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Zustands- und Funktionsprüfung

Sanierungsverfahren

Werden Schäden an der Entwässerungsanlage nachgewiesen, müssen diese saniert werden.
Die Sanierungspflicht ist für defekte, private oder gewerbliche Abwasserleitungen im Wasser-haushaltsgesetz des Bundes, als auch im Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit den Rechtverordnungen geregelt.
Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Kanäle. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich, was die Bauzeit, die Kosten und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserflusses minimiert.

Der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme ist wiederum durch eine Druckprüfung nachzuweisen.

Die Kosten für die Reinigung, TV-Inspektion und für die Druckprüfung sowie für eine mögliche Sanierung der Kanäle sind stark abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen (Länge der Leitungen, Anzahl der Abzweigungen, Anzahl der Reinigungsöffnungen, Art der Oberflächenbefestigung, Schadensumfang, usw.)