Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Antragsstellung

Onlineantrag für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 StVO

Der Antrag ist durch das ausführende Unternehmen mit ausreichend Vorlauf inklusive aller erforderlichen Dokumenten wie Verkehrszeichenpläne, Lagepläne usw. einzureichen.

Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 2 Wochen. Bei Maßnahmen, bei denen der gesamte oder ein Teil des Verkehrs umgeleitet werden muss, ist eine Mindestvorlaufzeit von 4 Wochen einzuplanen. Diese Vorlaufenzeiten ergeben sich aus gesetzlichen Fristen zur Beteiligung anderer Behörden. Aufgrund von erhöhtem Prüf- oder Abstimmungsaufwand, personellen Ausfällen o.ä. können sich die im Einzelfall erforderlichen Vorlaufzeiten unter Umständen verlängern. Anträge mit zu kurzem Vorlauf können daher nicht berücksichtigt werden.

Im Antrag ist eine Verantwortliche Person für die Verkehrssicherung (unter Angabe der privaten Kontaktdaten) zu benennen. Vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach muss diese Person einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit entsprechenden Schulungsnachweisen dem Onlineantrag als Dokumente bei.

Sollte es im Rahmen der Arbeiten zu Einschränkungen bei der Müllabfuhr kommen, können hier online die Abfuhrtermine abgefragt werden.

Besondere Auflagen und Hinweise für im Rahmen der Antragsstellung:

Es gelten die Aufgrabungsrichtlinien der Stadt Bergisch Gladbach für alle Aufbrüche und Aufgrabungen öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Geh- und Radwege, sowie Plätze).

Das Arbeitsende ist der städtischen Aufbruchsverwaltung sowie der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer Fertigstellungsanzeige mitzuteilen. Nutzen Sie hierzu bitte das folgende Onlineformular.

Hinweis:
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages ist es Voraussetzung, dass die von Ihnen gemachten Angaben von der Stadt Bergisch Gladbach im digitalen Verfahren LTC gespeichert und zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an anzuhörende Stellen und betroffene Dritte wie z.B. Feuerwehr, Polizei, Verkehrsbetriebe o.ä. übermittelt. Die im Rahmen der Antragstellung erhobenen Daten werden nur für diese Zwecke genutzt (siehe auch Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO).

Gebühren

Gebühren

Euro

Verwaltungsgebühr (Grundgebühr)⁢

30

zusätzlich Tagesgebühr (pro Kalendertag)

1,50

Dringlichkeitszuschlag (bei Antragsvorlauf <14 Tage)

30

Änderung / Ergänzung

20

Verlängerung

20

Tagesgebühr bei Verlängerung (pro Kalendertag)

3

Entfallen aufgrund der Maßnahme durch die Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallpauschale für die von der Stadt nicht vereinnamten Parkgebühren zu entrichten. Pro Stellplatz und Tag fallen so 8 Euro (Tarifzone I) bzw. 5 Euro (Tarifzone II) an.