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Betreuungsgeld

Unterstützung für die Betreuung eines Kindes im privaten Umfeld

Baulast

Grundstückes über. Wirksam werden Baulasten - unbeschadet der privaten Rechte Dritter - mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis ...

33-Maßnahmen

Rund 30 Maßnahmen für das InHK Bensberg Um Bensberg und Bockenberg attraktiver zu machen und um ihre Alleinstellungsmerkmale zu betonen werden insgesamt rund 30 Maßnahmen in Projektsteckbriefen mit ihren Kostenansätzen vorgestellt. Die Maßnahmen sind in einem räumlichen Entwicklungskonzep

Kindertagespflege

betreuen zwischen zwei und maximal fünf Kindern, meist im privaten Haushalt. Die Kinder können ab dem vollendeten vierten ...

FAQ Kita

FAQ Wie finde ich einen Kita-Platz in Bergisch Gladbach? Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt in Bergisch Gladbach grundsätzlich über das Elternportal „Little Bird“. Sie können Ihr Kind dort registrieren und es zu jedem gewünschten Betreuungsbeginn in fünf Einrichtungen anmelden. Li

Gewerbe

Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe

FAQ (3)

Häufige gestellte Fragen zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße 1. Abschnitt Warum gestalten wir die Altenberger-Dom-Straße um? Die Altenberger-Dom-Straße ist eine wichtige Verbindung und wird täglich von vielen Fußgänger:innen, Radfahrer:innen, Kraftfahrzeugen und Bussen genu

Impressum

Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch

Starkregen Schutzmöglichkeiten

Die Stadt kann nicht dafür Sorge tragen Sie vor jedem Starkregen zu schützen. Daher liegt es auch in Ihrer Verantwortung Maßnahmen am Gebäude bzw. Grundstück umzusetzen. Diese Vorsorgepflicht jedes Einzelnen ist sogar im Wasserhaushaltsgesetz § 5 Absatz 2 verankert. Einen 100%igen Schutz v

Vorsorge Starkregen

Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge im öffentlichen Raum. Im privaten Raum muss der Eigentümer selbst aktiv werden . Dazu ...

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