Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur.
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen
aktuelle Ausschreibungen, Förderungen, Wettbewerbe & Preise
Erasmus+ 2026
Die Fristen unterscheiden sich je nach Förderlinie.
Die Europäische Kommission hat die Ausschreibung für Erasmus+ 2026 veröffentlicht. Insgesamt stehen rund 5,2 Milliarden Euro für Projekte in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus bereit.
Erste Anträge können in Erasmus+ Jugend (Leitaktion 1) sowie in Erasmus+ Sport bis zum 12. Februar 2026 eingereicht werden. In der Leitaktion 2 von Erasmus+ Jugend endet die erste Antragsfrist am 05. März 2026.
Organisationen, die in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend oder Sport tätig sind – wie Schulen, Universitäten, Berufsbildungszentren, Nichtregierungsorganisationen und Jugendgruppen – können sich um eine Erasmus+-Förderung bewerben.
Ausführliche Informationen finden Sie im Erasmus+-Programmleitfaden 2026.
Weitere Infos: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/5-milliarden-euro-fur-bildung-ausbildung-jugend-sport-eu-kommission-veroffentlicht-ausschreibung-2025-11-13_de
Förderung Spiel des Jahres
Frist: 01.02.2026
Das Logo „Spiel des Jahres“ kennt vermutlich jeder, aber wer weiß schon, dass dahinter ein Verein steckt, der auch Fördermittel vergibt? Außer denen vielleicht, die die Monatsinfo des Blogs lesen, denn im September 2021 habe ich diese Fördermöglichkeit als Stiftung des Monats vorgestellt. Aktuell steht die Antragsfrist zur Projektförderung vor der Tür, außerdem unterstützt Spiel des Jahres Veranstaltungen unter dem Motto „Spielend für Toleranz“. Förderung über Spiel des Jahres Spiel des Jahres fördert deine Projektidee, wenn sie das Ziel hat, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken. Gesellschaftsspiele müssen also im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen, durch die Menschen die Vielfalt von und die Freude an Gesellschaftsspielen entdecken. Es liegt nahe, dass du mit der Förderung von Spiel des Jahres Spiele anschaffen kannst. Darum geht es aber nicht alleine, die reine Spieleanschaffung wird vom Verein auch nicht gefördert.
Weitere Infos: https://www.spiel-des-jahres.de/foerderprogramm/
NRW: »Europa-Schecks«: Ideen für ein starkes Europa in NRW
Frist:
Die Antragstellung ist laufend digital möglich. Die Stichtage 2026 sind:
01. 02. 2026 (Stichtag für Projekte in den Europawochen Mai)
01. 04. 2026
01. 06. 2026
01. 08. 2026
Mit der Landesinitiative »Europa-Schecks« werden Projekte gefördert, die das europäische Engagement in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Das Ziel besteht darin, den Europage-danken in der Zivilgesellschaft und in den Kommunen zu verankern, Bürger*innen für europä-ische Werte zu sensibilisieren und die Vielfalt einer lebendigen Demokratie erlebbar zu machen.
Gefördert werden innovative Ansätze, die Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zu-sammenbringen, Austausch fördern und aktive Mitgestaltung ermöglichen.
Interessierte Vereine, Schulen, Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen und Kommunen können Fördermittel von bis zu 25.000 Euro beantragen.
Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europa-schecks
24. Internationaler Hörspielwettbewerb 2026
Frist: 01.02.2026
Seit 2003 veranstaltet der Hörspielsommer e. V. festivalbegleitend den Internationalen Hörspielwettbewerb.
Der Internationale Wettbewerb des Hörspielsommers richtet sich an volljährige Hörspielmacher:innen, die sich noch nicht professionell etabliert haben. Daher dürfen von dem:der Regisseur:in bzw. Autor:in des Wettbewerbsbeitrags zum Zeitpunkt der Einsendefrist nicht mehr als drei Stücke von Radiosendern gesendet oder von Verlagen veröffentlicht worden sein. Ausgenommen ist die Ausstrahlung über offene Kanäle (OK) und Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) sowie die Veröffentlichung im Eigenverlag, On-Demand oder als Podcast außerhalb von Radiosendern. Der Wettbewerbsbeitrag darf weder im Auftrag noch in Kooperation mit einer Sendeanstalt (ausgenommen OK/NKL) oder einem kommerziellen Verlag produziert worden sein.
Eingereicht werden können nicht-professionell produzierte Hörspiele von 3 bis zu 45 Minuten Länge. Produktionen unter 3 Minuten Länge können im 7. Kurzhörspielwettbewerb ebenfalls bis zum 1. Februar 2026 eingereicht werden.
Die Hörstücke können deutsch- oder englischsprachig sein und thematisch frei gestaltet werden (ist das Stück in einer anderen Sprache, darf diese für das Verständnis keine Rolle spielen). Im Rahmen von Deutschlands größtem Hörspielfestival wird im Juli 2026 auf dem Leipziger Hörspielsommer eine Auswahl der besten Einsendungen öffentlich präsentiert. Eine Fachjury prämiert abschließend die Siegerstücke, die zudem bei unseren Medien- und Kulturpartnern ausgestrahlt werden.
Am Wettbewerbswochenende wird für alle Teilnehmer:innen ein gemeinsames Netzwerktreffen zum Kennenlernen und Austauschen veranstaltet. Der Hörspielsommer e. V. möchte unbekannten und semiprofessionellen Hörspielautor:innen, -regisseur:innen und -produzent:innen eine Plattform zur Präsentation ihrer Arbeiten bieten und somit die Vielfalt und Lebendigkeit der Hörspiellandschaft fördern.
Weitere Infos: https://hoerspielsommer-verein.de/wettbewerbe/der-internationale-hoerspielwettbewerb/
7. Kurzhörspielwettbewerb
Frist: 01.02.2026
Seit 2020 veranstaltet der Hörspielsommer e. V. festivalbegleitend den Kurzhörspielwettbewerb.
Der Kurzhörspielwettbewerb des Hörspielsommers richtet sich an alle Hörspielmacher:innen sowohl aus dem Amateur- als auch aus dem professionellen Bereich und auch komplette Neueinsteiger:innen sind herzlich willkommen. Der Wettbewerbsbeitrag darf jedoch weder im Auftrag noch in Kooperation mit einer Sendeanstalt (ausgenommen OK/NKL) oder einem kommerziellen Verlag produziert worden sein.
Für die Teilnehmer:innen besteht keine Altersbeschränkung. Eingereicht werden können Hörstücke (darunter zählen neben Hörspielen auch Soundkollagen oder Features) mit einer Länge von bis zu 3 Minuten. Sie können thematisch frei gestaltet werden. (Stücke die länger als 3 Minuten sind können beim 24. Internationalen Wettbewerb eingesendet werden!)
Im Rahmen von Deutschlands größtem Hörspielfestival, dem 24. Leipziger Hörspielsommer, wird im Juli 2026 eine Auswahl der besten Einsendungen öffentlich präsentiert. Das Publikum wird im Laufe des Festivals drei Gewinner:innen küren.
Am Wettbewerbswochenende wird für alle Teilnehmer:innen ein gemeinsames Hörspielfrühstück zum Kennenlernen und Austauschen veranstaltet. Der Hörspielsommer e. V. möchte unbekannten, semiprofessionellen und professionellen Hörspielautor:innen, -regisseur:innen und -produzent:innen eine Plattform zur Präsentation ihrer Arbeiten bieten und somit die Vielfalt und Lebendigkeit der Hörspiellandschaft fördern.
Weitere Infos: https://hoerspielsommer-verein.de/wettbewerbe/kurzhoerspielwettbewerb/
ESSLINGER BAHNWÄRTER 2026 und 2027
Frist: 01.02.2026
Die Stadt Esslingen am Neckar schreibt das Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für die Bereiche Literatur (2026) und Bildende Kunst (2027) aus. Bewerbungen sind bis 1. Februar 2026 beim Kulturamt einzureichen. Die Stipendienlaufzeit beträgt sechs Monate; die Stadt stellt eine Wohnung bzw. ein Apartment zur Verfügung und zahlt einen monatlichen Unterhaltszuschuss von 1.000 Euro. Eine Residenzpflicht besteht nicht, eine mehrwöchige Anwesenheit in Esslingen wird jedoch gewünscht.
Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Literatur
Mit dem Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Literatur will die Stadt Esslingen am Neckar interessierte Autor:innen anregen, sich während der Stipendienzeit mit einem aktuellen Thema ihrer Wahl literarisch auseinanderzusetzen und das Ergebnis zur Publikation freizugeben. Das Themenspektrum kann von der Reflexion über eigene Lebensumstände bis zu identitätsstiftenden Fragen im gesamtgesellschaftlichen Kontext reichen. Die eigentliche Frage des Menschseins: »In welcher Welt will ich/ wollen wir leben?«, soll aus den unterschiedlichsten Perspektiven reflektiert und in literarische Form umgesetzt werden. In Zeiten gesellschaftlicher Erosionen, Krisen und Umbrüchen, wie wir sie zum Beispiel durch die zunehmende Globalisierung, den Stellenwert der Neuen Medien oder Finanzkrisen, durch prekärer werdende Lebensverhältnisse der Mittelschicht und eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft erleben, werden alte Identitätsmuster in Frage gestellt. Alte Wertorientierungen verlieren ihre Gültigkeit, neue Orientierungsmuster, die eine innergesellschaftliche Stabilität versprechen, sind erforderlich.
Das Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Literatur verfolgt eine gezielte Nachwuchsförderung. Es soll junge Schriftsteller:innen motivieren, sich mit den brennenden Themen unserer Zeit auseinanderzusetzen und sich in den gesellschaftlichen Diskurs kritisch und kreativ einzubringen.
Für eine Bewerbung sind deutschsprachige Autor:innen unter 40 Jahren teilnahmeberechtigt, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Sie müssen bereits ein von ihnen nicht selbst finanziertes, eigenständiges literarisches Werk in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben. Publikationen im Selbstverlag, journalistische Texte und Veröffentlichungen in Anthologien genügen dieser Anforderung nicht.
Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Bildende Kunst
Das Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Bildende Kunst ist ein Kurationsstipendium. Das Stipendium fördert kuratorische Prozesse und kuratorisches Denken.
Ziel zum Ende der Stipendienzeit ist die Realisierung einer Ausstellung, eines künstlerischen oder eines diskursiven Projekts innerhalb des Programms der Galerie der Stadt Esslingen am Neckar, sei es in der Villa Merkel und / oder im Merkelpark. Die im Rahmen des Stipendiums realisierten Ausstellungen und Projekte fokussieren jeweils aktuelle gesellschaftliche Fragen sowie Aspekte zeitgenössischen Kunstschaffens. Ausstellungen und Projekte umzusetzen bedeutet immer auch Vermittlung; erwartet wird daher auch eine diskursiv kritische Reflexion der zur Schau gestellten Inhalte.
Das Stipendium richtet sich an Künstler:innen und Kunstwissenschaftler:innen – gleich welchen Alters oder Nationalität und unabhängig vom Wohnsitz -, die bereits Ausstellungen in öffentlichen Ausstellungshäusern, Galerien oder Offspaces realisiert und nachweislich selbst Ausstellungen und Projekte kuratorisch entwickelt und umgesetzt haben. Das Beherrschen der deutschen oder englischen Sprache ist erforderlich.
Weitere Infos: https://www.esslingen.de/bahnwaerter
BGW-Fotowettbewerb „Mensch – Arbeit – Alter“
Frist: 01.02.2026
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sucht fotogra-fische Arbeiten, die sich mit der Pflege älterer Menschen auseinandersetzen – dokumentarisch, erzählerisch, kritisch oder künstlerisch. Mit dem dotierten Fotowettbewerb möchte die BGW auf die Bedeutung von Pflege und auf die Menschen, die sie leisten, aufmerksam machen.
Wir laden Fotobegeisterte ab 18 Jahren dazu ein, sich kreativ mit dem Thema auseinander-zusetzen. Zeigen Sie, was Pflege wirklich ausmacht: ihre Stärke, ihre Tiefe und ihre Schat-tenseiten. Ihre Arbeiten können ermutigen, Missstände aufzeigen oder Fragen stellen.
Gesucht werden Fotos, die die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf unter-streichen, die Attraktivität des Berufs sichtbar machen – oder auch auf Missstände hinweisen. Alle Bildideen, die sich ernsthaft mit dem Wettbewerbsthema befassen, sind willkommen.
Weitere Infos: https://www.bgw-online.de/fotowettbewerb-2026?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=2025-08-21%20SR%20NewsletterBerufsgenossenschaft
Jugendwettbewerb Umbruchszeiten: „Neue Begegnungen“
Frist: 01.02.2026
Alle zwei Jahre sind Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren eingeladen, auf historische Spurensuche in den „Umbruchszeiten“ seit 1989/1990 zu gehen. Ihre Entdeckungen können sie kreativ verarbeiten, z. B. in Podcasts, Videos, Texten, Comics, Social-Media-Projekten oder künstlerischen Arbeiten.
Wer kann mitmachen?
• Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren
• Gruppen ab zwei Personen bis Klassenstärke
• alle Schulformen und außerschulische Einrichtungen
Das Thema dieser Wettbewerbsrunde lautet „Neue Begegnungen“. Denn viele Geschichten wurden bis heute noch nicht erzählt. Diese Geschichten zu entdecken, dazu sind die Jugendlichen eingeladen. Es geht darum mit unterschiedlichen Mitteln herauszufinden, welche Begegnungen zwischen Ost und West, zwischen Generationen oder Kulturen aus der Zeit von 1990 bis heute Spuren hinterlassen haben. Was hat all das noch mit den jungen Menschen selbst zu tun? Was kann daraus für Gegenwart und Zukunft gelernt werden?
Beim Jugendwettbewerb der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gibt es 30 Preise mit bis zu 3.000 Euro Preisgeld und eine Reise nach Berlin zur Preisverleihung zu gewinnen.
Weitere Infos: https://umbruchszeiten.de/jugendwettbewerb
Quelle: BKJ - Newsletter Kulturelle Bildung Juli 2025
61. Werkstatt der Jungen Filmszene 2026
Frist: 01.02.2026
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist ein deutschsprachiges Nachwuchsfilmfestival und richtet sich an Filmschaffende junge Menschen unter 27.
Eingereicht werden können Filme aller Formate und Genre, die nicht älter als zwei Jahre sind. Es gibt keine Laufzeitbeschränkung.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene findet im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod und in der Caligari FilmBühne in Wiesbaden statt.
Vier Tage leben die Teilnehmenden zusammen, um Filme zu sehen, sich über sie auszutauschen, sich bundesweit zu vernetzen, von einander zu lernen und zu profitieren und vielleicht sogar zukünftige Projekte gemeinsam zu realisieren. Wenn ein Film im Werkstatt-Programm läuft, erhält eine Person der Filmcrew kostenlos Unterkunft und Verpflegung während des Festivals und einen Fahrtkosten-Zuschuss.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist eine Veranstaltung des Bundesverbands Jugend und Film e.V. und ist Mitglied im Verbund hessischer Filmfestivals.
Gefördert wird die „Werkstatt der Jungen Filmszene“ u.a. von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Medienzentrum Wiesbaden und HessenFilm und Medien.
Weitere Infos unter: https://werkstatt.jungefilmszene.de
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Fristen:
01.02.2026
01.08.2026
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
Internationaler Gesangswettbewerb NEUE STIMMEN
Frist: 01.02.2026
Der Internationale Gesangswettbewerb NEUE STIMMEN wird alle zwei Jahre ausgetragen. Im Jahr 2026 findet er zum 21. Mal statt. Damit eröffnet die Liz Mohn Stiftung jungen Gesangstalenten aus der ganzen Welt eine große Chance, den Traum einer Zukunft im Opernbereich zu verwirklichen. Neben dem bekannten Gesangswettbewerb mit weltweiten Vorauswahlen und dem Meisterkurs gibt es weitere Projektbausteine, die alle zum Ziel haben, junge Sängerinnen und Sänger nachhaltig auf ihren individuellen Karriereweg vorzubereiten und zu begleiten.
Wer darf teilnehmen?
• Sänger:innen aller Nationalitäten, die eine professionelle Opernkarriere anstreben
• Sänger:innen, die am 11. Oktober 1995 oder später geboren wurden
• Bezüglich der Altersgrenze sind keine Ausnahmen möglich
• Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund von politischen Entwicklungen Teilnehmer:innen nicht zum Wettbewerb zuzulassen
Weitere Infos: https://neue-stimmen.de/
BMCO Amateurmusikfonds - „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“
Frist: 02.02.2026
Amateurmusizierende können sich ab sofort wieder für eine Förderung aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Gefördert werden mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien herausragende und innovative Projekte der Amateurmusik. Das Programm unterstützt insbesondere Projekte, die „Teilhabe leben und Vielfalt stärken“, also jene, die nachhaltig angelegt sind, Strukturen stärken, Kooperationen eingehen und der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen.
Chöre, Orchester, Bands, Blasensembles und kirchenmusikalische Gruppen können Projekte einreichen, die ihre Arbeit stärken und die Vielfalt der Amateurmusik sichtbar machen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts, eingetragener Verein, Band mit Rechtsform; Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind.
GbRs oder nicht eingetragene Vereine sind nicht förderfähig!
Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Die Projekte sollen dabei einen Modellcharakter für die gesamte Amateurmusikszene haben und weitreichend sichtbar sein.
Die Projekte müssen sich mindestens einem der folgenden Schwerpunkte widmen
• Nachwuchsgewinnung und -förderung
• Ensemble- und Verbandsentwicklungen
• Ensemble-Neugründung
• Kooperationen / kreative Projekte
Die Projektlaufzeit, und somit auch der Bewilligungszeitraum, liegt zwischen dem 01.06.2026 und 30.09.2027.
Weitere Infos: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-3-startet/
Europäischer Jugendkarlspreis 2026
Frist: 02.02.2026
Mit dem Europäischen Jugendkarlspreis werden jedes Jahr Projekte junger Menschen ausgezeichnet, die Demokratie und aktive Bürgerschaft fördern und Menschen zusammenbringen. Gewürdigt wird damit, dass sich junge Leute Tag für Tag mit ganzer Kraft dafür einsetzen, eine gemeinsame europäische Identität zu gestalten und die Zukunft Europas dauerhaft zu beeinflussen.
Der Preis wird gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen vergeben.
Wenn du am Wettbewerb um den Europäischen Jugendkarlspreis teilnehmen möchtest, musst du
• an einem Projekt mit EU-Bezug arbeiten, das du einreichen möchtest,
• zwischen 16 und 30 Jahre alt sein,
• deinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU haben – du kannst ein Projekt entweder als Einzelperson oder im Auftrag einer Organisation oder einer Gruppe junger Leute einreichen.
Alle vorgeschlagenen Projekte werden zunächst von der nationalen Jury des Mitgliedstaats bewertet, in dem das Projekt eingereicht wurde. Diese Jury wählt dann ein einziges Gewinnerprojekt auf nationaler Ebene aus. Aus diesen 27 nationalen Gewinnerprojekten werden anschließend von der europäischen Jury drei EU-weite Gewinnerprojekte ausgewählt, die bis zu 7.500 Euro Preisgeld erhalten.
Weitere Infos: Europäischer https://youth.europarl.europa.eu/de/more-information/charlemagne-prize.html
NRW: Weltkunstzimmer Residency 2026
Frist: 02.02.2026
Call for Artists aus NRW für einen Aufenthalt in Yerevan (Armenien) & Tbilisi (Georgien)
Aufenthalt: Mai – Juli 2026
Künstler*innen mit Wohnsitz in NRW werden eingeladen, in einem zweimonatigen Aufenthalt in Yerevan, Armenien und Tbilisi, Georgien die Region kennenzulernen wie auch den künstlerischen Akteur*innen vor Ort zu begegnen. Hierfür verbringt der/die Künstler*in jeweils einen Monat in einem der Länder und wird dort durch Kurator*innen und Künstler*innen betreut. Es bieten sich zahlreiche Momente des Austauschs
Das Residenzprogramm des Weltkunstzimmers sucht Teilnehmer*innen, die offen sind, über ihre eigenen künstlerischen Arbeitsprozesse zu reflektieren und die daran interessiert sind, ihre eigenen und andere Arbeitsstrategien zu diskutieren. Der/die Residenzkünstler*in sollte offen sein, sowohl Berufskolleg*innen als auch der breiten Öffentlichkeit Einblicke in ihre Arbeitsprozesse zu gewähren. Die Bewerber*innen sollten auch ein generelles Interesse am interdisziplinären Transfer von Wissen, Strategien und theoretischen wie praktischen Ansätzen zwischen den Künsten haben.
Weitere Infos: https://weltkunstzimmer.de/news/open-call-weltkunstzimmer-residency-2026/
Fonds Darstellende Künste: Konzeptionsförderung
Frist: 02.02.2026
Die Konzeptionsförderung unterstützt bundesweit und international langjährig erfolgreich arbeitende Freie Gruppen, Ensembles und künstlerische Kollaborationen in der Fortentwicklung konzeptioneller Strategien über längere Zeiträume und abseits der regulären Produktionsprozesse.
Befördert werden mehrjährige Konzeptionen, die eine thematische oder ästhetische Verstetigung beinhalten und dabei entweder (mindestens) drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen und ein strategisch-organisatorisches Vorhaben beinhalten.
Bewerben können sich langjährig bundesweit herausragend professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beim Fonds für den gesamten dreijährigen Förderzeitraum beträgt mindestens 150.000 € und maximal 240.000 €. Dabei liegt die mögliche beim Fonds Darstellende Künste zu beantragende Fördersumme für jedes einzelne dieser drei Jahre zwischen mindestens 50.000 € und maximal 80.000 €.
Eine Kofinanzierung von mind. 75% der Gesamtantragssumme beim Fonds muss durch bereits zur Antragstellung bewilligte öffentliche Förderung(en) (Länder und/oder Kommunen) aufgebracht werden.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/konzeptionsfoerderung/konzeptionsfoerderung-2026-02/
„Mein Haus, mein Auto, mein Boot“ – Deutscher Jugendfotopreis 2026
Frist: 02.02.2026
Handys raus, Kameras an, Archive checken, Filme entwickeln. Wir wollen deine Bilder sehen! Was bewegt dich? Was interessiert dich? Was willst du teilen? Wir sind neugierig auf eure liebsten Hobbies, Orte und Menschen. Uns interessiert, wie ihr die Gesellschaft seht und wie ihr euch selbst beschreibt, welche Fotos euch in Ausstellungen fehlen, was ihr an unserer Welt kritisiert und wovon ihr träumt.
Kurz und knapp: Wir sind gespannt auf eure Fotos!
Im Mittelpunkt stehen persönliche Perspektiven auf Hobbys, Orte und Menschen – ebenso wie kritische Blicke auf gesellschaftliche Themen oder visuelle Auseinandersetzungen mit Träumen, Identität und Weltanschauungen.
Bewerben können sich alle bis einschl. 25 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland (oder vorübergehend im Ausland). Berufsfotograf*innen dürfen nicht teilnehmen.
Drei Kategorien stehen zur Auswahl:
• Das Jahresthema „Ein Haus, Ein Boot, Ein Auto“ nimmt Besitz, Ungleichheit und Zukunftsvorstellungen in den Blick.
• Die Kategorie „Freie Themenwahl“ erlaubt maximale gestalterische Freiheit – Einzelbilder und Serien sind gleichermaßen zugelassen.
• In der Kategorie „Experimente“ geht es um neue Wege der Bildgestaltung, etwa durch Collagen, Animationen oder multimediale Arbeiten.
Die Bewertung in der freien Kategorie erfolgt in vier Altersgruppen (bis 10 / 11–15 / 16–20 / 21–25 Jahre). Das Jahresthema wird altersübergreifend juriert. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von rund 10.000 Euro vergeben.
Weitere Infos: https://www.jugendfotopreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
73. Europäischer Wettbewerb: Dein Europa: Recht, Respekt – Realität?
Frist: 06.02.2026
Im Schuljahr 2025/26 dreht sich beim Europäischen Wettbewerb unter dem Motto » Dein Europa: Recht, Respekt – Realität? Um die Menschenrechte. Menschenrechte bilden das Fundament Europas. In Krisenzeiten – etwa durch politische Konflikte, soziale Ungleichheit oder den Klimawandel – geraten sie jedoch zunehmend unter Druck. Mit der Grundrechtecharta und internationalen Abkommen verpflichtet sich die EU, Freiheit, Gleichheit und Würde für alle Menschen innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen zu schützen.
Liebe Schülerinnen und Schüler, zeigt uns, wie ihr Menschenrechte erlebt! Was bedeuten Rechte wie Meinungsfreiheit, Schutz vor Diskriminierung oder Kinderrechte für euch persönlich? Ob als Zeichnung, Podcast, Video, Foto oder Text: eure Perspektiven zählen. Wo seht ihr Herausforderungen? Wo Chancen? Macht sichtbar, warum Menschenrechte gerade jetzt so wichtig sind – in Europa und weltweit.
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie aller deutschen Auslandsschulen. Grundsätzlich gilt: Ältere dürfen nicht die Aufgaben aus Modulen bearbeiten, die für niedrigere Klassen vorgesehen sind, Jüngere jedoch die für höhere.
Allen Aufgaben können von Einzelpersonen und von Gruppen mit maximal vier Mitgliedern bearbeitet werden. Bei der Sonderaufgabe sind auch größere Gruppen möglich, es gibt keine Begrenzung. In diesem Fall meldet bitte eine Person stellvertretend für die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und einen Gruppennamen. Es kann eine Liste aller Gruppenmitglieder beigefügt werden.
Sollte eine KI bei der Erstellung der Arbeit genutzt werden, ist dies zu dokumentieren. Erfolgt keine Dokumentation, sind weitere Schritte vorbehalten.
Nordrhein-Westfalen - Einsendungen an:
Europaschule Bornheim, Goethestr. 1, 53332 Bornheim
Weitere Informationen: https://www.europaeischer-wettbewerb.de/teilnahme/thema-und-aufgaben/
FBZ art award
Frist: 07.02.2026
Am 23. Dezember 2025 startet die Bewerbungsphase zur neunten Ausgabe des FBZ art award. Künstler*innen mit Wohnsitz innerhalb der EU können sich um den FBZ art award 2026 in Höhe von bis zu 10.000 €, vergeben durch das Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ) der Ruhr-Universität Bochum, bewerben. Ziel des Kunstpreises ist es, psychische Störungen und Psychotherapie zu entstigmatisieren. Gefragt sind Werke rund um das Thema psychische Gesundheit, die Genres von Malerei, Skulptur, Zeichnungen und Grafik bis hin zu Fotografie umfassen können. Denkbar sind auch Installationen, sofern ihre Größe eine Präsentation in den Räumen der FBZ-Psychotherapieambulanzen zulässt. Als wichtiger Standort für psychische Gesundheit möchte das FBZ durch die Ausstellung der Kunstwerke einen Beitrag zu einem wertschätzenden und dem Kontext entsprechenden Umgang im Behandlungsalltag leisten.
Weitere Infos: https://fbz-bochum.de/fbz-art-award
The Male Figure XV - 2026
Frist: 08.02 2026
Seit 2010 stellt die Galerie Kunstbehandlung das Sujet „The Male Figure“ ins Zentrum einer jährlichen, international beachteten Gruppenausstellung. Zum Konzept gehört, dass sich zu bekannten Künstlern der Galerie, die zum klassischen Thema Männerbilder arbeiten, immer wieder neue Talente gesellen und damit neue Sichtweisen auf dieses Teilgebiet der figurativen Kunstwelt bei einem sehr diversen Publikum ermöglicht werden.
Die Annäherung an das „Männliche“ erfolgt künstlerisch sehr individuell, persönlich, oftmals kritisch, aber bisweilen auch humorvoll. Gemälde, Zeichnungen und Skulpturen zeigen eine große Vielfalt an Arbeitstechniken und Stilen, darunter Akt- und Porträtmalerei, Studien, Pop Art, Abstraktion und Fotorealismus.
Für die Ausstellung im Frühjahr 2026 lädt die Galerie Künstler*innen ein, sich an der Gruppenausstellung mit bis zu fünf Werken zu beteiligen. Eingereicht werden können Arbeiten, die auf das Thema „The Male Figure“ Bezug nehmen und mit den Darstellungsformen der bildenden Kunst experimentieren.
Weitere Infos: https://kunstbehandlung.com/opencallTMF
Bundesteilhabepreis 2026
Frist: 08.02.2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verleiht den Bundesteilhabepreis 2026. Es werden Projekte gesucht, die jungen Menschen mit Behinderungen einen inklusiven Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Ausgezeichnet werden innovative Ansätze und Best-Practice-Modelle, die Selbstbestimmung und Teilhabe im Alltag stärken. Insgesamt stehen 17.500 Euro als Preisgeld zur Verfügung. Die Bewerbungen werden bis zum 8. Februar 2026 entgegengenommen.
Weitere Infos: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/bundesteilhabepreis-2026.html?utm_source=chatgpt.com
NRW-Preis Kulturelle Bildung
Frist: 09.02.2026
Die Förderung kultureller Bildung aller Kinder und Jugendlichen – unabhängig von Herkunft oder Wohnort - ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens.
Mit dem NRW-Preis "Kulturelle Bildung" werden herausragende Kooperationen ausgezeichnet. Gesucht werden Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die ein kulturelles Profil erarbeitet haben oder ein solches entwickeln. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Beteiligung von jungen Menschen und die Kooperation mit mindestens einer weiteren Einrichtung oder einem weiteren Akteur aus einem der beiden anderen Bereiche. Die Zusammenarbeit muss auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sein und die fachlichen Belange der jeweils anderen Profession in die Entwicklung ihres kulturellen Profils einbeziehen, etwa:
• eine Schule, deren besonderes künstlerisch-kulturelles Profil gemeinsam mit außerschulischen Partnern gestaltet und von Schülerinnen und Schülern aktiv mitgestaltet wird,
• eine Jugendeinrichtung, für die qualifizierte Künstlerinnen, Künstler oder Kulturinstitute anspruchsvolle wie attraktive Programme entwerfen,
• ein Kunst-/Kulturort mit ausformuliertem Vermittlungs-/Bildungskonzept, der die Interessen der Kinder und jungen Menschen einbezieht.
Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen, die ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro erhalten (Hauptpreise). Darüber hinaus ist es der Jury möglich, bis zu vier Bewerbungen, über deren positives Entwicklungspotential sie sich einig ist, mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro zu unterstützen (Entwicklungspreise). Die Preisgelder sind zur Festigung bzw. zum Ausbau der ausgezeichneten Kooperationen einzusetzen.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/nrw-preis-kulturelle-bildung
Kunstpreis 2026 „Das Goldene Segel“
Frist: 10.02.2026 (verlängert)
Der Verein „Das Goldene Segel“ schreibt alle 2 Jahre einen Kunstwettbewerb international aus. Bei der Wahl der Themen werden neben der Region Bad Zwischenahn und den künstlerischen Aspekten auch gesellschafts- und umweltpolitische Gedanken in den Fokus gestellt. Die geforderten Techniken variieren in den verschiedenen Kunstsparten.
Für diesen 10. Kunstpreis hat der Verein „Das Goldene Segel“ die Kunstsparte Fotografie gewählt. Das Thema des Kunstwettbewerbs 2026 lautet
BEGEGNUNGEN im Fokus
Dieser internationale Wettbewerb richtet sich nicht nur an professionelle Fotografen/Fotografinnen und KünstlerInnen, sondern gleichermaßen an Amateure und Amateurinnen.
Über die Vergabe der Preise und Nominierungen entscheidet eine namhaft besetzte Jury.
Für die Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wird ein Sachpreis und für junge Menschen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Jugendpreis von 500 € vergeben. Ab dem 25. Lebensjahr wird ein 1. Preis in Höhe von 1.500 €, ein 2. Preis von 1.000 € und ein 3. Preis von 500 € ausgelobt. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums wird ein Sonderpreis ausgelobt. Weitere 14 TeilnehmerInnen werden nominiert und nehmen damit auch an der Preisverleihung, an der Präsentation ihrer Arbeit auf segelförmigen Fahnen im Bad Zwischenahner Kurpark sowie an weiteren Ausstellungen teil.
Weitere Infos: https://www.kunstpreis.net/
Kunsthaus Kloster Gravenhorst: Projektstipendium KunstKommunikation 2027
Frist: 11.02.2026
Als Herzstück des DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst fördert der Kreis Steinfurt mit dem deutschlandweit einmaligen Projektstipendium „KunstKommunikation“ partizipatorische Kunstprojekte und Interventionen im ländlichen Raum auf internationaler Ebene. Für das Projektstipendium „KunstKommunikation“ können sich Künstler*innen mit einer abgeschlossenen Akademie-/Hochschulausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen bewerben.
Weitere Infos: https://www.da-kunsthaus.de/projektstipendium/das-stipendium/
Wettbewerb "jugend creativ"
Frist: 12.02.2026
Der 56. Internationale Jugendwettbewerb "jugend creativ" der Volksbanken und Raiffeisenbanken startet unter dem Motto "Meer entdecken". Kinder und Jugendliche sind eingeladen, sich künstlerisch mit der Welt der Ozeane auseinanderzusetzen und ihre Ideen in Bildern, Kurzfilmen oder im Quiz einzureichen. Ziel des Wettbewerbs ist es, Kreativität zu fördern, Ausdrucksfähigkeit zu stärken und Zukunftsthemen aufzugreifen. Teilnehmen können Schüler*innen aller Jahrgangsstufen sowie Jugendliche bis 20 Jahre.
Teilnehmen können Schüler*innen aller Jahrgangsstufen sowie Jugendliche bis 20 Jahre. Einreichen können sie ihre Beiträge bis zum 12. Februar 2026 bei den veranstaltenden Genossenschaftsbanken. Die Arbeiten werden zunächst auf lokaler und regionaler Ebene bewertet und ausgezeichnet, bevor die Bundesjurys der Kategorien Bildgestaltung und Kurzfilm über die besten Beiträge aus Deutschland entscheiden
Mit jährlich mehreren hunderttausend Einsendungen zählt jugend creativ zu den größten Jugendwettbewerben der Welt. Ziel ist es, jungen Menschen Räume zu eröffnen, in denen sie ihre Fantasie entfalten, ihre Talente entwickeln und ihre Ideen und Zukunftsvisionen kreativ umsetzen können. Ob mit Pinsel, Kamera oder Tablet – gefragt sind in dieser Runde ihre persönlichen Blickwinkel auf das Meer als Lebensraum, Forschungsfeld und Inspirationsquelle.
Die besten Arbeiten werden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene prämiert, die Bundespreisträger*innen erwartet zudem eine kreative Sommerakademie in Berlin.
Weitere Infos: https://www.jugendcreativ.de/
Ausschreibung: PERSPEKTIVWECHSEL
Frist: 13.02.2026
Die Deutsche Bahn Stiftung unterstützt Projekte, die demokratische Werte stärken und den gesellschaftlichen Dialog zwischen Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen fördern. Gesucht werden Vorhaben, die den respektvollen Austausch stärken, unterschiedliche Sichtweisen sichtbar machen und zur aktiven Mitgestaltung in einer pluralistischen Gesellschaft motivieren.
Weitere Infos: https://www.deutschebahnstiftung.de/dbs/foerderung/ausschreibung-2026-13624198
Korbinian – Paul Maar-Preis für neue Talente 2026
Frist: 15.02.2026
Seit 2009 engagiert sich die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteratur in der Förderung neuer Talente und schreibt den Korbinian – Paul Maar-Preis für das Jahr 2026 zum nunmehr 17. Mal aus. Der Preis, gestiftet von Paul Maar und der Bayernwerk Netz GmbH, ist mit 2.500 Euro dotiert. Die Akademie Faber-Castell überreicht einen „perfekten“ Bleistift.
Für den Korbinian – Paul Maar-Preis sind Texte deutschsprachiger Autorinnen und Autoren zugelassen, die bisher nicht mehr als drei Bücher veröffentlicht haben. Unveröffentlichte Manuskripte werden nicht angenommen. Eingereichte Bücher müssen zwischen dem 1. April 2025 und dem 31. März 2026 erschienen sein bzw. erscheinen.
Weitere Infos: https://www.akademie-kjl.de/preise-auszeichnungen/ausschreibungen/paul-maar-preis-ausschreibungen/
Projektförderung des Büros für Bildende Kunst
Frist: 15.02.2026
Das Büro für Bildende Kunst unterstützt deutsche Institutionen, die die Arbeit von französischen oder in Frankreich lebenden bildenden Künstler:innen ausstellen und verbreiten, sowie deutsche Galerien bei ihrer ersten Ausstellung von französischen oder in Frankreich lebenden Künstler:innen.
Vorrangig gefördert werden monografische Ausstellungsprojekte von aufstrebenden Künstler:innen, die von Institutionen organisiert werden, die in der Fachwelt auf nationaler oder sogar internationaler Ebene anerkannt sind. Da das Büro keine verstorbenen Künstler:innen unterstützt, sind nur Ausstellungen von aktiven Künstler:innen förderfähig.
Das Programm wird vom Institut français und dem französischen Kulturministerium unterstützt.
Weitere Infos: https://bav-ifa.de/de/programme/unterstuetzung-bei-der-verbreitung
Preis der Wuppertaler Literatur Biennale 2026: »WUT«
Frist: 15.02.2026
Die Stadt Wuppertal schreibt zum siebten Mal den Preis der Wuppertaler Literatur Biennale aus. Stimmen des literarischen Nachwuchses aus dem gesamten deutschsprachigen Raum sind eingeladen, zum Festivalthema »WUT« einen bisher unveröffentlichten literarischen Text einzureichen. Der mit 7.000 Euro dotierte Preis wird im Rahmen der Wuppertaler Literatur Biennale 2026 verliehen, die zwischen dem 7. und 16. Mai 2026 stattfinden wird.
Zum Thema »WUT«
Wut ist überall: in Kommentarspalten, auf Straßen, in Talkshows. Sie durchzieht das gesellschaftliche Klima als spürbare Spannung – bedrohlich, befreiend, unvermeidlich. Entgegen ihrem schlechten Ruf ist Wut nicht nur destruktiv: Sie lässt uns spüren, wo es weh tut, gibt Sprache, wo Schweigen herrscht, und verwandelt Ohnmacht in Energie – als Gefühl, das nicht zerstört, sondern in Bewegung setzt. Auch in der Literatur zeigt sich Wut als Ausdruck von Erfahrung, Verletzung und Widerstand. Doch nicht jede Wut wird gehört. Manche wird als »hysterisch« oder »radikal« abgewertet, andere gilt als legitime Empörung oder »Durchsetzungsstärke«. Die Frage, wer wütend sein darf, ist eine Frage von Macht und Anerkennung.
Zum Einreichen von Texten eingeladen sind Autor*innen, die noch keine monografische Veröffentlichung vorzuweisen haben.
Die Wuppertaler Literatur Biennale wird seit 2012 vom Kulturbüro der Stadt Wuppertal in Kooperation mit regionalen Akteur*innen veranstaltet. Sie vereint etablierte literarische Perspektiven und herausragende Debüts mit einer starken regionalen Verankerung und hat sich als eines der bedeutendsten Literaturfestivals in Nordrhein-Westfalen etabliert.
Jedes Festival widmet sich einem aktuellen gesellschaftlichen Thema – bisher »Freiheit« (2012), »unterwegs nach Europa« (2014), »Utopie Heimat« (2016), »#SchönLügen« (2018), »Berührungen. Tier – Mensch – Maschine« (2020), »Zuschreibungen. Geschichten von Identität« (2022) und »Vom Verschwinden« (2024).
Ermöglicht wird die Vergabe des Preises durch die Kunststiftung NRW, die den Preis und das gesamte Festival neben dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW bereits seit der ersten Ausgabe als Hauptförderer begleitet.
Weitere Infos: https://www.wuppertal.de/microsite/kulturbuero/projekte/literaturbiennale/literaturbiennale-neu.php
Smart-School-Wettbewerb 2026
Frist: 15.02.2026
Der Digitalverband Bitkom startet den Smart-School-Wettbewerb 2026 und zeichnet erneut digitale Vorreiterschulen in Deutschland aus. Prämiert werden Einrichtungen, die mit überzeugenden digitalen Unterrichts- und Schulkonzepten, moderner Infrastruktur sowie qualifiziertem Personal beispielhaft zeigen, wie digitale Bildung gelingen kann.
In diesem Jahr steht der Wettbewerb unter dem Motto "Resilienz und Verantwortung: Digitale Medienbildung". Schulen müssen in ihren Bewerbungen neben den drei grundlegenden Bewertungskategorien damit zusätzlich darlegen, wie ein resilienter und verantwortungsvoller Umgang mit der digitalen Welt durch Medienbildung bei ihnen gefördert und gelebt wird.
Allgemein- und berufsbildende Schulen in öffentlicher oder privater Trägerschaft in Deutschland können sich als Smart School bewerben. Gesucht werden Schulen, die Digitalisierung aktiv vorantreiben und herausragende Konzepte vorweisen können. Dabei geht es weniger um einzelne, punktuelle Projekte, sondern um vor allem um eine Vision, wie digitales Lernen in der Schule vorangebracht werden kann.
Weitere Infos: https://www.bitkom.org/Smart-School/Wettbewerb
MONOM Kunstpreis
Frist: 15.02.2026
Der MONOM Kunstpreis richtet sich an Studierende an einer staatlichen Kunsthochschule in Deutschland am Ende ihres Studiums. Der Preis dient der Förderung von Kunststudierenden im Übergang in die freie künstlerische Praxis.
Die MONOM Stiftung zeichnet mit dem MONOM Kunstpreis Personen aus, die sich in ihrem künstlerischen Werk kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen.
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulstudierende einer staatlichen Kunsthochschule, die in 2026 ihr Studium abschließen werden und an Absolvent:innen, die ihr Studium in 2025 abgeschlossen haben.
Ausgezeichnet werden künstlerische Werke, die sich kritisch mit Ideologien von Ungleichheit wie Antisemitismus, Rassismus, Misogynie auseinandersetzen oder Werke, die gesellschaftliche Konflikte aufgreifen und zu ihnen Stellung beziehen. Außerdem können Arbeiten eingereicht werden, die an den Nationalsozialismus erinnern bzw. sein Fortwirken bis heute thematisieren.
Bewerbungen können aus allen Sparten der bildenden Kunst kommen. Studierende/Absolvent:innen der gestalterischen Studienfächer können sich ebenfalls mit Werken aus dem Bereich der bildenden Kunst bewerben.
Es können analoge wie digitale Werke eingereicht werden. Die Einreichungen können von einer Einzelperson oder kollaborativ von einer Gruppe geschaffen worden sein.
Es können pro Person/pro einreichende Gruppe ein bis drei Werke bzw. eine Serie eingereicht werden (bitte keine Originale zusenden, s. Formalia). Die eingereichten Werke sollen nicht älter als zwei Jahre sein, sie müssen nicht die Abschlussarbeit sein.
Aus allen Einreichungen wählt die Jury bis zu drei Preisträger:innen aus, das Preisgeld beträgt insgesamt 9.000 Euro.
Zusätzlich können alle Preisträger:innen an einer Weiterbildung zur Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahn bei Brigit Effinger teilnehmen.
Weitere Infos: https://www.monom-stiftung.org/ausschreibungen/kunstpreis
Hob-Preis 2025/2026 "Bildungsgerechtigkeit schaffen - individualisierte Bildungsprozesse gestalten"
Frist: 15.02.2026
Zielgruppe: Regel- und Förderschulen der Klassenstufen 1–4
Bildungsgerechtigkeit ist ein zentrales Thema im deutschen Bildungssystem. Noch immer hängen die Bildungschancen von Kindern von ihrer sozialen Herkunft, ihrem familiären Umfeld, ihren Sprachen oder ihren pädagogischen Förderbedarfen ab.
Viele Schulen zeigen jedoch schon heute, wie mit innovativen und engagierten Ansätzen mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden kann.
Mit dem diesjährigen Wettbewerb möchte die Stiftung Kinderförderung von Playmobil solche positiven Beispiele sichtbar machen, würdigen und zur Weiterverbreitung anregen.
Gesucht werden Schulen, die innovative und nachhaltige Ansätze umsetzen, welche die Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, die Potenziale der Kinder gezielt fördern, die Vermittlung von Basiskompetenzen nicht aus dem Blick verlieren und in eine pädagogische Konzeption oder einen Handlungsleitfaden eingebettet sind.
Weitere Infos: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/hob-preis
kukita NRW – Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Frist: 15.02.2026
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Zentral ist hier, dass die Kinder zu einer eigenen kreativen Tätigkeit kommen und künstlerische Erfahrungen machen können. Rein rezeptive Veranstaltungen (Vorstellungen von Kindertheater, Puppenspiel, Kinderfilm etc.) werden durch das Programm nicht gefördert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit der Kooperation nachhaltige Grundlagen zur Verstetigung Kultureller Bildungsangebote in der Kitaeinrichtung gelegt werden.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kuenstlerinnen-und-kuenstler-die-kita
ARENA... Ko-Produktion
Frist: 16.02.2026
ARENA… of the young arts existiert seit 1991 als internationales Tanz-, Theater- und Performance Festival in der Universitätsstadt Erlangen.
Das studentisch organisierte Festival versteht sich als Plattform für junge, zeitgenössische, interdisziplinäre und experimentelle Produktionen.
Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf Projekte, die den öffentlichen Raum und weniger herkömmliche Theaterräume bespielen. Im Jahr 2026 wird das ARENA Festival vom 11.-14.06.2026 unter dem Motto ›KRAWALL‹ stattfinden. Künstler*innen aus der ganzen Welt sind eingeladen, sich mit dem Thema individuell und kreativ auseinanderzusetzen
Durch die ARENA-Koproduktion soll es studentischen Kollektiven durch eine kleine Förderung ermöglicht werden, ein geplantes Projekt im Rahmen des ARENA Festivals umzusetzen. Dafür wird einer ausgewählten Produktion eine Förderung von 1.500€ zur Verfügung gestellt, um Produktionskosten wie beispielsweise Kostüm, Requisiten oder die Miete für Proberäume unterstützend zu finanzieren. Das ausgewählte und geförderte Projekt feiert dann seine Premiere auf dem ARENA Festival 2026.
Um Teil der Koproduktion 2026 werden zu können, muss ein 1–5-seitiges Konzept über die inhaltliche aber auch organisatorische Planung des bevorstehenden Projektes per Mail an das ARENA-Team gesendet werden.
Weitere Infos: https://arena-festival.org/ko-produktion-bewerbung.html
artspring film 2026: Auf zu neuen Ufern!
Frist: 20.02.2026
Alljährlich zeigt artspring film unterschiedliche künstlerische Positionen von Film- und Videoschaffenden und stellt sie zur Diskussion. Die Screenings finden wie gewohnt im Festivalmonat Mai im Kino statt.
Für das diesjährige Programm werden Film- und Videobeiträge gesucht, die das Thema „Auf zu neuen Ufern“ aus so vielen Perspektiven wie nur möglich betrachten. Die Beiträge können neue Arbeiten sein oder schon bestehende, die im Kontext des Themas neu gelesen oder weitergedacht werden. Als verbindende Klammer des Jubiläumsjahrs steht das Festival unter dem Titel „Kein Ruder war nicht dran“. Der Titel verweist nicht auf Orientierungslosigkeit, sondern auf Offenheit. Darauf, dass keine Richtung vorgegeben war, dass Wege gesucht, neu definiert und gemeinsam ausgehandelt wurden. Und darauf, im Zusammenkommen unterschiedlicher Perspektiven, Stimmen und künstlerischer Positionen, bewusst vielstimmig zu bleiben. Die Reise über den See wird so zur Metapher für Zusammengehörigkeit und Vertrauen, für geteilte Freude und Anstrengung, für Selbstwirksamkeit und Improvisationsvermögen. Zugleich spiegelt sich darin – in Zeiten permanenter Krisen sowie politischer und gesellschaftlicher Zuspitzung – die Sehnsucht, sich vom Ufer zu entfernen, um Abstand und einen anderen Blick zu gewinnen.
Eingeladen sind alle Film- und Videokünstler:innen, die in ihren Beiträgen einen Bezug zum Thema Auf zu neuen Ufern herstellen.
Eingereicht werden können alle Filmgattungen, Genres und Längen: Kurz- und Langfilme, fiktiv oder dokumentarisch, experimentell, analog oder digital, animiert, performativ, essayistisch. Alle Formate sind zugelassen.
Weitere Infos: https://www.artspring.berlin/open-call-artspring-film-2026/
SpaceNet Award 2026
Frist: 22.02.2026
Beim SpaceNet Award gibt es die Kategorie "Kurzgeschichte" und "Bild". Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch eine unabhängige Jury ermittelt.
Der SpaceNet Award 2026 steht unter dem Motto "Lösung".
Eine Lösung kann Klarheit bringen – oder neue Fragen aufwerfen. Sie ist das Ende eines Rätsels, der Abschluss eines Konflikts, das Aha eines Moments. Lösungen können elegant sein, wie eine Formel, die plötzlich alles erklärt. Oder chaotisch, wie Tränen, die endlich fließen.
In der Chemie ist eine Lösung eine Mischung – aus Stoffen, die sich verbinden, ohne sich selbst zu verlieren. In der Mathematik ist sie exakt, logisch und unumstößlich. Lösungen können Frieden stiften oder Unruhe bringen. Sie schaffen Ordnung – oder stellen alles auf den Kopf. Manche suchen sie ein Leben lang. Andere stolpern zufällig darüber.
Sie schreiben Kurzgeschichten oder photographieren? Nehmen Sie am SpaceNet Award teil.
Kurzgeschichten müssen ein bisher unveröffentlichtes Werk in deutscher Sprache sein und dürfen ca. 10.000 Zeichen ohne Leerzeichen nicht überschreiten. Das Genre ist frei wählbar. Das Photo muss ebenfalls bisher unveröffentlicht sein und eine Mindestauflösung von 5 Megapixeln haben.
Weitere Infos: https://www.spacenet-award.de/
Der Kristina-Hahn-Preis 2026 – „Frauen im Fokus“
Frist: 23.02.2026
Der Kristina Hahn Preis 2026 „Frauen im Fokus“ würdigt innovative, wirksame und praxisnahe Projekte, die sich systemisch mit den vielfältigen Lebenswirklichkeiten von Frauen auseinandersetzen. Ausgezeichnet werden Projekte, Organisationen, Initiativen, die mithilfe systemischer Ansätze zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe, Sichtbarkeit, sozialer Gerechtigkeit, Gesundheit, Selbstbestimmung oder ökonomischer Rahmenbedingungen von Frauen beitragen.
Weitere Infos: https://systemische-gesellschaft.de/
Deutsch-französischen Geschichtswettbewerb EUSTORY-France
Frist: 23.02.2026
Der Wettbewerb richtet sich an französische Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis 12 (collège und lycée) sowie an deutsche Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe (von der 8. Klasse bis zum Abitur), unabhängig davon, ob sie eine allgemeinbildende, technische oder berufliche Schulform besuchen.
Die Beiträge können einzeln oder im Team, auf Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Eine deutsch-französische Tandemteilnahme ist erwünscht, aber nicht verpflichtend.
Das Thema der Ausgabe 2025/26 lautet:
„Liberté, Amitié, Élysée. Die Annäherung zwischen 1945 und 1963“ möchte junge Menschen ermutigen, sich kreativ und kritisch mit einem Kapitel der deutsch-französischen Geschichte auseinanderzusetzen, das zeigt: Aus Feinden können Partner werden – und aus Rivalität echte Freundschaft.
Das Format ist frei wählbar: Text, Audio, Video, Blog, Collage…
Alle Beiträge müssen von einem Projekttagebuch begleitet werden, das den Verlauf der Arbeit dokumentiert.
In verschiedenen Kategorien (Collège, Lycée, Tandem) werden zahlreiche Preise vergeben, mit Preisgeldern von bis zu 700 €.
Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.
Die Gewinnerinnen und Gewinner haben zudem die Möglichkeit, an europäischen Jugendbegegnungen des EUSTORY-Netzwerks teilzunehmen.
Weitere Infos: https://eustory.fr/fr_FR/
alle für EINE WELT für alle – Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik
Frist: 26.02.2026
Mit dem Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik »alle für EINE WELT für alle« werden alle zwei Jahre Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 13 zur Auseinandersetzung mit Themen globaler Entwicklung aufgerufen.
Beteiligen können sich Schüler der Klassen 1 bis 13 in Schulklassen, Schülerteams, Arbeitsgemeinschaften sowie Lerngruppen aller Art, auch von deutschen Schulen im Ausland. Außerdem können ganze Schulen in einer eigenen Kategorie teilnehmen.
Bewerbungskriterien: »Fakten gecheckt? Verändert die Welt mit eurer Story!« – unter diesem Thema startet der Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik zum Schuljahresbeginn 2025/2026 in eine neue Runde und fordert Schüler/innen dazu auf, sich dem Thema Desinformation aus einer globalen Perspektive zu nähern.
Veranstaltet vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Weitere Infos: https://www.eineweltfueralle.de/
Förderprogramm 2026 „Kindgerechte digitale Angebote mit Fokus auf Interaktion, Teilhabe, KI und Demokratiefähigkeit"
Frist: 27.02.2026
Bereits zum dritten Mal fördert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) innovative digitale Angebote und Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, die Kindern altersgerechte digitale Erfahrungen ermöglichen. In diesem Jahr liegt der Fokus auf Interaktion, Teilhabe, KI und Demokratiefähigkeit. Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv einbinden, sind besonders förderungswürdig. Dazu stellt die BzKJ insgesamt bis zu 200.000 Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Maßnahmen, die unter Berücksichtigung digitaler Trends und gemäß eines intelligenten Chancen- und Risikomanagements
• -Kindern altersgerechte Teilhabe, Kommunikation, Interaktion, die Gestaltung und Verbreitung eigener Inhalte sowie die Befähigung zur Teilhabe an medialen und digitalen Strukturen und Prozessen ermöglichen,
• -die altersgerechte Gestaltung und Anlage digitaler Angebote weiterentwickeln und dabei die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern verstärkt berücksichtigen,
• -den Bedarfen, Interessen und Nutzungsgewohnheiten von Kindern entsprechen,
• -altersgerechte Alternativen zu den prominenten, von Kindern genutzten nicht altersgerechten digitalen Angeboten bereitstellen,
• -über die Einbindung, Weiterentwicklung und Optimierung unterstützender Vorsorgemaßnahmen (mit Fokus auf Interaktion, Kommunikation, Austausch) und begleitender Informationen für Erziehende und Kinder den Ausbau von Selbstschutz und sicheren Interaktionsräumen fördern.
Förderziele und Voraussetzungen
Besonders förderwürdig sind Angebote und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv und mitgestaltend einbinden, die Chancen und Herausforderungen von KI im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes gegebenenfalls unter Einbindung von KI mit Fokus Befähigung kreativ aufgreifen, barrierefreien Zugang fördern sowie Möglichkeiten zur begleitenden Unterstützung durch Erziehende bereitstellen. Gleiches gilt für Maßnahmen, die Demokratiefähigkeit unterstützen, indem sie mit Blick auf die im Förderprogramm beschriebenen Phänomene die Befähigung zum Selbstschutz fördern oder Impulse für diesbezügliche anbieterseitige Vorsorgemaßnahmen liefern. In diesem Jahr sind zudem altersgerechte Maßnahmen für Kinder besonders förderwürdig, die Vorteile von Vorsorgemaßnahmen (wie sichere Voreinstellungen oder Elternbegleittools) vorstellen, damit Kinder die Gründe verstehen und sie nicht nur als Einschränkung begreifen. Ergänzend sollen die Maßnahmen langfristig und vor allem auch über mobile Geräte (mit Fokus auf Tablets und Smartphones – Mobile First) aufgerufen werden können und langfristig über den Bewilligungszeitraum hinauswirken.
Zusätzlich gilt, dass nur in sich abgrenzbare Maßnahmen förderfähig sind, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Kooperationen zur bestmöglichen Nutzung von Synergien sind ausdrücklich erwünscht. Bei schon bestehenden Maßnahmen ist eine klar erkennbare Weiterentwicklung oder Neuausrichtung im Sinne der im Förderprogramm dargestellten Rahmung zwingend erforderlich.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelunternehmen. Erfahrungen, Projekte und Ressourcen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie in der Entwicklung von digitalen Angeboten für Kinder sind mit Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Infos: https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/jetzt-bewerben-bzkj-foerdert-kindgerechte-digitale-angebote-277900
NRW: Jugend singt
Frist: 27.02.2026
Die Chorjugend NRW richtet alle zwei Jahre (in geraden Kalenderjahren) in Kooperation mit dem Landes-MusikRat NRW an wechselnden Orten das Festival Jugend singt! aus und bringt hierbei zahlreiche kleine und große Sänger*innen zusammen, die alle das gleiche Hobby haben: Singen im Chor.
Seid dabei, wenn sich die verschiedensten Chöre und Singprojekte aus NRW im Gymnasium an der Wolfskuhle zu zwei wunderbaren Tagen voller Musik verabreden.
Jeder Chor tritt an einem der beiden Tage vor unserer Jury auf. Dabei achten wir darauf, dass Chöre der gleichen Kategorie möglichst in einer Gruppe zusammengefasst werden. Wir berücksichtigen gerne Eure Präferenzen, soweit es organisatorisch möglich ist. Sollte eine Teilnahme für Euch nur an einem der beiden Festivaltage möglich sein, vermerkt dies bitte bei der Anmeldung. Außerdem bitten wir größere Gruppen ab 50 Sänger*innen unbedingt um Kontaktaufnahme vor der Anmeldung!! Die im Anmeldeformular abgefragte Liedfolge könnt Ihr gerne nachreichen.
Jugend Singt ist ein Festival für ALLE Chöre. Von der Chorakademie bis zum Singprojekt an der Grundschule - jede Leistung wird unabhängig von den Mitbewerbern gewertet und gewürdigt.
Herzlich eingeladen sind alle Kinder- und Jugendchöre sowie die Schulchöre und Singprojek-te (z.B. JEKISS) der Grund- und weiterführenden Schulen, sowie Förderschulen des Landes NRW.
Voraussetzungen
Ein Chor muss mindestens eine Besetzung von neun, eine Vokalgruppe von mindestens vier Mitgliedern im Wettbewerb haben. Jeder Chor muss mindestens ein Jahr vor dem Wettbe-werbsjahr bestanden haben und wöchentliche Chorproben nachweisen können.
Die Dauer des Wettbewerbsprogramms soll zwischen 10 und 15 Minuten liegen.
Die Chorstücke sind frei wählbar. Die Möglichkeiten des Chores sollten in stilistischer und leistungsmäßiger Hinsicht ausgeschöpft werden.
Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/jugend-singt-nrw
Der August-Sander-Preis 2026
Frist: 27.02.2026
Der August-Sander-Preis für Porträtphotographie, gestiftet von Ulla Bartenbach und Prof. Dr. Kurt Bartenbach, wird in Zusammenarbeit mit der Photographischen Sammlung/ SK Stiftung Kultur, Köln, im Jahr 2026 zum fünften Mal vergeben.
Mit der Auslobung des Preises verbindet sich die Idee, junge zeitgenössische künstlerische Ansätze im Sinne der sachlich-konzeptuellen Photographie zu fördern. Vor dem Hintergrund der bedeutenden Porträtphotographien von August Sander sollen sich die photographischen Werke der Bewerber*innen vorrangig auf das Thema des menschlichen Porträts beziehen.
Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.
Teilnahmeberechtigt sind Künstler*innen nationaler und internationaler Herkunft, geboren ab dem 1.1.1986, mit dem Schwerpunkt Photographie
Weitere Infos: https://photographie-sk-kultur.de/aktuell/detail/august-sander-preis-2026
KlimaLab
Frist: 27.02.2026
Im Rahmen des Programms ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ, gefördert durch die Stiftung Mercator, unterstützt das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) Organisationen, die nicht aus dem Bereich Umwelt- und Klimaschutz kommen dabei, Strategien zu entwickeln, um Klimaschutz mit ihren Kernanliegen zu verschränken und langfristig in ihren Strukturen zu verankern. Das KlimaLab ist eine Fortbildung, die Prozessbegleitung, Beratung, Netzwerkaufbau und finanzielle Förderung beinhaltet.
Die teilnehmenden Organisationen erhalten über einen Zeitraum von 12 Monaten eine finanzielle Förderung von bis zu 20.000 Euro zur Umsetzung ihrer Maßnahmen – etwa für die Einbindung externer Expertise, Beratungsleistungen oder Personalressourcen.
Ziel ist es, dass Klimaschutz zum Querschnittsthema zivilgesellschaftlicher Arbeit wird – durch neue Zuständigkeiten, interne Strategien, gelebte Narrative oder andere langfristig wirksame Maßnahmen. Das Programm lädt dazu ein, Erfahrungen sichtbar zu machen, voneinander zu lernen und gemeinsam zur Weiterentwicklung von Klimaschutz in der Zivilgesellschaft beizutragen.
Interessierte Organisationen sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben – und jetzt schon zu überlegen, wie Klimaschutz in ihren eigenen Strukturen wirksam verankert werden kann.
Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, Verbände, Initiativen) mit eingetragener Rechtsform (e.V., gGmbH o. ä.), die nicht vorrangig im Klima- und Umweltschutz tätig sind, sich aber bereits mit dem Thema auseinandergesetzt haben und beabsichtigen, Klimaschutz künftig dauerhaft mit ihren Kernaktivitäten und -themen zu verschränken.
Es werden 5 Organisationen ausgewählt. Der Förderzeitraum erstreckt sich über 12 Monate: [ab Juni 2026]. Die Fördermittel können im Förderzeitraum unkompliziert abgerufen werden.
Gesucht werden Organisationen, die einen Veränderungsprozess anstoßen wollen, um Klimaschutz fest im Selbstverständnis der Organisation zu verankern – z. B. durch neue Verantwortlichkeiten und Abläufe, eine Überarbeitung des Leitbildes oder strategische Partnerschaften. Entscheidend ist, dass das Thema bereits einen Platz in der Organisation hat und erste Ziele formuliert wurden (z.B. Erstellung eines Klimaschutzplans, Umstellung auf nachhaltige Beschaffungen, beabsichtigte oder bereits vollzogene Satzungsänderung).
Weitere Infos: https://engagiert-fuer-klimaschutz.de/klimalab/
Initiative Musik: Internationale Tourförderung
Frist: 28.02.2026
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine siebenköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.
Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden.
Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/
Gastspielförderung Bureau du Theatre et de la danse | Institut Français Deutschland
Frist: 28.02.2026
Die Förderung von Gastspielen französischer Produktionen ist eine zentrale Aufgabe des Büros für Theater und Tanz. Sie ermöglicht jedes Jahr Besuche von Künstler*innen und Gastaufführungen ihrer Werke und bietet französischen Kunstschaffenden die Gelegenheit, ihre Lebendigkeit und Vielfalt unter Beweis zu stellen. Mit einem partnerschaftlichen Ansatz steht das Büro für Theater und Tanz den wichtigsten Multiplikatoren in Deutschland beratend zur Seite und nimmt eine Vermittlerrolle zwischen den französischen und deutschen Bühnen ein.
Das Büro für Theater und Tanz trägt aktiv dazu bei, dass zeitgenössische französische Bühnenproduktionen in Deutschland Bekanntheit erlangen. Dazu kann es interessierten Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen, Unterstützung finanzieller oder logistischer Art oder in Form von Werbung gewähren.
Weitere Infos: https://www.institutfrancais.de
Förderprogramm "Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit" 2026
Frist: 28.02.2026
Das Kommunale Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises legt das Förderprogramm „Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit“ auch im Jahr 2026 erneut auf und ruft Ehrenamt, Vereine und Initiativen zur Antragstellung auf. Mit dem Programm stärkt der Kreis ehrenamtliches Engagement, das zur Integration von geflüchteten und neuzugewanderten Menschen beiträgt und präventiv auf Herausforderungen vor Ort reagiert.
Ziel ist es, Projekte zu stärken, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, den sozialen Zusammenhalt fördern und demokratische Werte festigen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Vorhaben, die langfristig angelegt sind und widerstandsfähige, vielfältige Strukturen in den Kommunen aufbauen.
Das Förderprogramm ist Teil des Maßnahmenpakets zu Sicherheit, Migration und Prävention des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch das Kommunale Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises umgesetzt und fachlich begleitet. Förderfähig sind unter anderem Ehrenamtsinitiativen, Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände, Kirchen und Moscheegemeinden, Träger der offenen Sozial- und Jugendarbeit sowie Sport- und Kulturvereine.
Unterstützt werden Projekte zur Demokratiebildung, zur Informations- und Wissensvermittlung für geflüchtete Menschen sowie zur Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten. Der Fokus der Angebote soll insbesondere auf neu zugewanderten Menschen liegen, darunter auch junge Geflüchtete.
Das Kommunale Integrationszentrum ruft alle interessierten Initiativen, Vereine und Organisationen dazu auf, die Fördermöglichkeit zu nutzen und mit ihren Projekten einen Beitrag zu gelingender Integration und präventiver Arbeit im Rheinisch-Bergischen Kreis zu leisten.
Für die Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Zeitplan sowie eine Kostenübersicht einzureichen. Für das Förderjahr 2026 können Zuschüsse in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2026.
Bei Fragen kann das Kommunale Integrationszentrum kontaktiert werden unter 02202 13-2164 oder per E-Mail: ki@rbk-online.de.
Weitere Infos: www.rbk-direkt.de/bildung-und-integration/ehrenamt
Culture Moves Europe: Individual Mobility Action 2025-2026
Fristen:
28.02.2026
31.03.2026
40.04.2026
Culture Moves Europe fördert die kulturelle und künstlerische Mobilität, indem es individuelle Mobilität sowie Residenzprojekte in allen Ländern des Programms Kreatives Europa unterstützt. Das Projekt wird durch das Programm Kreatives Europa der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut durchgeführt.
Weitere Infos: https://on-the-move.org/news/culture-moves-europe-call-individual-mobility-2025-2026
Quelle: ON THE MOVE - Newsletter Oktober 2025
Internationaler Jugendwettbewerb für Gitarre “Andrés Segovia”
Frist: 28.02.2026
Der Wettbewerb steht allen jungen Gitarristinnen und Gitarristen offen, die folgende vier Anforderungen erfüllen:
• ihr Alter entspricht dem angegebenen Rahmen,
• ihr vorgetragenes Programm entspricht den Vorgaben,
• ihre Anmeldung geht innerhalb der angekündigten Anmeldefrist ein,
• sie erklären sich mit diesen Allgemeinen Wettbewerbsbedingungen einverstanden.
Der Wettbewerb wird in drei Altersgruppen durchgeführt, Stichtag für die Altersfestsetzung ist der 3. Juni 2026.
Altersgruppe I: unter 14 Jahre
Altersgruppe II: 14- bis 16-Jährige
Altersgruppe III: 17- bis 19-Jährige
Eine Veranstaltung der Monheimer Kulturwerke GmbH in Kooperation mit der EGTA D e.V.
Weitere Infos: https://www.segovia-wettbewerb.de/
15. Kinder- und Jugendhörspielwettbewerb
Frist: 28.02.2026
Neben der Förderung der freien Hörspielszene hat es sich der Hörspielsommer e.V. zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche für den aktiven Umgang mit Hörspielen zu begeistern und ihre Kompetenzen im Bereich Medien zu stärken.
Der Kinder- und Jugendhörspielwettbewerb richtet sich an Heranwachsende unter 18 Jahren. Besonders Schulklassen, Kindertagesstätten und Medien-AGs sind zur Teilnahme aufgerufen.
Der Kinder- und Jugendhörspielwettbewerb des Hörspielsommers richtet sich an Hörspielmacher*innen im Amateurbereich, daher dürfen von dem/der Regisseur*in bzw. Autor*in des Wettbewerbsbeitrags zum Zeitpunkt der Einsendefrist nicht mehr als drei Stücke von Radiosendern gesendet oder von Verlagen veröffentlicht worden sein. Ausgenommen ist die Ausstrahlung über offene Kanäle (OK) und Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) sowie die Veröffentlichung im Eigenverlag, On-Demand oder als Podcast. Der Wettbewerbsbeitrag darf weder im Auftrag oder in Kooperation mit einer Sendeanstalt (ausgenommen OK/NKL) produziert, noch zum Zeitpunkt der Einsendefrist verlegt oder anderweitig veröffentlicht worden sein (ausgenommen Eigenverlag, On-Demand oder Podcast).
Eingereicht werden können Stücke, bei denen erkennbar ist, dass der Großteil der Produktionsarbeit von Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 18 Jahren übernommen wurde. Dabei ist unerheblich, ob eine erwachsene Person teilweise unterstützend mitgewirkt hat. Eine Überschreitung von 20 min Spielzeit oder die Einsendung eines Hörstücks, das älter als drei Jahre ist, gelten als Ausschlusskriterium im Kinder- und Jugendhörspielwettbewerb.
Weitere Infos: https://hoerspielsommer-verein.de/wettbewerbe/teilnahmebedingungen-kinder-und-jugendhoerspielwettbewerb/
RheinEnergieStiftung Kultur
Fristen:
28.02.2026
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2027
Frist: 28.02.2026
Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteuren aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.
Anträge können gestellt werden von:
• Mitgliedskörperschaften des LVR (die im Landesteil Nordrhein liegenden 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
• Kreisangehörige Städte und Gemeinden
• Museen, Sammlungen, Archive
• Operativ tätige Stiftungen
• Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
• Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
• Kirchliche Institutionen
• Selbstständige öffentliche Einrichtungen
• LVR-Kulturdienststellen
Gefördert wird (Auswahl):
• Kulturelles Erbe des Rheinlandes
• Maßnahmen und Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
• Kulturelle Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
• Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
• Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
• Ausstellungen
• Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.
Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp
Projektförderung De la Motte – Musikstiftung
Frist: 28.02.2026
Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt.
Weitere Infos: https://de-la-motte-musikstiftung.de/foerderantrag/
Förderstipendien für junge Kunst
Frist: 01.03.2026
Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstler*innen vergeben wir jedes Jahr Förderstipendien in verschiedenen Kunstsparten.
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre sind (beziehungsweise 30 Jahre im Bereich Jazz / Improvisierte Musik) und in Nordrhein-Westfalen leben. Von Preisträger*innen mit Wohnort außerhalb Kölns erwarten wir, dass sie während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.
Zur Ausschreibung kommen Stipendien in folgenden Sparten:
• Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium)
• Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium)
• Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium)
• Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium und Horst und Gretl Will-Stipendium)
Das Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz / Improvisierte Musik wird aus privaten Mitteln bereitgestellt. Interessent*innen für dieses Stipendium müssen ebenfalls in NRW gemeldet sein. Die Altersgrenze liegt mit 30 Jahren jedoch fünf Jahre niedriger als bei den anderen Stipendien.
Die Höhe der Förderung beläuft sich in allen Sparten auf jeweils 12.000 Euro. Außerdem geben wir den Preisträger*innen die Möglichkeit, ihre Werke der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die Förderstipendien sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Kunstschaffenden für eine bestimmte Zeit verbessern, so dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Diese Förderung unterstützt die künstlerische Weiterentwicklung der Stipendiat*innen.
Eine überregional besetzte Fachjury wählt in den einzelnen Sparten Künstler*innen aus, die mit ihren bisherigen Leistungen überzeugen und auf ihrem Weg für eine gewisse Zeit wirtschaftlich entlastet werden sollen. Ausgewählt werden können aber auch jene, die ein besonders interessantes, förderungswürdiges und schwer finanzierbares Projekt planen, das einen weiteren Schritt in der künstlerischen Arbeit ausmacht.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Förderstipendien wenden Sie sich bitte an das Kulturamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-32648 oder -35122.
E-Mail an: stipendien@stadt-koeln.de
Weitere Infos: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/foerderstipendien-fuer-junge-kunst
9. Deutscher Amateurtheaterpreis: amarena 2026 und amarena PLUS
Frist: 01.03.2026
Der Deutsche Amateurtheaterpreis amarena geht 2026 neue Wege: Erstmals wird die Auszeichnung nicht in unterschiedlichen Kategorien, sondern an eine Gruppe verliehen. Damit rückt die gemeinschaftliche, künstlerische Leistung einer Gruppe im Amateurtheater stärker in den Mittelpunkt. Zusätzlich wird der neue Sonderpreis amarena PLUS eingeführt, der im Senior*innentheater besondere Projekte und Initiativen würdigt. Mit dieser Neuerung unterstreicht der BDAT die Bedeutung von kultureller Teilhabe und die Vielfalt der Altersgruppen im Amateurtheater.
Der Deutsche Amateurtheaterpreis amarena würdigt die herausragende Vielfalt, Kreativität und gesellschaftliche Bedeutung des Amateurtheaters in Deutschland. Mit der Auszeichnung ehrt der Bund Deutscher Amateurtheater e. V. (BDAT) ein Theaterensemble, das in besonderer Weise künstlerische Qualität, soziales Miteinander und gesellschaftliches Engagement verbindet.
Eingeladen sind alle Amateurtheater-Ensembles, mit Freude, Offenheit und Stolz auf ihre Arbeit zu blicken, sich auf den amarena-Preis zu bewerben und damit ihre Theaterleidenschaft sichtbar zu machen!
Bewerben können sich alle nicht professionellen Ensembles der Darstellenden Künste.
• Eine Mitgliedschaft im BDAT ist nicht Voraussetzung für eine Bewerbung.
• Theatergruppen, die den Deutschen Amateurtheaterpreis 2024 oder die amarena-Innovationsförderung 2025 erhalten haben, können sich auch bewerben.
• Es wird keine Unterteilung in Formen geben, somit finden allen Kategorien der „Darstellenden Kunst“ ihre Berücksichtigung.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital. Nutzen Sie das Onlineportal des BDAT für die Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Dort sind auch benötigte und erlaubte Materialien zur Einreichung genannt: Fotomaterial, Videomitschnitte der Theaterarbeit, Rezensionen, beschreibende Texte, Programmhefte u.a.
Sonderpreis amarena PLUS 2026
Zusätzlich zu einer jährlichen allgemeinen Ausschreibung des Preises, die gesondert stattfindet, gibt es einen Sonderpreis: amarena PLUS lädt Senior*innentheater zur Bewerbung ein. Am Puls unserer Zeit zeichnet der Sonderpreis das künstlerische und engagierte Theaterschaffen älterer Menschen aus und macht damit neue Altersbilder sichtbar.
Die Preisträgergruppe von amarena PLUS erhält eine Einladung zum Europäischen Senior*innentheater-Forum (ESTF) im Herbst 2026 und damit die Möglichkeit zur kostenlosen Workshop-Teilnahme mit bis zu zehn Personen sowie einen Reisekostenzuschuss. Das ESTF ist das jährliche Highlight der Senior*innentheaterszene mit spannenden künstlerischen Workshops und hervorragenden Referent*innen. Es findet vom 1. bis 5. November 2026 im Diözesanhaus Vierzehnheiligen in Bad Staffelstein, Bayern, statt.
Senior*innentheater (Amateurtheater, bei der die Mehrheit der Mitwirkenden 60 Jahre oder älter ist) aus ganz Deutschland sind zur Bewerbung eingeladen. Eine Mitgliedschaft im BDAT ist keine Voraussetzung.
Eine Mitgliedschaft im BDAT ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung.
Eine Bewerbung auf beide Preise – amarena und amarena Plus – ist ausgeschlossen. Senior*innentheater müssen sich entscheiden, für welchen Preis sie sich bewerben.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal des BDAT. Dort sind auch benötigte und erlaubte Materialien zur Einreichung genannt: Fotomaterial, Videomitschnitte der Theaterarbeit, Rezensionen, beschreibende Texte, Programmhefte u. a.
Förderhinweis: Der Deutsche Amateurtheaterpreis amarena wird vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Der Sonderpreis amarena PLUS wird zudem vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt. Die Ausschreibung des Preises erfolgt unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Förderzusage von BKM und BMBFSFJ.
Weitere Infos: https://bdat.info/amarena/der-deutsche-amateurtheaterpreis-2026/
Wüstenrot-Stiftung
01. 03. 2026
01. 08. 2026
01. 10. 2026
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 15. Dezember, 1. März, 1. August und 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
create music NRW: Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen
Fristen:
01. 03. 2026
01. 06. 2026
01. 09. 2026
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt Ihr euch bei uns für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr vergeben wir kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.
Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.
Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
create music NRW: Projektförderung (für Veranstalter:innen)
Fristen:
01.03.2026
01.06.2026
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur:innen in der Region vernetzen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur:innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar. Nicht förderfähig sind Projekte, bei denen Fremdkompositionen (Cover-Songs, Musicals) und Musik aus den Bereichen Klassik und Jazz im Fokus stehen.
Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.
Die Förderung von create music NRW wird als Projektförderung in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 €. Voraussetzung dafür ist die Gendergerechtigkeit in der Auswahl der im Projekt beteiligten Musiker:innen, Dozent:innen, Coaches etc. Dies muss in der Projektbeschreibung glaubhaft dargelegt und in der Projektdurchführung nachweisbar umgesetzt werden. Wenn diese Voraussetzungen in einem Projekt nicht erfüllt werden, liegt die maximale Förderhöhe bei 3.000 €. Antragstellende haben einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben zu erbringen. Bei städtischen Antragstellenden liegt der Eigenanteil bei mindestens 20 %. Gefördert werden können nur Projekte, die bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen und abgerechnet sind.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
Projektförderung der PwC-Stiftung
Fristen:
01.03.2026
01.09.2026
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/
jugend.kultur.austausch mit Polen
Frist: 01.03.2026
Die - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. unterstützen Akteure der Kulturellen Bildung, die Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften aus Deutschland und Polen durchführen möchten. Als Partner des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) stellen wir Fördermittel zur Verfügung und helfen dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen.
Was wird gefördert?
• Außerschulische Begegnungen zwischen Kindern und Jugendlichen aus Deutschland und Polen (und ggf. einem Drittland)
• Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikator*innen aus dem Bereich deutsch-polnischer Jugendkulturaustausch, auch mit Partnern aus einem Drittland
• Praktika und Hospitationen
• Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-polnische(n) Jugendbegegnungen
• Musikalische Begegnungen im Bereich Rock, Pop, Hip-Hop, Beat Boxing, Folk und Musiktheater
Bei Begegnungen soll der „Begegnungscharakter“ im Vordergrund stehen. Es soll zu einer konkreten Begegnung und gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmer*innen kommen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-mit-polen/
Fonds Darstellende Künste: Residenzförderung
Frist: 02.03.2026
Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherche, künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem Residenzort stattfinden.
Antragsberechtigt sind selbstbeauftragt produzierende darstellende Künstler*innengruppen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste, die ein Produktionshaus oder Festival mit Sitz in Deutschland vorweisen können, das Mitglied bei einem der nachfolgend aufgeführten spartenübergreifenden bundesweiten Netzwerke ist und ihnen die Residenz am Haus/Festival ermöglichen bzw. mit ihnen realisieren möchte.
• Bündnis Internationaler Produktionshäuser
• FestivalFriends
• flukks+
• FREISCHWIMMEN
• Netzwerk Freier Theater (NFT)
Antragsteller*innen müssen in den vergangenen 3 Jahren (2023/2024/2025) bereits mind. einmal öffentliche Förderung für ein Produktionsvorhaben der Freien Darstellenden Künste erhalten haben und eine Residenzbescheinigung eines der Mitgliedshäuser/-festivals der o.g. Bundesnetzwerke vorweisen können.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/residenzfoerderung/residenzfoerderung-2/
Innovationspreis NRW
Frist: 06.03.2026
Innovatorinnen gesucht
Mit dem Innovationspreis NRW zeichnet das Land Persönlichkeiten aus, die mit Kreativität, Einsatz und Mut maßgeblich zur Innovationsstärke Nordrhein-Westfalens beitragen. Das Besondere dieses Mal: Zum Jubiläum des Internationalen Jahres der Frau vor 50 Jahren geht der Preis ausschließlich an Innovatorinnen. Wissenschaftlerinnen, Unternehmerinnen oder Gründerinnen aus Nordrhein-Westfalen können sich bis zum 6. März 2026 für den Innovationspreis NRW 2026 bewerben.
Weitere Infos: https://innovation.nrw/innovationspreis/ueberblick
Lyrikwettbewerb 2025
Frist: 06.03.2026
Eingesendet werden können Gedichte zu allen Themen. Landschaften, Liebe oder Leiden-schaften lassen sich zum Beispiel aufgreifen. Ökologie, Kunst oder Politik können eine Rolle spielen. Sowohl mit modernen Lyrikformen als auch gereimten Gedichten kann man sich be-werben. Sozialkritische, historische und philosophische Blickwinkel lassen sich bearbeiten. Literarische Qualität setzen wir voraus. Wir freuen uns über Beiträge aus anderen Ländern. Bitte die Arbeiten in deutscher Sprache einsenden. Die Gedichte müssen selbst verfasst sein. Den Wettbewerb flankiert zusätzlich eine freiwillige Spezialaufgabe. Das Thema heißt „spirituelle Akzente“. Geistig-seelische Strömungen für alternative Gesellschaftsformen sind gefragt. Diese Gedichte bitte entsprechend kennzeichnen.
Weitere Infos: http://www.literaturpodium.de/
Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung
Fristen:
09.03.2026
12.10.2026
Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe der im Haushalt 2026 durch den Bundestag beschlossenen Mittel durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Bewerben können sich langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-2/
NRW: creative.projects 2026
Frist: 11.03.2026
Euer kreatives, cross-innovatives Projekt hat das Potenzial, einen echten Unterschied für die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu machen? Wir helfen euch, es auf das nächste Level zu heben – mit einer finanziellen Starthilfe und einem Mentoring-Programm. Bewerbt euch bis zum 11. März 2026 für unseren Wettbewerb creative.projects.
Gesucht werden Projekte und Geschäftsmodelle mit sozial-ökologischem Impact und einem cross-innovativen bzw. branchenübergreifenden Effekt. Angesprochen sind auch Projekte, die zusätzlich das Potenzial haben, demokratische Prozesse zu stärken. Eine Jury aus Expert:innen trifft eine Auswahl von drei Gewinner:innen-Projekten. Jedes creative.project erhält ein Preisgeld von 2.500 Euro, zudem begleitet eine erfahrene Person jedes Projekt ein Jahr lang als Mentor:in mit ihrem Know-how und Netzwerk.
Bewerben können sich Teams, Einzelpersonen und Unternehmen mit Sitz oder Wohnsitz in NRW ob selbstständig, in Gründung oder bereits etabliert.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind städtische, kommunale oder geförderte Institutionen.
Besonderes Augenmerk legen wir auf Ausgründungen aus Universitäten und auf Frauen bzw. FLINTA als Gründer:innen.
Sehr willkommen sind auch Projekte aus ländlichen Regionen.
Wir freuen uns über Projekteinreichungen von Menschen aller Geschlechteridentitäten, Altersgruppen, beruflicher und kultureller Hintergründe, Bi_PoC und Menschen mit Behinderungen.
Unser Ziel ist es, das enorme Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft in den Fokus zu rücken und zu stärken. Deshalb wollen wir herausragende neue Ideen und Projekte aus NRW gezielt unterstützen und sichtbar machen.
Bewerbungskriterien:
• Die Projekte müssen aus mindestens einer Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft stammen und weisen eine Verbindung zu einer nicht-kreativwirtschaftlichen Branche auf.
• Das Projekt muss auf mindestens ein UN-Nachhaltigkeitsziel einzahlen.
• Die Idee sollte bereits im ersten Arbeitsschritt sein, sich nachhaltig verstetigen und mittelfristig selbst tragen können.
• Der Unternehmenssitz muss in NRW liegen oder dort angestrebt werden.
Weitere Infos: https://creative.nrw/projects/
polis Award - Preis für Stadtentwicklung
Frist: 13.03.2026
Bereits seit 2016 würdigt der polis Award für Stadt- und Projektentwicklung zukunftsweisende Konzepte, die über ihren eigenen Rahmen hinaus einen Beitrag für das öffentliche Wohl einer Stadt erbringen.
Mit Blick auf die Bündelung von Kompetenzen für die gemeinsame Sache ehrt der Preis große und kleine Projektrealisierungen, die aus partnerschaftlichen Haltungen hervorgehen und dabei mutig und kreativ neue Lösungswege für die lebenswerte Stadt von heute, morgen und übermorgen einschlagen.
Der polis Award sucht nach Lösungen für all die Themen, die uns bei der Entwicklung unserer Städte bewegen. Die Festlegung auf bestimmte Kategorien soll dabei helfen, aktuelle Herausforderungen zu ordnen und entsprechende Lösungen für besonders dringliche Anliegen zu finden. Einreichungen sind in folgenden Kategorien möglich:
• Urbanes Flächenrecycling
• Reaktivierte Zentren
• Soziale Quartiersentwicklung
• Intelligente Nachverdichtung
• Kommunikative Stadtgestaltung
• Lebenswerter Freiraum
• Ökologische Wirklichkeit
• Impulsgebende Phase Null
Weitere Infos: https://www.polis-award.com/
BundesUmweltWettbewerb
Frist: 15.03.2026
Der BUW ist der einzige Projektwettbewerb unter den sechs ScienceOlympiaden. Seit der Gründung im Jahr 1990 nehmen am Wettbewerb jährlich immer mehr an Themen zu Umwelt und nachhaltiger Entwicklung interessierte und tatkräftige Jugendliche und junge Erwachsene teil. Mit ihren Projekten leisten sie ihren Beitrag dazu, Wissen in nachhaltiges Handeln umzusetzen.
Teilnehmen können alle naturwissenschaftlich, technisch und gesellschaftlich interessierten jungen Leute zwischen 10 und 20 Jahren: Schüler/innen aller allgemein- und berufsbildenden Schulen, Jugendgruppen, Mitglieder in Umweltschutzorganisationen Teilnehmer/innen an den Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Weitere Infos: https://www.scienceolympiaden.de/buw
Ehrenamtspreis 2026 des Flüchtlingsrats NRW e. V.
Frist: 15.03.2026
Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken. Zugleich soll damit ein Zeichen gegen die Verschärfung des gesellschaftspolitischen Klimas gegenüber Flüchtlingen und deren ehrenamtlichen Unterstützerinnen gesetzt werden. Der Preis steht symbolisch für den ehrenamtlichen Einsatz unzähliger Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Ausschreibung richtet sich sowohl an »Neulinge«, deren Arbeit sich durch einen besonders innovativen Ansatz auszeichnet als auch an solche Personen oder Initiativen, die sich durch ihr langfristiges erfolgreiches Engagement verdient gemacht haben. Voraussetzung ist lediglich, dass die Arbeit (auch) in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Außerdem werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und Einverständniserklärung für die Filmaufzeichnung) geprüft.
Der Flüchtlingsrat NRW e. V. verleiht seinen Ehrenamtspreis in Kooperation mit Amnesty International und dem DGB NRW.
Weitere Infos: https://www.frnrw.de/in-eigener-sache/ehrenamtspreis.html
Schreibwettbewerb für Kinder: Mein Leben als ... Drache, Turnschuh, Zauberstab
Frist: 15.03.2026
Schreibe eine Geschichte aus der Sicht eines ungewöhnlichen Gegenstands, Tiers oder Fantasiewesens. Die besten, spannendsten und lustigsten Beiträge werden in einem tollen Buch veröffentlicht – zusammen mit Geschichten von Kindern aus der ganzen Welt!
Dieses Projekt richtet sich an Autor*innen von 6 bis 15 Jahren
Ob alleine oder als Klassenprojekt – alle Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren sind herzlich eingeladen, mitzumachen.
Jede Person kann einen bisher unveröffentlichten Beitrag in deutscher Sprache einreichen. Die Geschichte sollte möglichst nicht mehr als 8000 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen. Es können Erzählungen und Märchen, Erinnerungen, Kurzgeschichten, Gedichte und experimentelle Lyrik eingereicht werden - wir geben in diesem Bereich keine Vorgaben, unsere Ausschreibungen sind für alle Genre offen.
Veranstalter: Papierfresserchens MTM-Verlag und der Herzsprung-Verlag
Weitere Infos: https://www.papierfresserchen.eu/schreibwettbewerbe/mein-leben-als-drache-turnschuh/
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2026
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Veranstaltet von: Children for a better World e.V.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
artspace bremerhaven - Das interdisziplinäre Kunstfesival
Frist: 15.03.2026
artspace bremerhaven öffnet die Türen in der „Alten Bürger“ für Kunst und Kultur aller Disziplinen. artspace bremerhaven macht Straße, Werkstätten, Galerien, Treppenhäuser, Ateliers, Wohnungen, Gewerbeflächen und Leerstände zur Bühne, zur Leinwand und zum Resonanzraum. Wir laden regionale, überregionale und internationale Künstler:innen dazu ein, ungewöhnliche Orte mit ihren Ideen, ihrer Kunst und ihrer Begeisterung zu bespielen. Die Künstler:innen sind aufgerufen, sich neue Kunsträume zu erobern. Dabei ist das Konzept sehr einfach. Ihr bekommt kurz vorher als Künstler:in einen aktuellen Leerstand zugewiesen, den ihr dann mit eurer Kunst bespielt. Eure Herausforderung: Den Raum zu eurem besonderen Kunstraum machen
artspace bremerhaven ist offen für alle Künstler:innen und Kulturschaffenden.
Begeistert uns mit Euren Ideen! Du kannst Dich als Einzelkünstler:in oder Ihr könnt Euch als Kollektiv bewerben. Performances sollten nicht länger als 20 min. dauern.
Weitere Infos: https://www.artspace-bremerhaven.de/
Culture Moves Europe – Vierter Call for Residency Hosts
Frist: 16.03.2026
Der vierte Call for Residency Hosts im Mobilitätsprogramm Culture Moves Europe wurde veröffentlicht. Bis zum 16. März 2026 haben Kulturorganisationen die Möglichkeit, sich für die Förderung eines Residenzprojekts zu bewerben. Im Rahmen einer Residenz können die ausgewählten Kulturorganisationen bis zu fünf internationale Künstler:innen zu sich einladen. Die Dauer des Aufenthalts kann zwischen 21 und 90 Tagen variieren, wobei sich die Gastgeberorganisation für ein short-, medium- oder long-term Residenzprojekt entscheiden muss.
Weitere Infos: https://culture.ec.europa.eu/de/culture-moves-europe/call-for-residency-hosts-2025-2026
Quelle: Newsletter CED KULTUR | Ausgabe 10 (Dezember 2025)
Fonds Transfabrik – Ausschreibung 2026
Frist: 19.03.2026
Transfabrik, der deutsch-französische Fonds für darstellende Künste, fördert als Koproduktionspartner anteilig neue künstlerische Projekte zwischen Frankreich und Deutschland, insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, Performance, zeitgenössischer Zirkus, Figuren-, Objekt- und Straßentheater.
Der Fonds Transfabrik unterstützt künstlerisch anspruchsvolle und ästhetisch innovative Projekte, die für die breite Vielfalt des zeitgenössischen künstlerischen und kulturellen Schaffens stehen. Künstlerische Ansätze, die Themen der Zivilgesellschaft und Demokratie, Diversität und Gleichberechtigung oder Themen der Dekolonialisierung und des kulturellen Erbes behandeln, erhalten besondere Aufmerksamkeit.
Weitere Infos: https://www.fondstransfabrik.com/bewerbungskriterien
Deutsche Kita-Preis
Frist: 20.03.2026
Kitas und lokale Bündnisse aus ganz Deutschland können sich jetzt für den Deutschen Kita-Preis 2026 bewerben. Ausgezeichnet werden besonderes Engagement, innovative Konzepte und erfolgreiche Zusammenarbeit vor Ort in den Kategorien „Kita des Jahres” und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres”. Es warten insgesamt 110.000 Euro Preisgeld, Sonderpreise und ein KiKA-Besuch für die Kita des Jahres.
Weitere Infos: https://www.deutscher-kita-preis.de/
75. Internationale Musikwettbewerb der ARD 2026
Frist: 27.03.2026
Der 75. Internationale Musikwettbewerb der ARD 2026 wird für folgende Fächer ausgeschrieben:
• Fagott
• Orgel
• Schlagzeug
• Streichquartett
Die Einladung zu diesem Wettbewerb richtet sich an junge Musiker*innen, die bereit sind, eine internationale Karriere anzutreten.
Zur Teilnahme berechtigt sind Menschen aller Nationen der Jahrgänge 1997 bis 2009 für die Kategorien Fagott, Orgel und Schlagzeug;
für die Kategorie Streichquartett gilt: Gesamtalter maximal 120 Jahre, einzelne Musiker jedoch nicht älter als 35 und nicht jünger als 17.
Der Wettbewerb wird in der Zeit vom 30. August bis 18. September 2026 (einschließlich der Preisträgerkonzerte) durchgeführt.
Die Wertungsspiele sind öffentlich.
Der 75. Internationale Musikwettbewerb der ARD 2026 ist eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD).
Weitere Infos: https://www.ard-musikwettbewerb.de/wettbewerb-2026/
Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen
Frist: 30.03.2026
Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox
Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland
Fristen:
30.03.2026
30.06.2026
30.10.2026
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/
Kunstpreis Bernhard Müller-Feyen 2026
Frist: 31.03.2026
Die Kunststiftung Bernhard Müller-Feyen schreibt den Kunstpreis Bernhard Müller-Feyen 2026 aus. Bernhard Müller-Feyen schuf sowohl Plastiken und Skulpturen als auch Gemälde, die oftmals in einem spannungsvollen Dialog zueinanderstehen. Sein Werk zeichnet sich durch eine klare, abstrakte Formensprache aus.
Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Bildhauer*innen und Maler*innen. Künstler*innen, die beide Disziplinen verbinden oder ihre Arbeit an der Schnittstelle von Malerei und Bildhauerei entwickeln, entsprechen in besonderer Weise dem Geist, der diesem Preis zugrunde liegt.
Teilnahmeberechtigt sind Künstler*innen, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, einen Wohnsitz in Deutschland besitzen und ein Studium an einer Kunsthochschule abgeschlossen haben.
Weitere Infos: https://www.kunststiftung-bmf.com/AKTUELLES/Kunstpreis-Bernhard-Mueller-Feyen-2026
Initiative Musik: Strukturförderung
Antragsphase: 02.03. - 31.03.2026
Ab 2026 gibt es in der Strukturförderung nur noch eine Antragsrunde. Anträge können vom 2. bis 31.3.2026 eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte, die Transformationsprozesse in der Musikwirtschaft begleiten sowie Austausch, Diskurs und Vernetzung stärken. Im Fokus stehen Netzwerkformate wie Konferenzen und Conventions, ebenso wie qualifizierende Angebote für Akteur:innen der Pop-, Jazz- und Livekultur, etwa Workshops oder Mentoringprogramme. Darüber hinaus unterstützt das Programm den Auf- und Ausbau regionaler Strukturen für Popularmusik und Jazz in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie wissenschaftliche Studien zur Popkultur und Musikwirtschaft.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, Fördermittel ordnungsgemäß zu verwenden.
Antragsstellende sollten über spezifische praktische Erfahrungen im Musik- und Kultursektor verfügen und möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft planen bzw. bereits vollzogen haben.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.
Die Strukturförderung der Initiative Musik verfolgt das Ziel des Anschubs und Aufbaus von nachhaltigen Strukturen. Regionale Strukturprojekte können in bis zu drei aufeinanderfolgenden Förderrunden bzw. Kalenderjahren gefördert werden. Für bundesweite Projekte gilt eine Beschränkung von bis zu 5 aufeinanderfolgenden Förderrunden bzw. Kalenderjahren.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/strukturfoerderung/
Förderung "Ursula-Wandres-Stiftung"
Fristen:
31.03.2026
20.09.2026
Die Ursula-Wandres-Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, die gesellschaftlichen Zusammenhalt, Teilhabe, Gleichstellung, Empowerment, Demokratieförderung, Integration oder interkulturelle Zusammenarbeit stärken. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen und Privatpersonen, deren Vorhaben dem Stiftungszweck und den Förderrichtlinien entsprechen und in der Regel teilfinanziert werden.
Weitere Infos: https://www.ursula-wandres-stiftung.de/
Tanztreffen der Jugend 2026
Frist: 31.03.2026
Gesucht werden Tanzproduktionen von Tänzer*innen und Choreograf*innen zwischen 11 und 21 Jahren. Alle zeitgenössischen und urbanen Tanzstile sind willkommen, egal, ob sich die Teilnehmenden auf Tanzboden oder Asphalt bewegen. Die Jury freut sich über Vielfalt: die Bewerber*innen können mit unterschiedlichen Ausdrucksformen experimentieren, Stile verbinden oder die Grenzen zu Theater, Performance, Kunst und Musik überschreiten. Themen und Inhalte werden von den Jugendlichen bestimmt. Die ausgewählten Produktionen werden vom 26.09. – 02.10.2026 in Berlin gezeigt.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/tanztreffen-der-jugend/das-treffen/bewerbung
Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2026
Frist: 31.03.2026
Bis zum 31. März 2026 können sich Städte, Gemeinden und Landkreise aus ganz Deutschland für den Wettbewerb »Klimaaktive Kommune 2026« bewerben.
Gesucht werden erfolgreich umgesetzte, innovative und wirksame Klimaschutzprojekte zur Vermeidung oder Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Der Wettbewerb wird vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgerichtet. Es gibt vier Kategorien:
• Großstädte,
• Mittelstädte,
• kleine Städte und Gemeinden sowie
• Landkreise.
Auch Kooperationsprojekte mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, der Wirtschaft oder anderen Kommunen sind ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung ist, dass die Projekte abgeschlossen sind oder bereits messbare Ergebnisse vorliegen.
Eine Jury wählt insgesamt sechs Gewinnerprojekte aus. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 40.000 Euro verbunden und wird im November 2026 auf der Kommunalen Klimakonferenz in Berlin verliehen.
Weitere Infos: https://www.klimaschutz.de/de/kommunaler-klimaschutz/wettbewerb-klimaaktive-kommune/2026
Landmusikort des Jahres
Frist: 31.03.2026
Das Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ würdigt innovative Musikprojekte und stärkt das kulturelle Leben in ländlichen Regionen.
Ausgezeichnet werden besondere musikalische Aktivitäten mit Vorbildcharakter. Damit sollen Musikinitiativen sichtbar werden und neue Netzwerke im ländlichen Raum entstehen.
Getragen wird das Programm vom Deutschen Musikrat und vom Bundesmusikverband Chor & Orchester.
Weitere Infos: https://bundesmusikverband.de/landmusikort/
18. Herborner Kleinkunstpreis "Schlumpeweck"
Frist: 31.03.2026
Seit 2008 lädt die KulturScheune Herborn in Verbindung mit dem Stadtmarketing, der Sparkasse Dillenburg, der Firma Rittal und den Stadtwerken Herborn zur Teilnahme am Wettbewerb um den Herborner Kleinkunstpreis „Schlumpeweck“ ein.
Als Veranstalter bestellt die KuSch eine Jury, die zunächst alle Bewerbungen sichtet und eine Vorauswahl trifft. Fünf Finalisten qualifizieren sich für die Endrunde, wo sie jeweils 20 Minuten spielen.
Die anwesenden Besucher wählen ihren Favoriten, der den Jurypreis erhält. Die Jury kürt ebenfalls ihren Preisträger. Beide Preise sind mit jeweils 2.500 Euro dotiert.
Zusätzlich vergibt die ausrichtende KulturScheune einen Sonderpreis. Der „KuSch Push“ ist mit 1.500 Euro dotiert.
Alle Preisträger erhalten zudem eine wertvolle Bronzeskulptur des Schlumpeweck, die vom Atelier Christoph Oester in Uckersdorf gestaltet wird.
Aufgerufen zur Teilnahme sind alle Bühnenschaffenden aus dem Bereich Kabarett und Comedy (inkl. literarisches und musikalisches Kabarett sowie Stand-Up) sowie aus dem Bereichen Varieté, Magie und Visual Comedy aus dem deutschsprachigen Raum (sowie nonverbal auch darüber hinaus).
Weitere Infos: https://kusch-herborn.de/schlumpeweck/
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Fristen:
31.03.2026
30.06.2026
30.09.2026
Kultur ist die schönste Brücke zur Verständigung. Gefördert werden grenzüberschreitende Kulturprojekte auf professionellem wie auf Amateurniveau. Gern unterstützen wir auch junge, unabhängige, experimentelle Künstlerinnen und Künstler.
Ihre Anträge können Sie 4 x pro Jahr online einreichen. Kofinanziert werden bis zu 50 % der Gesamtkosten.
Weitere Infos: https://www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/kultur/
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Fristen:
01. - 31.03.2026 für Gastspiele im Zeitraum Mai – August 2026
01. - 30.06.2026 für Gastspiele im Zeitraum September - Dezember 2026
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.
Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Frist:
31.03.2026
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Partnerschaften mit lokalen Akteur*innen, wie beispielsweise Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft und die gemeinsame Entwicklung künstlerisch-partizipativer Projekte, die
im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen. Die Projekte greifen lokale Themen und Debatten auf und organisieren u.a. im öffentlichen Raum gemeinschaftsorientierte Interaktionen. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktionen, Personal,
Begegnungsformate sowie Vermittlung.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/bild_und_raum/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html
Wettbewerb für Auswahlorchester
Frist: 31.03.2026
Der Wettbewerb für Auswahlorchester richtet sich an vereinsübergreifende und überregionale Ensembles mit ausgewählten Musikerinnen und Musikern. Am 13. und 14. November 2026 messen sich die Leistungsträger*innen der Amateurmusik in Osnabrück und stellen sich der Bewertung hochkarätiger und renommierter Juror*innen.
Um mit konstruktivem Input in ihre Probenarbeit zurückzukehren, erhalten die Orchester in einem persönlichen Beratungsgespräch eine fachliche Einschätzung der Juror*innen.
Die besten Amateurorchester präsentieren sich unter professionellen Wettbewerbsbedingungen und zeigen die hohe Leistungsfähigkeit der Szene. Ziel ist es, die Amateurmusik zu fördern, die Orchester in ihren Vorbildfunktionen zu stärken und neue Impulse zur Weiterentwicklung in die Breite der Musiklandschaft zu tragen.
Für den Wettbewerb ist keine Qualifikation bei einem Landeswettbewerb o. ä. notwendig. Alle Ensembles der aufgeführten Wettbewerbskategorien, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können sich bis zum 31. Januar 2026 hier für die Teilnahme bewerben. Die Zulassung und Einladung der Ensembles zum Wettbewerb erfolgt durch den BMCO bis zum 31. März 2026.
Weitere Infos: https://bundesmusikverband.de/wao/
Themenfonds Medienkompetenz
Fristen:
31.03.2026
30.09.2026
Über den Themenfonds “Medienkompetenz" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, in denen sie lernen, Medien sicher und kritisch zu nutzen. Zum Beispiel, um sich zu informieren, auf ihre Belange aufmerksam zu machen oder in der digitalen Welt teilzuhaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert. Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen. Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Infos: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-medienkompetenz/
Aktion Mensch - Förderaktion: Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt
Frist: 31.03.2026
Fast jeder zweite Jugendliche erlebt im Alltag Ausgrenzung, Beleidigungen oder Gewalt. Trotzdem sprechen fast 80 % der Betroffenen selten oder nie darüber. Gemeinsam mit unseren Projekt-Partnern wollen wir Jugendliche stark machen für ein gerechtes und empathisches Miteinander.
Im Fokus unserer Förderaktion stehen Projekte, die junge Menschen dabei unterstützen:
• ein Bewusstsein für die Folgen von Ausgrenzung und Mobbing zu entwickeln,
• Handlungssicherheit im Umgang mit ausgrenzendem Verhalten zu gewinnen,
• ihre sozialen Kompetenzen auszubauen und
• sich aktiv für ein respektvolles und inklusives Miteinander einzusetzen.
Wir bezuschussen Ihr inklusives Projekt mit bis zu 7.500 € ganz ohne Eigenmittel.
Weitere Infos: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/foerderaktion-zeichen-setzen?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2025_10_01&utm_term=MailingID5199279_SendingID1302813
Internationaler Comic-Wettbewerb 2025-2026
Frist: 31.03.2026
In Zusammenarbeit mit dem französischen Kriegsgräberdienst „l’Office national des combattants et des victimes de guerre“ (ONaCVG) und dem belgischen „War Heritage Institute“ (WHI) sind Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren eingeladen, ihre kreativen Beiträge zum Thema „Kunst im Krieg: Zwischen Propaganda, Widerstand und Erinnerung“ bis zum 31. März 2026 einzureichen.
Für interessierte Lehrkräfte steht ein Leitfaden zur pädagogischen Arbeit mit Comics zur Verfügung. Diesen finden Sie zusammen mit den Teilnahmebedingungen sowie dem Anmeldebogen, unter www.volksbund.de/wettbewerbe. Für teilnehmende Jugendliche wird es ein Handbuch geben, das durch die Comicerstellung leitet. Gerne stehen Ihnen auch unsere Bildungsreferenten und Bildungsreferentinnen für gemeinsame Projekte zur Verfügung. Die jeweilige Ansprechperson für Ihre Region finden Sie unter www.volksbund.de/schulen-und-hochschulen/ansprechpersonen.
Teilnehmen können Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren, allein (Kategorie Einzelbeitrag) oder gemeinsam mit Freunden bzw. in der Klasse (Kategorie Gruppenbeitrag, 2 bis 10 Personen). Die Comics müssen 2 bis 10 DIN-A4-Seiten umfassen, einen Titel haben und von einem kurzen Arbeitsbericht (max. 1 DIN-A4-Seite) begleitet werden, in dem die Themenfindung, der (historische) Hintergrund der Geschichte, die künstlerische Darstellungstechnik sowie die verwendeten (digitalen) Hilfsmittel ausgeführt werden.
Weitere Infos: https://www.volksbund.de/schulen-und-hochschulen/wettbewerbe
Wettbewerb "Jugendnaturschutzpreis"
Frist: 31.03.2026
Gemeinsam für die Natur – Jugendliche gestalten Zukunft! Unter diesem Motto richtet das Bundesamt für Naturschutz seit 2024 den bundesweiten Jugend-Naturschutzpreis aus. Mit dem Preis möchten wir jugendliches Engagement für den Naturschutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auszeichnen und sichtbar machen. Schirmherrin für diesen besonderen und einzigartigen Preis ist die international bekannte Jugend- und Kinderbuchautorin Cornelia Funke.
Beteiligen können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 21 Jahren, die sich aktiv für den Naturschutz einsetzen. Die Teilnahme ist als Einzelperson oder in der Gruppe möglich. Wer bereits ein konkretes Vorhaben für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt initiiert und durchgeführt hat, ist hier genau richtig: Wir unterstützen junge Menschen dabei, ihr Engagement sichtbar zu machen. So können andere sich von den Ideen inspirieren lassen und sich ebenfalls aktiv für den Naturschutz einsetzen. Ob Naturbildung, praktische, digitale, künstlerische, soziale, wissenschaftliche oder andere Initiativen für die Biologische Vielfalt – wir freuen uns auf innovative Ideen!
Weitere Infos: https://www.bfn.de/deutscher-jugend-naturschutzpreis?utm_source=chatgpt.com#anchor-14286
Förderung polnischer Kunst und Kultur in Deutschland
Fristen:
Förderanträge können zweimal im Jahr eingereicht werden:
31.03.2026 (für das zweite Halbjahr)
30.09.2026 (für das Folgejahr)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt künstlerische und kulturelle Projekte mit polnischem oder deutsch-polnischem Bezug in Deutschland. Gefördert werden Vorhaben, die polnische Kultur, Geschichte und Sprache sichtbar machen, die deutsch-polnische Verständigung stärken oder insbesondere polnische Jugend und Gemeinschaft einbeziehen.
Alle Bereiche der Kultur - von Bildender Kunst über Musik, Literatur, Tanz, Film und Fotografie bis hin zu Design, Architektur oder Nachwuchsprojekten - sind förderfähig. Pro Projekt können bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde und in Deutschland ansässig ist.
Weitere Infos: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99148041017000/herausgeber/LeiKa-102541828/region/00
Aventis foundation – Klangförderung
Frist: 01.02.2026 bis 31.03.2026
Mit unserer Förderreihe „Klang“ unterstützen wir gezielt professionelle freie Ensembles und Orchester der klassischen Musik in Deutschland.
Wir möchten die Stellung dieser Klangkörper mit unserer Ensemble- und Orchesterförde-rung stärken und gleichzeitig die Musikvermittlung sowie die Ausbildung von Spitzennachwuchs ermöglichen. Denn mit ihrer musikalischen Exzellenz und ihrer Offenheit für neue Formate sind freie Ensembles und Orchester für ein erstklassiges, breitgefächertes Musikangebot in Deutschland unverzichtbar. Ihre Förderung liegt uns auch deswegen am Herzen.
Dabei begrüßen wir ausdrücklich die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, wie Nachhaltigkeit, unsere demokratischen Grundwerte oder die Steigerung von Teilhabe in den Bereichen kulturelles Leben und Bildung.
Weitere Infos: https://www.aventis-foundation.org/foerderung/kultur/klangfoerderung/
Fotowettbewerb Jugend fotografiert Deutschland
Frist: 31.03.2026
Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Geschichten aus eurem Alltag zu erzählen. Geschichten, die für euer Leben wichtig sind.
Die Fotostorys stellen eure Realität dar und tragen dazu bei, zu einem Austausch zu kommen und euch Alternativen für Probleme zu überlegen. Dabei geht es also nicht um die beeindruckendsten oder perfektesten Bilder, sondern ihr zeigt mit euren Fotos, was euch echt bewegt. Und weil es um eure eigene und ganz persönliche Sicht geht, lassen wir auch nur echte Fotos zu. Also keine KI-Bilder, keine ausgetauschten Hintergründe, keine reinkopierten Menschen oder Sachen und keine Fancy Filter.
Wenn ihr zwischen 10 und 18 Jahre alt seid und euer Wohnsitz in Deutschland ist, könnt ihr mitmachen. Dann erstellt ihr alleine oder im Team eine Fotostory zu einem für euch wichtigen Thema und reicht sie zum Wettbewerb ein. Ihr verschafft euren Anliegen dadurch Sichtbarkeit und Gehör.
Die Preise werden in zwei Altersklassen vergeben. 10-14 Jahre und 15-18 Jahre. Wenn ihr als Gruppe eine Story erstellt, zählt das Alter der ältesten Person in eurer Gruppe.
Die Preise werden im Mai 2026 verliehen. Zu gewinnen gibt es in jeder Altersgruppe Preise zwischen 200 € und 500 €.
Weitere Informationen: https://www.jugendfotografiert.org/
NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule'
Frist: 31.03.2026
Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
Teilnehmen können:
• Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
• Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.
Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.
Weitere Infos: www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/landesprogramm-kultur-und-schule
NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret
Frist: laufend bis 31.03.2026
Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.
Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.
Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.
Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.
Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung
Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html
Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds
Frist: 31.03.2026
Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.
Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.
Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/
Kunststiftung NRW: Auftakt
Fristen:
31.03.2026
30.09.2026
Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.
Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:
1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen
2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen
Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/
Themenfonds Spielraum
Frist: fortlaufend bis 31.03.2026 und 30.09.2026
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem "Themenfonds Spielraum" Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum zu sanieren oder neu zu gestalten. Eine Förderung von bis zu 10.000 Euro kann beantragt werden. Die Bewerbungen werden bis zum 30. September 2025 und 31. März 2026 entgegengenommen.
Durch die Förderung können Spielplätze zum Beispiel barrierearmer und inklusiver gestaltet werden. Unter Spielräume zählen unter anderem Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände.
Bewerbungen werden von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereinen sowie operativen Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften entgegengenommen. Auch organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
Kinderkultur
Frist: 31.03.2026
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.
Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Frist: 31.03.2026
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.
Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html
Ikea Stiftung
Stichtage:
01.04.2026
01.09.2026
Die Ikea Stiftung fördert bundesweit Projekte, welche die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, im Bereich Wohnen und Wohnkultur angesiedelt sind oder Verbraucheraufklärung betreiben. Eine Förderhöhe ist nicht angegeben, es werden aber insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an Fördermittel ausgegeben. Die Bewerbungen werden das ganze Jahr über entgegengenommen, Stichtage für die Bearbeitung sind der 1. April und der 1. September.
Die Ikea Stiftung fördert Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, unter anderem durch die projektbezogene Unterstützung von Kinde- und Jugendeinrichtungen sowie durch Förderungen von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Dabei werden nur Maßnahmen in Deutschland unterstützt.
Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur werden ebenfalls unterstützt. Darunter fallen: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Der Fokus liegt dabei auf das Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause". Abschlussarbeiten und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen werden ebenfalls gefördert.
Zudem werden Maßnahmen aller Art gefördert, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.
Weitere Infos: https://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert
Stiftung Erlebnis Kunst
Fristen:
vor dem 01.04.2026
vor dem 01.10.2026
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.
Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.
Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Schulwettbewerb "Echt kuh-l!"
Frist: 02.04.2026
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat veranstaltet den bundesweiten Schulwettbewerb "Echt kuh-l!". Unter dem Motto "Expedition Wiese und Acker: Erforsche die Artenvielfalt im Ökolandbau!" sind Schüler*innen der Klassen drei bis zehn aller Schulformen aufgerufen, kreative und informative Projekte zum Thema Artenvielfalt im Ökolandbau einzureichen.
Dieses Jahr dreht sich alles um das Thema: „Expedition Wiese und Acker: Erforsche die Artenvielfalt im Ökolandbau!“. Artenvielfalt ist bunt, lebendig und steckt voller spannender Zusammenhänge. Auf eurer Expedition erfahrt ihr, warum sie so wichtig ist: Ohne Vielfalt kein gesundes Ökosystem.
Weitere Infos: https://www.echtkuh-l.de/
Wettbewerb der Gruppe 48 e.V.
Frist: 15.04.2026
Der diesjährige Wettbewerb ist in den Gattungen Prosa und Lyrik ausgeschrieben. Ein Thema ist nicht vorgegeben.
Alle Finalistinnen und Finalisten werden mit ihrem Beitrag in der Anthologie „Wunderwerk Text“ zum Wettbewerb 2026 veröffentlicht. Ferner sind sie, falls sie es wünschen, beitragsfreie Mitglieder der Gruppe 48 bis Ende 2027.
Themenbeschreibung
Für diesen Wettbewerb haben wir uns wieder einmal für die Freiheit des Geistes entschieden. Kein vorgegebenes Thema soll diese einschränken. Und dennoch gilt auch hier: laut - leise, mit Punkt, Komma oder Ausrufungszeichen? Rationaler Befund, zurückhaltende Untertreibung oder schon unbotmäßiges Overstatement? Geht es um ein „ewig-chronisches Problem“, neue Gegebenheiten, persönlich Erlebtes oder als Zuschauende Erzähltes?
Das Thema ist frei, der Geist ebenso - wir wünschen uns authentische Texte, frei von KI und formelhaft miteinander Verwobenem und Textbausteinen; denn das Leben ist nicht so. Es ist laut und leise, malt mit Punkt, Komma oder Ausrufezeichen seine seltsamen Bilder, selten konform mit Wunschvorstellungen - aber auch die dürfen natürlich sein. Natürlich; denn unsere Wünsche, Träume, Hoffnungen, aber auch Ängste sind die Tropfen im Ozean, die am Ende das Meer ergeben.
Teilnahmebedingungen (unbedingt zu beachten!)
Autorinnen und Autoren können ihre unveröffentlichten (auch nicht im Internet, mit einer Ausnahme, siehe Pkt. 3) deutschsprachigen Texte aus der jeweiligen Gattung einreichen.
Die Autorin/der Autor versichert durch ihre/seine Einsendung zum Wettbewerb, dass sie/er das Alter von 16 Jahren erreicht hat, der alleinige Verfasser des eingereichten Textes ist und die Rechte an ihm besitzt. Ferner wird bestätigt, dass für den Beitrag nicht KI genutzt wurde. Eine Kurzvita (Vierzeiler) ist beizufügen. Für den eingereichten Text bleiben die Rechte bei der Autorin/dem Autor.
Je Autorin/Autor werden ein Prosabeitrag oder ein Lyrikbeitrag akzeptiert, der in einer einzigen Datei zusammengefasst ist. Das Thema ist frei wählbar. Der Prosabeitrag besteht aus einem zusammenhängenden Text, der eine abgeschlossene, eigenständige Geschichte beinhaltet. Der Lyrikbeitrag besteht aus vier Gedichten, die thematisch unabhängig voneinander sind oder einen Zyklus bilden. Von den vier Gedichten des Lyrikbeitrags dürfen zwei bereits im Internet veröffentlicht sein. Alle anderen Texte müssen bei der Einreichung zum Wettbewerb unveröffentlicht sein.
Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist eine Teilnahmegebühr von € 10,00 zu entrichten, die für die Durchführung der finalen Wettbewerbsveranstaltung verwendet wird. Mitglieder des Vereins Die Gruppe 48 sind von der Zahlung der Teilnahmegebühr befreit.
Es werden folgende Preise im Gesamtwert von 10.000 € vergeben:
„Je ein Publikumspreis für Lyrik und Prosa“
„Je ein Jurypreis für Lyrik und Prosa“
„Mindestens zwei Nominierungspreise für je Lyrik und Prosa“
Die Preisgelder werden gesponsert von Frau Dr. Uta Oberkampf (alias Uta Harst) und der Dr. Jürgen Rembold-Stiftung.
Die finale Wettbewerbsveranstaltung findet am Sonntag, den 13.09.2026, in 51503 Rösrath, Zum Eulenbroicher Auel 19 (Schloss Eulenbroich, Bergischer Saal) statt.
Weitere Infos: https://www.die-gruppe-48.net/
Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung
Fristen:
15.04.2026
15.09.2026
Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.
Bewerben können sich professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet bei Vorhaben, die zur Antragsfrist am 26.01.2026 eingereicht werden, am 30.06.2027.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/produktionsfoerderung/
Aufruf Kommunale Netzwerke (CERV-2026-CITIZENS-TOWN-NT)
Frist: 16.04.2026
Der Aufruf fördert den Austausch zwischen Bürger:innen verschiedener Länder. In den fünf Prioritäten werden der Aufbau nachhaltiger kommunaler Netzwerke (Städtenetzwerke), die Vertiefung und Intensivierung ihrer Zusammenarbeit, die Festlegung gemeinsamer Aktivitäten zur Förderung der Werte und Grundrechte der Union sowie ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration konkretisiert.
Im Mittelpunkt steht dabei die Unterstützung des Engagements und der Beteiligung der Bürger:innen am demokratischen Leben und an der öffentlichen Politikgestaltung auf lokaler Ebene.
Antragsberechtigte Organisationen:
• Städte/Gemeinden oder ihre Partnerschaftsausschüsse oder -netze
• andere Ebenen lokaler/regionaler Behörden
• Verbände/Vereinigungen lokaler Behörden
• gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten
sonstige Kriterien für die Förderfähigkeit:
• Die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Programmländern stattfinden.
• An dem Antrag müssen mindestens vier Antragstellende (Konsortium) beteiligt sein (Hauptantragsteller "Koordinator" und mindestens drei Mitantragstellende, die keine verbundenen Einrichtungen oder assoziierter Partner:innen sind) aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
• Andere Einrichtungen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner:innen, Unterauftragnehmer:in, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13 des Aufrufs).
Projekte sollen eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten haben.
Beantragter EU-Zuschuss: mindestens 100.000,- Euro
Weitere Infos: https://www.kontaktstelle-cerv.de/aufrufe/kommunale-netzwerke-83
Creative Innovation Lab 2026
Frist: 23.04.2026
Die Förderung Creative Innovation Lab des Programms Creative Europe will Akteur:innen aus verschiedenen Kultur- und Kreativbranchen dazu anregen, innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen zu entwickeln und zu testen.
Das Projekt muss nicht unbedingt unmittelbar auf den audiovisuellen Sektor zugeschnitten sein, sondern kann auch als Modell dienen, wenn es leicht in die audiovisuelle Branche übertragen werden kann. Projekte müssen mindestens eines der folgenden Themen abdecken:
• Virtuelle Welten als Umgebung für die Promotion europäischer Inhalte und Erschließung neuen Publikums
• Innovative digitale Lösungen für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Promotion unter Nutzung neuester Technologien
• Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der audiovisuellen Branche und der Kultur- und Kreativwirtschaft
Anträge stellen können einzelne unabhängige europäische Unternehmen aus dem Kultur- und Kreativbereich (inkl. AV-Branche) oder ein Konsortium von mind. zwei Partnern aus Creative-Europe-Mitgliedsländern. Aufgerufen sind insbesondere auch Start-ups und Tech-Unternehmen, Kulturorganisationen, Unternehmen der Kreativwirtschaft, Business-Inkubatoren und -Acceleratoren, aber auch Universitäten (wenn sie nicht nur die Erforschung, sondern auch die konkrete Umsetzung des Projekts leisten können).
Das Projekt wird über eine Laufzeit von 24 Monaten gefördert. Die Förderung ist budgetbasiert, es gibt kein Limit, maximal werden 80% der förderfähigen Kosten gefördert. Das Gesamtbudget der Förderung beträgt 7 Mio. Euro.
Weitere Infos: https://creative.nrw/news/creative-innovation-lab-2026/
Initiative Musik: Künstler:innenförderung
Antragsphasen:
10.04. – 30.04.2026 (73. Förderrunde)
26.06. – 17.07.2026 (74. Förderrunde)
11.09. – 02.101.2026 (75. Förderrunde)
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt insbesondere das Ziel der Förderung aufstrebender Künstler:innen sowie der fortschreitenden Professionalisierung von ausschließlich als solchen tätigen Berufsmusiker:innen. Weitere Ziele des Programms sind die Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie die Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung des Musikstandorts Deutschland, der Musikkultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.
• Gefördert werden Ausgaben für:
• Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
• Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,
• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
• Digitalisierung,
• Promotion- und Marketingmaßnahmen,
• Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
jeweils einschließlich der Personalausgaben, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Bei den Darbietungen bzw. Aufnahmen der antragstellenden Künstler:innen sollte es sich in erster Linie um neugeschaffene Originalmusikwerke handeln.
Nicht förderberechtigt sind Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und / oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles (nachfolgend: ‚Künstler:innen’)
1. allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind
oder
2. zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
• Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag) oder Digitalvertrieb (Vertriebsvertrag mit Vergütung über Lizenzbeteiligungen/Kommission)
• Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
• Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
• Musikverlage (Verlagsvertrag)
Die antragsstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/
Schreibwettbewerb “Schöne deutsche Sprache” 2026
Frist: 30.04.2026
Was wäre unsere Sprache ohne die schöpferische und individuelle Sprache des einzelnen?
Die Neue Fruchtbringende Gesellschaft zu Köthen / Anhalt hat gemeinsam mit der Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache den Schreibwettbewerb 2026 zum Thema „Schere, Stein, Papier“ ausgeschrieben. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler dafür zu begeistern, ihre Sprache kreativ einzusetzen und selbst literarische Texte zu verfassen.
Ziel des diesjährigen Schreibwettbewerbs ist es, einen literarischen Text zum Thema „Schere, Stein, Papier“ zu verfassen.
Die literarische Form ist dabei frei wählbar: z. B. Gedichte, Geschichten, Märchen, Fabeln, Essays, dramatische Umsetzungen …
Sowohl das für Entscheidungsfindungen genutzte gleichnamige Spiel als auch andere Spiele oder Abzählreime und damit verbundene Erinnerungen bieten mannigfaltige Schreibanlässe. Die Gegenstände selbst können in Geschichten, Märchen und Fabeln lebendig werden. Ebenso sind Redewendungen metaphorisch umsetzbar, beispielsweise die „Schere im Kopf“, der „Stein im Brett“, das „Herz aus Stein“ oder die „Angst vor dem leeren Blatt Papier“. Auch zu einigen passenden Berufen, wie Scherenschleifer, Steinmetz oder Papierschöpfer, lassen sich Geschichten erfinden.
Erwünscht sind Texte, die zeigen, wie vielfältig und schöpferisch unsere schöne deutsche Sprache eingesetzt werden kann. Neben inhaltlicher Originalität und Stilsicherheit ist auch die normgerechte Orthographie ein Bewertungskriterium.
Weitere Infos: https://fruchtbringende-gesellschaft.de/article/schreibwettbewerb
Jugendwettbewerb myDigitalWorld
Frist: 30.04.2026
Deutschland sicher im Netz e.V. prämiert jedes Jahr engagierte junge Menschen, die sich für mehr Sicherheit im Netz einsetzen. Mit spannenden Projekten, Beiträgen und Aktionen könnt auch ihr dazu beitragen, das Internet für alle sicherer zu machen.
Mitmachen können ganze Schulklassen sowie Gruppen mit mindestens 5 Personen der Klassen 7 bis 12. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schulformen. Teilnehmen können alle Schulen aus der DACH Region.
Dieses Jahr stehen insgesamt drei Aufgabenstellungen zur Wahl:
• Macht mit bei der Aufgabenstellung »Echt oder Erschwindelt? – Auf Spurensuche im Netz!«.
• Macht mit bei der Aufgabenstellung »Digitalisierung 2035: Wie sieht unsere Welt in 10 Jahren aus?«.
• Bewerbt euch in der offenen Kategorie »Dein Beitrag für mehr Sicherheit im Netz«.
Schulklassen und Gruppen können zwischen verschiedenen Einreichungsformen wählen:
• Infografik: Eine Wandzeitung bzw. ein Lernplakat im Format A1 mit einem dazugehörigen, erläuternden Begleitheft mit maximal 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.
• Video: Ein selbstgedrehtes, vertontes Video mit einer Länge von maximal 6 Minuten in einem gängigen Videoformat.
• Multimedia-Präsentation: Eine mit visuellen und auditiven Inhalten angereicherte Präsentation in einem gängigen Format mit maximal 12 Folien.
Umgesetzt wird myDigitalWorld von Deutschland sicher im Netz e.V. gemeinsam mit den Partnern Kinderschutzbund Bundesverband und FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter. Ermöglicht wird der Wettbewerb durch die Paten Deutscher Sparkassen- und Giroverband, DFL Deutsche Fußball Liga, VdS Vertrauen durch Sicherheit und Zalando.
Weitere Infos: https://mydigitalworld.org/
Landes-Chorwettbewerb NRW
Frist: 30.04.2026
Der Landesmusikrat NRW lädt Chöre aus allen Landesteilen zum Leistungsvergleich und zur musikalischen Begegnung ein: Der 12. Landes-Chorwettbewerb Nordrhein-Westfalen findet am 12. und 13. September 2026 in Dortmund statt. Zur Teilnahme eingeladen ist die gesamte Bandbreite der Amateur-Chorszene – von Kinderchören über Vokalensembles bis hin zu großen Konzertchören.
Der Wettbewerb in Dortmund ist das direkte Sprungbrett zum Deutschen Chorwettbewerb (DCW), der im Mai 2027 in der Musikstadt Leipzig stattfindet. Für die teilnehmenden Chöre bietet sich die großartige Möglichkeit, sich das Ticket für den Bundesentscheid zu ersingen. Wer die Jury in Dortmund mit einer „sehr guten“ Leistung begeistert, kann sich für die Weiterleitung qualifizieren und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2027 auf nationaler Ebene vertreten.
Neue Regeln für populäre Chormusik
Die Ausschreibung für 2026 wurde an die aktuellen Regularien des Deutschen Chorwettbewerbs angepasst. Besonders im Bereich der populären Chormusik (Jazz, Pop, Gospel) gelten neue, differenzierte Anforderungen. Um die Chancengleichheit für die Bundesebene zu wahren, müssen Pop-Chöre detaillierte Technik-Anforderungen (Tech-Rider) erfüllen.
NRW-Spezial: Vielfalt und neue Preise
Neben den Qualifikationskategorien für den Deutschen Chorwettbewerb hält der Landes-Chorwettbewerb NRW an bewährten Sonderformaten fest, die die Breite der NRW-Chorszene abbilden:
Interkulturelle Chöre: Eine eigene Kategorie bietet Raum für Ensembles, die Repertoire verschiedener Herkunftskulturen pflegen.
Schulchöre: Schulen erhalten eine eigene Bühne für den landesweiten Vergleich.
Neu: Mit neuen Sonderpreisen prämieren wir erstmals gezielt den besten Chor mit Kindern im Grundschulalter und die mitreißendste Performance im Kinder- und Jugendbereich.
Teilnahmeberechtigt am 12. Landes-Chorwettbewerb NRW sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Nordrhein-Westfalen haben und mindestens seit dem 1. Januar 2025 kontinuierlich arbeiten.
Weitere Informationen: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/landes-chorwettbewerb-nrw
Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW
Fristen:
30.04.2026
31.10.2026
Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.
Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Fristen:
02.05.2026
02.11.2026
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibun-gen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen" unterstützt der Fonds Soziokultur Initiativen junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich auf den Weg machen, eigene Projekte zu gestalten und dabei andere aktiv am kreativen Prozess teilhaben lassen. Mit der Mikroprojektförderung werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Me-thoden bearbeiten. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• innovative Ansätze verfolgen und etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen richtet sich explizit an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Die Altersbeschränkung bezieht sich jedoch nur auf die*den Projektver-antwortliche*n zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Team sowie die Zielgruppe können älter oder jünger sein. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucks-fähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen:
• Personen zwischen 18 und 25 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung) mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. ist möglich. Allerdings muss die Antragstellung, Projektleitung, Planung und Durchführung eindeutig bei den jungen Projektverantwortlichen liegen. Für Teammitglieder und Zielgruppe gibt es keine Altersvorgaben.
• Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben (bereits vorhandene Erfahrung ist trotzdem kein Ausschlussgrund)
• Anträge aus dem ländlichen Raum sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/foerderung
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Fristen:
02.05.2026
02.11.2026
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "Allgemeine Projektförderung" unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Wir suchen nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten mit Modellcharakter. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
• beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen
Förderschwerpunkte
Die Förderschwerpunkte des Fonds Soziokultur dienen zur Orientierung für die Antragstel-ler*innen und für das Vergabegremium. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik stehen sie für das Ziel, die Soziokultur zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Zuordnung eines Antrages zu einem der Schwerpunkte ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung einer Förderung.
Förderschwerpunkte sind:
Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kul-turentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kultur-bereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).
Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen
• Vereine
• Initiativen = mindestens drei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland (bitte na-mentlich im Antrag unter Antragsteller*in benennen)
• GbR, GmbH, UG
• private Stiftungen
• Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/foerderung
denkmal aktiv - Kulturerbe macht Schule
Frist: 08.05.2026
Förderfähig an Schulen bundesweit sind Projekte, in denen die Beschäftigung mit Denkmalen im Mittelpunkt steht. Ob es darum geht, ein Fachwerkhaus oder ein Kino aus den 1950er Jahren, eine bedeutende Kathedrale oder die stillgelegte Produktionsstätte eines einst die Region prägenden Gewerbes zu erkunden: Mit dem gewählten Projektthema sollen Schülerinnen und Schüler ihren Entdeckergeist am außerschulischen Lernort Denkmal einsetzen und Denkmale im eigenen Lebensumfeld kennen und neu sehen lernen können.
Ab 3. März können sich Schulen mit einer Projektidee für ein Schuljahresprojekt 2026/27 um Förderung bewerben.
Weitere Infos: https://denkmal-aktiv.de/teilnahme/
marehalm ART award
Frist: 09.05.2026
Der marehalm ART award wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, die eine eigene künstlerische Position gefunden haben, welche überrascht, und bislang zu wenig beachtet wurde. Diese Künstler, die die unter Teilnahmebedingungen aufgeführten Anforderungen erfüllen, können sich um den Kunstpreis bewerben. Es gibt keine Beschränkungen für die Bewerberinnen und Bewerber bezüglich des Ausbildungsstandes oder des Alters, es muss jedoch die oben bereits angesprochene eigene künstlerische Position zu erkennen sein. Die Bereiche für den Kunstpreis sind weit gefasst: Malerei, Grafik, Plastiken, Textilkunst, Gold-, Silberschmiede, Keramik, Foto oder andere künstlerische Richtungen sind willkommen.
Das Mindestteilnahmealter beträgt 18 Jahre.
Der marehalm ART Award widmet sich jedes Jahr einem neuen Thema, das von den Bewerber:innen bearbeitet werden soll. Dieses Thema spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung durch die Jury und ist ein wesentliches Kriterium für die Preisvergab.
Thema 2026: Verknüpfung
Weitere Infos: https://www.marehalm-art-award.com/marehalm-kunstpreis/
Deutsches Kinder-Theater-Fest 2026
Frist: 15.05.2026
Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. veranstaltet im September 2026 gemeinsam mit dem LATIBUL Theater- und Zirkuspädagogisches Zentrum Köln das 11. Deutsche Kinder-Theater-Fest unter dem Motto „Auf nach Utopia!“ in Köln. Es zeigt als einziges bundesweites Treffen Inszenierungen mit Kindern für Kinder. Zu dem Theaterfest werden insgesamt sechs ausgewählte Kindertheatergruppen eingeladen, um ihre Produktionen zu zeigen.
Ergänzt wird das Festival durch einen begleitenden Fachaustausch, der 2026 von der ASSITEJ e.V. und dem Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland (KJTZ) verantwortet wird. Vom 24.–27. September 2026 wird das LATIBUL Zirkusgelände in Köln zum Treffpunkt für Kinder-Theatergruppen aus ganz Deutschland.
Das Deutsche Kinder-Theater-Fest ist ein Projekt der Ständigen Konferenz ‚Kinder spielen Theater‘, bestehend aus sechs Bundesverbänden der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung und wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt.
Bewerben können sich Theatergruppen mit Kindern aus der 1. bis 6. Klassenstufe – ob aus Schulen, Theatern, Gemeinden oder anderen Zusammenhängen. Die Stücke müssen sich nicht am Festivalmotto orientieren. Alle Themen sind willkommen!
Das Festival ist kein Wettbewerb. Es gibt keine Preise, sondern gemeinsames Feiern, Austausch und gegenseitige Stärkung.
Weitere Infos: https://butinfo.de/fachbereich-entwicklung/veranstaltungen/deutsches-kinder-theater-fest/
NRW-Projektförderung: Modul Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse der NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Fristen:
15.05.2026
Die beiden Programme Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse werden ab sofort in dem Förderprogramm NRW-Projektförderung zusammengefasst. Dies geschieht im Zuge einer allgemeinen Bündelung von Förderprogrammen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Ziel ist es, dadurch die Verwaltung zu vereinfachen und die Antragstellung zeitlich aufeinander abzustimmen.
In der Übergangsphase erfolgt die Antragstellung für das Modul Allgemeine Projektförderung wie gehabt über das kultur.web und für das Modul Transkulturelle Impulse per E-Mail und zusätzlich per Post.
Modul Allgemeine Projektförderung
Einreichfrist: 15. Mai 2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0
Modul Transkulturelle Impulse
Einreichfrist:
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen diskriminierungskritische, rassismuskritische, diversitätsorientierte Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden Projekte, in denen kulturelle Diversität als Thema vorkommt. Diversität kann sich auch in eurer* Arbeitsweise in dem Projekt widerspiegeln, z.B. wenn viele unterschiedliche Künstler*innen an wichtigen Entscheidungen in den Proben beteiligt sind.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=136&clang=0
NRW: Museumsförderung
Fristen:
15.11.2026
15.11.2026
Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp
11. Deutsches Kinder-Theater-Fest 2026
Frist: 15.05.2026
Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. veranstaltet im September 2026 gemeinsam mit dem LATIBUL Theater- und Zirkuspädagogisches Zentrum Köln das 11. Deutsche Kinder-Theater-Fest unter dem Motto „Auf nach Utopia!“ in Köln.
Das Festival macht seit 2004 alle zwei Jahre an einem anderen Theater Station. Es zeigt als einziges bundesweites Treffen Inszenierungen mit Kindern für Kinder. Das Festival macht sowohl den künstlerischen Wert von Kindertheater als auch die breite Vielfalt von Themen, Stoffen, methodischen Ansätzen und Spielformen sichtbar. Zu dem Theaterfest werden insgesamt sechs ausgewählte Kindertheatergruppen eingeladen, um ihre Produktionen zu zeigen. Die Auswahl der Produktionen übernimmt eine insgesamt zwölfköpfige Jury – paritätisch besetzt von U12 Expert:innen und Ü24 Expert:innen.
Ergänzt wird das Festival durch einen begleitenden Fachaustausch, der 2026 von der ASSITEJ e.V. und dem Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland (KJTZ) verantwortet wird. Vom 24.–27. September 2026 wird das LATIBUL Zirkusgelände in Köln zum Treffpunkt für Kinder-Theatergruppen aus ganz Deutschland. Vier Tage voller Fantasie, Begegnung und Bühne – und im Mittelpunkt: die Stücke!
Das Deutsche Kinder-Theater-Fest ist ein Projekt der Ständigen Konferenz ‚Kinder spielen Theater‘, bestehend aus sechs Bundesverbänden der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung und wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt.
Bewerben können sich Theatergruppen mit Kindern aus der 1. bis 6. Klassenstufe – ob aus Schulen, Theatern, Gemeinden oder anderen Zusammenhängen. Die Stücke müssen sich nicht am Festivalmotto orientieren. Alle Themen sind willkommen!
Das Festival ist kein Wettbewerb. Es gibt keine Preise, sondern gemeinsames Feiern, Austausch und gegenseitige Stärkung. Wir unterstützen die Spielleitungen in der Organisation und vor Ort – damit alle die Festivalzeit unbeschwert genießen können.
Weitere Infos: https://butinfo.de/fachbereich-entwicklung/veranstaltungen/deutsches-kinder-theater-fest/
Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW
Frist: 26.05.2026
Handwerkliche Qualität zeigt sich in gestalterischer Kompetenz und präziser Ausführung. Alleinstellungsmerkmale, die der Wettbewerb gezielt fördert und hervorhebt.
Junge Handwerkerinnen und Handwerker erhalten hier eine Bühne, um ihr handwerkliches Können und ihre gestalterische Kreativität zu präsentieren. Damit verbunden ist eine öffentliche Anerkennung, die motiviert, inspiriert und nicht selten den Weg in eine erfolgreiche Gestaltungskarriere ebnet.
Darüber hinaus machen die Arbeiten der DesignTalente sichtbar, wie sehr das Handwerk Kreativität, Innovation und individuelle Ausdruckskraft fördert. Sie zeigen dem Handwerksnachwuchs und jungen Menschen am Übergang in Ausbildung, welche vielfältigen Chancen das Handwerk bietet.
In fünf Themenbereichen können sich DesignTalente dem Wettbewerb stellen. Diese wurden für das Wettbewerbsjahr 2026 in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) neu strukturiert:
• BILD- & DRUCKMEDIEN
• MÖBEL & AUSSENELEMENTE
• OBJEKT & SKULPTUR
• SCHMUCK & MODE
• WOHN- & EINRICHTUNGSKULTUR
Teilnahmeberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, die nicht älter als 30 Jahre sind, einen Wohn- oder Arbeitssitz in Nordrhein-Westfalen haben und bis zum Bewerbungsschluss eine abgeschlossene Ausbildung in einem Werkbereich des Handwerks nachweisen können.*
Teilnehmen können somit:
• Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister des Handwerks
• Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen der Gestaltungsakademien sowie Fachhochschulen/Fachschulen/Hochschulen, sofern sie zuvor eine abgeschlossene Ausbildung (mind. eine Gesellenprüfung) in einem Beruf des Handwerks nachweisen können
• Selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
*Unabhängig von der derzeit ausgeübten beruflichen oder akademischen Tätigkeit.
Weitere Infos: https://www.designtalente-handwerk-nrw.de/wettbewerb-2026
KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Frist: 31.05.2026
Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind.
Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestellten Erfassungsprogramm. Inhalte der Datenbank werden nach Fertigstellung und in Auszügen über die Website der Stiftung Kunstfonds veröffentlicht. Einen ersten Einblick in das Erfassungsprogramm erhalten Sie in den FAQs.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.
Das Programm wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags.
Weitere Infos: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-werkzeichnung/bewerbung-und-vergabe
Kleinkunstpreis: MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2027
Frist: 31.05.2026
Das Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. und die Museen im Mönchshof e. V. präsentieren den Kleinkunstpreis: Das MÖCHSHOF Kabarettpreis-Finale!
Aufgerufen zur Bewerbung sind Comedians, Kabarettisten* innen und artverwandte Künstler* innen aus dem deutschsprachigem Raum. Duos oder Gruppen können sich ebenfalls bewerben. Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 3000 EUR dotiert.
Zusätzlich übernimmt der Veranstalter die Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Kulmbach, Shuttleservice vom Bahnhof in KU zum Hotel bzw. Bühne und zurück, Catering am Veranstaltungstag, GEMA, KSK. . . ! DREI Künstler werden von einer Jury für das Finale am Samstag, 31.01.2027 nominiert!
Teilnahmebedingungen: Bühnenprogramm aus dem Bereich " Comedy, Kabarett und " artverwandtes" . Ein eigenes, mindestens 90-minütiges Programm und dieses sollte schon öffentlich aufgeführt worden sein. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus dem deutschsprachigen Raum. Mit der Bewerbung erklärt jeder Teilnehmer* in bzw. jede Gruppe, dass die geltenden Urheberrechte eingehalten wurden/ werden. Bitte NUR aussagekräftige Bewerbungen mit Beschreibung, Bild und Videoclip bzw. link!
Weitere Infos: http://www.kleinkunst-brettla.de
Restaurierungsförderung: Kultur erhalten
Frist: 15.06.2026
Mittelgeber: Kulturstiftung der Länder
Antragsberechtigt: öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen oder öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen.
Weitere Infos: www.kulturstiftung.de
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Fristen:
15.06.2026
15.12.2026
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Fristen:
15.06.2026
15.12.2026
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
Kunststiftung NRW
Fristen:
30.06.2026
30.11.2026
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.
Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.
Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.
Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.
Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/
Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung Plus
Frist: 01.07.2026
Befördert werden neue, bundesweit wie international bemerkenswerte künstlerische Arbeiten frei produzierender Künstler*innen/-gruppen der Darstellenden Künste – in Koproduktion mit oder zur Aufführung an Freien Tanz- und Theaterhäusern, Festivals, Stadt- und Staatstheatern, Privattheatern sowie Nicht-Theater-Orten.
Antragsberechtigt sind langjährig professionell selbstbeauftragt produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/pfp/
Ausstellungsförderung - Zeitgenössische Künstler*innen im Ausland
Frist: 15.07.2026
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler*innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.
Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt, dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.
Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht.
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
youstartN Förderperiode 2025
Frist: 20.07.2026
Das Förderprojekt youstartN der spendenfinanzierten Stiftung Bildung fokussiert 2025 das Thema Berufsorientierung.
Ab dem 20.01. können Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz Schüfis) wieder Fördergeldanträge stellen. Unter Berücksichtigung der globalen 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt die spendenfinanzierte Stiftung Bildung Kreativität und Innovation mit Booster-Geldern bis zu 1.000 Euro.
Alle Projekte, die bis zum 20.07. einen Fördergeldantrag einreichen, sind automatisch im Rennen um den begehrten Förderpreis youstartN! Das bedeutet: eine Einladung nach Berlin, die Chance auf weitere 3.000 Euro Fördergeld und die Möglichkeit, Teil einer einzigartigen Veranstaltung zu werden.
Wir feiern euren Sinn für Nachhaltigkeit – lasst euch diese Gelegenheit nicht entgehen!
Du brauchst Inspiration? Dann schau dir jetzt das Event-Video der youstartN-Förderpreis-Verleihung am 26.09.2024 in Berlin an. Mit dabei die innovativsten BNE-Projekte des Jahres.
Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=jan25
Ifa – Ausstellungsförderung
Frist:
15. 7. 2026
Internationale Sichtbarkeit für zeitgenössische Kunst aus Deutschland
Das ifa versteht Zeitgenössische Kunst als Resonanzraum gesellschaftlicher Debatten und als bedeutsames Kommunikationsmittel in öffentlichen Diskursen.
Die Programmlinie "Ausstellungsförderung" ist ein wichtiges Element der Außenkulturpolitik zur Stärkung des interkulturellen Dialogs.
Das ifa fördert Ausstellungen, die ein breites Spektrum gesellschaftlich relevanter Themen umfassen, transdisziplinäre Ansätze verfolgen und sich mit aktuellen sozialen, kulturellen oder ökologischen Fragen auseinandersetzen.
Ziel der Förderung ist es, Kunst aus Deutschland über die Landesgrenzen hinaus sichtbar machen, den internationalen Austausch zu stärken und gesellschaftlich relevante Themen in den globalen Dialog einzubringen. Das Förderprogramm Ausstellungsförderung unterstützt bildende Künstler:innen in Form von Zuschüssen für Reise, Kunsttransport und Miete für technisches Equipment zur Ausstellungspräsentation.
Das Programm richtet sich an zeitgenössische bildende Künstler:innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und Teil der deutschen Kunstszene sind. Eine Förderung im Herkunftsland ist ausgeschlossen.
Für welche Ausstellungsformate ist ein Antrag möglich?
• Einzel- und Gruppenausstellungen im Ausland in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Kunstinstitutionen
• Biennalen und andere kuratierte internationale Ausstellungsformate, die den interkulturellen Austausch und die Sichtbarkeit von Kunst aus Deutschland unterstützen
Was sind die Voraussetzungen?
• Einladung durch eine nicht-kommerzielle Institution im Ausland zu einem konkreten Ausstellungsvorhaben (Verkauf der Kunstwerke ausgeschlossen)
• Die ausstellende Institution fordert keine Gebühren oder sonstige finanzielle Beteiligungen von den eingeladenen Künstler:innen und erbringt darüber hinaus unentgeltlich Eigenleistungen
• Das Projekt entspricht einem hohen künstlerischen Standard und setzt sich mit gegenwärtig gesellschaftsrelevanten Themen auseinander
Was beinhaltet die Förderung?
• Zuschüsse zu den Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung und Verpflegung der Künstler:innen
• Zuschüsse zu den Transportkosten für Kunstwerke und Ausstellungsmaterialien
• Zuschüsse zu den Kosten für die Miete technischer Geräte, die für die Präsentation der Ausstellung erforderlich sind
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Fristen:
31.07.2026
31.01.2027
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Frist: 31.08.2026
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.
Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.
Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).
Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung
RKP - Regionales Kultur Programm NRW
Frist: 30.09.2025
Das RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt regionale Kulturentwicklung, initiiert und stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.
Sie haben ein gutes Konzept für ein Kulturprojekt im Kopf oder vielleicht sogar schon auf dem Papier?
Das Projekt baut auf Kooperation oder Vernetzung auf? Sie möchten dieses Projekt nächstes Jahr gerne in die Tat umsetzen? Und Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Finanzierungsmöglichkeiten? Möglicherweise ist das Regionale Kultur Programm NRW der richtige Fördertopf für Sie. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen. Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch; weitere Partner nicht zwingend erforderlich, aber gewünscht
Voraussetzung vor der Antragstellung ist mindestens ein Beratungsgespräch.
Einen Beratungstermin können Sie einfach online buchen unter www.region-koeln-bonn.de/rkp-sprechstunde.
Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land NRW die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Körpers, der Sinne, der Kognition und Psyche. Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden für das RKP bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Regionales Kulturprofil
Kulturregion Rheinschiene: Region im Fluss
In der Region sprudelt, rauscht und strömt eine bunte Kulturlandschaft. Geballt in urbanen Zentren und dezentral an lauschigen Plätzen findet vielfältiges Kultur(er)leben statt. Entlang der Flüsse, an den Seen und Talsperren der Region erzählt das kulturelle Erbe Geschichte(n) und gestaltet Kunst Transformation.
Das Kulturprofil Region im Fluss bildet die Diversität und Fülle der Kulturregion in einem gemeinsamen Bild ab. In sechs Profillinien dient es Kulturschaffenden, Projektinitiativen und Netzwerken in der Rheinschiene als Inspirations- und Impulsgeber für die Antragstellung im RKP – Regionales Kultur Programm NRW.
Weitere Infos: Region Köln/Bonn e.V.: www.region-koeln-bonn.de/
https://regionaleskulturprogrammnrw.de/
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Kulturregion Bergisches Land
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch
Frist: 15.10.2026
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
In diesem Programm werden nur bilaterale deutsch- chinesische Kinder- und Jugendbegegnungen gefördert.
Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe, die aus einer bestehenden Kooperation mit Partnern aus China hervorgehen oder eine solche aufbauen möchten, können im Sonderprogramm ebenfalls nur bilateral gefördert werden.
Die BKJ unterstützt Akteure der Kulturellen Bildung dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten sowie sich mit anderen Akteuren zu vernetzen und auszutauschen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-weltweit/jugend-kultur-austausch-mit-china/
Stadtmalerstipendium – Stadt Gaildorf
Frist: 31.10.2026
Die Stadt Gaildorf bietet professionellen freischaffenden Künstlerinnen/Künstlern die Möglichkeit, im zentral gelegenen Alten Schloss ein Jahr zu wohnen und zu arbeiten.
Für die Dauer des Aufenthaltes gewährt die Stadt den Stipendiantinnen/Stipendianten ein Barstipendium in Höhe von 500 Euro monatlich. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zwölf Monate - von Januar bis Dezember - mietfrei, inkl. Mietnebenkosten, zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Atelier- und Wohnstipendium will die Stadt Gaildorf anregen, dass sich die Stipendiantin/der Stipendiant mit Gaildorf, dem Limpurger Land und dessen Geschichte künstlerisch auseinandersetzt. Erwünscht ist, dass über die künstlerische Arbeit ein Dialog mit der Bevölkerung entsteht. Dies kann in frei wählbaren Projekten geschehen.
Es ist üblich, dass die Stadt Gaildorf im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Werk der Stipendiantin/des Stipendianten erwirbt.
Bewerben können sich professionelle freischaffende Künstlerinnen/Künstler aus allen Bereichen. Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie geeignetes, aussagekräftiges Bildmaterial einzureichen. Dabei kann es sich um eine Bewerbungsmappe, Fotos, Kataloge, etc. handeln.
Weitere Infos: https://www.gaildorf.de/Wirtschaft-Engagement/Stipendien-und-Preise/Stadtmalerstipendium
Heimat-Scheck | MHKBD.NRW
Frist: laufend bis 31.10.2026
Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr nur bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Dazu gehören beispielsweise auch rechtlich selbständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen (Fördervereine von Schulen oder der Feuerwehr).
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen (Ziffer 2 der Richtlinie). Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Zum Beispiel:
• Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien;
• Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades;
• Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften;
• Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
• Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude;
• Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern;
• Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung;
• Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen.
Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeiern und -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.
Für den „Heimat-Scheck“ gibt es folgende Fördervoraussetzungen:
• mindestens 2 000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben.
• Das Projekt ist im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bis zum 31. Dezember des Jahres abzuschließen.
• Es dürfen keine anderen Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt in Anspruch genommen werden.
• Das Projekt hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
• Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann nur ein „Heimat-Scheck“ pro Jahr bewilligt werden.
Weitere Infos: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-scheck
Bundeswettbewerb Naturtagebuch
Frist: 31.10.2026
In jedem Jahr veranstaltet die BUNDjugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch, bei dem Kinder zwischen 8 und 12 Jahren in ganz Deutschland mitmachen können. Beim NaturTageBuch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen.
Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.
Weitere Infos: https://www.naturtagebuch.de/
Arbeitsstipendium für Autorinnen und Autoren
Frist: 30.11.2026
Kategorie(n): Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Essay | Roman
Zuwendungsgeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Für Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind. Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.
Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein und formal und/oder inhaltlich innovativ, originell und mutig sein. "Fördern, was es schwer hat" ist eher Leitfaden der Jury als die Marktgängigkeit eines Vorhabens.
Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis zum 30. November eines jeden Jahres beim Literaturbüro NRW e. V. bewerben.
Weitere Infos: https://www.literaturbuero-nrw.de/fuer-schreibende/arbeitsstipendien
Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln
Frist: 15.09. bis 15.12.2026
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.
Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.
Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Veranstalter: Förderkreis Gedenkort T4 e.V.
Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb
Künstlerförderung: Auslandsstipendien in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris
Bewerbungszeitraum: 01.11.2026 bis 15.01.2027
Kulturstiftung der Länder
Außergewöhnlich begabte und qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis), der deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.
Um ein Auslandsstipendium in Italien und Frankreich können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die deutsche Staatsangehörige sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben. Späte Bewerbungen können aufgrund der hohen Bewerberzahlen längeren Bearbeitungszeiten unterliegen.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern-allgemeines/
Deutscher Jugendfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.
Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!
Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutscher Generationenfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...
Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.
Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema
Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2027
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.
Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.
Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"
Frist: 31.01.2027
Maßnahmen des Originalerhalts, von Prävention und Notfallvorsorge bis Schadensbehebung, stärken nachweislich und nachhaltig die Resilienz schriftlichen Kulturguts. Das 2026 von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder eingerichtete Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ kommt Projekten von Bundes-, Landes-, kommunalen und religiösen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen (z. B. Stiftungen oder Vereine) zugute. Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Förderlinien der KEK, die KEK-Modellprojektförderung (2010–2025) und das BKM-Sonderprogramm (2017–2025), und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar.
Weitere Infos https://www.kek-spk.de/foerderung/foerderprogramm-schriftliches-kulturgut-erhalten#beantragen
BKM: TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Ausschreibung 2026
Bewerbungsstart: ab November 2026
Antragsschluss: ab April 2027
Jurysitzung: ab Juni 2027
Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
Projektende: spätestens 30. Juni 2030
TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe weiterer Förderer zusammensetzt.
Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren.
Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.
Weitere Infos: https://www.tanzpakt.de/home
Regelmäßige Förderungen
mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ der DSEE
Frist: keine. Anträge können jederzeit gestellt werden
Zielsetzung des Förderprogramms der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind.
Mit dem Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro. Rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.
Antragsberechtigt sind:
• juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
• juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Für eine Förderung muss eure Organisation entweder selbst in einer strukturschwachen oder ländlichen Region registriert sein oder mit dem beantragten Vorhaben in einer solchen Gegend wirken.
Als ländlich gelten Gegenden, die vom Thünen-Instituts für ländliche Räume als „eher ländlich” oder „sehr ländlich” eingestuft wurden. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind.
Gefördert werden bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens und dies bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro. Alle darüber hinausgehenden Ausgaben müssen selbst tragen werden.
Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Gesamtausgaben eures Vorhabens dürfen in der Regel nicht über 15.000 Euro liegen.
Für eine Förderung muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent eingebracht werden. Dieser kann als Geldwert oder durch ehrenamtliche Eigenleistungen (also projektbezogene Arbeitsstunden) erbracht werden.
Im Rahmen des Programms können projektbezogene Ausgaben gefördert werden, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Dazu zählen:
• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)
• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Verpflegung u.a.)
• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende
• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen
• Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)
• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehrenamt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)
Bei Honoraren und Werkverträgen muss die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk von externen Dienstleistenden erbracht werden (z. B. für Moderation von Veranstaltungen, Gestaltung von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, Darbietungen von Künstlerinnen und Künstlern, Beratungen usw.).
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/mikrofoerderprogramm/
Förderprogramm „Start2Act“
Frist: Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden
Impulsprojekt (bis zu 2.000 Euro)
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehren-amtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern
Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten
Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten und muss bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein.
Antragsfrist: Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden, der Antrag muss jedoch mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart eingereicht werden. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.
Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtsper-sonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnüt-zigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.
Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt.
Antragssteller können sich über die Laufzeit des Förderprogramms (2024−2026) mehrmals bewerben, aber dürfen insgesamt nicht über max. 60.000 Euro Fördersumme kommen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung/
Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen
Frist: laufend
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Weitere Infos: https://www.notfallallianz-kultur.de/aktionsfonds/
#lassmalesen
Frist: keine
#lassmalesen ist ein Projekt der lit.COLOGNE und der lit.RUHR und wird auch 2025 dank der großzügigen Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW fortgeführt.
Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind herzlich eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben.
Das Projekt bietet Schüler*innen die Chance, einen spannenden Einblick in die Welt des Literaturbetriebs zu gewinnen und eigenständig eine Lesung zu gestalten. Innerhalb einer etwa sechsmonatigen Projektphase wählen sie eine*n Autor*in aus, setzen sich intensiv mit dessen Werken auseinander und organisieren eigenständig eine etwa einstündige Veranstaltung – von der Idee bis zur Umsetzung.
Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen aus ganz NRW. Möglich ist die Teilnahme als Schulkasse oder als Kurs in verschiedenen Fächern, als AG, Literaturkurs, im Ganztagsangebot...
Teilnehmende Lehrkräfte werden durch Workshop- und Austauschangebote fachkundig unterstützt.
Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Infos: https://www.lassmalesen.de/de/
FHK Kinderförderfonds für Frauenhauskinder
Frist: keine
Gefördert werden können Projekte und Anschaffungen sowie Material für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Das Format "KinderRAUM" fördert kindgerechte Ausstattung und Neugestaltung mit bis zu 3.000 Euro. Das Format "KinderZEIT" fördert zeitlich befristete pädagogische Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Förderfähig sind Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.
Weitere Infos: https://www.frauenhauskoordinierung.de/kinderfoerderfonds
Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten"
Frist: aktuell verkürzte Einreichungsfrist von bis zu vier Wochen vor Projektbeginn
Engagement Global unterstützt mit bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger*innen mit dem Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens acht bzw. sechs Wochen vorher, je nach Förderhöhe, eingereicht werden.
"Engagiert die Welt gestalten" ist ein Programm, das ehrenamtliches Engagement fördert. Deshalb haben rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte einen geringeren Eigenanteil von mindestens zehn Prozent und wir fördern eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
• Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
• Workshops, Seminare, Konferenzen
• Social-Media-Aktivitäten
• Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
• Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
• Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und Kindertagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht. Für Projekte mit einer beantragten Zuwendung von bis zu 5.000 Euro muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes vorliegen. Projektanträge mit einer beantragten Zuwendung über 5.000 Euro müssen spätestens acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland unter anderem durch das Programm Engagiert die Welt gestalten (Engagiert). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.
Weitere Infos: https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten
Fonds auf Augenhöhe
Frist: laufend
Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht werden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden.
Der von der Software AG – Stiftung aufgelegte und von der GLS Treuhand betriebene Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie einem Expertenbeirat inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Organisationen sowie engagierten Menschen. Vor diesem Hintergrund kooperiert er seit Anfang 2020 auch mit den Houses of Resources.
Fonds auf Augenhöhe unterstützt gemeinsam mit House of Resources Projekte, die Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der Jurysitzung entschieden.
Der Fonds steht für Vielfalt, Respekt und Miteinander. Daher werden den Antragsteller*innen genug Raum geboten bei ihrer Gestaltung des Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Dabei soll der Dialog im Vordergrund stehen.
Die Entscheidung wird von einer Jury nach sechs bis acht Wochen gefällt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt.
Interessierte können die Mittel über die jeweiligen Houses of Resources der entsprechenden Bundesländer beantragen. Die Standorte und Kontaktdaten sind hier zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationsprojekte/house-of-resources-standorte.html?nn=283660
Weitere Infos: https://resonanzboden.global/finanzieren/fonds-auf-augenhoehe/
„Small Change for Europe“
Frist: keine
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online
Heimat: Musik 2025 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Frist: keine
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit.
Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.
Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/
Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung
Frist: fortlaufend, Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation
Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.
Um für eine Förderung seitens der KYTHERA Kultur-Stiftung berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:
Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck.
eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.
Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.
Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.
Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung
Förderfonds "Medienkompetenz"
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.
Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-medienkompetenz/
Förderfonds "Iss besser – mach's besser!"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.
Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.
Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-ernaehrung/
Förderfonds "Frieden"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/
Förderung "Klimalotterie"
Frist: keine
Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.
Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.
Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de
Förderfonds „Kunst und Kultur“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/
Förderfonds „Chancengerechtigkeit“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.
Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.
Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/
Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Mit dem Programm "Fluchtpatenschaften" fördert die Stiftung Bildung die Umsetzung von Projektideen in Schulen und Kitas, in denen gleichaltrige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung aus der Ukraine und Kinder sowie Jugendliche aus Deutschland Tandems bilden. Förderfähig sind 260 Euro pro Tandem. Maximal können 7.800 Euro pro Projekt (30 Tandems) gefördert werden.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen in Kitas und Schulen. Der Antrag kann von Kindern oder Jugendlichen sowie von Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten gestellt werden. Auch gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich bewerben, wenn das Projekt mit Bezug zu Kita/Schule (z.B. Willkommensklasse) stattfindet.
Die Stiftung Bildung fördert mit den Programm Fluchtpatenschaften Respekt, Freude und Offenheit für gelebte Vielfalt. Die Bildungsstandorte können ihre individuellen Ideen für eine partizipative, inklusive, vielfältige und nachhaltige Bildung und Teilhabe umsetzen.
Gleichaltrige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Fluchterfahrung und Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, kommen zusammen und bilden ein Tandem. Sie nehmen als Tandempaar an Kita- und Schulprojekten teil, lernen voneinander und verbringen gemeinsam Freizeit. Im Idealfall erwächst daraus eine Freundschaft.
Die Stiftung Bildung fördert bereits seit 2016 mit Mitteln aus dem BMFSFJ Tandems zwischen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – unabhängig des Herkunftslandes – mit dem Programm Chancenpatenschaften. Das Fluchtpatenschaftsprogramm mit Schwerpunkt Ukraine ist im Frühjahr 2022 ergänzend zum bestehenden Patenschaftsprogramm zusätzlich als Unterstützung aufgelegt worden. Es wird aus Mitteln der Stiftung RTL – wir helfen Kindern e.V. finanziert, die wiederum im Frühjahr 2022, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, private Spenden explizit für ukrainische Kinder gesammelt hat.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/fluchtpatenschaften/
Heidehof Stiftung
Frist: laufend und mindestens drei Monate vor Projektbeginn
Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/
Dr. Bergmann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.
Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.
Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.
Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/
Hans Thomann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/
Förderungen der Neumayer Stiftung
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de
Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“
Frist: fortlaufend
Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/
Stiftung Kinderförderung von Playmobil
Frist: fortlaufend
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Herausforderungen der modernen Welt und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil wurde im Jahr 1995 von Horst Brandstätter (1933-2015) ins Leben gerufen. Er war Inhaber der Horst Brandstätter Group, zu der auch die Marke PLAYMOBIL gehört. Ziel der gemeinnützigen Stiftungsarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen.
Die Stiftung unterstützt gemäß ihren satzungsgemäßen Zielen Vorhaben in vier Bereichen:
1. Sie unterstützt die vorschulische, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
2. Sie fördert den Schutz von Kindern in der modernen Welt und deren soziale und medizinische Betreuung – insbesondere durch Initiativen zur Vorbereitung auf die Erwachsenenwelt unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzbedürfnisses.
3. Sie fördert die gesunde physische, psychische und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten, die das kreative und aktive Spiel fördern.
4. Sie fördert Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil fördert Menschen und Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Durch die Förderung bieten wir ihnen Gestaltungsspielräume und schaffen Plattformen, die sichtbar und unmittelbar Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben und die zudem im Idealfall dazu beitragen, das dahinterliegende gesellschaftliche Defizit zu lösen. Daher arbeiten wir auch mit Multiplikatoren zusammen, die für eine Breitenwirkung unserer Projekte sorgen. Hierzu gehören u.a. Journalisten, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, medizinisches Fachpersonal und alle, die unsere Ziele teilen.
Förderempfänger müssen anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.
Weitere Informationen unter: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/#foundation
Förderfonds Handwerk
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.
Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?
Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.
Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW
Frist: Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens vier Wochen vor Projektbeginn.
Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme
Förderung "youclub"
Frist: 30.09.2025
Mit dem Programm "youclub" fördert die Stiftung Bildung Bildungsprojekte in außerschulischen Lernorten, also Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendclubs, -treffs, -zentren, u.v.m.), um die Beteiligung und Selbstwirksamkeit junger Menschen zu stärken. 2025 fördert die Stiftung Bildung Projekte in Berlin und Brandenburg, die Kinder und Jugendliche primär für handwerkliche Fähigkeiten begeistern, sich mit Handwerksberufen befassen, ihnen neue Berufsperspektiven aufzeigen und sie beim Übergang von der Schule ins Berufsleben unterstützen, mit einer Fördersumme von bis zu 5.000 Euro pro Einrichtung.
Weitere Informationen: https://www.stiftungbildung.org/youclub/
Förderung der VINCI-Stiftung
Frist: 07.09.2025
Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.
Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken
Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.
Mehr unter: www.vinci-stiftung.de
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
GO! EXPORT
Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
DO! EXPORT
Frist: Anträge können bis spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
BHF Bank Stiftung
Frist: keine
Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs
In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.
Mehr unter: https://www.oddo-bhf-stiftung.com/
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte
Frist: keine
Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.
Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Quartalsende für das darauffolgende Quartal eingegangen sein.
Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.
Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.
Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Frist: keine
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.
Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.
Spielraum
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.
Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.
Sonderfonds "Schulhofträume"
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden. Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Fristen:
Projekte aus Kategorie 1, 2 und 3: ganzjährig, bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben
Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.
Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.
Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.
Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.
Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/
Förderprogramm der Aktion Mensch
Frist: keine
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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