Ist für eine Bebauung eine Neuparzellierung des Bebauungsplangebietes erforderlich, erfolgt ein Umlegungsverfahren. Die Grundstücke im Plangebiet werden rechnerisch zusammengefasst („Umlegungsmasse“) und daraus die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für öffentliche Zwecke (Verkehrsflächen, Spielplätze o.ä.) herausparzelliert.