzureichen. Die Aktivitäten müssen sich an junge Menschen aus der Ukraine richten, sie unterstützen und einbeziehen.
Mehr unter: https://www.coe.int/en/web/european-youth-foundation/news-2022/-/asset_publisher/NQ2IZAGYGDnK/content/special-call-for-pilot-activities-in-support-of-young-people-from-ukraine?_101_INSTANCE_NQ2IZAGYGDnK_viewMode=view/Quelle: BKJ – Verband für Kulturelle Bildunghttps://www.bkj.de/news/europaeische-jugendstiftung-foerdert-pilotprojekte-zugunsten-junger-menschen-aus-der-ukraine/
Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen
Frist: 31.10.2023
Mit dem 2021 neu eingerichteten Fonds will das Land NRW unterrepräsentierte Künstler*innen und künstlerischer Perspektiven sichtbar machen. Ziel des Programms ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
Der Diversitätsfonds NRW ersetzt das bisherige Programm "Künste im interkulturellen Dialog" und erweitert dieses um andere Diversitätsdimensionen (z. B. BiPoC, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*). Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen jährlich insgesamt bis zu 1.000.000 EUR an Fördermitteln zur Verfügung.
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. -initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder -verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstler*innen Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowerment-Prozesse initiieren. Gefördert werden auch Konzeptentwicklungen für künstlerische oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind. Die Förderung ist spartenoffen. Explizit angesprochen werden auch Erstantragsteller*innen.
Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z. B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden. Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Jahr bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.
Die Anträge werden bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt. Diese sind auch Ansprechpartner für die Antragsberatung.
Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds
Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik
Frist: 01.11.2023
Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Dafür stellt sie Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Ab Juni 2023 startet der Bewerbungszeitraum für kreative Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert.
Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteuren mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Ebenso werden digitale Projekte gesucht, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen.
Gesucht sind:
• Kreative, praktische Beispiele mit Vorbildfunktion, die das Miteinander und Verständnis füreinander fördern.
• Projekte, die von mehreren Projektpartnern gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.
• Projekte, die ihre Teilnehmer*innen an möglichst allen Projektphasen aktiv beteiligen.
• Neue Projektideen oder etablierte Projekte mit neuen Akzenten.
• Projekte mit einer Laufzeit von drei bis sechs Monaten. Der Projektstart muss zwischen Januar und März (nicht vorher) erfolgen. Bis Juli muss das Projekt beendet sein.
Auf Basis der online eingereichten Projektanträge entscheidet der Vorstand der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung jedes Jahr Ende
November über die mögliche Förderung der eingereichten Projekte und die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Weitere Informationen: https://kultur-und-musikstiftung.de/de/startseite/projekte/ideeninitiative#page_c152645
Quelle: www.bkj.de
Wüstenrot-Stiftung
Frist: 01.11.2023
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. November eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
NRW: 1. Amateurtheater-Festival NRW 2024
Frist: 01.11.2023
Für die Teilnahme am 1. Amateurtheater-Festival, das vom Amateurtheaterverband Nordrhein-Westfalen (NRW) im Juni 2024 im Parktheater Iserlohn veranstaltet wird, können sich ab sofort alle Theatergruppen aus NRW mit Theaterstücken, Performances und Aktionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bewerben.
Weitere Informationen: https://www.amateurtheater-nrw.de/amateurtheater-festival/
Förderprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Frist: Der Antragszeitraum der Förderperiode 2023 endet am 1. November.
Mit ihrem Programm will die Landesregierung NRW das bürgerschaftliche Engagement stärken. Jährlich werden 2.000 Vorhaben mit je 1.000 Euro gefördert. Das Schwerpunktthema für 2023 lautet "Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern".
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern« sind ökologisch nachhaltige Projekte, wie beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, eine Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar.
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz Ihres Vereins bzw. dem Standort Ihrer Initiative.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal engagementfoerderung.nrw.
Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde auf engagementfoerderung.nrw geschlossen.
Mehr unter: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN
Frist:
02.11.20223
Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt ihr euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.
Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 80% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.
Mehr unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Frist:
02.11.2023
Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.
Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.
Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.
Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
Kunstwettbewerb „bewegt“
Frist: 08.11.2023
Veranstalter: Förderkreis Kunst und Kulturraum Erkrath e. V.
Die künstlerischen Arbeiten sollten das Thema „Bewegt“ im übertragenen Sinn in all seiner Vielfalt betrachten.
Studierte Künstler*innen und Autodidakten aus allen Bereichen der bildenden Kunst aus der Bundesrepublik Deutschland können sich beteiligen.
Zur Bewerbung können maximal 3 Werke pro Künstler*in eingereicht werden. Malerei und Fotografien dürfen eine Größe von 1,5 qm nicht überschreiten. Skulpturen sollten die Standfläche von 80 x 80 cm nicht überschreiten und standfest stehen können. Kleinere Skulpturen müssen auf Podeste/Sockel gestellt werden können. Die Kunstwerke sollten nicht älter als drei Jahre sein.
Weitere Informationen unter: www.kunsthaus-erkrath.de
Jugend musiziert 2023
Frist: 15.11.2023
Jugend musiziert – der große musikalische Jugendwettbewerb motiviert Jahr für Jahr Tausende von jungen Musiker*innen zu besonderen künstlerischen Leistungen. Er ist eine Bühne für viele, die als Solist*innen oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der Öffentlichkeit zeigen und sich einer fachkundigen Jury präsentieren wollen. Neben dem musikalischen Wettbewerb geht es bei Jugend musiziert um die Begegnung musikbegeisterter Jugendlicher.
Jugend musiziert ist offen für Schüler*innen, Auszubildende, junge Berufstätige und Studierende, die nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen.
Der Wettbewerb gliedert sich in drei Phasen:
Aus mehr als 150 Regionalwettbewerben gehen die Teilnehmenden der Landeswettbewerbe hervor. Erste Landespreisträger*innen werden zum Bundeswettbewerb weitergeleitet.
Auf allen drei Wettbewerbsebenen werden Urkunden und Preise vergeben.
Darüber hinaus vergeben Stiftungen, Organisationen, Institutionen und Privatpersonen Förderprämien, Sonderpreise und Stipendien.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeichnet die Preisträger*innen des Bundeswettbewerbs aus.
Jugend musiziert ist einer der gesamtstaatlich geförderten Schüler*innen- und Jugendwettbewerbe. Er ist im Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung verankert und von der Kultusministerkonferenz anerkannt. Damit gehört Jugend musiziert zu den Einrichtungen, für die die Länder und der Bund am 14.9.1984 eine gemeinsame Erklärung zur Förderung bundesweiter Wettbewerbe im Bildungswesen abgegeben haben. Bund, Länder, Gebietskörperschaften, Kommunen und Fachverbände laden gemeinschaftlich zur Teilnahme ein.
Nordrhein-Westfalen
Landesausschuss Jugend musiziert
c/o Landesmusikrat NRW e. V.
Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf
Fon: (0211) 862064-0 od. -20, Fax: (0211) 862064-50
jm@lmr-nrw.de
Weitere Informationen: https://www.jugend-musiziert.org/fileadmin/user_upload/JugendMusiziert_Ausschreibung_2024_EBook.pdf
und www.jugend-musiziert.org
Dritte Orte | Förderung 2024 bis 2028
Frist: 15.11.2023
„Dritte Orte“ bieten Raum für Kultur, Bildung und Begegnung. Durch die Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Akteuren sollen Ankerpunkte für kulturelle Vielfalt entstehen. „Dritte Orte“ stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und laden zur identitätsstiftenden Verantwortungsübernahme ein. Sie sichern und erweitern die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen und verbinden haupt- und ehrenamtliches Engagement.
„Dritte Orte“ in ländlichen Räumen sind wichtiger denn je. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt daher weiterhin die Entwicklung kultureller Begegnungsorte und ihren nachhaltigen Betrieb. Das Programm ist offen und flexibel und verknüpft die Förderung der Konzeptentwicklung mit einem Beratungsangebot für die Projektträger. So werden unterschiedliche, neuartige und auch experimentelle Vorhaben initiiert und ermöglicht.
Das Programm fördert kulturelle Einrichtungen in kommunaler, frei-gemeinnütziger oder kooperativer Trägerschaft, die gemeinsam mit weiteren Institutionen, Vereinen oder Initiativen die Schaffung bzw. Weiterentwicklung eines „Dritten Ortes“ für die Region voranbringen wollen.
Mit der neuen Ausschreibung einer Konzeptphase schafft die Landesregierung 2023 die Voraussetzungen für weitere Dritte Orte in Nordrhein-Westfalen. An dem bewährten, zweistufigen Förderverfahren (s. o.) und den Förderkonditionen wird festgehalten. Verändert hat sich die Bemessungsgrundlage für die Zugehörigkeit zum „Ländlichen Raum“. Es gilt eine aktualisierte, weiter gefasste „Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen“ (s. u.). Damit können noch mehr Städte und Gemeinden von der Förderung profitieren als in der ersten Generation, darunter auch ländlich geprägte Stadtteile größerer Kommunen.
Die Bewerbungen für die Konzeptphase müssen bis zum 15.11.2023 an info@dritteorte.nrw eingereicht werden. Gerne steht Ihnen das Programmbüro "startklar" für eine Erstberatung in diesem Kontext zur Verfügung:
Programmbüro „Dritte Orte“, c/o startklar a + b GmbH, T. 02304 -201 3007, E-Mail: info@dritteorte.nrw
Weitere Informationen: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte
Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Frist: 15.11.2023
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore,
Mehr unter: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0
Institut Francais - Projektförderung - Bureau des arts plastiques
Ab dem Jahr 2023 ändert das Büro für Bildende Kunst/Bureau des arts plastiques sein Förderprogramm für Projekte und Ausstellungen französischer Künstler:innen in Deutschland. Deutsche Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ihre Anträge gemäß dem folgenden Zeitplan einreichen:
Frist: 15.11.2023
Das Bureau des arts plastiques unterstützt deutsche Einrichtungen, die Ausstellungen mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstlern organisieren und die Verbreitung ihrer Arbeiten in Deutschland fördern.
Vorrangig gefördert werden monographische Ausstellungen aufstrebender Künstler, die von innovativen Institutionen und national bzw. international anerkannten Partnern organisiert werden.
Mehr unter: https://www.institutfrancais.de/kultur/kunst-architektur/projektfoerderung
Wettbewerb "Jugend forscht"
Frist: 30.11.2023
Unter dem Motto "Mach Dir einen Kopf!" startet Jugend forscht in die neue Runde. Bis zum 30. November 2023 können sich junge Menschen mit Freude und Interesse an Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik anmelden. Am Wettbewerb können Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre teilnehmen.
Bei Jugend forscht gibt es keine vorgegebenen Aufgaben. Das Forschungsthema wird frei gewählt. Wichtig ist aber, dass sich die Fragestellung einem der sieben Fachgebiete zuordnen lässt: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik sowie Technik stehen zur Auswahl.
Am Wettbewerb können Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre teilnehmen. Jüngere Schüler*innen müssen im Anmeldejahr mindestens die 4. Klasse besuchen. Studierende dürfen sich höchstens im ersten Studienjahr befinden. Stichtag für diese Vorgaben ist der 31. Dezember 2023. Zugelassen sind sowohl Einzelpersonen als auch Zweier- oder Dreierteams.
Für die Anmeldung im Internet sind zunächst das Thema und eine kurze Beschreibung des Projekts ausreichend. Im Januar 2024 müssen die Teilnehmer*innen eine schriftliche Ausarbeitung einreichen. Ab Februar 2024 finden dann bundesweit die Regionalwettbewerbe statt. Wer hier gewinnt, tritt auf Landesebene an. Dort qualifizieren sich die Besten für das Bundesfinale Ende Mai 2024. Auf allen drei Wettbewerbsebenen werden Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro vergeben.
Weitere Informationen: https://www.jugend-forscht.de/
Kunststiftung NRW - Projektförderung
Frist: 30.11.2023
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.
Neben der projektbezogenen Förderung gehört die Förderung junger, außergewöhnlich talentierter Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen, die in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur und visuelle Kunst tätig sind, zu den wichtigsten Aufgaben der Kunststiftung NRW. Mit jeweils individuell entwickelten Fördermaßnahmen – in der Regel in Form von Residenzen und Stipendien – werden die jungen Künstler unterstützt und ermutigt, konsequent ihren eigenen Weg zu verfolgen.
Mehr unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/allgemeine-vorhaben/antrag-allgemeine-vorhaben/
6. Schulwettbewerb: Junge Kunst für Hanau
Kunstwettbewerb gegen Rassismus und Ausgrenzung für alle Schulen in Deutschland
Frist: 30.11.2023
Die Initiative kulturelle Integration lädt in Kooperation mit dem Fachverband für Kunstpädagogik BDK alle Kunstlehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler in Deutschland dazu ein, sich im Rahmen des zweiten bundesweiten Aktionstags zum Gedenken an das Attentat in Hanau mit einem gestalterischen Beitrag zu den Themenbereichen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen Formen von Ausgrenzung zu beschäftigen.
Um die Namen der Opfer des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 nicht zu vergessen und ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Rassismus und Ausgrenzung zu setzen, wurde von Kulturstaatsministerin Claudia Roth und der Initiative kulturelle Integration der bundesweite Aktionstag Hanau ins Leben gerufen. Den Auftakt bildete im Februar 2023 ein Schultheaterprojekt unter dem Titel „HANAU – Schultheater für Zusammenhalt in Vielfalt“.
Im kommenden Jahr werden die Kunst-Schülerinnen und -Schüler, deren Arbeiten ausgewählt wurden, vom 12. bis 14. Februar nach Berlin eingeladen. In zeitlicher Nähe zum Gedenktag werden sie mit ihren Werken die Ausstellung „Junge Kunst für Hanau“ gestalten, die im Rahmen einer feierlichen Vernissage am 13. Februar 2023 von Kulturstaatsministerin Claudia Roth gemeinsam mit Serpil Temiz Unvar, der Gründerin der „Bildungsinitiative Ferhat Unvar“, eröffnet wird.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturelle-integration.de/junge-kunst-fuer-hanau/
„Digital ganz nah“ - Ausschreibung DFJW
Frist: 30.11.2023
Mit dem Projektaufruf „Digital ganz nah“ fördert das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) innovative Begegnungen im digitalen oder hybriden Format (Mischung aus digitalen Treffen und Treffen im Präsenzformat), die den Austausch zwischen Jugendlichen und Fachkräften im Rahmen deutsch-französischer und trilateraler Projekte auch während der Corona-Krise ermöglichen und mithilfe von Online-Tools interkulturelle und sprachliche Lernsituationen schaffen.
Die Ausschreibung richtet sich an öffentliche oder gemeinnützige Träger im Bereich der formalen und non-formalen Bildung sowie an Akteure der Jugendarbeit in Deutschland und Frankreich.
Weitere Informationen unter: https://www.bkj.de/internationales/deutsch-franzoesischer-jugendkulturaustausch/digital-ganz-nah
Kunststiftung NRW - Projektförderung
Frist: 30.11.2023
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.
Neben der projektbezogenen Förderung gehört die Förderung junger, außergewöhnlich talentierter Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen, die in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur und visuelle Kunst tätig sind, zu den wichtigsten Aufgaben der Kunststiftung NRW. Mit jeweils individuell entwickelten Fördermaßnahmen – in der Regel in Form von Residenzen und Stipendien – werden die jungen Künstler unterstützt und ermutigt, konsequent ihren eigenen Weg zu verfolgen.
Mehr unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/allgemeine-vorhaben/antrag-allgemeine-vorhaben/
create music NRW
Frist:
01.12.2023
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahren) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteure:innen in der Region vernetzten. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs.
Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.
Mehr unter: https://www.create-music.info/
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Frist:
15.12.2023
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Frist: 15.12.2023
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern: Neue Antragsfrist für Teams up! Jugendbegegnungen
Frist: 31.12.2023
Vereine der Kulturellen Bildung, die Interesse an Begegnungsvorhaben mit Partnern in afrikanischen Ländern haben, können dafür das Förderprogramm Teams up! Jugendbegegnungen nutzen. Die neue Antragsfrist für Teams up! Jugendbegegnungen ist der 31. Dezember 2023 (bei Einreichung der dazu gehörigen Interessensbekundung bis zum 05. November 2023).
Weitere Informationen unter: https://www.bkj.de/news/jugendkulturaustausch-mit-afrikanischen-laendern-neue-antragsfrist-fuer-teams-up-jugendbegegnungen/
Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“
Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.
Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen.
Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UNKinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.
Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm
• Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie
• die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
Mehr unter: https://www.das-zukunftspaket.de/w/files/material/formulare/das_zukunftspaket_focrderaufruf_version-28.11.pdf
Stiftungen der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2024
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus der Region. Einreichungen müssen bis zum 15. Januar eingehen für eine Förderung in der 2. Jahreshälfte.
Weitere Informationen: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa 2024: HEUTE aus GESTERN für MORGEN
Frist: 31.01.2024
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit an den Projekten dieses bedeutenden grenzüberschreitenden Wettbewerbs der politischen Bildung eingeladen.
Zu dem jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst- und Musikprojekte. Darüber hinaus Kartenprojekte sowie fächerverbindende Projekte, die der geographischen oder geschichtlichen Auseinandersetzung mit themenbezogenen Sachverhalten dienen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ab der Grundschule (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges, Lyzeen), die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausgenommen sind Hochschulen, Technika, Universitäten und Akademien (Studierende).
Ausdrücklich eingeladen, sich am Schülerwettbewerb zu beteiligen, sind aber auch die Schülerinnen und Schüler osteuropäischer Schulen mit deutschsprachigem Unterricht, insbesondere dann, wenn sie bereits partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Der Wettbewerb wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb beteiligt. Knapp eine Million Arbeiten wurden von ihnen eingereicht.
Weitere Informationen unter: www.schuelerwettbewerb.eu
Deutscher Schulpreis
Frist: 01.02.2024
Allgemeinbildende und berufliche Schulen in öffentlicher oder privater Trägerschaft in Deutschland sowie Deutsche Auslandsschulen können sich für den Deutschen Schulpreis bewerben. Eltern, Schüler*innen und Kooperationspartner*innen haben zudem die Möglichkeit, Schulen für den Deutschen Schulpreis zu empfehlen. Im Mittelpunkt der Ausschreibung steht die Frage: Wie gestalten Sie an Ihrer Schule qualitätsvolles Lehren und Lernen? Ausgelobt wird der Preis von der Robert Bosch Stiftung.
Die Grundlage des Deutschen Schulpreises bilden die sechs Qualitätsbereiche: Unterrichtsqualität; Leistung; Umgang mit Vielfalt; Verantwortung; Schulklima, Schulleben und außerschulische Partner sowie Schule als lernende Institution. Diese Merkmale bilden den Rahmen guter Schule. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht der Qualitätsbereich Unterrichtsqualität.
In ihrer Bewerbung beantworten Schulen die Frage: Wie gestalten wir qualitätsvolles Lehren und Lernen? Qualitätsvolle Lehr- und Lernprozesse sind dabei nicht auf den formalen Lernort des Klassenzimmers oder die formale Struktur des Fachunterrichts beschränkt. Gesucht werden Schulen, die allen Schüler*innen gerecht werden und sie bestmöglich auf die Zukunft vorbereiten.
Der Hauptpreis ist mit 100.000 Euro dotiert. Fünf weitere Preisträgerschulen dürfen sich über Preisgelder in Höhe von je 30.000 Euro freuen. Nominierte Schulen, die nicht ausgezeichnet werden, erhalten je 5.000 Euro.
Weitere Informationen: https://www.deutscher-schulpreis.de/bewerbung
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Frist: 01.02.2024
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
Jugendwettbewerb „Umbruchszeiten. Deutschland im Wandel seit der Einheit“
Frist: 01.02.2024
Der nächste Wettbewerb mit dem Schwerpunktthema „Gesellschaft in Bewegung“ startet am 1. September 2023!
Teilnehmen können Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren, die Lust haben, sich auf die historische Spurensuche zu begeben und sich mit konkreten Geschichten über Menschen und Orte auseinanderzusetzen.
Über 30 Jahre ist es her, dass die Friedliche Revolution und der demokratische Aufbruch in der DDR die deutsche Einheit ermöglichten. Aber was passierte eigentlich in der spannenden Zeit danach? Zwei ganz unterschiedliche Länder mussten zusammenwachsen. In Ostdeutschland wandelte sich das politische, soziale und wirtschaftliche System. Für viele Menschen änderte sich in dieser Umbruchszeit die gesamte Lebens- und Arbeitswelt. Das war mit vielfältigen Chancen, aber auch mit manchen Schwierigkeiten verbunden. Auch wenn der Prozess für die meisten Westdeutschen keine so großen Umbrüche mit sich brachte, gingen auch an ihnen die Ereignisse nicht spurlos vorüber.
Der Wettbewerb "Umbruchszeiten" lädt Jugendliche dazu ein, auf historische Spurensuche zu gehen.
Weitere Informationen unter: https://umbruchszeiten.de/
NRW: NEXT.IN.NRW
Fristen:
26.04.2024
31.01.2025
Der neue Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW fördert Verbundprojekte aus dem Themenspektrum Kultur, Kreativwirtschaft und Medien. Wie die Förderung genau funktioniert, was für Projekte gesucht werden und wer einen Antrag stellen kann, erörtern wir gemeinsam mit der Innovationsförderagentur NRW bei einer digitalen Infoveranstaltung am 20. Juni 2023 um 10:00 Uhr.
Für den Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW stellen das Land und die EU Fördermittel in Höhe von rund 104 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf die folgenden Themenbereiche:
1) Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
2) Künstliche Intelligenz
3) Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft
Interessierte können sich mit ihren Ideen, Produkten und Dienstleistungen im Rahmen von drei Einreichungsfristen bewerben (1. September 2023, 26. April 2024, 31. Januar 2025).
Der Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Weitere Informationen: https://creative.nrw/news/next-in-nrw-infoveranstaltung/
RheinEnergieStiftung Kultur
Frist: 28.02.2024
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
Projektförderung der PwC-Stiftung
Frist: 01.03.2024
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderprojekte/foerderprofil/
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2024
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland
Frist: 31.03.2024 (für Projekte in 2025)
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. im Rheinland gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.
Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.
Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp
Desideria Care Preis für Fotografie 2024 – Demenz neu sehen
Frist: 15.06.2024
Der Fotowettbewerb "Desideria Care Preis für Fotografie 2024 – Demenz neu sehen“ will der Krankheit Demenz größere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verschaffen. Profi-Fotograf*innen, Nachwuchstalente sowie Amateur*innen sind erneut eingeladen, Menschen mit Demenz in einer positiv aufgeladenen Situation abzubilden. Ihre neuen, überraschenden Fotografien sollen die Bildsprache zum Thema Demenz verändern und einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bewirken.
Die meisten Menschen verbinden mit dem Thema Demenz Ängste und negative Emotionen. Wir wissen jedoch, dass betroffene Familien diesen Lebensabschnitt keineswegs nur negativ erleben. Dieser Aspekt wird in der medialen Berichterstattung bisher selten dargestellt.
Ein gesellschaftlich hochrelevantes Thema mit anderen Augen zu betrachten und neue Perspektiven auf die Krankheit Demenz zu eröffnen, lauten die Ziele von "Demenz neu sehen".
Die Preise werden von einer Fachjury in den drei Kategorien "Profi", "Nachwuchsfotograf*in" und "Amateur*in" vergeben. Sie sind mit insgesamt 10.000 Euro dotiert.
Nach der Preisverleihung im Oktober 2024 in München werden die Fotografien in Ausstellungen und vielfältiger Medienarbeit der Öffentlichkeit präsentiert.
Weitere Informationen: https://demenzneusehen.de/
Aktion Mensch: Förderprogramm "Internet für alle"
Frist: laufend vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024
Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit unserem Aktions-Förderangebot fördern wir inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.
Förderidee: Unsere Zielgruppen sollen
• ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen,
• ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern,
• digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie
• neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.
Zielgruppen: Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben für:
• Menschen mit Behinderung
• Kinder und Jugendliche
• Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Inklusive Medienarbeit
Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben:
• Erstellen barrierearmer Medienprodukte / Dreh und Bearbeitung von Videos
• Programmierung und Gestaltung von Webseiten
• Programmierung von Lern-Robotern
• Erstellen von Beiträgen für soziale Medien
Ausbildung von Peer-Berater*innen
Die Aktion Mensch fördert die Ausbildung, Qualifizierung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Peer-Berater/-Trainer*innen für digitale Themen, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen. Auf diese Weise wollen wir die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an digitalen Medien ermöglichen und verbessern.
Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/digitale-teilhabe-fuer-alle
Förderprogramm "Mobil mit Rad"
Frist: laufend bis 31.05.2025
Mit dem Förderangebot "Mobil mit Rad" soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Sie sollen dabei unterstützt werden, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen. Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden.
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Angebot werden die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb), Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sowie Sach-, Investitions- und Honorarkosten gefördert.
Aktion Mensch e.V., Web: www.aktion-mensch.de
Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/mobil-mit-rad?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2023_06_13&utm_term=MailingID4374899_SendingID755241
Regelmäßige Förderungen mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Internationale Tourförderung
Frist: Antragstellung laufend möglich
Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.
Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/tourfoerderung/
Förderung "youclub2030"
Frist: Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Programm "youclub2030" fördert die Stiftung Bildung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die Projekte für eine nachhaltige Zukunft auf den Weg bringen wollen. Das Geld kann für Materialien, Maschinen, Einrichtung, Veranstaltungen, Workshops, Honorare und vieles mehr eingesetzt werden. Pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche sowie junge Menschen, die sich bereits für Nachhaltigkeit engagieren, kommen zusammen und gestalten gemeinsam ihre Standorte nachhaltig.
Weitere Informationen https://www.stiftungbildung.org/youclub2030/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=maerz23
Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung
Frist: fortlaufend
Die Deutsche UNESCO-Kommission und das Bundesministerium für Bildung und Forschung zeichnen Institutionen aus, die sich für Bildung einsetzen und nachhaltige Entwicklung aktiv fördern.
Angesprochen sind Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Betriebe, Vereine, Universitäten, Netzwerke oder auch Kommunen – wichtig ist, dass Institutionen, die sich bewerben, sich selbst als Ort nachhaltiger Entwicklung verstehen und andere Menschen dazu ermutigen wollen, sich aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu beteiligen.
Ziel der Auszeichnung ist es, erfolgreiche BNE-Akteure sichtbar zu machen und zu stärken, um Bildung für nachhaltige Entwicklung mit ihrer Hilfe in die Breite der Gesellschaft zu tragen. Auf diesem Weg leisten die Auszeichnungen einen aktiven Beitrag zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.
Bewerbungen um eine BNE-Auszeichnung sind ganzjährig möglich. Erfolgreiche Bewerber*innen werden mehrmals jährlich im Rahmen von regionalen Auszeichnungsveranstaltungen geehrt und erhalten ein Auszeichnungslogo für den Zeitraum von zwei Jahren. Darüber werden sie in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und bekommen Gelegenheit zu Austausch und Vernetzung in einem breiten Netzwerk von Bildungsinitiativen zur nachhaltigen Entwicklung.
Mehr unter: https://www.unesco.de/bildung/bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung
Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch im Jahr 2023
Fristen: unterschiedlich
Organisationen, die im Jahr 2023 internationale Begegnungen rund um Kunst und Kultur organisieren möchten, können weiterhin Anträge zur Förderung von internationalen Jugend- oder Fachkräftebegegnungen im Bereich der Kulturellen Bildung bei der BKJ einreichen.
Neben dem „klassischen“ grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen und vieles mehr gefördert werden. Der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt, um den internationalen Austausch mit Partnerorganisationen und jungen Menschen auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. Die BKJ unterstützt die Organisator*innen gerne bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.
Antragsfristen für den internationalen jugend.kultur.austausch im Jahr 2023
deutsch-französischer jugend.kultur.austausch: 3 Monate vor Projektbeginn, https://www.bkj.de/internationales/deutsch-franzoesischer-jugendkulturaustausch/ablauf-des-foerderverfahrens/
jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern: Frist abgelaufen
deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch: Frist abgelaufen
deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch: Frist abgelaufen
jugend.kultur.austausch mit anderen Ländern: Frist abgelaufen
Die BKJ setzt auf individuelle Absprachen mit den Antragsteller*innen. Alle, die einen Antrag stellen wollen, werden deshalb gebeten vor jeder Antragstellung Kontakt aufzunehmen.
Info- und Beratungsveranstaltung
Sie haben Lust, ein internationales künstlerisch-kreatives Projekt für und mit jungen Menschen auf die Beine zu stellen, aber viele Fragen? Während der Online-Veranstaltung „Vielfalt bewusst leben – jungen Menschen internationalen Austausch ermöglichen“ informiert die BKJ am 23. Februar 2023 zu Fördermöglichkeiten für internationale Begegnungen in der Kulturellen Bildung – ob mit Frankreich, Polen, Ländern des afrikanischen Kontinents oder weiteren Ländern, stellt seine Beratungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote vor und beantwortet individuelle Fragen.
Mehr unter: https://www.bkj.de/internationales/
Förderung der VINCI-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden
Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.
Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken
Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.
Mehr unter: www.vinci-stiftung.de
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
GO! EXPORT
Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/go-export/
DO! EXPORT
Frist: Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/do-export/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.
Was wird gefördert: Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können nicht gefördert werden.
Mehr unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/#toggle-id-10
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
BHF Bank Stiftung
Frist: keine
Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs
In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.
Mehr unter: https://www.bhf-bank-stiftung.de/zeitgenoessische-kuenste/stiftung/foerdergebiete/
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte
Frist: keine
Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.
Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/#1622549280497-98e87e83-df4e530f-086c450c-17d2
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Der Antrag muss mindestens zehn Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.
Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.
Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.
Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden, außer Sonderfonds "Schulhofträume"
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.
Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.
Spielraum:
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.
Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.
Sonderfonds "Fluthilfe für Kinder"
Mit dem Sonderfonds unterstützen wir gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen mit bis zu 25.000 Euro, um Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort wieder aufzubauen, die durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Zum Beispiel für den Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.
Sonderfonds "Schulhofträume"
Frist: 10.01. - 31.03.2023
Ab sofort können Sie sich für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen bewerben.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden.
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.
Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen
Aktion Mensch: Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport
Frist: keine Angabe
Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.
Die Angebote im Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport richten sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-freizeit/begegnung-kultur-sport
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Fristen:
Projekte aus Kategorie 1 und 2: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 3 und 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben
Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.
Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.
Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.
Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.
Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/.
Kulturaustauch mit Finnland: TelepART Mobility Support Platform
TelepArt bietet einen Reisekostenzuschuss für Künstler*innen und Gruppen der Performing Arts, die zwischen Finnland und ausgewählten europäischen Ländern (u.a. Deutschland) und Japan reisen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Mehr unter: http://www.applytelepart.com/
Förderprogramm der Aktion Mensch
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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