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Ausschreibungen Kultur

Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur:

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr.

Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz".  Vielen Dank.

Ausschreibungen aus dem aktuellen Kultur-Ticker
(bitte auf den Link klicken)

Weitere Ausschreibungen

Ausschreibungen

Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen.

Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UNKinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.

Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm
• Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie
• die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Mehr unter: https://www.das-zukunftspaket.de/w/files/material/formulare/das_zukunftspaket_focrderaufruf_version-28.11.pdf

Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch im Jahr 2023

Fristen: unterschiedlich

Organisationen, die im Jahr 2023 internationale Begegnungen rund um Kunst und Kultur organisieren möchten, können weiterhin Anträge zur Förderung von internationalen Jugend- oder Fachkräftebegegnungen im Bereich der Kulturellen Bildung bei der BKJ einreichen.
Neben dem „klassischen“ grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen und vieles mehr gefördert werden. Der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt, um den internationalen Austausch mit Partnerorganisationen und jungen Menschen auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. Die BKJ unterstützt die Organisator*innen gerne bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.

Antragsfristen für den internationalen jugend.kultur.austausch im Jahr 2023

deutsch-französischer jugend.kultur.austausch: 3 Monate vor Projektbeginn, https://www.bkj.de/internationales/deutsch-franzoesischer-jugendkulturaustausch/ablauf-des-foerderverfahrens/

jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern: 05. März 2023 (Einreichung Interessensbekundung bei Projektstart ab 01. August 2023), https://www.bkj.de/internationales/jkaglobal/der-weg-zur-foerderung/

deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch: 31. März 2023, https://www.bkj.de/internationales/deutsch-polnischer-jugendkulturaustausch/foerderbedingungen/

deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch: Frist abgelaufen

jugend.kultur.austausch mit anderen Ländern: Frist abgelaufen

Die BKJ setzt auf individuelle Absprachen mit den Antragsteller*innen. Alle, die einen Antrag stellen wollen, werden deshalb gebeten vor jeder Antragstellung Kontakt aufzunehmen.

Info- und Beratungsveranstaltung
Sie haben Lust, ein internationales künstlerisch-kreatives Projekt für und mit jungen Menschen auf die Beine zu stellen, aber viele Fragen? Während der Online-Veranstaltung „Vielfalt bewusst leben – jungen Menschen internationalen Austausch ermöglichen“ informiert die BKJ am 23. Februar 2023 zu Fördermöglichkeiten für internationale Begegnungen in der Kulturellen Bildung – ob mit Frankreich, Polen, Ländern des afrikanischen Kontinents oder weiteren Ländern, stellt seine Beratungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote vor und beantwortet individuelle Fragen.

Mehr unter: https://www.bkj.de/internationales/

"Land in Aktion" Ideenwettbewerb

Frist: 26.02.2023

Sie haben eine Idee für Ihren Kulturförderverein oder Freundeskreis, aber nicht das Know-how oder die Ressourcen, um sie umzusetzen? Der Dachverband der Kulturfördervereine (DAKU) lädt Sie ein, bei der Initiative „Land in Aktion“ mitzumachen und Ihre Ideen einzureichen: Von der literarischen Schnitzeljagd bis zur Führung durch den Gutspark – DAKU möchten Sie unterstützen!

Was gibt es zu gewinnen?
- einen Weiterbildungsworkshop zu Ihren Themen (Kosten werden übernommen;
- individuelle Beratung vor Ort in Ihrem Verein
- Erfahrungsaustausch und Vernetzung mit anderen Vereinen
- € Preisgeld für Ihre Vereinsarbeit

Der Wettbewerb richtet sich an Kulturfördervereine und Freundeskreise in ländlichen Regionen. Willkommen sind auch Ideen, die von mehreren Vereinen gemeinschaftlich umgesetzt werden.

Voraussetzungen:
Die geplante Aktion muss
- für Ihren Verein entweder neu sein oder ein bereits bestehendes Vorhaben wesentlich weiterentwickeln
- im Jahr 2023 umsetzbar sein
- zum Zusammenhalt in Ihrem Ort beitragen
- mindestens ein weiteres der im Anmeldeformular aufgeführten Kriterien erfüllen.

Der Wettbewerb findet im Rahmen der Initiative „Land in Aktion: Kulturfördervereine und Freundeskreise entfalten ihr Potenzial” des Dachverbandes der Kulturfördervereine in Deutschland (DAKU) in Kooperation und mit Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) statt. Die Initiative will Kulturfördervereine in ländlichen Räumen unterstützen und stärken. Die Vereine spielen dort eine wichtige Rolle für die Vielfalt und den Erhalt des Kulturlebens und schaffen mit ihren Aktivitäten Räume für Teilhabe und Gemeinschaft.

Mehr unter: https://kulturfoerdervereine.eu/app/uploads/2023/01/Land-in-Aktion_Ausschreibung-2023_final.pdf?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=daku_newsletter_im_januar_2023&utm_term=2023-01-20

Starthilfe der Stiftung Mitarbeit

Fristen:
27.02.2023
19.06.2023
23.10.2023

Mit der Starthilfeförderung möchte die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger bestärken, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Anfangsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die Stiftung Mitarbeit gibt mit der Starthilfeförderung in vielen Fällen eine wichtige Unterstützung aktiv zu werden und sich einzumischen.

Starthilfe von bis zu 500 Euro für:
• neue Initiativen
• junge Vereine
• kleine lokale Organisationen

Die Themenfelder: Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung

Mehr unter: https://www.mitarbeit.de/foerderung_projekte/starthilfefoerderung

Musikfonds - Projektförderung

Frist: 28.02.2023

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.

Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.

Anträge mit einer Antragssumme bis zu max. 2.000 EUR können abhängig vom geplanten Projektbeginn immer ca. einen Monat vor den folgenden Antragsfristen gestellt werden:
. 30.04.2023: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2023
. 30.06.2023: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. August bis 30. September 2023
. 31.08.2023: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Oktober bis 30. November 2023
. 31.10.2023: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024
. 29.12.2023: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Februar bis 31. März 2024
Die Antragsfrist endet immer um 18.00 Uhr MEZ am jeweiligen Datum.

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 EUR ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte nicht unterschritten werden:
. 1. Förderrunde: Antragsfrist 31. Januar 2023 (18:00 MEZ)
. 2. Förderrunde: Antragsfrist 31. Mai 2023 (18:00 MEZ)
. 3. Förderrunde: Antragsfrist 30. September 2023 (18:00 MEZ)

Mehr unter: https://www.musikfonds.de/foerderung

Förderstipendien für junge Kunst

Frist: 28.02.2023

Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstler*innen vergibt die Stadt Köln jedes Jahr Förderstipendien in verschiedenen Kunstsparten.

Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre sind und in Nordrhein-Westfalen leben. Von auswärtigen Preisträger*innen wird erwartet, dass sie während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.

Zur Ausschreibung kommen Stipendien in folgenden Sparten:
- Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium)
- Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium)
- Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium)
- Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium und Horst und Gretl Will-Stipendium)
Das Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik wird aus privaten Mitteln bereitgestellt. Interessent*innen für dieses Stipendium müssen ebenfalls in NRW wohnen oder arbeiten. Die Altersgrenze liegt mit 30 Jahren jedoch fünf Jahre niedriger als bei den anderen Stipendien.

Die Höhe der Förderung beläuft sich in allen Sparten auf jeweils 12.000 Euro. Außerdem gibt die Stadt Köln den Preisträger*innen die Möglichkeit, ihre Werke in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die Förderstipendien sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Kunstschaffenden für eine bestimmte Zeit verbessern, so dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Diese indirekte Form der Förderung unterstützt die künstlerische Weiterentwicklung der Stipendiat*innen.

Das Auswahlverfahren
Eine überregional besetzte Fachjury wählt in den einzelnen Sparten Künstler*innen aus, die mit ihren bisherigen Leistungen überzeugen und auf ihrem Weg für eine gewisse Zeit wirtschaftlich entlastet werden sollen. Ausgewählt werden können aber auch auf jene, die ein besonders interessantes, förderungswürdiges und schwer finanzierbares Projekt planen, das einen weiteren Schritt in der künstlerischen Arbeit ausmacht.

Mehr unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/foerderstipendien-fuer-junge-kunst

Förderpenny 2023

Frist: 28.02.2023

Der Förderpenny – ehemals auch als PENNY Förderkorb bekannt – unterstützt seit 2015 gemeinnützige Organisationen aus ganz Deutschland, die sich in der Kinder- und Jugendförderung engagieren. Insgesamt wurden seitdem Fördergelder und Kundenspenden im Gesamtwert von über drei Millionen Euro vergeben.

Bis zum 28.2.2023 können sich gemeinnützige Organisationen, die sich im Bereich Kinder- und Jugendförderung engagieren, online bewerben. Mit der Teilnahme hat man die Chance, Fördergelder für gemeinnützige Projekte zu erhalten.
Deutschlandweit hat Penny bis zu 355 Nachbarschafts-Regionen definiert. Pro Region werden aus allen eingegangenen Bewerbungen jeweils zwei Favoriten ausgewählt. Alle Favoriten ziehen dann ins Kunden-Voting ein. Die bis zu 710 ausgewählten Organisationen und Vereine werden bis Ende Mai 2023 informiert.

Vom 14.8. bis einschließlich 17.9.2023 kann man dann online für seinen Favoriten aus der Nachbarschaft abstimmen. Pro Nachbarschafts-Region erhält die Organisation mit den meisten abgegebenen Stimmen ein Preisgeld über 1.500 € durch eine Spende von PENNY und ab November 2023 ein Jahr lang die Förderpenny-Spenden ihrer Nachbarschafts-Märkte. Die Zweitplatzierten jeder Region erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 1.000 € von PENNY.

Mehr unter: https://www.penny.de/erleben/foerderpenny

UK-German Connection fördert außerschulische deutsch-britische Jugendpartnerschaften

Frist: 28.02.2023

Zuschüsse der deutsch-britischen Initiative UK-German Connection stehen zur Aufrechterhaltung von Partnerschaften zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich im außerschulischen Bereich zur Verfügung. Organisationen der Jugendhilfe können Anträge zur Förderung von deutsch-britischen Jugendbegegnungen und Partnerschaftsaktivitäten bis zum 28. Februar 2023 stellen.

Die Zuschüsse müssen dafür verwendet werden, den direkten Kontakt und (Meinungs-)Austausch zwischen den Jugendlichen zu unterstützen und auch benachteiligten oder austauschfernen Jugendlichen zugänglich zu machen.

Die Förderung kann für Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung und gemeinsame Aktivitäten mit der Partnerjugendgruppe sowie zur Deckung laufender Kosten von virtuellen Projekten und eventueller Gastgeberkosten bei einem Besuch der britischen Partner benutzt werden.

An einer Antragstellung Interessierte können an Info-Webinaren der UK-German Connection teilnehmen. Bei diesen interaktiven Webinaren werden die o. g. Förderprogramme und -möglichkeiten näher vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.

Über UK-German Connection: UK-German Connection ist eine bilaterale Regierungsinitiative für Schulen und Jugendgruppen. Sie wurde im Jahr 2005 gegründet und wird von den Regierungen Deutschlands und des Vereinigten Königreiches, dem British Council und dem Pädagogischen Austauschdienst gefördert und geleitet.

Mehr unter: https://ukgermanconnection.org/pp/de/foerdermittel/zuschuesse-fuer-jugendpartnerschaften/

Zukunftspreis KULTURGESTALTEN

Frist: 28.02.2023

Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt zum zweiten Mal den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Preis zeichnet alle zwei Jahre drei herausragende Praxisbeispiele zukunftsweisender Kulturpolitik in Deutschland aus. Die Bewerbungsphase für den mit 15.000 Euro dotierten Preis läuft bis zum 28. Februar 2023.

Bewerben können sich öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen und Zusammenschlüsse, darunter fallen auch Hochschulen, kulturpolitisch engagierte Vereinigungen und Stiftungen, Verbände, Verwaltungen oder Kultureinrichtungen. Modelle, Konzepte oder Projekte, die überwiegend kommerzielle Ziele verfolgen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso Anträge von Ministerien des Bundes oder der Länder. Ebenfalls vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen der Kulturpolitischen Gesellschaft und Mitglieder der Jury.

Mehr unter: https://kupoge.de/kulturgestalten/

Sonderprojekt „Verbindungen fördern“ - Ausschreibung Förderphase 2024/25

Frist: 28.02.2023

Mit dem Sonderprojekt „Verbindungen fördern“ unterstützt der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) von 2021 bis 2025 überregionale Bündnisse in den freien darstellenden Künsten, indem finanzielle Mittel für eine professionelle Koordinierung, die überregionale Bündnisarbeit sowie für künstlerische Koproduktionen bereitgestellt und Vernetzung, Qualifizierung und Wissensaustausch untereinander befördert werden. Das Projekt wird finanziert durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM).

Für die dritte und letzte Förderphase von „Verbindungen fördern“ richtet sich die Ausschreibung an überregionale Initiativen oder Zusammenschlüsse von Akteur*innen der freien darstellenden Künste, die bereits als Bündnis organisiert sind.

In der zweijährigen Förderphase werden bis zu neun Bündnisse von mindestens acht Partner*innen aus mindestens fünf Bundesländern gefördert, die ihre Zusammenarbeit als Netzwerk im Zeitraum von Januar 2024 bis Dezember 2025 stärken wollen.

Das Förderprogramm richtet sich an überregionale Zusammenschlüsse von Theater- und Tanzhäusern, Aufführungs- und Produktionsorten, Festivals oder Akteursstrukturen der freien darstellenden Künste, die über die eigene Bündnisarbeit hinaus Impulse für die freien darstellenden Künste generieren, Akteur*innen regional wie überregional unterstützen und über eine entsprechende Bündnisgröße bundesweite Wirkkraft entfalten können. Insbesondere sollen Bündnisse mit Spielstätten, Festivals und anderen Bündnispartner*innen in den Bundesländern, die bisher unterrepräsentiert sind, in die Lage versetzt werden, an bundesweiten Impulsen zu partizipieren und in den Wissenstransfer einbezogen werden.

Die antragstellenden Bündnispartner*innen müssen ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt vorwiegend in Deutschland haben.

Mehr unter: https://darstellende-kuenste.de/projekte/verbindungen-foerdern#anchor-1656

Schreib-Wettbewerb „Die Freiheit, die ich meine – Meinungsfreiheit“

Frist: 28.02.2023

Initiative „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ ruft zum Tag der Deutschen Einheit Schreibwettbewerb zum Thema Meinungsfreiheit ins Leben

Am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, werden zur Erinnerung an die Friedliche Revolution und Wiedervereinigung wieder zeitgleich in über 150 Orten im ganzen Land zehn allgemein bekannte verbindende Lieder aus verschiedenen Genres und in verschiedenen Sprachen gesungen. Initiator der Aktion ist der Verein „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“. Sein Anliegen ist es, „das Wunder der Friedlichen Revolution, des Mauerfalls und der Deutschen Einheit mit einer breiten Bürgerschaft bei einer öffentlichen Feier generationsübergreifend gemeinsam zu feiern“, wie der Vereinsvorsitzende Bernd Oettinghaus erklärt.

Bei diesen Feierlichkeiten wird der Start des bundesweiten Schreibwettbewerbs „Die Freiheit, die ich meine – Meinungsfreiheit“ verkündet, der die musikalischen Aktivitäten des Vereins mit literarischen verbinden soll und kreative Menschen aus vielen Kulturen im Land gewinnen möchte, sich mit den Grundfreiheiten unserer Demokratie intensiver auseinanderzusetzen.

Es gibt zwei Alters-Kategorien:
• 16 bis 26 Jahre (Jugendliche und junge Erwachsene) und
• über 26 Jahre.
Die Bewerber*innen können Texte aller literarischer Gattungen einreichen: Essay, Kurzgeschichte, Dialog, Poesie etc.

Im Anschluss wird eine Jury aus Autor*innen und Medienvertreter*innen die besten Arbeiten

Die Ehrung der Sieger*innen findet in der Leipziger Buchmesse-Woche in Leipzig im April 2023 statt.

Mehr unter: http://www.3oktober.org/schreibwettbewerb

RheinEnergieStiftung Kultur

Fristen:
28.02.2023
31.08.2023

Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")

Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.

Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.

Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.

Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/foerderung

Ideenwettbewerb im Programm "Engagiert für Klimaschutz"

Frist: 28.02.2023

Die 2. Bewerbungsphase für den Ideenwettbewerb im Programm ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement ist gestartet: Bis zum 28. Februar 2023 können sich engagierte Organisationen bewerben, die das Thema Klimaschutz im Engagementfeld zivilgesellschaftlicher Organisationen (Sport, Kultur, Jugend, Bildung, Migration und Integration, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz u. a.) aktiv stärken und (weiter-)entwickeln möchten. Neben innovativen Ideen geht es insbesondere darum, (neue) Kooperationen und Synergien auf Verbands-, Vereins- und Organisationsebene auf den Weg zu bringen.

Jedes Projekt kann mit bis zu 50.000 Euro über einen Projektzeitraum von 1 bis 1,5 Jahren gefördert werden. Die Projektpartner erhalten zudem Unterstützung in Form von Beratung, von Wissenstransfer mit weiteren Partnern und dem Austausch von Expertise und Ideen.

Mehr unter: https://engagiert-fuer-klimaschutz.de/ideenwettbewerb/

Internationaler Comic-Wettbewerb für Jugendliche

Frist: 28.02.2023

Die sechste Ausgabe des Internationalen Comic-Wettbewerbs für Jugendliche startet. Das neue Thema lautet „Unsere Straße – Schule – Denkmal. Welche Spuren bleiben vom Krieg?“. Die Geschichte hinterlässt Spuren in unserer Umgebung. Diese Spuren können sehr unterschiedliche Zeugnisse sein, die uns an die Vergangenheit erinnern. Zum Beispiel Straßen und Plätze, die nach bestimmten Personen oder Ereignissen benannt wurden. Welche Namen von Straßen, Schulen und Denkmälern finden sich in deiner Nähe? Was erzählen diese Namen von Kriegszeiten oder anderen historischen Ereignissen?

Jugendliche (14-20 Jahren) können Einzel- und Gruppenbeiträge einzureichen.
Entwickelt gemeinsam oder allein eure Bildgeschichte für den Internationalen Comic-Wettbewerb.

Mehr unter: https://www.volksbund.de

Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten

Frist: 28.02.2023

Der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten ist der größte historische Forschungswettbewerb für junge Menschen in Deutschland. Er will bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für die eigene Geschichte wecken, Selbstständigkeit fördern und Verantwortungsbewusstsein stärken. Ausgeschrieben wird der Geschichtswettbewerb zu wechselnden Themen in einem zweijährigen Turnus.

Er startet am 1. September in geraden Jahren und endet mit dem Einsendeschluss am 28. Februar des jeweiligen Folgejahres.

Geschichtswettbewerb 2022/23
Das Thema der 28. Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten lautet: „Mehr als ein Dach über dem Kopf. Wohnen hat Geschichte“.

„Wo, wie und mit wem wir wohnen, das prägt uns von den ersten Atemzügen an.“, sagt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seinem Aufruf zur neuen Wettbewerbsrunde. „Wir machen uns ‚vier Wände‘ zu eigen und ‚richten uns ein‘, auch um zu zeigen, wer wir sind oder sein wollen, wem wir uns zugehörig fühlen und wovon wir träumen.“

Die diesjährige Ausschreibung 2022/23 fordert junge Menschen dazu auf, die Wohnverhältnisse der Vergangenheit und ihre Bedeutung für die Gesellschaft der damaligen Zeit zu erforschen. Die Themen sind dabei denkbar vielfältig: vom mittelalterlichen Wohnen und Arbeiten im Bauernhaus über bürgerliches Wohnen im Biedermeier-Stil des 19. Jahrhunderts bis hin zur Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg. Wie wurde die Küche das „Reich der Frau“, wohin zogen die sogenannten „Gastarbeiter:innen“ in den 1960er Jahren und warum protestierten Hausbesetzer:innen in den Großstädten?

Vom 01. September 2022 bis zum Einsendeschluss am 28. Februar 2023 sind alle Kinder und Jugendlichen – vom Grundschulalter bis 21 Jahre – eingeladen, zum neuen Thema auf historische Spurensuche zu gehen.

Mehr unter: https://koerber-stiftung.de

Aktuion Mensch: Förderaktion: #1BarriereWeniger

Frist: 28.02.2023

Mit der Förderaktion #1BarriereWeniger unterstützt die Aktion Mensch Initiativen für mehr Barrierefreiheit. Unternehmen und öffentliche Institutionen können zusammen mit einem gemeinnützigen Projekt-Partner der Aktion Mensch bis zu 5.000 Euro für ein gemeinsames Projekt beantragen.

Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Maßnahmen und andere Aktivitäten zum Abbau von baulichen, technischen oder digitalen / medialen Barrieren sowie zur Barrierefreiheit von Veranstaltungen.

Förder- und Durchführungszeitraum: Anträge können vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/1barriereweniger.html

create music NRW

Frist: 01.03.2023

Mit der Projektförderung sollen Vorhaben unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahren) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteure:innen in der Region vernetzten. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs.

Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.

Mehr unter: https://www.create-music.info/

Megafon – Preis für Sprachbildung und Sprachförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Frist: 02.03.2023

Mit diesem Preis unterstützt die Joachim-Herz-Stiftung Vielfalt und Kreativität in der Sprachbildung. Teilnehmen kann jede gemeinnützige Organisation, die sich in der Förderung von Sprachkompetenz und Literalität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen engagiert. Ob Textwerkstatt in der Schule, Berufsvorbereitung per digitalem Escape-Room oder Rap-Battle im Jugendhaus– alle Ansätze und Konzepte sind willkommen. Die besten Projekte werden von einer Jury ausgezeichnet.

Während die Sprachbildung und -förderung in Kindertagesstätten und Grundschulen bereits ausgebaut wurde, mangelt es an spezifischen Angeboten für Lernende ab der Sekundarstufe zur Verbesserung ihrer Sprachfertigkeiten – auch wenn das Problem in der Bildungspolitik und bei Schulträgern erkannt und vielversprechende Ansätze erprobt wurden. Mit dem Preis will die Stiftung deswegen gezielt Projekte für Jugendliche in weiterführenden Schulen, für Auszubildende sowie junge Erwachsene in Übergangssystemen (etwa Berufsvorbereitungsklassen) unterstützen.

Es können sich gemeinnützige oder öffentliche Projektträger aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.

Das Projekt kann im schulischen oder außerschulischen Kontext stattfinden, darf aber nicht Teil des Regelunterrichts sein. Es sollte zielgruppen- und wirkungsorientiert konzipiert sein und auf aktuellen Erkenntnissen der Sprachdidaktik beruhen. Großen Wert legen wir außerdem auf eine praxisnahe Umsetzung, die der Zielgruppe des Projekts unmittelbar zugutekommt – primär wissenschaftliche Vorhaben werden nicht ausgezeichnet.

Der Preis wird jährlich im Herbst in den Kategorien „Projekte für Jugendliche von 10 – 16 Jahren“ und „Projekte für junge Erwachsene von 17 – 25 Jahren“ verliehen. In beiden Kategorien wird jeweils ein Hauptpreis in Höhe von 25.000 Euro sowie ein Förderpreis in Höhe von 10.000 Euro vergeben.

Mehr unter: https://www.joachim-herz-stiftung.de/was-wir-tun/persoenlichkeitsbildung-staerken/sprachkompetenz-erschliessen/megafon-preis-1/

NRW: An die Stifte, fertig, los – die Heimat-Box für Nordrhein-Westfalen mitgestalten

Frist: 03.03.2023

Mit dem Projekt unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die spielerische Vermittlung von Wissen über die vielfältigen Aspekte von Heimat in Nordrhein-Westfalen.

Für die Neuauflage sind alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bei der Gestaltung mitzumachen. Bis zum 3. März 2023 können sie ihre Ideen zur Heimat Nordrhein-Westfalen per E-Mail an heimat-box@mhkbd.nrw.de einreichen. Jedes Kind, das seine Heimat-Idee einreicht, erhält eine eigene, neue Heimat-Box per Post.

„Unsere Heimat Nordrhein-Westfalen mit einer Spiele-Box entdecken: Das ist Ziel unserer Heimat-Box. Die erste Auflage war eine Erfolgsgeschichte: Mit rund 9.000 Exemplaren ist sie fast vergriffen. Wir haben sehr viele positive Rückmeldungen aus allen Regionen Nordrhein-Westfalens erhalten. Für die zweite Auflage suchen wir jetzt Ideen von Kindern und Jugendlichen. Eine Heimat-Box von Kindern für Kinder. Ob witzig, originell, geistreich, überraschend oder ein Mix aus allem: Die besten Vorschläge werden ihren Platz in der neuen Heimat-Box finden. Was sind Orte, Gebäude, Werte, Tiere, Traditionen, oder etwas Anderes, das zu unserer Heimat Nordrhein-Westfalen gehört? Alle Kinder und Jugendlichen sind aufgerufen, mitzumachen. Macht uns neugierig auf unsere Heimat“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Neuauflage der Heimat-Box soll im zweiten Halbjahr 2023 erscheinen. Die Heimat-Box wird kostenlos an alle interessierten Schulen, Vereine oder auch Privatpersonen verschickt. Sie soll Kindern spielerisch Wissen über die vielfältigen Aspekte ihrer Heimat Nordrhein-Westfalen vermittelt.

Mehr unter: https://www.mhkbd.nrw/Aufruf-Heimat-Box

Sparda Jazz Award

Frist: 13.03.2023

Der Sparda Jazz Award ist ein Nachwuchswettbewerb für junge Jazzmusiker*innen im Alter von 18 bis 29 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und noch bei keinem großen Plattenlabel unter Vertrag stehen. Er findet jährlich im Rahmen der schauinsland-reisen Jazz Rally Düsseldorf statt.

Der Wettbewerb wurde 2012 von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West ins Leben gerufen, um dem talentierten Jazznachwuchs Auftrittsmöglichkeiten, finanzielle Anerkennung durch Preisgelder und professionelles Bild- und Tonmaterial von ihrem Auftritt zu bieten und sie so auf ihrem musikalischen Lebensweg zu unterstützen. Ferner bietet der Wettbewerb die Möglichkeit, den Jazz in seiner Vielfältigkeit einem breiten Publikum zu präsentieren.

• Teilnehmen können Solokünstler und Bands, im Folgenden „Teilnehmer“ genannt.
• Alle Teilnehmer müssen zwischen 18 und 29 Jahre alt sein (der/ die Bewerber dürfen bis zum Veranstaltungsbeginn – vorausgesetzt, die Veranstaltung findet innerhalb des Jahres 2023 statt – nicht älter als 29 Jahre sein) und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
• Die Teilnehmer dürfen keinen bestehenden Plattenvertrag bei einem Major Label (insbesondere Warner, Universal, Sony) besitzen.
• Die Teilnehmer können ihre eigene Musik oder Cover-Songs einsenden.
• Die 10 Finalisten müssen über eine Präsenz in den sozialen Medien verfügen (mindestens Instagram)

Träger: Stiftung Kunst, Kultur u. Soziales des Sparda-Bank West.

Nächste Vergabe: 26. Mai 2023 - 28. Mai 2023

Weitere Informationen unter: spardajazzaward.duesseldorfer-jazzrally.de/

artspace bremerhaven 2023

Frist: 15.03.2023

Das interdisziplinäre Kunstfestival artspace bremerhaven öffnet die Türen in der „Alten Bürger“ für Kunst und Kultur aller Disziplinen. Wir laden regionale, überregionale und internationale Künstler*innen dazu ein, ungewöhnliche Orte mit ihren Ideen, ihrer Kunst und ihrer Begeisterung zu bespielen. Die Künstler*innen sind aufgerufen, sich neue Kunsträume zu erobern.

artspace bremerhaven macht Straße, Werkstätten, Galerien, Treppenhäuser, Ateliers, Wohnungen, Gewerbeflächen und Leerstände zur Bühne, zur Leinwand und zum Resonanzraum. Für die Besucher* innen ist es eine Entdeckungsreise durch interdisziplinäre Kunstmomente und ein Kaleidoskop der Grenzgänge, Konventionsbrüche und des Neugedachten.

Als Vorbild nutzen wir „First Friday“ (www.ffflv.org) in Las Vegas, NV. „First Friday“ ist ein erfolgreiches Beispiel, wie Kunst und Kultur zur Verbesserung des Stadtbildes beiträgt. Wenn ihr mehr erfahren wollt, schaut einfach auf unserer Homepage vorbei: www.artspace-bremerhaven.de

Dabei kannst Du Dich als Einzelkünstler*in oder Ihr könnt Euch als Kollektiv bewerben.
Alle ausgewählten Künstler*innen und Kollektive erhalten neben den Gagen, Materialzuschüsse, sowie Unterkunft- und Reisekostenerstattung.

Zeitraum: 26. und 27.08.2023 (Publikumstage) Samstag 14:00h bis 21:00h Sonntag 14:00h bis 18:00h.
Vorbereitungswoche: 21.08. – 25.08.2023 (oder nach Absprachen)

Aktionsort: Die „Alte Bürger” Bremerhaven, Germany (Bgm.-Smidt-Straße zwischen Bgm.-Martin-Donandt-Platz und Waldemar-Becké-Platz)

Die Auswahl wird durch eine unabhängige Fachjury getroffen und bis Ende April/ Anfang Mai per Mail bekanntgegeben.

Weitere Informationen unter: http://www.artspace-bremerhaven.de

Preis für Lyrik und Prosa 2023 der Gruppe 48 e.V.

Frist: 15.03.2023

Die Ausschreibung steht allen Autorinnen und Autoren ab dem Alter von 18 Jahren offen, darüber hinaus gibt es keine Altersbegrenzung. An der Ausschreibung können auch diejenigen Autorinnen und Autoren teilnehmen, die sich an unseren separaten Förderpreis- und Themenpreis-Ausschreibungen beteiligt haben oder künftig beteiligen werden.

Je Autorin/Autor werden ein Prosabeitrag oder ein Lyrikbeitrag akzeptiert, der in einer einzigen Datei zusammengefasst ist. Das Thema ist frei wählbar. Der Prosabeitrag besteht aus einem zusammenhängenden Text, der eine abgeschlossene, eigenständige Geschichte beinhaltet. Der Lyrikbeitrag besteht aus vier Gedichten, die thematisch unabhängig voneinander sind oder einen Zyklus bilden. Von den vier Gedichten des Lyrikbeitrags dürfen zwei bereits im Internet veröffentlicht sein. Alle anderen Texte müssen bei der Einreichung zum Wettbewerb unveröffentlicht sein.

Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist eine Teilnahmegebühr von € 10,00 zu entrichten, die für die Durchführung der finalen Wettbewerbsveranstaltung verwendet wird.

Eine Auslese von 30-40 zum Wettbewerb eingereichten Beiträgen wird in die Anthologie „Wunderwerk Text“, Ausgabe 2023, übernommen. Mit Ihrer Einsendung erklären Sie sich mit dem Abdruck Ihres Beitrags in der Anthologie einverstanden.

Mehr unter: https://www.die-gruppe-48.net/Preis-fuer-Lyrik-und-Prosa-2023

BundesUmweltWettbewerb (BUW)

Frist: 15.03.2023

Der BundesUmweltWettbewerb (BUW) ist ein jährlich durchgeführter, bundesweiter Projektwettbewerb für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 10 und 20 Jahren. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung junger Talente mit Interessen an den Themenbereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Gesellschaft.

Durchgeführt wir der Wettbewerb in zwei Alterskategorien:
BUW I: 10 – 16 Jahre: Einzelpersonen oder Teams bis zu 20 Personen.
BUW II: 17 – 20 Jahre: Einzelpersonen und Teams bis zu 6 Personen.
Alle naturwissenschaftlich und/oder gesellschaftlich interessierten jungen Leute zwischen 10 und 20 Jahren können teilnehmen. Angesprochen sind also Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Jugendgruppen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Das Spektrum der möglichen Projektthemen und Projektformate ist breit und reicht von wissenschaftlichen Untersuchungen, umwelttechnischen Entwicklungen über Umweltbildungsmaßnahmen und -kampagnen bis hin zu Medienprojekten. Wichtig ist, dass ein Umweltthema im Zentrum des Projekts steht. Das Thema selbst ist frei wählbar. Naturschutz und Ökologie, Technik, Wirtschaft und Konsum, Politik, Gesundheit oder Kultur sind allesamt relevante Bereiche für BUW-Projekte. Die vollständigen Bewerbungskriterien, die Teilnahmekarte sowie weitere Informationen zum Hintergrund des Wettbewerbs stehen auf der Veranstalter-Website zum Download bereit.

Mehr unter: https://www.scienceolympiaden.de/buw


Förderprogramm „Jugend hilft“

Frist: 15.03.2023

Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.

Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.

Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds

Projektförderung der PwC-Stiftung

Frist: 15.03.2023

Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.

Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderprojekte/foerderprofil/

Songwriting Wettbewerb SONGS

Frist: 17.03.2023

Ob Pop, Rap, Electro oder Rock, als Duo, Solo oder mit ganzer Band - bei „SONGS“ bekommen Schüler*innen die Chance, ihre eigenen Songs auf die große Bühne zu bringen. Unter den besten Beiträgen werden Sachpreise im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro vergeben.

Weiter Informationen unter: https://www.popakademie.de/de/dabei-sein/songs

Landes-Schultheater-Treffen Maulheld*innen 2023

Frist: 17.03.2023

MAULHELD*INNEN, das Landes-Schultheater-Treffen NRW, findet vom 07. bis 10. Juni 2023 zum ersten Mal im Maschinenhaus Essen statt.

Freuen Sie sich auf vier intensive Theatertage mit Vorstellungen, Workshops, Gesprächen, Zelten auf dem Gelände, Feiern und viel gemeinsames Spielen, Gestalten und Erleben! Bewerben können sich Theater AGs, Darstellen und Gestalten-Kurse, Projekt- und Literaturkurse, fremdsprachige Theaterkurse aller Altersstufen und Schulformen, egal ob mit viel oder wenig Bühnenerfahrung.

Bewerben können sich Theater AGs, Darstellen und Gestalten-Kurse, Projekt- und Literaturkurse, fremdsprachige Theaterkurse aller Altersstufen und Schulformen, egal ob mit viel oder wenig Bühnenerfahrung.

Mehr unter: https://www.kulturellebildung-nrw.de/fileadmin/uploads/PDF_Externe_Veranstaltungsflyer/2023_Maulheldinnen_Vorabinfo.pdf

Filmwettbewerb der Bildungsstätte Anne Frank

Frist: 19.03.2023

Die Bildungsstätte Anne Frank veranstaltet unter dem Motto "Cut! - Junge Blicke auf Demokratie" einen Filmwettbewerb für Jugendliche und junge Erwachsene bis 29 Jahre. Ob Mini-Reportage, Stopp-Trickfilm, TikTok Video oder Experimentalfilm - der Umsetzung sind keine Grenzen gesetzt. Einzige Voraussetzung ist die Einreichung einer gängigen Videodatei von maximal drei Minuten Länge.
Die besten Beiträge werden als Videoausstellung im Rahmen des Bürger:innenfests zum Paulskirchenjubiläum in der Evangelischen Akademie Frankfurt präsentiert.

Mehr unter: https://www.bs-anne-frank.de/kunstwettbewerb/

Citizen-Science-Förderwettbewerb

Frist: 24.03.2023

Am 1. Februar 2023 startet die neue Bewerbungsphase des Citizen-Science-Förderwettbewerbs »Auf die Plätze! Citizen Science in deiner Stadt!«

Mit dem Wettbewerb sollen Ideen gefördert werden, die Bürger*innen zum Mitforschen einladen und die Vernetzung von lokalen Akteur*innen aus den Bereichen Wissenschaft, kommunale Verwaltung und Zivilgesellschaft in den Fokus nehmen.

Aus allen Bewerber*innen wählt die Jury zehn Finalist*innen aus, die jeweils 2.500 Euro zur Konzeptentwicklung erhalten. Aus diesen Finalist*innen zeichnet die Jury drei Konzepte aus, die mit einem Preisgeld von jeweils 50.000 Euro ihre Citizen-Science-Ideen ab Herbst 2023 vor Ort umsetzen können.

Interessierte lokale Akteur*innen aus den Bereichen Wissenschaft, kommunale Verwaltung und Zivilgesellschaft sind eingeladen, sich im Verbund vom 1. Februar bis zum 24. März 2023 mit ihrer Citizen-Science-Idee zu bewerben.
Mehr unter: https://www.citizenscience-wettbewerb.de/

Quelle: Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Newsletter Nr. 1

Lagois-Fotowettbewerb 2023: Klimagerecht leben.

Frist: 26.03.2023

Der Lagois-Fotowettbewerb 2023 widmet sich dem Thema Klimagerecht leben.

Klimagerechtigkeit hat mit jedem von uns zu tun. Wir wissen alle, dass wir nicht achtlos mit unserem Planeten umgehen dürfen. Doch wie können wir soziale und ökologische Verantwortung leben? Die Umwelt schützen und nachhaltig mit Ressourcen umgehen? Gemeinsam etwas verändern, um den Bewohnern des Globalen Südens sowie den uns nachfolgenden Generationen zukunftsfähige Lebensbedingungen zu ermöglichen?
Wir wollen Ursachen und Folgen des Klimawandels sichtbar machen und Lösungen aufzeigen - ob beim Anbau regionaler Lebensmittel, dem Ausbau von Grünflächen in der Stadt oder der Herstellung nachhaltiger Produkte. Die Reportagen können sich aber auch anderen Themen widmen wie Mobilität, soziale Gerechtigkeit, Naturschutz, Wasser, Biodiversität oder Upcycling.

Der Lagois-Fotowettbewerb ist mit 5000 Euro dotiert.

Gesucht werden Fotoreportagen über Menschen oder Gruppierungen, die Klimagerechtigkeit leben. Der Fotopreis wird in zwei Kategorien vergeben und richtet sich an Profifotografen sowie an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, dazu gibt einen Förderpreis. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.
Darüber hinaus vergibt die Jury ein Stipendium für ein Fotoprojekt, das noch nicht realisiert oder abgeschlossen ist. Der Einsendeschluss für das Stipendium ist der 15. Januar 2023.

Mehr unter: https://www.martin-lagois.de/fotowettbewerb-2023-klimagerecht-leben

„NEWS-Media Literacy“

Frist: 30.03.2023

Mit der aktuellen Ausschreibung „NEWS-Media Literacy“ innerhalb des europäischen Kulturförderprogramms Kreatives Europa werden innovative grenzüberschreitende Medienkompetenzinitiativen unterstützt.

Die Förderung von Media Literacy/Medienkompetenz soll Bürgern der EU helfen, ein kritisches Verständnis und eine kritische Nutzung der Medien zu entwickeln. So soll Desinformationen, Fake News etc. entgegengewirkt werden. Gefördert werden Maßnahmen, die den Austausch von Wissen über Medienkompetenzstrategien und -praktiken voranbringen.

Gefördert werden die Entwicklung innovativer grenzüberschreitender Medienkompetenzinitiativen und -gemeinschaften in ganz Europa in einer sich ständig verändernden digitalen Medienlandschaft, unter Berücksichtigung des aktuellen Nutzerverhaltens der verschiedenen Altersgruppen.
Es können Best Practices erarbeitet und geteilt werden, Weiterbildungen, innovative Ansätze und Toolkits erarbeitet und verbreitet werden. Auch Technologien wie KI sollen berücksichtigt werden.

Einen Antrag stellen können Konsortien aus mindestens 3 Antragspartnern aus mindestens 3 verschiedenen Ländern, die am Creative Europe Programm teilnehmen.
Sowohl Profit- als auch Non-Profit-Organisationen, internationale Universitäten und Bildungseinrichtungenm, Start Ups und Unternehmen können beantragen.

Fördersummen: Je nach Budget, 70% der förderfähigen Kosten.

Die Projekte werden über 24 Monate gefördert.

Quelle und weitere Informationen unter : https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/news-media-literacy

Internationaler Musikwettbewerb der ARD

Frist: 31.03.2023

Der 72. Internationale Musikwettbewerb der ARD München 2023 wird für folgende Fächer ausgeschrieben:
• Harfe
• Kontrabass
• Klaviertrio
• Viola

Die Einladung zu diesem Wettbewerb richtet sich an junge Musikerinnen und Musiker, die bereit sind, eine internationale Karriere anzutreten. Zur Teilnahme berechtigt sind Menschen aller Nationen der Jahrgänge 1994 bis 2006 für die Kategorien Harfe, Kontrabass und Viola. Für die Kategorie Klaviertrio: Gesamtalter 90 Jahre und kein Ensemblemitglied jünger als 17 oder älter als 35.

Der Wettbewerb wird in der Zeit vom 28. August bis 15. September 2023 (einschließlich der Preisträgerkonzerte) durchgeführt. Die Wertungsspiele sind öffentlich.

Weitere Informationen unter: https://www.br.de/ard-musikwettbewerb/wettbewerb/bedingungen/index.html

Kreativwettbewerb: RE:DESIGN EFFICIENCY
Energieeffizienz sichtbar machen!

Frist: 31.03.2023

Der Kreativwettbewerb RE:DESIGN EFFICIENCY sucht Fotografien, Grafiken oder Illustrationen, die das Unsichtbare – die nicht verbrauchte Kilowattstunde – sichtbar machen. Denn mehr Energieeffizienz und ein Ende der Energieverschwendung sind unerlässlich für eine erfolgreiche Energiewende und das Erreichen unserer Klimaziele. Doch nur was sicht- und erlebbar ist, kann auch bewegen. Du kannst das? Dann werde kreativ, nimm mit deinem „Bild der Energieeffizienz“ teil und bringe den Klimaschutz kreativ voran!

Der Kreativwettbewerb RE:DESIGN EFFICIENCY sucht Bilder, Grafiken oder Illustrationen, die die Themen Energieeffizienz und Energiesparen plakativ und treffend darstellen.

Deinen Ideen sind dabei keine Grenzen gesetzt, um das Unsichtbare – die nicht verbrauchte Kilowattstunde - sichtbar zu machen. Alle Techniken der Bildgebung und Bildgestaltung, die Energieeffizienz auf den Punkt bringen können, sind erlaubt. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Bewegtbilder sowie reine Textbeiträge. Nicht gefragt sind weit verbreitete, aber nicht zur Energieeffizienz und Einsparung (Nutzung) passende Bilder – wie Solaranlagen oder Windräder (Erzeugung) – sondern neue aussagekräftige Bilder.

Nach Ende des Wettbewerbs werden die eingereichten Bilder als Creative Commons in der ersten Energieeffizienz-Bilddatenbank zusammengestellt. Diese Bilder können anschließend von zivilgesellschaftlichen Akteuren – wie gemeinnützigen oder öffentlichen Organisationen, Forschungsinstitutionen oder Pädgog*innen – genutzt werden und so Bürger*innen unmittelbar erreichen und zu Verhaltensänderungen bewegen.

Nach individueller Absprache mit den Künstler*innen ist zudem eine Nutzung auch von anderen Akteuren möglich. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder kann auf Wunsch ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen unter: https://redesignefficiency.de/

Aktion Mensch: "Zukunft barrierefrei gestalten"

Frist: 31.03.2023

Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, stellt die Aktion Mensch unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ daher auch im Jahr 2023 das Thema Barrierefreiheit ins Zentrum der Aktivitäten. Denn es gibt viele noch nicht umgesetzte Forderungen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – auf viele Barrieren und Diskriminierungen muss immer wieder aufmerksamkeitsstark hingewiesen werden. Menschen mit Behinderung können und wollen Teil der Lösung sein – als Expert*innen in eigener Sache und Mitgestalter*innen von Anfang an.

Dazu will die Aktion Mensch im Aktionszeitraum vom 22.04.-07.05.2023 – in enger Verbindung mit der Aktion Mensch-Inklusionskampagne #OrtefürAlle – beitragen. Gemeinsam mit Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe ruft sie daher alle Menschen dazu auf, aktiv zu werden und sichtbar zu machen, wie sie eine barrierefreie Zukunft mitgestalten.

Du hast eine Idee für eine Aktion zum 5. Mai und bist auf der Suche nach finanzieller Unterstützung? Dann beantrage eine Förderung durch die Aktion Mensch!

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/was-du-tun-kannst/protesttag-5-mai

Wettbewerb "Schulhofträume"

Frist: 31.03.2023

Bei der Aktion "Schulhofträume" entwickeln Schüler*innen gemeinsam mit den Lehrkräften und anderen fachkundigen Menschen Ideen für eine grünere und nachhaltigere Schule. Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern dazu die Umgestaltung der Schulgärten und die Sanierung von Schulhöfen mit insgesamt 100.000 Euro. Der Teilnahmeschluss ist am 31. März 2023.

Für die Schulhofträume setzen sich Schüler*innen gemeinsam mit Lehrkräften und weiteren Vertreter*innen der Schule zusammen, um Ideen für einen naturnahen Außenbereich der Schule zu entwickeln: Von Insektenhotels über Hochbeete und Gemüsegärten bis hin zu Gewächshäusern und Naturlehrpfaden gibt es keine Denk-Tabus. Mit dem erstellten Konzept bewirbt sich die Schule dann für die Förderung.

Mehr unter: www.zukunftmitgemacht.de

Sonderprogramm #Gastspiel NRW 2023

Fristen:
01. - 31.03.2023: Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Mai bis August 2023 durchgeführt werden
01. - 30.06.2023: Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von September bis Dezember 2023 durchgeführt werden
Bitte beachtet die Anträge nicht vor der jeweiligen Antragsfrist einzureichen.

Das nrw landesbuero tanz fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Sonderförderprogramm zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie Gastspiele von Projekten der professionellen Freien Darstellenden Künste. Ziel ist es, neben der akut notwendigen Unterstützung in sowie nach der Krise zusätzlich einen nachhaltigen Auf- und Ausbau von Gastspielstrukturen und neuen Veranstalternetzwerken, insbesondere im ländlichen Raum, zu befördern. Aus dem Kulturstärkungsfonds stehen hierfür 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Das Programm ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Gefördert werden bis zu vier Vorstellungen im Rahmen eines Gastspiels - innerhalb und außerhalb des Heimatortes in NRW - von professionellen freischaffenden Künstler:innen, Ensembles, Kollektiven im Bereich Freie Darstellende Künste, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen präsentieren wollen.

Antragsberechtigt sind:
• Selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Freie Darstellende Künste, die in NRW leben und arbeiten
• Theater, Soziokulturelle Zentren, Bespieltheater und sonstige Institutionen (u.a. „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“), die für und mit der freien Szene in NRW arbeiten.

Antragsfrist: Ab sofort und fortlaufend für Gastspiele von Mai - Dezember 2022, jedoch bis spätestens 15.11.2022.

Mehr unter: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung

Tanztreffen der Jugend 2023

Frist: 31.03.2023

Wir suchen junge Tanzbegeisterte, die mit Tanz ausdrücken, was sie zu sagen haben! Alle zeitgenössischen und urbanen Tanzstile sind willkommen, egal, ob ihr euch auf Tanzboden oder Asphalt bewegt.

Wir freuen uns über Vielfalt: Ihr könnt mit unterschiedlichen Ausdrucksformen experimentieren, Stile verbinden oder die Grenzen zu Theater, Performance, Kunst und Musik überschreiten. Themen und Inhalte bestimmt ihr selbst.

Dann bewerbt euch jetzt mit eurem Tanzstück für das Tanztreffen der Jugend 2023!

Für alle jungen Tänzer*innen und Choreograf*innen von 11 bis 21 Jahren.

Ihr könnt euch als Einzelperson, als Duo, als freie Gruppe oder als Ensemble einer Schule oder Tanzschule bewerben.

Mehr unter: https://www.berlinerfestspiele.de/de/tanztreffen-der-jugend/der-wettbewerb/bewerbung/start.html

Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland

Frist: 31.03.2023

Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.

Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. im Rheinland gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.

Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.

Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp

RUDOLF AUGSTEIN STIFTUNG 2023

Frist: 01.04.2023

In der künstlerischen Regelförderung der Rudolf Augstein Stiftung können maximal 10.000 Euro beantragt werden.
Antragsberechtigt sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen.

Weitere Informationen unter: https://rudolf-augstein-stiftung.de/foerderbereich-kunst/

Wüstenrot-Stiftung

Fristen:
01.04.2023
01.08.2023
01.11.2023

Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. November eines Jahres eingereicht werden.

Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche

Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.

Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2

Echt Kuh-l! – Bundeswettbewerb zur nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährung

Frist: 01.04.2023

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt den bundesweiten Schülerwettbewerb »Echt Kuh-l« aus. Das Motto der aktuellen Ausschreibung lautet: »Echt kuh-l! ist …« Rund ums Thema Schulverpflegung.

Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler aller Schularten in der Bundesrepublik Deutschland. Es können Gruppen- oder Einzelarbeiten eingereicht werden. Die Bewertung erfolgt in vier Altersgruppen
• Altersgruppe I: Klassen 3 – 4,
• Altersgruppe II: Klassen 5 – 6,
• Altersgruppe III: Klassen 7 – 8,
• Altersgruppe IV: Klassen 9 – 10.

»Echt kuh-l!« beschäftigt sich grundsätzlich mit dem Thema Ökolandbau und Fragestellungen rund um eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung. Der Wettbewerb stellt jedes Jahr ein anderes Thema heraus »Echt kuh-l!«. Der Schulwettbewerb zur nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährung. Er basiert auf dem Prinzip des handlungs- und erlebnisorientierten Lernens, deswegen wollen wir mit dem Wettbewerb die Lust am Lernen wecken!

Mehr unter: http://www.echtkuh-l.de/

Wetzlarer Klarinetten-Wettbewerb

Frist: 03.04.2023

Der Wetzlarer Klarinettenwettbewerb fördert und fordert die Jugendlichen in einer großen Bandbreite, da sie sich sowohl mit einem Solostück als auch mit einem Ensemblestück, dem Pflichtstück, präsentieren müssen. Die Kammermusik ist ein wesentlicher Teil des Wettbewerbs und so freuen wir uns, dass wir auch für diesen Wettbewerb wieder hochkarätige Profimusiker:innen als Kammermusikpartner:innen in der Finalrunde zu Gast haben werden.

Klarinetten-Gesellschaft e.V. möchte Jugendliche auf ihrem musikalischen Weg zur Ausbildung als Klarinettistin oder Klarinettisten unterstützen. Der Wetzlarer Klarinetten-Wettbewerb richtet sich deshalb an Jugendliche und junge Erwachsene bis zu 19 Jahren, die auf hohem Niveau ihr Können zeigen möchten.

Teilnahmeberechtigt sind Schüler aller Nationalitäten bis 19 Jahre (Stichtag 31.12.2023), Musikstudierende ausgenommen.

Wettbewerb und Konzerte finden statt im Konzertsaal der Wetzlarer Musikschule e.V., Schillerplatz 8, 35578 Wetzlar

Weitere Informationen unter: https://www.wetzlarer-klarinettenwettbewerb.de/

„Preis für digitales Miteinander“

Frist: 03.04.2023

Jährlich verleiht die Initiative „Digital für alle“ anlässlich des Digitaltags den „Preis für digitales Miteinander“. In der Kategorie „Digitale Teilhabe“ werden Personen oder Initiativen ausgezeichnet, die sich dafür einsetzen, digitale Teilhabe zu ermöglichen. Die Kategorie „Digitales Engagement“ würdigt diejenigen, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen.

Weitere Informationen unter: https://digitaltag.eu/preis-fuer-digitales-miteinander

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Fristen:
Antragsphase: 22. März 2023 – 12. April 2023 (61. Förderrunde)
Antragsphase: 21. Juni 2023 – 12. Juli 2023 (62. Förderrunde)
Antragsphase: 20. September 2023 – 11. Oktober 2023 (63. Förderrunde)

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler/

Internationaler Senefelderpreis 2023

Frist: 11.04.2023

Seit 1975 wird der Senefelder-Preis zu Ehren von Alois Senefelder, dem Erfinder der Lithographie, vergeben. Er zählt zu den begehrtesten Auszeichnungen für künstlerische Druckgraphik.

Für das Jahr 2023 schreibt die Internationale Senefelder-Stiftung (ISS) mit Unterstützung des Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) erneut einen Wettbewerb aus, mit dem besondere Leistungen auf dem Gebiet der künstlerischen Lithographie und ihrer Weiterentwicklung im Flachdruck gewürdigt werden. Vorgesehen ist neben Preisgeldern von insgesamt 2.000,- € vor allem eine Ausstellung von Werken der Preisträger in Offenbach am Main sowie – falls sich geeignete Partner finden – auch an anderen Orten.

Die Juryleitung besteht aus Vorstandsmitgliedern der ISS, sowie Vertretern von Künstlern des BBK.

Die Auszeichnung der Preisträger und Preisträgerinnen erfolgt im September 2023 im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung, diese ist gleichzeitig auch die Abschlussveranstaltung des zweiten Internationalen Lithographie-Kolloquium in Offenbach am Main.

Eingereicht werden kann eine künstlerische Arbeit (ein- oder mehrfarbige Orginaldruckgraphik) aus den Bereichen:
1. Lithographie: Arbeit auf Stein
2. Flachdruckzeichnung: Arbeit auf Metalloffsetplatte oder Folie
3. Mischdruck: Weiterentwicklung zu 1. und 2. oder zu anderen experimentellen Formen des Flachdrucks

Die eingereichte Arbeit kann mittels Handpresse oder motorisch angetriebener Druckmaschine hergestellt sein, nicht zugelassen sind fotomechanische oder gerasterte Reproduktionen oder Digitaldrucke. Die Arbeit darf nicht vor 2020 entstanden sein, sie muss ohne Rahmen eingereicht werden. Das Format darf maximal 100 x 70 cm betragen, eine kurze Beschreibung der angewandten Arbeitstechnik soll beigefügt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.senefelderstiftung.de/

Fritz-Wortelmann-Preis

Frist: 16.04.2023

Ziel des Preises ist die Förderung des zeitgenössischen Figuren- und Objekttheaters in den drei Kategorien „Jugendclubs und Schultheater“, „Erwachsene Amateure“ und „Professioneller Nachwuchs“.

Ausdrücklich eingeladen, sich an dem bundesweiten Wettbewerb zu beteiligen, sind Ensembles aus Musik- oder Kunstschulen, Theaterzentren und weiteren Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Weitere Informationen unter: https://www.fidena.de/portal/fritz-wortelmann-preis/mn_60

Bundespreis Ecodesign 2023

Frist: 17.04.2023

Der Bundespreis Ecodesign ehrt Designer*innen, Unternehmen und Studierende aus Deutschland und Europa, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

Weitere Informationen unter: https://idz.de/dokumente/bpeco_2023_kurzinfo.pdf

Schultheater der Länder

Frist zur Vorauswahl in NRW: Sa. 15.04.2023 mit Bewerbungsvideo
Frist beim Bundesverband: 30.04.2023

Das bundesweite Schultheaterfestival vom 16. - 21.09.2023 in Trier zeigt die Vielfalt von Schultheater aller Schulformen und Schulstufen. Die diesjährige Ausgabe steht unter der Überschrift "Schultheater.Rollen".

Bewerben können sich Schultheatergruppen, die sich in ihren Produktionen z.B. mit sozialen Rollen auseinandersetzen und gesellschaftliche Rollenklischees erforschen.
Gesucht werden Schultheaterproduktionen, die (z. B.)
• sich mit sozialen Rollen auseinandersetzen (z. B. als Jugendlicher in Gesellschaft und Schule).
• gegenwärtig zu findende gesellschaftliche Rollenklischees und Rollenerwartungen erforschen.
• eine Theaterform erproben, die literarische Figuren und autobiographische Dokumente verhandelt.
• sich in besonderer Weise auch mit der Rolle der Zuschauerin bzw. des Publikums auseinandersetzen.
• mit der Rollen-Sehnsucht der Spieler*innen inhaltlich und/oder formal experimentieren.
• festgeschriebene Rollenbilder erspüren und das Potential theatraler Bildung für Identifikationsprozesse und/oder das Schultheater erproben.
• Rollenmuster, „Othering“ und Rollenzuschreibungen in den sozialen Medien untersuchen.
• transkulturelle Rollenarbeit als Impulsgeber für kulturelle Identitätsverflechtungen nutzen.
• sich mit klassischen, literarischen Rollen experimentell auseinandersetzen (z.B. Figurensplitting, crossgender etc.).

Kosten: 80,00 € pro Teilnehmende

Die Bewerbung muss zunächst an den Landesverband gehen, der eine Vorauswahl trifft und diese weiterzuleitet.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturellebildung-nrw.de/aktuell?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=962&type=98&cHash=3d5da77b2344efa3abc91c654cd0f135

Hattinger Förderpreis für junge Literatur 2023

Frist: 30.04.2023

Der Förderverein Stadtmuseum Hattingen e.V. vergibt im Jahr 2023 gemeinsam mit der Stadt Hattingen zum 27. Mal den Hattinger Förderpreis für junge Literatur. Der Literaturpreis wird seit 1991 jährlich und seit 2011 alle zwei Jahre vergeben.
Initiiert wurde der Wettbewerb von der Hattinger Kulturinitiative "Kubischu", die ihn bis 2010 in eigener Regie durchführte.

Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren, die im Jahr 2023 zwischen 16 und 25 Jahre alt sind. Sie können für die öffentliche Lesung im Rahmen der Hattinger Literatur- Tage 2023 je einen Prosa-Text in deutscher Sprache zu einem selbst gewählten Thema digital einreichen (Umfang: max. 10.000 Zeichen, 1,5-zeilig, 11 Punkt Schriftgröße, abgespeichert im pdf-Format). Die Texte müssen unveröffentlicht sein.

Eine fünfköpfige Jury wählt aus allen Einsendungen bis zu acht Beiträge für eine öffentliche Lesung der Autorinnen und Autoren am 29.10.2023 in Hattingen aus und vergibt einen Jurypreis. Die Gäste der Lesung stimmen zusätzlich über einen Publikumspreis ab. Das Preisgeld beträgt in beiden Kategorien je 300 Euro.

Weitere Informationen unter: https://www.hattingen.de/stadt_hattingen/Bildung%20und%20Kultur/Stadtmuseum/F%c3%b6rderverein/Hattinger%20F%C3%B6rderpreis%20f%C3%BCr%20junge%20Literatur/

Hattinger Förderpreis für junge Literatur 2023

Frist: 30.04.2023

Der Förderverein Stadtmuseum Hattingen e.V. vergibt im Jahr 2023 gemeinsam mit der Stadt Hattingen zum 27. Mal den Hattinger Förderpreis für junge Literatur. Der Literaturpreis wird seit 1991 jährlich und seit 2011 alle zwei Jahre vergeben.

Initiiert wurde der Wettbewerb von der Hattinger Kulturinitiative "Kubischu", die ihn bis 2010 in eigener Regie durchführte.

Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren, die im Jahr 2023 zwischen 16 und 25 Jahre alt sind. Sie können für die öffentliche Lesung im Rahmen der Hattinger Literatur- Tage 2023 je einen Prosa-Text in deutscher Sprache zu einem selbst gewählten Thema digital einreichen (Umfang: max. 10.000 Zeichen, 1,5-zeilig, 11 Punkt Schriftgröße, abgespeichert im pdf-Format). Die Texte müssen unveröffentlicht sein.

Eine fünfköpfige Jury wählt aus allen Einsendungen bis zu acht Beitrage für eine öffentliche Lesung der Autorinnen und Autoren am 29.10.2023 in Hattingen aus und vergibt einen Jurypreis. Die Gäste der Lesung stimmen zusätzlich über einen Publikumspreis ab. Das Preisgeld beträgt in beiden Kategorien je 300 Euro.

Mehr unter: https://www.hattingen.de/stadt_hattingen/Bildung%20und%20Kultur/Stadtmuseum/F%C3%B6rderverein/Hattinger%20F%C3%B6rderpreis%20f%C3%BCr%20junge%20Literatur/

Wettbewerb "My Digital World"

Frist: 30.04.2023

Mit dem Wettbewerb "My Digital World" prämiert der Verein "Deutschland sicher im Netz" engagierte junge Menschen, die sich für mehr Sicherheit im Netz einsetzen. Die Teilnehmer*innen können ihre Beiträge zur Aufgabenstellung "Facts Against Fake" oder in der freien Kategorie einreichen und haben die Chance, Geld- und Sachpreise oder eine Klassenfahrt nach Berlin zu gewinnen.

Mitmachen können ganze Schulklassen sowie Gruppen mit mindestens fünf Personen der Klassen 7 bis 12. Die Arbeit soll von den Schüler*innen unter Anleitung einer Lehrkraft selbstständig angefertigt werden. Falls Quellen genutzt werden, müssen diese angegeben werden. Die Lehrkraft sollte sich – abhängig von Alter und Selbstständigkeit der Teilnehmenden – eine beratende Tätigkeit beschränken.

Folgende Einreichungsformen können gewählt werden:
• Infografik: Eine Wandzeitung bzw. ein Lernplakat im Format A1 mit einem dazugehörigen, erläuternden Begleitheft mit maximal 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
• Video: Ein selbstgedrehtes, vertontes Video mit einer Länge von maximal zehn Minuten in einem gängigen Videoformat
• Multimedia-Präsentation: Eine mit visuellen und auditiven Inhalten angereicherte Präsentation in einem gängigen Format mit maximal 20 Folien

Mehr unter: www.mydigitalworld.org

Infrastrukturförderung - Neue Strukturen für den Musikstandort Deutschland

Frist: voraussichtlich im Mai

Mit der Infrastrukturförderung will die Initiative Musik gGmbH das Ökosystem Musikwirtschaft und die Musikkultur nachhaltig stärken, für professionellere Rahmenbedingungen. Das können bundesweite Projekte sein oder aber auch Aktivitäten zum Aufbau und zur Unterstützung von regionalen Förderstrukturen in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Dazu zählen Workshops, Mentoringprogramme, wissenschaftliche Studien genauso wie Konferenzen und Vernetzungsplattformen.

Die Antragsphase für die 1. Förderrunde im Jahr 2023 läuft von 23. Januar bis 13. Februar 2023.

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/strukturfoerderung

Kunstpreis Kunstverein Münsterland 2023

Frist: 01.05.2023

Der Kunstverein Münsterland e.V. verleiht 2023 einen Kunstpreis für Bildende Kunst. Der Preis ist bestimmt für Künstlerinnen und Künstler in den Bereichen Malerei und Grafik, Bildhauerei und Plastik sowie Fotografie. Der Kunstpreis Münsterland wird vergeben, um bundesweit überdurchschnittliche Begabungen zu ehren und interessante Perspektiven und künstlerische Weiterentwicklungen zu fördern und Menschen in der Region Positionen der aktuellen Kunst nahe zu bringen.

Ausgezeichnet werden Künstlerinnen und Künstler, die einen Abschluss an einer deutschen Kunsthochschule oder einen anderen, vergleichbaren ausländischen Abschluss erworben haben und ihr Studium 5 Jahre und mehr abgeschlossen haben.

Der Preis wird alle vier Jahre verliehen.

Der Kunstpreis Kunstverein Münsterland ist mit € 10.000,00 dotiert sowie einer Preisträgerausstellung im Kunstverein Münsterland e.V. in Coesfeld, Jakobiwall 1, verbunden.

Die Preisverleihung findet am 19.11.2023 im Kunstverein Münsterland e.V., Jakobiwall 1, 48653 Coesfeld statt. Die Ausstellung beginnt am 19.11.2023 und endet am7.1.2024.

Weitere Informationen unter: https://www.kunstverein-muensterland.de/index.php/foerderung-kunstschaffende/kunstpreis

Europäischer Kunstpreis 2023 der B. und G. Rosenheim-Stiftung

Frist: 02.05.2023

Thema 2023: Krieg und Frieden

Metier 2023: Handzeichnung s/w

Die Bernd und Gisela Rosenheim-Stiftung wurde 1993 von dem Bildhauer und Maler Bernd Günther Rosenheim errichtet (www.berndrosenheim.de). Sie dient der Förderung zeitgenössischer, bildender Kunst und vergibt einen Kunstpreis mit einer damit verbundenen Ausstellung.

Das Preisgeld beträgt 5.000,- Euro.

Für den Preisträger sowie die Künstlerinnen und Künstler der engsten Wahl wird eine Ausstellung vom 25.11.2023 – 18.01.2024 in der Galerie des Hauses der Stadtgeschichte in Offenbach am Main ausgerichtet. Begleitend erscheint ein Katalog. Jeder an der Ausstellung beteiligte Künstler erhält 10 Kataloge.

Die Bewerber sollen hauptberuflich im Bereich der bildenden Kunst tätig sein und ihr Studium abgeschlossen haben. Teilnahmeberechtigt sind Künstler/innen mit Wohnsitz innerhalb Europas. Es besteht keine Altersbegrenzung.

Weitere Informationen unter: https://www.rosenheim-kunstpreis.de/?mtm_campaign=mailing

denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule

Frist: 02.05.2023

Mit "denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule" fördern die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und ihre Partner seit 2002 bundesweit schulische Projekte zu den Themen Kulturelles Erbe und Denkmalschutz.

Ob im Unterricht, in Schul-AGs oder als Angebot im Ganztag, im Rahmen von "denkmal aktiv"-Projekten beschäftigen sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften und fachlichen Partnern intensiv mit einem Kulturdenkmal ihrer Region. Hinzugekommen ist ein Förderschwerpunkt, bei dem die Zusammenarbeit mit Schülerlaboren und handlungsorientiertes Lernen im Mittelpunkt stehen.

Das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unterstützte Kooperationsprojekt lädt dazu ein, schädliche Umwelteinflüsse auf das Kulturerbe im Unterricht zu untersuchen.

Authentische Geschichtsorte entdecken und so die Bedeutung unseres Kulturerbes kennen und schätzen lernen – das sind die Ziele von „denkmal aktiv“. Schulen, die am Schulprogramm teilnehmen, werden bei Durchführung ihres Projekts mit einer fachlich koordinierenden Begleitung und auch finanziell unterstützt.

Weitere Informationen unter: https://denkmal-aktiv.de/teilnahme

U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN

Fristen:
02.05.2023
02.11.20223

Mit dem Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu wecken und zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen.

Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben, können Fördermittel beantragen. Aus dem Antrag muss dabei erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.

Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.

Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 2.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 70% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.

Mehr unter: http://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/der-jugend-eine-chance.html

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung

Fristen:
02.05.2023
02.11.2023

Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.

Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Der Fonds Soziokultur fördern nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.

Es können auch größere Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.

Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.

Innovationspreis Soziokultur: „Kulturarbeit aktiviert“
Wie können soziokulturelle Akteur*innen dazu beitragen, dass durch Kooperationen mit Partnern anderer Bereiche wie Soziales, Arbeit, Ökologie oder lokaler Wirtschaft und Verwaltung die Wirksamkeit der Kulturarbeit in die Gesellschaft verstärkt wird? Wie können Menschen aktiviert und ermächtigt werden, selbst kulturell-soziales Miteinander zu gestalten? Hier geht es um eine Einmischung im besten Sinne: Soziokulturelle Projekte können als Plattformen für Belange und Ideen von Bürger*innen funktionieren. Hinter aktivierender Kulturarbeit steht die Stärkung der Demokratie, die sich im Alltag jedes Einzelnen spiegeln muss, um widerstandsfähig zu bleiben.

Alle zwei Jahre vergibt der Fonds Soziokultur den mit 10.000 Euro dotieren Preis zu einem wechselnden Thema. Zum Thema „Kulturarbeit aktiviert“ – nach dem Motto „Einmischende Kulturarbeit“ – können Projekte aus der Allgemeinen Projektförderung für den Innovationspreis vom Kuratorium des Fonds nominiert werden. Eine gezielte Bewerbung um den Preis ist daher nicht nötig. Nach Projektende werden Prozess und Ergebnis durch eine Preisjury des Fonds Soziokultur juriert.

Mehr unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.

Fristen:
15.05.2023
15.11.2023

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore,

Mehr unter: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0

VielfALT – Fotowettbewerb zum Leben im Alter

Frist: 21.05.2023

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen lädt zur Teilnahme am Fotowettbewerb "VielfALT" ein. Gesucht werden Fotografien, die die Vielfalt und die Potenziale älterer Menschen in der heutigen Gesellschaft dokumentieren und stereotype Altersbilder hinterfragen.

Der Fotowettbewerb will das gesamte Spektrum der Lebenswirklichkeiten älterer Menschen abbilden. Denn Älterwerden hat heute viele Gesichter. Die Babyboomer erreichen das Rentenalter. Gleiches gilt für immer mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Individualität und Identität werden auch von Älteren zunehmend offener und sichtbarer gelebt.

Vier Kategorien stehen zur Verfügung:
• Das bin ich. Individuell im Alter
• Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter
• Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter
• Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch

Der Fotowettbewerb VielfALT richtet sich sowohl an Profis als auch an Amateur. Insgesamt sind Geldpreise im Gesamtwert von 19.000 Euro zu gewinnen. Der Fotowettbewerb wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Weitere Informationen unter: https://www.bagso.de/themen/vielfalt/fotowettbewerb/

Literaturwettbewerb: Wenn jemand eine (Zug-)Reise tut … - Erlebnisse in der Bahn

Frist: 30.05.2023

Wir fahren stets mit dem Auto zur Arbeit oder zu einem wichtigen Termin, da wir glauben, dass damit alles schneller und präziser geht. Aber manche Tagesabläufe tragen sich ganz anders zu, als wir sie ursprünglich geplant hatten. In unvorhergesehener Weise entscheiden wir uns dann doch ganz spontan dazu, lieber den (Regional-)Zug, die S- oder U-Bahn zu nehmen als den eigenen PKW. Dabei haben wir zu öffentlichen Verkehrsmitteln eigentlich gar keine Beziehung. Warum also können oder wollen wir unseren PKW nicht nehmen? Welche Einmaligkeit hält uns davon ab? Vielleicht eine Panne? Oder ein verlegter Autoschlüssel …?

Warum entscheiden wir uns ausgerechnet an diesem einen Tag und in diesem Augenblick gegen das eigene Auto? Und was geschieht während der Zugfahrt, die wir stattdessen angetreten haben? Wir begegnen anderen Menschen, die wir zum größten Teil gar nicht kennen. Fremde Menschen der unterschiedlichsten Altersgruppen, Schichten und Herkunft. Aber in welche Situationen, die die Bahnfahrt so außergewöhnlich machen, geraten wir? Und wodurch werden diese ausgelöst? Welche Begebenheiten oder Abenteuer, mit denen wir überhaupt nicht rechnen konnten, erleben wir in dem Zug? In wieweit spielt der Zufall eine Rolle? Werden wir das geplante Ziel der Bahnreise überhaupt erreichen? Oder wird die Zugfahrt für uns zur Qual, zur Feuerprobe, zu einer Art Prüfung oder vielleicht doch noch zur schönsten Erinnerung, die unser Schicksal bestimmt – ja möglicherweise sogar unser ganzes Leben beeinflusst?

Schicken Sie uns Ihre mit Spannung geladenen, aufregenden, abenteuerlichen Geschichten rund um das Thema „Wenn jemand eine (Zug-)Reise tut …“.
Bitte wählen Sie eine originelle Überschrift für Ihre Werke. Titel wie „Die Zugreise“, „Unterwegs“, „Mit dem Zug unterwegs“, „Vom PKW auf den Zug u. s. w. sind zu allgemein und häufen sich daher.
Die Geschichten dürfen auf keinen Fall mehr als 10.800 Zeichen — einschließlich Leerzeichen — haben.

Mehr unter: https://www.pohlmann-verlag.de/AUSSCHREIBUNGEN/

"Zeig uns wer Du bist" – Fotowettbewerb

Frist: 31.05.2023

Neue Perspektiven gesucht: Fotowettbewerb für Menschen mit Fluchterfahrung und Einwanderungsgeschichte und engagierte aus der ehrenamtlichen Arbeit.

"Zeig uns wer du bist!"

Unter diesem Motto startet der diesjährige Fotowettbewerb des Rheinisch-Bergischen Kreises. Sie engagieren sich ehrenamtlich für geflüchtete und zugewanderte Menschen oder haben selbst eine Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte? Dann sind Sie genau die richtige Person, die am Fotowettbewerb teilnehmen sollte!

Wer bin ich und wer möchte ich sein? Diese Frage stellt sich jeder Mensch in seinem Leben. Es ist die Frage nach der eigenen Identität. Dabei kann der Begriff der Identität für Menschen sehr unterschiedliche Bedeutung haben.
Wie antwortet man auf die Frage „Wer bist du?“ Wahrscheinlich würde man den eigenen Namen nennen. Der Name ist zwar wichtig, aber nicht alles was eine Person ausmacht. Was ist das Erste, woran man denkt, wenn man diese Frage gestellt bekommt. Der Beruf? Die Herkunft oder Nationalität? Die Menschen im Umfeld? Oder eher die Überzeugungen, Hobbys oder Religion?

Ganz egal was Sie mit dieser Frage verbinden, zeigen Sie es in einem Bild!
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Vielfalt der Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis zu zeigen, aber auch ihre Gemeinsamkeiten heraus zu stellen. Jeder Mensch ist einzigartig in seiner Persönlichkeit. Doch die Leidenschaft für die gleichen Hobbys oder gemeinsame Überzeugungen schaffen auch Verbindungen.

Die Bilder können bis zum 31.05.2023 an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: KI@rbk-online.de.
Nach der Frist werden alle Bilder, die zum Wettbewerb zugelassen sind, vom Rheinisch-Bergischen Kreis im Kommunalen Integrationszentrum und auf dem Integrationsportal veröffentlicht.

Als Preise winken jeweils Gutscheine im Wert von
- 100 € für den dritten,
- 250 € für den zweiten und
- 500 € für den ersten Platz.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Markus Lichterkus unter 02202 13-2172 zur Verfügung, oder wenden sie sich an ki@rbk-online.de.

Zum Wettbewerb zugelassen sind digitale oder digitalisierte Fotos. Eine kurze Erläuterung, warum gerade dieses Bild Ihre Identität ausdrückt kann der Einsendung beigefügt werden. Diese ist aber nicht entscheidend.
Für jedes Foto müssen folgende Angaben ersichtlich sein: Name der/des Fotografin/ Fotografen sowie Titel des Bildes.
Die Teilnehmenden bestätigen mit Einreichung der Bilder, dass die Bild- und Urheberrechte ausschließlich bei Ihnen liegen und dass Sie eine schriftliche Erlaubnis aller auf dem Foto abgebildeten Personen haben, um das Bild im Rahmen des Fotowettbewerbs zu veröffentlichen.
Die Teilnehmenden haften für missbräuchlich eingesandte Bilder Dritter. Mit der Teilnahme erlauben die Teilnehmenden dem Rheinisch-Bergischen Kreis, die eingesandten Fotos in gedruckter sowie digitaler Form bis zum Ende des Fotowettbewerbes zu verwenden und auf Facebook zu veröffentlichen.

Weitere Informationen unter: https://www.rbk-direkt.de/fotowettbewerb_2023.aspx

Vacasol Jugendförderung

Frist: 31.05.2023

Einmal jährlich vergibt die Vacasol Jugendförderung 20 x 500 Euro, also insgesamt 10.000 Euro. Folgende Möglichkeiten gibt es: Sie bezuschussen eine Sparte oder ein Team eines Vereines mit 500 Euro pro Antrag. Es wird hiermit die Anschaffung von Equipment/ Ausstattung bezuschusst, bzw. können Teilnahmekosten an Freizeitveranstaltungen bezuschusst werden.
Sie bezuschussen einen Verein mit 500 Euro pro Antrag. Der Verein kann die Fördermittel für bestimmte Projekte im Bereich des Kinder- und Jugendsektors einsetzen.

Mehr unter: https://www.vacasol.de/vacasol-jugendforderung

NEUSTART KULTUR: "Neustart Literatur" - Neue Perspektiven für Dramatikerinnen und Dramatiker

Frist: neu: laufend bis 31.05.2023

Wer: Deutscher Literaturfonds e.V.

Die Überbrückungsförderung wird als Stipendium zur Linderung der pandemiebedingten Einbußen vergeben. Sie richtet sich an professionelle freischaffende Bühnenautorinnen und -autoren, deren deutschsprachige Theaterstücke / Überschreibungen / Bühnenadaptionen* in folgenden Zeiträumen an einem professionellen Theater in deutscher Sprache nachweislich zur Premiere angesetzt waren oder sind, und deren Vorstellungen oder Gastspiele pandemiebedingt, auch unabhängig von behördlichen Vorgaben, gar nicht oder nur begrenzt stattfinden konnten oder können:

*Ausgenommen sind Bühnenadaptionen, die von Regisseurinnen und Regisseuren im Rahmen ihres Regieauftrags verfasst wurden oder werden.

b) 01.01.2023 bis 30.6.2023

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Spielstätte, die für die Vorstellungen vorgesehen war oder ist. Die maximale Fördersumme beträgt EUR 8.000 pro Zeitraum. Es können maximal drei Produktionen pro Zeitraum eingereicht werden.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 31.01.2023, das Online-Antragsformular wird um 12 Uhr freigeschaltet. Anträge können nur bis zum 31.05.2023 gestellt werden. Die Einsendungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Mehr unter: https://deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/neue-perspektiven-fuer-dramatikerinnen-und-dramatiker-verlaengert/

Förderprogramm Culture Moves Europe

Frist: 31.05.2023

Culture Moves Europe ist das neue europäische Programm für kulturelle Mobilität. Es wird durch das Creative-Europe-Programm der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut umgesetzt.

Culture Moves Europe bringt Künstler:innen, Kulturschaffende und Kulturprofis aus den Ländern, die an Creative Europe teilnehmen, zusammen. Das Programm richtet sich insbesondere auch an Nachwuchskünstler:innen und bietet eine Mobilitätsförderung für die Durchführung eines internationalen Projekts. Dabei konzentriert es sich auf die Sektoren Architektur, kulturelles Erbe, Design und Modedesign, literarische Übersetzung, Musik sowie darstellende und bildende Künste. Es deckt alle Länder des Programms Creative Europe ab – einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete und der Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union. Obwohl Culture Moves Europe generell auf Europa und darüber hinaus ausgerichtet ist, haben Personen mit legalem Wohnsitz in der Ukraine ausnahmsweise auch die Möglichkeit, sich für eine virtuelle Mobilität zu bewerben.

Culture Moves Europe besteht aus zwei sogenannten „Aktionen“:
• Individuelle Mobilitäten für Einzelpersonen, die zwischen sieben und sechzig Tagen reisen, sowie für Gruppen von bis zu fünf Personen, die für bis zu 21 Tage reisen. Laufende Ausschreibungen für Künstler:innen und Kulturschaffende aller Sparten werden jedes Jahr zwischen Herbst und Frühjahr veröffentlicht.
• Residenzen für Gastorganisationen (ab Anfang 2023): Finanzielle Unterstützung zur Förderung von Kurzzeitaufenthalten (1 bis 3 Monate), Langzeitaufenthalten (3 bis 6 Monate) und ausgedehnten Aufenthalten (bis zu 10 Monate). Für jeden Sektor wird es während der Laufzeit des Programms je zwei Ausschreibungen geben.

Culture Moves Europe baut auf den Ergebnissen der I-Portunus-Pilotphase auf, die dem aktuellen Programm von 2018 bis 2022 vorausging. Culture Moves Europe verfügt über ein Budget von 21 Millionen Euro für den Zeitraum 2022 bis 2025. Damit können rund 7.000 Künstler:innen und Kulturschaffende ins Ausland reisen, um sich beruflich weiterzuentwickeln, international zusammenzuarbeiten oder ihre Werke einem neuen Publikum zu präsentieren.

Die erste Bewerbungsrunde für individuelle Mobilitäten läuft vom 10. Oktober 2022 bis zum 31. Mai 2023.

Mehr unter: https://www.goethe.de/ins/be/de/kul/eur/cme.html

Institut Francais - Projektförderung - Bureau des arts plastiques

Ab dem Jahr 2023 ändert das Büro für Bildende Kunst/Bureau des arts plastiques sein Förderprogramm für Projekte und Ausstellungen französischer Künstler:innen in Deutschland. Deutsche Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ihre Anträge gemäß dem folgenden Zeitplan einreichen:

Fristen:
15.06.2023
15.11.2023

Das Bureau des arts plastiques unterstützt deutsche Einrichtungen, die Ausstellungen mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstlern organisieren und die Verbreitung ihrer Arbeiten in Deutschland fördern.
Vorrangig gefördert werden monographische Ausstellungen aufstrebender Künstler, die von innovativen Institutionen und national bzw. international anerkannten Partnern organisiert werden.
Mehr unter: https://www.institutfrancais.de/kultur/kunst-architektur/projektfoerderung

Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung

Fristen:
15.06.2023
15.12. 2023

Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.

Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.

Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/

Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung

Fristen:
15.06.2023
15.12.2023

Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/

Aktion Mensch: Kunst und Kultur für alle

Frist: laufend bis 15.06.2023

Gemeinsam Kunst und Kultur leben und genießen: Inklusion heißt auch, das eigene Lebensumfeld und Freizeitaktivitäten selbstbestimmt gestalten zu können. Partizipative Vorhaben wie Tanzprojekte, Konzerte, Malerei oder Fotografie ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Entfaltung.

Die Aktion Mensch unterstützt inklusive partizipative Projekte, in denen sich Menschen mit und ohne Behinderung kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können. Für die inhaltliche und barrierefreie Ausgestaltung werden bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bereitgestellt. Förderanträge können bis zum 15. Juni 2023 gestellt werden.

Mit dieser Förderung unterstützt die Aktion Mensch Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur wie zum Beispiel:
• Theater und Tanz (Theateraufführungen, Tanzprojekte etc.)
• Film und Audio (Hörspiele, Filmprojekte etc.)
• Musik (Konzerte, Chorprojekte, Instrumente lernen etc.)
• Kunst (Fotografie, Malerei, Graffiti etc.)
• Handwerk (Nähen, Stricken, Basteln, Schreinern, Töpfern etc.)
Die Förderung verteilt sich auf zwei verschiedene Bausteine, Partizipation und Barrierefreiheit, wobei die Erfüllung des Bausteins zur Partizipation Voraussetzung für eine Projektbewilligung ist.

Baustein 1: Partizipation
Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur, die Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit geben, ihre Wünsche und Ideen aktiv mit einzubringen und ihrer Kreativität Ausdruck zu verleihen. Alle Beteiligten sollten dabei gehört werden und das geplante Vorhaben nach eigenen Vorstellungen gestalten. Regelmäßige Austauschrunden zur gemeinsamen Planung sind Teil des Projektes.

Baustein 2: Barrierefreiheit
Die Aktion Mensch fördert den Abbau von baulichen, technischen, digitalen und sprachlichen Barrieren, um optimale Zugangsvoraussetzungen für alle Beteiligten im Projekt zu schaffen. Zum Beispiel können durch die Unterstützung von Gebärdensprachdolmetscher*innen die Wünsche und Ideen von Gehörlosen mit eingebracht werden. Die Übersetzung von Dokumenten in leichter Sprache kann die Teilhabe für Menschen mit kognitiver Behinderung fördern. Der Abbau baulicher Barrieren, zum Beispiel durch eine Rampe, verschafft Rollstuhlfahrer*innen Zugang.

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/kunst-und-kultur-fuer-alle

NRW: Go Ahead – Es ist Dein Kopf

Frist: jedes Jahr zu Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen

Go Ahead – die Unfallkasse NRW und Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer suchen wieder tolle Beiträge zum Thema Sicherheit im Verkehr. Mitmachen dürfen Klassen aller weiterführenden Schulen (Sek. I und II / Förderschulen / Berufskollegs) in Nordrhein-Westfalen.

Entwickeln Sie mit Ihrer Klasse unter diesem Motto:
• eine Kurzgeschichte
• oder einen Songtext/Song
• oder eine Fotostory
• oder einen Videoclip
• oder ein freies Projekt bzw. dessen Dokumentation
Beim Go Ahead Schulwettbewerb freuen wir uns über alle Beiträge, die unter dem Motto „Schulweg, hate/ like, Helm, Chance“ zumindest sinngemäß die Begriffe verwenden.

Mehr unter: https://www.go-ahead-wettbewerb.de/

Literaturpreis Eberhard

Frist: 30.06.2023

Der Landkreis Barnim schreibt zum 22. Mal den Preis für Texte der Kinder- und Jugendliteratur zu Umweltthemen aus. Das diesjährige Motto lautet:

Barfuß über alle Berge

Autorinnen und Autoren deutschsprachiger Kinder- und Jugendliteratur sind aufgerufen, eine bislang nicht veröffentlichte und bis zur Preisvergabe nicht anderweitig zur Veröffentlichung angebotene Arbeit einzureichen. Erlaubt sind Texte aller literarischen Gattungen und Genres, ausgeschlossen sind Beiträge der Sachliteratur sowie Übersetzungen.

Weitere Informationen unter: https://www.barnim.de/kultur-freizeit/foerderung-von-kultur/literaturwettbewerbe

Förderung "Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag"

Frist: 30.06.2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit dem Programm "Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag" die Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Antragsberechtigt sind Schulträger*innen, Träger*innen der freien Jugendhilfe bzw. Träger*innen der öffentlichen Jugendhilfe, welche als Träger*innen die schulische Betreuung an Grundschulen sicherstellen. Der Antragsschluss ist am 30. Juni 2023.

Ein guter Ganztag ist dann gegeben, wenn sich Kinder wohl fühlen. Deswegen wird das ESF-Bundesprogramm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ gestartet, das pädagogische Fach- und Lehrkräfte an Grundschulen in einem gemeinsamen Prozess bei der Weiterentwicklung und Erprobung eines Partizipationskonzepts als Teil ihres Ganztagsschulkonzepts unterstützt.

Schüler*innen sind dabei von entscheidender Bedeutung und auch ihre Familien werden mit einbezogen. Damit will der Bund, neben dem notwendigen quantitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung auch wichtige Impulse für eine Verbesserung von Bildung und Betreuung im Ganztag leisten und die damit verbundenen Qualitätsansprüche sowie Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder sichern.

Mehr unter: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/

Berthold Leibinger Stiftung: Der Comicbuchpreis

Frist: 01.01.2023 bis 30.06.2023

Der Comicbuchpreis wird seit 2014 jährlich für einen hervorragenden, unveröffentlichten, deutschsprachigen Comic vergeben, dessen Fertigstellung absehbar ist.

Der Comicbuchpreis ist mit 25.000 EUR dotiert. Der Preisträger erhält neben dem Preisgeld eine Skulptur und eine Urkunde. Neben dem Preisträgerband würdigt die Jury außerdem bis zu neun gute Bewerbungsarbeiten als Finalisten. Die so ausgewählten Künstler erhalten 2.500 EUR, eine Urkunde und eine kleine Skulptur.

Auszüge aus dem prämierten Band werden in einer Ausstellung im Literaturhaus Stuttgart gezeigt. Bei der Eröffnung dieser Ausstellung findet die offizielle Preisverleihung des Comicbuchpreises statt. Die Ausstellung wird anschließend ebenfalls im Literarischen Colloquium Berlin gezeigt.

Die Ausschreibung beginnt jedes Jahr am 1. Januar und endet am 30. Juni. Die Bewerbungsarbeit sollte den Umfang für einen Band haben. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Preisverleihung Ende April/ Anfang Mai des Folgejahres nicht als Ganzes publiziert sein.

Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/preise-und-ausschreibungen/comicbuchpreis

Kunststiftung NRW - Projektförderung

Fristen:
30.06.2023
30.11.2023

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.

Neben der projektbezogenen Förderung gehört die Förderung junger, außergewöhnlich talentierter Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen, die in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur und visuelle Kunst tätig sind, zu den wichtigsten Aufgaben der Kunststiftung NRW. Mit jeweils individuell entwickelten Fördermaßnahmen – in der Regel in Form von Residenzen und Stipendien – werden die jungen Künstler unterstützt und ermutigt, konsequent ihren eigenen Weg zu verfolgen.

Mehr unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/allgemeine-vorhaben/antrag-allgemeine-vorhaben/

REAKTOR Potenziale | Call for Concepts 2023/24

Frist: 15.07.2023

In seinem transdisziplinären Programm präsentiert der REAKTOR Werke, die den Geist ihrer Zeit atmen. Was einst als zeitlose Permanenz verstanden werden wird, mag heute noch als experimentell gelten. Das gilt insbesondere für zeitgenössische Kunst. Ebendiesen Potenzialen spürt der gleichnamige Call for Concepts des REAKTOR in der bildenden Kunst nach.

Besondere Aufmerksamkeit wird raumgreifender Kunst für das architektonische Herz des REAKTOR, für den großen Saal, sowie Werken, die Klang als Element des Konzepts nutzen, zukommen. Die ausgewählten Künstler*innen werden eingeladen, ihr eingereichtes Konzept unterstützt vom Team des REAKTOR zu vertiefen und zu realisieren. In einer Ausstellung, Aufführung oder anderen dem Werk entsprechenden Präsentationsform wird das Werk im Februar 2024 mit der Öffentlichkeit konfrontiert.

Der Bewerbungsprozess ist einstufig. Eine Beschreibung, Skizzen und ein beigelegtes Portfolio bisheriger Arbeiten sind ausreichend. Das Team des REAKTOR begleitet die Zuspitzung und unterstützt die Umsetzung des Konzepts. Für die Realisierung der Ausstellung gibt es ein Produktionsbudget von bis zu € 3.500,- und praktische Unterstützung durch das technische Team des REAKTOR.

Kriterien für die Auswahl sind: Kunsterlebnis | Es wird nach Werken gesucht, die Verstand und Gefühl adressieren. Balance zwischen konzeptioneller Tiefe und materieller Präzision | Zur Beurteilung der Einreichung werden auch bereits verwirklichte Arbeiten aus dem Portfolio herangezogen. Objekte oder Konzepte, die das hohe Raumvolumen des großen Saals nutzen werden bevorzugt. Werke, die Klang als Element des Konzepts nutzen, werden bevorzugt. Ortsspezifität | Optional kann mit dem genius loci (in architektonischer, raumakustischer oder inhaltlicher Form) ein Dialog aufgenommen werden. Umsetzbarkeit | Budget, Sicherheit des Publikums

Senden Sie Ihre Einreichung an potenziale@reaktor.art. Jede Einreichung muss folgende Unterlagen beinhalten: Das vollständig ausgefüllte Einreichformular | Eine kurze Beschreibung des Konzepts (max. 2.500 Zeichen), Skizzen und/oder andere visuelle Medien zur Illustration der Konzeptidee | Ein aktuelles Portfolio zu bisherigen Werken und Ausstellungen Wenn die Datenmenge 5MB übersteigt, wird um die Zusendung der Materialien per download link ersucht. Einreichungen werden bis 15. Juli 2023 entgegengenommen.

Weitere Informationen unter: https://www.reaktor.art/open-calls

4. b.bobs-59-Literaturwettbewerbfür Menschen mit Beeinträchtigung

Frist: 31.07.2023

Leben will sich neu entfachen
Zum nunmehr vierten Mal ruft der Geest-Verlag zu einem Schreibprojekt für Menschen mit Beeinträchtigungen auf.
Eine vierte Ausschreibung und ein viertes Schreib- und Buchprojekt. Wir wollen eine Sammlung und einen Wettbewerb gestalten, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen aus möglichst vielen Altersgruppen und Regionen in den verschiedensten literarischen Formen ihren Blick aufs Leben aufzeigen. Wie verläuft mein Leben, wie empfinde ich es, welche Zielsetzungen habe ich für die Zukunft. Blicke ich positiv in die Zukunft, entfache ich ein neues Feuer oder resigniere ich auch angesichts der gesellschaftlichen Bedrohungen von Umweltkatastrophe, Krieg und sozialen Spannungen in unserer Gesellschaft.

Teilnehmen können alle Menschen aller Altersgruppen und aller Länder, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Die Beeinträchtigung muss nicht nachgewiesen werden.

Die Form des Geschriebenen ist jeder Autorin, jedem Autor selbst überlassen. Es kann eine Geschichte, ein Märchen, ein Tagebucheintrag, ein Gedicht, ein Song, ein Brief, ein Gedicht, ein Theaterstück etc. sein. Der Text sollte nicht länger als 5 (fünf) DIN-A4 Seiten sein. Die Sprache, in der geschrieben wird, ist jedem selbst überlassen.

Für Menschen, die Probleme mit dem Schreiben haben, gibt es auch die Möglichkeit, einem Schreiber die Geschichte zu erzählen, der sie dann aufschreibt. Dieser sollte bei der Einsendung als Helfer mitgenannt werden.

Es dürfen bis zu zwei Beiträge eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: https://geest-verlag.de/ausschreibungen/4-bbobs-59-literaturwettbewerb-f%C3%BCr-menschen-mit-beeintr%C3%A4chtigung-thema-leben-will

Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk

Frist: vom 01. Juni bis zum 15. Juli 2023

Mit den durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträgen fördert die Stiftung Deutsches Hilfswerk bundesweit soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen. Satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung ist die Förderung sozialer zeitgemäßer Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solcher mit Modellcharakter. Die Arbeit der Stiftung ist getragen von dem Gedanken, Menschen zu motivieren und es ihnen zu ermöglichen, andere Menschen zu unterstützen, um unser Gemeinwesen zu stärken. Die Stiftung Deutsches Hilfswerk versteht sich als Stütze der Zivilgesellschaft und will ein verlässlicher Partner sein für diejenigen, die sich für ein solidarisches Miteinander in Deutschland einsetzen.

Gemäß ihren Fördergrundsätzen fördert sie soziale Projekte und Initiativen, die sich positiv und unmittelbar auf das Zusammenleben in Deutschland auswirken. Die von der Stiftung geförderten Projekte sollen die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind. Sie fördern dort, wo eine Gemeinschaft von Menschen in ihrer Lebenssituation gestärkt wird oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume das Ziel ist.

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement stärken. Die Projekte, die sie fördern, werden einem festgestellten Bedarf gerecht, der bisher nicht oder nicht ausreichend bedient wurde. Ihre Förderungen sind vielfältig und umfassen verschiedenste Zielgruppen und Themen.

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert sowohl gemeinnützige Organisationen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören, als auch freie Träger. Gefördert werden nur Personenvereinigungen (juristische Personen), eine Förderung oder Unterstützung von Einzelpersonen (natürliche Personen) ist auch bei individuellen Notlagen nicht möglich.

Mehr unter: https://www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/foerdermittelbewerbung

NRW: Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Frist: 2. Zeitraum: 30.07.2023

Damit Kulturelle Bildung in der Kindertageseinrichtung ein größeres Gewicht bekommt, werden für das Jahr 2023 erneut Projekte ausgeschrieben.

Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2013 Empfehlungen zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung verabschiedet. Der vorschulische Bereich spielt darin eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Nachdem für das Jahr 2022 bereits Pilotprojekte in Familienzentren und plusKITAs ausgeschrieben wurden, können sich ab dem Jahr 2023 auch Projekte anderer Einrichtungstypen beteiligen.

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen dazu sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.

Maßgeblich ist außerdem, dass mit einer freien Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung kooperiert wird, deren Einbezug in den Einrichtungsalltag eine Grundlage zur Verstetigung Kultureller Bildung in die pädagogische Konzeption legt.

Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können.

Programmbegleitende Erfahrungsaustausche und Fortbildungen für Künstlerinnen und Künstler bzw. Mitarbeitende von Kultureinrichtungen, welche durch das Ministerium organisiert werden, dienen der Praxisreflexion und sollen einen regionen- und professionsübergreifenden Austausch ermöglichen.

Förderung:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.
Projekte werden mit maximal 3.000 Euro gefördert und erhalten 2.700 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten.

Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kuenstlerInnen_Kita

Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung

Frist: 31.07.2023

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland

Frist:
01.08.2023
01.02.2024

Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.

Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.

Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.

Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html

Ausstellungsförderung der ifa

Frist: 15. August 2023 für Projekte ab Januar 2024.

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt internationale Ausstellungsprojekte in öffentlichen Museen, Kulturinstitutionen und Galerien im Ausland. Das Programm ist offen für zeitgenössische bildende Künstlerinnen und Künstler, die aus Deutschland sind oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Gefördert werden Einzel- und Gruppenausstellungen, die Beteiligung an einem internationalen Ausstellungsprojekt oder einer Biennale im Ausland.

Das Programm richtet sich an zeitgenössische Bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an Gruppenausstellungen, wie bspw. Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden. Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen akzeptieren wir nur einen Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildende Künstlerinnen und Künstler.

Mehr unter: https://www.ifa.de

Fotowettbewerb NRW: Unsere Heimat Nordrhein-Westfalen

Frist: 26.08.2023

Mit einem gemeinsamen Wettbewerb rufen das Umweltministerium und die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege erneut Fotografinnen und Fotografen dazu auf, Bilder aus der heimischen Natur einzureichen. Die zwölf Siegerfotos werden dann in einem großformatigen Wandkalender für das Jahr 2024 mit dem Titel „Unsere Heimat – Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Mit dem Fotowettbewerb wollen das Umweltministerium und die NRW-Stiftung zum einen die Vielfalt der heimischen Natur den Menschen in Nordrhein-Westfalen näherbringen, zum anderen auch einen Beitrag zur Sensibilisierung für deren Schutz leisten.

Für das siegende Foto erhält die Fotografin oder der Fotograf 1.000 Euro; der zweite Platz ist mit 600 Euro und der dritte mit 400 Euro dotiert. Die neun Viertplatzierten erhalten jeweils 250 Euro. Gesucht werden zum Beispiel spannende Tieraufnahmen, stille Pflanzenporträts und malerische Landschaftsbilder aus allen Regionen des Landes.

Voraussetzung für die Zulassung zum Wettbewerb: Die eingereichten Motive stammen aus Nordrhein-Westfalen und die Fotos haben Querformat. Fotografinnen und Fotografen können ihre Fotos ausschließlich digital bis zum 26. August 2023 online einreichen.

Mehr unter: www.fotowettbewerb.nrw.de

„Unser Europa, unsere Zukunft!“ des Deutsch-Französischen Jugendwerks

Frist: bis 31.10.2023

Anlässlich seines 60. Jubiläums hat das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) die Ausschreibung „Unser Europa, unsere Zukunft!" veröffentlicht. Damit fördert es bilaterale und trilaterale Jugendbegegnungen, die
- das Engagement junger Menschen für ein demokratisches, freies und friedliches Europa stärken,
- den europäischen Austausch zu einem oder mehreren europäischen Themen weiter pflegen,
- die interkulturelle Kompetenz junger Menschen fördern.

Die Jugendbegegnungen können online, analog/physisch oder in einem Mischformat stattfinden. Ausgewählte bilaterale Projekte können mit einem Höchstbetrag von bis zu 15.000 Euro und trilaterale Projekte von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Die Projekte sind bis zum 15. November 2023 umzusetzen.
Die Ausschreibung richtet sich an Einrichtungen und Fachkräfte, die im Bereich der außerschulischen, schulischen, und beruflichen Bildung sowie in der Jugendarbeit in Deutschland, Frankreich oder in einem weiteren europäischen Land tätig sind.

Mehr unter: https://www.bkj.de/news/ausschreibung-unser-europa-unsere-zukunft-des-deutsch-franzoesischen-jugendwerks/
und unter: https://www.dfjw.org/ausschreibungen/unser-europa-unsere-zukunft.html

Pilotprojekte - Förderung junger Menschen aus der Ukraine

Frist. 31.10.2023

Die Europäische Jugendstiftung des Europarates (European Youth Foundation – EYF) startet eine besondere Ausschreibung mit dem Ziel, jungen Menschen, der Zivilgesellschaft und Jugendarbeiter*innen aus der Ukraine, die vom Krieg betroffen sind, Unterstützung zu bieten. Pro Projekt können bis zu 15.000 Euro beantragt werden.

Jugendorganisationen in der Ukraine oder Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen aus der Ukraine in den Mitgliedsstaaten des Europarates arbeiten, sind eingeladen, Anträge für „EYF-Pilotaktivitäten“ für diese spezielle Ausschreibung einzureichen. Die Aktivitäten müssen sich an junge Menschen aus der Ukraine richten, sie unterstützen und einbeziehen.
Mehr unter: https://www.coe.int/en/web/european-youth-foundation/news-2022/-/asset_publisher/NQ2IZAGYGDnK/content/special-call-for-pilot-activities-in-support-of-young-people-from-ukraine?_101_INSTANCE_NQ2IZAGYGDnK_viewMode=view/Quelle: BKJ – Verband für Kulturelle Bildunghttps://www.bkj.de/news/europaeische-jugendstiftung-foerdert-pilotprojekte-zugunsten-junger-menschen-aus-der-ukraine/

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen

Frist: 31.10.2023

Mit dem 2021 neu eingerichteten Fonds will das Land NRW unterrepräsentierte Künstler*innen und künstlerischer Perspektiven sichtbar machen. Ziel des Programms ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

Der Diversitätsfonds NRW ersetzt das bisherige Programm "Künste im interkulturellen Dialog" und erweitert dieses um andere Diversitätsdimensionen (z. B. BiPoC, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*). Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen jährlich insgesamt bis zu 1.000.000 EUR an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. -initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder -verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstler*innen Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowerment-Prozesse initiieren. Gefördert werden auch Konzeptentwicklungen für künstlerische oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind. Die Förderung ist spartenoffen. Explizit angesprochen werden auch Erstantragsteller*innen.

Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z. B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden. Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Jahr bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.

Die Anträge werden bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt. Diese sind auch Ansprechpartner für die Antragsberatung.

Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber.

Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds

Förderprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Frist: Der Antragszeitraum der Förderperiode 2023 beginnt am 1. Januar und endet am 1. November.

Mit ihrem Programm will die Landesregierung NRW das bürgerschaftliche Engagement stärken. Jährlich werden 2.000 Vorhaben mit je 1.000 Euro gefördert. Das Schwerpunktthema für 2023 lautet "Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern".

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern« sind ökologisch nachhaltige Projekte, wie beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, eine Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar.

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz Ihres Vereins bzw. dem Standort Ihrer Initiative.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal engagementfoerderung.nrw.
Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde auf engagementfoerderung.nrw geschlossen.

Mehr unter: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement

Aktion Mensch: Förderprogramm "Internet für alle"

Frist: laufend vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit unserem Aktions-Förderangebot fördern wir inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.

Förderidee: Unsere Zielgruppen sollen
• ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen,
• ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern,
• digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie
• neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.

Zielgruppen: Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben für:
• Menschen mit Behinderung
• Kinder und Jugendliche
• Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Inklusive Medienarbeit
Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben:
• Erstellen barrierearmer Medienprodukte / Dreh und Bearbeitung von Videos
• Programmierung und Gestaltung von Webseiten
• Programmierung von Lern-Robotern
• Erstellen von Beiträgen für soziale Medien

Ausbildung von Peer-Berater*innen
Die Aktion Mensch fördert die Ausbildung, Qualifizierung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Peer-Berater/-Trainer*innen für digitale Themen, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen. Auf diese Weise wollen wir die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an digitalen Medien ermöglichen und verbessern.

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/digitale-teilhabe-fuer-alle

Regelmäßige Förderungen mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung


Internationale Tourförderung

Frist: Antragstellung laufend möglich

Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.

Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/tourfoerderung/

Förderung der VINCI-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden

Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.

Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken

Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.

Mehr unter: www.vinci-stiftung.de

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html

Förderung "anstiftung"

Frist: keine

Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.

Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung

GO! EXPORT

Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/go-export/

DO! EXPORT

Frist: Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.

DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/do-export/

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.

Was wird gefördert: Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können nicht gefördert werden.

Mehr unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/#toggle-id-10

NRW: Tanz- und Theaterförderung

Frist: laufend

Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.

Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.

Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung

BHF Bank Stiftung

Frist: keine

Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs

In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.

Mehr unter: https://www.bhf-bank-stiftung.de/zeitgenoessische-kuenste/stiftung/foerdergebiete/

"Berthold Leibinger Stiftung"

Frist: keine

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.

Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus

Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/

Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte

Frist: keine

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.

Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/

Förderfonds "Demokratie weiter denken"

Frist: keine

Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.

Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.

Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/#1622549280497-98e87e83-df4e530f-086c450c-17d2

Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.

Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz

Frist: Der Antrag muss mindestens zehn Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.

Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.

Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.

Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.

Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html

Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html

Deutsche Bank Stiftung

Frist: keine, laufend möglich

Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.

Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.

Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/

Werkleitz Projektförderung

Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.

Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.

Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).

Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung

Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen

Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.

Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.

Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.

Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.

Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.

Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds

Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden, außer Sonderfonds "Schulhofträume"

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.

Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.

Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.

Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.

Spielraum:
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.


Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.

Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.

Sonderfonds "Fluthilfe für Kinder"
Mit dem Sonderfonds unterstützen wir gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen mit bis zu 25.000 Euro, um Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort wieder aufzubauen, die durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Zum Beispiel für den Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten.

Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.

Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.

Sonderfonds "Schulhofträume"
Frist: 10.01. - 31.03.2023
Ab sofort können Sie sich für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen bewerben.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden.
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.
Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume

Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen

Aktion Mensch: Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport

Frist: keine Angabe

Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.

Die Angebote im Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport richten sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-freizeit/begegnung-kultur-sport

Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Fristen:
Projekte aus Kategorie 1 und 2: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 3 und 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben

Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.

Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.

Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.

Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)

Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.

Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/.

Kulturaustauch mit Finnland: TelepART Mobility Support Platform

TelepArt bietet einen Reisekostenzuschuss für Künstler*innen und Gruppen der Performing Arts, die zwischen Finnland und ausgewählten europäischen Ländern (u.a. Deutschland) und Japan reisen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Mehr unter: http://www.applytelepart.com/

Förderprogramm der Aktion Mensch

Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
 
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.

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