Begriff und Zweck des Umlegungsverfahrens
Ziel eines Umlegungsverfahrens
Die Umlegung ist ein geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie ist eine Neugestaltung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes in der Weise, dass für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen bei weitestgehendem Erhalt des Eigentums.
Grundsätze
- möglichst dem Einwurf gleichwertige Zuteilungsgrundstücke bezüglich Wert und Lage, Wertunterschiede werden in Geld ausgeglichen, die Beteiligten sollen weder einen Vermögensvorteil noch einen Vermögensnachteil erfahren
- Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen werden von allen Eigentümern zu gleichen Teilen aufgebracht
Was geschieht während des Verfahrens
1. Bestand des Umlegungsgebietes:
- geringe Bebauung
- überwiegend landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzte Grundstücke
Ziel: Schaffung von Bauland
2. Ein Bebauungsplan wird aufgestellt
Für eine bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke und öffentliche Flächen werden geplant.
3. Aufhebung des alten Zustands
Die Bebauung ist wegen der bestehenden Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll durchzusetzen
-> ein Umlegungsverfahren wird eingeleitet
Die alten Grenzen werden aufgehoben und rechnerisch zu einer Masse vereinigt
-> Umlegungsmasse
4. Die neuen Grenzen werden in Anlehnung an den Bebauungsplan gebildet
Die öffentlichen Flächen z.B. Straßen, Fuß- und Wohnwege, Spielplätze, Grünflächen usw. werden gebildet.
Nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke werden eingeteilt.
Vorteile eines Umlegungsverfahrens
- öffentlich-rechtlich geregeltes Verfahren durch Fachleute führt schneller zum Ziel, da die Einigung der Eigentümer untereinander durch vielfältige Interessen schwerzu verwirklichen ist
- Wünsche und Anregungen der Beteiligten werden berücksichtigtund fließen in das Verfahren ein
- alle Beteiligten werden gleich behandelt
- die Umlegungsstelle ist eine neutrale Stelle, da sie nichtan Weisungen der Gemeinde gebunden ist