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Bauvoranfrage (§ 77 BauO NRW 2018)

Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Toilettenpflicht in Gaststätten

Auch nach Wegfall der Gaststättenbauordnung und dem sogenannten "Toilettenerlass" in Nordrhein-Westfalen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Toiletten für die Gäste in Gaststätten und Restaurants vorhanden sein.

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Baulast

Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.

Korruption / Korruptionsprävention

Korruption gilt als ein weltweit vorhandenes, in seiner Bedeutung für den Wirtschaftsverkehr jedoch unterschiedlich stark ausgeprägtes Phänomen und Gesellschaftsproblem.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

Bauaufsicht

Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht geben Ihnen Auskünfte zum Planungsrecht, bearbeiten Bauvoranfragen und Bauanträge und erteilen Vorbescheide und Baugenehmigungen. F ür die Errichtung, den Umbau, den Abbruch

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