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Abmeldung

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei einem Nebenwohnsitz, einem Wegzug ins Ausland oder zu keiner festen Adresse

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Bergisch Gladbach bestehen

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Schadstoffmobil

Die Entsorgung von Schadstoffen aus Gewerbebetrieben und Labors / Praxen erfolgt durch die AVEA. Asbesthaltige Materialien aus Haushaltungen (z.B. Welleternit, Eternit-Blumenkästen) werden in Kleinmengen (PKW-Inhalt) ab 15.12.2017 am Wertstoffhof Kippemühle angenommen. Asbesthaltige Nachtspeicheröfen bitte keinesfalls selbst auseinanderbauen (Stäube sind krebserregend) und einen zugelassenen Elektrofachbetrieb mit Abbau und Entsorgung beauftragen. Farben und Lacke in flüssiger Form werden

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Grundstücksverkauf

Verkauf von Baugrundstücken. Aktuell stehen keine Grundstücke oder Immobilien der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach zum Verkauf.

Auskunft aus dem Melderegister (Keine Meldebescheinigung)

Wenn Sie eine Meldeauskunft über eine andere Person benötigen, können Sie eine entspechende Anfrage stellen:

Zahlungsverkehr

Steuern, Gebühren, Beiträge und alle sonstigen Abgaben

Altkleidercontainer

Gebrauchte, noch tragbare Altkleider und Schuhe sind zum Wegwerfen zu schade. Daher werden sie an vielen Depotcontainerstandorten in Kleiderboxen gesammelt. Diese Altkleidercontainer werden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb aufgestellt und geleert. Die gesammelten Kleider werden sortiert und weiter verwendet oder verwertet. Bitte werfen Sie daher keine unbrauchbare Kleidung in die Sammelboxen. Diese gehört in die Restmülltonne. Vielen Dank.

Auskunft über Sorgeerklärungen

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).

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