Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch
Public-Viewing-Veranstaltungen Die öffentliche Live-Übertragung von zumeist besonderen Sportereignissen auf Großbildleinwänden Public Viewing hat in den vergangenen Jahren zunehmend positiven Anklang in der Bevölkerung gefunden. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, N
Straßenreinigung und Winterdienst Die Straßenreinigung untergliedert sich in Sommer- und Winterdienst. Hierbei unterscheidet die Straßenreinigungssatzung: Straßen, die von den Anliegern gereinigt und gestreut werden Anliegerstraßen , Straßen, bei denen lediglich der Winterdienst der
Der Bürgermeister Marcel Kreutz, Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach Marcel Kreutz ist seit dem 1. November 2025 Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach. Er wurde am 21. September 1987 in Köln geboren. Er ist in Bergisch Gladbach aufgewachsen, wo er h
Inhalte des Bebauungsplans Der Bebauungsplan regelt die städtebauliche Ordnung und schafft Planungsrecht. Die meisten Bebauungspläne enthalten verbindliche Vorgaben für die Bebauung von Grundstücken, es können jedoch auch Festsetzungen zu nicht bebaubaren Flächen wie Parkanlagen, Spielplä
Limassol Entstehung der Städtefreundschaft und gemeinsame Aktivitäten Die Initiative ging 1988 von der gebürtigen Zypriotin und Ratsfrau C. Braitsch und ihrem Ehemann – damals Vorsitzender der deutsch-zypriotischen Gesellschaft – aus. Zu erst
Bautagebuch Schloßstraße Die zukünftige Schloßstraße Club L 94 Das Integrierte Handlungskonzept InHK Bensberg umfasst rund 30 städtebauliche Maßnahmen in Bensberg und Bockenberg. Die größte und bedeutenste Maßnahme ist die Umgestaltung der Schloßstraße. Der sogenannte 1. Bauabs
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Jugendhilfe im Strafverfahren JuHiS Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Fachbereich Jugend und Soziales. Sie ist ein pädagogischer Fachdienst des Jugendamts. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende 14 bis 20 Jahre , di
06.10.2022 FB 7-36 Umweltschutz Ausgleichskonzept für den Bebauungsplan Nr. 6443 Feuerwache Süd - Waldmaßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Bergisch Gladbach - potentielle Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen Anlass Durch die Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne, insbesondere
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Leitfaden Frauenbelange in der Stadtplanung Stadt Bergisch Gladbach - Fachbereich 6 Fachaufgabe Stadtentwicklung und StadtplanungGliederung Vorwort 1 Lebensalltag von Frauen 1 Empfehlungen für die Planung 2 Themenübersicht 2 1 Nutzungsmischung 2 1.1 Voraussetzung 2 2 Soziale Infrastruktur Mobilität
Der Bürgermeister Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW S.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat folgenden Prüfungsvermerk erlassen: Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO N
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer H
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Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Die 7. Sitzung des Rates de
Aufgrund einer bereits länger bekanntgegebenen gesetzlichen Neuregelung unterliegt die Stadt als Grundstücksbewirtschafterin ab dem 01.01.2027 der Umsatzsteuerpflicht, sofern sie als Unternehmerin in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern tritt. Davon betroffen sind insgesamt 21 Parkplätze im Stadtg
Neben einem modernisierten Cover-Design wurde auch der Inhalt des Hefts überarbeitet und enthält nur noch eine Kursauswahl. Das aktuelle und vollständige Kursprogramm ist auf der Internetseite der Volkshochschule zu finden. Mit diesem Schritt reagiert die VHS auf den Wunsch nach mehr Flexibilität un
Dieser schließt mit einem Ergebnis von + 3,7 Millionen Euro ab. Damit setzt er die Reihe ununterbrochen positiver Jahresabschlüsse der letzten Jahre fort. Im Einzelnen schlossen die Jahre wie folgt ab:2017: + 1,43 Millionen Euro2018: + 5,97 Millionen Euro2019: + 1,74 Millionen Euro2020: + 126 Millio
Menschen mit Behinderung sind oft gut ausgebildet, aber für sie ist es schwierig, einen Job zu finden. Hier setzt das Team von Inklupreneur an, um Unternehmen zu unterstützen, ihre eigenen Prozesse zu verbessern und so ein attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung zu werden. Inklupreneur
Die Stoffpreisgleitklausel und die Anpassung der Ausführungsfristen sollen greifen können, wenn der Grund bei z.B. Lieferverzögerungen oder Preiserhöhungen auf „höhere Gewalt“, zurückzuführen ist: Die - bereits vor Pandemie und Ukrainekrieg beschlossene – Gestaltung und zur Verwendung kommende Mater
Gemeinsam mit Ministerialdirektorin Dr. Katharina Böttcher übergab der Vizepräsident der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft), Prof. Dr. Achim Stiebing, Urkunde und Medaille im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin. Die Bundesehrenpreise wurden
Das freie Parken an den Adventssamstagen ist in der Parkgebührenordnung der Stadt festgeschrieben. Als die Stadt aufgrund der angespannten Haushaltssituation die gebührenpflichtigen Parkzeiten im Jahre 2011 erweitern und die Parkgebühren erhöhen musste, wurde die Adventsregelung mit der Händlerschaf
Kernpunkte des Konzepts sind die interkommunale Zusammenarbeit mit Odenthal („bergisch hoch zwei"), die enge Anlehnung an die Naturarena Bergisches Land als Regionalvermarkter und die engagierte Ergänzung des regionalen Angebotes durch spezielle, dazu passende Bergisch Gladbacher Produkte. Die Zielg
Der Grund: Bei starken Schneefällen zeigt der sofortige Salzeinsatz wenig Wirkung. Das Salz wird nämlich bereits mit Neuschnee überdeckt, bevor es seine Tauwirkung entfalten kann. Wenn das Räumfahrzeug anschließend die Straße ein zweites Mal befährt, würde das Salz wieder mit dem Pflug weggeräumt. E
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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