Wahlbeteiligung
Stand 12.00: 7.223 Wähler/innen = 11,64 %
Stand 16.00: 16.390 Wähler = 18,53 %
Stichwahlen am 28.09.2025
Die Stadt Bergisch Gladbach geht in die Stichwahl. Zur Wahl stehen dabei der Bürgermeister und der Landrat. Wahltermin ist der 28.09.2025. Die Wahllokaleöffnen um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr.
Aufgrund der gesetzlich sehr knappen Terminierung der Stichwahlen ergeben sich Fragen, die wir gerne beantworten:
Ich bin am Wahltag nicht zu Hause und möchte per Brief wählen. Was kann ich tun?
Sie können einen Antrag auf Briefwahlunterlagen im Direktwahlbüro der Stadt stellen. Hierzu ist lediglich Ihr Personalausweis nötig. Das Direktwahlbüro hat von Mo.-Do. von 10.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Es schließt am Freitag vor der Wahl bereits um 15.00 Uhr.
Ich habe zur Hauptwahl auch bereits die Stichwahlunterlagen angefordert. Wann erhalte ich diese?
Sie erhalten Ihre Stichwahlunterlagen automatisch per Post. Das Wahlbüro hat alle Unterlagen größtenteils am Montag, 22.09.2025 der Post zur Zustellung übergeben.
Ich bin nicht sicher, ob ich Wahlunterlagen zur Stichwahl beantragt habe.
Bitte rufen Sie unter 02202-14-2888 im Wahlbüro an. Wir können Ihnen sagen, ob die Unterlagen unterwegs sind zu Ihnen oder ob Sie noch am Wahltag wählen gehen können.
Wenn ich bis Samstag keine Unterlagen erhalten habe, kann ich trotzdem am Sonntag in meinem Wahllokal wählen gehen?
Nein, wer einmal einen Antrag auf Briefwahlauf Briefwahl gestellt hat, wird im Wählerverzeichnis gesperrt und kann weder im Direktwahlbüro noch im Wahllokal am Wahltag wählen. Ansonsten könnten Sie ja doppelt wählen. Viele herzliche Aber: Nicht zugestellte Wahlunterlagen können bis Samstag, 27.09.2025, 12.00 Uhr im Wahlbüro reklamiert und neu ausgestellt werden! Bitte warten Sie jedoch die Zustellung am Freitag noch ab.
Ich habe meine Wahlunterlagen zwar bekommen, für ein Zurücksenden per Post wird es jedoch zu knapp.
Nach Erhalt der Wahlunterlagen ist es am Ihnen, für einen rechtzeitigen Rücklauf zu sorgen. Sie können die roten Wahlbriefe bis Sonntag, 16.00 Uhr in städtische Briefkästen an den Rathäusern, den Stadthäusern oder der Zentrale des Wahlbüros in der Scheidtbachstraße 23 einwerfen.
Ich habe meine Wahlunterlagen erhalten, möchte aber dennoch am Wahltag wählen gehen.
Wer Wahlunterlagen beantragt hat, ist im Wählerverzeichnis für den Wahltag gesperrt. Sie können jedoch mit Ihrem Wahlschein im Wahllokal wählen gehen. Dieser ist im Original im Wahllokal vorzulegen.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Woher weiß ich, wo ich wählen kann?
Über einen Link auf der Homepage der Stadt können Sie Ihr Wahllokal erfahren. Die Wahllokale sind dieselben wie bei der Hauptwahl und öffnen am Wahltag von 8.00 – 18.00 Uhr. Alternativ können Sie das Wahllokal auch telefonisch im Wahlbüro erfragen.
Ich in plötzlich erkrankt. Was kann ich tun, um dennoch wählen zu können?
In diesem Fall können Sie noch bis Sonntag, 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Bitten Sie einen Bevollmächtigten, die Unterlagen für Sie im Wahlbüro abzuholen. Hierzu benötigen wir ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung sowie eine Vollmacht des Überbringers.
Sie erreichen das Wahlbüro:
Zentrale des Wahlbüros: Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach
wahlbuero@stadt-gl.de, Telefon: 02202 – 14 2888
Wahlwerbung 2025
Wahlwerbung ist in Bergisch Gladbach in einer Satzung geregelt. Ein Inforamitonsschreiben zu den Regelungen können Sie hier herunterladen.