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Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte
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Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch
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Wer klug ist, sorgt vor. Aktuelles zu Vorträgen und Informationsveranstaltungen Hinweis Aufgrund der aktuellen Personalsituation bestehen zum Teil erhebliche Einschränkungen innerhalb des allgemeinen Arbeitsbetriebs und Beratungsangebots. Wir bitten um I
Urkunden Beglaubigte Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden Das Standesamt Bergisch Gladbach kann Ihnen nur beglaubigte Urkunden Abschriften ausstellen für Personen: - die hier geboren sind, - geheiratet haben - oder hier verstorben sind. Neugeborene Bitte beachten Sie, dass
Bautagebuch Schloßstraße Die zukünftige Schloßstraße Club L 94 Das Integrierte Handlungskonzept InHK Bensberg umfasst rund 30 städtebauliche Maßnahmen in Bensberg und Bockenberg. Die größte und bedeutenste Maßnahme ist die Umgestaltung der Schloßstraße. Der sogenannte 1. Bauabs
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32 3 Montag,21. September 2020 - ! 4 &$ - -$&. % ! % ! -0.. 0 $ 6EDC496B E?56CD28:?56B 96:?6B8 2=6B:6 .9B & ! - % - 0,, .,& $ .$ .- % 2C 'EAA6?CA:6= :6 ,49?64 :6?CD28 ,6AD636B :?C ,49=@CCE=6?3B@:49 6?C@==D6 :CD G686? 56B E7=286? JE I?76 :6?CD28,6AD636BC@G:6B6: D28 ,6AD636B;6G6:=C
B e k a n n t m a c h u n g Widmungsverfügung Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NordrheinWestfalen StrWG NRW vom 23.09.1995 GV NRW S. 1028 in der zur Zeit geltenden Fassung werden folgende Verkehrsfl ächen unter Einstufung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr g
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 2441 - Mischgebiet Kradepohl - Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 den folgenden Beschl
Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 2331 - Dorfplatz Heidkamp - Teilaufhebung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 auf der Rechtsgrundlage des § 10 Baugesetzbuch BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8
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Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit wurde jetzt zwischen beiden Kommunen geschlossen. Im Mittelpunkt der Kooperation stehen spezialisierte Werkstattleistungen, die für den sicheren Betrieb einer Feuerwehr zwingend erforderlich sind. Dazu gehören i
Die Abbrucharbeiten auf dem Grundstück laufen bereits. Für die Nachnutzung wird untersucht, ob eine Grundschule in Betracht kommt. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Vertragsgemäß ist diese an die Übergabe eines freigeräumten und altlastenfre
gesamten Bauablauf neu organisieren. Dieser Prozess ist rechtlich und organisatorisch sehr aufwendig und bindet erhebliche ...
Fakt ist, dass die Möglichkeit der Differenzierung der Hebesätze im Jahr 2025 vom Land NRW den Kommunen eröffnet wurde und deshalb auch Bergisch Gladbach nach Ratsbeschluss seitdem unterschiedliche Hebesätze für Wohnimmobilien (598 Prozentpunkte) und für Nicht-Wohngebäude sowie unbebaute Grundstücke
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
Der Prozess zur Zukunft der Alten Stadthäuser sowie der Stadtkante An der Gohrsmühle war Gegenstand intensiver, ausführlicher Debatten. Aufgrund von weiterem Beratungsbedarf entschied der Ausschuss eine Vertagung des Themas in den nächsten Planungsausschuss. Zudem beauftragte der Ausschuss einstimmi
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Insgesamt wurden 166 Einladungen zur Einbürgerungsfeier versendet. Unter den eingebürgerten Personen sind 30 verschiedene Herkunftsländer vertreten, was die Vielfalt und Internationalität unserer Stadt eindrucksvoll widerspiegelt: Syrien, Türkei, Irak, Libanon, Russische Föderation, Eritrea, Kosovo,
Moniert wurde durch die Beschwerdeführer, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen sei. Die Kommunalaufsicht hat die Angelegenheit eingehend geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt hat und insbesondere kein Planfeststellungsverfahren erforderlich war. Im E
Ab 2028 soll die neue Anlage in Betrieb gehen und dann die bei den 10 Partnern anfallenden Klärschlämme mit einer Gesamtmenge von 47.500 Tonnen Trockenmasse pro Jahr thermisch verwerten. An dem Standort befinden sich die Kläranlage Buchenhofen und die bisherige Schlammver¬brennungsanlage (SVA) des W
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