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Barrierefreie Kommunikation

Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Behinderungen in Verwaltungsverfahren

Die Stadt Bergisch Gladbach ist durch das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) sowie der dazu erlassenen Verordnung über barrierefreie Dokumente (VBD NRW ) und der Kommunikationsunterstützungsverordnung (KUV NRW) verpflichtet, seh-, hör- und sprachbehinderten Menschen eine barrierefreie Kommunikation in Verwaltungsverfahren sicherzustellen, d.h. Schriftstücke und sonstige Kommunikationsformen sind in geeigneter Form zugänglich zu machen. Sie ist auch verpflichtet, seh- und sprachbehinderte Menschen auf ihre Rechte hinzuweisen.

  • Sehbehinderte Menschen haben das Recht, Dokumente der Stadt Bergisch Gladbach in einer für sie wahrnehmbaren Form, z.B. Brailleschrift, Großdruck (Arial Mindestgröße 12), elektronische Informationstechnik,  soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist, kostenfrei zu erhalten.
  • Hör- und sprachbehinderte Menschen haben das Recht, zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach die Deutsche Gebärdensprache oder Lautsprachbegleitende Gebärden zur verwenden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist und eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist. Die notwendigen Kosten werden im Rahmen der KUV NRW von der Stadt Bergisch Gladbach (VVII-3, Behindertenbeauftragte Frau Hiller) übernommen.

Unterlagen

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können nach Vorlage ihres Schwerbehindertenausweises ihren Unterstützungsbedarf formlos beantragen

  • bei der zuständigen Sachbearbeitung – diese leitet den Antrag an die Behindertenbeauftragte weiter-
  • oder direkt bei der zuständigen Dienststelle



Beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetschern ist zu beachten, dass für die Terminabsprache in der Regel ein Vorlauf von 2-3 Wochen benötigt wird.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2019

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