Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen
Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Stadtplanung Bekanntmachung vom 17. Januar 2020 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach über die Vergabe von Zuwendungen zur Aufwertung privater Gebäude- und Freiflächen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Bensber
Lärmkartierung Lärmkartierung bedeutet die Erfassung der Lärmsituation ausgehend von den Hauptverkehrsstrecken Straßen und Schienenwege , den Großflughäfen und relevanten Industrie- und Gewerbeflächen, sowie deren Darstellung anhand von Lärmkarten. Damit erhält man für das gesamte Stadtge
Rund 30 Maßnahmen für das InHK Bensberg Um Bensberg und Bockenberg attraktiver zu machen und um ihre Alleinstellungsmerkmale zu betonen werden insgesamt rund 30 Maßnahmen in Projektsteckbriefen mit ihren Kostenansätzen vorgestellt. Die Maßnahmen sind in einem räumlichen Entwicklungskonzep
Sondernutzung von Verkehrsflächen: Werbung und Tiefbau Das Plakatieren oder Errichten von Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum und auf öffentlichen Flächen gilt als Sondernutzung, die zuvor bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Gleiches gilt für das Absenken von Bordsteinen
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Gewerbemeldestelle Wichtiger Hinweis: Momentan ist die Gewerbemeldestelle telefonisch und persönlich nicht erreichbar. Aufgrund langfristiger und gravierender technischer Schwierigkeiten mit dem Gewerbeprogramm haben sich enorme Rückstände gebildet, wodurch es zu längeren Bearbeitungszei
stadt :gestalten - Regionale 2010 in Bergisch Gladbach :gestaltungshandbuch - die gebrauchsanweisung Ab dem Jahr 2009 erarbeitet die Stadtverwaltung ein Gestaltungshandbuch für die Stadtmitte. Mit dem Handbuch sollen die Spielregeln für die Gestaltung der Gebäude, der Werbeanlagen
Immissionsschutz Lärm Lärm gibt es, seit es den Menschen gibt und er ist Ausdruck einer vitalen Gesellschaft. Hörte man vor 100 Jahren das Schlagen des Dampfhammers, wurde dies als Fortschritt und damit besseres Leben angesehen. Mit fortschreitender Industrialisierung und Technisierung is
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die 9. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode fi ndet am Dienstag, dem 03.11.2015 um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach, statt. Tagesordnung Ö Öffentlicher Teil 1 Eröffnung, Beka
V. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Aufgrund der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
1 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für die Zone I des Straßenverzeichnisses 2. Im Bereich der Zone II ermäßigen sich die für den in Ziffer A 1 erfassten Bereich geltenden Gebühren um 15 %,
1 Entgelttarif für sonstige Benutzungen von Straßen in der Baulast der Stadt Bergisch Gladbach gemäß § 23 StrWG Nr. Benutzungsart Euro jährlich sonstige 1 Kreuzungen, soweit der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt werden kann 1.1 Leistungen der öffentlichen Versorgung über
Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Bergisch Gladbach Präambel Zielsetzung der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates ist es, bestehende architektonische und städtebauliche Qualitäten zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Damit verbunden ist die Steigerun
UMWELTBERICHT FNP Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Vorentwurf - Stand: 10. August 20162 Umweltbericht Vorentwurf Stand: 10. August 2016 Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Begründung zum Vorentwurf: Umweltbericht - Impressum Stadt Bergisch Gladbach 7-36 Umwelt Rathaus Bensber
Leider mussten wir unsere jährliche Klausurtagung mit denWirtschaftsförderern der Kommunen verschieben. Aber wir sind immer inengem Kontakt miteinander und haben uns nun wieder virtuell getroffen“,berichtet Volker Suermann, Geschäftsführer der kreisweitenWirtschaftsförderung RBW. Die gemeinsame Agen
Bürgermeister Frank Stein hat diese Erleichterung in Abstimmung mit den Fraktionen des Stadtrates festgelegt. „Vor allem Händler und Gastronomen erhalten dadurch Unterstützung - eine Klientel, die durch Corona besonders hart getroffen war und weiterhin ist“, so Stein. Die Ordnungsbehörde erhebt bere
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Städtebauförderprogramm für das Jahr 2021 veröffentlicht. Insgesamt werden 294 förderfähige Projekte in Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Die Fördergelder kommen vom Land, Bund und der EU. Der Förder
Im Interview geben die beiden Stadtteilmanagerinnen Claudia Bargmann (B) und Angelina Sobotta (S) des Büros „Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen“ als Kooperationspartner der Stadtverwaltung Antworten auf diese Fragen. Wie verläuft die Kooperation zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung? S: Die Stad
Ziel eines Gestaltungsleitfadens ist es, ein harmonisches und stimmiges Bild im Straßenraum zu erzeugen. Händlerinnen und Händler sowie Eigentümerinnen und Eigentümer können mitmachen, indem sie die Gestaltung ihrer Gebäude, Schaufenster oder Werbeanlagen an den Vorgaben des Leitfadens orientieren.
Bereits seit Mitte Januar ist es möglich eine Förderung durch das Hof- und Fassadenprogramm zu beantragen. Nun kann sich der erste Eigentümer und Antragsteller freuen, denn die Arbeiten zur Aufwertung einer Hausfassade in der Steinstraße können starten: Die Ansicht der Immobilien an der stark freque
Am Gebäude selbst müsse nur noch die Fassage am Vorbau, dem sogenannten Solitär, beendet werden. Dann sei die komplette Schlossgalerie so weit vorbereitet, dass Außenwerbeanlagen und Schilder angebracht werden könnten.
Gefördert werden beispielsweise ein farblicher Anstrich der Fassade, die Aufwertung von Dächern, die Beseitigung von veralteten Werbeanlagen oder die Erneuerung von erhaltenswertem Fassadenschmuck, Haustüren und Schlagläden. Zusätzlich ist auf privaten Grundstücken die Entsieglung und Begrünung der
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