Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

FAQ

Wie finde ich einen Kita-Platz in Bergisch Gladbach?


Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt in Bergisch Gladbach grundsätzlich über das Elternportal „Little Bird“. Sie können Ihr Kind dort registrieren und es zu jedem gewünschten Betreuungsbeginn in fünf Einrichtungen anmelden.


Link zu Little Bird: https://portal.little-bird.de/Suche-Vorausgefuellt/Bergisch%20Gladbach

Was ist Little Bird?


Little Bird ist eine Online-Datenbank und ein Vergabeportal. Im Elternportal können Sie passende Betreuungsangebote finden und ihr Kind anmelden. Die Kitas treten über Little Bird mit Ihnen in Kontakt.

Ab wann kann ich mein Kind für einen Betreuungsplatz vormerken?


Sie können Ihr Kind unmittelbar nach der Geburt für einen Betreuungsplatz über Little Bird vormerken. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum Beginn des Kita-Jahres (1.8.) die größten Aussichten auf Erfolg hat.

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz KIBIZ §5 muss die Anzeige Ihres Bedarfes an einem Betreuungsplatz grundsätzlich spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme mitgeteilt werden. Sie geben dabei den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart an.


Link zu Little Bird: https://portal.little-bird.de/Suche-Vorausgefuellt/Bergisch%20Gladbach

Wo erhalte ich Unterstützung zum Umgang mit dem Portal „Little Bird“?


Wenden Sie sich gerne von montags bis donnerstags an Frau Wolf, Tel. 02202-14 1685, j.wolf@stadt-gl.de.

Welcher Betreuungsbeginn ist sinnvoll?


Das Kindergartenjahr beginnt zum 01.08. eines Jahres, die älteren Kinder kommen in die Schule und neue Kinder können aufgenommen werden. Das Aufnahmedatum sollte somit vorrangig der 01.08. eines Kalenderjahres sein.

Für wie viele Kindertageseinrichtungen kann ich meinen Bedarf vormerken?


Sie können sich aktuell bei fünf Kindertageseinrichtungen pro Monat vormerken. Erhalten Sie eine Absage, können Sie sich für eine neue Einrichtung vormerken.
Bitte nutzen Sie die maximale Anmeldung aus, damit möglichst viele Einrichtungen von Ihrem Bedarf erfahren.

Sehen die Kitas für welche Einrichtungen ich meinen Bedarf angemeldet habe?


Nein, die Kitas können nicht einsehen, in welchen Einrichtungen Sie Ihren Bedarf angemeldet haben.

Von wann bis wann geht ein Kitajahr?


Ein Kindergartenjahr beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres und endet zum 31.07. des Folgejahres.

Ist es sinnvoll persönlichen Kontakt zu den Kitas aufzunehmen?


Es ist sinnvoll, direkt mit den Kitas in Kontakt zu treten. Wir bitten jedoch dringend darum, von unangemeldeten Besuchen in den Einrichtungen abzusehen. Bitten Sie bei der Kita vorab um einen Termin per E-Mail.

Wo finde ich eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bergisch Gladbach?


Auf unserer Homepage „Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Bergisch Gladbach“ können Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung finden.

https://www.bergischgladbach.de/kitas.aspx

Es befindet sich dort auch ein Link zur Kita App im Geoportal Bergisch Gladbach, darüber können Sie Kitas in der Wohnumgebung suchen.

Ich möchte nach Bergisch Gladbach ziehen. Wie kann ich einen Betreuungsplatz erhalten?


Bereits vor Ihrem Umzug können Sie sich über Little Bird registrieren und anmelden. Geben Sie hierbei bitte die aktuelle Wohnadresse ein. Nach Ihrem Umzug haben Sie die Möglichkeit, die Adressdaten zu ändern.

Hat die Stadt Bergisch Gladbach eigene Kitas?


Nein. In Bergisch Gladbach werden alle Kindertagesstätten von freien Trägern betrieben. Diesen obliegt die Entscheidung (Trägerhoheit) über die Vergabe der Plätze. Die Platzvergabe erfolgt nicht durch das Jugendamt.

Wie und wann erfolgt die Platzvergabe?


Die Platzvergabe erfolgt durch die Kindertageseinrichtung. Bei Fragen zur Platzvergabe wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungen. Aufnahmen im laufenden Jahr sind nur möglich, wenn ein Platz beispielsweise durch einen Wegzug frei wird.

Mit wem schließe ich den Betreuungsvertrag?


Der Betreuungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag und wird zwischen Ihnen und dem Träger der Einrichtung geschlossen.

Was ist ein Träger?


Jede Kita gehört einem Träger an. Ein Träger ist gesamtverantwortlich für die Betriebsführung einer Kita. Dazu gehören z.B. die Finanzierung, das Personalmanagement und die pädagogische Ausrichtung. Er ist Ansprechpartner in allen organisatorischen Belangen. Träger sind unter anderem Kirchen, Elterninitiativen, Vereine und Verbände.

Wie werden die Elternbeiträge berechnet?


Sobald Sie einen Betreuungsvertrag für Ihr Kind abgeschlossen haben, fällt hierfür ein Elternbeitrag an, der an das Jugendamt zu zahlen ist. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Einkommen und dem vertraglich festgelegten Betreuungsumfang.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bergischgladbach.de/elternbeitraege.aspx

Ist ein Erlass des Elternbeitrags möglich?


Unabhängig von der Beitragsstaffelung kann die zuständige Dienststelle im Jugendamt den Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen, soweit den Eltern die Aufbringung des Beitrages aus ihrem Einkommen nicht zuzumuten ist. Anträge sind an die zuständige Dienststelle zu richten. Sofern Sie zurzeit Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, brauchen Sie keinen Elternbeitrag zu entrichten.

Was ist Kindertagespflege?


Kindertagespflegepersonen betreuen zwischen einem bis fünf Kinder im privaten Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten. Darüber hinaus ist die Betreuung in sogenannten Großtagespflegestellen möglich. Hier betreuen zwei bis drei Kindertagespflegepersonen bis zu neun Kinder. Alle Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis zur Betreuung von Kindern, die sogenannte Pflegeerlaubnis, die durch das Jugendamt ausgestellt wird. Kinder in der Kindertagespflege sind in der Regel ein bis drei Jahre alt, in Ausnahmefällen auch jünger.

Wo finde ich Informationen zur Kindertagespflege?


Alles Wichtige zu Kindertagespflege in der Stadt Bergisch Gladbach finden Sie hier:
https://www.bergischgladbach.de/Kindertagespflege.aspx

Muss mein Kind vor Aufnahme in einem Betreuungsangebot gegen Masern geimpft sein?


Das am 01.März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz sieht vor, „dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Masern-Impfung vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.“

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html)

Haben Sie weitere Fragen zur Kindertagesbetreuung?


Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns, dies ist schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich.
Fachberatung Kindertagesstätten
02202 – 14 2999
kita@stadt-gl.de