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Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Begiff und Zweck Umlegungsverfahren

Begriff und Zweck des Umlegungsverfahrens Ziel eines Umlegungsverfahrens Die Umlegung ist ein geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie ist eine Neugestaltung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes in der Weise, dass für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen

Ablauf Umlegungsverfahren

Ablauf des Umlegungsverfahrens

Aufstellungsverfahren

Das Aufstellungsverfahren Planungsanlass Anträge oder Anregungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans können von Bürgerinnen bzw. Bürgern oder Investorinnen bzw. Investoren, aus den politischen Fraktionen oder aus der Verwaltung kommen. Der Planungsausschuss entscheidet letztlich darüber

05 Sanierungsverfahren

Zustands- und Funktionsprüfung Sanierungsverfahren Werden Schäden an der Entwässerungsanlage nachgewiesen, müssen diese saniert werden. Die Sanierungspflicht ist für defekte, private oder gewerbliche Abwasserleitungen im Wasser-haushaltsgesetz des Bundes, als auch im Landeswassergesetz N

Barrierefreie Kommunikation

Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Behinderungen in Verwaltungsverfahren

Zahlungsverkehr

Steuern, Gebühren, Beiträge und alle sonstigen Abgaben

Umlegung

Umlegung im Stadtgebiet

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