Sondernutzung (Container, Gerüste, Baustelleneinrichtungsfläche/Materiallager, Standrohr, Kabelbrücke o.ä) auf öffentlichen Verkehrsflächen
Antragsstellung
Onlineantrag zur Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen (Container, Gerüste, Baustelleneinrichtungsfläche/Materiallager, Standrohr, Kabelbrücke o.ä)
Der Antrag ist in der Regel durch das ausführende Unternehmen einzureichen. Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 2 Wochen. Bei Maßnahmen, bei denen der gesamte oder ein Teil des Verkehrs umgeleitet werden muss, ist eine Mindestvorlaufzeit von 4 Wochen einzuplanen. Diese Vorlaufenzeiten ergeben sich aus gesetzlichen Fristen zur Beteiligung anderer Behörden. Aufgrund von erhöhtem Prüf- oder Abstimmungsaufwand, personellen Ausfällen o.ä. können sich die im Einzelfall erforderlichen Vorlaufzeiten unter Umständen verlängern. Anträge mit zu kurzem Vorlauf können daher nicht berücksichtigt werden.
Ist für die beantragte Sondernutzung die Absicherung durch Verkehrszeichen (hierzu gehört auch Baustellensicherung) erforderlich, muss gleichzeitig eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO getroffen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Straßenverkehrsbehörde.
Im Antrag ist eine Verantwortliche Person für die Verkehrssicherung (unter Angabe der privaten Kontaktdaten) zu benennen. Vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach muss diese Person einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit entsprechenden Schulungsnachweisen dem Onlineantrag als Dokumente bei.
Besondere Auflagen und Hinweise für:
Hinweis:
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages ist es Voraussetzung, dass die von Ihnen gemachten Angaben von der Stadt Bergisch Gladbach im digitalen Verfahren LTC gespeichert und zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an anzuhörende Stellen und betroffene Dritte wie z.B. Feuerwehr, Polizei, Verkehrsbetriebe o.ä. übermittelt. Die im Rahmen der Antragstellung erhobenen Daten werden nur für diese Zwecke genutzt (siehe auch Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO).
Gebühren
Neben einer Verwaltungsgebühr von 30 Euro werden je nach Straßenzug zwischen 5,50 - 10 Euro Sondernutzungsgebühr pro Quadratmeter genutzter städtischer Fläche und Monat erhoben. Es wird tagesgenau abgerechnet, wobei die Mindestgebühr bei 20 Euro liegt.
Entfallen aufgrund der Maßnahme durch die Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallpauschale für die von der Stadt nicht vereinnamten Parkgebühren zu entrichten. Pro Stellplatz und Tag fallen so 8 Euro (Tarifzone I) bzw. 5 Euro (Tarifzone II) an.
Bei Baustelleneinrichtungsflächen ist im Regelfall eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 100 Euro pro m² genutzter Fläche zur Sicherung aller der Stadt unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung des Straßenraumes entstehenden Ansprüche vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Falls eine solche Sicherheitsleistung erforderlich wird, finden Sie eine entsprechende Bedingung im Genehmigungsbescheid. Da es sich um eine Bedingung zur Genehmigung handelt, wird diese erst gültig, wenn die Sicherheitsleistung vorgelegt wurde. Bei anderen Sondernutzungsarten behalten wir uns die Einforderung einer Sicherheitsleistung ebenfalls vor.